Seminare Das neue Antikorruptionsgesetz - Was sollten Sie jetzt beachten? Auf einen Blick Seminarbereich: Konzeptionelle Praxisführung Referent: Christian Gerdts, Dr. Oliver Pragal, Jes Meyer-Lohkamp In diesem Jahr soll das Antikorruptionsgesetz in Kraft treten. In § 299 a und § 299 b Strafgesetzbuch soll dann die Korruptionsstrafbarkeit von Ärzten und Zahnärzten geregelt werden. Erstmals können sich dann also Zahnärzte strafbar machen, wenn sie sich „bestechen“ lassen bzw. andere Anbieter im Gesundheitswesen „bestechen“. Dieses Thema ist besonders deshalb von Brisanz, weil einerseits Kooperationen im Gesundheitswesen gefordert werden, andererseits genau diese Kooperationen zukünftig unter strafrechtlichen Aspekten beleuchtet werden. Berufsrechtliche und Seminarnummer: DIV0243 Ort: Hamburg Datum: 31.05.2016 Uhrzeit: 17:00 - 20:00 Uhr Teilnahmegebühr1: EUR 99,- vertragsarztrechtliche Normen werden hierdurch ebenfalls berührt. Partnerpreis1: EUR 79,- Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und Fortbildungspunkte 2: 3 fachzahnärztlichen Kollegen sowie Dentallaboren in den Fokus der strafrechtlichen Überprüfung rücken. 1 Preise p. P. zzgl. Mwst. Bewertung gemäß Empfehlung BZÄK/DGZMK 2 Inhalt des Seminars § 299a StGB: „Compliance“ – auch eine Pflicht für Zahnärzte! „Gründen wir doch ein Labor…“ – Strafbarkeitsrisiken gem. § 299a StGB und ExitStrategien Fallbeispiele aus der Praxis Der Staatsanwalt klingelt! – Was nun? Diskussionsrunde mit Herrn Gerdts, Herrn Dr. Pragal und Herrn Meyer-Lohkamp Ihr Ansprechpartner Frau Nicole Schroth Akademie Tel +49 40 329080-22 Fax +49 800 9455334 [email protected]
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