Angaben für das Amt Schlei-Ostsee zur Ermittlung der Kurabgabe

Angaben für das Amt Schlei-Ostsee zur Ermittlung der Kurabgabe.
Freigestellt von der Kurabgabe sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensalters.
Schwerbehinderte , die eine Behinderung von 100 % nachweisen, erhalten eine
Ermäßigung von der Kurabgabe auf 50% , dasselbe gilt für eine erforderliche
Begleitperson.
Nr. Name
1
2
3
4
5
6
Unterschrift Mieter
Geburtsdatum
_____________________ Datum ___________
Unterschrift Vermieter _____________________ Datum ___________