Allgemeine Geschäftsbedingungen

André und Martina Rüttiger GbR
Sudetenstraße 11
63916 Amorbach
0151/22338896
[email protected]
www.mainfunboot.de
Bankverbindung
Sparkasse Miltenberg-Obernburg
IBAN: DE13796500000500441746
BIC: BYLADEM1MIL
USt.-IdNr.: DE299622658
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages,
der zwischen dem Charterer und MainFunBoot.de, André und Martina
Rüttiger GbR, Sudetenstraße 11, 63916 Amorbach, (im Folgenden Vercharterer) über das Charterboot Larson 174 SEI BR, Kennzeichen AB-M 505
geschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von für sich und die mitfahrenden Personen an.
Teile des Boots oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Weiterhin ist jede Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen
Gegenständen des Charterers oder von dessen Begleitern ausgeschlossen.
Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für die Unwägbarkeiten des
Schiffsverkehrs, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen
sowie durch Hochwasser/Niedrigwasser, Streik oder ähnliches.
Für die Nutzung des Bootes gilt die Sportbootvermietungsverordnung –
Binnen (BinSch-SportbootVermV), die sich im Unterlagenordner an Bord
befindet.
Demgegenüber ist eine Haftung nicht ausgeschlossen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Vercharterer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fährlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist des Vercharterers, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1. Allgemeines, Dokumente, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen
Die Vermietung erfolgt nur an volljährige Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien und Vorlage eines
gültigen Personaldokuments und des gültiges Sportbootführerscheins.
Eine Kopie des Führerscheins ist bei der Buchung vorzulegen und bei
Übernahme des Boots im Original vorzuzeigen.
Das Boot darf nur vom Charterer oder den gegebenenfalls im Mietvertrag
angegebenen zusätzlichen Bootsführern geführt werden. Vor Bootsübergabe ist die Anwesenheit etwaiger zusätzlicher Bootsführer und die
Vorlage von deren Sportbootführerscheine notwendig.
Der Charterer bzw. Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage
sein, das Boot zu führen und die hierfür notwendigen Kenntnis und Fähigkeiten besitzen.
Es gilt ein absolutes Alkoholverbot für den Bootsführer.
2. Buchung, Reservierung, Stornierung
Das Boot kann im Voraus reserviert werden. Die Reservierung ist in jedem
Fall für beide Seiten verbindlich. Übernimmt der Charterer das Boot
nicht spätestens eine Viertelstunde nach der vereinbarten Zeit, besteht
für den Vercharterer keine Reservierungsbindung mehr. Das Boot kann
dann anderweitig vergeben werden. Bei Stornierung durch den Charterer
innerhalb von drei Tagen vor Charterbeginn wird 50 % des Charterpreises
berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Charterer
bleibt vorbehalten. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den
Vercharterer ist zulässig.
Bei Schäden am Boot, der Ausrüstung und des Zubehörs, Bootsverlust
oder Verletzung des Chartervertrags haftet der Charterer grundsätzlich
nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Charterer ist für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt selbst verantwortlich und haftbar.
Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
Treten während der Charterzeit Schäden an dem Boot oder der Ausrüstung auf, so ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren,
um mit ihm die Notwendigkeit der Reparatur abzustimmen. Wenn wegen
einer nicht vom Charterer zu verantwortenden Panne das Boot mehr als
zwei Stunden nicht genutzt werden kann, wird der Charterpreis anteilig
entsprechend gemindert. Alternativ kann der Charterer in diesem Fall
die Charter vorzeitig beenden. Dann ist vom Charterer nur die anteilige
Chartergebühr bis zum Eintritt des Schadens zu begleichen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Gegen
den Vercharterer kann keine Reklamation formuliert werden, wenn das
Boot weniger als zwei Stunden unbeweglich bleibt. Eine Panne zu Lasten
des Charterers gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der
Schiffsbenutzung.
Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden.
3. Einweisung
8. Übergabe/Rücknahme
Der Vercharterer und der Charterer verpflichten sich, an einer ausführlichen Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen
Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände teilzunehmen und eine Checkliste darüber zu unterzeichnen. Damit
bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach
Maßgabe der Checkliste. Den Anweisungen des Vercharterers bzw. der für
ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten.
Das Boot ist nach Ende der Fahrt in ordentlichem Zustand zu übergeben.
Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zu den im
Vertrag angegebenen Terminen. Bei der Rücknahme nimmt der Vercharterer eine Überprüfung von Boot und Ausrüstung vor. Das Ergebnis wird
in einer Checkliste festgehalten, das von beiden Seiten unterzeichnet
wird. Der Charterer verpflichtet sich, Grundberührungen, Kollisionen und
Schäden an der Ausrüstung des Bootes bei der Rückgabe zu melden. Der
Vercharterer ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von
der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die
volle Kaution bis zur endgültigen Abwicklung einbehalten werden. Sollte
aus unvorhersehbaren Gründen die rechtzeitige Rückkehr voraussichtlich
nicht möglich sein, ist der Vercharterer sofort telefonisch zu informieren.
Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der
Charterer für den Schaden, der dem Vercharterer durch die Verzögerung
entsteht. Bei verspäteter Rückgabe (ab 15 Minuten) werden für jede neue
Stunde 50,-- Euro berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens
durch den Charterer bleibt vorbehalten. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch den Vercharterer ist zulässig.
4. Nutzung
Der Charterer verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen, entsprechend der Zulassung des Bootes, an Bord zu nehmen, das Boot nur zu
Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Wettfahrten durchzuführen.
Eine Untervermietung des Bootes ist nicht erlaubt. Der Charterer wird
andere Boote nur im Notfall schleppen und das gecharterte Boot nur im
Notfall schleppen lassen.
5. Ausstattung, Tankfüllung
Zur Ausstattung gehören und im Mietpreis enthalten sind die in der Übergabecheckliste angeführten Ausrüstungsgegenstände (s. Checkliste, die
bei der Bootsübergabe ausgehändigt wird). Das Boot wird mit gefülltem
Tank übergeben.
6. Versicherung / Kaution
Für das gecharterte Boot besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Prämie
für die Versicherung ist in der Chartergebühr enthalten. Bei Charterbeginn
ist vom Charterer eine Kaution in Höhe von 300,-- Euro in bar zu hinterlegen.
7. Schadensfälle und Haftung
Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf
eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem
Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot,
Der Kraftstoffverbrauch wird anhand der Tankanzeige und des Betriebsstundenzählers im Boot zum aktuellen Preis berechnet.
9. Rechtsgrundlage, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Grundlage dieses Vertrages ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Miltenberg am Main.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.