Kundmachung

BUNDESWAHLBEHÖRDE
GZ.: BMI-WA1220/0345-III/6/2016
Wien, am 01. Juni 2016
Kundmachung
über das Ergebnis des zweiten Wahlganges
der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016
Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am 1. Juni 2016 gemäß § 16 Abs. 5 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 – BPräsWG, BGBl. Nr. 57/1971, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2015, aufgrund der Ermittlungen der neun Landeswahlbehörden für das ganze Bundesgebiet das nachstehende Ergebnis für den zweiten Wahlgang
der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 festgestellt:
Wahlberechtigte:
6.382.507
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen:
Gesamtsumme der abgegebenen ungültigen Stimmen:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen:
4.637.046
164.875
4.472.171
Gesamtsumme der auf die beiden Wahlwerber entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen:
Ing. Norbert Hofer:
Dr. Alexander Van der Bellen:
2.220.654
2.251.517
Da beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 der Wahlwerber
Dr. Alexander Van der Bellen mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt
hat, hat die Bundeswahlbehörde gemäß § 17 BPräsWG
Dr. Alexander Van der Bellen
als zum Bundespräsidenten gewählt erklärt.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
SC Mag.Dr. Mathias Vogl
elektronisch gefertigt
Datum/Zeit
2016-06-01T16:02:35+02:00
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust
Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr.
1710479
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der
ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.
Hinweis
Dieses Dokument wurde amtssigniert.