Der CDU-Antrag zum Mariannenpark. - L

Antrag Nr. VI-A-01341
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Anhörung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
2. Lesung
Ratsversammlung
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)
Beschluss:
Der Betriebshof im Mariannenpark (Objekt Nr. 10, siehe Anlage V-a-350) wird komplett zur
Verpachtung ausgeschrieben und einer gastronomischen und kulturellen Nutzung zugeführt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Um die Attraktivität des Mariannenparks für die Naherholung weiter zu erhöhen, ist eine Verbesserung der
gastronomischen Versorgung notwendig. Hierzu bietet es sich an, den städtischen Betriebshof zu nutzen.
Dieser ist als Gewerbeobjekt eines Entsorgungsbetriebes ohnehin im Landschaftsschutzgebiet fehl am Platze.
Ziel ist es, eine Ausflugsgastronomie zu entwickeln, ähnlich dem Glashaus im Clarapark.
Dabei soll die Zufahrtsbeschränkung für den Mariannenpark selbstverständlich aufrechterhalten werden.
Anlagen:
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