André und Martina Rüttiger GbR Sudetenstraße 11 63916 Amorbach 0151/22338896 [email protected] www.mainfunboot.de Bankverbindung Sparkasse Miltenberg-Obernburg IBAN: DE13796500000500441746 BIC: BYLADEM1MIL USt.-IdNr.: DE299622658 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und MainFunBoot.de, André und Martina Rüttiger GbR, Sudetenstraße 11, 63916 Amorbach, (im Folgenden Vercharterer) über das Charterboot Larson 174 SEI BR, Kennzeichen AB-M 505 geschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von für sich und die mitfahrenden Personen an. Teile des Boots oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Weiterhin ist jede Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder von dessen Begleitern ausgeschlossen. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für die Unwägbarkeiten des Schiffsverkehrs, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie durch Hochwasser/Niedrigwasser, Streik oder ähnliches. Für die Nutzung des Bootes gilt die Sportbootvermietungsverordnung – Binnen (BinSch-SportbootVermV), die sich im Unterlagenordner an Bord befindet. Demgegenüber ist eine Haftung nicht ausgeschlossen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Vercharterer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fährlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Vercharterers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 1. Allgemeines, Dokumente, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen Die Vermietung erfolgt nur an volljährige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien und Vorlage eines gültigen Personaldokuments und des gültiges Sportbootführerscheins. Eine Kopie des Führerscheins ist bei der Buchung vorzulegen und bei Übernahme des Boots im Original vorzuzeigen. Das Boot darf nur vom Charterer oder den gegebenenfalls im Mietvertrag angegebenen zusätzlichen Bootsführern geführt werden. Vor Bootsübergabe ist die Anwesenheit etwaiger zusätzlicher Bootsführer und die Vorlage von deren Sportbootführerscheine notwendig. Der Charterer bzw. Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, das Boot zu führen und die hierfür notwendigen Kenntnis und Fähigkeiten besitzen. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot für den Bootsführer. 2. Buchung, Reservierung, Stornierung Das Boot kann im Voraus reserviert werden. Die Reservierung ist in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Übernimmt der Charterer das Boot nicht spätestens eine Viertelstunde nach der vereinbarten Zeit, besteht für den Vercharterer keine Reservierungsbindung mehr. Das Boot kann dann anderweitig vergeben werden. Bei Stornierung durch den Charterer innerhalb von drei Tagen vor Charterbeginn wird 50 % des Charterpreises berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Charterer bleibt vorbehalten. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Vercharterer ist zulässig. Bei Schäden am Boot, der Ausrüstung und des Zubehörs, Bootsverlust oder Verletzung des Chartervertrags haftet der Charterer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Charterer ist für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt selbst verantwortlich und haftbar. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Treten während der Charterzeit Schäden an dem Boot oder der Ausrüstung auf, so ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren, um mit ihm die Notwendigkeit der Reparatur abzustimmen. Wenn wegen einer nicht vom Charterer zu verantwortenden Panne das Boot mehr als zwei Stunden nicht genutzt werden kann, wird der Charterpreis anteilig entsprechend gemindert. Alternativ kann der Charterer in diesem Fall die Charter vorzeitig beenden. Dann ist vom Charterer nur die anteilige Chartergebühr bis zum Eintritt des Schadens zu begleichen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Gegen den Vercharterer kann keine Reklamation formuliert werden, wenn das Boot weniger als zwei Stunden unbeweglich bleibt. Eine Panne zu Lasten des Charterers gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. 3. Einweisung 8. Übergabe/Rücknahme Der Vercharterer und der Charterer verpflichten sich, an einer ausführlichen Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände teilzunehmen und eine Checkliste darüber zu unterzeichnen. Damit bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe der Checkliste. Den Anweisungen des Vercharterers bzw. der für ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten. Das Boot ist nach Ende der Fahrt in ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zu den im Vertrag angegebenen Terminen. Bei der Rücknahme nimmt der Vercharterer eine Überprüfung von Boot und Ausrüstung vor. Das Ergebnis wird in einer Checkliste festgehalten, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Der Charterer verpflichtet sich, Grundberührungen, Kollisionen und Schäden an der Ausrüstung des Bootes bei der Rückgabe zu melden. Der Vercharterer ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Abwicklung einbehalten werden. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen die rechtzeitige Rückkehr voraussichtlich nicht möglich sein, ist der Vercharterer sofort telefonisch zu informieren. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Charterer für den Schaden, der dem Vercharterer durch die Verzögerung entsteht. Bei verspäteter Rückgabe (ab 15 Minuten) werden für jede neue Stunde 50,-- Euro berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Charterer bleibt vorbehalten. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Vercharterer ist zulässig. 4. Nutzung Der Charterer verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen, entsprechend der Zulassung des Bootes, an Bord zu nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Wettfahrten durchzuführen. Eine Untervermietung des Bootes ist nicht erlaubt. Der Charterer wird andere Boote nur im Notfall schleppen und das gecharterte Boot nur im Notfall schleppen lassen. 5. Ausstattung, Tankfüllung Zur Ausstattung gehören und im Mietpreis enthalten sind die in der Übergabecheckliste angeführten Ausrüstungsgegenstände (s. Checkliste, die bei der Bootsübergabe ausgehändigt wird). Das Boot wird mit gefülltem Tank übergeben. 6. Versicherung / Kaution Für das gecharterte Boot besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Prämie für die Versicherung ist in der Chartergebühr enthalten. Bei Charterbeginn ist vom Charterer eine Kaution in Höhe von 300,-- Euro in bar zu hinterlegen. 7. Schadensfälle und Haftung Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Der Kraftstoffverbrauch wird anhand der Tankanzeige und des Betriebsstundenzählers im Boot zum aktuellen Preis berechnet. 9. Rechtsgrundlage, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Grundlage dieses Vertrages ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Miltenberg am Main. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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