Meldepflicht bei Unfällen Immer öfter werden Unfälle mit anschließender Fahrerflucht begangen. Wer der Meldpflicht nach einem Unfall mit Personenschaden nicht umgehend nachkommt, muss mit einer Strafe zwischen € 36,-- und € 2.180,-- rechnen. Weiters droht ein Strafverfahren, das je nach Unfallfolge eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren nach sich zieht. Die Verpflichtung zur Meldung besteht auch bei Vorliegen bloß geringfügiger Verletzungen und reicht der Verdacht, dass eine Person verletzt worden sein könnte, zum Entstehen der Verständigungspflicht aus. Die Meldung hat sofort nach der Hilfeleistung zu erfolgen. Bereits ein Zuwarten von mehr als einer halben Stunde kann eine Strafe nach sich ziehen. Wird die Verletzung einer Person dem Unfallverursacher erst im Nachhinein bekannt, hat er unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen, um eine Strafe zu vermeiden. Auch bei einem Wildschaden oder wer mit seinem Fahrzeug einen Sachschaden an einem Fahrzeug verursacht, dessen Besitzer nicht anwesend ist, besteht eine Verständigungspflicht.
© Copyright 2024 ExpyDoc