STromEffizienzPotentiale nutzen STEP up! Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen Warum STEP up!? • • Reduktionsziele des Energiekonzepts der Bundesregierung • Primärenergieverbrauch: -20% bis 2020 • Stromverbrauch: -10% bis 2020 Effizienzstrategie der Bundesregierung: Nationale Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE) • • Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz: Informieren – Fördern - Fordern Effizienzpotentiale in Unternehmen sind groß • Energie-Audits und –Managementsysteme zeigen Effizienzpotentiale auf • Mit STEP up! wollen wir Unternehmen zur Umsetzung von Stromeffizienzmaßnahmen motivieren 2 STEP up! - Wettbewerb um Förderzuschüsse • • Neues Förderinstrument • Investitionen für Stromeffizienzmaßnahmen – von der Standardtechnologie bis zu passgenauen Systemlösungen • Sektor- und Technologie-übergreifend • Zuschlag nach dem Kosten-Nutzen-Prinzip: Je höher die Stromeinsparungen und je geringer der Förderbeitrag, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb einen Zuschlag zu erhalten. Geplantes Budget für die Pilotphase von 2016-2018: rd. 300 Mio. Euro 3 Wie sieht ein STEP up!-Projekt aus? • Was?: Förderung investiver Maßnahmen zur Stromeinsparung • Erneuerungsinvestitionen • Vorgezogenen Ersatzinvestitionen • Zusatzinvestitionen • Wer?: Anträge können alle Unternehmen, inkl. kommunaler Unternehmen und Contractoren stellen • Projekttypen: • • Einzelprojekt: Umsetzung von Maßnahmen im antragstellenden Unternehmen oder durch einen Contractor Sammelprojekt: ein Projektbündler koordiniert die Umsetzung einer oder mehrerer gleichartiger Maßnahmen bei Dritten (z. B. Kunden; diese können Unternehmen oder Privatpersonen sein). 4 Zulassungskriterien zum Wettbewerb (1) • Förderquote: max. 30% der Investitionsmehrkosten • Strombezogene Amortisationszeit >3 Jahre, bei einer weiteren technologieabhängigen Nutzungsdauer von mindestens 10 Jahren • Einhaltung des Kosten-Nutzen-Grenzwertes: max. 0,10 €/kW • Energieeffiziente Beleuchtung • Einzelprojekte: Anteil an der Gesamtstromeinsparung max. 30% • Sammelprojekte: keine Förderung 5 Zulassungskriterien zum Wettbewerb (2) • Projektgrößen für die 1. offene Ausschreibungsrunde: • Kleine Einzelprojekte: 30.000€ - 250.000€ • Große Einzelprojekte: 250.0000€ - 1.500.000€ • Sammelprojekte: • 250.0000€ - 1.000.000€ Laufzeit: 2-3 Jahre 6 Umsetzung von Einzelprojekten im Rahmen von Contracting möglich Bei Antragstellung Vorlage des Entwurfs eines neuen, separaten Contractingvertrags: • • • • Benennung der Vertragsparteien des Contractingvertrags Angabe der Vertragslaufzeit: der Contractingvertrag muss mindestens die angerechnete Nutzungsdauer der geförderten Maßnahme(n) im Rahmen von STEP up! abdecken Benennung der geförderte(n) Maßnahme(n) Bestätigung beider Vertragsparteien, • dass der Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informiert wurde. • dass beide Vertragsparteien mit Prüfungen durch den Zuwendungsgeber oder von ihm beauftragte Stellen sowie durch den Bundesrechnungshof einverstanden sind. 7 Wer bekommt den Zuschlag? • Auswahlverfahren • • • Stichtagsfrist fachliche Prüfung und Bewertung durch Projektträger Ranking nach aufsteigendem Kosten-Nutzen-Wert (€/kWh), getrennt nach • • Offener und geschlossener Ausschreibung Einzel- und Sammelprojekten 8 Antragstellung Einzelprojekte • Darstellung des aktuellen Status quo im Unternehmen: technische Ausgangslage, aktueller Stromverbrauch, geplante investive Maßnahme(n), erwarteter reduzierter Stromverbrauch, Stromeinsparung • Dokumentation der Stromeinsparung: Messtechnologie und Messverfahren Große Einzelprojekte: mit den Antragsunterlagen Vorlage eines Nachweises, dass die Berechnung der Stromverbräuche durch eine anerkannte qualifizierte Person oder Organisation verifiziert worden ist • 9 Antragstellung Sammelprojekte • Darstellung des aktuellen Status quo: Zielgruppe, geplante investive Maßnahme(n), Einsparpotenziale • Förderfähige Kosten • investive Einzelmaßnahmen bei Dritten • administrativen Aufwand des Projektbündlers • Auszahlung der Fördermittel erfolgt in Form einer Gesamtpauschale 1. Förderpauschale zu Weiterleitung an die Dritten: Kosten zur Anschaffung und fachgerechten Inbetriebnahme der jeweiligen Technologie 2. Overheadpauschale für den Projektbündler (max. 20% der Fördermittel) 10 Nachweispflicht für Stromeinsparung! (1) • Einzelprojekte • • • • • Die bewilligten Fördermittel sind an den Nachweis der geplanten Stromeinsparung gebunden. Beim Nachweis der Stromeinsparung wird die erreichte absolute und die relative Stromeinsparung berücksichtigt Wird die geplante Stromeinsparung nicht erreicht, wird die Fördersumme entsprechend gekürzt Max. 50% der bewilligten Fördersumme können während der Projektlaufzeit ausgezahlt werden Auszahlung der Restsumme nach Prüfung des Verwendungsnachweises, inkl. Nachweis der erzielten Stromeinsparung 11 Nachweispflicht für Stromeinsparung! (2) • Sammelprojekte • • • Fördermittel für Förder- und Overheadpauschale Einsparnachweis auf Grundlage von Durchschnittswerten je umgesetzter Maßnahme bei Dritten/Kunden Fördermittelabruf quartalsweise für bei Dritten/Kunden umgesetzte Maßnahmen (belegt durch Maßnahmenübersichtsliste) 12 1. geschlossene Ausschreibungsrunde (1) • Thema: Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen • Reduktion des Stromverbrauchs durch den vorgezogenen Austausch von Aufzugskomponenten oder des gesamten Aufzugs • Effizienzziel nach vollständiger Sanierung von Aufzügen: Energieeffizienzklasse A, die Leistungsstufe 1 (für Stillstandsbedarf sowie durchschnittlichen Fahrtzyklus; nach ISO 25745). • Effizienzziel nach vorgezogenem Ersatzes einzelner Aufzugskomponenten und/oder durch Zusatzinvestitionen: mindestens Steigerung um eine Effizienzklasse und dabei mindestens die Effizienzklasse C. • Der Anteil der Stromeinsparung, der durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung in Aufzügen erzielt wird, darf max. 30 % der gesamten Stromeinsparung der beantragten Maßnahmen entsprechen. 13 1. geschlossene Ausschreibungsrunde (2) • Im Rahmen eines Projektes Kombination der vollständige Sanierung mit dem Ersatz von einzelnen Aufzugskomponenten bei weiteren Aufzügen möglich • Projektgrößen: • Einzelprojekte: • 20.000 € - 1.000.000€ mindestens eine vollständigen Sanierung eines Aufzugs • Sammelprojekte: 10.000 € - 200.000€ • Laufzeit: max. 3 Jahre 14 Start des Förderprogramms: Juni 2016 Veröffentlichung von • Förderrichtlinie: gültig bis Ende 2018 • regelt Prinzip des Wettbewerbs und der Projektanforderungen • 1. Bekanntmachung: • Aufruf zur Einreichung von Stromeffizienzprojekten mit Stichtag zur Antragseinreichung • Festlegung der konkreten Förderdetails für die 1. Ausschreibungsrunde • Offene Ausschreibung (Haupanteil der verfügbaren Fördermittel): Sektor-übergreifend und Technologie-offen • Ergänzend geschlossene Ausschreibungen: 1. Thema: Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen 15 Wie geht es weiter? • 2. Ausschreibungsrunde • Geplant für Herbst 2018: eine offene und eine geschlossene Ausschreibung • Bis Ende 2018: • zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr mit • jeweils einer offenen und einer geschlossenen Ausschreibung (mit wechselndem Fokus) pro Ausschreibungsrunde • Einreichungsfenster je Ausschreibungsrunde: ca. 3 Monate; Stichtagsfrist 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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