Vereinbarung über Leistungen Kinderschutzbund Kerpen e.V. Leiter der ambulanten Hilfen – Patrick Wirtz Inhalt Anbieter ................................................................................................................................................... 3 Hilfeangebote .......................................................................................................................................... 4 Angebote, Rechtsgrundlage, Ziele und Zielgruppe ............................................................................. 4 Flexible Hilfen .................................................................................................................................. 4 Leitlinien der Arbeit der Familienhilfe..................................................................................................... 5 Konstruktivismus ................................................................................................................................. 5 Kontextbezug....................................................................................................................................... 6 Systemisches Denken .......................................................................................................................... 6 Das systemische Menschenbild........................................................................................................... 6 Systemische Grundsätze ..................................................................................................................... 6 Ressourcenorientierung .................................................................................................................. 6 Empathie und Wertschätzung ......................................................................................................... 6 Kontextberücksichtigung ................................................................................................................. 7 Eigenverantwortung stärken ........................................................................................................... 7 Lösungsfokussierung ....................................................................................................................... 7 Allparteilichkeit ............................................................................................................................... 7 Inhalt und Umfang der Leistungen .......................................................................................................... 8 Fallannahme ........................................................................................................................................ 8 Sozialpädagogische Diagnostik.......................................................................................................... 10 Vorbereitung und Durchführung von Hilfeplangesprächen .............................................................. 11 Kontakte mit den Adressatinnen und Adressaten ............................................................................ 12 Dokumentation des Hilfeverlaufs ...................................................................................................... 12 Beenden der Hilfe .............................................................................................................................. 12 Planmäßige Beendigung ................................................................................................................ 12 Ungeplante Beendigung ................................................................................................................ 13 Leistungsumfang und Abrechnung .................................................................................................... 13 Abrechenbare Leistungen ............................................................................................................. 13 Abrechnungsmodus....................................................................................................................... 14 Fachkräfte .............................................................................................................................................. 14 Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung von Qualität ......................................................... 15 Zielorientierung ................................................................................................................................. 16 Teamarbeit ........................................................................................................................................ 16 kollegiale Fallberatung und Supervision ........................................................................................... 16 Fortbildung ........................................................................................................................................ 16 1 Kommunikation und Zusammenarbeit bei Konflikten zwischen Jugendamte und dem Kinderschutzbund Kerpen ..................................................................................................................... 16 Beschwerdewesen............................................................................................................................. 17 Ort und Lage von Einrichtungen ............................................................................................................ 17 2 Anbieter Familienhilfe des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Kerpen e.V. Hauptstr.215 50169 Kerpen Postanschrift: Postfach 1445 50143 Kerpen Internetpräsenz: http://www.kinderschutzbund-kerpen.de http://www.ambulantes-team.de Telefonische Erreichbarkeit: Tel. +49 2273 – 913311 mobil. +49 1522 9594144 (Leitung) Emailadressen: Vorstand: Anna Nobis [email protected] Sabine Nowak [email protected] Leitung: Patrick Wirtz [email protected] Ansprechpartner für Angebote im Rahmen der §§27ff. SGB VIII und Abrechnungsfragen stellv. Leitung Lisa Pöring [email protected] Ansprechpartnerin für Angebote im Rahmen des §35a SGB VIII 3 Hilfeangebote Der Kinderschutzbund Kerpen e.V. richtet seine Angebote der Familienhilfe an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien in Lebenssituationen, die die Organisation eines Individuellen Hilfeangebotes erforderlich macht. Dabei werden Art, Umfang und Dauer durch die am Prozess Beteiligten in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess bestimmt. Angebote, Rechtsgrundlage, Ziele und Zielgruppe Die Familienhilfe des Deutschen Kinderschutzbundes Kerpen bietet den Jugendämtern im Rhein-Erft-Kreis sowie dem Kreisjugendamt Düren folgende Angebote: Flexible Hilfen Rechtsgrundlage dieser Hilfe sind die §§27ff. des SGB VIII. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien, die in kritischen Lebenssituationen Hilfe benötigen und darüber hinaus • Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitwirkung am Hilfeprozess signalisieren, • zur Hilfe erforderliche Auflagen erfüllen (Drogentests, ärztliche Diagnostik o.ä.) und • eine dauerhafte Kooperationsbereitschaft erwarten lassen. Zu diesen Hilfeangeboten zählen unter anderem • Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII • Inklusionshilfen nach §35a SGB VIII • Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII • Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII • SysClear 50 (Systemisches Clearing) nach §27, 30, 31 SGB VIII Zu diesen Hilfen existieren ausführliche Konzepte, die Teil dieser Leistungsvereinbarung sind. Da diese aber grundsätzlich auf dem neusten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten werden sollen, sind werden diese als Anlage der Leistungsvereinbarung geführt. Der Kinderschutzbund verpflichtet sich somit, die Angebote und Leistungen einer ständigen Effektivitätsprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen. Kooperierende Jugendämter werden sofort über Änderungen in den jeweiligen Konzepten informiert. 4 Leitlinien der Arbeit der Familienhilfe Kern der Leistungs- und Ergebnisqualität sind die Mitarbeiter des Kinderschutzbundes. Der Verein und die Leitung sind bestrebt, hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Umsetzung der Ziele zu gewinnen und diese stets weiter zu qualifizieren. Die Familienhilfe des Kinderschutzbundes Kerpen verfolgt einen multidimensionalen und interdisziplinären Ansatz. Fachkräfte verschiedenster sozial- und humanwissenschaftlicher Fachrichtungen sowie Ärzte und Hebammen unterstützen, je nach individuellem Bedarf, die Familie durch das Einbringen ihrer entsprechenden Kompetenzen. Wichtigste Leitlinie ist das Arbeiten mit neusten systemischen Ansätzen und Methoden. Theoretisch füllt die systemische Sichtweise die Lücke zwischen den soziologischen und den personenbezogenen Konzepten, da sie beide Modelle mit einbezieht und weitere Aspekte in die Betrachtung mit aufnimmt. Dabei werden die Handlungsspielräume aller Beteiligten größer, denn zwei der Prämissen systemischen Denkens sind, dass erstens, Probleme aus Bewertungen entstehen, also gedankliche Konstrukte sind und zweitens, dass Verhalten einer Person durch den Kontext, in dem sie sich befindet, erklärbar ist. Konstruktivismus „Ich zeige jemandem ein Bild und frage ihn, ob es obszön sei. Er sagt „Ja“. Ich weiß jetzt etwas über ihn, nicht aber über das Bild“ (Foerster, 1987, S.57). Dieses Zitat gibt die wichtigste Erkenntnis des Konstruktivismus wider. Die Grundlagen konstruktivistischen Denkens sind, dass sich Wirklichkeit nur über Wahrnehmung definiert und nicht objektiv ist. Die Informationen, die wir über einen Menschen haben, stammen aus Konstruktionen. Aus systemischer Sicht ist auch die Störung in einem (Familien-)System ein Konstrukt des Beobachters. Für eine systemische Betrachtungsweise sind weitere Aspekte wichtig: Die Kommunikation und die Interaktion. Ein Problem entsteht durch die Bewertung eines Beobachters, welche durch seine Kommunikation Relevanz erlangt (vgl. Ludewig, 1987, S186f). Durch die Kommunikation wird das Problem dann zu einem sozialen Problem, einem Problemsystem. Systemische Pädagogik, Beratung oder Therapie zielt damit insbesondere auf die Interaktionsund Beziehungsmuster der beteiligten Personen, die nicht selten durch eben diese Muster das Problem aufrechterhalten oder stärken. 5 Kontextbezug „Das Erleben und Verhalten eines Menschen ist nicht in erster Linie durch intrapsychische Prozesse bestimmt, sondern wird entscheidend beeinflusst durch die Wechselwirkungen mit dem jeweiligen Kontext, in dem sich der Mensch bewegt.“ (Herrmann, 2010, S.20). Darüber hinaus ist aus systemischer Sicht das Verhalten nicht nur bestimmt durch den Kontext, sondern macht in ihm auch immer einen Sinn. Mit anderen Worten: Das Problemverhalten eines (Familien-)Systems stellt für dieses in seinem Kontext eine funktionale Lösung dar. Zur systemischen Grundhaltung würde auch gehören, dem Suchen und Bestreben, eine Lösung zu finden und anzuwenden, erst einmal wertzuschätzen, um dann gemeinsam nach einer funktionaleren suchen zu können „Die Macht liegt in den Spielregeln, die sich in dem pragmatischen Zusammenspiel aller Beteiligten im Laufe der Zeit herausgebildet haben“ (Selvini-Palazzoli, 1977, S.15). Systemisches Denken Das systemische Menschenbild Systemische Menschenbilder sind geprägt durch die Überzeugung, dass der Mensch autonom ist und daher Eigenverantwortung für sein Verhalten trägt. Er weiß am besten, was für ihn gut und was für ihn schlecht ist. Dabei muss der Berater, Lehrer oder Freund nicht die gleichen Maßstäbe haben, noch mit den Meinungen und Bewertungen des Menschen übereinstimmen. Der Mensch wird in jedem Kontext bestrebt sein, dass für sich Beste zu erreichen. Dies hängt auch maßgeblich von den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie seinem eigenen Willen ab (Vgl. Satir, 1975, S.53ff). Systemische Grundsätze Ressourcenorientierung Jeder Mensch hat Ressourcen. Zur Bewältigung von Problemen und Herausforderungen können diese Fähigkeiten und Fertigkeiten durch den Klienten eingesetzt werden. Aufgabe des Beraters ist hierbei, gemeinsam mit dem Klienten die Ressourcen aufzudecken, zu bündeln und Ideen zu entwickeln, wie deren Einsatz bei der Lösungsfindung hilfreich sein kann. Empathie und Wertschätzung Wie bereits erwähnt, ist eine zentrale Aufgabe des Beraters oder Therapeuten, die Klienten wertzuschätzen, auch und gerade vor dem Hintergrund, dass es sich bei ihrem Verhalten um einen adäquaten Lösungsversuch innerhalb ihres Kontexts handelt. Nur über Wertschätzung 6 und Empathie lässt sich ein Berater – Klienten – Verhältnis aufbauen, das belastbar genug ist, Veränderungsprozesse anzustoßen. Kontextberücksichtigung Die Berücksichtigung des Kontextes ist aus bereits erläuterten Gründen wohl der bedeutsamste Eckpfeiler systemischen Denkens. Der Helfer muss sich die Fragen stellen, in welchem Kontext das Verhalten des Klienten für ihn eine gute Lösung darstellt, also Sinn macht oder funktional ist. Eigenverantwortung stärken Im Sinne des systemischen Menschenbildes von Virgnia Satir muss der Helfer die Eigenverantwortung des Klienten hervorheben. Er gibt keine Lösungen vor oder kreiert sie, sondern fördert den Klienten im Bestreben, eigene Lösungen zu entwerfen, auszuprobieren und evtl. wieder zu verwerfen. Lösungsfokussierung Insbesondere in Beratungskontexten, die nicht viel Zeit zur Veränderungen bieten, wie etwa in Kontexten der Kindeswohlgefährdung, ist die Fokussierung auf Gründe oder Auslöser des Verhaltens nicht hilfreich und daher auch meist nicht notwendig. Im Bezug zum Kontext steht hier die Frage nach Veränderungsprozessen im Vordergrund. Überlegungen des Helfers wie: „Wie kann der Kontext so verändert werden, dass das Verhalten für den Klienten keinen Sinn mehr macht?“ oder „Kann ich mit dem Klienten funktionaleres Verhalten erarbeiten?“ stehen im Vordergrund. Der Begründer der Lösungsorientierten (Kurzeit-) Therapie Steve De Shazer verzichtete ganz bewusst auf die Ergründung von Ursachen um keine Konflikte innerhalb der Sitzungen aufkommen zu lassen und schnelle Lösungen herbeizuführen. Seiner Überzeugung nach wurden die Lösungspotentiale der Familien durch das Auftreten schneller Erfolge derart aktiviert, dass er keine Beratungszeit mehr auf die Ergründung der Vergangenheit investieren wollte, wenn dies nicht unbedingt notwendig war (vgl. De Shazer, 1988, S.27f). Allparteilichkeit Die Allparteilichkeit des Helfers im Prozess soll Gefühlen wie Konkurrenz oder Neid sowie falschen Forderungen einer Partei entgegenwirken. Die Mailänder Schule um Selvini-Palazzoli versteht hierunter „eine spezifische pragmatische Wirkung, die seine Gesamthaltung während der Sitzung auf die Familie ausübt“ (Selvini-Palazzoli u.a., 1981, S.139). 7 Nachdem als Grundlage eines stabilen Umfeldes positive soziale Beziehungen angesehen werden, bildet die „Netzwerkarbeit“, das Erstellen eines „Problemlösenetzwerkes“ das zentrale Instrument unseres Hilfeangebotes: Das institutionelle Netzwerk: Innerhalb einer Region wird ein Netzwerk von Vertretern der Institutionen gebildet, die zur Stabilisierung der Leistungsempfänger beitragen können (in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Ausbildung, Freizeit, Justiz, etc.) Das individuelle Netzwerk: Die Leistungsempfänger analysieren mit dem Helfer ihr soziales Umfeld. Die positiv bewerteten Kontakte sollen in einem individuellen Netzwerk (re)aktiviert werden. Diese methodischen Grundlagen ergeben sich aus dem Anspruch nach Partizipation: Mit den Leistungsempfängern werden ihre (realistischen) konkreten Ziele erarbeitet, in einem klar strukturierten Prozess. Lebensweltorientierung: Die Leistungsempfänger werden in ihrem aktuellen Lebenskontext begleitet (Freunde, Familie, Treffpunkte, ...), der Begleiter bzw. das Team ist rund um die Uhr erreichbar. Sozialraumbezug: Aktivierung örtlicher „Unterstützer“. Entwicklung der Perspektiven dort, wo die Leistungsempfänger „verwurzelt“ sind. Ressourcenorientierung: Das Hilfeangebot (re)aktiviert vorhandene und baut weitere Ressourcen durch Installierung eines persönlichen und eines institutionellen Netzwerkes auf. Wirtschaftlichkeit: Das Hilfeangebot wird stets wird stets so ausgerichtet, dass so viel Ressourcen wie nötig eingesetzt werden, jedoch nicht mehr als notwendig. Inhalt und Umfang der Leistungen Unter der Berücksichtigung genannten Grundsätze und Methoden beinhalten unsere Angebote folgende Leistungen: Fallannahme Die Fallanfrage erfolgt in der Regel über die Mitarbeiter des Leistungsträgers. Arbeitszeiten der Mitarbeiter des Kinderschutzbundes, welche durch gemeinsame Überlegungen zwischen Leistungsträger und – erbringer über Umfang, Art und Inhalt der Hilfe aufgewandt werden, 8 werden dem Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls, wenn keine Hilfe durch den Kinderschutzbund zustande kommt. Anfragen können persönlich, telefonisch, per Mail oder über das Informationssystem der ambulanten Hilfen im Netz: http://www.ambulantes-team.de erfolgen. Der Kinderschutzbund offeriert den Leistungsträgern im Bedarfsfall eine Warm-Up Phase von 10 Fachleistungsstunden, welche zu lediglich zu 50% berechnet werden. Diese Warm-Up Phase kann eingesetzt werden, wenn • die Leistungsempfänger einer Hilfe skeptisch gegenüberstehen und sich nur nach einem Beziehungsaufbau zu dem jeweiligen Helfer darauf einlassen können • unklar ist, welche Form der Hilfe eingesetzt werden soll oder • andere Gründe für den Einsatz einer solchen Phase sprechen, um eine wirksame Hilfe einsetzen zu können. Nach einer grundsätzlichen Anfrage des Jugendamtes, ob die Aufnahme des Leistungsadressaten in eine Maßnahme möglich ist, wird der DKSB Kerpen die hierfür verantwortliche Fachkraft benennen. Eine Nachfrage nach bestimmten Fachkräften ist möglich. In einem Gespräch zwischen Jugendamt und der Fachkraft des DKSB Kerpen werden unter anderem folgende Sachverhalte geklärt: • familiäre Situation der Leistungsadressaten, • soziale Hintergründe, • schulische Hintergründe, • therapeutische und medizinische Diagnosen, • rechtliche Vereinbarungen, • Ressourcen und Perspektiven sowie • die Bewertung bisheriger Hilfen. Zudem werden Informationen über mögliche Leistungen des DKSB Kerpen sowie Entgelte und mögliche Zusatzleistungen ausgetauscht. Der Versand schriftlicher Unterlagen und ein Rückmeldetermin werden vereinbart. Danach werden die schriftlichen Unterlagen an den DKSB Kerpen übermittelt, welcher die Unterlagen prüft und bei Bedarf beim Jugendamt zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordert. Das Jugendamt und der DKSB Kerpen vereinbaren telefonisch oder per Mail zum 9 festgelegten Rückmeldetermin einen Vorstellungstermin, zu dem das Jugendamt die Eltern und eventuell weitere Beteiligte einlädt. Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die im Hilfeplankonzept erarbeitete Leistung durch den DKSB Kerpen erbracht werden kann. Am Ende des Vorstellungsgesprächs wird die Dauer der Bedenkzeit für alle Beteiligten vereinbart. Nach Ablauf der Bedenkzeit informieren alle Beteiligten das Jugendamt über ihre Entscheidung. Das Jugendamt ergänzt und dokumentiert das Hilfeplankonzept um die Verabredungen des Vorstellungs-/Aufnahmegesprächs, beschreibt darin u.a. die vorgesehenen Regel- und konzeptionsbedingten Leistungen. Damit wird das Hilfeplankonzept zum Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Sollen individuelle Zusatzleistungen erbracht werden, so werden deren Umfang und Entgelt beschrieben und (im Hilfeplan) dokumentiert. Ein Termin für das erste Hilfeplan(fortschreibungs)gespräch wird vereinbart. Dieses erste Gespräch sollte zeitnah nach der Aufnahme, spätestens jedoch sechs Monate nach der Aufnahme erfolgen. Für den Fall der Aufnahme wird ein Aufnahmetermin festgelegt. Der Hilfeplan wird allen Beteiligten zeitnah zugeleitet und von diesen bestätigt. Grundsätzlich sollte die Zuleitung des Hilfeplanes spätestens bis zum Hilfebeginn erfolgen. Das Jugendamt verpflichtet sich, spätestens zum abgesprochenen Aufnahmetermin die Kostenzusage zu erteilen. Sozialpädagogische Diagnostik Die Aufnahme der Leistungsadressaten findet in einem gemeinsamen Gespräch unter Mitwirkung/Leitung der fallverantwortlichen Kraft des Jugendamtes statt. Ausnahmen können durch das Jugendamt bestimmt werden. Die verantwortliche Kraft des DKSB Kerpen nimmt verbindlich an diesem Gespräch teil. Inhalt dieses Gespräches müssen obligatorische Absprachen über Zeitpunkt, Umfang und Ablauf der nächsten Kontakte im Rahmen der Vereinbarungen des Hilfeplans sein. Die sozialpädagogische Diagnostik wird durch unsere Helfer entweder im Rahmen eines Clearings, dem 10 stündigen Warm Up oder aber während der ersten Zeit des Hilfeangebotes durchgeführt. Unsere Mitarbeiter bedienen sich hierfür systemischer Methoden, welche die in Kürze die Dynamik eines Systems erfassen, eine schnelle und genaue Hypothesenbildung erlauben sowie zugleich lösungsorientiert ausgerichtet sind. Genannt werden können hierbei die Genogrammarbeit, das Erstellen von Ressourcenkarten, einer Helfer-Map oder ähnliche Werkzeuge. 10 Vorbereitung und Durchführung von Hilfeplangesprächen Das Hilfeplangespräch findet in der Regel halbjährlich statt, unabhängig von der im Einzelfall notwendigen ständigen Zusammenarbeit von Jugendamt und während des Hilfeprozesses. Ort und Zeitpunkt des nächsten Hilfeplangesprächs werden zwischen den Beteiligten festgelegt. Die fallverantwortliche Fachkraft des Jugendamtes lädt zum Gespräch ein und ist zuständig für die Moderation und Dokumentation. Der DKSB Kerpen erstellt zur Vorbereitung des Gesprächs unter Beteiligung des oder der Leistungsadressaten, je nach dessen Alter und Entwicklungsstand, eine Vorlage und sendet diese dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten 14 Tage vor dem für das Hilfeplangespräch angesetzten Termin zu. Die Gesprächsvorlage soll in einer für alle Beteiligten verständlichen Sprache formuliert sein. In der Vorlage nimmt der DKSB Kerpen Bezug auf die vereinbarten Ziele des Hilfeplans und stellt erreichte Ziele und aktuelle Entwicklungen dar. Der DKSB Kerpen berichtet aus seiner Sicht über evtl. Veränderungsbedarfe bei der Gestaltung der Hilfe. Die am Hilfeplangespräch teilnehmenden Vertreter/-innen vom DKSB Kerpen und Jugendamt verfügen über die erforderlichen Kompetenzen für die Umsetzung der im Hilfeplan zu treffenden Vereinbarungen. Die Bedarfsfeststellung liegt in der alleinigen Verantwortung des Jugendamtes. Beim Hilfeplangespräch soll die Zahl der Teilnehmer/-innen im Interesse der Leistungsadressaten auf die unmittelbar für die Hilfesteuerung zuständigen Personen beschränkt bleiben. Der Inhalt des Hilfeplangesprächs ergibt sich aus § 36 Abs. 2 SGB VIII: • Darstellung der Entwicklungsfortschritte der Hilfe im Hinblick auf die im Hilfeplan formulierten Ziele, die Verständigung über die Zielerreichung (Zielerreichungsanalyse) sowie die Überprüfung des bisherigen Hilfeverlaufes, • Verständigung über Veränderungen des Hilfebedarfes und daraus abgeleitet über Art und Umfang der geeigneten und erforderlichen pädagogischen und die damit verbundenen therapeutischen Leistungen, ggf. unter Berücksichtigung der schulischen Entwicklung bzw. der Ausbildungssituation, • Darstellung der voraussichtlichen Dauer der Hilfe und die Gültigkeit des aktuellen Hilfeplans sowie die Festlegung von Ort und Zeitpunkt des nächsten Hilfeplan(fortschreibungs)gesprächs. Grundlage für alle zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Form des Hilfeplans und dessen Fortschreibungen. Diese Dokumentation der Ergebnisse des Hilfeplangesprächs 11 obliegt dem Jugendamt. Die Hilfeplanfortschreibung wird allen Beteiligten zeitnah zugeleitet und von diesen bestätigt. Besondere Ereignisse und wesentliche Abweichungen vom Hilfeplan erfordern eine zeitnahe gegenseitige Information und gegenseitige Abstimmung des weiteren Vorgehens vom DKSB Kerpen und Jugendamt. Eine gegenseitige Information von DKSB Kerpen und Jugendamt erfolgt insbesondere bei folgenden Ereignissen: • Wohnsitzwechsel der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten, • Entwicklungen, die eine wesentliche Abweichung zum Hilfeplan vermuten lassen, • familiäre Veränderungen und Änderungen beim Sorgerecht, • Beschwerden der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie • Gewichtige Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung des Kindeswohles schließen lassen. Kontakte mit den Adressatinnen und Adressaten Die Kontakte mit den Leistungsempfängern stellen den Kernbereich der sozialpädagogischen Arbeit dar. In der Regel ist die Arbeit als aufsuchende Sozialarbeit zu verstehen. Dabei steht der Face to Face Kontakt im Vordergrund und stellt die für den Kinderschutzbund Kerpen beim Leistungsträger abzurechnende Leistung dar. Dokumentation des Hilfeverlaufs Die Dokumentation des Prozesses, der Zwischenvereinbarungen und das Verfassen des von Arbeitskontrakten sind Aufgaben des systemischen Helferteams des DKSB. Das kooperierende Jugendamt stellt hierzu lediglich Vorinformationen (falls vorhanden) zur Verfügung. Die vom DKSB erstellten Dokumentationen werden der Familie und dem Jugendamt zur Verfügung gestellt. Der Anspruch an die Qualität der Dokumentation ist hoch, sie sollen bei Bedarf als Grundlage für Gutachten und Verfahren vor dem Familiengericht dienen können. Der DKSB archiviert die Dokumentationen für mindestens 5 Jahre. Beenden der Hilfe Planmäßige Beendigung Die Ausrichtung der Hilfe auf Zielerreichung und Hilfebeendigung sollte bei jedem Hilfeplangespräch deutlich werden, d.h. der voraussichtliche Zeitpunkt der geplanten Beendigung der Hilfe und die weiteren Perspektiven werden in jedem 12 Hilfeplan(fortschreibungs)gespräch thematisiert und im Hilfeplan bzw. dessen Fortschreibung dokumentiert. Spätestens beim letzten Hilfeplangespräch vor der geplanten Beendigung ist ein Beendigungstermin festzulegen. Kurz vor oder nach dem Ende der Hilfe findet ein Abschlussgespräch statt, in dem alle Beteiligten die Hilfe bewerten (Einzelfallbezogene Auswertung); im Mittelpunkt dieser Auswertung steht die gemeinsame Bewertung des Hilfeverlaufes und die Überprüfung der Erreichung/Nichterreichung der im Hilfeplan festgelegten Ziele (Zielerreichungsanalyse). Ungeplante Beendigung Eine ungeplante Beendigung liegt dann vor, wenn die Hilfe des DKSB Kerpen entgegen der bisherigen Planung endet und das Jugendamt deshalb die Leistung beendet, z.B. wenn • sich das Klientensystem dauerhaft den Hilfen entzieht, • sich der DKSB Kerpen (mit/ohne Einwilligung der Eltern) nicht mehr im Stande sieht, die Hilfe weiter zu leisten, • das Jugendamt die Hilfe (mit/ohne Einverständnis der Eltern) beendet oder • die Leistungsberechtigten den der Hilfe zugrunde liegenden Antrag zurückziehen. Auch bei einer ungeplanten Beendigung ist von allen Beteiligten eine gegenseitige Rückmeldung im Sinne eines Abschlussgesprächs erforderlich. Ist es nicht möglich, alle Beteiligten einzubeziehen, so soll mindestens eine gemeinsame Auswertung seitens des Jugendamtes und des DKSB Kerpen erfolgen. Leistungsumfang und Abrechnung Der Kinderschutzbund Kerpen rechnet monatlich mit dem Leistungsträger ab. Dazu wird dem Leistungsträger eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, etwaige abrechenbare Zusatzleistungen sowie den entsprechenden Nachweisen zugestellt. Abrechenbare Leistungen Die erbrachten Fachleistungsstunden werden im 15min Takt erfasst und abgerundet. Dies betrifft alles Leistungen bis auf die Schulleitungen nach §35a SGB VIII. Hier erfolgt eine Abrechnung im 5min Takt. Abgerechnet werden Fachleistungsstunden als Face to Face Kontakt im Rahmen von mindestens 48 Minuten pro Zeitstunde. Nicht gesondert abgerechnet werden • telefonische Terminvereinbarungen und 13 • An- und Abfahrten zum Wohnort des Hilfeempfängers In Ausnahmefällen werden vom Mitarbeiter aufgewandte Zeiten ohne Anwesenheit des Hilfeempfängers abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur Umsetzung des Hilfeplans erforderlich sind. Hierzu können gehören • Fahrten, welche durch eine aktuelle Krise notwendig werden, wie etwa das Abholen bzw. Aufsuchen von Klienten, die in Notsituationen geraten sind • Fahrten, welche durch aktuelle Veränderungen der Aufenthaltsorte der Klienten entstehen, wie etwa das Besuchen von Kinderheimen, Psychiatrien, Krankenhäusern oder ähnlichem • Arbeitszeiten, die im Rahmen einer Wohnungssuche, der Suche nach einer Arbeitsoder Praktikumsstelle oder ähnlichem für den Klienten aufgewandt werden müssen. Ist das Anfallen solcher Arbeitszeiten, die keinen Face to Face Kontakt darstellen, jedoch doch abrechenbar sind, absehbar, so wird der Leistungsträger hierüber frühzeitig informiert. Abrechnungsmodus Die Familienhilfe des Kinderschutzbundes bietet den Leistungsträgern zwei unterschiedliche Abrechnungsmodi an: Im Normalmodus werden monatlich Rechnungen erstellt, deren Höhe durch das Produkt des Fachleistungsstundensatzes und der Anzahl der Fachleistungsstunden bestimmt wird. Im Leistungsmodus werden in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Leistungsträger gesonderte Fachleistungsstundensätze ausgemacht, die in der Regel unterhalb des üblich erhobenen Satzes liegen. Dies wird angeboten, wenn • die erbrachte Hilfe einen außergewöhnlich hohen Umfang hat • die Hilfeempfänger in unmittelbarer Nähe des Leistungserbringers leben und der im Fachleistungsstundensatz errechnete Anteil für Anfahrtskosten erheblich über den tatsächlich aufgewendeten Mitteln liegt • wenn andere Umstände dies erforderlich machen. Fachkräfte Fachkräfte sind Personen mit • einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium mit sozial-, human- und oder sozialwissenschaftlicher Ausrichtung, • einer abgeschlossenen staatlich anerkannten pädagogischen Berufsausbildung 14 • und Personen, die aufgrund anderer Qualifikationen für die Arbeit beim DKSB Kerpen geeignet sind. Der Einsatz dieser Fachkräfte bedarf der Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers. Das jeweilige Jugendamt kann der Einsetzung eines Mitarbeiters des DKSB Kerpen als fallverantwortliche Kraft widersprechen, wenn gewichtige Gründe hierfür vorliegen. Aufgrund der Leitlinien des DKSB Kerpen sind mit den Aufgaben der ambulanten und flexiblen Familienhilfe insbesondere Mitarbeiter mit systemisch-therapeutischen Zusatzqualifikationen betraut. Dienst- und Fachaufsicht hat die Leitung der Familienhilfe des Kinderschutzbundes Kerpen. Sie ist ebenso verantwortlicher Ansprechpartner für Beschwerden. Alle angestellten Mitarbeiter der Familienhilfe des Kinderschutzbundes Kerpen sind insoweit erfahrene Fachkräfte im Sinne des §8a des SGB VIII. Sie verfügen zudem über eine Zertifikatsausbildung als Kinderschutzfachkraft. Der Kinderschutzbund verpflichtet sich aus eigenem Interesse, neue Mitarbeiter innerhalb der ersten drei Anstellungsjahre zu Kinderschutzfachkräften auszubilden. Mitarbeiter des DKSB Kerpen sind zur kontinuierlichen Weiterbildung und Qualifikation verpflichtet. Entsprechende Nachweise hierüber werden dem Jugendamt auf Verlangen vorgelegt. Der DKSB Kerpen betrachtet seine Mitarbeiter als Herz und Kernstück des Vereins. Daher ist er ausschließlich an langfristigen Arbeitsverhältnissen interessiert. Der Wechsel einer fallverantwortlichen Fachkraft innerhalb eines Hilfeprozesses ist zu vermeiden, kann bei gewichtigen Gründen jedoch vom DKSB Kerpen oder dem mitwirkenden Jugendamt angeordnet werden. Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung von Qualität Der DKSB Kerpen gewährleistet, dass ihre Qualitätsentwicklung in der Struktur des Vereins, in der Kommunikation und in der Personalführung des DKSB Kerpen verankert und von der Mitarbeiterschaft getragen wird. Zur Gewährleistung dieser Qualität werden folgende Instrumente der QualitätsentwickIung und -sicherung eingesetzt: 15 Zielorientierung Die in den Hilfeplangesprächen festgehaltenen (Teil-) Ziele sollen durch das geringste notwendige Maß an Einsatz von Stunden und Personal erreicht werde, ohne das Erreichen der Ziele dadurch zu gefährden. Die Qualität der Arbeit der SPFH soll sich nicht nur durch das Erreichen der Ziele definieren, sondern auch durch den dafür aufgebrachten Aufwand. Nur wenn beides in einem vernünftigen und verantwortbaren Verhältnis steht, sind die Ansprüche des DKSB an Qualität in der sozialen Arbeit erfüllt. Teamarbeit Teamarbeit ist für den DKSB Kerpen selbstverständlich. Die Größe des Teams wird dabei ausschließlich durch fachliche Aspekte bestimmt und so gewählt, dass die vereinbarten Ziele in dem bestimmten Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden. kollegiale Fallberatung und Supervision Die Mitarbeiter des DKSB Kerpen halten regelmäßige Teamsitzungen ab. Aufgrund der systemischen Ausrichtung der Arbeit des DKSB Kerpen können verschiedene systemische Instrumente der kollegialen Fallberatung umgesetzt werden. Externe Supervision wird im Bedarfsfall genutzt. Fortbildung Alle Mitarbeiter des DKSB Kerpen sind zur regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Diese werden durch den DKSB Kerpen angeboten oder können bei externen Anbietern belegt werden. Die Fort- und Weiterbildung gilt beim DKSB Kerpen als ein zentrales Instrument der Personal- und Organisationsentwicklung. Daher findet jeder Mitarbeiter die Unterstützung des Vereins bei seiner individuellen Entwicklung. Kommunikation und Zusammenarbeit bei Konflikten zwischen Jugendamte und dem Kinderschutzbund Kerpen Wird von einem Beteiligten ein Konflikt wahrgenommen, so ist er aufgefordert, unverzüglich mit den direkten Konfliktpartnern ins Gespräch zu kommen, um den Interessenkonflikt zu beschreiben und eine Lösung auf dieser Ebene zu erarbeiten. Gelingt eine Lösung nicht, wird beiderseits jeweils die nächsthöhere Leitungsebene zur Klärung des Sachverhaltes zeitnah 16 eingeschaltet. Werden grundsätzliche Absprachen zur Konfliktlösung getroffen, so sind diese schriftlich zu dokumentieren und dem DKSB Kerpen und dem Jugendamt bekannt zu geben. Beschwerdewesen Jugendamt und DKSB Kerpen verpflichten sich, kritische Rückmeldungen und Beschwerden der Betroffenen (Kind/Jugendlicher/Eltern/Personensorgeberechtigte) und von dritter Seite (Eltern, Lehrer, Nachbarn ...) ernst zu nehmen, unabhängig davon, wie die Beschwerden oder Klagen vorgebracht werden. Dem Beschwerdeführer wird empfohlen, sich direkt an die jeweils zuständige Stelle zu wenden. Ist er dazu nicht bereit, wird ihm angeboten, die Beschwerde an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Wird durch die Beschwerde die Hilfeplanung wesentlich berührt, werden alle am Hilfeprozess Beteiligten davon verständigt. Ort und Lage von Einrichtungen Der DKSB Kerpen verfügt derzeit ausschließlich über eigene Einrichtungen im Stadtteil KerpenHorrem. Weitere Anmietungen von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere im Raum von Jugendämtern, welche die Familienhilfe des Kinderschutzbundes regelmäßig einsetzen, werden in Betracht gezogen. Bedburg, den Für den Kindeschutzbund Kerpen ____________________________ _______________________________ 1. Vorsitzende Anna Nobis 2. Vorsitzende Sabinen Nowak Für die Stadt Bedburg ____________________________ _______________________________ 17 Aktuelle Leistungsentgelte Fachleistungsstunde im Rahmen einer SPFH, INSPE oder Erziehungsbeistandschaft 46,84 € Fachleistungsstunde im Rahmen eines Haushaltsorganisationstrainings 34,00 € Fachleistungsstunde im Rahmen eines Begleiteten Umgangs 39,14 € Fachleistungsstunde im Rahmen der Begleitung §35a Sondersatz 1 (Mitarbeiter in Ausbildung ohne Qualifikation) 19,50 € Sondersatz 2 (Mitarbeiter mit besonderer Eignung) 21,50 € Mitarbeiter mit Berufsabschluss oder in Hochschulausbildung 22,00 € Mitarbeiter mit Hochschulqualifikation 24,00 € Pauschalvergütungen SysClear 50 bis 2342,00 € Soziale Gruppenarbeit monatlich 250,00 € 18
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