Staatsanwaltschaft EStA Register Eintrag[...]

Souveräne Olaf Hans-Joachim und Karin aus der Familie G ö h r i n g
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Öffentliche Personenstandserklärung
www.frei-für-immer.de
Wir sind.
STAATSANWALTSCHAFT AUGSBURG
z.Hd. Herr Dr. Klein - persönlich
Gögginger Str. 101
86199 Augsburg
Gesamt: 5 Seiten
Augsburg, den 08. 06. 2016
Akten- Geschäftszeichen: 101 Js 116385 / 16
Betreff:
Ergänzung zu unserem Schreiben vom 25.05.2016
zu den von uns erstattenten Strafanträgen wegen Personenstandfälschung und andere Straftatbestände, sowie das
unvollständige Weiterleiten der Daten / Abstammung an das
EStA Register Köln. - Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gegen Frau Edin, Angestellte der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg.
Sehr geehrter Herr Dr. Klein,
anbei übersenden wir Ihnen die Sammlung Europäischer Verträge Nr. 166 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit welches die Staatsangehörigkeit regelt.
Das Recht der EUROPÄISCHEN UNION ist übergeordnetes Recht.
Artikel 23 EU Verordnungen Amsterdam.
Die BRD ist Mitglied, also greift das übergeordnete EU Recht. Somit muss sich die BRD an ihre abgeschlossenen
Verträge halten.
Artikel 11 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
SEV 166 – Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, 6.XI.1997
Straßburg/Strasbourg,
Präambel
Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,
Anmerkung durch uns: (Die BRD hat es unterzeichnet!)
in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern
herbeizuführen;
in Anbetracht der zahlreichen völkerrechtlichen Übereinkünfte, die sich auf die Staatsangehörigkeit, die Mehrstaatigkeit
und die Staatenlosigkeit beziehen;
in der Erkenntnis, daß bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten die rechtmäßigen Interessen sowohl der Staaten als auch
der Einzelpersonen berücksichtigt werden sollten;
in dem Wunsch, die fortschreitende Entwicklung von Rechtsgrundsätzen für die Staatsangehörigkeit sowie ihre
Aufnahme in das innerstaatliche Recht zu fördern, und in dem Wunsch, Fälle von Staatenlosigkeit soweit wie möglich
zu vermeiden;
in dem Wunsch, bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten eine Diskriminierung zu vermeiden;
im Bewußtsein des in Artikel 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen
Rechts auf die Achtung des Familienlebens; …....
Weiterhin heißt es:
Kapitel IV – Verfahren in bezug auf die Staatsangehörigkeit
Artikel 11 - Entscheidungen
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Entscheidungen über den Erwerb, die Beibehaltung, den Verlust,
den Wiedererwerb oder die
Bestätigung der Staatsangehörigkeit eine schriftliche Begründung
enthalten.
Die schriftliche Begründung ist der Eintrag im EStA Register, da unserere Staatsangehörigkeit durch
Abstammung nachgewiesen wurde und dieser Eintrag somit DRINGEND zu erfolgen hat!
Frau Edin hat sich nicht an „Empfehlungen“ Ihrer Einrichtung zu halten,
sondern an das höherrangige Recht und Veträge der Europäischen Union.
Die schriftliche Begründung ist somit an das Register weiterzuleiten.
Erworben durch: Abstammung §4 Abs. 1 RuStAG von 1913!
EuGH bekräftigt: EU-Recht steht über nationalem Recht
Nationale Gesetze dürfen sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen
Das Recht der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am 18. Juli 2007 in Luxemburg mit
einem Urteil in einem Streit über Unternehmensbeihilfen in Italien bekräftigt. Nationale Gerichte
dürfen sich laut dem Richterspruch nicht über EU-Recht hinwegsetzen und müssen gegebenenfalls
heimische Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen (AZ: C-119/05).
Wir machen auch zusätzlich darauf aufmerksam, um WAS es bei diesem einzutragenen Nachweis der Abstammung
geht und dieser Sachverhalt (scheinbar) kaum jemanden bewußt ist:
Es geht um die Sicherung von Eigentum.
Sollte uns ein Schaden durch die unrechtmäßige Verweigerung des Eintrages über die Abstammung §4 Abs. 1 RuStAG
von 1913 enstehen, ist Frau Edin und sowie alle Beteiligten
bis in die 3. Generation privat
haftbar zu machen. Die Staatshaftung wurde 1982 aufgehoben und somit ist
jeder Ausführende selbst verantwortlich und haftet privat.
Nachgewiesene Deutsche haben das Recht ihr Eigentum zu sichern und sind vor Enteigung geschützt.
Staatenlose im besetzten Land haben Besitz, aber kein Eigentum.
Da für den EURO von der BRD Verpflichtungen mit dem ESM Vertrag - Einrichtung des Europäischen
Stabilitätsmechanismus – mit unglaublichen Beträgen übernommen wurden, diese Verpflichtungen hunderte Milliarden
EURO betragen, vielleicht auch schon eine Billion EURO oder mehr, die TARGET Salden ebensolche Höhen erreicht
haben und irgendwann die Rechnungen zu bezahlen sind, wird sich dieses Land an den Besitz der Einwohner halten.
Dann geht es bei der privaten Haftung der Verantwortlichen nicht um etwa „100 Euro“...
Je nachdem was jemand an Eigentum hat, könnten sich diese Beträge in den 7 stelligen Bereich bewegen, für welche
dann der oder die Verursacher privat haften werden.
BRD Angehörige sind nicht vor Enteignung geschützt. Wir sind besetztes Land:
»Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin, Abschrift:«
Betrifft: Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehende Eigentums
»BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947«
An den: Herrn Oberbürgermeister
Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an:
1.)Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich
befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit be-anspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund
des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD)
Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende
Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene
Eigentum treffen.
2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung
in der Regel nicht erteilt.
3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der
ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig
und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.
4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum
befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder
Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum
angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grund-buchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren
interessierten Parteien anzu-fordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden
Parteien
oder
deren
Rechtsanwälten
abzugeben
sind,
dass
das
Eigentum
der
Kontrolle
oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.
6.)Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich
befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um
eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle
oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1
angeführt ist.
7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, hre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls
der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin
Eines der wichtigsten SHAEF – Gesetze ist das Gesetz 52.
Hier erfahren wir, was wir im Eigentum haben – NICHTS! Wir
Es ist gültiges Recht – siehe Bereinigungsgesetze.
haben Besitz. Das ist alles, aber immerhin...
Der § Status der Bundesbürger:
STAATLOS-VOGELFREI enmachtet – enrechtet – kein Eigentum besitzend. Jeder Deutsche ist in der BRD seit dem
01.01.2000 staatenlos und durch die unmittelbare Unionsbürgerschaft doppelt staatenlos !
Frau Edin hat uns widerrechtlich und kriminell – trotz aller vollständigen Unterlagen unserer
Abstammung nach §4 Abs.1 RuStAG von 1913 vorgelegten Unterlagen die
NAZI Staatsangehörigkeit von 1937 (!!!) ausgestellt und DAS soll nicht STRAFBAR sein?
Wir haben uns monatelang nachweislich bemüht, diesen großen und möglicherweise existenziellen
Fehler berichtigen zu lassen.
Hinweis: Alle Vorgänge wurden und werden auf unserer Web-Seite www.frei-für-immer.de
öffentlich gemacht!
Wir verbleiben mit entsprechenden Respekt
Die Souveräne
Wir sind Mitglieder der Akademie für Menschenrecht & Naturrecht.
Olaf Hans-Joachim aus der Familie G ö h r i n g
Karin aus der Familie G ö h r i n g
Es sind (eigentlich) 2 (zwei) kleine, aber wichtige Verwaltungsakte, die mit einem Zeitaufwand von 5 Minuten erledigt
wären. Unfassbar, dass man um völlig normale Vorgänge solch einen aufreibenden und auch mitttlerweile zornig
machenden Kampf führen MUSS.
1.) Die richtige Schreibweise der Vor- und Familiennamen auf einem gelben Stück Papier und 2.) der Nachtrag der
nachgewiesenen Abstammung in das EStA Register Köln.
Anlagen:
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Straßburg/Strasbourg, 6.XI.1997
sowie
Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Merkblatt vom BVA zu "Anlage V" Punkt 4
4.„Anlage V“ (Vorfahren)
Die Anlage V ist ergänzend auszufüllen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (auch
Legitimation) oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem deutschen Elternteil, Vater und/oder Mutter) erworben
haben.
Haben wiederum auch Ihre Eltern (der deutsche Elternteil) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung,
Legitimation oder Adoption von ihren Eltern (= Ihren Großeltern, Großvater und/oder Großmutter) erworben,
so ist auch für Ihre Großelterngeneration die Anlage V auszufüllen. Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen)
bis zu dem Vorfahren,
´
• für den ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde,
• der vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher ausgewandert ist.
---------------------------DAS alles schreiben die übergeordneten Gesetze der EUROPÄISCHEN UNION und dieses Landes vor, wieso wird
dann nicht danch gehandelt ?
Alle Unterlagen für die Festellung wurden lückenlos, vollständig und korrekt bis in die Jahre 1902 bzw. 1909
nachgewiesen... WARUM müssen wir uns eigentlich nach unglaublichen 6,7 oder 8 erfolglosen Schreiben
an Frau Edin an die zuständige STAATSANWALTSCHAFT wenden ?? Warum braucht man für (eigentlich)
normale Vorgänge eine solche?? Wieso müssen wir uns von dieser Person schriftlich mitteilen lassen, dass sie nicht
mehr auf unsere schriftlichen Versuche, die widerrechtlich ausgestellte
NAZI Staatsangehörigkeit von 1937 berichtigen zu lassen, reagieren wird?
Wieso weigert sich diese von Steuergeldnern bezahlte Person ihre Arbeit korrekt zu machen und verweigert sich den
Fakten und Tatsachen? Wieso wird man für falsches Parken bestraft und diese Person hat einen Freibrief für
Straftaten? In der freien Wirtschaft würde so ein kriminelles Handeln als Angestellte nicht möglich sein.
Ist es richtig, dass man um völlig normal auszuführende Verwaltungsakte 7 (!!) Monate kämpfen muss –
Ende offen ??
Wieso sollen wir uns eigentlich noch an Gesetze und Verordnungen halten, aber die Angestellten einer Behörde halten
sich an nichts dergleichen? Die geltenden und gültigen Gesetze sind doch vorhanden.
Ist es wirklich mittlerweile so in diesem Land?
Wir verlangen nichts besonderes, sondern nur unser Recht und das steht nun mal eindeutig auf UNSERER Seite.
Danke fürs Lesen, falls Sie dies taten.