SWdl1 Marl-. t I Gemernde I Verw:J llungsgcll1crnsch ali On. OQtum Gemeinde Bad Füssing, Rathausstraße 6-8, 94072 Bad Füssing Bad Füssing , 30.05 .2016 Bekanntmachung Planfeststellung nach §§ 17 ff. FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für das Vorhaben Zusätzliche öffentliche Anhörun!l zu den Umweltauswirkun!len Bundesautobahn A 94, München - Pocking; Planfeststellung für den Neubau der A 94 von Kirchham bis Pocking (A 3) von Bau-km 26+275 bis Bau-km 38+600 im Gebiet der Gemeinden Kirchham, Bad Füssing, Neuhaus a. Inn, des Marktes Ruhstorf a. d. RoU und der Stadt Pocking, Landkreis Passau - zusätzliche öffentliche Anhörung zu den Umweltauswirkungen -_ .. Die Planfeststellung wurde beantragt von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Süd bayern Fü r das o. a. Straßenbauvorhaben wird auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern, seit Juli 2012 ein Planfeststellungsverfahren durchgefUhrt. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Indling, Pockin g, Kühnham , Mittich , Kirchham und Eholfing beansprucht. Mit Schreiben vom 10.3.2016 hat der Vorhabenträger eine Tektur mit Planänderungen und Ergänzungen beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Art. 8 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG) . .. Nach § 9 UVPG und Art. 78g BayVwVfG ist die Offentlichkeit zu beteiligen , damit der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens zu äußern In der Bekanntmachung ist die Offentlichkeit au ch darüber zu unterrichten , welche Unterlagen nach § 6 des i Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) vorgelegt wurden. I Für das Vorhaben wird daher zusätzlich eine Anhörung zu den Umweltauswirkungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchg eführt. Folgende Unterlagen liegen zur allgemeinen Einsichtnahme ber (An sct1 f1fl mrl ZImm ernummer) Gemeinde Bad Füssing , Rathausstraße 6, 94072 Bad Füssing/ 1 Stock, Zi. - Nr. 1~_ rn der Zeit (vom - bi s) 06.06.2016 bis 08.07.2016 w otvend der DI ens tstu nden (von - bIs) Montag - Donnerstag 8 -12 Uhr u. 14 -16 Uhr, Freitag 8 -12 Uhr aus: 1T ._- .. Erläuteru ngsbericht insb. Beschreibung des Vorhabens, Vergleich der Varianten , Angaben zu den Kreuzungen und Änderungen im Straßen- und Wegenetz sowie zu den Überführungs- und Unterführungsbauwerken und sonstigen Anlagen (PWC-Anlagen , Park- und Ride-Parkplatz , Salzladestation) , Angaben zum Baugrund , Erdbau und zur Entwässerung sowie zur Seitenentnahme (Abgrabung) im ehemaligen Standortübungsplatz Kirchham/Poc king , Flächenbilanz, Beschreibung der Umweltauswirkungen Immissionen (Lärm, Lärmschutzmaßnahmen, Schadstoffe in der Luft, Berechnungsverfahren), Wasser, Naturschutz (Vermeidung von Beeinträchtigungen, Minimierungs- , Schutz-, Gesta ltungsmaßnahmen, Schutzgebiete, Artenschutz}, Wald , Denkmalschutz , Bodensch utz 2T Übersichtskarte 3T Übersichtslage!2lan 6T Straßenguerschnitte 7.1T Lage!2 läne 7.2T Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis} 7.3T Lage!2läne der straßenrechtlichen Verfügungen 8T Höhenl2läne 11 .1T Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen 11 .2T Lage!2läne zu den schalltechnischen Berechnungen 12 1T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil insb. Darstellung der Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima , Lan dschaft/Landschaftsbild, Erholung/Naturgenu ss) , Konfliktanalyse und VermeidungNerminderung (u.a . Bes chreibung des Eingriffs, Flächenbedarf, Benachbarungs-/lmmissionswirkungen, Entwässerung und Wasserbau , Ingenieurbauwerke , Entnahmen und Deponien), Angaben zu europäischen Schutzgebieten , I I I I Angaben zu nationalen Schutzgebieten, Angaben zur Betroffenheit von Kiebitz-Brutpaaren, Beschreibung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen, Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich, Rodung und Aufforstung von Wald 12.2T Landschaftsl2flegerische Bestands- und Konfliktl2läne 12.3T Lagel2läne der landschaftsl2flegerischen Maßnahmen 12.4T Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung insb. Angaben zum methodischen Vorgehen , Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens, Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, Ausgleichs maßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalltät von Lebensstätten , Darlegung der Betroffenheit der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und der eurol2äischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-RL 12.5T Unterlagen zur FFH-Vorprüfung FFH-Gebiet OE 7545-371 "Unterlauf der Rott von Ba~erbach bis zur Münd ung" 13.1T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen - Textteil insb. bestehende Verhältnisse, Bemessungsgrundlagen, Angaben zu den Bemessungs- und Nachweisverfahren, Entwässerung der einzelnen Abschnitte 13.2T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen - Pläne 13.3T Unterlagen zu den sonstigen wasserrechtlichen Sachverhalten insb. Retentionsflächenausgleich, Flutmulde östlich der A 3, Seitenentnahme (Abgrabung) im Nordteil des ehemaligen Standortübungsplatzes Kirchham/Pocking bis in den Grundwasserschwankungsbereich mit Schaffung von periodischen und z1. auch dauerhaften Gewässern, Verlegung des Ausbach über ca. 100 m, Erstellung und Betrieb ~rivater Brunnen 14.1 Grunderwerbs~läne 14 .2T Grunderwerbsverzeichnis 16T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung insb. Beschreibung des Vorhabens, Bedarf an Grund und Boden, Charakterisierung der Landschaft, Übersicht über vom Vorhabenträger geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens, Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens (Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter), Wechselwirkungen, Gesamtschau der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Zudem werden die Planunterlagen mit der 1. Tektur vom 103.2016 (und zum Vergleich auch die überholten Planunterlagen vom 31.5 .2012) im Internet unter wwwregierungniederbayern.bayernde unter den Ru briken "Planung und Bau", "Planfeststellung , Straßenrecht, Baurecht", "Neue Planfeststellungsverfahren" veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist für die zusätzliche Anhörung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das ist bis zum Datum 22.07.2016 schriftlich oder zur Niederschrift bel (Anschrift mit ZImmernummer) Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6,94072 Bad Füssing /1. Stock, Zi. - Nr. 14 oder bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Hauptgebäude, Zi Nr 211, zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern . Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Äußerungen ausgeschlossen. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen von der Auslegung des Plans. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen . Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die SChutzgüter nach § 2 Abs . 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. I -3 In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen , Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben . Einwendungen per E-Mail sind nicht möglich. 2 Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten. Findet eine Erörterung statt, wird der Termin ortsüblich bekannt gemacht und werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. - bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von obiger Nummer 1 Satz 7 - deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind , können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich . Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen , die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden 3. Durch Ein sichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen , Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. 4. Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Regierung von Niederbayern Über das Vorhaben wird durch PIanfeststellungsbeschluss entschieden . Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Pl anfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind . - S,egel Ortsüblich bekannt gema cht durch Ans chlag an der Amtstafel 30 .05 .2016 am 2507 .2016 abge nommen am :
© Copyright 2024 ExpyDoc