Chartervertrag zwischen dem Vercharterer: Hapua Sailing Ilja Bode Scharnhorststrasse 7 24105 Kiel [email protected] und dem Charterer: Name: Tel.Nr.: Vorname: Mobil: Strasse/Nr. Geb.Datum: PLZ/Ort: E-Mail: Angaben zur Yacht: Charterpreis: Spi: Extras: Endreinigung: Elvström H-Boot Länge: 8,29 m Breite: 2,19 m Gewicht: 1,6 t Tiefgang: 1,40 m Baunummer: 455 Gesamt: Befähigungsnachweise: Sondervereinbarungen: Skipper: Führerscheine: Austellungsort/Datum: Sonstige: Sämtliche Befähigungsnachweise sind bei der Yachtübernahme mitzuführen. Der Charterer erklärt sich die Charterbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die Anzahlung von 30 % ist zahlbar spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Ort/Datum Charterer Ort/Datum Vercharterer Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Vertragsschluss Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossen und besteht aus dem vom Charterer signierten Vertragsformular und der schriftlichen Bestätigung durch den Vercharterer. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Vercharterers. Nebenabreden und Zusatzwünsche müssen in die Anmeldung und die Bestätigung aufgenommen werden. §2 Fahrtgebiet Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesammte Ostsee einschließlich Polen, Litauen, Lettland, Kattegat und Skagerrak (oder nach Vereinbarung und schriftlicher Zustimmung des Vercharterers). §3 Pflichten des Charterers Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich: 1.Die Grundsätze der guten Seemannschaft zu beherrschen und einzuhalten 2.Ausreichend Erfahrung in der Führung einer Segelyacht zu besitzen und über seemmännische Kenntnisse für das Befahren des vorgesehenden Fahrtgebietes zu verfügen. Kann der Charterer vor Antritt der Reise die benötigten Kenntnisse nicht glaubhaft machen, behällt sich der Vercharterer vor, die Charter zu verweigern. Dabei wird 50 % der Chartersumme fällig 3.Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An-und Abmeldungen bei dem Hafenmeister vorzunehmen 4.Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen und diese pfleglich zu behandeln 5.Schwimmwesten zu tragen und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich dem Schutz der Crew zu treffen 6.Die Yacht nicht mit Schuhen mit einer schwarzen Sohle zu betreten oder mit Schuhen, die das Deck beschädigen könnten. Dieses schließt auch Beschmutzungen des Decks mit ein 7.Segel und Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktion vor dem Auslaufen zu prüfen. Nachträglich festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Charterers 8.Das Logbuch in gesetzlich vorgeschriebener Form zu führen 9.Die Yacht ohne einer schriftlichen Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten 10.Bei angesagten Windstärken ab 7 Bft den schützenden Hafen nicht zu verlassen 11.Die Yacht am letzten Chartertag bis spätestens 12:00 Uhr im Ausgangshafen in einwandfreiem, gereinigtem, aufgeklartem und voll getanktem Zustand zur Abnahme durch den Vercharter, oder von ihm berufenen Person bereitzuhalten. Bei Tages,- Halbtagescharter ist die Yacht bis spätestens 22:00 Uhr zurückzugeben.Verspätete Abgabe der Yacht wird mit 30 € die Stunde berechnet. Abweichungen vom § 3 Abs. 11 können nur schriftlich im Chartervertrag festgehalten werden. 12.Bei Schäden, Kollisionen, Havarien oder sonsttigen außergewöhnlichen Vorkommnissen (Diebstahl, Beschlagnahme etc.) unverzüglich telefonisch den Vercharterer zu Benahrichtigen und eine Niederschrift über den Vorfall anzufertigen, wenn möglich mit einer Gegenbestätigung des Hafenmeisters, der Polizei oder der zuständigen Behörde 13.Im Falle einer Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. 14.Unter Deck nicht zu rauchen §4 Rücktritt Kommt der Charterer seiner Zahlungsverpflichtung zu den festgelegten Zahlungsterminen nicht nach, kann der Vercharterer die Leistung verweigern. Einer Mahnung bedarf es nicht. Falls der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgt, (Anzahlung in Höhe von 30% des Charterpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, 70 % des Charterpreises 2 Wochen vor Beginn der Reise) ist der Vercharterer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Yacht anderweitig zu verchartern.Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er unverzüglich den Vercharterer zu informieren.Gelingt eine Ersatzcharter, so hat der Charterer keine weiteren Kosten zu tragen. Soweit bereits darüber hinausgehende Zahlungen geleistet wurden, werden diese zurückerstattet. Gelingt keine geeignete Ersatzcharter bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt, so hat der Charterer die vollen Chartergebühren zu zahlen. Der Vercharterer empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Ebenso empfiehlt der Vercharterer den Abschluss einer Auslandskranken- und Unfallversicherung. §5 Versicherung Die Yacht ist zu folgenden Konditionen versichert: • Haftpflichtversicherung für Personen- und / o. Sachschäden pauschal bis 2,5 Mio € • Kasko-Versicherung für die Yacht und die Charterausrüstung mit 500,- € Selbstbeteiligung je Schadensfall. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet, der Charterer erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung übersandt. Der Charterer hat die Yacht in einem unversehrtem Zustand, so wie er sie übernommen hat, zurückzugeben. Entstandene Schäden werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen, sind ausgenommen. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord. Weitere Einzelheiten zur Versicherung werden auf www.hapua.de aufgeführt. § 5 Preise Charterpreis je Woche: 600 € (Kaution 500€) Charterpreis je Wochenende (Freitag 15:00 - Sonntag 22:00): 199 € (Kaution 100€) Charterpreis je Tag: 89€ (Kaution 100€) Charterpreis ja halber Tag: (09:00- 15:00 oder 17:00- 22:00): 59 € (Kaution 100€) Spi Aufpreis für: Tagescharter: 30€ Wochen-/Wochenendcharter 50€ Endreinigung: 40€ Die Kaution ist entweder per Überweisung oder in bar zu entrichten. §6 Haftung des Vercharterers Tritt nach Übernahme des Schiffes durch den Charterer während derC harterzeit ein Schaden ein, der geeignet ist, die Fahrt ganz oder teilweiseun möglich zu machen, so hat der Charterer keinerlei Ansprüche gegen den Vercharterer, wenn es sich um einen Fall höherer Gewalt (insbesondereWitterungseinflüsse) oder um Drittverschulden handelt. Liegt ein Verschleißschaden vor, so hat der Charterer Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Chartergebühren für die vollen Tage, die die Yacht nicht mehr benutzt werden kann. Ausgeschlossen davon sind jegliche Schäden am Motor. Weitergehende Ansprüche (insbes. Reise-,Übernachtungskosten,Schmerzensgeld, Urlaubsausfall o.ä.) sind ausgeschlossen. §7 Sonstiges Mündliche Absprachen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie vom Vercharterer schriftlich bestätigt werden. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung des angeführten Charterpreises und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, den Charterpreis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Stand: Mai 2016
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