____Presseinformation_______ 6. Juni 2016 ADAC macht Fußball-Fans fit für Frankreich Automobilclub bietet großes Info-Paket rund um die Europameisterschaft Der Countdown für den ersten Anpfiff bei der Fußball Europameisterschaft am 10. Juni läuft! Damit die Fans bei wichtigen touristischen und verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie streikbedingten Auswirkungen in Frankreich voll auf Ballhöhe sind, hat der ADAC Südbaden diese Informationen zusammengestellt: Panne auf der Autobahn: Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann der Fahrer verzichten, wenn er sich dadurch in Gefahr bringen würde. „Es ist verboten, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen“, weiß Clemens Bieniger. Der Vorsitzende des ADAC Südbaden: „Eine direkte Pannenhilfe auf der Autobahn ist strikt verboten, meistens schleppen lizensierte Unternehmen zur nächsten Werkstatt ab. Privates Abschleppen ist in Frankreich auch untersagt.“ Autokorso: In Frankreich gibt es keine ausdrücklichen Vorschriften zu Autokorsos von Fußballfans. Das Hupen ist innerorts allerdings nur zur unmittelbaren Gefahrenwarnung zulässig. Außerdem darf nur solange gehupt werden, wie zum Warnen vor einer Gefahr notwendig ist. Bei Verstößen droht in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro. Somit wären Hupkonzerte streng genommen verboten, wobei die Polizei während der EM möglicherweise ein Auge zudrückt… Alkohol: Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5 - für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) bei 0,2 Promille. Für sie gelten auch eigene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landstraßen (80 km/h) und Autobahnen (110 km/h). Diese Tempolimits müssen alle Autofahrer bei regennasser Fahrbahn einhalten. „Bei einer Überschreitung von 20 km/h droht ein Bußgeld ab 135 (oder ab 90 Euro)“, berichtet Carl Heinz Schneider. „Wer 50 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld ab 1.500 Euro rechnen“, ergänzt der Verkehrsexperte des ADAC Südbaden. Alkoholtestsets: diese müssen zwar grundsätzlich in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) mitgeführt werden, Verstöße werden jedoch nicht geahndet. Telefonieren: Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Das gilt auch für Kopfhörer, Ohrstöpsel oder Headset zum Telefonieren (Bußgeld ab 135 Euro / oder ab 90 Euro). Tanken: Aus Protest gegen eine geplante Arbeitsmarktreform unterbrechen französische Gewerkschaften an wichtigen Ölraffinerien des Landes mit Blockaden die Kraftstoffversorgung. „Mittlerweile ist an zahlreichen Tankstellen der Sprit ausgegangen“, warnt Clemens Bieniger. „Wegen Hamsterkäufen besorgter Autofahrer begrenzen viele Tankstationen die Abgabe auf 20 Liter!“ erläutert der Vorsitzende des ADAC Südbaden. Er empfiehlt daher, vor der Einreise nach Frankreich vollzutanken – vor Ort dann jede sich bietende Tankgelegenheit zu nutzen. Im Reservekanister dürfen bis zu zehn Liter Kraftstoff eingeführt werden. Zugverkehr: In den letzten Tagen legten die Gewerkschaften Teile des Zugverkehrs lahm. Betroffen waren neben regionalen Verbindungen auch die Hochgeschwindigkeitszüge des TGV. Mit neuen Aktionen muss jederzeit gerechnet werden. Ebenfalls bestreikt wird die Pariser Metro. In Teilen der Bretagne kommt es zu Engpässen bei der Stromversorgung. Aktuelle Informationen zur Lage in Frankreich gibt es unter http://bit.ly/adac_benzinengpass. ADAC Hilfe: EM-Fans erreichen den ADAC bei einer Autopanne oder im Notfall (etwa Diebstahl) und bei Fragen zu fahrzeugbezogenen Schutzbriefleistungen unter +49/89/22 22 22. Sie werden automatisch mit der Auslandsnotrufstation des ADAC in Lyon verbunden, die rund um die Uhr besetzt ist. Ebenfalls Tag und Nacht gibt der ADAC Ambulance Service medizinische Hilfe (u.a. Patientenrücktransporte, Versand von Medikamenten) unter +49/89/76 76 76 Knöllchen: der Tipp des ADAC Südbaden: wen es erwischt hat - bei Bezahlung einer Geldbuße innerhalb von 46 gewähren die französischen Behörden eine Reduzierung der Normalbuße.
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