Meldepflicht bei Unfällen

Meldepflicht bei Unfällen
Immer öfter werden Unfälle mit anschließender Fahrerflucht begangen. Wer der Meldpflicht nach
einem Unfall mit Personenschaden nicht umgehend nachkommt, muss mit einer Strafe zwischen
€ 36,-- und € 2.180,-- rechnen. Weiters droht ein Strafverfahren, das je nach Unfallfolge eine
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren nach sich zieht.
Die Verpflichtung zur Meldung besteht auch bei Vorliegen bloß geringfügiger Verletzungen und
reicht der Verdacht, dass eine Person verletzt worden sein könnte, zum Entstehen der
Verständigungspflicht aus. Die Meldung hat sofort nach der Hilfeleistung zu erfolgen. Bereits ein
Zuwarten von mehr als einer halben Stunde kann eine Strafe nach sich ziehen. Wird die
Verletzung einer Person dem Unfallverursacher erst im Nachhinein bekannt, hat er unverzüglich
die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen, um eine Strafe zu vermeiden.
Auch bei einem Wildschaden oder wer mit seinem Fahrzeug einen Sachschaden an einem
Fahrzeug verursacht, dessen Besitzer nicht anwesend ist, besteht eine Verständigungspflicht.