BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21. Wahlperiode 21/1394 25. 08. 15 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stromaufwärts an Elbe und Bille – Entwicklung des Billebogens durch die „Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ 1. Anlass und Zielsetzung 1.1 Konzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ Mit der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“ (Drucksache 20/14117) hat der Senat ein Konzept vorgelegt, das die Förderung der Entwicklungsdynamik im Hamburger Osten explizit als einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung benennt. Die Quartiere stromaufwärts in den östlichen Stadt teilen des Bezirks Hamburg-Mitte bieten große Entwicklungspotentiale für neue Stadtqualitäten im Sinne des Ziels „Mehr Stadt in der Stadt“, für neuen und bezahlbaren Wohnraum, für moderne Industrie- und Gewerbestrukturen, für zukunfts fähige Arbeitsplätze und für gemischt genutzte Vorhaben, für die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur sowie für die Entwicklung attraktiver Wasserlagen und Freiräume. Die Kernziele des Konzeptes sind, – mehr Wohnungen und neue Stadtqualitäten zu schaffen, –moderne Industrie- und Gewerbestrukturen und damit Arbeitswelten für die Zukunft zu ent wickeln sowie – attraktive Wasserlagen und Grünräume aufzu werten, zugänglicher zu machen und zu ver binden. Die Leitgedanken des Konzepts werden beispiel haft in Fokusräumen konkretisiert. Die möglichen Zukunftsbilder für die Fokusräume beziehen be reits bestehende Projekte mit ein und entwickeln sie weiter. Der Stadtentwicklungsraum Billebogen ist einer von insgesamt elf Fokusräumen. Auf Grundlage des Senatskonzepts „Stromauf wärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“ wird die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die stadträumliche und infrastrukturelle Entwicklung des Stadt entwicklungsraums Billebogen einschließlich der Grundstücksentwicklung und -vermarktung des Neuen Huckepackbahnhofes Rothenburgsort sowie weiterer in städtischem Eigentum stehen den Grundstücke durch ihre 100 %ige Tochter HafenCity Hamburg GmbH (HCH) leisten. Die entsprechend notwendige Erweiterung des Ge sellschaftszwecks der HCH ist vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits gebilligt und von der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Be teiligungsmanagement mbH (HGV) als Gesell schafterin beschlossen worden. Die Drucksache dient dazu, über den Umsetzungsstand zu infor 1 Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode mieren und die erforderliche Beschlussfassung des Senats und der Bürgerschaft zur künftigen Finanzierung der zu gründenden neuen städti schen Entwicklungsgesellschaft herbeizuführen. gewidmeten Verkehrsflächen zurzeit etwa 20 Hek tar in städtischem Eigentum. Der Billebogen bil det stadträumlich den zentralen Eingang zu den Gewerbestandorten in Rothenburgsort und Billbrook mit 855 Betrieben und ca. 11.500 Be schäftigten. Noch fehlt an dieser Stelle ein Auftakt für die angestrebten, modernen Arbeitswelten im Hamburger Osten. Der Billebogen bietet die Chance, Konzepte für die urbane Produktion von morgen in neuen Gebäudetypologien zu verwirkli chen – nur 2,5 Kilometer von der Innenstadt ent fernt, überwiegend gut erreichbar und geprägt durch seine Wasserlagen an der Bille. 1.2 Stadtentwicklungsraum Billebogen Der Billebogen erstreckt sich als Stadtentwick lungsraum östlich der HafenCity von der Elbe über den Brandshof als westlichem Rand von Rothenburgsort weiter über den Neuen Hucke packbahnhof und entlang der Bille bis zum Bille becken. Im Süden führt er an den Elbpark Enten werder (s. Anlage 1). Er umfasst ein Gebiet von etwa 70 Hektar; davon befinden sich neben den Übersicht Flächen / Arbeitsplätze Stadtentwicklungsraum Billebogen (gesamt) davon Anteil der Wasserflächen davon Anteil der städtischen Grundstücke Neuer Huckepackbahnhof (gesamt) Speicherstadt des 21. Jahrhunderts (Produktion, Gewerbe, produktionsorientierte Dienstleistungen, Kerngebietsnutzungen) ca. 90 ha ca. 20 ha ca. 20 ha ca. 11 ha ca. 4,25 ha (Nettobauland) Bruttogeschossfläche ca. 130.000 bis 160.000 m² (ohne Opernwerkstätten und ‐fundi) Anzahl Arbeitsplätze ca. 2.500 bis 3.000 (ohne Opernwerkstätten und ‐fundi) Opernwerkstätten und ‐fundi ca. 3 ha (Produktion für Kultur) Der Billebogen gliedert sich in seiner räumlichen Struktur in drei Stadträume: Das Stadttor Elbbrücken wird durch seine räum liche Nachbarschaft zum Quartier Elbbrücken und dessen Nahverkehrsknoten mit gemeinsa mer U- und S-Bahnstation in seiner verkehrlichen Anbindung am meisten von den ausstrahlenden Zentralitätsfunktionen der östlichen HafenCity profitieren können. Der Stadtraum ist vorrangig für zentrale Funktionen (ähnlich Elbbrückenquar tier HafenCity), für weitere Kerngebietsnutzungen und auf einzelnen Grundstücken für gestapelte, gewerbliche Produktion geeignet. Der Neue Huckepackbahnhof soll als Chancen raum für kleinere und mittlere Unternehmen mit neu entwickelten, hochverdichteten Gewerbety pologien entwickelt werden, in dem sich moderne Arbeitswelten mit Stadtqualitäten verbinden. Ein besonderer Fokus dieser Arealentwicklung liegt dabei insbesondere auf gewerblicher, industrieller und kultureller Produktion. Insgesamt können auf dem etwa 11 Hektar großen Areal des Huckepack bahnhofs in Abhängigkeit vom konkreten Nut zungskonzept etwa 150.000 bis 180.000 m² Brut 2 togeschossfläche für gewerbliche Nutzungen rea lisiert werden. Als erster Nutzer werden die städti schen Opernwerkstätten sowie der Opernfundus voraussichtlich ab 2018 diesen neuen gewerbli chen Produktionsort beziehen. Der Stadtraum Billebecken bietet durch seine bis her nicht öffentlich zugänglich Wasserlagen ei nerseits ein großes ungehobenes Potential als at traktiver Freizeitort an ausgewählten Stellen ent lang der Bille, soweit dies mit der benachbarten gewerblichen und industriellen Nutzung verträg lich ist. Schon heute sind drei Wassersportvereine am Billebecken aktiv. Sie sind ein Hinweis auf das Potential dieses Gewässerraums auch für den or ganisierten Sport, das auch in Zukunft genutzt werden soll. Wir haben ein erklärtes Interesse daran, dass die Vereine dort bleiben und werden dafür sorgen, dass sie an diesem Standort eine gute Zukunft haben. Gleichzeitig beinhaltet der Teilraum auch gewerb liche Nutzungen unterschiedlichster Branchenzu gehörigkeit, Qualität und Nutzungsintensität. In Verbindung mit einer attraktiveren Gestaltung der Wasserlagen und der baulichen Fassung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Straßenlagen durch ein neues urbanes Bebau ungskonzept der Grundstücke bietet sich den bisher ansässigen Unternehmen die Möglichkeit einer erheblichen Verdichtung und Verbesserung der Standortqualität. Langfristig ist die Herstel lung einer öffentlich zugänglichen, möglichst durchgängigen Grünverbindung bis zur Bille mündung das Ziel. Immobilienwirtschaftlich sind im gesamten Stadt entwicklungsraum Billebogen im letzten Jahr zehnt keine größeren Investitionen von privater Seite getätigt worden. Einzelgrundstücke sind von privater Seite als nicht werthaltig für eine Entwicklung angesehen worden; es besteht eine private Investitionslücke. Daher bedarf es eines integrierten und neuen Ansatzes, der nicht auf der individuellen, mehr oder weniger zufälligen Nach frage nach Einzelgrundstücken beruht. Der integ rierte Ansatz basiert auf folgenden wertschöpfen den Aktivitäten: – Der Entwicklung auch von neuen Gebäude konzeptionen, die heutigen und gleichzeitig zukünftigen Marktbedingungen besser ent sprechen; gegebenenfalls als Eigen- oder KoInvestment der Gesellschaft in der Initiierungs phase. – Der Entwicklung von komplementärer Infra struktur für die Gebäude. – Einer insgesamt verbesserten infrastrukturel len Durchdringung und Aktivierung des Ge biets. –Der urbanistischen Aktivierung sowohl in Bezug auf Grün- und Freiraumqualitäten als auch in Bezug auf kleinräumliche, soziale Infrastrukturen (z.B. Kindergärten in gewerbe naher Lage oder ähnliche Betreuungsmöglich keiten oder auch Nahversorgungsangebote wie Gastronomie oder Handel). –Attraktivierung der Arbeitsplatzqualität des gesamten Areals. – Entwicklung eines positiven Raumbildes („Bil lebogen“) für diesen Teil von Rothenburgsort als guter Arbeits- und Betriebsstandort als auch für höherwertige Produktionsnutzungen mit dynamischer Entwicklungsperspektive. – Mobilisierung lokaler Betriebe und Akteure für einen positiven innovationsorientierten Verän derungsprozess. Diese Bündelung von Aktivitäten (Ko-Entwicklung oder Ko-Produktion) schafft erst die Vorausset zungen dafür, dass private Investitionen in einem größeren Umfang erfolgen. Die investitionshem mende Unsicherheit der Unternehmen in Bezug auf das Gebiet muss in ein für diese kalkulier bares Risiko überführt werden. Drucksache 21/1394 Initialprojekt des Billebogens ist die Entwicklung des Neuen Huckepackbahnhofs zwischen der Billhorner Brückenstraße und dem S-Bahnhof Rothenburgsort als größter zusammenhängender Fläche in städtischem Eigentum. Ähnlich wie die Lagerhäuser in der Speicherstadt, die von einem tiefer liegenden Fleet und von der Straße aus zu gänglich sind, wurde hier ein Flexgeschoss mit Raumhöhen von 4,80 m bis 8 m konzipiert, das von einer tiefer liegenden Anlieferstraße ebenso zugänglich ist wie von einem höher liegenden „Gewerbeboulevard“. Die Nutzung der Gebäude bleibt langfristig flexibel – mit Blick auf die Anlie ferlogistik ebenso wie für die Aufnahme größerer Produktions- und Werkanlagen und schafft eine nachhaltige Entwicklungsperspektive. Für die weiteren Areale insbesondere im Bereich des Stadttors Elbbrücken (im Übergang zur Ha fenCity) sowie im Stadtraum Billebecken (zwi schen Bille und Bille-Kanal) werden die Entwick lungspotentiale und Entwicklungsziele nach einer detaillierteren Bestandsaufnahme formuliert. Als Teil eines langjährigen Planungsprozesses werden auch die Leitideen des Masterplans Elb brücken aus dem Jahr 2007 aufgegriffen und kon zeptionell weiterentwickelt. 2. Gründung der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Mit der Gründung der Billebogen Entwicklungs gesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) ist das Ziel des Senates verbunden, Stadtentwicklung in Form städtischer Tochterunternehmen zu operati onalisieren. Die mit der Stadtentwicklung gene rierten Wertsteigerungen der Immobilien können über das heute realisierbare Niveau die Kosten für die überwiegend vorlaufenden wertschöpfen den Aktivitäten ausgleichen und kommen somit der Stadt Hamburg insgesamt zugute. Stadtent wicklungsprojekte dieser Größenordnung mit einem langfristigen Zeitrahmen werden beein flusst durch viele Variablen, die zum jetzigen Zeit punkt noch nicht hinreichend quantifiziert bzw. prognostiziert werden können. Die für die Stadt zu erwartenden Vorteile sind in Abschnitt 3 „Städte baulicher und stadtwirtschaftlicher Nutzen“ quali tativ beschrieben. Über den Aufsichtsrat der HCH und die zuständigen Fachbehörden wird diese Entwicklung begleitet und gesteuert. Der Senat wird der Bürgerschaft darüber berichten. 2.1 Institutionelle Organisationen Zum Zweck der städtebaulichen Entwicklung des Stadtentwicklungsraums Billebogen nutzt die FHH eine neu zu gründende städtische Gesell 3 Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode schaft in der Rechtsform einer Kommanditgesell schaft. Die Gesellschaft soll als „Billebogen Ent wicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ firmieren. Es ist geplant, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als Kommanditistin, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), 100 % des Haftkapitals hält. Der Gesell schaftszweck soll in der Entwicklung des Stadt raums Billebogen, insbesondere in der Entwick lung der großen städtischen Gewerbefläche auf dem ehemaligen Huckepackbahnhof Rothen burgsort bestehen. Persönlich haftende Gesellschafterin wird die „Billebogen Management GmbH“ als 100 %ige Tochter der HCH (Anlage 2). 2.2 Kosten und Finanzierung 2.2.1 Vorfinanzierung Die im Vorgriff auf die Gründung der BBEG anfal lenden Kosten bis maximal 2 Mio. Euro durch die Beauftragung der HCH mit Planungs-, Bau- und Managementleistungen sowie mit Wirtschaftlich keitsbetrachtungen im Raum Billebogen werden gemäß Drucksache 20/14117 vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer vorfinanziert. 2.2.2 Kosten der Gesellschaftsgründung Aus der Gründung der BBEG entstehen dem Haushalt der FHH keine Kosten. Direkte Auswir kungen auf den Haushalt durch den Eintritt der Billebogen Management GmbH als Komplemen tär sind nicht ersichtlich. 2.2.3 Bürgschaft Um die Konditionen für die Kreditaufnahme der zu gründenden BBEG zu verbessern, ist die Über nahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die FHH erforderlich. Die Bürgschaft ist erforderlich zur Entwicklung des „Neuen Huckepackbahnhofs“ als aktuell we sentlicher Aufgabe der BBEG. Darüber hinaus dient die Bürgschaft dem optionalen Grundstücks erwerb. Sowohl für den Bereich „Neuer Hucke packbahnhof“ wie auch für andere Stadträume ist der Erwerb weiterer Grundstücke notwendig oder sinnvoll. Bestimmte Grundstückslagen behindern bereits heute erkennbar die infrastrukturelle Erschließung und Entwicklung von Teilräumen. Gleichzeitig steigt durch die Arrondierungsmög lichkeit von Grundstückslagen, durch den Erwerb von weiteren Grundstücken und im Einzelfall durch die Verlagerung und Neuansiedlung von Betrieben die Möglichkeit einer arbeitsplatzorien tierten, qualitätsvollen Stadtentwicklung im Inte 4 resse der FHH. Mit der Ankündigung der Aktivitä ten im Stadtentwicklungsraum Billebogen haben sich die grundstücksbezogenen, auch spekula tiven Entwicklungen deutlich verstärkt, sodass eine ausreichende Handlungsfähigkeit der BBEG im Interesse Hamburgs liegt. Zur Übernahme der Bürgschaft wird Artikel 5 „Übernahme von Sicherheitsleistungen“ des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 geändert und um eine neue Nr. 18 ergänzt: „Der Senat wird er mächtigt, Sicherheitsleistungen zur Verbesse rung der Konditionen einer Kreditaufnahme zu gunsten der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG im Haushaltsjahr 2015 bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016 bis zu einer Höhe von 58 Mio. Euro zu überneh men.“ 2.2.4 Einlage der Grundstücke/Darstellung und Bewertung der Flächen In diese städtische Gesellschaft werden die das Entwicklungsgebiet betreffenden städtischen Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens (AGV) und des Verwaltungsvermögens (VV) (Anla gen 3, 4) mitsamt Aufbauten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg eingelegt. Diese Liegenschaften (Grundstücke mitsamt Auf bauten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg) werden in der Eröffnungsbilanz der BBEG als Sacheinlage der Kommanditistin und damit als Eigenkapital abgebildet. Die für die Grundstücke des AGV bestehenden Mietverhält nisse der FHH werden auf die BBEG übertragen. Die Gesellschaftsstruktur der Billebogen Entwick lungsgesellschaft ist darauf ausgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt nach Unternehmens gründung weitere städtische Grundstücke an die Gesellschaft übertragen werden können. In der Kernbilanz der FHH wird die BBEG als Fi nanzanlage dementsprechend in gleicher Höhe der Sach- und Hafteinlagen (Eigenkapitalspiegel bildmethode) eingebucht. Die Finanzanlage wird der BSW als Kommanditistin zugeordnet. In der Konzernbilanz wird die BBEG als vollkonsolidierte Tochterorganisation berücksichtigt. Bei der Übertragung der Grundstücke und der Leistung der Hafteinlage an die BBEG handelt es sich bilanziell um einen Aktivtausch. Das Grund vermögen und der Bestand liquider Mittel verrin gern sich, im Gegenzug erhält die FHH eine zu aktivierende Finanzanlage. Für den Fall einer Auf gabe des Gesellschaftszwecks wird ein Rück übertragungsanspruch der Freien und Hanse stadt Hamburg vereinbart und mit einer Auflas Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode sungsvormerkung im Grundbucheintrag gesi chert. Für den Verzicht auf den Rückübertra gungsanspruch und die Löschung der Auflas sungsvormerkung ist für jeden Grundstücksver kauf die Beteiligung der Kommission für Boden ordnung erforderlich. 2.2.5 Haftkapital und Darlehen Gemäß Drucksache 20/14117 sollte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) aus Erschließungsmitteln für Industrie- und Gewerbe flächen der BBEG die im ersten Schritt notwen digen Mittel zur Verfügung stellen. Damit diese Mittel dauerhaft zur Stärkung der Gesellschaft beitragen, ist beabsichtigt, den entsprechenden Betrag von 2 Mio. Euro als Hafteinlage der Kom manditistin einzubringen, der dann als Eigenkapi tal abgebildet wird. Das von der BWVI einge brachte Haftkapital führt zu einer Finanzanlage in gleicher Höhe bei der BSW. Die Finanzanlage wird der BSW als Kommanditistin zugeordnet. Aus den Mitteln werden ausschließlich aktivier bare Erschließungsmaßnahmen finanziert. Die ursprünglich mit der Erschließung des Hucke packbahnhofs beauftragte BWVI hat den Ham burger Wasserwerken im März 2014 ein Darlehen von 250.000,– Euro zur Vorfinanzierung der Trink wasserleitung im Erschließungsgebiet Hucke packbahnhof (Grundstück Nr. 24 im Grundstücks plan) zugesagt. Dieser Darlehensvertrag kann aufrechterhalten und wie ursprünglich beabsich tigt abgewickelt werden, wenn alle drei Beteilig ten, BWVI, HCH und Hamburger Wasserwerke GmbH, darüber Einigkeit erzielen. 2.2.6 Eckpunkte und Risiken Der Entwicklungshorizont für den Stadtentwick lungsraum Billebogen wird auf mindestens 20 Jahre geschätzt. Es erfolgt eine schrittweise Übertragung fertigge stellter Infrastruktur (u.a. Straßen, Brücken, Ufer abschlusswände, Plätze, Grünanlagen) an öffent liche Rechtsträger der FHH. Bezogen auf ein zelne Maßnahmen wird der Zeitpunkt der Vermö gensübertragung festgelegt. Für das Gebiet des ehemaligen Huckepackbahnhofs werden die In frastrukturaufwendungen (Erschließung ohne Bahndurchstiche) von der BBEG getragen. Für die Gebiete außerhalb orientiert sich der (ratierli che) Kaufpreis an den Anschaffungs-/Herstel lungskosten und der jeweiligen Nutzungsdauer. In diesen Fällen werden die finanziellen Auswirkun gen (z.B. Kaufpreise, Abschreibungen und Be triebszuschüsse) vom Gesamthaushalt getragen. Sollten bei der BBEG im Zeitraum zwischen Fer tigstellung und Übertragung von Infrastrukturver Drucksache 21/1394 mögen unrentierliche Kosten anfallen, so werden diese durch die FHH ausgeglichen. Am Ende des Entwicklungshorizonts wird nach dem überwiegenden Verkauf der hierzu vorgese henen und bisher städtischen Immobilien (Grund stücke, Gebäude) ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. Die Erzielung eines ausgeglichen Ergebnisses steht jedoch unter dem Vorbehalt verschiedener Entwicklungsrisiken (u.a. mögli cherweise erforderliche Altlastenbeseitigung auf den übertragenen städtischen Grundstücken). Die von der FHH eingelegten Grundstücke sind im Altlasthinweiskataster überwiegend mit Altlast verdacht und mit der Einstufung „Handlungsbe darf bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen“ versehen, sodass lokaler Boden- und gegebenen falls Grundwassersanierungsbedarf nicht aus geschlossen werden kann. Generell können Kostenrisiken durch Altlasten bislang monetär nicht berücksichtigt werden, da hierzu noch keine detaillierten Bodenuntersu chungen und Kostenermittlungen vorliegen. 2.2.7 Europäisches Beihilferecht Sämtliche durch Dritte ausgeführten baulichen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Grund stücksgeschäfte werden durch die städtische BBEG im Einklang mit dem europäischen Beihil fen- und Vergaberecht erbracht. 3. Städtebaulicher und stadtwirtschaftlicher Nutzen 3.1 Städtebaulicher Nutzen Gestaltung des Stadteingangs als Visitenkarte für Hamburg Dem Stadtentwicklungsraum Billebogen mit dem gegenwärtig noch schwer erreichbaren Neuen Huckepackbahnhof als Initialzündung kommt auf Grund seiner Größe und seiner zentralen Lage am Stadteingang Hamburgs eine herausgeho bene Bedeutung zu. Die prominente Lage an den Elbbrücken ist heute noch weit unter Wert ge nutzt: ausfransende Bebauungsstrukturen, Brachflächen, für Hamburg wichtige und unver zichtbare, stark frequentierte Verkehrsinfrastruk turen sowie unzugängliche Wasserlagen vermit teln ein unattraktives Erscheinungsbild, das dem Stadteingang Hamburgs nicht angemessen ist. Mit der zukünftigen Entwicklung am Billebogen besteht die Chance, den Stadteingang Hamburgs an den Elbbrücken in städtebaulich adäquater Form auszubilden und eine Visitenkarte für die Stadt zu prägen. Urbane, hochverdichtete Gewer 5 Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode bestrukturen in kompakten Gebäudetypologien, neue Raumkanten, attraktive Freiräume und auf gewertete Wasserlagen werden das Erschei nungsbild Hamburgs an einem sehr prominenten Ort deutlich verbessern und so insgesamt zur po sitiven Imagebildung der Stadt beitragen. Vorhan dene wertvolle historische Bauten, insbesondere Kulturdenkmäler, sollen in die Planungen einbe zogen werden. Der Bau der östlichen HafenCity am Baakenhafen und die impulsgebenden neuen U-/S-Bahnstationen Elbbrücken bieten die Chance, durch die Mobilisierung von gewerblichen Entwick lungspotentialen am Billebogen die Entwicklungs dynamik nach Osten fortzusetzen und eine Ver knüpfung der östlichen HafenCity mit dem Stadt teil Rothenburgsort zu erreichen. Der Stadteingang ist geprägt durch die zentrale verkehrliche Bedeutung der Elbrücken und der Billhorner Brückenstraße für das Hauptverkehrs straßensystem. Dieser Straßenzug mit der Elb querung als der wichtigsten Stadtzufahrt von Süden (über 100.000 Kraftfahrzeuge je Werktag) reagiert in seinen Verflechtungen äußerst sensi bel hinsichtlich der Verkehrsabwicklung. Die Ge staltung des Stadteingangs bedarf eines beson deren Aufwands, um die verkehrlichen Funktio nen nicht zu beeinträchtigen. Höherwertige Nutzung zentral gelegener Flächen zwischen Innenstadt und Billbrook, Rothenburgs ort und Hamm Der Billebogen grenzt an die HafenCity sowie an weitere Fokusräume des Konzepts „Stromauf wärts“, in denen in unterschiedlichen Akteurskon stellationen Wohnen und Gewerbe (Bündnisse für Quartiere in Rothenburgsort und im südlichen Hamm) sowie die Industriegebiete Billbrook und Rothenburgsort (Projekt Revitalisierung und Mo dernisierung des Industriegebiets Billbrook/ Rothenburgsort, Federführung BWVI) weiter ent wickelt werden sollen. Die Entwicklungen in den benachbarten Quartieren südliches Hamm und Rothenburgsort werden von Ausstrahleffekten des Billebogens profitieren. Die Aktivierung der Brachfläche Huckepackbahnhof für neue Arbeits stätten, eine höherwertige Nutzung von weiteren aktuell mindergenutzten gewerblichen Flächen potentialen, eine Inwertsetzung der öffentlichen Räume sowie die Aufwertung der Wasserlagen wird die urbanen Atmosphären in den angrenzen den Quartieren stärken und erwünschte Entwick lungsdynamiken fördern. Rothenburgsort ist bislang durch seine isolierte Lage südlich der Bahnlinie und östlich der Elb 6 brücken geprägt. Mit der Entwicklung auf dem Neuen Huckepackbahnhof erhält der Stadtteil neue Bezüge nach Norden und Westen. Neu an gesiedelte Serviceeinrichtungen in der „neuen Speicherstadt“ dienen auch den Bewohnerinnen und Bewohnern von Rothenburgsort, gewerbliche und gastronomische Angebote erhöhen die Attraktivität des Stadtteils. Gleichzeitig sind die Beschäftigten der Gewerbebetriebe potentielle Kunden für die bestehenden Rothenburgsorter Geschäfte. Mit steigender Attraktivität des Quar tiers entstehen Anreize auch für private Grund stückseigentümer für eine höherwertige Nutzung ihrer Flächen. Nach der Entwicklung der HafenCity, dem Sprung über die Elbe mit der Durchführung der Interna tionalen Bauausstellung und der Internationalen Gartenschau sowie der Entwicklung der Bahnflä chen im Zentrum Altonas ist der Stadtraum Bille bogen mit dem zentral gelegenen Neuen Hucke packbahnhof der neue Chancenraum, in dem Hamburg innovative Entwicklungen – hier bezo gen auf Gewerbeflächen – anstoßen und umset zen wird. Übergeordnete Grünverbindungen, Uferbereiche Der bislang brachliegende Neue Huckepack bahnhof stellt eine Barriere für die Grünverbin dung zwischen Alster und Elbe dar. Mit der Neu ordnung von Verkehrsflächen und der Herstellung von Wegeverbindungen werden städtebauliche Strukturen und Infrastrukturen geschaffen, die eine Verbindung der Stadtteile ermöglichen. Übergeordnete Grünverbindungen werden neu geknüpft, die aus gesamtstädtischer Sicht eine hohe Bedeutung für Grünvernetzung, Erholungs qualität sowie als Fuß- und Radwegeverbindun gen erlangen können. Zwischen dem Hochwas serbassin am Berliner Tor und dem Elbpark En tenwerder wird mit der Entwicklung dieses Quar tiers eine der letzten Lücken des Alster-ElbeGrünzugs geschlossen. Für Rothenburgsort ent steht wasserseitig am Hochwasserbassin eine attraktive Radwege-Verbindung in das Zentrum Hamburgs, aus der Innenstadt entsteht eine di rekte Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Elbe in die Vier-und Marschlande. Die für diese hohen qualitativen Verbindungen erforderliche Infrastruktur (Brücken, Bahndurchstich) ist im Se natskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ dargestellt. Ihre Umsetzung wird auch im Rah men der Entwicklung des Stadtraums Billebogen angestrebt. Die Uferbereiche sollen im Sinne der EU-Wasser rahmenrichtlinie als gewässerökologisch wert volle Lebensräume erhalten, entwickelt bzw. auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode gewertet werden. Die durchgehende Zugänglich keit der Uferbereiche wird, soweit möglich, ange strebt, auch um die Erlebbarkeit der Gewässer landschaft weiter zu verbessern. Flächeneffizienz und Innenentwicklung statt Inan spruchnahme im Außenbereich Gewerbe, Produktion und Industrie sollen in der Stadt gesichert, gestärkt und weiter entwickelt werden. Innovative Technologien und emissions arme flexible Produktionsstätten ermöglichen zu künftig wieder stärker die Integration von Gewerbe und Produktion in urbane Kontexte. Ziel des Senats ist es daher, die hierfür erforderliche ge werbliche Flächenentwicklung zukünftig stärker auf die Entwicklung von Standorten im Innenbe reich mit hoher Flächeneffizienz zu fokussieren. Die FHH verfügt mit dem 11 ha großen Areal des Neuen Huckepackbahnhofs über die größte unbe baute zusammenhängende Potentialfläche für die Entwicklung von Gewerbe nördlich der Elbe. Auf dem Neuen Huckepackbahnhof entsteht die „Speicherstadt des 21. Jahrhunderts“, ein rich tungweisendes Pilotprojekt für Hamburg, das die Umsetzbarkeit der Konzepte der urbanen Produk tion von morgen unter Beweis stellt. Der Hucke packbahnhof ist das Initialprojekt für die weitere Entwicklung am Billebogen, der insgesamt als zentraler Raum für moderne innerstädtische Pro duktion und hochwertige Gewerbeansiedlungen nutzbar gemacht wird. Die Lage des Billebogens im Stadtgebiet bietet im Gegensatz zu nicht integrierten Standorten am Stadtrand die Chance, dass Beschäftigte ihre Wege zur Arbeitsstätte zukünftig auch gut per Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad) erreichen kön nen und so eine stadtverträgliche Mobilität in Hamburg gefördert wird. Neben der bereits beste henden Erreichbarkeit mit der S-Bahn und dem Bus können weitere Radwegeverbindungen als Alternativangebote auch für den Weg zur Arbeit längerfristig einen Beitrag zu einem stadtverträg lichen ModalSplit leisten. Hamburg wird so umfangreiche, heute unter Wert genutzte gewerbliche Flächenpotentiale aufwer ten und das Angebot an Gewerbeflächenpotentia len für die Innenentwicklung deutlich erhöhen, was bei Neuanlagen im Außenbereich mit hohen Kosten verbunden wäre. 3.2 Stadtwirtschaftlicher Nutzen Für die Zukunftsfähigkeit von Städten hat ein attraktives, für zukünftige Bedarfe möglichst flexi bel ausgerichtetes und umfassendes Angebot an Produktion und Gewerbe eine ausschlaggebende Drucksache 21/1394 Bedeutung. Hamburg hat die Chance, an diesem Standort in Rothenburgsort einen neuen Typus von Gewerbegebiet für das 21. Jahrhundert zu entwickeln, das Raum für moderne, innovative Betriebe in einer großen Nähe zum Stadtzentrum bietet. Hamburg hat sich im Masterplan Industrie ver pflichtet, pro Jahr rd. 100 ha städtische Gewerbe flächen zur Verlagerung von Betrieben und zur Ansiedlung neuer Unternehmen verfügbar zu hal ten. Insgesamt können auf dem Areal des Hucke packbahnhofs in Abhängigkeit vom konkreten Nutzungskonzept etwa 150.000 bis 180.000 m² Bruttogeschossfläche (inklusive Opernwerkstät ten und -fundus) für gewerbliche Nutzungen ge schaffen werden. Dieses Flächenangebot ermög licht etwa 2.500 bis 3.000 Arbeitsplätze im Gebiet. Im Billebogen bietet sich insbesondere auf den Flächen südlich des Billebeckens zudem die Chance, die bisherige Nutzung der dortigen ge werblichen Bauflächen aufzuwerten und zu inten sivieren. Im östlichen und südlichen Bereich kann bei Anpassungen des Planrechts ein nennens werter Zuwachs an Kerngebietsflächen entste hen. Der Neue Huckepackbahnhof soll zeigen, wie in der Speicherstadt des 21. Jahrhunderts Gewerbe flächen durch die Stapelung der Nutzungen in einem urbanen Kontext effizient genutzt werden können und dabei auch Flächen für solche Be triebe anbieten, die sonst in Gewerbegebiete gehen würden. Es wird angestrebt, dass inner halb der Gebäudestrukturen, die für Produktion und Gewerbe vorgesehen sind, der überwiegende Teil der Flächen künftig von Unternehmen genutzt wird, die sich nicht in übliche Kerngebiete inte grieren lassen. Für eine erste Vorprägung des Standorts wird es auf eine gelingende städtebauliche Integration der städtischen Opernwerkstätten ankommen, die als erster Nutzer ihren Standort auf dem Areal des Neuen Huckepackbahnhofs finden werden. Ein Teil des Stadtentwicklungsraums liegt im Zu ständigkeitsbereich des Hafens. Die bestehenden und zukünftig zu erwartenden Belange der Hafen wirtschaft und der Schifffahrt (gewerblich und tou ristisch) werden bei der Entwicklung berücksich tigt. 4.Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle 1.die Ausführungen dieser Drucksache zur Kenntnis nehmen; 7 Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2. den Haushaltsbeschluss 2015/2016 in Artikel 5 um folgende Nummer 18 ergänzen: „18. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Verbesserung der Konditionen einer Kredit aufnahme zugunsten der Billebogen Entwick lungsgesellschaft mbH &Co. KG im Haushalts jahr 2015 bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016 bis zu einer Höhe von 58 Mio. Euro zu übernehmen.“; 3. der Einlage der Grundstücke (gemäß Anlage 4) in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung zustimmen; 4.die in der Anlage 5 aufgeführten Änderungen im Haushaltsplan beschließen. 8 Anlage 1: Abgrenzung Stadtentwicklungsraum Billebogen Anlage 2: Organigramm Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Anlage 3: Grundstücksplan Anlage 4: Grundstücksverzeichnis Anlage 5: Zahlenprotokoll Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1394 Anlage 1 Anlage 1 9 BWVI N:\08 RAHMEN\0806 Städtebauliche Verfahren\080613_Rothenburgsort\Konzept_Instutionelle Organisation\Institutionelle Organisation BSW Beteiligungsverwaltung; Geschäftsbesorgungsvertrag SOV Sondervermögen Stadt und Hafen Aufsicht Geschäftsführung Planungshoheit HafenCity HGV FHH / Senat Billebogen Management GmbH Benennung und Entsendung AR-Mitglieder Komplementär Geschäftsbesorgung Grundsatzvereinbarung Liegenschaftsangelegenheiten SOV FB/LIG Erschließungsvereinbarung Billebogen Bezirk Hamburg-Mitte Aufsichtsrat HCH Gesellschafter Erschließungsvereinbarung HafenCity 10 Planungshoheit Billebogen HCH / Juli 2015 BSW Kommanditist - Grundstücke - Hafteinlage Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG Strukturergänzung bestehende Strukturen Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage 2 Plan der an die BBEG zu übertragenden Grundstücke sonstiges Verwaltungsvermögen (VV) Allgemeines Grundvermögen (AGV) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1394 Anlage 3 11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1394 Anlage 4 Stand: 24.07.2015 Grundstücke zur Einlage in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft 12 lfd. Nr. Vermögen Bezirk 1 AGV Mitte 2 AGV Mitte 3 AGV 4 Gemarkung Lagehinweis Flurstück Grundstücksgröße in m² Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Bullenhuser Damm 80 5.053 Billhorner Brückenstraße 40 326 607 Mitte Billwerder Ausschlag Billhorner Röhrendamm 4/ Brandshofer Deich 603 2.422 AGV Mitte Billwerder Ausschlag Amsinckstraße/ Billhorner Brückenstraße/ Heidenkampsweg 1045 12.601 5 AGV Mitte Amsinckstraße 1539 3.624 6 AGV Mitte Hardenstraße 1649 825 7 AGV Mitte Hardenstraße 1659 1.116 8 AGV Mitte Bei der Grünen Brücke 1821 558 9 AGV Mitte Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag 10 AGV Mitte 11 AGV Mitte 12 AGV Mitte 13 AGV Mitte 14 AGV Mitte 15 AGV Mitte 16 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 17 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 18 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 19 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 20 AGV Mitte Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Billwerder Ausschlag Hardenstraße 1846 1.081 Billhorner Brückenstraße/ Billhorner Röhrendamm/ Hardenstraße 1900 1.588 Billhorner Kanalstraße 1 1987 2.922 Billstraße 31 2013 4.392 2052 922 2260 1.308 2282 8.968 2286 12.154 2287 8.317 2288 2.737 2305 3.705 2366 15.605 Billhorner Brückenstraße/ Brandshofer Deich 45 Billhorner Röhrendamm/ Hardenstraße Amsinckstraße/Billhorner Brückenstraße Bullenhuser Damm 56/ Großmannstraße/ Großmannstraße 15 Ausschläger Billdeich/ Bullenhuser Damm92/ Bullenhuser Damm 94 Ausschläger Billdeich/Bullenhuser Damm Bei der Grünen Brücke/ Bullenhuser Damm 15/ Bullenhuser Damm 25 Bullenhuser Damm 75 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1394 noch Anlage 4 Stand: 24.07.2015 Grundstücke zur Einlage in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft 21 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 22 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 23 AGV Mitte Billwerder Ausschlag Billhorner Brückenstraße/ südlich Billhorner Brückenstraße 5 Billhorner Deich/ südöstlich Billhorner Deich 75 Billhorne Brückenstraße 31 östlich Billhorner Brückenstraße 31 24 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 25 AGV Mitte Billwerder Ausschlag 26 AGV Mitte Billwerder Ausschlag Mitte Billwerder Ausschlag 29 30 31 33 34 36 37 2661 - Flächen des Bezirks - Stadtgrün (080-2661) 2661 - Flächen des Bezirks - Stadtgrün (080-2661) 2661 - Flächen des Bezirks - Stadtgrün (080-2661) 2821 - Flächen des Bezirks - Sportflächen (080-2821) 2821 - Flächen des Bezirks - Sportflächen (080-2821) 2661 - Flächen des Bezirks - Stadtgrün (080-2661) 2821 - Flächen des Bezirks - Sportflächen (080-2821) 2748 1.288 2827 133 2901 8.500 2902-2 (Flurstück muss noch gebildet werden, z.Zt noch ein Flurstück 2902 inkl. Opernfundus) ca. 68.356 2962 3.341 3007 1.318 Billhorner Kanalstraße 1971 421 ca. 2.412 Billhorner Deich/ Großmannstraße/westlich Großmannstraße 8 westlich Brandshofer Deich 23 Mitte Billwerder Ausschlag Billstraße 2541-2 (Flurstück muss noch gebildet werden, z.Zt noch ein Flurstück 2541 inkl. Opernfundus) Mitte Billwerder Ausschlag Ausschläger Billdeich/ Großmannstraße 2327 702 Mitte Billwerder Ausschlag südlich Bei der Grünen Brücke 3/ Großmannstraße 2957 1.554 Mitte Billwerder Ausschlag Bei der Grünen Brücke 3 2325 4.981 Mitte Billwerder Ausschlag Billhorner Deich/südl. Großmannstraße 8 2963 561 Mitte Billwerder Ausschlag nördlich Billhorner Röhrendamm 16 2809 2.351 Summe: ca. 186.423 13 14 2 Kontenbereich / Bezeichnung / Position Finanzplan: Ergebnisplan gesamt: Ergebnisplan zw Positionen: Kosten ----------- Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Änderungen Epl. insgesamt Änderungen Finanzplan gesamt Sonstige Investitionen Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung 2-26301001-00005.05 6.019,0 2.000,0 Finanzplan insgesamt: 6.019,0 Ergebnisplan insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: 0,0 0,0 8.019,0 8.019,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.000,0 0,0 8.019,0 8.019,0 15.731,0 2.000,0 0,0 0,0 2.000,0 98050000 0,0 6.019,0 6.019,0 13.731,0 Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Auszahlung Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Änderungen Epl. insgesamt Wirtschaftsförderung 8.019,0 6.019,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt Produkt 8.019,0 97062001 6 Tsd. Euro 8.019,0 zw 5 2015 Plan-Entwurf - bisher - * 6.019,0 Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4 Plan-Entwurf - Neu / fortgeschr. - 6.019,0 Kosten aus Verwaltungstätigkeit 3 zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Änderungen zahlungswirksame Positionen Ergebnisplan Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 1 Plantyp - Planänderungen - 2.000,0 -2.000,0 -2.000,0 0,0 0,0 2.000,0 2.000,0 2.000,0 0,0 -2.000,0 -2.000,0 -2.000,0 -2.000,0 -2.000,0 -2.000,0 7 Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 5 zu Sp. 6) 2016 0,0 8.017,0 8.017,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8.017,0 8.017,0 15.687,0 8.017,0 8.017,0 8.017,0 8 0,0 8.017,0 8.017,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8.017,0 8.017,0 15.687,0 8.017,0 8.017,0 8.017,0 9 Tsd. Euro Plan-Entwurf Plan-Entwurf - Neu / - bisher - * fortgeschr. 10 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 8 zu Sp. 9) Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage 5 2 Kontenbereich / Bezeichnung / Position ----------- Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Änderungen Epl. insgesamt Änderungen Finanzplan gesamt Sonstige Investitionen Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung Finanzplan insgesamt: Ergebnisplan insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Auszahlung Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Finanzplan: 98050000 2-26301001-00005.05 0,0 19.535,0 19.535,0 0,0 19.535,0 19.535,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19.535,0 19.535,0 0,0 0,0 19.535,0 19.535,0 Ergebnisplan gesamt: Ergebnisplan zw Positionen: Änderungen Epl. insgesamt 26.844,0 Kosten Produkt 26.844,0 19.535,0 19.535,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt Wirtschaftsförderung 19.535,0 97062001 12 Tsd. Euro 19.535,0 zw 11 19.535,0 Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4 2017 Plan-Entwurf Plan-Entwurf - Neu / - bisher - * fortgeschr. - 19.535,0 Kosten aus Verwaltungstätigkeit 3 zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Änderungen zahlungswirksame Positionen Ergebnisplan Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 1 Plantyp - Planänderungen - 13 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp.11 zu Sp. 12) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1394 noch Anlage 5 15 16 2 Kontenbereich / Bezeichnung / Position ----------- Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Änderungen Epl. insgesamt Änderungen Finanzplan gesamt Sonstige Investitionen Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung Finanzplan insgesamt: Ergebnisplan insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Auszahlung Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Finanzplan: Ergebnisplan gesamt: 2-26301001-00005.05 19.521,0 0,0 19.521,0 19.521,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19.521,0 19.521,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19.521,0 0,0 0,0 19.521,0 19.521,0 Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan zw Positionen: 98050000 19.521,0 19.521,0 26.810,0 Kosten Produkt Wirtschaftsförderung Änderungen Ergebnisplan insgesamt 26.810,0 19.521,0 97062001 15 Tsd. Euro 19.521,0 zw 14 19.521,0 Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4 2018 Plan-Entwurf Plan-Entwurf - Neu / - bisher - * fortgeschr. - 19.521,0 Kosten aus Verwaltungstätigkeit 3 zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Änderungen zahlungswirksame Positionen Ergebnisplan Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 1 Plantyp - Planänderungen - 16 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8.292,0 8.292,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8.292,0 8.292,0 15.581,0 8.292,0 8.292,0 8.292,0 17 0,0 8.292,0 8.292,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8.292,0 8.292,0 15.581,0 8.292,0 8.292,0 8.292,0 18 Tsd. Euro 2019 19 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 VeränderungsVeränderungsPlan-Entwurf Plan-Entwurf betrag betrag - Neu / - bisher - * (Differenzwert (Differenzwert fortgeschr. Sp.14 zu Sp.15) Sp.17 zu Sp.18) Drucksache 21/1394 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode noch Anlage 5 2 Kontenbereich / Bezeichnung / Position Kosten aus Verwaltungstätigkeit Wirtschaftsförderung ----------- Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Änderungen Epl. insgesamt Änderungen Finanzplan gesamt Sonstige Investitionen Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung 3 Finanzplan: Ergebnisplan gesamt: Ergebnisplan zw Positionen: Kosten Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit Finanzplan insgesamt: Ergebnisplan insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Auszahlung Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Änderungen Epl. insgesamt Produkt Änderungen Ergebnisplan insgesamt Änderungen zahlungswirksame Positionen Ergebnisplan Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 1 Plantyp - Planänderungen - zw 4 98050000 97062001 zw / nzw Plankostenart 2-26301001-00005.05 PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Bezeichnung PSP-Element: BBEG Haftkapitaleinlage 20 Erläuterungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 Drucksache 21/1394 noch Anlage 5 17
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