Rathaus Umschau Mittwoch, 8. Juni 2016 Ausgabe 106 muenchen.de/ru Inhaltsverzeichnis Terminhinweise2 Bürgerangelegenheiten3 Meldungen3 ›› OB Reiter kondoliert zum Tod von Otto Eckart 3 ›› Stadtrat fasst Eckdatenbeschluss zur Bade- und Bootsverodnung 4 ›› „Kanal dicht?“: Vortrag über Dichtigkeitskontrolle in der MVHS Nord 5 ›› Kranzniederlegung zum 130. Todestag von König Ludwig II. 5 ›› „BIER.MACHT.MÜNCHEN“: Weitere Führung im Stadtmuseum 6 Antworten auf Stadtratsanfragen 7 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus Terminhinweise Wiederholung Donnerstag, 9. Juni, 11 Uhr, Wochenmarkt am Rosenkavalierplatz Kommunalreferent Axel Markwardt und Reinhard Oberhauser, Markthallen München, präsentieren den Auftakt zur Aktion „Erlebe deinen Wochenmarkt“. Unter diesem Motto beteiligen sich die Münchner Wochenmärkte an der internationalen Kampagne „Love your local market“, die im Jahr 2012 in England ins Leben gerufen wurde. Die Kampagne stellt die besondere Bedeutung des Einkaufs auf dem Wochenmarkt aus wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Sicht in den Mittelpunkt. Bei einer Probiertour über den Markt soll deutlich werden, dass die Münchner Wochenmärkte als Alternative zum Supermarkt nicht nur regionale, saisonale und frische Ware, sondern auch einen Ort zum Verweilen und Austausch bieten. Treffpunkt ist der Fisch-Stand „La Poissonerie“. Der Termin ist auch für Fotografen geeignet. Wiederholung Donnerstag, 9. Juni, 17 Uhr, Foyer des Kreisverwaltungsreferats, Ruppertstraße 11 Die Ausstellung mit Kunstverleih „I art my office“ wird von Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers und Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle eröffnet. Einen kurzen Überblick über die gezeigten 32 Kunstwerke gibt die Ausstellungskuratorin Dr. Monika Bayer-Wermuth, Lenbachhaus. Alle 32 Künstlerinnen und Künstler sind anwesend. Das Projekt „I art my office“ wurde initiiert von acht städtischen Beschäftigten für ihre Kolleginnen und Kollegen. Von 10. Juni bis 13. Juli wird die Ausstellung im Foyer des Aus- und Fortbildungszentrums gezeigt, in das für die Präsentation zwei Kuben – stilisierte Büroräume – eingebaut wurden. Anschließend können die Bilder in städtische Büros entliehen werden. Mehr Infos unter www.muenchen.de/wasgeht. „I art my office“ steht unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dieter Reiter, wird getragen von allen städtischen Referaten und gefördert vom Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ausstellung mit Kunstverleih ist ein Folgeprojekt der Reihe „Was geht? Kunst und Inklusion“, beteiligt sind Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Behinderung. Achtung Redaktionen: Der Termin eignet sich für Interviews sowie Fotound Filmaufnahmen. Es wird um Anmeldung per E-Mail an [email protected] gebeten Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 2 Samstag, 11. Juni, 14.30 Uhr, Villa Kursana, Greinerberg 17 Petra Reiter, Ehefrau des Oberbürgermeisters, gratuliert der Münchner Bürgerin Dr. Rosa Bönniger im Namen der Stadt zum 101. Geburtstag. Samstag, 11. Juni, 17 Uhr, Bühne am Odeonsplatz Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht zur Eröffnung des Streetlife-Festivals. Sonntag, 12. Juni, 16 Uhr, Platz der Schwabinger, Höhe Leopoldstraße 45 Bürgermeister Josef Schmid spricht anlässlich des Corso Leopold Grußworte. Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 15. Juni, 19 Uhr, Salesianum, Mehrzweckraum im Erdgeschoss, St.-Wolfgangs-Platz 11 (barrierefrei) Sitzung des Bezirksausschusses 5 (Au – Haidhausen). Mittwoch, 15. Juni, 17.30 bis 19 Uhr, BA-Büro, Seidlvilla, Nikolaiplatz 1 b (barrierefrei) Bürgersprechstunde des Bezirksausschusses 12 (Schwabing – Freimann) mit dem Vorsitzenden Werner Lederer-Piloty. Mittwoch, 15. Juni, 19 Uhr, Gaststätte „Bayerisches Schnitzel- und Hendlhaus“, Limesstraße 63 (barrierefrei) Sitzung des Bezirksausschusses 22 (Aubing – Lochhausen – Langwied). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde mit dem Vorsitzenden Sebastian Kriesel statt. Meldungen OB Reiter kondoliert zum Tod von Otto Eckart (8.6.2016) Oberbürgermeister Dieter Reiter kondoliert Werner Eckart, dem Sohn von Otto Eckart, mit folgenden Worten: „Mit großer Bestürzung habe ich vom Tod Ihres Vaters erfahren. Zu diesem schmerzlichen Verlust möchte ich Ihnen und Ihrer Familie im Namen des Stadtrats der Landeshauptstadt München und vor allem persönlich mein herzliches Mitgefühl aussprechen. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 3 Otto Eckart war uns als erfolgreicher Geschäftsmann bekannt, die Münchner nannten ihn liebevoll auch ,Mr. Pfanni‘. Sein unternehmerisches Wirken beschränkte sich jedoch nicht alleine auf den Betrieb der von seinem Vater gegründeten Firma, er kümmerte sich auch nach der Schließung der Pfanni-Werke um das Erbe des Unternehmens. Auch in anderen Betrieben setzte er sich ein und übernahm hierbei vielerlei Aufgaben und Funktionen, wie im Beirat der Hypo-Vereinsbank oder als Mitglied des Aufsichtsrats der Bestfood AG Deutschland, um nur einige zu nennen. Vor allem war ihm aber das soziale Engagement sehr wichtig. So investierte er viel Zeit und Kapital in die Förderung von Kunst und Kultur, sozialen Einrichtungen und Kinderspielplätzen. Bis zuletzt arbeitete er ehrenamtlich als Honorarkonsul für die Republik Guatemala. Ich wünsche Ihnen für die kommende schwere Zeit viel Kraft. Wir werden Otto Eckart immer ein ehrendes Andenken bewahren.“ Stadtrat fasst Eckdatenbeschluss zur Bade- und Bootsverordnung (8.6.2016) Der Umweltausschuss des Stadtrates hat in seiner gestrigen Sitzung den Eckdaten zu einer Novellierung der seit 1976 bestehenden Bade- und Bootsverordnung für die Isar zugestimmt. Umweltreferentin Stephanie Jacobs erklärte hierzu: „München und die Isar gehören zusammen. Sie ist sowohl ein liebenswerter Erholungsraum für die Münchnerinnen und Münchner als auch ein Stück unverwechselbare Natur, das bewahrt werden muss. Der Eckdatenbeschluss zur Novellierung der Bade- und Bootverordnung wird beidem gerecht und bringt Naturschutz und Freizeitbedürfnis in Einklang. So können wir die Natur schützen und gleichzeitig, wo es möglich und sicher ist, den Menschen eine naturnahe Freizeitgestaltung im Zentrum ihrer Stadt ermöglichen. Er ist ein Meilenstein im Novellierungsprozess. Die Verordnung von 1976 kann nun endlich den realen Gegebenheiten angepasst werden.“ Der Eckdatenbeschluss ist das Ergebnis einer Flora-Fauna-Habitat-Untersuchung und haftungsrechtlicher Bewertungen. Ebenso wurden die betroffenen Akteure in den Prozess zur Erstellung des Eckdatenbeschlusses einbezogen. Vorgesehen ist nun unter anderem, dass zum Beispiel Kanus künftig weiter in die Stadt fahren können. Für die Isar soll ein einheitliches und einfaches Beschilderungskonzept entwickelt werden, das hinweisen soll, wo genau das Baden und Bootfahren erlaubt ist. Bevor es zur Novellierung der Bade- und Bootsverordnung kommt, müssen nun auf Basis des Eckdatenbeschlusses naturschutzfachliche Fragen geklärt werden – unter Einbeziehung der Akteure als auch des Bau- und des Planungsreferats. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 4 Vortrag „Zu späte Gerechtigkeit“ im Jüdischen Museum (8.6.2016) Rechtsanwalt Thomas Walther hält am Donnerstag, 9. Juni, 19 Uhr, im Jüdischen Museum München, St.-Jakobs-Platz 16, den Vortag „Zu späte Gerechtigkeit – das Versagen der deutschen Justiz bei der Verfolgung der Täter der Schoa am Beispiel des ,Gröning-Verfahrens‘“. Es moderiert Joachim Käppner von der Süddeutschen Zeitung. Am 15. Juli 2015 hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verurteilt. Erst zum zweiten Mal, nach der Verurteilung von John Demjanjuk im Jahr 2011, hat ein deutsches Gericht einen Schoa-Täter zur Rechenschaft gezogen, weil dieser durch seine Tätigkeit in einem Konzentrationslager das Morden möglich machte. Bis dahin verlangte die Rechtsprechung den Nachweis der Beteiligung an einer konkreten Mordtat und schützte so die meisten Täter vor der Strafe. Rechtsanwalt Thomas Walther, im Lüneburger Verfahren sowie in den aktuellen Verfahren in Detmold, Hanau und Neubrandenburg Vertreter der Nebenklage, beschreibt den langen Weg zur viel zu späten Gerechtigkeit. Er macht auch die Bedeutung des Verfahrens für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer deutlich. Anmeldung erbeten unter Telefon 2 88 51 64 23 oder per E-Mail an [email protected]. Der Eintritt beträgt 6, ermäßigt 3 Euro. Einlass und Abendkasse ab 18.30 Uhr. Informationen zum Jüdischen Museum München unter www.juedisches-museum-muenchen.de. „Kanal dicht?“: Vortrag über Dichtigkeitskontrolle in der MVHS Nord (8.6.2016) Die obligatorische Dichtigkeitskontrolle in der Gebäudeentwässerung (GEA) betrifft alle Grundstückseigentümer, da diese für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Entwässerungsanlagen verantwortlich sind. Alle Kanäle und Schächte müssen dicht sein. Andernfalls macht man sich strafbar, denn Grundwasser oder Boden könnten verunreinigt werden. In regelmäßigen Abständen muss daher ein Dichtigkeitsnachweis erbracht werden. Boris John, privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft, erläutert in seinem Vortrag „Kanal dicht?“ am Montag, 13. Juni, von 18.30 bis 19.30 Uhr, in der Münchner Volkshochschule (MVHS) Nord, Troppauer Straße 10, die Dichtigkeitsprüfung und stellt mögliche Schäden, Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen sowie eine technische und finanzielle Gesamtbetrachtung vor. Der Eintritt ist frei. Kranzniederlegung zum 130. Todestag von König Ludwig II. (8.6.2016) Anlässlich des 130. Todestages von König Ludwig II. am 13. Juni wird im Namen der Landeshauptstadt an seinem Sarkophag in der St.-Michaels-Kirche ein Kranz mit Stadtschleife niedergelegt. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 5 „BIER.MACHT.MÜNCHEN“: Weitere Führung im Stadtmuseum (8.6.2016) Am Samstag, 11. Juni, 15 Uhr, führt Martina Sepp im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, durch die Ausstellung „BIER.MACHT. MÜNCHEN“. 500 Jahre Reinheitsgebot in Bayern – mehr als 500 Jahre „Münchner Bier“ und Münchner Brauereien. Die Ausstellung spürt dem Einfluss des Gerstensaftes auf die Entwicklung der Münchner Stadtgestalt und -kultur, die bildenden Künste, die Feste und das Kabarett nach – und beschäftigt sich daher eingehend mit der Rolle des Bieres in Gesellschaft und Politik, damals wie heute. Der Eintritt kostet ermäßigt 3,50 Euro, hinzu kommt die Führungsgebühr in Höhe von 7 Euro. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 6 Antworten auf Stadtratsanfragen Mittwoch, 8. Juni 2016 Wohnen und Mobilität VII Überdachte Fahrradständer in Höfen von Neubaugebieten und in Vorgärten zulassen Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 1.3.2016 Aktuelle Flüchtlingssituation in der Landeshauptstadt München Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 15.3.2016 Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 20.3.2016 Nahverkehrsplan für die LH München V – Nahverkehrsplan breit diskutieren Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 24.03.2016 Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 7 Wohnen und Mobilität VII Überdachte Fahrradständer in Höfen von Neubaugebieten und in Vorgärten zulassen Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 1.3.2016 Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich dabei um den Vollzug der Baugesetze handelt. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege. Zu Ihrem Antrag vom 1.3.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit: Mit Ihrem Antrag fordern Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission auf, zukünftig großzügig den Bau von überdachten Fahrradabstellanlagen als Nebenanlagen in Höfen von Neubaugebieten und in Vorgärten zuzulassen. Durch den Erlass der Fahrradabstellplatzsatzung 2012, in Kraft getreten am 1.1.2013, hat die Landeshauptstadt München Anzahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder geregelt, die bei der Errichtung oder der Änderung eines Gebäudes nachzuweisen sind. Unbeschadet dieser Regelung können in Bebauungsplänen auch abweichende Regelungen getroffen werden. Bei Neubauten sind die Planungen so zu optimieren, dass die notwendig nachzuweisenden Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt werden können. Die Lokalbaukommission gibt dabei die Situierung der Abstellplätze nicht vor, sondern begrüßt vielmehr auch ebenerdig hergestellte Anlagen, da diese in der Tat sehr gut angenommen werden. Die Zulassung von überdachten Fahrradabstellanlagen im Vorgartenbereich würde allerdings dem Gedanken der Freihaltung des Vorgartenbereichs von Bebauung widersprechen. Der Schutz der Münchner Vorgärten wurde mit dem gleichnamigen Beschluss vom 17.12.2008, Vorlagen-Nr. 08-14/ V01017, einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Darin sind detaillierte Rahmenbestimmungen enthalten, wie mit baulichen Anlagen im Vorgartenbereich Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 8 zu verfahren ist. Nur in ganz besonderen baulichen Ausnahmesituationen kommt eine Unterbringung von Abstellflächen im Vorgartenbereich in Betracht; nämlich wenn aufgrund der Form des Grundstücks oder der darauf bereits vorhandenen Bebauung eine andere Möglichkeit schlicht nicht gegeben ist bzw. die Nutzung an anderer Stelle nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen würde. Liegen diese Voraussetzungen vor, prüft die Lokalbaukommission im Einzelfall sorgfältig die Möglichkeit von Ausnahmen bzw. Befreiungen. Soweit im Einzelfall Abstellanlagen im Vorgarten nach diesen Vorgaben zulässig wären, dürften solche Einrichtungen – neben anderen einzuhaltenden Gestaltungsanforderungen – einschließlich des Wetterschutzes nicht höher als 1,50 m sein. Damit soll erreicht werden, dass eventuelle Einbauten nicht höher sind als die nach der Münchner Einfriedungssatzung zulässige Einfriedungshöhe. Es ist auch zu bedenken, dass gerade in Neubaugebieten im Erdgeschoss regelmäßig Wohnnutzung vorliegt und diese durch eine Nutzung des Vorgartenbereichs als Fahrradabstellfläche erheblich beeinträchtigt werden kann. Die Situierung von Fahrradabstellanlagen in Höfen ist grundsätzlich möglich. Notwendig ist, dass diese Bereiche auch gut zugänglich und leicht erreichbar sind. Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ist bei einer Befreiung immer im Einzelfall zu prüfen, ob nicht die Grundzüge der Planung verletzt würden. Eine pauschale Befreiung ist rechtlich nicht zulässig. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 9 Aktuelle Flüchtlingssituation in der Landeshauptstadt München Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 15.3.2016 Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier: In Ihrer Anfrage vom 15.3.2016 führen Sie Folgendes aus: „Derzeit ist die Route über den Balkan für Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen wollen, nahezu unpassierbar. Berichten zufolge kommen immer weniger Hilfesuchende nach Deutschland. Laut Presseberichten sind viele der neu eingerichteten sogenannten Erstregistrierungsstraßen an den deutschen Grenzübergängen ungenutzt. Auch viele der Erstaufnahme-Einrichtungen in den Bundesländern stehen weitgehend leer. Busse und Sonderzüge, mit denen die Flüchtlinge über die Länder verteilt werden sollen, stehen ungenutzt auf Parkplätzen und Rangierbahnhöfen. Auch die Anzahl der in München ankommenden und hilfesuchenden Flüchtlinge ist rückläufig. Im Ausschuss für Standortangelegenheiten für Flüchtlinge werden fast im wöchentlichen Rhythmus neue Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen und die Landeshauptstadt München ist händeringend damit beschäftigt, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.“ Zu Ihrer Anfrage vom 15.3.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Erfüllt die Landeshauptstadt München derzeit ihr Soll nach Königsteiner Schlüssel? Antwort: Innerhalb Bayerns erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge nach der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl). Seit April 2016 hat die Regierung von Oberbayern die Zuweisungen bis auf Weiteres ausgesetzt, insofern werden derzeit grundsätzlich keine Flüchtlinge in die dezentrale kommunale Unterbringung aufgenommen. Frage 2: Kann evtl. durch die geringeren Zahlen auf bereits vom Stadtrat beschlossene Unterkünfte verzichtet werden? Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 10 Antwort: Derzeit befindet sich das Sozialreferat mit allen noch nicht eröffneten dezentralen Unterkünften in der Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern. Gegebenenfalls kann auf bereits beschlossene Unterkünfte verzichtet werden. Jedoch sind auch für anerkannte Flüchtlinge und Wohnungslose geeignete Unterbringungsmöglichkeiten notwendig und insofern könnten Unterbringungen in diese Richtung umgesteuert werden. Frage 3: Wäre es möglich, nicht ausgelastete Unterkünfte zusammenzulegen, um auf Standorte verzichten zu können? Antwort: Aktuell (Kalenderwoche 17) sind die kommunalen dezentralen Flüchtlingsunterkünfte mit einer Belegung von 88% sehr stark ausgelastet. Dabei ist zu beachten, dass betriebsbedingt etwa fünf Prozent aller Plätze nicht belegt werden können. Sollten, was derzeit nicht absehbar ist, Unterkünfte nicht ausgelastet und eine Zusammenlegung möglich sein, sind sowohl die Schließung, aber auch die Umnutzung für anerkannte Flüchtlinge und Wohnungslose zu prüfen. Frage 4: Wie hoch ist die Zahl von Flüchtlingen/Asylsuchenden, die freiwillig in ihre Heimatländer zurückkehren? Antwort: In der Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 sind laut Auskunft des Büros für Rückkehrhilfen/Coming Home 665 Personen aus Oberbayern ausgereist. Davon stammen 138 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferates München, 203 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Oberbayern und 324 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landkreise. In der Zeit vom 1.1.2016 bis 28.2.2016 sind 159 Personen ausgereist: 60 Personen stammen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferates München, 20 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Oberbayern und 79 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landkreise. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 11 Frage 5: Wie viele Flüchtlinge mit Ausreiseaufforderung befinden sich derzeit in der LHM und in welchem Zeitraum soll deren Abschiebung stattfinden? Falls diese Abschiebungen momentan nicht durchgeführt werden, welche Gründe liegen dafür vor? Antwort: Die zuständige Abteilung für Ausländerangelegenheiten im Kreisverwaltungsreferat teilt hierzu Folgendes mit: „Konkrete Aussagen sind weder zu der Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge noch zu den Zeiträumen, in denen die Abschiebungen stattfinden können, möglich. Zum Stichtag 29.2.2016 waren in München 1.476 Personen registriert, die im Besitz einer Bescheinigung über die Aussetzungen der Abschiebung (Duldung) waren. Bei diesen geduldeten Personen handelt es sich nicht nur um Flüchtlinge, sondern auch um Ausländerinnen und Ausländer ohne Fluchthintergrund, die Deutschland verlassen müssen. Die Aufenthaltsbeendigung ist jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen (z.B. Passlosigkeit, aber auch Reiseunfähigkeit oder schützenswerte familiäre Bindungen) nicht immer möglich. So kann z.B. auch seit der kürzlich erfolgten Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein an sich ausreisepflichtiger Ausländer eine Duldung zur Absolvierung einer Ausbildung erhalten. Die Zahl der geduldeten Ausländerinnen und Ausländer ändert sich nahezu täglich, da jeden Tag im Parteiverkehr entsprechende Fallkonstellationen neu auftauchen. Genauso wechseln jedoch oftmals Geduldete in einen Aufenthaltstitel, dessen Erteilungsvoraussetzungen sie nun erfüllen. Die Ausländerbehörde München unternimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten – auch mit Hilfe der bei der Regierung von Oberbayern angesiedelten Zentralen Rückführungsstelle Südbayern (ZRS) – alles, um Ausreisehindernisse zu beseitigen. Das gestaltet sich aber z.B. im Hinblick auf die Identitätsklärung oder Passbeschaffung regelmäßig als äußerst schwierig. Sofern aufenthaltsbeendende Maßnahmen rechtlich und tatsächlich möglich sind, betreibt die Ausländerbehörde München nach Prüfung des Einzelfalls konsequent die Beendigung des Aufenthalts.“ Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 12 Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 20.3.2016 Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz: Mit Ihrem Antrag vom 20.3.2016 fordern Sie, dass der Stadtrat beschließe: „Die Stadtverwaltung ermöglicht an einigen ausgewählten Stellen die Bezahlmöglichkeit mit Bitcoins zum Tageskurs. Wegen des Pilotcharakters des Projekts sollte eine bekannte und zentrale städtische Stelle wie z.B. das Kreisverwaltungsreferat und die Bürgerbüros gewählt werden.“ Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen eine bestimmte Bezahlmöglichkeit im Rahmen des Zahlungsverkehrs der Landeshauptstadt München einzuführen. Der Zahlungsverkehr als Teil der Gemeindekasse ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Das kommunale Kassenrecht stellt für die schnelle und wirtschaftliche Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf die gesetzlichen Zahlungsmittel im Barzahlungsbereich und auf die daraus abgeleiteten Formen wie Überweisungen, Lastschriften, Debitkarten, Kreditkarten etc. ab. Gemäß § 44 Abs. 1 KommHV-Doppik dürfen neben den gesetzlichen Zahlungsmitteln Einnahmen mittels Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten und Schecks entgegengenommen werden. Der Verordnungsgeber hat es an der Stelle relativ eng formuliert, wobei keine statische abschließende Aufzählung unterstellt werden kann, da der Verordnungsgeber bei der Formulierung dieser Vorschriften noch nicht an Internetzahlungen dachte. Insofern sind Bitcoins nicht vorgesehen, allerdings nicht von Vornherein als ausgeschlossen zu betrachten. Fraglich ist dann, inwieweit Bitcoins sonst zulässig sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) qualifiziert Bitcoins als „privatrechtlich ausgegebene Komplementärwährung“ und Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 13 wertet sie als „Finanzinstrument“ in Form einer „Rechnungseinheit“ nach § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz (KWG). Damit ist es der BaFin möglich, dieses „Nebengeld“ aufsichtlich zu beobachten – insbesondere bei gewerblichen Umgang mit Bitcoins (BaFin „Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Satz 1 Nummern 1 bis 7 KWG (Aktien, Vermögensanlagen, Schuldtitel, sonstige Rechte , Anteile an Investmentvermögen, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten) vom 20.12.2011, zuletzt geändert 19.7.2013). Die BaFin hat in einem Artikel im „BaFin Journal“ Januar 2014 eine aufsichtliche Bewertung der Bitcoins vorgenommen („Bitcoins: Aufsichtliche Bewertung und Risiken für Nutzer“, BaFin Journal Januar 2014, Seite 26 ff.). In diesem Artikel wird auf Risiken für Nutzer hingewiesen wie die Verlustmöglichkeit durch Fehlfunktionen und das Problem der Wertschwankungen, die ähnlich wie bei anderen Finanzinstrumenten auftreten können. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 12.12.2013 ebenfalls einen „Warnhinweis für Verbraucher vor virtuellen Währungen“ veröffentlicht (EBA/WRG/2013/01). Darin wird aus mehreren Gründen vor den Risiken der Verwendung virtueller Währungen gewarnt: - Verlust durch den Handel an nicht regulierten Handelsplätzen (z.B. bereits erfolgte Schließungen von Handelsplätzen mit Folge des Geldverlusts), - Verlust durch technische Manipulationen durch Hackerangriffe an den digitalen Wallets (Geldbörsen), - fehlender rechtlicher Schutz wie z.B. bei Überweisungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gegenüber Banken, - Wertschwankungsgefahr von virtuellen Währungen, - Geldwäschegefahren durch Anonymität virtueller Währungen, - eventuelle steuerrechtliche Folgen des Haltens virtueller Währungen. Der Zahlungsverkehr der Landeshauptstadt München muss schnell, sicher und reibungslos ablaufen. Bei Entgegennahme von Bitcoins als Rechnungseinheiten ergeben sich nach den Einschätzungen der deutschen und der europäischen Aufsichtsbehörden Gefährdungen. Der Einsatz von Bitcoins ist aus diesen Gründen für den Zahlungsverkehr der Landeshauptstadt München nicht geeignet. Die aufsichtliche Bewertung der Bitcoins durch die BaFin und die EBA lassen einen Einsatz nicht zu. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 14 Nahverkehrsplan für die LH München V – Nahverkehrsplan breit diskutieren Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 24.03.2016 Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung: In Ihrem Antrag fordern Sie, den Nahverkehrsplan im Rahmen eines Workshops mit (Fach-)Verbänden, Initiativen und Wissenschaft zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Zu Ihrem Antrag vom 24.3.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit, dass Ihrem Anliegen bereits entsprochen wird: Am 30.9.2015 hat die Vollversammlung des Stadtrates den Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München aktualisiert und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, diesen in 2 Stufen fortzuschreiben (vgl. RIS-Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03603). In der ersten Stufe sollen die Qualitätsstandards überprüft und bedarfsgerecht aktualisiert werden. Darauf aufbauend sollen in der zweiten Phase Infrastrukturprojekte auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft werden. Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, in der die o.g. Sitzungsvorlage vorberaten wurde, haben Sie den Änderungsantrag Nr. 14-20/A 01399 gestellt, in dem Sie in Punkt 12neu den folgenden Antragspunkt zur Ergänzung beantragt haben: „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Nahverkehrsplan im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (Workshop) mit den (Fach-)Verbänden, Initiativen und Wissenschaft zu diskutieren und weiterzuentwickeln.“ Dieser Antragspunkt wurde angenommen (siehe Ziffer 9 des Beschlusses), so dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits beauftragt ist, einen Workshop zu organisieren und diesen auch bei der Ausschreibung des ersten Gutachtens berücksichtigt hat. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 8.6.2016, Seite 15 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Inhaltsverzeichnis Mittwoch, 8. Juni 2016 Weitere MVG-Wartehäuschen mit Wechselwerbung werden genehmigt! Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) Kulturstrand: künftige Ausschreibungen vereinfachen Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) Stand des Glasfaserausbaus in München Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) Informationen in „Leichter Sprache“ auf www.muenchen. de Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei __________________________________________________ Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus 80331 München Stadtrat Richard Quaas ANTRAG 08.06.2016 Weitere MVG-Wartehäuschen mit Wechselwerbung werden genehmigt! Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die von der MVG und von der Firma DSM-Decaux beantragte weitere Umrüstung von 19 (?) Tram- und Bus-Wartehäuschen von statischer Werbung, auf Wechselwerbung wird genehmigt und die seinerzeitige ungefähre, zahlenmäßige Begrenzung dieser Maßnahme, mit der Maßgabe einer vernünftigen Einzelfallprüfung, aufgehoben. Dabei wird es durchaus als möglich erachtet, je nach Standort der Wartehäuschen zu differenzieren und besonders sensible Standorte von der Genehmigung auszunehmen. 2. Dem Stadtrat wird anhand eines kurzen Videos gezeigt, wie und in welcher zeitlichen Folge der Wechsel der Plakate abläuft, damit sich die Stadträte selbst ein Bild machen können. Da die Drehgeschwindigkeit der Wechselwerbung veränderbar ist, kann auch so auf sensible Standorte reagiert werden. 3. Die MVG legt dem Stadtrat dar, an wie vielen Standorten Wartehäuschen im Stadtgebiet stehen, wie viele davon mit Plakatwerbung versehen sind und wie viele davon wiederum mit Wechselwerbung und in welchem Umfang diese Werbung zur Aufstellung und zur Finanzierung des Unterhalts dieser Wartehäuschen beiträgt. 4. Die MVG berichtet, ob ein weiterer Ausbau dieses Wind- und Wetterschutzes für Fahrgäste vorgesehen ist und ob das an diesem Finanzierungs- und Betriebsmodell hängt. 5. Die MVG berichtet, welche Kosten die Stadt, also der Steuerzahler oder die Fahrgäste über den Fahrpreis bislang für die Aufstellung und den Unterhalt dieser Wartehäuschen hätten, ohne die Werbefinanzierung, zahlen müssen. Seite 1 von 2 CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München Tel. 233-92650, Fax: 291 37 65, [email protected], www.csu-rathaus-muenchen.com Begründung: In der letzten Sitzung der Stadtgestaltungskommission wurde die Umrüstung von 19 bestehenden und schon mit Werbung versehenen Wartehäuschen der MVG auf Wechselwerbung von einer Mehrheit der Stimmberechtigten, darunter der Stadtbaurätin, negativ beschieden, weil angeblich der langsame Wechsel der Plakate, in einem ca. 1 minütigen Rhythmus, das Stadtbild, im Gegensatz zu den bisher auf der gleichen Fläche angebrachten statischen Plakate, empfindlich stören würde. Besonders auch in der Innenstadt, in der Nähe denkmalgeschützter Bauten. Außerdem lenke der Wechsel die Verkehrsteilnehmer zusätzlich ab. Auch war aus dem Kreise der Kommission, darunter auch von Architekten, zu hören, dass einer weiteren Kommerzialisierung der Stadtgestalt Einhalt geboten werden müsse. Als seinerzeit die ersten Wartehäuschen im neuen Design in der Stadt aufgestellt wurden, wurde vom Stadtrat ausdrücklich Werbung, als äquivalent für Aufstellung und Pflege genehmigt. Ein paar Jahre später wurden für eine „begrenzte“ Anzahl von Wartehäuschen die Nachrüstung mit Wechselwerbung gestattet, weil die Kosten in der Zwischenzeit stark angestiegen waren und der Ausbau, der bei Fahrgästen sehr beliebten Unterstell- und Sitzmöglichkeiten, ins Stocken zu geraten drohte. Die Obergrenze wurde aber im damaligen Beschluss nicht exakt festgelegt. Nun finanziert die MVG mit der Werbung, die Aufstellung der Wartehäuschen und ihre Reinigung, so dass nach dem Votum der Kommission zu befürchten ist, dass eine weitere Aufstellung von Wartehäuschen nicht ohne eine zusätzliche, deutliche Erhöhung der Fahrpreise zu bewerkstelligen ist, außer die Stadt zahlt das aus Steuergeldern. Ob das im Sinne der Fahrgäste und der Stadt ist, ist schwer zu bezweifeln. Mag noch sein, dass für ein, im Zweifel sehr gut verdienendes Kommissionsmitglied, so eine Fahrpreiserhöhung leicht verkraftbar ist, für eine Vielzahl von Fahrgästen ist es das nicht, aber auch die wollen gerne vor Wind und Wetter geschützt auf ihre Fahrgelegenheit warten können. Alle jetzt ins Auge gefassten Standorte sind schon bislang mit Wartehäuschen und statischer Werbung versehen, wer sich das äußerst dezente und langsame Wechselspiel der Plakate ansieht, kommt nicht im Traum darauf, dass dieser Wechsel das Stadtbild mehr stört, als schon bisher vorhandene, statische Plakate. Auch der Hinweis auf die Ablenkungsgefahr dieser Wechselplakate für den Straßenverkehr, geht in die Leere, dann müsste man Werbung auf Tram und Bussen, sowie auf allen sich bewegenden Flächen, wie Autos, Lastwagen usw. sofort verbieten, ebenso wie viele Schaufensterdekorationen mit Bildschirmen in der Stadt. Ich beantrage ausdrücklich eine Befassung des Stadtrates mit diesem Thema, weil grundsätzliche Beschlüsse des Stadtrates tangiert sind. Richard Quaas, Stadtrat Seite 2 von 2 CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München Tel. 233-92650, Fax: 291 37 65, [email protected], www.csu-rathaus-muenchen.com Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus 08.06.2016 Kulturstrand: künftige Ausschreibungen vereinfachen Antrag Der Stadtrat bildet einen interfraktionellen Arbeitskreis, der die Rahmenbedingungen für künftige Ausschreibungen eines „Kulturstrandes“ festlegt und auf dem Weg bringt. Die Ausschreibung soll, dem Format der Veranstaltung entsprechend, nach Möglichkeit abgespeckt werden und sich ab 2017 über mehrere Jahre erstrecken. Begründung: Der Kulturstand wurde in den letzten Jahren sehr gut von der Bevölkerung angenommen. In den letzten Jahren gab es kaum Beschwerden von Anwohnenden. Während in anderen Städten vergleichbare Veranstaltungen an mehreren Orten gleichzeitig stattfinden können, ist die Durchführung des einzigen Kulturstrands in München zu einem bürokratischen Monster verkommen. Die Ausschreibung - für nur ein einziges Jahr - ist derart aufgebläht, dass die abzugebenden Unterlagen im Umfang einer Masterarbeit glichen. Die Einbeziehung aller Bezirksausschüsse hat sich nicht bewährt. Am Ende hat nicht mehr die Verwaltung sondern die Gerichte über Vergabe und Durchführung entschieden. Um dieses Trauerspiel zu beenden ist es erforderlich, dem Verfahren wieder einen angemessenen – kleineren – Rahmen zu geben. Um Ruhe in das Verfahren zu bringen, sollten die Rahmenbedingungen vorab in einem interfraktionellen Arbeitskreis geklärt werden, der auch die zuständigen Verwaltungseinheiten mit einbezieht. Um den möglichen Veranstaltern Planungssicherheit zu geben, soll der Kulturstrand für mindestens 3 Jahre ausgeschrieben werden. Fraktion Die Grünen-rosa liste Initiative: Gülseren Demirel Hep Monatzeder Lydia Dietrich Dr. Florian Roth K. Habenschaden Dominik Krause Paul Bickelbacher Herbert Danner Anna Hanusch Jutta Koller Sabine Krieger Sabine Nallinger Thomas Niederbühl Oswald Utz Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, [email protected] MITGLIEDER IM STADTRAT DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Dr. Michael Mattar Gabriele Neff Dr. Wolfgang Heubisch Wolfgang Zeilnhofer Thomas Ranft Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Schriftliche Anfrage Stand des Glasfaserausbaus in München? 08.06.2016 Schnelles Internet gehört in der heutigen Zeit zu den Grundbedürfnissen und ist inzwischen ein Qualitätsmerkmal für einen Standort (Wissenschaft, Wohnen, Wirtschaft etc.). Der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke München (SWM) beschränkt sich leider zur Zeit nur auf einen Bereich innerhalb des Mittleren Ringes. In vielen Münchner Straßen herrscht Versorgungsmangel. Die bisherige Internetgeschwindigkeit ist viel zu langsam. Nutzer außerhalb des Mittleren Ringes dürfen nicht länger Bürger 2. Klasse bleiben. Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie weit ist der Glasfaserausbau in München fortgeschritten? a) wie viele und welche Stadtbezirke sind komplett mit Glasfasernetz versorgt? b) wie viele Stadtbezirke sind nur zum Teil (Straßenzüge) mit Glasfasernetz versorgt? 2. Was sehen die Pläne für den weiteren Ausbau in München aus? Welche Stadtteile werden wann angeschlossen bzw. wann erfolgt der Netzausbau? 3. Wann kann mit einer 100% Abdeckung des gesamten Münchner Stadtgebietes gerechnet werden? 4. Wurden bereits Förderungen beim Freistaat Bayern beantragt, um das Glasfasernetz weiter auszubauen? Gez. Dr. Michael Mattar Fraktionsvorsitzender Gez. Gabriele Neff Stellv. Fraktionsvorsitzende Gez. Dr. Wolfgang Heubisch Stadtrat Gez. Wolfgang Zeilnhofer Stadtrat Gez. Thomas Ranft Stadtrat Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Marienplatz 8, 80331 München, Telefon: 233 92644 E-Mail: [email protected] < . ' < 25 ! ( , ! ) 0 ! ) 4 # # & #' ' / ') / #' ' 1 8 ) # ) *' + : ) 0 ) 0 ) . ') # ' % 0 = " * # . '%' 1 2 . . 3 ) + & #' ' 0 '% % .' () #' ! # = $ %%% ' - )% . ! ! ) ' ! ( % ( % ( 1 ! 9 . ' % 0' ! 7 2 .' ( ( ! ; ) 5 ' '# - ## + < . ' +' ' # . ' # ! ) ' ! + " & #' , % ! ; ) $' # & #' + ( +' 7 ' ; ) ; 9 *' ! // !' 5 ! //%%% 1.' . 4 & #' ' #6 , ; ) " " < . ' +' ) ; ) $' # > >" )0 # / 1 1 ! 6% Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis Mittwoch, 8. Juni 2016 Wohnplattform für Offshore-Parks DanTysk und Sandbank errichtet Pressemitteilung SWM Streetlife-Festival/Corso Leopold: Bus-Umleitungen am Wochenende Pressemitteilung MVG Ausbildungstarife jetzt auch im Abo: IsarCardSchule und IsarCardAusbildung am Start Pressemitteilung MVG Der monatliche Ticketkauf gehört der Vergangenheit an – das IsarCard-Abo gibt es jetzt auch für Schüler und Azubis Pressemitteilung MVV EM 2016: Public Viewing-Finder von muenchen.de Pressemitteilung muenchen.de – Das offizielle Stadtportal Gastspiel-Premiere von „Du und ich und das Meer dazwischen“ in der Schauburg Pressemitteilung Schauburg – Theater am Elisabethplatz Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt. (teilweise voraus) SWM Ausbauoffensive Erneuerbare Energien Wohnplattform für Offshore-Parks DanTysk und Sandbank errichtet (8.6.2016) Die SWM Ausbauoffensive Erneuerbare Energien schreitet weiter voran: Die Wohnplattform für die OffshoreWindparks DanTysk und Sandbank ist errichtet. Mitten in der Nordsee, 70 Kilometer vor der Insel Sylt, finden hier schon in Kürze rund 50 Personen ein gut ausgestattetes „Offshore-Hotel“ während ihres Einsatzes in den Windparks (s. nachfolgende Meldung). DanTysk und Sandbank (im Bau) sind gemeinsame Projekte von Vattenfall (jeweils 51 Prozent) und den SWM (49 Prozent). Die Parks sind ein wichtiger Baustein der SWM Ausbauoffensive Erneuerbare Energien. Ausbauoffensive Erneuerbare Energien: Bis 2025 wollen die SWM so viel Ökostrom erzeugen, wie ganz München verbraucht. Hierzu haben sie 2008 die Ausbauoffensive Erneuerbare Energien gestartet. Und das mit Erfolg. Bald können sie schon 50 Prozent des Münchner Strombedarfs decken. Damit übernimmt die Stadt München mit ihrem kommunalen Unternehmen eine Vorreiterrolle beim Klima- und Umweltschutz. Vorrang haben für die SWM Projekte in München und der Region. Doch die SWM können hier nicht so viel erneuerbaren Strom erzeugen, wie die Millionenstadt benötigt. Deshalb engagieren sie sich auch in Deutschland und in Europa. Foto zum Download: www.swm.de/presse Herausgeber: Stadtwerke München GmbH • Emmy-Noether-Straße 2 • 80992 München • www.swm.de Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Bettina Hess Telefon: 0 89/23 61-50 42 • Telefax: 0 89/23 61-51 49 • E-Mail: [email protected] PRESSEINFORMATION Hamburg, München, 7. Juni 2016 Deutschlands erstes „Offshore-Hotel“ steht! Wohnplattform für Service-Teams von Offshore-Windparks DanTysk und Sandbank jetzt 70 Kilometer vor Sylt errichtet Schöner wohnen und sicherer arbeiten auf hoher See: Vattenfall und die Stadtwerke München (SWM) haben jetzt Deutschlands erste Wohnplattform für Serviceteams von Offshore-Windparks mitten in der Nordsee 70 Kilometer vor der Insel Sylt erfolgreich errichtet. Am frühen Dienstagmorgen hat das Errichterschiff „Stanislav Yudin“ die knapp 2.500 Tonnen schwere, komplett eingerichtete Wohnplattform auf ihr 44 Meter hohes Stahlfundament aufgesetzt. Deutschlands erstes „OffshoreHotel“ steht damit jetzt 20 Meter über dem Meeresspiegel im Offshore-Windpark DanTysk. Das 6geschossige Bauwerk (Höhe 20 Meter) hat die Größe eines Bürogebäudes. Es kann rund 50 Personen beherbergen, die sich zukünftig 365 Tage im Jahr jeweils in Zwei-Wochen-Schichten um den Betrieb und die Wartung der Windkraftwerke DanTysk (seit Ende 2014 in Betrieb) und Sandbank (derzeit in Bau) mit zusammen mehr als 150 Windenergieanlagen kümmern werden. Bis die Wohnplattform voll funktionsfähig ist, wird es noch einige Wochen dauern. Voraussichtlich Anfang August soll die Plattform komplett angeschlossen und in Betrieb sein. Die Planungen für den Bau der Plattform begannen 2011. „Ein ganz entscheidender Aspekt für den Bau dieser in Deutschland bisher einmaligen Plattform ist die Arbeitssicherheit für unsere Teams vor Ort. Die Offshore-Windparks DanTysk und Sandbank liegen rund 100 Kilometer vom nächsten Servicehafen entfernt. Bei solchen Distanzen kommt tägliches Pendeln per Schiff für die Serviceteams nicht infrage. Denn die langen Anfahrtzeiten der CrewTransportschiffe zu den Windparks und der Seegang der Nordsee würden ein effektives Arbeiten vor Ort an den Windenergieanlagen extrem erschweren. Stattdessen steigen die Serviceteams jetzt auf dem Weg zur Arbeit von der Wohnplattform auf Transportschiffe über, die die Teams innerhalb kurzer Zeit zu ihren jeweiligen Einsätzen an die Windenergieanlagen versetzen“, erläutert Christof Huß, Betriebsleiter des Offshore-Windparks DanTysk. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Wohnplattform ist, dass die Teams nach Feierabend wieder festen Boden unter den Füßen haben. „Im Vergleich zu der Unterbringung auf einem Hotelschiff ist dies ein wesentlicher Zugewinn an Komfort und damit Lebensqualität, wenn man nach einer 12-StundenSchicht auf den Windrädern nicht auf schwankendem Untergrund übernachten muss“, so Huß. Damit die Serviceteams bis zu ihrem nächsten Einsatz auf der Nordsee optimal ausspannen können, verfügt die Wohnplattform über verschiedene Freizeitangebote wie beispielsweise einen Fitnessraum sowie Gemeinschaftsräume mit Billard, Darts oder Videospielen. Wer statt dessen die Ruhe bevorzugt, kann sich in seine Wohnkabine zurückziehen. Alle Kabinen sind mit Fernseher, Telefon und Internet ausgestattet und verfügen über eigene Badezimmer. Im Falle eines Arbeitsunfalls verfügt die Plattform über einen Erste-Hilfe-Bereich, in dem eine qualifizierte Erstversorgung durchgeführt werden kann. Via Telemedizin kann hier ärztlicher Rat von Medizinern an Land eingeholt werden. Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Wohnplattform von der Außenwelt abgeschnitten sein sollte, ist ebenfalls Vorsorge getroffen. Die Plattform kann sich bis zu zwei Wochen komplett autark versorgen. Die Versorgung der Serviceteams mit Lebensmitteln und Arbeitsmaterial erfolgt in regelmäßigen Abständen per Schiff, ebenso wie die komplette Entsorgung der Abfälle, die auf der Plattform zwischengelagert werden. Hinweis an die Redaktionen: Grafiken und Bilder vom Windpark DanTysk finden Sie zum kostenlosen Download auf: http://www.dantysk.de/presse-service/pressefotos.html G e se llsch af t : G e se llsch af t e r: G e s c h äf t sf üh re r: Ha n d e ls re gis t e r: DanTysk Offshore Wind GmbH Überseering 12, 22297 Hamburg Vattenfall Europe Windkraft GmbH Stadtwerke München GmbH Willem van Dongen Christian Moldan Amtsgericht Hamburg HRB 103788 In Kürze erscheint zudem ein Video von der Errichtung der Plattform auf Youtube. Ihre Ansprechpartner für Fragen: Vattenfall GmbH Lutz Wiese, Kommunikation, Tel.: +49 (0)30 – 81 82 23 32, E-Mail: [email protected] Stadtwerke München GmbH Bettina Hess, Pressesprecherin, Tel.: +49 (0)89 – 23 61 50 42, E-Mail: [email protected] Über Vattenfall Vattenfall ist ein führendes europäisches Energieunternehmen und betreibt mehr als 1.000 Windenergieanlagen mit einer gesamten installierten Leistung von mehr als 2.000 MW. 2015 hat Vattenfall so mehr als sechs Milliarden Kilowattstunden (6 TWh) Windstrom produziert. Diese Strommenge reicht rechnerisch, um den Jahresstrombedarf von 1,5 Millionen deutschen Durchschnittshaushalten zu decken. Bis 2020 will Vattenfall seine Windleistung an Land und auf See auf 4.000 MW verdoppeln. Hierfür investiert das Unternehmen mehr als 5 Milliarden Euro. Die Stadtwerke München Die Stadtwerke München (SWM) zählen zu den größten Energie- und Infrastrukturunternehmen Deutschlands. Bis 2025 wollen die SWM so viel Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen, wie ganz München verbraucht. München wird damit weltweit die erste Millionenstadt sein, die dieses Ziel erreicht. Einen wichtigen Beitrag hierzu wird die Windenergie liefern. Wenn alle bereits angestoßenen Projekte realisiert und vollständig in Betrieb sind, verfügen die SWM über eine Erzeugungskapazität von über 3,5 Milliarden kWh Ökostrom in eigenen Anlagen. Das entspricht bereits rund 50 Prozent des Münchner Stromverbrauchs. G e se llsch af t : G e se llsch af t e r: G e s c h äf t sf üh re r: Ha n d e ls re gis t e r: DanTysk Offshore Wind GmbH Überseering 12, 22297 Hamburg Vattenfall Europe Windkraft GmbH Stadtwerke München GmbH Willem van Dongen Christian Moldan Amtsgericht Hamburg HRB 103788 8.6.2016 Streetlife-Festival / Corso Leopold: Bus-Umleitungen am Wochenende Das Streetlife-Festival und der Corso Leopold führen am Wochenende zu Behinderungen im Busverkehr. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) muss von Samstag, 11. Juni, ca. 11 Uhr, bis Montag, 13. Mai, ca. 3 Uhr, folgende Buslinien umleiten: MetroBus 53: Die Linie beginnt und endet in Schwabing am Scheidplatz statt an der Münchner Freiheit. Ferner entfallen die Haltestellen Pündterplatz, Bismarckstraße, Hohenzollernstraße und Friedrichstraße. MetroBus 54: Die Busse werden zwischen Münchner Freiheit und Giselastraße über den Kurfürstenplatz umgeleitet. Die Haltestelle Hohenzollernstraße entfällt. Auf der Umleitungsstrecke werden die Haltestellen Pündterplatz und Bismarckstraße der Buslinie 53 mitbedient. MetroBus 59: Diese Linie wird zwischen Kurfürstenplatz und Potsdamer Straße über Bonner Platz (hier auch Ersatzhaltestelle) umgeleitet. Die Haltestellen Pündterplatz, Bismarckstraße, Münchner Freiheit, Hohenzollernstraße und Friedrichstraße können nicht bedient werden. StadtBus 100 (MVG Museenlinie): Es erfolgt eine Umleitung durch den Altstadttunnel. Die Haltestellen Von-der-Tann-Straße, Odeonsplatz, Oskarvon-Miller-Ring und Amalienstraße können nicht bedient werden. Die Haltestelle Königinstraße entfällt Richtung Ostbahnhof. StadtBus 154: Die Busse umfahren die Leopoldstraße über Franz-Josephund Nordendstraße. Diese Haltestellen entfallen: Georgenstraße, Universität, Türkenstraße. Seite 1 von 2 Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de NachtBus: Die NachtBus-Linien N40, N41 und N45 können den Abschnitt Hohenzollernstraße – Odeonsplatz nicht befahren. Auf der Umleitungsstrecke durch die Nordendstraße werden die dortigen Haltestellen mitbedient. Beim NachtBus N43/ N44 (Ringlinie) entfällt der Abschnitt zwischen Kurfürstenplatz, Münchner Freiheit und Giselastraße. Die MVG informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen über die Einschränkungen. Informationen gibt es auch im Internet unter www.mvg.de. Seite 2 von 2 8.6.2016 Ausbildungstarife jetzt auch im Abo: IsarCardSchule und IsarCardAusbildung am Start Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Das spart Zeit und Nerven: Die Ausbildungstarife gibt es jetzt auch im Abonnement. Über www.mvg.de sind ab Montag, 13. Juni, die ab dem nächsten Schul- bzw. Ausbildungsjahr geltenden Abonnements „IsarCardSchule“ und „IsarCardAusbildung“ zu bestellen. Wenige Klicks im MVG Kundenportal genügen. Der monatliche Weg ins MVG Kundencenter oder zum Ticket-Automaten entfällt damit ebenso wie die mögliche Wartezeit bei großer Nachfrage zu Beginn des Schul- und Ausbildungsjahres. Per Post kommt das neue Ticket in Form einer Kundenkarte mit MVVFahrscheinen für den entsprechenden Geltungszeitraum rechtzeitig und bequem nach Hause. Es handelt sich um persönliche Tickets mit monatlicher Abbuchung. Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de Zusätzliches Plus bei rechtzeitiger Bestellung: Bei Vertragsbeginn der IsarCardSchule bis spätestens 1. Oktober gilt das Ticket in den darauffolgenden kompletten Sommerferien für das gesamte MVV-Netz. Nutzer der IsarCardAusbildung fahren ebenfalls die letzten 1,5 Monate des Vertragsjahres ohne Mehrpreis im gesamten MVV-Netz. Wer das Zusatzangebot nutzt, ist also für den Preis von 10,5 Monaten ganze 12 Monate mobil. Im Einzelnen sind folgende Abonnements erhältlich: IsarCardSchule I für schulpflichtige Kinder bis einschließlich 14 IsarCardSchule II für Schüler ab 15 IsarCardAusbildung für Auszubildende, Studierende etc. Die Bestellung eines Abonnements übernehmen entweder die Eltern für Ihre Schützlinge oder – ab Volljährigkeit – die Nutzer selbst. Der Abschluss ist ab Montag, 13. Juni, online im MVG Kundenportal unter www.mvg.de Seite 1 von 2 möglich. Die IsarCardSchule gilt ab Schuljahresbeginn zum 13. September, die IsarCardAusbildung kann ab 1. August genutzt werden. Neben der Online-Bestellung sind die neuen Angebote selbstverständlich auch auf dem klassischen Weg zum Beispiel in den MVG-Kundencentern erhältlich. Die bisherigen Angebote im Ausbildungstarif bestehen unverändert weiter. IsarCardSchule und IsarCardAusbildung online bestellen: www.mvg.de Seite 2 von 2 München, 08. Juni 2016 Der monatliche Ticketkauf gehört der Vergangenheit an – das IsarCard-Abo gibt es jetzt auch für Schüler und Azubis Am 13.06.2016 beginnt der Verkauf der neuen MVV-Abo-Angebote IsarCardSchule und IsarCardAusbildung. Die IsarCardAusbildung gilt ab dem 01.08.2016, die IsarCardSchule zum kommenden Schuljahr ab dem 13.09.2016. Durch die Einführung des Abonnements gehört jetzt auch für Auszubildende und Schüler der monatliche Ticketkauf der Vergangenheit an. Sie fahren mit dem Abo auch günstiger als mit Monats- und Wochenkarten – und mit der BonusCard in den bayerischen Sommerferien (Schüler) bzw. in den letzten sechs Wochen des Abojahres (Azubis) sogar im MVV-Gesamtnetz. Die neuen Tickets sind personengebunden, also nicht übertragbar, ringbezogen und bestehen aus einer Kundenkarte und zwölf aneinander anschließenden Monatstickets. Mit zwölf Monaten Laufzeit decken die Abonnements das ganze Schuljahr inklusive der Sommerferien bzw. bei Azubis jeweils ein Ausbildungsjahr ab. Gezahlt wird dabei monatlich im Abbuchungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren). Der Gesamtpreis pro Jahr entspricht dem von zehn Monatskarten und zwei Wochenkarten. Die BonusCard ermöglicht Schülern und Azubis zudem sechs Wochen freie Fahrt im MVV-Gesamtnetz. Wer zur Schule geht, erhält diese BonusCard für die Sommerferien. Bei Auszubildenden, die in der Regel nicht an das Schuljahr gebunden sind, wird dieser Bonus in den letzten sechs Wochen der Vertragslaufzeit gewährt. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es war mir ein persönliches Anliegen, dass auch Schüler und Auszubildende in den Genuss einer verbilligten AboLösung kommen können und ein langgehegter Wunsch vieler Eltern umgesetzt wird.“ Welche Vorteile haben die Abos für Schüler und Auszubildende? Mit der IsarCardSchule und IsarCardAusbildung fährt man günstiger als mit Monats- und Wochenkarten und mit dem Bonus sogar im MVVGesamtnetz – Schüler in den bayerischen Sommerferien und Azubis in den letzten sechs Wochen des Abojahres. Die IsarCardSchule und IsarCardAusbildung werden als persönliches Ticket ausgegeben, bei Verlust ist also ein Ersatz möglich. In dem Fall stellen die Abo-Center für 5 Euro eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit aus. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb eines Schul- oder Ausbildungsjahres werden jeweils 10 Euro erhoben. Bei Erkrankung von 15 Tagen und länger wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests über die Fahrunfähigkeit der anteilige Preis der Zeitkarte erstattet. Wo sind die IsarCardSchule und IsarCardAusbildung erhältlich? Die neuen Abos für Schüler und Auszubildende können ab 13.06.2016 bei den Kundencentern von MVG oder DB persönlich, schriftlich oder online bestellt werden. Weitere Informationen finden sich im MVV-Internetauftritt www.mvvmuenchen.de unter Tickets & Preise. ■ PRESSEMITTEILUNG EM 2016: Public Viewing-Finder von muenchen.de Das offizielle Stadtportal bietet zur EM 2016 mit dem beliebten Public Viewing-Finder in seiner München App einen umfassenden Überblick der Live-Übertragungsorte in der schönsten Stadt der Welt. München, 07. Juni 2016: Bei der FußballEuropameisterschaft in Frankreich werden die Spiele der deutschen Mannschaft wieder vielerorts in München live übertragen – hier wird gemeinsam gefeiert, gelitten und geprostet. Um schnell herauszufinden, wo Sie Teil der großen Fußballparty sein können, stellt muenchen.de den Public ViewingFinder in seiner kostenlosen München App bereit. Mit der praktischen Umgebungssuche lässt sich der schnellste Weg zur nächstgelegenen Leinwand jederzeit spontan ermitteln. Dabei wurden über 100 Münchner Public Viewing-Lokalitäten integriert. „Wir freuen uns, dass wir allen Fußballbegeisterten auch diesmal wieder den Public Viewing-Finder zur Verfügung stellen können und hoffen auf einen traumhaften EM-Sommer“, so Dr. Lajos Csery, Geschäftsführer von muenchen.de. EM-Special auf muenchen.de Das Stadtportal präsentiert den Public Viewing-Finder auch auf www.muenchen.de/publicviewing mit einem großen EM-Special: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Tipps und News auf einen Blick. Hier geht’s zum Download der München App: www.muenchen.de/app Über muenchen.de muenchen.de ist das offizielle Portal für die Landeshauptstadt München. Mit bis zu rund 2,9 Millionen Besuchen und 12 Millionen Seitenaufrufen im Monat ist muenchen.de heute das mit Abstand meistbesuchte Münchner Service-Portal und gleichzeitig eines der erfolgreichsten deutschen Stadtportale. Die zentrale Adresse www.muenchen.de ist Ausgangspunkt für alle Informationen und Services rund um das Münchner Stadtleben: In der Portalrubrik „Rathaus“ finden sich die exklusiven Services der Stadtverwaltung und der Stadtpolitik. Der Bereich „Veranstaltungen“ umfasst Münchens top-aktuellen Veranstaltungskalender mit den Highlights aus der Freizeit- und Kulturszene. Das übersichtliche Kinoprogramm bietet Filmtipps, Trailer und Bildergalerien. Das „Stadt-Branchenbuch“ umfasst als meistgenutztes Firmenverzeichnis eine breite Palette an Dienstleistungen und erleichtert die Auswahl des richtigen Geschäftes. Weitere zentrale Bereiche des Portals sind die bunten Magazine zu Shopping- und Gastro-Trends. Touristen informieren sich zusätzlich auf mehrsprachigen Seiten über Sehenswürdigkeiten und vor allem über das Münchner Hotelangebot. muenchen.de gibt es auch als App für unterwegs auf iOS (Apple) und Android. Hervorzuheben sind außerdem die Social Media Plattformen des Stadtportals auf Facebook, Youtube, Twitter und Google+ sowie der Blog „muenchnermomente.de“. Allein die Seite facebook.de/muenchen zählt über 490.000 Fans. Kontakt: Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG Juliane Werr Fraunhoferstraße 6 80469 München Tel.: 089 / 23 00 18 - 0 E-Mail: [email protected] ***Presseinformation*** 7. Juni 2016 Thomas Hofmann KBB & Öffentlichkeitsarbeit 089233 371 61 thomas.hofmann @muenchen.de [email protected] ***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE*** Gastspiel DU UND ICH UND DAS MEER DAZWISCHEN Ein Theater und Tanzstück GastspielPremiere: Fr 10.06.16 um 19:30 Uhr Mitten auf dem offenen Meer. Zwei Fremde retten sich mit allerletzter Kraft auf ein schäbiges Floß: Herr Tobias und Monsieur Taigué. Jetzt hocken sie da, von den Wellen umspült, und tun sich schwer herauszufinden, ob der Andere Freund oder Feind, Vertrauter oder gefährlicher Fremder ist. Auf den ersten Blick haben die beiden jedenfalls nichts gemein, weder Hautfarbe, Herkunft noch Sprache. Nach dem ersten Misstrauen siegt aber die Neugier: Wo kommt der Andere her? Wieso ist er allein? Und was, um alles in der Welt, macht er mitten im Ozean? Aus zaghaften Versuchen sich einander verständlich zu machen, entsteht nach und nach so etwas wie eine Freundschaft. Eine Freundschaft, die den lebensgefährlichen Meeresbewohnern und Wellen trotzt und vielleicht sogar den nächsten großen Sturm überleben könnte. Der tschadische Choreograf und Tänzer Taigué Ahmed und der deutsche Autor und Regisseur Tobias Ginsburg haben tatsächlich keine gemeinsame Sprache. Also entwickeln die beiden einfach eine neue, jenseits von Worten, irgendwo zwischen Tanz, Kauderwelsch, Pantomime und Musik. Gemeinsam mit dem Schauspieler und Regisseur Matthias Renger erzählen sie so eine Geschichte voller komischer Missverständnisse und persönlicher Momente. Es geht um die gemeinsame Suche nach einem Zuhause und ein Nachdenken über schwierige Fragen: Was ist Flucht, was ist Ankommen? Wo beginnen Angst und Diskriminierung? Und wie können wir dem allen mit Neugierde begegnen? Du und ich und das Meer dazwischen plädiert für das Sitzen im gemeinsamen Boot und für das gemeinsame Kreieren von etwas, das Heimat sein könnte. Mit Taigué Ahmed, Tobias Ginsburg und Matthias Renger Dauer: 60 Minuten GastspielPremiere: Fr 10.6. 19:30 Uhr weitere Termine: Sa 11.6. 19:30 Uhr | Mo 13.6. 10:30 Uhr Gefördert durch das Kulturreferat der Landeshauptstadt München, die Kulturstiftung der Stadtsparkasse München und den Bezirk Oberbayern.
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