Angaben für das Amt Schlei-Ostsee zur Ermittlung der Kurabgabe. Freigestellt von der Kurabgabe sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensalters. Schwerbehinderte , die eine Behinderung von 100 % nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von der Kurabgabe auf 50% , dasselbe gilt für eine erforderliche Begleitperson. Nr. Name 1 2 3 4 5 6 Unterschrift Mieter Geburtsdatum _____________________ Datum ___________ Unterschrift Vermieter _____________________ Datum ___________
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