Informationen zur Kapitalherabsetzung im Juni 2016 Stand 02.06.2016 Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte und Informationen für die kommende Kapitalherabsetzung: 1. Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft wurde am 16. Februar 2016 gefasst. Diese umfasst die Einziehung von 74 Aktien, die der Gesellschaft von Herrn Markus Ehret unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind und die anschließende Herabsetzung des Grundkapitals um weitere EUR 48.624.426,00 durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 160 : 1. 2. Am 25. Mai 2016 erfolgte die Eintragung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Aschaffenburg. Dadurch wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 48.930.240,00 um insgesamt EUR 48.624.426,00 auf EUR 305.814,00 herabgesetzt. 3. Am 1. Juni 2016 wurden im Wege der vereinfachten Einziehung 74 Aktien, die der Gesellschaft von Herrn Markus Ehret unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden waren, durch die Gesellschaft eingezogen. 4. Nach dem Stand 3. Juni 2016 abends nach Börsenschluss buchen die Depotbanken die Depotbestände an Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (ISIN DE 0007238909/ WKN 723 890) um. 5. Mit Wirkung zum 6. Juni 2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 160 : 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 3. Juni 2016. 6. An die Stelle von je 160 Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 (ISIN DE0007238909) tritt eine (1) konvertierte Aktie mit einem Nennwert von EUR 1,00 (ISIN DE000A1681X5). 7. Soweit ein Aktionär einen nicht durch 160 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1681Y3) eingebucht. Eine Auf- oder Abrundung zu einer vollen Aktie (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. 8. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer eventuell erforderlichen Spitzenregulierung (Differenz zur vollen Aktie) d.h. wegen des Verkaufs oder eines Zukaufs zu einer vollständigen Aktie, gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch zum 20. Juni 2016, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. 9. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (Differenz zur vollen Aktie) bemühen. 10. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Clearstream Banking AG mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und von der ODDO SEYDLER BANK AG als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. 11. Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen. 12. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1681X5, Börsenkürzel SNG) im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 6. Juni 2016 aufgenommen. 13. Die in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 beschlossene Sachkapitalerhöhung durch Einlage sämtlicher Forderungen und Rechte aus der von der Gesellschaft begebenen 7,75 % Schuldverschreibung 2012/2017 (SINGULUS-Anleihe) erfolgt im weiteren Verlauf der Monate Juni und Juli 2016.
© Copyright 2024 ExpyDoc