Vereinbarungüber Leistungen

Vereinbarung
über
Leistungen
Kinderschutzbund Kerpen e.V.
Leiter der ambulanten Hilfen – Patrick Wirtz
Inhalt
Anbieter ................................................................................................................................................... 3
Hilfeangebote .......................................................................................................................................... 4
Angebote, Rechtsgrundlage, Ziele und Zielgruppe ............................................................................. 4
Flexible Hilfen .................................................................................................................................. 4
Leitlinien der Arbeit der Familienhilfe..................................................................................................... 5
Konstruktivismus ................................................................................................................................. 5
Kontextbezug....................................................................................................................................... 6
Systemisches Denken .......................................................................................................................... 6
Das systemische Menschenbild........................................................................................................... 6
Systemische Grundsätze ..................................................................................................................... 6
Ressourcenorientierung .................................................................................................................. 6
Empathie und Wertschätzung ......................................................................................................... 6
Kontextberücksichtigung ................................................................................................................. 7
Eigenverantwortung stärken ........................................................................................................... 7
Lösungsfokussierung ....................................................................................................................... 7
Allparteilichkeit ............................................................................................................................... 7
Inhalt und Umfang der Leistungen .......................................................................................................... 8
Fallannahme ........................................................................................................................................ 8
Sozialpädagogische Diagnostik.......................................................................................................... 10
Vorbereitung und Durchführung von Hilfeplangesprächen .............................................................. 11
Kontakte mit den Adressatinnen und Adressaten ............................................................................ 12
Dokumentation des Hilfeverlaufs ...................................................................................................... 12
Beenden der Hilfe .............................................................................................................................. 12
Planmäßige Beendigung ................................................................................................................ 12
Ungeplante Beendigung ................................................................................................................ 13
Leistungsumfang und Abrechnung .................................................................................................... 13
Abrechenbare Leistungen ............................................................................................................. 13
Abrechnungsmodus....................................................................................................................... 14
Fachkräfte .............................................................................................................................................. 14
Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung von Qualität ......................................................... 15
Zielorientierung ................................................................................................................................. 16
Teamarbeit ........................................................................................................................................ 16
kollegiale Fallberatung und Supervision ........................................................................................... 16
Fortbildung ........................................................................................................................................ 16
1
Kommunikation und Zusammenarbeit bei Konflikten zwischen Jugendamte und dem
Kinderschutzbund Kerpen ..................................................................................................................... 16
Beschwerdewesen............................................................................................................................. 17
Ort und Lage von Einrichtungen ............................................................................................................ 17
2
Anbieter
Familienhilfe des Deutschen Kinderschutzbundes
Ortsverband Kerpen e.V.
Hauptstr.215
50169 Kerpen
Postanschrift:
Postfach 1445
50143 Kerpen
Internetpräsenz:
http://www.kinderschutzbund-kerpen.de
http://www.ambulantes-team.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Tel. +49 2273 – 913311
mobil. +49 1522 9594144 (Leitung)
Emailadressen:
Vorstand:
Anna Nobis [email protected]
Sabine Nowak [email protected]
Leitung:
Patrick Wirtz [email protected]
Ansprechpartner für Angebote im Rahmen der §§27ff. SGB VIII
und Abrechnungsfragen
stellv. Leitung
Lisa Pöring
[email protected]
Ansprechpartnerin für Angebote im Rahmen des §35a SGB VIII
3
Hilfeangebote
Der Kinderschutzbund Kerpen e.V. richtet seine Angebote der Familienhilfe an Kinder,
Jugendliche, junge Volljährige und Familien in Lebenssituationen, die die Organisation eines
Individuellen Hilfeangebotes erforderlich macht. Dabei werden Art, Umfang und Dauer durch
die am Prozess Beteiligten in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess bestimmt.
Angebote, Rechtsgrundlage, Ziele und Zielgruppe
Die Familienhilfe des Deutschen Kinderschutzbundes Kerpen bietet den Jugendämtern im
Rhein-Erft-Kreis sowie dem Kreisjugendamt Düren folgende Angebote:
Flexible Hilfen
Rechtsgrundlage dieser Hilfe sind die §§27ff. des SGB VIII. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche,
junge Volljährige und Familien, die in kritischen Lebenssituationen Hilfe benötigen und
darüber hinaus
•
Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitwirkung am Hilfeprozess signalisieren,
•
zur Hilfe erforderliche Auflagen erfüllen (Drogentests, ärztliche Diagnostik o.ä.) und
•
eine dauerhafte Kooperationsbereitschaft erwarten lassen.
Zu diesen Hilfeangeboten zählen unter anderem
•
Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
•
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII
•
Inklusionshilfen nach §35a SGB VIII
•
Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII
•
Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII
•
SysClear 50 (Systemisches Clearing) nach §27, 30, 31 SGB VIII
Zu diesen Hilfen existieren ausführliche Konzepte, die Teil dieser Leistungsvereinbarung sind.
Da diese aber grundsätzlich auf dem neusten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten
werden sollen, sind werden diese als Anlage der Leistungsvereinbarung geführt.
Der Kinderschutzbund verpflichtet sich somit, die Angebote und Leistungen einer ständigen
Effektivitätsprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen. Kooperierende
Jugendämter werden sofort über Änderungen in den jeweiligen Konzepten informiert.
4
Leitlinien der Arbeit der Familienhilfe
Kern der Leistungs- und Ergebnisqualität sind die Mitarbeiter des Kinderschutzbundes. Der
Verein und die Leitung sind bestrebt, hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Umsetzung der
Ziele zu gewinnen und diese stets weiter zu qualifizieren. Die Familienhilfe des
Kinderschutzbundes Kerpen verfolgt einen multidimensionalen und interdisziplinären Ansatz.
Fachkräfte verschiedenster sozial- und humanwissenschaftlicher Fachrichtungen sowie Ärzte
und Hebammen unterstützen, je nach individuellem Bedarf, die Familie durch das Einbringen
ihrer entsprechenden Kompetenzen. Wichtigste Leitlinie ist das Arbeiten mit neusten
systemischen Ansätzen und Methoden.
Theoretisch füllt die systemische Sichtweise die Lücke zwischen den soziologischen und den
personenbezogenen Konzepten, da sie beide Modelle mit einbezieht und weitere Aspekte in
die Betrachtung mit aufnimmt. Dabei werden die Handlungsspielräume aller Beteiligten
größer, denn zwei der Prämissen systemischen Denkens sind, dass erstens, Probleme aus
Bewertungen entstehen, also gedankliche Konstrukte sind und zweitens, dass Verhalten einer
Person durch den Kontext, in dem sie sich befindet, erklärbar ist.
Konstruktivismus
„Ich zeige jemandem ein Bild und frage ihn, ob es obszön sei. Er sagt „Ja“. Ich weiß jetzt etwas
über ihn, nicht aber über das Bild“ (Foerster, 1987, S.57). Dieses Zitat gibt die wichtigste
Erkenntnis des Konstruktivismus wider. Die Grundlagen konstruktivistischen Denkens sind,
dass sich Wirklichkeit nur über Wahrnehmung definiert und nicht objektiv ist. Die
Informationen, die wir über einen Menschen haben, stammen aus Konstruktionen. Aus
systemischer Sicht ist auch die Störung in einem (Familien-)System ein Konstrukt des
Beobachters.
Für eine systemische Betrachtungsweise sind weitere Aspekte wichtig: Die Kommunikation
und die Interaktion. Ein Problem entsteht durch die Bewertung eines Beobachters, welche
durch seine Kommunikation Relevanz erlangt (vgl. Ludewig, 1987, S186f). Durch die
Kommunikation wird das Problem dann zu einem sozialen Problem, einem Problemsystem.
Systemische Pädagogik, Beratung oder Therapie zielt damit insbesondere auf die Interaktionsund Beziehungsmuster der beteiligten Personen, die nicht selten durch eben diese Muster das
Problem aufrechterhalten oder stärken.
5
Kontextbezug
„Das Erleben und Verhalten eines Menschen ist nicht in erster Linie durch intrapsychische
Prozesse bestimmt, sondern wird entscheidend beeinflusst durch die Wechselwirkungen mit
dem jeweiligen Kontext, in dem sich der Mensch bewegt.“ (Herrmann, 2010, S.20). Darüber
hinaus ist aus systemischer Sicht das Verhalten nicht nur bestimmt durch den Kontext,
sondern macht in ihm auch immer einen Sinn. Mit anderen Worten: Das Problemverhalten
eines (Familien-)Systems stellt für dieses in seinem Kontext eine funktionale Lösung dar. Zur
systemischen Grundhaltung würde auch gehören, dem Suchen und Bestreben, eine Lösung zu
finden und anzuwenden, erst einmal wertzuschätzen, um dann gemeinsam nach einer
funktionaleren suchen zu können „Die Macht liegt in den Spielregeln, die sich in dem
pragmatischen Zusammenspiel aller Beteiligten im Laufe der Zeit herausgebildet haben“
(Selvini-Palazzoli, 1977, S.15).
Systemisches Denken
Das systemische Menschenbild
Systemische Menschenbilder sind geprägt durch die Überzeugung, dass der Mensch autonom
ist und daher Eigenverantwortung für sein Verhalten trägt. Er weiß am besten, was für ihn gut
und was für ihn schlecht ist. Dabei muss der Berater, Lehrer oder Freund nicht die gleichen
Maßstäbe haben, noch mit den Meinungen und Bewertungen des Menschen
übereinstimmen. Der Mensch wird in jedem Kontext bestrebt sein, dass für sich Beste zu
erreichen. Dies hängt auch maßgeblich von den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen
sowie seinem eigenen Willen ab (Vgl. Satir, 1975, S.53ff).
Systemische Grundsätze
Ressourcenorientierung
Jeder Mensch hat Ressourcen. Zur Bewältigung von Problemen und Herausforderungen
können diese Fähigkeiten und Fertigkeiten durch den Klienten eingesetzt werden. Aufgabe
des Beraters ist hierbei, gemeinsam mit dem Klienten die Ressourcen aufzudecken, zu bündeln
und Ideen zu entwickeln, wie deren Einsatz bei der Lösungsfindung hilfreich sein kann.
Empathie und Wertschätzung
Wie bereits erwähnt, ist eine zentrale Aufgabe des Beraters oder Therapeuten, die Klienten
wertzuschätzen, auch und gerade vor dem Hintergrund, dass es sich bei ihrem Verhalten um
einen adäquaten Lösungsversuch innerhalb ihres Kontexts handelt. Nur über Wertschätzung
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und Empathie lässt sich ein Berater – Klienten – Verhältnis aufbauen, das belastbar genug ist,
Veränderungsprozesse anzustoßen.
Kontextberücksichtigung
Die Berücksichtigung des Kontextes ist aus bereits erläuterten Gründen wohl der
bedeutsamste Eckpfeiler systemischen Denkens. Der Helfer muss sich die Fragen stellen, in
welchem Kontext das Verhalten des Klienten für ihn eine gute Lösung darstellt, also Sinn
macht oder funktional ist.
Eigenverantwortung stärken
Im Sinne des systemischen Menschenbildes von Virgnia Satir muss der Helfer die
Eigenverantwortung des Klienten hervorheben. Er gibt keine Lösungen vor oder kreiert sie,
sondern fördert den Klienten im Bestreben, eigene Lösungen zu entwerfen, auszuprobieren
und evtl. wieder zu verwerfen.
Lösungsfokussierung
Insbesondere in Beratungskontexten, die nicht viel Zeit zur Veränderungen bieten, wie etwa
in Kontexten der Kindeswohlgefährdung, ist die Fokussierung auf Gründe oder Auslöser des
Verhaltens nicht hilfreich und daher auch meist nicht notwendig. Im Bezug zum Kontext steht
hier die Frage nach Veränderungsprozessen im Vordergrund. Überlegungen des Helfers wie:
„Wie kann der Kontext so verändert werden, dass das Verhalten für den Klienten keinen Sinn
mehr macht?“ oder „Kann ich mit dem Klienten funktionaleres Verhalten erarbeiten?“ stehen
im Vordergrund. Der Begründer der Lösungsorientierten (Kurzeit-) Therapie Steve De Shazer
verzichtete ganz bewusst auf die Ergründung von Ursachen um keine Konflikte innerhalb der
Sitzungen aufkommen zu lassen und schnelle Lösungen herbeizuführen. Seiner Überzeugung
nach wurden die Lösungspotentiale der Familien durch das Auftreten schneller Erfolge derart
aktiviert, dass er keine Beratungszeit mehr auf die Ergründung der Vergangenheit investieren
wollte, wenn dies nicht unbedingt notwendig war (vgl. De Shazer, 1988, S.27f).
Allparteilichkeit
Die Allparteilichkeit des Helfers im Prozess soll Gefühlen wie Konkurrenz oder Neid sowie
falschen Forderungen einer Partei entgegenwirken. Die Mailänder Schule um Selvini-Palazzoli
versteht hierunter „eine spezifische pragmatische Wirkung, die seine Gesamthaltung während
der Sitzung auf die Familie ausübt“ (Selvini-Palazzoli u.a., 1981, S.139).
7
Nachdem als Grundlage eines stabilen Umfeldes positive soziale Beziehungen angesehen
werden, bildet die „Netzwerkarbeit“, das Erstellen eines „Problemlösenetzwerkes“ das
zentrale Instrument unseres Hilfeangebotes:

Das institutionelle Netzwerk: Innerhalb einer Region wird ein Netzwerk von
Vertretern der Institutionen gebildet, die zur Stabilisierung der Leistungsempfänger
beitragen können (in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Ausbildung, Freizeit, Justiz, etc.)

Das individuelle Netzwerk: Die Leistungsempfänger analysieren mit dem Helfer ihr
soziales Umfeld. Die positiv bewerteten Kontakte sollen in einem individuellen
Netzwerk (re)aktiviert werden.
Diese methodischen Grundlagen ergeben sich aus dem Anspruch nach

Partizipation: Mit den Leistungsempfängern werden ihre (realistischen) konkreten
Ziele erarbeitet, in einem klar strukturierten Prozess.

Lebensweltorientierung: Die Leistungsempfänger werden in ihrem aktuellen
Lebenskontext begleitet (Freunde, Familie, Treffpunkte, ...), der Begleiter bzw. das
Team ist rund um die Uhr erreichbar.

Sozialraumbezug: Aktivierung örtlicher „Unterstützer“. Entwicklung der Perspektiven
dort, wo die Leistungsempfänger „verwurzelt“ sind.

Ressourcenorientierung: Das Hilfeangebot (re)aktiviert vorhandene und baut weitere
Ressourcen durch Installierung eines persönlichen und eines institutionellen
Netzwerkes auf.

Wirtschaftlichkeit: Das Hilfeangebot wird stets wird stets so ausgerichtet, dass so viel
Ressourcen wie nötig eingesetzt werden, jedoch nicht mehr als notwendig.
Inhalt und Umfang der Leistungen
Unter der Berücksichtigung genannten Grundsätze und Methoden beinhalten unsere
Angebote folgende Leistungen:
Fallannahme
Die Fallanfrage erfolgt in der Regel über die Mitarbeiter des Leistungsträgers. Arbeitszeiten
der Mitarbeiter des Kinderschutzbundes, welche durch gemeinsame Überlegungen zwischen
Leistungsträger und – erbringer über Umfang, Art und Inhalt der Hilfe aufgewandt werden,
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werden dem Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls, wenn keine Hilfe
durch den Kinderschutzbund zustande kommt.
Anfragen können persönlich, telefonisch, per Mail oder über das Informationssystem der
ambulanten Hilfen im Netz: http://www.ambulantes-team.de erfolgen.
Der Kinderschutzbund offeriert den Leistungsträgern im Bedarfsfall eine Warm-Up Phase von
10 Fachleistungsstunden, welche zu lediglich zu 50% berechnet werden. Diese Warm-Up
Phase kann eingesetzt werden, wenn
•
die Leistungsempfänger einer Hilfe skeptisch gegenüberstehen und sich nur nach
einem Beziehungsaufbau zu dem jeweiligen Helfer darauf einlassen können
•
unklar ist, welche Form der Hilfe eingesetzt werden soll oder
•
andere Gründe für den Einsatz einer solchen Phase sprechen, um eine wirksame Hilfe
einsetzen zu können.
Nach
einer
grundsätzlichen
Anfrage des
Jugendamtes,
ob
die
Aufnahme des
Leistungsadressaten in eine Maßnahme möglich ist, wird der DKSB Kerpen die hierfür
verantwortliche Fachkraft benennen. Eine Nachfrage nach bestimmten Fachkräften ist
möglich. In einem Gespräch zwischen Jugendamt und der Fachkraft des DKSB Kerpen werden
unter anderem folgende Sachverhalte geklärt:
•
familiäre Situation der Leistungsadressaten,
•
soziale Hintergründe,
•
schulische Hintergründe,
•
therapeutische und medizinische Diagnosen,
•
rechtliche Vereinbarungen,
•
Ressourcen und Perspektiven sowie
•
die Bewertung bisheriger Hilfen.
Zudem werden Informationen über mögliche Leistungen des DKSB Kerpen sowie Entgelte und
mögliche Zusatzleistungen ausgetauscht. Der Versand schriftlicher Unterlagen und ein
Rückmeldetermin werden vereinbart.
Danach werden die schriftlichen Unterlagen an den DKSB Kerpen übermittelt, welcher die
Unterlagen prüft und bei Bedarf beim Jugendamt zusätzliche Informationen oder Unterlagen
anfordert. Das Jugendamt und der DKSB Kerpen vereinbaren telefonisch oder per Mail zum
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festgelegten Rückmeldetermin einen Vorstellungstermin, zu dem das Jugendamt die Eltern
und eventuell weitere Beteiligte einlädt. Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs ist zu klären,
ob und unter welchen Voraussetzungen die im Hilfeplankonzept erarbeitete Leistung durch
den DKSB Kerpen erbracht werden kann. Am Ende des Vorstellungsgesprächs wird die Dauer
der Bedenkzeit für alle Beteiligten vereinbart. Nach Ablauf der Bedenkzeit informieren alle
Beteiligten das Jugendamt über ihre Entscheidung.
Das Jugendamt ergänzt und dokumentiert das Hilfeplankonzept um die Verabredungen des
Vorstellungs-/Aufnahmegesprächs, beschreibt darin u.a. die vorgesehenen Regel- und
konzeptionsbedingten Leistungen. Damit wird das Hilfeplankonzept zum Hilfeplan nach § 36
SGB VIII. Sollen individuelle Zusatzleistungen erbracht werden, so werden deren Umfang und
Entgelt beschrieben und (im Hilfeplan) dokumentiert.
Ein Termin für das erste Hilfeplan(fortschreibungs)gespräch wird vereinbart. Dieses erste
Gespräch sollte zeitnah nach der Aufnahme, spätestens jedoch sechs Monate nach der
Aufnahme erfolgen. Für den Fall der Aufnahme wird ein Aufnahmetermin festgelegt. Der
Hilfeplan wird allen Beteiligten zeitnah zugeleitet und von diesen bestätigt. Grundsätzlich
sollte die Zuleitung des Hilfeplanes spätestens bis zum Hilfebeginn erfolgen. Das Jugendamt
verpflichtet sich, spätestens zum abgesprochenen Aufnahmetermin die Kostenzusage zu
erteilen.
Sozialpädagogische Diagnostik
Die Aufnahme der Leistungsadressaten findet in einem gemeinsamen Gespräch unter
Mitwirkung/Leitung der fallverantwortlichen Kraft des Jugendamtes statt. Ausnahmen können
durch das Jugendamt bestimmt werden. Die verantwortliche Kraft des DKSB Kerpen nimmt
verbindlich an diesem Gespräch teil. Inhalt dieses Gespräches müssen obligatorische Absprachen
über Zeitpunkt, Umfang und Ablauf der nächsten Kontakte im Rahmen der Vereinbarungen des
Hilfeplans sein. Die sozialpädagogische Diagnostik wird durch unsere Helfer entweder im
Rahmen eines Clearings, dem 10 stündigen Warm Up oder aber während der ersten Zeit des
Hilfeangebotes durchgeführt. Unsere Mitarbeiter bedienen sich hierfür systemischer
Methoden, welche die in Kürze die Dynamik eines Systems erfassen, eine schnelle und genaue
Hypothesenbildung erlauben sowie zugleich lösungsorientiert ausgerichtet sind. Genannt
werden können hierbei die Genogrammarbeit, das Erstellen von Ressourcenkarten, einer
Helfer-Map oder ähnliche Werkzeuge.
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Vorbereitung und Durchführung von Hilfeplangesprächen
Das Hilfeplangespräch findet in der Regel halbjährlich statt, unabhängig von der im Einzelfall
notwendigen ständigen Zusammenarbeit von Jugendamt und während des Hilfeprozesses.
Ort und Zeitpunkt des nächsten Hilfeplangesprächs werden zwischen den Beteiligten
festgelegt. Die fallverantwortliche Fachkraft des Jugendamtes lädt zum Gespräch ein und ist
zuständig für die Moderation und Dokumentation. Der DKSB Kerpen erstellt zur Vorbereitung
des Gesprächs unter Beteiligung des oder der Leistungsadressaten, je nach dessen Alter und
Entwicklungsstand,
eine
Vorlage
und
sendet
diese
dem
Jugendamt
und
den
Personensorgeberechtigten 14 Tage vor dem für das Hilfeplangespräch angesetzten Termin
zu. Die Gesprächsvorlage soll in einer für alle Beteiligten verständlichen Sprache formuliert
sein. In der Vorlage nimmt der DKSB Kerpen Bezug auf die vereinbarten Ziele des Hilfeplans
und stellt erreichte Ziele und aktuelle Entwicklungen dar. Der DKSB Kerpen berichtet aus
seiner Sicht über evtl. Veränderungsbedarfe bei der Gestaltung der Hilfe. Die am
Hilfeplangespräch teilnehmenden Vertreter/-innen vom DKSB Kerpen und Jugendamt
verfügen über die erforderlichen Kompetenzen für die Umsetzung der im Hilfeplan zu
treffenden Vereinbarungen. Die Bedarfsfeststellung liegt in der alleinigen Verantwortung des
Jugendamtes. Beim Hilfeplangespräch soll die Zahl der Teilnehmer/-innen im Interesse der
Leistungsadressaten auf die unmittelbar für die Hilfesteuerung zuständigen Personen
beschränkt bleiben. Der Inhalt des Hilfeplangesprächs ergibt sich aus § 36 Abs. 2 SGB VIII:
•
Darstellung der Entwicklungsfortschritte der Hilfe im Hinblick auf die im Hilfeplan
formulierten
Ziele,
die
Verständigung
über
die
Zielerreichung
(Zielerreichungsanalyse) sowie die Überprüfung des bisherigen Hilfeverlaufes,
•
Verständigung über Veränderungen des Hilfebedarfes und daraus abgeleitet über
Art und Umfang der geeigneten und erforderlichen pädagogischen und die damit
verbundenen therapeutischen Leistungen, ggf. unter Berücksichtigung der
schulischen Entwicklung bzw. der Ausbildungssituation,
•
Darstellung der voraussichtlichen Dauer der Hilfe und die Gültigkeit des aktuellen
Hilfeplans sowie die Festlegung von Ort und Zeitpunkt des nächsten
Hilfeplan(fortschreibungs)gesprächs.
Grundlage für alle zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Form des Hilfeplans und
dessen Fortschreibungen. Diese Dokumentation der Ergebnisse des Hilfeplangesprächs
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obliegt dem Jugendamt. Die Hilfeplanfortschreibung wird allen Beteiligten zeitnah zugeleitet
und von diesen bestätigt.
Besondere Ereignisse und wesentliche Abweichungen vom Hilfeplan erfordern eine zeitnahe
gegenseitige Information und gegenseitige Abstimmung des weiteren Vorgehens vom DKSB
Kerpen und Jugendamt. Eine gegenseitige Information von DKSB Kerpen und Jugendamt
erfolgt insbesondere bei folgenden Ereignissen:
•
Wohnsitzwechsel der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten,
•
Entwicklungen, die eine wesentliche Abweichung zum Hilfeplan vermuten lassen,
•
familiäre Veränderungen und Änderungen beim Sorgerecht,
•
Beschwerden der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie
•
Gewichtige Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung des Kindeswohles schließen
lassen.
Kontakte mit den Adressatinnen und Adressaten
Die Kontakte mit den Leistungsempfängern stellen den Kernbereich der sozialpädagogischen
Arbeit dar. In der Regel ist die Arbeit als aufsuchende Sozialarbeit zu verstehen. Dabei steht
der Face to Face Kontakt im Vordergrund und stellt die für den Kinderschutzbund Kerpen beim
Leistungsträger abzurechnende Leistung dar.
Dokumentation des Hilfeverlaufs
Die Dokumentation des Prozesses, der Zwischenvereinbarungen und das Verfassen des von
Arbeitskontrakten sind Aufgaben des systemischen Helferteams des DKSB. Das kooperierende
Jugendamt stellt hierzu lediglich Vorinformationen (falls vorhanden) zur Verfügung. Die vom
DKSB erstellten Dokumentationen werden der Familie und dem Jugendamt zur Verfügung
gestellt. Der Anspruch an die Qualität der Dokumentation ist hoch, sie sollen bei Bedarf als
Grundlage für Gutachten und Verfahren vor dem Familiengericht dienen können. Der DKSB
archiviert die Dokumentationen für mindestens 5 Jahre.
Beenden der Hilfe
Planmäßige Beendigung
Die Ausrichtung der Hilfe auf Zielerreichung und Hilfebeendigung sollte bei jedem
Hilfeplangespräch deutlich werden, d.h. der voraussichtliche Zeitpunkt der geplanten
Beendigung
der
Hilfe
und
die
weiteren
Perspektiven
werden
in
jedem
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Hilfeplan(fortschreibungs)gespräch thematisiert und im Hilfeplan bzw. dessen Fortschreibung
dokumentiert. Spätestens beim letzten Hilfeplangespräch vor der geplanten Beendigung ist
ein Beendigungstermin festzulegen. Kurz vor oder nach dem Ende der Hilfe findet ein
Abschlussgespräch statt, in dem alle Beteiligten die Hilfe bewerten (Einzelfallbezogene
Auswertung); im Mittelpunkt dieser Auswertung steht die gemeinsame Bewertung des
Hilfeverlaufes und die Überprüfung der Erreichung/Nichterreichung der im Hilfeplan
festgelegten Ziele (Zielerreichungsanalyse).
Ungeplante Beendigung
Eine ungeplante Beendigung liegt dann vor, wenn die Hilfe des DKSB Kerpen entgegen der
bisherigen Planung endet und das Jugendamt deshalb die Leistung beendet, z.B. wenn
•
sich das Klientensystem dauerhaft den Hilfen entzieht,
•
sich der DKSB Kerpen (mit/ohne Einwilligung der Eltern) nicht mehr im Stande
sieht, die Hilfe weiter zu leisten,
•
das Jugendamt die Hilfe (mit/ohne Einverständnis der Eltern) beendet oder
•
die Leistungsberechtigten den der Hilfe zugrunde liegenden Antrag zurückziehen.
Auch bei einer ungeplanten Beendigung ist von allen Beteiligten eine gegenseitige
Rückmeldung im Sinne eines Abschlussgesprächs erforderlich. Ist es nicht möglich, alle
Beteiligten einzubeziehen, so soll mindestens eine gemeinsame Auswertung seitens des
Jugendamtes und des DKSB Kerpen erfolgen.
Leistungsumfang und Abrechnung
Der Kinderschutzbund Kerpen rechnet monatlich mit dem Leistungsträger ab. Dazu wird dem
Leistungsträger eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, etwaige abrechenbare
Zusatzleistungen sowie den entsprechenden Nachweisen zugestellt.
Abrechenbare Leistungen
Die erbrachten Fachleistungsstunden werden im 15min Takt erfasst und abgerundet. Dies
betrifft alles Leistungen bis auf die Schulleitungen nach §35a SGB VIII. Hier erfolgt eine
Abrechnung im 5min Takt. Abgerechnet werden Fachleistungsstunden als Face to Face
Kontakt im Rahmen von mindestens 48 Minuten pro Zeitstunde. Nicht gesondert abgerechnet
werden
•
telefonische Terminvereinbarungen und
13
•
An- und Abfahrten zum Wohnort des Hilfeempfängers
In Ausnahmefällen werden vom Mitarbeiter aufgewandte Zeiten ohne Anwesenheit des
Hilfeempfängers abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur Umsetzung des Hilfeplans
erforderlich sind. Hierzu können gehören
•
Fahrten, welche durch eine aktuelle Krise notwendig werden, wie etwa das Abholen
bzw. Aufsuchen von Klienten, die in Notsituationen geraten sind
•
Fahrten, welche durch aktuelle Veränderungen der Aufenthaltsorte der Klienten
entstehen, wie etwa das Besuchen von Kinderheimen, Psychiatrien, Krankenhäusern
oder ähnlichem
•
Arbeitszeiten, die im Rahmen einer Wohnungssuche, der Suche nach einer Arbeitsoder Praktikumsstelle oder ähnlichem für den Klienten aufgewandt werden müssen.
Ist das Anfallen solcher Arbeitszeiten, die keinen Face to Face Kontakt darstellen, jedoch doch
abrechenbar sind, absehbar, so wird der Leistungsträger hierüber frühzeitig informiert.
Abrechnungsmodus
Die Familienhilfe des Kinderschutzbundes bietet den Leistungsträgern zwei unterschiedliche
Abrechnungsmodi an: Im Normalmodus werden monatlich Rechnungen erstellt, deren Höhe
durch das Produkt des Fachleistungsstundensatzes und der Anzahl der Fachleistungsstunden
bestimmt wird. Im Leistungsmodus werden in gemeinsamen Verhandlungen mit dem
Leistungsträger gesonderte Fachleistungsstundensätze ausgemacht, die in der Regel
unterhalb des üblich erhobenen Satzes liegen. Dies wird angeboten, wenn
•
die erbrachte Hilfe einen außergewöhnlich hohen Umfang hat
•
die Hilfeempfänger in unmittelbarer Nähe des Leistungserbringers leben und der im
Fachleistungsstundensatz errechnete Anteil für Anfahrtskosten erheblich über den
tatsächlich aufgewendeten Mitteln liegt
•
wenn andere Umstände dies erforderlich machen.
Fachkräfte
Fachkräfte sind Personen mit
•
einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium mit sozial-, human- und oder
sozialwissenschaftlicher Ausrichtung,
•
einer abgeschlossenen staatlich anerkannten pädagogischen Berufsausbildung
14
•
und Personen, die aufgrund anderer Qualifikationen für die Arbeit beim DKSB
Kerpen geeignet sind. Der Einsatz dieser Fachkräfte bedarf der Zustimmung des
jeweiligen Kostenträgers.
Das jeweilige Jugendamt kann der Einsetzung eines Mitarbeiters des DKSB Kerpen als
fallverantwortliche Kraft widersprechen, wenn gewichtige Gründe hierfür vorliegen.
Aufgrund der Leitlinien des DKSB Kerpen sind mit den Aufgaben der ambulanten und flexiblen
Familienhilfe insbesondere Mitarbeiter mit systemisch-therapeutischen Zusatzqualifikationen
betraut.
Dienst- und Fachaufsicht hat die Leitung der Familienhilfe des Kinderschutzbundes Kerpen. Sie
ist ebenso verantwortlicher Ansprechpartner für Beschwerden.
Alle angestellten Mitarbeiter der Familienhilfe des Kinderschutzbundes Kerpen sind insoweit
erfahrene Fachkräfte im Sinne des §8a des SGB VIII. Sie verfügen zudem über eine
Zertifikatsausbildung als Kinderschutzfachkraft. Der Kinderschutzbund verpflichtet sich aus
eigenem Interesse, neue Mitarbeiter innerhalb der ersten drei Anstellungsjahre zu
Kinderschutzfachkräften auszubilden.
Mitarbeiter des DKSB Kerpen sind zur kontinuierlichen Weiterbildung und Qualifikation
verpflichtet. Entsprechende Nachweise hierüber werden dem Jugendamt auf Verlangen
vorgelegt. Der DKSB Kerpen betrachtet seine Mitarbeiter als Herz und Kernstück des Vereins.
Daher ist er ausschließlich an langfristigen Arbeitsverhältnissen interessiert. Der Wechsel
einer fallverantwortlichen Fachkraft innerhalb eines Hilfeprozesses ist zu vermeiden, kann bei
gewichtigen Gründen jedoch vom DKSB Kerpen oder dem mitwirkenden Jugendamt
angeordnet werden.
Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung von Qualität
Der DKSB Kerpen gewährleistet, dass ihre Qualitätsentwicklung in der Struktur des Vereins, in
der Kommunikation und in der Personalführung des DKSB Kerpen verankert und von der
Mitarbeiterschaft getragen wird.
Zur Gewährleistung dieser Qualität werden folgende Instrumente der QualitätsentwickIung
und -sicherung eingesetzt:
15
Zielorientierung
Die in den Hilfeplangesprächen festgehaltenen (Teil-) Ziele sollen durch das geringste
notwendige Maß an Einsatz von Stunden und Personal erreicht werde, ohne das Erreichen der
Ziele dadurch zu gefährden. Die Qualität der Arbeit der SPFH soll sich nicht nur durch das
Erreichen der Ziele definieren, sondern auch durch den dafür aufgebrachten Aufwand. Nur
wenn beides in einem vernünftigen und verantwortbaren Verhältnis steht, sind die Ansprüche
des DKSB an Qualität in der sozialen Arbeit erfüllt.
Teamarbeit
Teamarbeit ist für den DKSB Kerpen selbstverständlich. Die Größe des Teams wird dabei
ausschließlich durch fachliche Aspekte bestimmt und so gewählt, dass die vereinbarten Ziele
in dem bestimmten Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden.
kollegiale Fallberatung und Supervision
Die Mitarbeiter des DKSB Kerpen halten regelmäßige Teamsitzungen ab. Aufgrund der
systemischen Ausrichtung der Arbeit des DKSB Kerpen können verschiedene systemische
Instrumente der kollegialen Fallberatung umgesetzt werden. Externe Supervision wird im
Bedarfsfall genutzt.
Fortbildung
Alle Mitarbeiter des DKSB Kerpen sind zur regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Diese
werden durch den DKSB Kerpen angeboten oder können bei externen Anbietern belegt
werden. Die Fort- und Weiterbildung gilt beim DKSB Kerpen als ein zentrales Instrument der
Personal- und Organisationsentwicklung. Daher findet jeder Mitarbeiter die Unterstützung
des Vereins bei seiner individuellen Entwicklung.
Kommunikation und Zusammenarbeit bei Konflikten zwischen
Jugendamte und dem Kinderschutzbund Kerpen
Wird von einem Beteiligten ein Konflikt wahrgenommen, so ist er aufgefordert, unverzüglich
mit den direkten Konfliktpartnern ins Gespräch zu kommen, um den Interessenkonflikt zu
beschreiben und eine Lösung auf dieser Ebene zu erarbeiten. Gelingt eine Lösung nicht, wird
beiderseits jeweils die nächsthöhere Leitungsebene zur Klärung des Sachverhaltes zeitnah
16
eingeschaltet. Werden grundsätzliche Absprachen zur Konfliktlösung getroffen, so sind diese
schriftlich zu dokumentieren und dem DKSB Kerpen und dem Jugendamt bekannt zu geben.
Beschwerdewesen
Jugendamt und DKSB Kerpen verpflichten sich, kritische Rückmeldungen und Beschwerden
der Betroffenen (Kind/Jugendlicher/Eltern/Personensorgeberechtigte) und von dritter Seite
(Eltern, Lehrer, Nachbarn ...) ernst zu nehmen, unabhängig davon, wie die Beschwerden oder
Klagen vorgebracht werden. Dem Beschwerdeführer wird empfohlen, sich direkt an die
jeweils zuständige Stelle zu wenden. Ist er dazu nicht bereit, wird ihm angeboten, die
Beschwerde an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Wird durch die Beschwerde die
Hilfeplanung wesentlich berührt, werden alle am Hilfeprozess Beteiligten davon verständigt.
Ort und Lage von Einrichtungen
Der DKSB Kerpen verfügt derzeit ausschließlich über eigene Einrichtungen im Stadtteil KerpenHorrem. Weitere Anmietungen von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere im Raum von
Jugendämtern, welche die Familienhilfe des Kinderschutzbundes regelmäßig einsetzen,
werden in Betracht gezogen.
Bedburg, den
Für den Kindeschutzbund Kerpen
____________________________
_______________________________
1. Vorsitzende Anna Nobis
2. Vorsitzende Sabinen Nowak
Für die Stadt Bedburg
____________________________
_______________________________
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Aktuelle Leistungsentgelte
Fachleistungsstunde im Rahmen einer SPFH, INSPE oder Erziehungsbeistandschaft
46,84 €
Fachleistungsstunde im Rahmen eines Haushaltsorganisationstrainings
34,00 €
Fachleistungsstunde im Rahmen eines Begleiteten Umgangs
39,14 €
Fachleistungsstunde im Rahmen der Begleitung §35a
Sondersatz 1 (Mitarbeiter in Ausbildung ohne Qualifikation)
19,50 €
Sondersatz 2 (Mitarbeiter mit besonderer Eignung)
21,50 €
Mitarbeiter mit Berufsabschluss oder in Hochschulausbildung
22,00 €
Mitarbeiter mit Hochschulqualifikation
24,00 €
Pauschalvergütungen
SysClear 50
bis
2342,00 €
Soziale Gruppenarbeit
monatlich
250,00 €
18