Das neue Antikorruptionsgesetz - Was sollten Sie jetzt beachten

Seminare
Das neue Antikorruptionsgesetz - Was
sollten Sie jetzt beachten?
Auf einen Blick
Seminarbereich: Konzeptionelle Praxisführung
Referent:
Christian Gerdts, Dr. Oliver Pragal,
Jes Meyer-Lohkamp
In diesem Jahr soll das Antikorruptionsgesetz in Kraft treten.
In § 299 a und § 299 b Strafgesetzbuch soll dann die Korruptionsstrafbarkeit von
Ärzten und Zahnärzten geregelt werden. Erstmals können sich dann also Zahnärzte
strafbar machen, wenn sie sich „bestechen“ lassen bzw. andere Anbieter im
Gesundheitswesen „bestechen“.
Dieses Thema ist besonders deshalb von Brisanz, weil einerseits Kooperationen im
Gesundheitswesen gefordert werden, andererseits genau diese Kooperationen
zukünftig unter strafrechtlichen Aspekten beleuchtet werden. Berufsrechtliche und
Seminarnummer:
DIV0243
Ort:
Hamburg
Datum:
31.05.2016
Uhrzeit:
17:00 - 20:00 Uhr
Teilnahmegebühr1:
EUR 99,-
vertragsarztrechtliche Normen werden hierdurch ebenfalls berührt.
Partnerpreis1:
EUR 79,-
Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und
Fortbildungspunkte 2:
3
fachzahnärztlichen Kollegen sowie Dentallaboren in den Fokus der strafrechtlichen
Überprüfung rücken.
1
Preise p. P. zzgl. Mwst.
Bewertung gemäß Empfehlung
BZÄK/DGZMK
2
Inhalt des Seminars
§ 299a StGB: „Compliance“ – auch eine Pflicht für Zahnärzte!
„Gründen wir doch ein Labor…“ – Strafbarkeitsrisiken gem. § 299a StGB und ExitStrategien
Fallbeispiele aus der Praxis
Der Staatsanwalt klingelt! – Was nun?
Diskussionsrunde mit Herrn Gerdts, Herrn Dr. Pragal und
Herrn Meyer-Lohkamp
Ihr Ansprechpartner
Frau Nicole Schroth
Akademie
Tel +49 40 329080-22
Fax +49 800 9455334
[email protected]