Informationen zur Kapitalherabsetzung im Juni 2016

Informationen zur Kapitalherabsetzung im Juni 2016
Stand 02.06.2016
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte und Informationen für die kommende
Kapitalherabsetzung:
1. Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS
TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft über die Herabsetzung des Grundkapitals der
Gesellschaft wurde am 16. Februar 2016 gefasst. Diese umfasst die Einziehung von
74 Aktien, die der Gesellschaft von Herrn Markus Ehret unentgeltlich zur Verfügung
gestellt worden sind und die anschließende Herabsetzung des Grundkapitals um
weitere EUR 48.624.426,00 durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft
im Verhältnis 160 : 1.
2. Am 25. Mai 2016 erfolgte die Eintragung des Beschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft
beim Amtsgericht Aschaffenburg. Dadurch wurde das Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 48.930.240,00 um insgesamt EUR 48.624.426,00 auf EUR 305.814,00
herabgesetzt.
3. Am 1. Juni 2016 wurden im Wege der vereinfachten Einziehung 74 Aktien, die der
Gesellschaft von Herrn Markus Ehret unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden
waren, durch die Gesellschaft eingezogen.
4. Nach dem Stand 3. Juni 2016 abends nach Börsenschluss buchen die Depotbanken
die Depotbestände an Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
(ISIN DE 0007238909/ WKN 723 890) um.
5. Mit Wirkung zum 6. Juni 2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der
Gesellschaft im Verhältnis 160 : 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende
Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 3. Juni 2016.
6. An die Stelle von je 160 Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 (ISIN
DE0007238909) tritt eine (1) konvertierte Aktie mit einem Nennwert von EUR 1,00
(ISIN DE000A1681X5).
7. Soweit ein Aktionär einen nicht durch 160 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden
ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1681Y3) eingebucht. Eine Auf- oder Abrundung zu
einer vollen Aktie (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder
Verkaufsauftrag voraus.
8. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer eventuell
erforderlichen Spitzenregulierung (Differenz zur vollen Aktie) d.h. wegen des
Verkaufs oder eines Zukaufs zu einer vollständigen Aktie, gebeten, ihrer jeweiligen
Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch zum 20. Juni 2016, einen
entsprechenden Auftrag zu erteilen.
9. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen
Ausgleich der Aktienspitzen (Differenz zur vollen Aktie) bemühen.
10. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden
können, werden von der Clearstream Banking AG mit anderen Aktienspitzen
zusammengelegt und von der ODDO SEYDLER BANK AG als Vollrechte für
Rechnung der Depotbanken verwertet.
11. Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226 Abs.
3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der
Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
12. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN
DE000A1681X5, Börsenkürzel SNG) im Prime Standard an der Frankfurter
Wertpapierbörse wird am 6. Juni 2016 aufgenommen.
13. Die in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016
beschlossene Sachkapitalerhöhung durch Einlage sämtlicher Forderungen und
Rechte aus der von der Gesellschaft begebenen 7,75 % Schuldverschreibung
2012/2017 (SINGULUS-Anleihe) erfolgt im weiteren Verlauf der Monate Juni und Juli
2016.