BUNDESWAHLBEHÖRDE GZ.: BMI-WA1220/0345-III/6/2016 Wien, am 01. Juni 2016 Kundmachung über das Ergebnis des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am 1. Juni 2016 gemäß § 16 Abs. 5 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 – BPräsWG, BGBl. Nr. 57/1971, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2015, aufgrund der Ermittlungen der neun Landeswahlbehörden für das ganze Bundesgebiet das nachstehende Ergebnis für den zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 festgestellt: Wahlberechtigte: 6.382.507 Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen: Gesamtsumme der abgegebenen ungültigen Stimmen: Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.637.046 164.875 4.472.171 Gesamtsumme der auf die beiden Wahlwerber entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen: Ing. Norbert Hofer: Dr. Alexander Van der Bellen: 2.220.654 2.251.517 Da beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 der Wahlwerber Dr. Alexander Van der Bellen mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, hat die Bundeswahlbehörde gemäß § 17 BPräsWG Dr. Alexander Van der Bellen als zum Bundespräsidenten gewählt erklärt. Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters: SC Mag.Dr. Mathias Vogl elektronisch gefertigt Datum/Zeit 2016-06-01T16:02:35+02:00 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 1710479 Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen. Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.
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