Bekanntmachung - Gemeinde Bad Füssing

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On. OQtum
Gemeinde Bad Füssing, Rathausstraße 6-8, 94072 Bad Füssing
Bad Füssing , 30.05 .2016
Bekanntmachung
Planfeststellung nach §§ 17 ff. FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für das Vorhaben
Zusätzliche öffentliche Anhörun!l zu den Umweltauswirkun!len
Bundesautobahn A 94, München - Pocking; Planfeststellung für den Neubau der A 94 von Kirchham bis Pocking (A 3) von Bau-km 26+275 bis Bau-km 38+600 im Gebiet der Gemeinden Kirchham, Bad Füssing, Neuhaus a. Inn, des Marktes
Ruhstorf a. d. RoU und der Stadt Pocking, Landkreis Passau
- zusätzliche öffentliche Anhörung zu den Umweltauswirkungen
-_
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Die Planfeststellung wurde beantragt von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die
Autobahndirektion Süd bayern
Fü r das o. a. Straßenbauvorhaben wird auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die
Autobahndirektion Südbayern, seit Juli 2012 ein Planfeststellungsverfahren durchgefUhrt. Für das Vorhaben
einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Indling,
Pockin g, Kühnham , Mittich , Kirchham und Eholfing beansprucht. Mit Schreiben vom 10.3.2016 hat der
Vorhabenträger eine Tektur mit Planänderungen und Ergänzungen beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Art. 8 des Bayerischen
Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG) .
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Nach § 9 UVPG und Art. 78g BayVwVfG ist die Offentlichkeit zu beteiligen , damit der betroffenen
Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens zu äußern In der
Bekanntmachung ist die Offentlichkeit au ch darüber zu unterrichten , welche Unterlagen nach § 6 des
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Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) vorgelegt wurden.
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Für das Vorhaben wird daher zusätzlich eine Anhörung zu den Umweltauswirkungen nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchg eführt. Folgende Unterlagen liegen zur allgemeinen
Einsichtnahme
ber (An sct1 f1fl mrl ZImm ernummer)
Gemeinde Bad Füssing , Rathausstraße 6, 94072 Bad Füssing/ 1 Stock, Zi. - Nr.
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rn der Zeit (vom - bi s)
06.06.2016 bis 08.07.2016
w otvend der DI ens tstu nden (von - bIs)
Montag - Donnerstag 8 -12 Uhr u. 14 -16 Uhr, Freitag 8 -12 Uhr
aus:
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Erläuteru ngsbericht
insb. Beschreibung des Vorhabens, Vergleich der Varianten , Angaben zu den Kreuzungen und
Änderungen im Straßen- und Wegenetz sowie zu den Überführungs- und
Unterführungsbauwerken und sonstigen Anlagen (PWC-Anlagen , Park- und Ride-Parkplatz ,
Salzladestation) , Angaben zum Baugrund , Erdbau und zur Entwässerung sowie zur
Seitenentnahme (Abgrabung) im ehemaligen Standortübungsplatz Kirchham/Poc king ,
Flächenbilanz, Beschreibung der Umweltauswirkungen Immissionen (Lärm,
Lärmschutzmaßnahmen, Schadstoffe in der Luft, Berechnungsverfahren), Wasser, Naturschutz
(Vermeidung von Beeinträchtigungen, Minimierungs- , Schutz-, Gesta ltungsmaßnahmen,
Schutzgebiete, Artenschutz}, Wald , Denkmalschutz , Bodensch utz
2T
Übersichtskarte
3T
Übersichtslage!2lan
6T
Straßenguerschnitte
7.1T
Lage!2 läne
7.2T
Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis}
7.3T
Lage!2läne der straßenrechtlichen Verfügungen
8T
Höhenl2läne
11 .1T Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen
11 .2T
Lage!2läne zu den schalltechnischen Berechnungen
12 1T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil
insb. Darstellung der Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
(Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima , Lan dschaft/Landschaftsbild,
Erholung/Naturgenu ss) , Konfliktanalyse und VermeidungNerminderung (u.a . Bes chreibung des
Eingriffs, Flächenbedarf, Benachbarungs-/lmmissionswirkungen, Entwässerung und Wasserbau ,
Ingenieurbauwerke , Entnahmen und Deponien), Angaben zu europäischen Schutzgebieten ,
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Angaben zu nationalen Schutzgebieten, Angaben zur Betroffenheit von Kiebitz-Brutpaaren,
Beschreibung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen, Schutz- und
Gestaltungsmaßnahmen, Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich, Rodung und
Aufforstung von Wald
12.2T
Landschaftsl2flegerische Bestands- und Konfliktl2läne
12.3T
Lagel2läne der landschaftsl2flegerischen Maßnahmen
12.4T
Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung insb. Angaben zum methodischen Vorgehen , Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens, Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, Ausgleichs­
maßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalltät
von Lebensstätten , Darlegung der Betroffenheit der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der
FFH-RL und der eurol2äischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-RL
12.5T Unterlagen zur FFH-Vorprüfung
FFH-Gebiet OE 7545-371 "Unterlauf der Rott von Ba~erbach bis zur Münd ung"
13.1T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen - Textteil
insb. bestehende Verhältnisse, Bemessungsgrundlagen, Angaben zu den Bemessungs- und
Nachweisverfahren, Entwässerung der einzelnen Abschnitte
13.2T
Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen - Pläne
13.3T
Unterlagen zu den sonstigen wasserrechtlichen Sachverhalten
insb. Retentionsflächenausgleich, Flutmulde östlich der A 3, Seitenentnahme (Abgrabung) im
Nordteil des ehemaligen Standortübungsplatzes Kirchham/Pocking bis in den
Grundwasserschwankungsbereich mit Schaffung von periodischen und z1. auch dauerhaften
Gewässern, Verlegung des Ausbach über ca. 100 m, Erstellung und Betrieb ~rivater Brunnen
14.1
Grunderwerbs~läne
14 .2T
Grunderwerbsverzeichnis
16T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
insb. Beschreibung des Vorhabens, Bedarf an Grund und Boden, Charakterisierung der
Landschaft, Übersicht über vom Vorhabenträger geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten
und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des
Vorhabens, Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens (Schutzgüter Menschen, Tiere und
Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter),
Wechselwirkungen, Gesamtschau der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Zudem werden die Planunterlagen mit der 1. Tektur vom 103.2016 (und zum Vergleich auch die
überholten Planunterlagen vom 31.5 .2012) im Internet unter wwwregierungniederbayern.bayernde unter
den
Ru briken
"Planung
und
Bau",
"Planfeststellung ,
Straßenrecht,
Baurecht",
"Neue
Planfeststellungsverfahren" veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
Unterlagen
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen
nach Ablauf der Auslegungsfrist für die zusätzliche Anhörung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das ist bis zum
Datum
22.07.2016
schriftlich oder zur Niederschrift
bel (Anschrift mit ZImmernummer)
Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6,94072 Bad Füssing /1. Stock, Zi. - Nr. 14
oder bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Hauptgebäude,
Zi Nr 211, zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern .
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung
erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Äußerungen ausgeschlossen.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen von der
Auslegung des Plans. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf
dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen . Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei
Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die SChutzgüter nach § 2 Abs . 1 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
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In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form
vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen , Beruf und
Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht
von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit
einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen
unberücksichtigt bleiben . Einwendungen per E-Mail sind nicht möglich.
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Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten. Findet eine Erörterung statt, wird der
Termin ortsüblich bekannt gemacht und werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. - bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von
obiger Nummer 1 Satz 7 - deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin
gesondert benachrichtigt. Falls außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des
Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind , können diese Benachrichtigungen
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
möglich . Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen , die zu den Akten
der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann
auch ohne ihn verhandelt werden
3. Durch Ein sichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen , Teilnahme am Erörterungstermin
oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
4. Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige
Behörde im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Regierung
von Niederbayern Über das Vorhaben wird durch PIanfeststellungsbeschluss entschieden .
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die
Pl anfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind .
- S,egel ­
Ortsüblich bekannt gema cht durch Ans chlag an der Amtstafel
30 .05 .2016
am
2507 .2016
abge nommen am :