STEP up!-Vortrag

STromEffizienzPotentiale nutzen STEP up!
Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen
wettbewerblicher Ausschreibungen
Warum STEP up!?
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Effizienzpotentiale in Unternehmen sind groß!
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Energie-Audits und –Managementsysteme zeigen
Effizienzpotentiale auf
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Mit STEP up! wollen wir Unternehmen zur Umsetzung von
Stromeffizienzmaßnahmen motivieren
Reduktionsziele des Energiekonzepts der Bundesregierung
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Primärenergieverbrauch: -20% bis 2020
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Stromverbrauch: -10% bis 2020
Effizienzstrategie der Bundesregierung:
Nationale Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE)
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Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz:
Informieren – Fördern - Fordern
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STEP up! - Wettbewerb um Förderzuschüsse
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Neues Förderinstrument
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Investitionen für Stromeffizienzmaßnahmen – von der
Standardtechnologie bis zu passgenauen Systemlösungen
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sektor- und technologieübergreifend
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Zuschlag nach dem Kosten-Nutzen-Prinzip:
Je höher die Stromeinsparungen und je geringer der
Förderbeitrag, desto besser sind die Chancen im
Wettbewerb einen Zuschlag zu erhalten.
Geplantes Budget für die Pilotphase von 2016-2018:
rd. 300 Mio. Euro
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Wie sieht ein STEP up!-Projekt aus?
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Was?: Förderung investiver Maßnahmen zur Stromeinsparung am Standort Deutschland
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Erneuerungsinvestitionen
• Vorgezogenen Ersatzinvestitionen
• Zusatzinvestitionen
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Wer?: Anträge können alle Unternehmen, inkl. kommunale
Unternehmen und Contractoren stellen
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Projekttypen:
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Einzelprojekt: Umsetzung von Maßnahmen im antragstellenden
Unternehmen oder durch einen Contractor
Sammelprojekt: Projektbündler koordiniert die Umsetzung einer
oder mehrerer gleichartiger Maßnahmen bei Dritten (z. B.
Kunden; diese können Unternehmen oder Privatpersonen sein).
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Zulassungskriterien zum Wettbewerb (1)
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Förderquote: max. 30% der Investitionsmehrkosten
(Hinweis: Förderung auf Kostenbasis)
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Strombezogene Amortisationszeit >3 Jahre, bei einer
weiteren technologieabhängigen Nutzungsdauer von
mindestens 10 Jahren
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Einhaltung des Kosten-Nutzen-Grenzwertes:
max. 0,10 €/kWh
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Einschränkung: Energieeffiziente Beleuchtung
• Einzelprojekte: Anteil an der Gesamtstromeinsparung
max. 30%
• Sammelprojekte: keine Förderung
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Zulassungskriterien zum Wettbewerb (2)
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Projektgrößen (Fördersummen) für die 1. offene
Ausschreibungsrunde:
• Kleine Einzelprojekte:
30.000€ -
250.000€
• Große Einzelprojekte: 250.0000€ - 1.500.000€
• Sammelprojekte:
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250.0000€ - 1.500.000€
Laufzeit: 2-3 Jahre
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Umsetzung von Einzelprojekten im Rahmen
von Contracting möglich
Bei Antragstellung Vorlage des Entwurfs eines neuen,
separaten Contractingvertrags:
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Benennung der Vertragsparteien des Contractingvertrags
Angabe der Vertragslaufzeit: der Contractingvertrag muss
mindestens die angerechnete Nutzungsdauer der geförderten
Maßnahme(n) im Rahmen von STEP up! abdecken
Benennung der geförderte(n) Maßnahme(n)
Bestätigung beider Vertragsparteien,
• dass der Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der
Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages
informiert wurde.
• dass beide Vertragsparteien mit Prüfungen durch den Zuwendungsgeber oder von ihm beauftragte Stellen sowie durch den Bundesrechnungshof einverstanden sind.
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Wer bekommt den Zuschlag?
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Auswahlverfahren
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Stichtagsfrist
fachliche Prüfung und Bewertung durch Projektträger
Ranking nach aufsteigendem Kosten-Nutzen-Wert (€/kWh),
getrennt nach
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offener und geschlossener Ausschreibung
Einzel- und Sammelprojekten
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Antragstellung Einzelprojekte
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Darstellung des aktuellen Status quo im Unternehmen:
technische Ausgangslage, aktueller Stromverbrauch,
geplante investive Maßnahme(n), erwarteter reduzierter
Stromverbrauch, Stromeinsparung
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Dokumentation der Stromeinsparung: Messtechnologie
und Messverfahren
Große Einzelprojekte: mit den Antragsunterlagen Vorlage
eines Nachweises, dass die Berechnung der Stromverbräuche durch eine anerkannte qualifizierte Person oder
Organisation verifiziert worden ist
•
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Antragstellung Sammelprojekte
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Darstellung des aktuellen Status quo: Zielgruppe, geplante
investive Maßnahme(n), Einsparpotenziale
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Förderfähige Kosten
• investive Einzelmaßnahmen bei Dritten
• administrativer Aufwand des Projektbündlers
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Auszahlung der Fördermittel erfolgt in Form einer
Gesamtpauschale
1. Förderpauschale zur Weiterleitung an die Dritten:
Kosten zur Anschaffung und fachgerechten Inbetriebnahme
der jeweiligen Technologie
2. Overheadpauschale für den Projektbündler (max. 20% der
Fördermittel)
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Nachweispflicht für Stromeinsparung! (1)
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Einzelprojekte
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Die bewilligten Fördermittel sind an den Nachweis der
geplanten Stromeinsparung gebunden.
Beim Nachweis der Stromeinsparung wird die erreichte
absolute und die relative Stromeinsparung berücksichtigt
Wird die geplante Stromeinsparung nicht erreicht, wird die
Fördersumme entsprechend gekürzt
Max. 50% der bewilligten Fördersumme können während der
Projektlaufzeit ausgezahlt werden
Auszahlung der Restsumme nach Prüfung des Verwendungsnachweises, inkl. Nachweis der erzielten Stromeinsparung
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Nachweispflicht für Stromeinsparung! (2)
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Sammelprojekte
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Fördermittel für Förder- und Overheadpauschale
Einsparnachweis auf Grundlage von Durchschnittswerten je
umgesetzter Maßnahme bei Dritten/Kunden
Fördermittelabruf quartalsweise für bei Dritten/Kunden umgesetzte Maßnahmen (belegt durch Maßnahmenübersichtsliste)
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1. geschlossene Ausschreibungsrunde (1)
•
Thema: Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen
• Reduktion des Stromverbrauchs durch den vorgezogenen Austausch von Aufzugskomponenten oder des gesamten Aufzugs
• Effizienzziel nach vollständiger Sanierung von Aufzügen:
Energieeffizienzklasse A, die Leistungsstufe 1 (für Stillstandsbedarf sowie durchschnittlichen Fahrtzyklus; nach ISO 25745).
• Effizienzziel nach vorgezogenem Ersatz einzelner Aufzugskomponenten und/oder durch Zusatzinvestitionen: mindestens
Steigerung um eine Effizienzklasse und dabei mindestens die
Effizienzklasse C.
• Der Anteil der Stromeinsparung, der durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung in Aufzügen erzielt wird, darf max. 30 %
der gesamten Stromeinsparung der beantragten Maßnahmen
entsprechen.
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1. geschlossene Ausschreibungsrunde (2)
•
Im Rahmen eines Projektes Kombination der vollständigen
Sanierung mit dem Ersatz von einzelnen Aufzugskomponenten bei weiteren Aufzügen möglich
•
Projektgrößen (Fördersummen):
• Einzelprojekte:
•
20.000 € - 1.000.000€
mindestens eine vollständige Sanierung eines Aufzugs
• Sammelprojekte: 10.000 € - 200.000€
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Laufzeit: max. 3 Jahre
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Start des Förderprogramms: Juni 2016
Veröffentlichung von
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Förderrichtlinie: gültig bis Ende 2018
• regelt Prinzip des Wettbewerbs und der Projektanforderungen
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1. Bekanntmachung:
• Aufruf zur Einreichung von Stromeffizienzprojekten mit
Stichtag zur Antragseinreichung
• Festlegung der konkreten Förderdetails für die 1.
Ausschreibungsrunde
• Offene Ausschreibung (Haupanteil der verfügbaren
Fördermittel): sektor- und technologieübergreifend
• Ergänzend geschlossene Ausschreibungen:
1. Thema: Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen
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Wie geht es weiter?
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2. Ausschreibungsrunde
• Geplant für Herbst 2016: eine offene und eine geschlossene
Ausschreibung
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Bis Ende 2018:
• zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr mit:
• jeweils einer offenen und einer geschlossenen
Ausschreibung
(mit wechselndem Fokus) pro Ausschreibungsrunde
• Einreichungsfenster je Ausschreibungsrunde: ca. 3 Monate;
Stichtagsfrist
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