Umschau - Muenchen.de

Rathaus
Umschau
Mittwoch, 8. Juni 2016
Ausgabe 106
muenchen.de/ru
Inhaltsverzeichnis
Terminhinweise2
Bürgerangelegenheiten3
Meldungen3
›› OB Reiter kondoliert zum Tod von Otto Eckart
3
›› Stadtrat fasst Eckdatenbeschluss zur Bade- und Bootsverodnung
4
›› „Kanal dicht?“: Vortrag über Dichtigkeitskontrolle in der MVHS Nord
5
›› Kranzniederlegung zum 130. Todestag von König Ludwig II.
5
›› „BIER.MACHT.MÜNCHEN“: Weitere Führung im Stadtmuseum
6
Antworten auf Stadtratsanfragen
7
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften
Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus
Terminhinweise
Wiederholung
Donnerstag, 9. Juni, 11 Uhr, Wochenmarkt am Rosenkavalierplatz
Kommunalreferent Axel Markwardt und Reinhard Oberhauser, Markthallen
München, präsentieren den Auftakt zur Aktion „Erlebe deinen Wochenmarkt“. Unter diesem Motto beteiligen sich die Münchner Wochenmärkte
an der internationalen Kampagne „Love your local market“, die im Jahr
2012 in England ins Leben gerufen wurde. Die Kampagne stellt die besondere Bedeutung des Einkaufs auf dem Wochenmarkt aus wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Sicht in den Mittelpunkt. Bei einer Probiertour über
den Markt soll deutlich werden, dass die Münchner Wochenmärkte als Alternative zum Supermarkt nicht nur regionale, saisonale und frische Ware,
sondern auch einen Ort zum Verweilen und Austausch bieten. Treffpunkt
ist der Fisch-Stand „La Poissonerie“.
Der Termin ist auch für Fotografen geeignet.
Wiederholung
Donnerstag, 9. Juni, 17 Uhr,
Foyer des Kreisverwaltungsreferats, Ruppertstraße 11
Die Ausstellung mit Kunstverleih „I art my office“ wird von Kulturreferent
Dr. Hans-Georg Küppers und Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle eröffnet. Einen kurzen Überblick über die gezeigten 32 Kunstwerke gibt die Ausstellungskuratorin Dr. Monika Bayer-Wermuth, Lenbachhaus. Alle 32 Künstlerinnen und Künstler sind anwesend. Das Projekt „I
art my office“ wurde initiiert von acht städtischen Beschäftigten für ihre
Kolleginnen und Kollegen. Von 10. Juni bis 13. Juli wird die Ausstellung im
Foyer des Aus- und Fortbildungszentrums gezeigt, in das für die Präsentation zwei Kuben – stilisierte Büroräume – eingebaut wurden. Anschließend
können die Bilder in städtische Büros entliehen werden. Mehr Infos unter
www.muenchen.de/wasgeht.
„I art my office“ steht unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister
Dieter Reiter, wird getragen von allen städtischen Referaten und gefördert
vom Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ausstellung mit Kunstverleih ist ein Folgeprojekt der Reihe „Was
geht? Kunst und Inklusion“, beteiligt sind Künstlerinnen und Künstler mit
und ohne Behinderung.
Achtung Redaktionen: Der Termin eignet sich für Interviews sowie Fotound Filmaufnahmen. Es wird um Anmeldung per E-Mail an [email protected] gebeten
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 2
Samstag, 11. Juni, 14.30 Uhr, Villa Kursana, Greinerberg 17
Petra Reiter, Ehefrau des Oberbürgermeisters, gratuliert der Münchner
Bürgerin Dr. Rosa Bönniger im Namen der Stadt zum 101. Geburtstag.
Samstag, 11. Juni, 17 Uhr, Bühne am Odeonsplatz
Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht zur Eröffnung des Streetlife-Festivals.
Sonntag, 12. Juni, 16 Uhr,
Platz der Schwabinger, Höhe Leopoldstraße 45
Bürgermeister Josef Schmid spricht anlässlich des Corso Leopold Grußworte.
Bürgerangelegenheiten
Mittwoch, 15. Juni, 19 Uhr, Salesianum, Mehrzweckraum im
Erdgeschoss, St.-Wolfgangs-Platz 11 (barrierefrei)
Sitzung des Bezirksausschusses 5 (Au – Haidhausen).
Mittwoch, 15. Juni, 17.30 bis 19 Uhr,
BA-Büro, Seidlvilla, Nikolaiplatz 1 b (barrierefrei)
Bürgersprechstunde des Bezirksausschusses 12 (Schwabing – Freimann)
mit dem Vorsitzenden Werner Lederer-Piloty.
Mittwoch, 15. Juni, 19 Uhr, Gaststätte „Bayerisches Schnitzel- und
Hendlhaus“, Limesstraße 63 (barrierefrei)
Sitzung des Bezirksausschusses 22 (Aubing – Lochhausen – Langwied).
Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde mit dem Vorsitzenden Sebastian Kriesel statt.
Meldungen
OB Reiter kondoliert zum Tod von Otto Eckart
(8.6.2016) Oberbürgermeister Dieter Reiter kondoliert Werner Eckart, dem
Sohn von Otto Eckart, mit folgenden Worten: „Mit großer Bestürzung habe
ich vom Tod Ihres Vaters erfahren. Zu diesem schmerzlichen Verlust möchte
ich Ihnen und Ihrer Familie im Namen des Stadtrats der Landeshauptstadt
München und vor allem persönlich mein herzliches Mitgefühl aussprechen.
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 3
Otto Eckart war uns als erfolgreicher Geschäftsmann bekannt, die Münchner nannten ihn liebevoll auch ,Mr. Pfanni‘. Sein unternehmerisches Wirken
beschränkte sich jedoch nicht alleine auf den Betrieb der von seinem Vater
gegründeten Firma, er kümmerte sich auch nach der Schließung der Pfanni-Werke um das Erbe des Unternehmens.
Auch in anderen Betrieben setzte er sich ein und übernahm hierbei vielerlei
Aufgaben und Funktionen, wie im Beirat der Hypo-Vereinsbank oder als
Mitglied des Aufsichtsrats der Bestfood AG Deutschland, um nur einige zu
nennen.
Vor allem war ihm aber das soziale Engagement sehr wichtig. So investierte er viel Zeit und Kapital in die Förderung von Kunst und Kultur, sozialen Einrichtungen und Kinderspielplätzen. Bis zuletzt arbeitete er ehrenamtlich als Honorarkonsul für die Republik Guatemala.
Ich wünsche Ihnen für die kommende schwere Zeit viel Kraft. Wir werden
Otto Eckart immer ein ehrendes Andenken bewahren.“
Stadtrat fasst Eckdatenbeschluss zur Bade- und Bootsverordnung
(8.6.2016) Der Umweltausschuss des Stadtrates hat in seiner gestrigen
Sitzung den Eckdaten zu einer Novellierung der seit 1976 bestehenden
Bade- und Bootsverordnung für die Isar zugestimmt.
Umweltreferentin Stephanie Jacobs erklärte hierzu: „München und die Isar
gehören zusammen. Sie ist sowohl ein liebenswerter Erholungsraum für
die Münchnerinnen und Münchner als auch ein Stück unverwechselbare
Natur, das bewahrt werden muss. Der Eckdatenbeschluss zur Novellierung
der Bade- und Bootverordnung wird beidem gerecht und bringt Naturschutz und Freizeitbedürfnis in Einklang. So können wir die Natur schützen
und gleichzeitig, wo es möglich und sicher ist, den Menschen eine naturnahe Freizeitgestaltung im Zentrum ihrer Stadt ermöglichen. Er ist ein
Meilenstein im Novellierungsprozess. Die Verordnung von 1976 kann nun
endlich den realen Gegebenheiten angepasst werden.“
Der Eckdatenbeschluss ist das Ergebnis einer Flora-Fauna-Habitat-Untersuchung und haftungsrechtlicher Bewertungen. Ebenso wurden die betroffenen Akteure in den Prozess zur Erstellung des Eckdatenbeschlusses
einbezogen. Vorgesehen ist nun unter anderem, dass zum Beispiel Kanus
künftig weiter in die Stadt fahren können. Für die Isar soll ein einheitliches
und einfaches Beschilderungskonzept entwickelt werden, das hinweisen
soll, wo genau das Baden und Bootfahren erlaubt ist. Bevor es zur Novellierung der Bade- und Bootsverordnung kommt, müssen nun auf Basis des
Eckdatenbeschlusses naturschutzfachliche Fragen geklärt werden – unter
Einbeziehung der Akteure als auch des Bau- und des Planungsreferats.
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8.6.2016, Seite 4
Vortrag „Zu späte Gerechtigkeit“ im Jüdischen Museum
(8.6.2016) Rechtsanwalt Thomas Walther hält am Donnerstag, 9. Juni,
19 Uhr, im Jüdischen Museum München, St.-Jakobs-Platz 16, den Vortag
„Zu späte Gerechtigkeit – das Versagen der deutschen Justiz bei der Verfolgung der Täter der Schoa am Beispiel des ,Gröning-Verfahrens‘“. Es moderiert Joachim Käppner von der Süddeutschen Zeitung.
Am 15. Juli 2015 hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann
Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verurteilt. Erst zum zweiten Mal, nach der
Verurteilung von John Demjanjuk im Jahr 2011, hat ein deutsches Gericht
einen Schoa-Täter zur Rechenschaft gezogen, weil dieser durch seine Tätigkeit in einem Konzentrationslager das Morden möglich machte. Bis dahin
verlangte die Rechtsprechung den Nachweis der Beteiligung an einer konkreten Mordtat und schützte so die meisten Täter vor der Strafe. Rechtsanwalt Thomas Walther, im Lüneburger Verfahren sowie in den aktuellen Verfahren in Detmold, Hanau und Neubrandenburg Vertreter der Nebenklage,
beschreibt den langen Weg zur viel zu späten Gerechtigkeit. Er macht auch
die Bedeutung des Verfahrens für die Überlebenden und die Angehörigen
der Opfer deutlich.
Anmeldung erbeten unter Telefon 2 88 51 64 23 oder per E-Mail an [email protected]. Der Eintritt beträgt 6, ermäßigt 3 Euro.
Einlass und Abendkasse ab 18.30 Uhr. Informationen zum Jüdischen Museum München unter www.juedisches-museum-muenchen.de.
„Kanal dicht?“: Vortrag über Dichtigkeitskontrolle in der MVHS Nord
(8.6.2016) Die obligatorische Dichtigkeitskontrolle in der Gebäudeentwässerung (GEA) betrifft alle Grundstückseigentümer, da diese für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Entwässerungsanlagen verantwortlich
sind. Alle Kanäle und Schächte müssen dicht sein. Andernfalls macht man
sich strafbar, denn Grundwasser oder Boden könnten verunreinigt werden.
In regelmäßigen Abständen muss daher ein Dichtigkeitsnachweis erbracht
werden. Boris John, privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft,
erläutert in seinem Vortrag „Kanal dicht?“ am Montag, 13. Juni, von 18.30
bis 19.30 Uhr, in der Münchner Volkshochschule (MVHS) Nord, Troppauer
Straße 10, die Dichtigkeitsprüfung und stellt mögliche Schäden, Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen sowie eine technische und finanzielle Gesamtbetrachtung vor. Der Eintritt ist frei.
Kranzniederlegung zum 130. Todestag von König Ludwig II.
(8.6.2016) Anlässlich des 130. Todestages von König Ludwig II. am 13. Juni
wird im Namen der Landeshauptstadt an seinem Sarkophag in der St.-Michaels-Kirche ein Kranz mit Stadtschleife niedergelegt.
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8.6.2016, Seite 5
„BIER.MACHT.MÜNCHEN“: Weitere Führung im Stadtmuseum
(8.6.2016) Am Samstag, 11. Juni, 15 Uhr, führt Martina Sepp im Münchner
Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, durch die Ausstellung „BIER.MACHT.
MÜNCHEN“. 500 Jahre Reinheitsgebot in Bayern – mehr als 500 Jahre
„Münchner Bier“ und Münchner Brauereien. Die Ausstellung spürt dem
Einfluss des Gerstensaftes auf die Entwicklung der Münchner Stadtgestalt
und -kultur, die bildenden Künste, die Feste und das Kabarett nach – und
beschäftigt sich daher eingehend mit der Rolle des Bieres in Gesellschaft
und Politik, damals wie heute.
Der Eintritt kostet ermäßigt 3,50 Euro, hinzu kommt die Führungsgebühr in
Höhe von 7 Euro.
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 6
Antworten auf Stadtratsanfragen
Mittwoch, 8. Juni 2016
Wohnen und Mobilität VII
Überdachte Fahrradständer in Höfen von Neubaugebieten und in Vorgärten zulassen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 1.3.2016
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Landeshauptstadt München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl
und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler)
vom 15.3.2016
Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 20.3.2016
Nahverkehrsplan für die LH München V – Nahverkehrsplan breit
diskutieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna
Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom
24.03.2016
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 7
Wohnen und Mobilität VII
Überdachte Fahrradständer in Höfen von Neubaugebieten und in Vorgärten zulassen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 1.3.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem
Oberbürgermeister obliegt, weil es sich dabei um den Vollzug der Baugesetze handelt. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag vom 1.3.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung Folgendes mit:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission auf, zukünftig großzügig den Bau von überdachten Fahrradabstellanlagen als Nebenanlagen in Höfen von Neubaugebieten und in Vorgärten zuzulassen.
Durch den Erlass der Fahrradabstellplatzsatzung 2012, in Kraft getreten am
1.1.2013, hat die Landeshauptstadt München Anzahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder geregelt, die bei der Errichtung oder
der Änderung eines Gebäudes nachzuweisen sind. Unbeschadet dieser
Regelung können in Bebauungsplänen auch abweichende Regelungen getroffen werden.
Bei Neubauten sind die Planungen so zu optimieren, dass die notwendig
nachzuweisenden Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt
werden können. Die Lokalbaukommission gibt dabei die Situierung der Abstellplätze nicht vor, sondern begrüßt vielmehr auch ebenerdig hergestellte
Anlagen, da diese in der Tat sehr gut angenommen werden.
Die Zulassung von überdachten Fahrradabstellanlagen im Vorgartenbereich
würde allerdings dem Gedanken der Freihaltung des Vorgartenbereichs von
Bebauung widersprechen. Der Schutz der Münchner Vorgärten wurde mit
dem gleichnamigen Beschluss vom 17.12.2008, Vorlagen-Nr. 08-14/ V01017,
einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Darin sind detaillierte Rahmenbestimmungen enthalten, wie mit baulichen Anlagen im Vorgartenbereich
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8.6.2016, Seite 8
zu verfahren ist. Nur in ganz besonderen baulichen Ausnahmesituationen
kommt eine Unterbringung von Abstellflächen im Vorgartenbereich in Betracht; nämlich wenn aufgrund der Form des Grundstücks oder der darauf
bereits vorhandenen Bebauung eine andere Möglichkeit schlicht nicht gegeben ist bzw. die Nutzung an anderer Stelle nicht der Lebenswirklichkeit
entsprechen würde. Liegen diese Voraussetzungen vor, prüft die Lokalbaukommission im Einzelfall sorgfältig die Möglichkeit von Ausnahmen bzw.
Befreiungen.
Soweit im Einzelfall Abstellanlagen im Vorgarten nach diesen Vorgaben
zulässig wären, dürften solche Einrichtungen – neben anderen einzuhaltenden Gestaltungsanforderungen – einschließlich des Wetterschutzes nicht
höher als 1,50 m sein. Damit soll erreicht werden, dass eventuelle Einbauten nicht höher sind als die nach der Münchner Einfriedungssatzung zulässige Einfriedungshöhe.
Es ist auch zu bedenken, dass gerade in Neubaugebieten im Erdgeschoss
regelmäßig Wohnnutzung vorliegt und diese durch eine Nutzung des Vorgartenbereichs als Fahrradabstellfläche erheblich beeinträchtigt werden
kann.
Die Situierung von Fahrradabstellanlagen in Höfen ist grundsätzlich möglich. Notwendig ist, dass diese Bereiche auch gut zugänglich und leicht
erreichbar sind. Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ist bei einer Befreiung immer im Einzelfall zu prüfen, ob nicht die
Grundzüge der Planung verletzt würden. Eine pauschale Befreiung ist
rechtlich nicht zulässig.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
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8.6.2016, Seite 9
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Landeshauptstadt München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl
und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler)
vom 15.3.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 15.3.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Derzeit ist die Route über den Balkan für Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen wollen, nahezu unpassierbar. Berichten zufolge kommen immer weniger Hilfesuchende nach Deutschland. Laut Presseberichten sind
viele der neu eingerichteten sogenannten Erstregistrierungsstraßen an den
deutschen Grenzübergängen ungenutzt. Auch viele der Erstaufnahme-Einrichtungen in den Bundesländern stehen weitgehend leer. Busse und Sonderzüge, mit denen die Flüchtlinge über die Länder verteilt werden sollen,
stehen ungenutzt auf Parkplätzen und Rangierbahnhöfen. Auch die Anzahl
der in München ankommenden und hilfesuchenden Flüchtlinge ist rückläufig. Im Ausschuss für Standortangelegenheiten für Flüchtlinge werden fast
im wöchentlichen Rhythmus neue Standorte für die Unterbringung von
Flüchtlingen beschlossen und die Landeshauptstadt München ist händeringend damit beschäftigt, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 15.3.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des
Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Erfüllt die Landeshauptstadt München derzeit ihr Soll nach Königsteiner
Schlüssel?
Antwort:
Innerhalb Bayerns erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge nach der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung
– DVAsyl). Seit April 2016 hat die Regierung von Oberbayern die Zuweisungen bis auf Weiteres ausgesetzt, insofern werden derzeit grundsätzlich
keine Flüchtlinge in die dezentrale kommunale Unterbringung aufgenommen.
Frage 2:
Kann evtl. durch die geringeren Zahlen auf bereits vom Stadtrat beschlossene Unterkünfte verzichtet werden?
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 10
Antwort:
Derzeit befindet sich das Sozialreferat mit allen noch nicht eröffneten
dezentralen Unterkünften in der Abstimmung mit der Regierung von
Oberbayern. Gegebenenfalls kann auf bereits beschlossene Unterkünfte
verzichtet werden. Jedoch sind auch für anerkannte Flüchtlinge und Wohnungslose geeignete Unterbringungsmöglichkeiten notwendig und insofern könnten Unterbringungen in diese Richtung umgesteuert werden.
Frage 3:
Wäre es möglich, nicht ausgelastete Unterkünfte zusammenzulegen, um
auf Standorte verzichten zu können?
Antwort:
Aktuell (Kalenderwoche 17) sind die kommunalen dezentralen Flüchtlingsunterkünfte mit einer Belegung von 88% sehr stark ausgelastet. Dabei
ist zu beachten, dass betriebsbedingt etwa fünf Prozent aller Plätze nicht
belegt werden können. Sollten, was derzeit nicht absehbar ist, Unterkünfte
nicht ausgelastet und eine Zusammenlegung möglich sein, sind sowohl die
Schließung, aber auch die Umnutzung für anerkannte Flüchtlinge und Wohnungslose zu prüfen.
Frage 4:
Wie hoch ist die Zahl von Flüchtlingen/Asylsuchenden, die freiwillig in ihre
Heimatländer zurückkehren?
Antwort:
In der Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 sind laut Auskunft des Büros für
Rückkehrhilfen/Coming Home 665 Personen aus Oberbayern ausgereist.
Davon stammen 138 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferates München, 203 Personen aus
dem Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung
von Oberbayern und 324 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der
Landkreise.
In der Zeit vom 1.1.2016 bis 28.2.2016 sind 159 Personen ausgereist:
60 Personen stammen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferates München, 20 Personen aus dem
Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von
Oberbayern und 79 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landkreise.
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8.6.2016, Seite 11
Frage 5:
Wie viele Flüchtlinge mit Ausreiseaufforderung befinden sich derzeit in
der LHM und in welchem Zeitraum soll deren Abschiebung stattfinden?
Falls diese Abschiebungen momentan nicht durchgeführt werden, welche
Gründe liegen dafür vor?
Antwort:
Die zuständige Abteilung für Ausländerangelegenheiten im Kreisverwaltungsreferat teilt hierzu Folgendes mit:
„Konkrete Aussagen sind weder zu der Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge noch zu den Zeiträumen, in denen die Abschiebungen stattfinden
können, möglich.
Zum Stichtag 29.2.2016 waren in München 1.476 Personen registriert, die
im Besitz einer Bescheinigung über die Aussetzungen der Abschiebung
(Duldung) waren. Bei diesen geduldeten Personen handelt es sich nicht
nur um Flüchtlinge, sondern auch um Ausländerinnen und Ausländer ohne
Fluchthintergrund, die Deutschland verlassen müssen. Die Aufenthaltsbeendigung ist jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen (z.B. Passlosigkeit, aber auch Reiseunfähigkeit oder schützenswerte familiäre Bindungen)
nicht immer möglich. So kann z.B. auch seit der kürzlich erfolgten Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein an sich ausreisepflichtiger
Ausländer eine Duldung zur Absolvierung einer Ausbildung erhalten.
Die Zahl der geduldeten Ausländerinnen und Ausländer ändert sich nahezu
täglich, da jeden Tag im Parteiverkehr entsprechende Fallkonstellationen
neu auftauchen. Genauso wechseln jedoch oftmals Geduldete in einen Aufenthaltstitel, dessen Erteilungsvoraussetzungen sie nun erfüllen.
Die Ausländerbehörde München unternimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten – auch mit Hilfe der bei der Regierung von Oberbayern angesiedelten
Zentralen Rückführungsstelle Südbayern (ZRS) – alles, um Ausreisehindernisse zu beseitigen. Das gestaltet sich aber z.B. im Hinblick auf die Identitätsklärung oder Passbeschaffung regelmäßig als äußerst schwierig.
Sofern aufenthaltsbeendende Maßnahmen rechtlich und tatsächlich möglich sind, betreibt die Ausländerbehörde München nach Prüfung des Einzelfalls konsequent die Beendigung des Aufenthalts.“
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8.6.2016, Seite 12
Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 20.3.2016
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Mit Ihrem Antrag vom 20.3.2016 fordern Sie, dass der Stadtrat beschließe:
„Die Stadtverwaltung ermöglicht an einigen ausgewählten Stellen die
Bezahlmöglichkeit mit Bitcoins zum Tageskurs. Wegen des Pilotcharakters
des Projekts sollte eine bekannte und zentrale städtische Stelle wie z.B.
das Kreisverwaltungsreferat und die Bürgerbüros gewählt werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Sie beantragen eine bestimmte Bezahlmöglichkeit im Rahmen des Zahlungsverkehrs der Landeshauptstadt München einzuführen.
Der Zahlungsverkehr als Teil der Gemeindekasse ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem
Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das kommunale Kassenrecht stellt für die schnelle und wirtschaftliche
Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf die gesetzlichen Zahlungsmittel im
Barzahlungsbereich und auf die daraus abgeleiteten Formen wie Überweisungen, Lastschriften, Debitkarten, Kreditkarten etc. ab.
Gemäß § 44 Abs. 1 KommHV-Doppik dürfen neben den gesetzlichen Zahlungsmitteln Einnahmen mittels Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten und
Schecks entgegengenommen werden. Der Verordnungsgeber hat es an
der Stelle relativ eng formuliert, wobei keine statische abschließende Aufzählung unterstellt werden kann, da der Verordnungsgeber bei der Formulierung dieser Vorschriften noch nicht an Internetzahlungen dachte. Insofern
sind Bitcoins nicht vorgesehen, allerdings nicht von Vornherein als ausgeschlossen zu betrachten.
Fraglich ist dann, inwieweit Bitcoins sonst zulässig sind.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) qualifiziert
Bitcoins als „privatrechtlich ausgegebene Komplementärwährung“ und
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 13
wertet sie als „Finanzinstrument“ in Form einer „Rechnungseinheit“ nach
§ 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz (KWG). Damit ist es der BaFin
möglich, dieses „Nebengeld“ aufsichtlich zu beobachten – insbesondere
bei gewerblichen Umgang mit Bitcoins (BaFin „Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Satz 1 Nummern 1 bis 7 KWG (Aktien, Vermögensanlagen, Schuldtitel, sonstige Rechte , Anteile an Investmentvermögen, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten) vom
20.12.2011, zuletzt geändert 19.7.2013).
Die BaFin hat in einem Artikel im „BaFin Journal“ Januar 2014 eine aufsichtliche Bewertung der Bitcoins vorgenommen („Bitcoins: Aufsichtliche
Bewertung und Risiken für Nutzer“, BaFin Journal Januar 2014, Seite 26 ff.).
In diesem Artikel wird auf Risiken für Nutzer hingewiesen wie die Verlustmöglichkeit durch Fehlfunktionen und das Problem der Wertschwankungen, die ähnlich wie bei anderen Finanzinstrumenten auftreten können.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 12.12.2013 ebenfalls einen „Warnhinweis für Verbraucher vor virtuellen Währungen“ veröffentlicht (EBA/WRG/2013/01). Darin wird aus mehreren Gründen vor den
Risiken der Verwendung virtueller Währungen gewarnt:
- Verlust durch den Handel an nicht regulierten Handelsplätzen (z.B. bereits erfolgte Schließungen von Handelsplätzen mit Folge des Geldverlusts),
- Verlust durch technische Manipulationen durch Hackerangriffe an den
digitalen Wallets (Geldbörsen),
- fehlender rechtlicher Schutz wie z.B. bei Überweisungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gegenüber Banken,
- Wertschwankungsgefahr von virtuellen Währungen,
- Geldwäschegefahren durch Anonymität virtueller Währungen,
- eventuelle steuerrechtliche Folgen des Haltens virtueller Währungen.
Der Zahlungsverkehr der Landeshauptstadt München muss schnell, sicher
und reibungslos ablaufen. Bei Entgegennahme von Bitcoins als Rechnungseinheiten ergeben sich nach den Einschätzungen der deutschen
und der europäischen Aufsichtsbehörden Gefährdungen. Der Einsatz von
Bitcoins ist aus diesen Gründen für den Zahlungsverkehr der Landeshauptstadt München nicht geeignet. Die aufsichtliche Bewertung der Bitcoins
durch die BaFin und die EBA lassen einen Einsatz nicht zu.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 14
Nahverkehrsplan für die LH München V – Nahverkehrsplan breit
diskutieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna
Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom
24.03.2016
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
In Ihrem Antrag fordern Sie, den Nahverkehrsplan im Rahmen eines Workshops mit (Fach-)Verbänden, Initiativen und Wissenschaft zu diskutieren
und weiterzuentwickeln.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief
zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 24.3.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung
und Bauordnung mit, dass Ihrem Anliegen bereits entsprochen wird:
Am 30.9.2015 hat die Vollversammlung des Stadtrates den Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München aktualisiert und das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, diesen in 2 Stufen fortzuschreiben (vgl. RIS-Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03603). In der ersten Stufe sollen
die Qualitätsstandards überprüft und bedarfsgerecht aktualisiert werden.
Darauf aufbauend sollen in der zweiten Phase Infrastrukturprojekte auf ihre
Sinnhaftigkeit hin überprüft werden.
Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, in der
die o.g. Sitzungsvorlage vorberaten wurde, haben Sie den Änderungsantrag Nr. 14-20/A 01399 gestellt, in dem Sie in Punkt 12neu den folgenden
Antragspunkt zur Ergänzung beantragt haben:
„Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Nahverkehrsplan im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (Workshop) mit
den (Fach-)Verbänden, Initiativen und Wissenschaft zu diskutieren und weiterzuentwickeln.“
Dieser Antragspunkt wurde angenommen (siehe Ziffer 9 des Beschlusses),
so dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits beauftragt
ist, einen Workshop zu organisieren und diesen auch bei der Ausschreibung des ersten Gutachtens berücksichtigt hat.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Rathaus Umschau
8.6.2016, Seite 15
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Inhaltsverzeichnis
Mittwoch, 8. Juni 2016
Weitere MVG-Wartehäuschen mit Wechselwerbung werden
genehmigt!
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion)
Kulturstrand: künftige Ausschreibungen vereinfachen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner,
Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna
Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep
Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian
Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste)
Stand des Glasfaserausbaus in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael
Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer
(Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP
– HUT – Piraten))
Informationen in „Leichter Sprache“ auf www.muenchen. de
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael
Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer
(Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP
– HUT – Piraten))
Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern.
Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
__________________________________________________
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
80331 München
Stadtrat Richard Quaas
ANTRAG
08.06.2016
Weitere MVG-Wartehäuschen mit Wechselwerbung werden genehmigt!
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die von der MVG und von der Firma DSM-Decaux beantragte weitere Umrüstung
von 19 (?) Tram- und Bus-Wartehäuschen von statischer Werbung, auf
Wechselwerbung wird genehmigt und die seinerzeitige ungefähre, zahlenmäßige
Begrenzung dieser Maßnahme, mit der Maßgabe einer vernünftigen
Einzelfallprüfung, aufgehoben. Dabei wird es durchaus als möglich erachtet, je
nach Standort der Wartehäuschen zu differenzieren und besonders sensible
Standorte von der Genehmigung auszunehmen.
2. Dem Stadtrat wird anhand eines kurzen Videos gezeigt, wie und in welcher
zeitlichen Folge der Wechsel der Plakate abläuft, damit sich die Stadträte selbst ein
Bild machen können. Da die Drehgeschwindigkeit der Wechselwerbung
veränderbar ist, kann auch so auf sensible Standorte reagiert werden.
3. Die MVG legt dem Stadtrat dar, an wie vielen Standorten Wartehäuschen im
Stadtgebiet stehen, wie viele davon mit Plakatwerbung versehen sind und wie viele
davon wiederum mit Wechselwerbung und in welchem Umfang diese Werbung zur
Aufstellung und zur Finanzierung des Unterhalts dieser Wartehäuschen beiträgt.
4. Die MVG berichtet, ob ein weiterer Ausbau dieses Wind- und Wetterschutzes für
Fahrgäste vorgesehen ist und ob das an diesem Finanzierungs- und Betriebsmodell
hängt.
5. Die MVG berichtet, welche Kosten die Stadt, also der Steuerzahler oder die
Fahrgäste über den Fahrpreis bislang für die Aufstellung und den Unterhalt dieser
Wartehäuschen hätten, ohne die Werbefinanzierung, zahlen müssen.
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CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
Tel. 233-92650, Fax: 291 37 65, [email protected], www.csu-rathaus-muenchen.com
Begründung:
In der letzten Sitzung der Stadtgestaltungskommission wurde die Umrüstung von 19
bestehenden und schon mit Werbung versehenen Wartehäuschen der MVG auf
Wechselwerbung von einer Mehrheit der Stimmberechtigten, darunter der Stadtbaurätin,
negativ beschieden, weil angeblich der langsame Wechsel der Plakate, in einem ca. 1
minütigen Rhythmus, das Stadtbild, im Gegensatz zu den bisher auf der gleichen Fläche
angebrachten statischen Plakate, empfindlich stören würde. Besonders auch in der
Innenstadt, in der Nähe denkmalgeschützter Bauten. Außerdem lenke der Wechsel die
Verkehrsteilnehmer zusätzlich ab. Auch war aus dem Kreise der Kommission, darunter
auch von Architekten, zu hören, dass einer weiteren Kommerzialisierung der Stadtgestalt
Einhalt geboten werden müsse.
Als seinerzeit die ersten Wartehäuschen im neuen Design in der Stadt aufgestellt wurden,
wurde vom Stadtrat ausdrücklich Werbung, als äquivalent für Aufstellung und Pflege
genehmigt. Ein paar Jahre später wurden für eine „begrenzte“ Anzahl von Wartehäuschen
die Nachrüstung mit Wechselwerbung gestattet, weil die Kosten in der Zwischenzeit stark
angestiegen waren und der Ausbau, der bei Fahrgästen sehr beliebten Unterstell- und
Sitzmöglichkeiten, ins Stocken zu geraten drohte. Die Obergrenze wurde aber im
damaligen Beschluss nicht exakt festgelegt.
Nun finanziert die MVG mit der Werbung, die Aufstellung der Wartehäuschen und ihre
Reinigung, so dass nach dem Votum der Kommission zu befürchten ist, dass eine weitere
Aufstellung von Wartehäuschen nicht ohne eine zusätzliche, deutliche Erhöhung der
Fahrpreise zu bewerkstelligen ist, außer die Stadt zahlt das aus Steuergeldern. Ob das im
Sinne der Fahrgäste und der Stadt ist, ist schwer zu bezweifeln.
Mag noch sein, dass für ein, im Zweifel sehr gut verdienendes Kommissionsmitglied, so
eine Fahrpreiserhöhung leicht verkraftbar ist, für eine Vielzahl von Fahrgästen ist es das
nicht, aber auch die wollen gerne vor Wind und Wetter geschützt auf ihre Fahrgelegenheit
warten können.
Alle jetzt ins Auge gefassten Standorte sind schon bislang mit Wartehäuschen und
statischer Werbung versehen, wer sich das äußerst dezente und langsame Wechselspiel
der Plakate ansieht, kommt nicht im Traum darauf, dass dieser Wechsel das Stadtbild
mehr stört, als schon
bisher vorhandene, statische Plakate. Auch der Hinweis auf die Ablenkungsgefahr dieser
Wechselplakate für den Straßenverkehr, geht in die Leere, dann müsste man Werbung auf
Tram und Bussen, sowie auf allen sich bewegenden Flächen, wie Autos, Lastwagen usw.
sofort verbieten, ebenso wie viele Schaufensterdekorationen mit Bildschirmen in der Stadt.
Ich beantrage ausdrücklich eine Befassung des Stadtrates mit diesem Thema, weil
grundsätzliche Beschlüsse des Stadtrates tangiert sind.
Richard Quaas, Stadtrat
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CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
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Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
08.06.2016
Kulturstrand: künftige Ausschreibungen vereinfachen
Antrag
Der Stadtrat bildet einen interfraktionellen Arbeitskreis, der die Rahmenbedingungen für künftige
Ausschreibungen eines „Kulturstrandes“ festlegt und auf dem Weg bringt.
Die Ausschreibung soll, dem Format der Veranstaltung entsprechend, nach Möglichkeit
abgespeckt werden und sich ab 2017 über mehrere Jahre erstrecken.
Begründung:
Der Kulturstand wurde in den letzten Jahren sehr gut von der Bevölkerung angenommen. In den
letzten Jahren gab es kaum Beschwerden von Anwohnenden. Während in anderen Städten
vergleichbare Veranstaltungen an mehreren Orten gleichzeitig stattfinden können, ist die
Durchführung des einzigen Kulturstrands in München zu einem bürokratischen Monster
verkommen. Die Ausschreibung - für nur ein einziges Jahr - ist derart aufgebläht, dass die
abzugebenden Unterlagen im Umfang einer Masterarbeit glichen. Die Einbeziehung aller
Bezirksausschüsse hat sich nicht bewährt. Am Ende hat nicht mehr die Verwaltung sondern die
Gerichte über Vergabe und Durchführung entschieden.
Um dieses Trauerspiel zu beenden ist es erforderlich, dem Verfahren wieder einen angemessenen
– kleineren – Rahmen zu geben. Um Ruhe in das Verfahren zu bringen, sollten die
Rahmenbedingungen vorab in einem interfraktionellen Arbeitskreis geklärt werden, der auch die
zuständigen Verwaltungseinheiten mit einbezieht. Um den möglichen Veranstaltern
Planungssicherheit zu geben, soll der Kulturstrand für mindestens 3 Jahre ausgeschrieben
werden.
Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Gülseren Demirel
Hep Monatzeder
Lydia Dietrich
Dr. Florian Roth
K. Habenschaden
Dominik Krause
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anna Hanusch
Jutta Koller
Sabine Krieger
Sabine Nallinger
Thomas Niederbühl
Oswald Utz
Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684
www.gruene-fraktion-muenchen.de, [email protected]
MITGLIEDER IM STADTRAT DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Dr. Michael Mattar
Gabriele Neff
Dr. Wolfgang Heubisch
Wolfgang Zeilnhofer
Thomas Ranft
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Schriftliche Anfrage
Stand des Glasfaserausbaus in München?
08.06.2016
Schnelles Internet gehört in der heutigen Zeit zu den Grundbedürfnissen und ist inzwischen ein
Qualitätsmerkmal für einen Standort (Wissenschaft, Wohnen, Wirtschaft etc.). Der
flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke München (SWM)
beschränkt sich leider zur Zeit nur auf einen Bereich innerhalb des Mittleren Ringes.
In vielen Münchner Straßen herrscht Versorgungsmangel. Die bisherige Internetgeschwindigkeit
ist viel zu langsam. Nutzer außerhalb des Mittleren Ringes dürfen nicht länger Bürger 2. Klasse
bleiben.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie weit ist der Glasfaserausbau in München fortgeschritten?
a) wie viele und welche Stadtbezirke sind komplett mit Glasfasernetz versorgt?
b) wie viele Stadtbezirke sind nur zum Teil (Straßenzüge) mit Glasfasernetz versorgt?
2. Was sehen die Pläne für den weiteren Ausbau in München aus?
Welche Stadtteile werden wann angeschlossen bzw. wann erfolgt der Netzausbau?
3. Wann kann mit einer 100% Abdeckung des gesamten Münchner Stadtgebietes
gerechnet werden?
4. Wurden bereits Förderungen beim Freistaat Bayern beantragt, um das Glasfasernetz
weiter auszubauen?
Gez.
Dr. Michael Mattar
Fraktionsvorsitzender
Gez.
Gabriele Neff
Stellv. Fraktionsvorsitzende
Gez.
Dr. Wolfgang Heubisch
Stadtrat
Gez.
Wolfgang Zeilnhofer
Stadtrat
Gez.
Thomas Ranft
Stadtrat
Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Marienplatz 8, 80331 München, Telefon: 233 92644
E-Mail: [email protected]
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Pressemitteilungen städtischer
Beteiligungsgesellschaften
Inhaltsverzeichnis
Mittwoch, 8. Juni 2016
Wohnplattform für Offshore-Parks DanTysk und Sandbank
errichtet
Pressemitteilung SWM
Streetlife-Festival/Corso Leopold: Bus-Umleitungen am
Wochenende
Pressemitteilung MVG
Ausbildungstarife jetzt auch im Abo: IsarCardSchule und
IsarCardAusbildung am Start
Pressemitteilung MVG
Der monatliche Ticketkauf gehört der Vergangenheit an –
das IsarCard-Abo gibt es jetzt auch für Schüler und Azubis
Pressemitteilung MVV
EM 2016: Public Viewing-Finder von muenchen.de
Pressemitteilung muenchen.de – Das offizielle Stadtportal
Gastspiel-Premiere von „Du und ich und das Meer dazwischen“ in der Schauburg
Pressemitteilung Schauburg – Theater am Elisabethplatz
Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
(teilweise voraus)
SWM Ausbauoffensive Erneuerbare Energien
Wohnplattform für Offshore-Parks
DanTysk und Sandbank errichtet
(8.6.2016) Die SWM Ausbauoffensive Erneuerbare Energien
schreitet weiter voran: Die Wohnplattform für die OffshoreWindparks DanTysk und Sandbank ist
errichtet. Mitten in der Nordsee, 70 Kilometer vor der Insel Sylt, finden hier schon
in Kürze rund 50 Personen ein gut ausgestattetes „Offshore-Hotel“ während ihres
Einsatzes in den Windparks (s. nachfolgende Meldung). DanTysk und Sandbank
(im Bau) sind gemeinsame Projekte von
Vattenfall (jeweils 51 Prozent) und den
SWM (49 Prozent). Die Parks sind ein
wichtiger Baustein der SWM Ausbauoffensive Erneuerbare Energien.
Ausbauoffensive Erneuerbare Energien:
Bis 2025 wollen die SWM so viel Ökostrom erzeugen, wie
ganz München verbraucht. Hierzu haben sie 2008 die Ausbauoffensive Erneuerbare Energien gestartet. Und das mit
Erfolg. Bald können sie schon 50 Prozent des Münchner
Strombedarfs decken. Damit übernimmt die Stadt München
mit ihrem kommunalen Unternehmen eine Vorreiterrolle beim
Klima- und Umweltschutz. Vorrang haben für die SWM Projekte in München und der Region. Doch die SWM können
hier nicht so viel erneuerbaren Strom erzeugen, wie die Millionenstadt benötigt. Deshalb engagieren sie sich auch in
Deutschland und in Europa.
Foto zum Download: www.swm.de/presse
Herausgeber: Stadtwerke München GmbH • Emmy-Noether-Straße 2 • 80992 München •
www.swm.de
Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Bettina Hess
Telefon: 0 89/23 61-50 42 • Telefax: 0 89/23 61-51 49 • E-Mail: [email protected]
PRESSEINFORMATION
Hamburg, München, 7. Juni 2016
Deutschlands erstes „Offshore-Hotel“ steht!
Wohnplattform für Service-Teams von Offshore-Windparks DanTysk und
Sandbank jetzt 70 Kilometer vor Sylt errichtet
Schöner wohnen und sicherer arbeiten auf hoher See: Vattenfall und die Stadtwerke München (SWM)
haben jetzt Deutschlands erste Wohnplattform für Serviceteams von Offshore-Windparks mitten in der
Nordsee 70 Kilometer vor der Insel Sylt erfolgreich errichtet. Am frühen Dienstagmorgen hat das
Errichterschiff „Stanislav Yudin“ die knapp 2.500 Tonnen schwere, komplett eingerichtete
Wohnplattform auf ihr 44 Meter hohes Stahlfundament aufgesetzt. Deutschlands erstes „OffshoreHotel“ steht damit jetzt 20 Meter über dem Meeresspiegel im Offshore-Windpark DanTysk. Das 6geschossige Bauwerk (Höhe 20 Meter) hat die Größe eines Bürogebäudes. Es kann rund 50
Personen beherbergen, die sich zukünftig 365 Tage im Jahr jeweils in Zwei-Wochen-Schichten um
den Betrieb und die Wartung der Windkraftwerke DanTysk (seit Ende 2014 in Betrieb) und Sandbank
(derzeit in Bau) mit zusammen mehr als 150 Windenergieanlagen kümmern werden. Bis die
Wohnplattform voll funktionsfähig ist, wird es noch einige Wochen dauern. Voraussichtlich Anfang
August soll die Plattform komplett angeschlossen und in Betrieb sein. Die Planungen für den Bau der
Plattform begannen 2011.
„Ein ganz entscheidender Aspekt für den Bau dieser in Deutschland bisher einmaligen Plattform ist die
Arbeitssicherheit für unsere Teams vor Ort. Die Offshore-Windparks DanTysk und Sandbank liegen
rund 100 Kilometer vom nächsten Servicehafen entfernt. Bei solchen Distanzen kommt tägliches
Pendeln per Schiff für die Serviceteams nicht infrage. Denn die langen Anfahrtzeiten der CrewTransportschiffe zu den Windparks und der Seegang der Nordsee würden ein effektives Arbeiten vor
Ort an den Windenergieanlagen extrem erschweren. Stattdessen steigen die Serviceteams jetzt auf
dem Weg zur Arbeit von der Wohnplattform auf Transportschiffe über, die die Teams innerhalb kurzer
Zeit zu ihren jeweiligen Einsätzen an die Windenergieanlagen versetzen“, erläutert Christof Huß,
Betriebsleiter des Offshore-Windparks DanTysk.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Wohnplattform ist, dass die Teams nach Feierabend wieder festen Boden unter den Füßen haben. „Im Vergleich zu der Unterbringung auf einem Hotelschiff ist dies
ein wesentlicher Zugewinn an Komfort und damit Lebensqualität, wenn man nach einer 12-StundenSchicht auf den Windrädern nicht auf schwankendem Untergrund übernachten muss“, so Huß.
Damit die Serviceteams bis zu ihrem nächsten Einsatz auf der Nordsee optimal ausspannen können,
verfügt die Wohnplattform über verschiedene Freizeitangebote wie beispielsweise einen Fitnessraum
sowie Gemeinschaftsräume mit Billard, Darts oder Videospielen. Wer statt dessen die Ruhe
bevorzugt, kann sich in seine Wohnkabine zurückziehen. Alle Kabinen sind mit Fernseher, Telefon
und Internet ausgestattet und verfügen über eigene Badezimmer. Im Falle eines Arbeitsunfalls verfügt
die Plattform über einen Erste-Hilfe-Bereich, in dem eine qualifizierte Erstversorgung durchgeführt
werden kann. Via Telemedizin kann hier ärztlicher Rat von Medizinern an Land eingeholt werden. Für
den eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Wohnplattform von der Außenwelt abgeschnitten sein
sollte, ist ebenfalls Vorsorge getroffen. Die Plattform kann sich bis zu zwei Wochen komplett autark
versorgen. Die Versorgung der Serviceteams mit Lebensmitteln und Arbeitsmaterial erfolgt in
regelmäßigen Abständen per Schiff, ebenso wie die komplette Entsorgung der Abfälle, die auf der
Plattform zwischengelagert werden.
Hinweis an die Redaktionen:
Grafiken und Bilder vom Windpark DanTysk finden Sie zum kostenlosen Download auf:
http://www.dantysk.de/presse-service/pressefotos.html
G e se llsch af t :
G e se llsch af t e r:
G e s c h äf t sf üh re r:
Ha n d e ls re gis t e r:
DanTysk Offshore Wind GmbH
Überseering 12, 22297 Hamburg
Vattenfall Europe Windkraft GmbH
Stadtwerke München GmbH
Willem van Dongen
Christian Moldan
Amtsgericht Hamburg
HRB 103788
In Kürze erscheint zudem ein Video von der Errichtung der Plattform auf Youtube.
Ihre Ansprechpartner für Fragen:
Vattenfall GmbH
Lutz Wiese, Kommunikation, Tel.: +49 (0)30 – 81 82 23 32, E-Mail: [email protected]
Stadtwerke München GmbH
Bettina Hess, Pressesprecherin, Tel.: +49 (0)89 – 23 61 50 42, E-Mail: [email protected]
Über Vattenfall
Vattenfall ist ein führendes europäisches Energieunternehmen und betreibt mehr als 1.000
Windenergieanlagen mit einer gesamten installierten Leistung von mehr als 2.000 MW. 2015 hat Vattenfall
so mehr als sechs Milliarden Kilowattstunden (6 TWh) Windstrom produziert. Diese Strommenge reicht
rechnerisch, um den Jahresstrombedarf von 1,5 Millionen deutschen Durchschnittshaushalten zu decken.
Bis 2020 will Vattenfall seine Windleistung an Land und auf See auf 4.000 MW verdoppeln. Hierfür
investiert das Unternehmen mehr als 5 Milliarden Euro.
Die Stadtwerke München
Die Stadtwerke München (SWM) zählen zu den größten Energie- und Infrastrukturunternehmen
Deutschlands. Bis 2025 wollen die SWM so viel Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen, wie ganz
München verbraucht. München wird damit weltweit die erste Millionenstadt sein, die dieses Ziel erreicht.
Einen wichtigen Beitrag hierzu wird die Windenergie liefern. Wenn alle bereits angestoßenen Projekte
realisiert und vollständig in Betrieb sind, verfügen die SWM über eine Erzeugungskapazität von über 3,5
Milliarden kWh Ökostrom in eigenen Anlagen. Das entspricht bereits rund 50 Prozent des Münchner
Stromverbrauchs.
G e se llsch af t :
G e se llsch af t e r:
G e s c h äf t sf üh re r:
Ha n d e ls re gis t e r:
DanTysk Offshore Wind GmbH
Überseering 12, 22297 Hamburg
Vattenfall Europe Windkraft GmbH
Stadtwerke München GmbH
Willem van Dongen
Christian Moldan
Amtsgericht Hamburg
HRB 103788
8.6.2016
Streetlife-Festival / Corso Leopold: Bus-Umleitungen
am Wochenende
Das Streetlife-Festival und der Corso Leopold führen am Wochenende zu
Behinderungen im Busverkehr. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG)
muss von Samstag, 11. Juni, ca. 11 Uhr, bis Montag, 13. Mai, ca. 3 Uhr,
folgende Buslinien umleiten:
MetroBus 53: Die Linie beginnt und endet in Schwabing am Scheidplatz
statt an der Münchner Freiheit. Ferner entfallen die Haltestellen Pündterplatz, Bismarckstraße, Hohenzollernstraße und Friedrichstraße.
MetroBus 54: Die Busse werden zwischen Münchner Freiheit und Giselastraße über den Kurfürstenplatz umgeleitet. Die Haltestelle Hohenzollernstraße entfällt. Auf der Umleitungsstrecke werden die Haltestellen Pündterplatz und Bismarckstraße der Buslinie 53 mitbedient.
MetroBus 59: Diese Linie wird zwischen Kurfürstenplatz und Potsdamer
Straße über Bonner Platz (hier auch Ersatzhaltestelle) umgeleitet. Die Haltestellen Pündterplatz, Bismarckstraße, Münchner Freiheit, Hohenzollernstraße und Friedrichstraße können nicht bedient werden.
StadtBus 100 (MVG Museenlinie): Es erfolgt eine Umleitung durch den
Altstadttunnel. Die Haltestellen Von-der-Tann-Straße, Odeonsplatz, Oskarvon-Miller-Ring und Amalienstraße können nicht bedient werden. Die Haltestelle Königinstraße entfällt Richtung Ostbahnhof.
StadtBus 154: Die Busse umfahren die Leopoldstraße über Franz-Josephund Nordendstraße. Diese Haltestellen entfallen: Georgenstraße, Universität, Türkenstraße.
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Herausgeber
Stadtwerke München GmbH
Pressestelle
Telefon: +49 89 2361-5042
E-Mail: [email protected]
www.swm.de
Redaktion
Pressereferent Bereich MVG
Matthias Korte
Telefon: +49 89 2361-6042
E-Mail: [email protected]
www.mvg.de
NachtBus: Die NachtBus-Linien N40, N41 und N45 können den Abschnitt Hohenzollernstraße – Odeonsplatz nicht befahren. Auf der Umleitungsstrecke durch die
Nordendstraße werden die dortigen Haltestellen mitbedient. Beim NachtBus N43/
N44 (Ringlinie) entfällt der Abschnitt zwischen Kurfürstenplatz, Münchner Freiheit
und Giselastraße.
Die MVG informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen über die Einschränkungen. Informationen gibt es auch im Internet unter www.mvg.de.
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8.6.2016
Ausbildungstarife jetzt auch im Abo:
IsarCardSchule und IsarCardAusbildung am Start
Herausgeber
Stadtwerke München GmbH
Pressestelle
Telefon: +49 89 2361-5042
E-Mail: [email protected]
www.swm.de
Das spart Zeit und Nerven: Die Ausbildungstarife gibt es jetzt auch im
Abonnement. Über www.mvg.de sind ab Montag, 13. Juni, die ab dem
nächsten Schul- bzw. Ausbildungsjahr geltenden Abonnements „IsarCardSchule“ und „IsarCardAusbildung“ zu bestellen. Wenige Klicks im
MVG Kundenportal genügen. Der monatliche Weg ins MVG Kundencenter
oder zum Ticket-Automaten entfällt damit ebenso wie die mögliche Wartezeit bei großer Nachfrage zu Beginn des Schul- und Ausbildungsjahres.
Per Post kommt das neue Ticket in Form einer Kundenkarte mit MVVFahrscheinen für den entsprechenden Geltungszeitraum rechtzeitig und
bequem nach Hause. Es handelt sich um persönliche Tickets mit monatlicher Abbuchung.
Redaktion
Pressereferent Bereich MVG
Matthias Korte
Telefon: +49 89 2361-6042
E-Mail: [email protected]
www.mvg.de
Zusätzliches Plus bei rechtzeitiger Bestellung: Bei Vertragsbeginn der
IsarCardSchule bis spätestens 1. Oktober gilt das Ticket in den darauffolgenden kompletten Sommerferien für das gesamte MVV-Netz. Nutzer der
IsarCardAusbildung fahren ebenfalls die letzten 1,5 Monate des Vertragsjahres ohne Mehrpreis im gesamten MVV-Netz. Wer das Zusatzangebot
nutzt, ist also für den Preis von 10,5 Monaten ganze 12 Monate mobil.
Im Einzelnen sind folgende Abonnements erhältlich:
 IsarCardSchule I für schulpflichtige Kinder bis einschließlich 14
 IsarCardSchule II für Schüler ab 15
 IsarCardAusbildung für Auszubildende, Studierende etc.
Die Bestellung eines Abonnements übernehmen entweder die Eltern für
Ihre Schützlinge oder – ab Volljährigkeit – die Nutzer selbst. Der Abschluss
ist ab Montag, 13. Juni, online im MVG Kundenportal unter www.mvg.de
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möglich. Die IsarCardSchule gilt ab Schuljahresbeginn zum 13. September, die
IsarCardAusbildung kann ab 1. August genutzt werden. Neben der Online-Bestellung sind die neuen Angebote selbstverständlich auch auf dem klassischen Weg
zum Beispiel in den MVG-Kundencentern erhältlich. Die bisherigen Angebote im
Ausbildungstarif bestehen unverändert weiter.
IsarCardSchule und IsarCardAusbildung online bestellen: www.mvg.de
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München, 08. Juni 2016
Der monatliche Ticketkauf gehört der Vergangenheit an – das
IsarCard-Abo gibt es jetzt auch für Schüler und Azubis
Am 13.06.2016 beginnt der Verkauf der neuen MVV-Abo-Angebote
IsarCardSchule und IsarCardAusbildung. Die IsarCardAusbildung gilt
ab dem 01.08.2016, die IsarCardSchule zum kommenden Schuljahr ab
dem 13.09.2016. Durch die Einführung des Abonnements gehört jetzt
auch für Auszubildende und Schüler der monatliche Ticketkauf der
Vergangenheit an. Sie fahren mit dem Abo auch günstiger als mit
Monats- und Wochenkarten – und mit der BonusCard in den
bayerischen Sommerferien (Schüler) bzw. in den letzten sechs Wochen
des Abojahres (Azubis) sogar im MVV-Gesamtnetz.
Die neuen Tickets sind personengebunden, also nicht übertragbar,
ringbezogen und bestehen aus einer Kundenkarte und zwölf aneinander
anschließenden Monatstickets. Mit zwölf Monaten Laufzeit decken die
Abonnements das ganze Schuljahr inklusive der Sommerferien bzw. bei
Azubis jeweils ein Ausbildungsjahr ab. Gezahlt wird dabei monatlich im
Abbuchungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren). Der Gesamtpreis pro
Jahr entspricht dem von zehn Monatskarten und zwei Wochenkarten.
Die BonusCard ermöglicht Schülern und Azubis zudem sechs Wochen freie
Fahrt im MVV-Gesamtnetz. Wer zur Schule geht, erhält diese BonusCard für
die Sommerferien. Bei Auszubildenden, die in der Regel nicht an das
Schuljahr gebunden sind, wird dieser Bonus in den letzten sechs Wochen
der Vertragslaufzeit gewährt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es war mir ein persönliches Anliegen,
dass auch Schüler und Auszubildende in den Genuss einer verbilligten AboLösung kommen können und ein langgehegter Wunsch vieler Eltern
umgesetzt wird.“
Welche Vorteile haben die Abos für Schüler und Auszubildende?

Mit der IsarCardSchule und IsarCardAusbildung fährt man günstiger als
mit Monats- und Wochenkarten und mit dem Bonus sogar im MVVGesamtnetz – Schüler in den bayerischen Sommerferien und Azubis in
den letzten sechs Wochen des Abojahres.

Die IsarCardSchule und IsarCardAusbildung werden als persönliches
Ticket ausgegeben, bei Verlust ist also ein Ersatz möglich. In dem Fall
stellen die Abo-Center für 5 Euro eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit
aus. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb eines Schul- oder
Ausbildungsjahres werden jeweils 10 Euro erhoben.

Bei Erkrankung von 15 Tagen und länger wird bei Vorlage eines
ärztlichen Attests über die Fahrunfähigkeit der anteilige Preis der
Zeitkarte erstattet.
Wo sind die IsarCardSchule und IsarCardAusbildung erhältlich?
Die neuen Abos für Schüler und Auszubildende können ab 13.06.2016 bei
den Kundencentern von MVG oder DB persönlich, schriftlich oder online
bestellt werden.
Weitere Informationen finden sich im MVV-Internetauftritt www.mvvmuenchen.de unter Tickets & Preise. ■
PRESSEMITTEILUNG
EM 2016: Public Viewing-Finder von muenchen.de
Das offizielle Stadtportal bietet zur EM 2016 mit dem beliebten Public Viewing-Finder in seiner
München App einen umfassenden Überblick der Live-Übertragungsorte in der schönsten Stadt
der Welt.
München, 07. Juni 2016: Bei der FußballEuropameisterschaft in Frankreich werden die Spiele
der deutschen Mannschaft wieder vielerorts in
München live übertragen – hier wird gemeinsam
gefeiert, gelitten und geprostet. Um schnell
herauszufinden, wo Sie Teil der großen Fußballparty
sein können, stellt muenchen.de den Public ViewingFinder in seiner kostenlosen München App bereit.
Mit der praktischen Umgebungssuche lässt sich der
schnellste Weg zur nächstgelegenen Leinwand
jederzeit spontan ermitteln. Dabei wurden über 100
Münchner Public Viewing-Lokalitäten integriert.
„Wir freuen uns, dass wir allen Fußballbegeisterten auch diesmal wieder den Public Viewing-Finder
zur Verfügung stellen können und hoffen auf einen traumhaften EM-Sommer“, so Dr. Lajos Csery,
Geschäftsführer von muenchen.de.
EM-Special auf muenchen.de
Das Stadtportal präsentiert den Public Viewing-Finder auch auf www.muenchen.de/publicviewing
mit einem großen EM-Special: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Tipps und News auf einen
Blick.
Hier geht’s zum Download der München App: www.muenchen.de/app
Über muenchen.de
muenchen.de ist das offizielle Portal für die Landeshauptstadt München. Mit bis zu rund 2,9 Millionen Besuchen und 12
Millionen Seitenaufrufen im Monat ist muenchen.de heute das mit Abstand meistbesuchte Münchner Service-Portal und
gleichzeitig eines der erfolgreichsten deutschen Stadtportale. Die zentrale Adresse www.muenchen.de ist Ausgangspunkt für
alle Informationen und Services rund um das Münchner Stadtleben:
In der Portalrubrik „Rathaus“ finden sich die exklusiven Services der Stadtverwaltung und der Stadtpolitik. Der Bereich
„Veranstaltungen“ umfasst Münchens top-aktuellen Veranstaltungskalender mit den Highlights aus der Freizeit- und
Kulturszene. Das übersichtliche Kinoprogramm bietet Filmtipps, Trailer und Bildergalerien. Das „Stadt-Branchenbuch“ umfasst
als meistgenutztes Firmenverzeichnis eine breite Palette an Dienstleistungen und erleichtert die Auswahl des richtigen
Geschäftes. Weitere zentrale Bereiche des Portals sind die bunten Magazine zu Shopping- und Gastro-Trends. Touristen
informieren sich zusätzlich auf mehrsprachigen Seiten über Sehenswürdigkeiten und vor allem über das Münchner
Hotelangebot. muenchen.de gibt es auch als App für unterwegs auf iOS (Apple) und Android. Hervorzuheben sind außerdem
die Social Media Plattformen des Stadtportals auf Facebook, Youtube, Twitter und Google+ sowie der Blog „muenchnermomente.de“. Allein die Seite facebook.de/muenchen zählt über 490.000 Fans.
Kontakt:
Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG
Juliane Werr
Fraunhoferstraße 6
80469 München
Tel.: 089 / 23 00 18 - 0
E-Mail: [email protected]
***Presseinformation***
7. Juni 2016
Thomas Hofmann
KBB & Öffentlichkeitsarbeit
089­233 371 61
thomas.hofmann @muenchen.de
[email protected]
***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***PREMIERE***
Gastspiel
DU UND ICH UND DAS MEER DAZWISCHEN
Ein Theater­ und Tanzstück
Gastspiel­Premiere: Fr 10.06.16 um 19:30 Uhr
Mitten auf dem offenen Meer. Zwei Fremde retten sich mit allerletzter Kraft auf ein schäbiges
Floß: Herr Tobias und Monsieur Taigué. Jetzt hocken sie da, von den Wellen umspült, und
tun sich schwer herauszufinden, ob der Andere Freund oder Feind, Vertrauter oder
gefährlicher Fremder ist. Auf den ersten Blick haben die beiden jedenfalls nichts gemein,
weder Hautfarbe, Herkunft noch Sprache.
Nach dem ersten Misstrauen siegt aber die Neugier: Wo kommt der Andere her? Wieso ist er
allein? Und was, um alles in der Welt, macht er mitten im Ozean? Aus zaghaften Versuchen
sich einander verständlich zu machen, entsteht nach und nach so etwas wie eine
Freundschaft. Eine Freundschaft, die den lebensgefährlichen Meeresbewohnern und Wellen
trotzt und vielleicht sogar den nächsten großen Sturm überleben könnte.
Der tschadische Choreograf und Tänzer Taigué Ahmed und der deutsche Autor und Regisseur
Tobias Ginsburg haben tatsächlich keine gemeinsame Sprache. Also entwickeln die beiden
einfach eine neue, jenseits von Worten, irgendwo zwischen Tanz, Kauderwelsch, Pantomime
und Musik. Gemeinsam mit dem Schauspieler und Regisseur Matthias Renger erzählen sie so
eine Geschichte voller komischer Missverständnisse und persönlicher Momente. Es geht um
die gemeinsame Suche nach einem Zuhause und ein Nachdenken über schwierige Fragen:
Was ist Flucht, was ist Ankommen? Wo beginnen Angst und Diskriminierung? Und wie
können wir dem allen mit Neugierde begegnen?
Du und ich und das Meer dazwischen plädiert für das Sitzen im gemeinsamen Boot und für
das gemeinsame Kreieren von etwas, das Heimat sein könnte.
Mit Taigué Ahmed, Tobias Ginsburg und Matthias Renger
Dauer: 60 Minuten
Gastspiel­Premiere: Fr 10.6. 19:30 Uhr weitere Termine: Sa 11.6. 19:30 Uhr | Mo 13.6. 10:30 Uhr
Gefördert durch das Kulturreferat der Landeshauptstadt München, die Kulturstiftung der
Stadtsparkasse München und den Bezirk Oberbayern.