1394 - luchterhandt

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/1394
25. 08. 15
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Stromaufwärts an Elbe und Bille –
Entwicklung des Billebogens durch die
„Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“
1. Anlass und Zielsetzung
1.1 Konzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“
Mit der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
„Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und
urbane Produktion in HamburgOst“ (Drucksache
20/14117) hat der Senat ein Konzept vorgelegt,
das die Förderung der Entwicklungsdynamik im
Hamburger Osten explizit als einen Schwerpunkt
der zukünftigen Stadtentwicklung benennt. Die
Quartiere stromaufwärts in den östlichen Stadt­
teilen des Bezirks Hamburg-Mitte bieten große
Entwicklungspotentiale für neue Stadtqualitäten
im Sinne des Ziels „Mehr Stadt in der Stadt“, für
neuen und bezahlbaren Wohnraum, für moderne
Industrie- und Gewerbestrukturen, für zukunfts­
fähige Arbeitsplätze und für gemischt genutzte
Vorhaben, für die Entwicklung der erforderlichen
Infrastruktur sowie für die Entwicklung attraktiver
Wasserlagen und Freiräume.
Die Kernziele des Konzeptes sind,
– mehr Wohnungen und neue Stadtqualitäten zu
schaffen,
–moderne Industrie- und Gewerbestrukturen
und damit Arbeitswelten für die Zukunft zu ent­
wickeln sowie
– attraktive Wasserlagen und Grünräume aufzu­
werten, zugänglicher zu machen und zu ver­
binden.
Die Leitgedanken des Konzepts werden beispiel­
haft in Fokusräumen konkretisiert. Die möglichen
Zukunftsbilder für die Fokusräume beziehen be­
reits bestehende Projekte mit ein und entwickeln
sie weiter. Der Stadtentwicklungsraum Billebogen
ist einer von insgesamt elf Fokusräumen.
Auf Grundlage des Senatskonzepts „Stromauf­
wärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane
Produktion in HamburgOst“ wird die Freie und
Hansestadt Hamburg (FHH) die stadträumliche
und infrastrukturelle Entwicklung des Stadt­
entwicklungsraums Billebogen einschließlich der
Grundstücksentwicklung und -vermarktung des
Neuen Huckepackbahnhofes Rothenburgsort
sowie weiterer in städtischem Eigentum stehen­
den Grundstücke durch ihre 100 %ige Tochter
HafenCity Hamburg GmbH (HCH) leisten. Die
­
entsprechend notwendige Erweiterung des Ge­
sellschaftszwecks der HCH ist vom Aufsichtsrat
der Gesellschaft bereits gebilligt und von der
Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Be­
teiligungsmanagement mbH (HGV) als Gesell­
schafterin beschlossen worden. Die Drucksache
dient dazu, über den Umsetzungsstand zu infor­
1
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
mieren und die erforderliche Beschlussfassung
des Senats und der Bürgerschaft zur künftigen
Finanzierung der zu gründenden neuen städti­
schen Entwicklungsgesellschaft herbeizuführen.
gewidmeten Verkehrsflächen zurzeit etwa 20 Hek­
tar in städtischem Eigentum. Der Billebogen bil­
det stadträumlich den zentralen Eingang zu
den Gewerbestandorten in Rothenburgsort und
Billbrook mit 855 Betrieben und ca. 11.500 Be­
schäftigten. Noch fehlt an dieser Stelle ein Auftakt
für die angestrebten, modernen Arbeitswelten im
Hamburger Osten. Der Billebogen bietet die
Chance, Konzepte für die urbane Produktion von
morgen in neuen Gebäudetypologien zu verwirkli­
chen – nur 2,5 Kilometer von der Innenstadt ent­
fernt, überwiegend gut erreichbar und geprägt
durch seine Wasserlagen an der Bille.
1.2 Stadtentwicklungsraum Billebogen
Der Billebogen erstreckt sich als Stadtentwick­
lungsraum östlich der HafenCity von der Elbe
über den Brandshof als westlichem Rand von
­Rothenburgsort weiter über den Neuen Hucke­
packbahnhof und entlang der Bille bis zum Bille­
becken. Im Süden führt er an den Elbpark Enten­
werder (s. Anlage 1). Er umfasst ein Gebiet von
etwa 70 Hektar; davon befinden sich neben den
Übersicht Flächen / Arbeitsplätze Stadtentwicklungsraum Billebogen (gesamt) davon Anteil der Wasserflächen
davon Anteil der städtischen Grundstücke
Neuer Huckepackbahnhof (gesamt) Speicherstadt des 21. Jahrhunderts
(Produktion, Gewerbe, produktionsorientierte Dienstleistungen, Kerngebietsnutzungen) ca. 90 ha ca. 20 ha ca. 20 ha ca. 11 ha ca. 4,25 ha (Nettobauland) Bruttogeschossfläche ca. 130.000 bis 160.000 m² (ohne Opernwerkstätten und ‐fundi)
Anzahl Arbeitsplätze ca. 2.500 bis 3.000 (ohne Opernwerkstätten und ‐fundi) Opernwerkstätten und ‐fundi ca. 3 ha (Produktion für Kultur) Der Billebogen gliedert sich in seiner räumlichen
Struktur in drei Stadträume:
Das Stadttor Elbbrücken wird durch seine räum­
liche Nachbarschaft zum Quartier Elbbrücken
und dessen Nahverkehrsknoten mit gemeinsa­
mer U- und S-Bahnstation in seiner verkehrlichen
Anbindung am meisten von den ausstrahlenden
Zentralitätsfunktionen der östlichen HafenCity
profitieren können. Der Stadtraum ist vorrangig
für zentrale Funktionen (ähnlich Elbbrückenquar­
tier HafenCity), für weitere Kerngebietsnutzungen
und auf einzelnen Grundstücken für gestapelte,
gewerbliche Produktion geeignet.
Der Neue Huckepackbahnhof soll als Chancen­
raum für kleinere und mittlere Unternehmen mit
neu entwickelten, hochverdichteten Gewerbety­
pologien entwickelt werden, in dem sich moderne
Arbeitswelten mit Stadtqualitäten verbinden. Ein
besonderer Fokus dieser Arealentwicklung liegt
dabei insbesondere auf gewerblicher, industrieller
und kultureller Produktion. Insgesamt können auf
dem etwa 11 Hektar großen Areal des Huckepack­
bahnhofs in Abhängigkeit vom konkreten Nut­
zungskonzept etwa 150.000 bis 180.000 m² Brut­
2
togeschossfläche für gewerbliche Nutzungen rea­
lisiert werden. Als erster Nutzer werden die städti­
schen Opernwerkstätten sowie der Opernfundus
voraussichtlich ab 2018 diesen neuen gewerbli­
chen Produktionsort beziehen.
Der Stadtraum Billebecken bietet durch seine bis­
her nicht öffentlich zugänglich Wasserlagen ei­
nerseits ein großes ungehobenes Potential als at­
traktiver Freizeitort an ausgewählten Stellen ent­
lang der Bille, soweit dies mit der benachbarten
gewerblichen und industriellen Nutzung verträg­
lich ist. Schon heute sind drei Wassersportvereine
am Billebecken aktiv. Sie sind ein Hinweis auf das
Potential dieses Gewässerraums auch für den or­
ganisierten Sport, das auch in Zukunft genutzt
werden soll. Wir haben ein erklärtes Interesse
daran, dass die Vereine dort bleiben und werden
dafür sorgen, dass sie an diesem Standort eine
gute Zukunft haben.
Gleichzeitig beinhaltet der Teilraum auch gewerb­
liche Nutzungen unterschiedlichster Branchenzu­
gehörigkeit, Qualität und Nutzungsintensität. In
Verbindung mit einer attraktiveren Gestaltung der
Wasserlagen und der baulichen Fassung der
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Straßenlagen durch ein neues urbanes Bebau­
ungskonzept der Grundstücke bietet sich den
­bisher ansässigen Unternehmen die Möglichkeit
einer erheblichen Verdichtung und Verbesserung
der Standortqualität. Langfristig ist die Herstel­
lung einer öffentlich zugänglichen, möglichst
durchgängigen Grünverbindung bis zur Bille­
mündung das Ziel.
Immobilienwirtschaftlich sind im gesamten Stadt­
entwicklungsraum Billebogen im letzten Jahr­
zehnt keine größeren Investitionen von privater
Seite getätigt worden. Einzelgrundstücke sind
von privater Seite als nicht werthaltig für eine
­Entwicklung angesehen worden; es besteht eine
private Investitionslücke. Daher bedarf es eines
integrierten und neuen Ansatzes, der nicht auf der
individuellen, mehr oder weniger zufälligen Nach­
frage nach Einzelgrundstücken beruht. Der integ­
rierte Ansatz basiert auf folgenden wertschöpfen­
den Aktivitäten:
– Der Entwicklung auch von neuen Gebäude­
konzeptionen, die heutigen und gleichzeitig
zukünftigen Marktbedingungen besser ent­
sprechen; gegebenenfalls als Eigen- oder KoInvestment der Gesellschaft in der Initiierungs­
phase.
– Der Entwicklung von komplementärer Infra­
struktur für die Gebäude.
– Einer insgesamt verbesserten infrastrukturel­
len Durchdringung und Aktivierung des Ge­
biets.
–Der urbanistischen Aktivierung sowohl in
Bezug auf Grün- und Freiraumqualitäten als
auch in Bezug auf kleinräumliche, soziale
Infrastrukturen (z.B. Kindergärten in gewerbe­
naher Lage oder ähnliche Betreuungsmöglich­
keiten oder auch Nahversorgungsangebote
wie Gastronomie oder Handel).
–Attraktivierung der Arbeitsplatzqualität des
­gesamten Areals.
– Entwicklung eines positiven Raumbildes („Bil­
lebogen“) für diesen Teil von Rothenburgsort
als guter Arbeits- und Betriebsstandort als
auch für höherwertige Produktionsnutzungen
mit dynamischer Entwicklungsperspektive.
– Mobilisierung lokaler Betriebe und Akteure für
einen positiven innovationsorientierten Verän­
derungsprozess.
Diese Bündelung von Aktivitäten (Ko-Entwicklung
oder Ko-Produktion) schafft erst die Vorausset­
zungen dafür, dass private Investitionen in einem
größeren Umfang erfolgen. Die investitionshem­
mende Unsicherheit der Unternehmen in Bezug
auf das Gebiet muss in ein für diese kalkulier­
bares Risiko überführt werden.
Drucksache 21/1394
Initialprojekt des Billebogens ist die Entwicklung
des Neuen Huckepackbahnhofs zwischen der
Billhorner Brückenstraße und dem S-Bahnhof
­Rothenburgsort als größter zusammenhängender
Fläche in städtischem Eigentum. Ähnlich wie die
Lagerhäuser in der Speicherstadt, die von einem
tiefer liegenden Fleet und von der Straße aus zu­
gänglich sind, wurde hier ein Flexgeschoss mit
Raumhöhen von 4,80 m bis 8 m konzipiert, das
von einer tiefer liegenden Anlieferstraße ebenso
zugänglich ist wie von einem höher liegenden
„Gewerbeboulevard“. Die Nutzung der Gebäude
bleibt langfristig flexibel – mit Blick auf die Anlie­
ferlogistik ebenso wie für die Aufnahme größerer
Produktions- und Werkanlagen und schafft eine
nachhaltige Entwicklungsperspektive.
Für die weiteren Areale insbesondere im Bereich
des Stadttors Elbbrücken (im Übergang zur Ha­
fenCity) sowie im Stadtraum Billebecken (zwi­
schen Bille und Bille-Kanal) werden die Entwick­
lungspotentiale und Entwicklungsziele nach einer
detaillierteren Bestandsaufnahme formuliert.
Als Teil eines langjährigen Planungsprozesses
werden auch die Leitideen des Masterplans Elb­
brücken aus dem Jahr 2007 aufgegriffen und kon­
zeptionell weiterentwickelt.
2. Gründung der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mit der Gründung der Billebogen Entwicklungs­
gesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) ist das Ziel
des Senates verbunden, Stadtentwicklung in
Form städtischer Tochterunternehmen zu operati­
onalisieren. Die mit der Stadtentwicklung gene­
rierten Wertsteigerungen der Immobilien können
über das heute realisierbare Niveau die Kosten
für die überwiegend vorlaufenden wertschöpfen­
den Aktivitäten ausgleichen und kommen somit
der Stadt Hamburg insgesamt zugute. Stadtent­
wicklungsprojekte dieser Größenordnung mit
einem langfristigen Zeitrahmen werden beein­
flusst durch viele Variablen, die zum jetzigen Zeit­
punkt noch nicht hinreichend quantifiziert bzw.
prognostiziert werden können. Die für die Stadt zu
erwartenden Vorteile sind in Abschnitt 3 „Städte­
baulicher und stadtwirtschaftlicher Nutzen“ quali­
tativ beschrieben. Über den Aufsichtsrat der HCH
und die zuständigen Fachbehörden wird diese
Entwicklung begleitet und gesteuert. Der Senat
wird der Bürgerschaft darüber berichten.
2.1 Institutionelle Organisationen
Zum Zweck der städtebaulichen Entwicklung des
Stadtentwicklungsraums Billebogen nutzt die
FHH eine neu zu gründende städtische Gesell­
3
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
schaft in der Rechtsform einer Kommanditgesell­
schaft. Die Gesellschaft soll als „Billebogen Ent­
wicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ firmieren.
Es ist geplant, dass die Freie und Hansestadt
Hamburg als Kommanditistin, vertreten durch die
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
(BSW), 100 % des Haftkapitals hält. Der Gesell­
schaftszweck soll in der Entwicklung des Stadt­
raums Billebogen, insbesondere in der Entwick­
lung der großen städtischen Gewerbefläche auf
dem ehemaligen Huckepackbahnhof Rothen­
burgsort bestehen.
Persönlich haftende Gesellschafterin wird die
„Billebogen Management GmbH“ als 100 %ige
Tochter der HCH (Anlage 2).
2.2 Kosten und Finanzierung
2.2.1 Vorfinanzierung
Die im Vorgriff auf die Gründung der BBEG anfal­
lenden Kosten bis maximal 2 Mio. Euro durch die
Beauftragung der HCH mit Planungs-, Bau- und
Managementleistungen sowie mit Wirtschaftlich­
keitsbetrachtungen im Raum Billebogen werden
gemäß Drucksache 20/14117 vom Landesbetrieb
Immobilienmanagement und Grundvermögen
(LIG) als Grundeigentümer vorfinanziert.
2.2.2 Kosten der Gesellschaftsgründung
Aus der Gründung der BBEG entstehen dem
Haushalt der FHH keine Kosten. Direkte Auswir­
kungen auf den Haushalt durch den Eintritt der
Billebogen Management GmbH als Komplemen­
tär sind nicht ersichtlich.
2.2.3 Bürgschaft
Um die Konditionen für die Kreditaufnahme der zu
gründenden BBEG zu verbessern, ist die Über­
nahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft
durch die FHH erforderlich.
Die Bürgschaft ist erforderlich zur Entwicklung
des „Neuen Huckepackbahnhofs“ als aktuell we­
sentlicher Aufgabe der BBEG. Darüber hinaus
dient die Bürgschaft dem optionalen Grundstücks­
erwerb. Sowohl für den Bereich „Neuer Hucke­
packbahnhof“ wie auch für andere Stadträume ist
der Erwerb weiterer Grundstücke notwendig oder
sinnvoll. Bestimmte Grundstückslagen behindern
bereits heute erkennbar die infrastrukturelle
Erschließung und Entwicklung von Teilräumen.
­
Gleichzeitig steigt durch die Arrondierungsmög­
lichkeit von Grundstückslagen, durch den Erwerb
von weiteren Grundstücken und im Einzelfall
durch die Verlagerung und Neuansiedlung von
Betrieben die Möglichkeit einer arbeitsplatzorien­
tierten, qualitätsvollen Stadtentwicklung im Inte­
4
resse der FHH. Mit der Ankündigung der Aktivitä­
ten im Stadtentwicklungsraum Billebogen haben
sich die grundstücksbezogenen, auch spekula­
tiven Entwicklungen deutlich verstärkt, sodass
eine ausreichende Handlungsfähigkeit der BBEG
im Interesse Hamburgs liegt.
Zur Übernahme der Bürgschaft wird Artikel 5
„Übernahme von Sicherheitsleistungen“ des
Haushaltsbeschlusses 2015/2016 geändert und
um eine neue Nr. 18 ergänzt: „Der Senat wird er­
mächtigt, Sicherheitsleistungen zur Verbesse­
rung der Konditionen einer Kreditaufnahme zu­
gunsten der Billebogen Entwicklungsgesellschaft
mbH & Co. KG im Haushaltsjahr 2015 bis zu einer
Höhe von 6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016
bis zu einer Höhe von 58 Mio. Euro zu überneh­
men.“
2.2.4 Einlage der Grundstücke/Darstellung und
Bewertung der Flächen
In diese städtische Gesellschaft werden die das
Entwicklungsgebiet betreffenden städtischen
Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens
(AGV) und des Verwaltungsvermögens (VV) (Anla­
gen 3, 4) mitsamt Aufbauten im Eigentum der
Freien und Hansestadt Hamburg eingelegt.
Diese Liegenschaften (Grundstücke mitsamt Auf­
bauten im Eigentum der Freien und Hansestadt
Hamburg) werden in der Eröffnungsbilanz der
BBEG als Sacheinlage der Kommanditistin und
damit als Eigenkapital abgebildet. Die für die
Grundstücke des AGV bestehenden Mietverhält­
nisse der FHH werden auf die BBEG übertragen.
Die Gesellschaftsstruktur der Billebogen Entwick­
lungsgesellschaft ist darauf ausgelegt, dass zu
einem späteren Zeitpunkt nach Unternehmens­
gründung weitere städtische Grundstücke an die
Gesellschaft übertragen werden können.
In der Kernbilanz der FHH wird die BBEG als Fi­
nanzanlage dementsprechend in gleicher Höhe
der Sach- und Hafteinlagen (Eigenkapitalspiegel­
bildmethode) eingebucht. Die Finanzanlage wird
der BSW als Kommanditistin zugeordnet. In der
Konzernbilanz wird die BBEG als vollkonsolidierte
Tochterorganisation berücksichtigt.
Bei der Übertragung der Grundstücke und der
Leistung der Hafteinlage an die BBEG handelt es
sich bilanziell um einen Aktivtausch. Das Grund­
vermögen und der Bestand liquider Mittel verrin­
gern sich, im Gegenzug erhält die FHH eine zu
aktivierende Finanzanlage. Für den Fall einer Auf­
gabe des Gesellschaftszwecks wird ein Rück­
übertragungsanspruch der Freien und Hanse­
stadt Hamburg vereinbart und mit einer Auflas­
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
sungsvormerkung im Grundbucheintrag gesi­
chert. Für den Verzicht auf den Rückübertra­
gungsanspruch und die Löschung der Auflas­
sungsvormerkung ist für jeden Grundstücksver­
kauf die Beteiligung der Kommission für Boden­
ordnung erforderlich.
2.2.5 Haftkapital und Darlehen
Gemäß Drucksache 20/14117 sollte die Behörde
für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) aus
Erschließungsmitteln für Industrie- und Gewerbe­
flächen der BBEG die im ersten Schritt notwen­
digen Mittel zur Verfügung stellen. Damit diese
Mittel dauerhaft zur Stärkung der Gesellschaft
beitragen, ist beabsichtigt, den entsprechenden
Betrag von 2 Mio. Euro als Hafteinlage der Kom­
manditistin einzubringen, der dann als Eigenkapi­
tal abgebildet wird. Das von der BWVI einge­
brachte Haftkapital führt zu einer Finanzanlage in
gleicher Höhe bei der BSW. Die Finanzanlage
wird der BSW als Kommanditistin zugeordnet.
Aus den Mitteln werden ausschließlich aktivier­
bare Erschließungsmaßnahmen finanziert.
Die ursprünglich mit der Erschließung des Hucke­
packbahnhofs beauftragte BWVI hat den Ham­
burger Wasserwerken im März 2014 ein Darlehen
von 250.000,– Euro zur Vorfinanzierung der Trink­
wasserleitung im Erschließungsgebiet Hucke­
packbahnhof (Grundstück Nr. 24 im Grundstücks­
plan) zugesagt. Dieser Darlehensvertrag kann
aufrechterhalten und wie ursprünglich beabsich­
tigt abgewickelt werden, wenn alle drei Beteilig­
ten, BWVI, HCH und Hamburger Wasserwerke
GmbH, darüber Einigkeit erzielen.
2.2.6 Eckpunkte und Risiken
Der Entwicklungshorizont für den Stadtentwick­
lungsraum Billebogen wird auf mindestens
20 Jahre geschätzt.
Es erfolgt eine schrittweise Übertragung fertigge­
stellter Infrastruktur (u.a. Straßen, Brücken, Ufer­
abschlusswände, Plätze, Grünanlagen) an öffent­
liche Rechtsträger der FHH. Bezogen auf ein­
zelne Maßnahmen wird der Zeitpunkt der Vermö­
gensübertragung festgelegt. Für das Gebiet des
ehemaligen Huckepackbahnhofs werden die
In­
frastrukturaufwendungen (Erschließung ohne
Bahndurchstiche) von der BBEG getragen. Für
die Gebiete außerhalb orientiert sich der (ratierli­
che) Kaufpreis an den Anschaffungs-/Herstel­
lungskosten und der jeweiligen Nutzungsdauer. In
diesen Fällen werden die finanziellen Auswirkun­
gen (z.B. Kaufpreise, Abschreibungen und Be­
triebszuschüsse) vom Gesamthaushalt getragen.
Sollten bei der BBEG im Zeitraum zwischen Fer­
tigstellung und Übertragung von Infrastrukturver­
Drucksache 21/1394
mögen unrentierliche Kosten anfallen, so werden
diese durch die FHH ausgeglichen.
Am Ende des Entwicklungshorizonts wird nach
dem überwiegenden Verkauf der hierzu vorgese­
henen und bisher städtischen Immobilien (Grund­
stücke, Gebäude) ein ausgeglichenes Ergebnis
angestrebt. Die Erzielung eines ausgeglichen
Ergebnisses steht jedoch unter dem Vorbehalt
­
verschiedener Entwicklungsrisiken (u.a. mögli­
cherweise erforderliche Altlastenbeseitigung auf
den übertragenen städtischen Grundstücken).
Die von der FHH eingelegten Grundstücke sind
im Altlasthinweiskataster überwiegend mit Altlast­
verdacht und mit der Einstufung „Handlungsbe­
darf bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen“
versehen, sodass lokaler Boden- und gegebenen­
falls Grundwassersanierungsbedarf nicht aus­
geschlossen werden kann.
Generell können Kostenrisiken durch Altlasten
bislang monetär nicht berücksichtigt werden, da
hierzu noch keine detaillierten Bodenuntersu­
chungen und Kostenermittlungen vorliegen.
2.2.7 Europäisches Beihilferecht
Sämtliche durch Dritte ausgeführten baulichen
und Sanierungsmaßnahmen sowie die Grund­
stücksgeschäfte werden durch die städtische
BBEG im Einklang mit dem europäischen Beihil­
fen- und Vergaberecht erbracht.
3. Städtebaulicher und stadtwirtschaftlicher Nutzen
3.1 Städtebaulicher Nutzen
Gestaltung des Stadteingangs als Visitenkarte für
Hamburg
Dem Stadtentwicklungsraum Billebogen mit dem
gegenwärtig noch schwer erreichbaren Neuen
Huckepackbahnhof als Initialzündung kommt auf
Grund seiner Größe und seiner zentralen Lage
am Stadteingang Hamburgs eine herausgeho­
bene Bedeutung zu. Die prominente Lage an den
Elbbrücken ist heute noch weit unter Wert ge­
nutzt:
ausfransende
Bebauungsstrukturen,
Brachflächen, für Hamburg wichtige und unver­
zichtbare, stark frequentierte Verkehrsinfrastruk­
turen sowie unzugängliche Wasserlagen vermit­
teln ein unattraktives Erscheinungsbild, das dem
Stadteingang Hamburgs nicht angemessen ist.
Mit der zukünftigen Entwicklung am Billebogen
besteht die Chance, den Stadteingang Hamburgs
an den Elbbrücken in städtebaulich adäquater
Form auszubilden und eine Visitenkarte für die
Stadt zu prägen. Urbane, hochverdichtete Gewer­
5
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
bestrukturen in kompakten Gebäudetypologien,
neue Raumkanten, attraktive Freiräume und auf­
gewertete Wasserlagen werden das Erschei­
nungsbild Hamburgs an einem sehr prominenten
Ort deutlich verbessern und so insgesamt zur po­
sitiven Imagebildung der Stadt beitragen. Vorhan­
dene wertvolle historische Bauten, insbesondere
Kulturdenkmäler, sollen in die Planungen einbe­
zogen werden.
Der Bau der östlichen HafenCity am Baakenhafen
und die impulsgebenden neuen U-/S-Bahn­stationen Elbbrücken bieten die Chance, durch
die Mobilisierung von gewerblichen Entwick­
lungspotentialen am Billebogen die Entwicklungs­
dynamik nach Osten fortzusetzen und eine Ver­
knüpfung der östlichen HafenCity mit dem Stadt­
teil Rothenburgsort zu erreichen.
Der Stadteingang ist geprägt durch die zentrale
verkehrliche Bedeutung der Elbrücken und der
Billhorner Brückenstraße für das Hauptverkehrs­
straßensystem. Dieser Straßenzug mit der Elb­
querung als der wichtigsten Stadtzufahrt von
Süden (über 100.000 Kraftfahrzeuge je Werktag)
reagiert in seinen Verflechtungen äußerst sensi­
bel hinsichtlich der Verkehrsabwicklung. Die Ge­
staltung des Stadteingangs bedarf eines beson­
deren Aufwands, um die verkehrlichen Funktio­
nen nicht zu beeinträchtigen.
Höherwertige Nutzung zentral gelegener Flächen
zwischen Innenstadt und Billbrook, Rothenburgs­
ort und Hamm
Der Billebogen grenzt an die HafenCity sowie an
weitere Fokusräume des Konzepts „Stromauf­
wärts“, in denen in unterschiedlichen Akteurskon­
stellationen Wohnen und Gewerbe (Bündnisse für
Quartiere in Rothenburgsort und im südlichen
Hamm) sowie die Industriegebiete Billbrook und
Rothenburgsort (Projekt Revitalisierung und Mo­
dernisierung des Industriegebiets Billbrook/
Rothenburgsort, Federführung BWVI) weiter ent­
wickelt werden sollen. Die Entwicklungen in den
benachbarten Quartieren südliches Hamm und
Rothenburgsort werden von Ausstrahleffekten
des Billebogens profitieren. Die Aktivierung der
Brachfläche Huckepackbahnhof für neue Arbeits­
stätten, eine höherwertige Nutzung von weiteren
aktuell mindergenutzten gewerblichen Flächen­
potentialen, eine Inwertsetzung der öffentlichen
Räume sowie die Aufwertung der Wasserlagen
wird die urbanen Atmosphären in den angrenzen­
den Quartieren stärken und erwünschte Entwick­
lungsdynamiken fördern.
Rothenburgsort ist bislang durch seine isolierte
Lage südlich der Bahnlinie und östlich der Elb­
6
brücken geprägt. Mit der Entwicklung auf dem
Neuen Huckepackbahnhof erhält der Stadtteil
neue Bezüge nach Norden und Westen. Neu an­
gesiedelte Serviceeinrichtungen in der „neuen
Speicherstadt“ dienen auch den Bewohnerinnen
und Bewohnern von Rothenburgsort, gewerbliche
und gastronomische Angebote erhöhen die
­Attraktivität des Stadtteils. Gleichzeitig sind die
Beschäftigten der Gewerbebetriebe potentielle
Kunden für die bestehenden Rothenburgsorter
Geschäfte. Mit steigender Attraktivität des Quar­
tiers entstehen Anreize auch für private Grund­
stückseigentümer für eine höherwertige Nutzung
ihrer Flächen.
Nach der Entwicklung der HafenCity, dem Sprung
über die Elbe mit der Durchführung der Interna­
tionalen Bauausstellung und der Internationalen
Gartenschau sowie der Entwicklung der Bahnflä­
chen im Zentrum Altonas ist der Stadtraum Bille­
bogen mit dem zentral gelegenen Neuen Hucke­
packbahnhof der neue Chancenraum, in dem
Hamburg innovative Entwicklungen – hier bezo­
gen auf Gewerbeflächen – anstoßen und umset­
zen wird.
Übergeordnete Grünverbindungen, Uferbereiche
Der bislang brachliegende Neue Huckepack­
bahnhof stellt eine Barriere für die Grünverbin­
dung zwischen Alster und Elbe dar. Mit der Neu­
ordnung von Verkehrsflächen und der Herstellung
von Wegeverbindungen werden städtebauliche
Strukturen und Infrastrukturen geschaffen, die
eine Verbindung der Stadtteile ermöglichen.
Übergeordnete Grünverbindungen werden neu
geknüpft, die aus gesamtstädtischer Sicht eine
hohe Bedeutung für Grünvernetzung, Erholungs­
qualität sowie als Fuß- und Radwegeverbindun­
gen erlangen können. Zwischen dem Hochwas­
serbassin am Berliner Tor und dem Elbpark En­
tenwerder wird mit der Entwicklung dieses Quar­
tiers eine der letzten Lücken des Alster-ElbeGrünzugs geschlossen. Für Rothenburgsort ent­
steht wasserseitig am Hochwasserbassin eine
attraktive Radwege-Verbindung in das Zentrum
­
Hamburgs, aus der Innenstadt entsteht eine di­
rekte Fuß- und Radwegeverbindung entlang der
Elbe in die Vier-und Marschlande. Die für diese
hohen qualitativen Verbindungen erforderliche
­Infrastruktur (Brücken, Bahndurchstich) ist im Se­
natskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“
dargestellt. Ihre Umsetzung wird auch im Rah­
men der Entwicklung des Stadtraums Billebogen
angestrebt.
Die Uferbereiche sollen im Sinne der EU-Wasser­
rahmenrichtlinie als gewässerökologisch wert­
volle Lebensräume erhalten, entwickelt bzw. auf­
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
gewertet werden. Die durchgehende Zugänglich­
keit der Uferbereiche wird, soweit möglich, ange­
strebt, auch um die Erlebbarkeit der Gewässer­
landschaft weiter zu verbessern.
Flächeneffizienz und Innenentwicklung statt Inan­
spruchnahme im Außenbereich
Gewerbe, Produktion und Industrie sollen in der
Stadt gesichert, gestärkt und weiter entwickelt
werden. Innovative Technologien und emissions­
arme flexible Produktionsstätten ermöglichen zu­
künftig wieder stärker die Integration von Gewerbe
und Produktion in urbane Kontexte. Ziel des
­Senats ist es daher, die hierfür erforderliche ge­
werbliche Flächenentwicklung zukünftig stärker
auf die Entwicklung von Standorten im Innenbe­
reich mit hoher Flächeneffizienz zu fokussieren.
Die FHH verfügt mit dem 11 ha großen Areal des
Neuen Huckepackbahnhofs über die größte unbe­
baute zusammenhängende Potentialfläche für
die Entwicklung von Gewerbe nördlich der Elbe.
Auf dem Neuen Huckepackbahnhof entsteht die
„Speicherstadt des 21. Jahrhunderts“, ein rich­
tungweisendes Pilotprojekt für Hamburg, das die
Umsetzbarkeit der Konzepte der urbanen Produk­
tion von morgen unter Beweis stellt. Der Hucke­
packbahnhof ist das Initialprojekt für die weitere
Entwicklung am Billebogen, der insgesamt als
zentraler Raum für moderne innerstädtische Pro­
duktion und hochwertige Gewerbeansiedlungen
nutzbar gemacht wird.
Die Lage des Billebogens im Stadtgebiet bietet im
Gegensatz zu nicht integrierten Standorten am
Stadtrand die Chance, dass Beschäftigte ihre
Wege zur Arbeitsstätte zukünftig auch gut per
Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad) erreichen kön­
nen und so eine stadtverträgliche Mobilität in
Hamburg gefördert wird. Neben der bereits beste­
henden Erreichbarkeit mit der S-Bahn und dem
Bus können weitere Radwegeverbindungen als
Alternativangebote auch für den Weg zur Arbeit
längerfristig einen Beitrag zu einem stadtverträg­
lichen ModalSplit leisten.
Hamburg wird so umfangreiche, heute unter Wert
genutzte gewerbliche Flächenpotentiale aufwer­
ten und das Angebot an Gewerbeflächenpotentia­
len für die Innenentwicklung deutlich erhöhen,
was bei Neuanlagen im Außenbereich mit hohen
Kosten verbunden wäre.
3.2 Stadtwirtschaftlicher Nutzen
Für die Zukunftsfähigkeit von Städten hat ein
­attraktives, für zukünftige Bedarfe möglichst flexi­
bel ausgerichtetes und umfassendes Angebot an
Produktion und Gewerbe eine ausschlaggebende
Drucksache 21/1394
Bedeutung. Hamburg hat die Chance, an diesem
Standort in Rothenburgsort einen neuen Typus
von Gewerbegebiet für das 21. Jahrhundert zu
entwickeln, das Raum für moderne, innovative
Betriebe in einer großen Nähe zum Stadtzentrum
bietet.
Hamburg hat sich im Masterplan Industrie ver­
pflichtet, pro Jahr rd. 100 ha städtische Gewerbe­
flächen zur Verlagerung von Betrieben und zur
Ansiedlung neuer Unternehmen verfügbar zu hal­
ten. Insgesamt können auf dem Areal des Hucke­
packbahnhofs in Abhängigkeit vom konkreten
Nutzungskonzept etwa 150.000 bis 180.000 m²
Bruttogeschossfläche (inklusive Opernwerkstät­
ten und -fundus) für gewerbliche Nutzungen ge­
schaffen werden. Dieses Flächenangebot ermög­
licht etwa 2.500 bis 3.000 Arbeitsplätze im Gebiet.
Im Billebogen bietet sich insbesondere auf den
Flächen südlich des Billebeckens zudem die
Chance, die bisherige Nutzung der dortigen ge­
werblichen Bauflächen aufzuwerten und zu inten­
sivieren. Im östlichen und südlichen Bereich kann
bei Anpassungen des Planrechts ein nennens­
werter Zuwachs an Kerngebietsflächen entste­
hen.
Der Neue Huckepackbahnhof soll zeigen, wie in
der Speicherstadt des 21. Jahrhunderts Gewerbe­
flächen durch die Stapelung der Nutzungen in
einem urbanen Kontext effizient genutzt werden
können und dabei auch Flächen für solche Be­
triebe anbieten, die sonst in Gewerbegebiete
gehen würden. Es wird angestrebt, dass inner­
halb der Gebäudestrukturen, die für Produktion
und Gewerbe vorgesehen sind, der überwiegende
Teil der Flächen künftig von Unternehmen genutzt
wird, die sich nicht in übliche Kerngebiete inte­
grieren lassen.
Für eine erste Vorprägung des Standorts wird es
auf eine gelingende städtebauliche Integration
der städtischen Opernwerkstätten ankommen,
die als erster Nutzer ihren Standort auf dem Areal
des Neuen Huckepackbahnhofs finden werden.
Ein Teil des Stadtentwicklungsraums liegt im Zu­
ständigkeitsbereich des Hafens. Die bestehenden
und zukünftig zu erwartenden Belange der Hafen­
wirtschaft und der Schifffahrt (gewerblich und tou­
ristisch) werden bei der Entwicklung berücksich­
tigt.
4.Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
1.die Ausführungen dieser Drucksache zur
Kenntnis nehmen;
7
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
2. den Haushaltsbeschluss 2015/2016 in Artikel 5
um folgende Nummer 18 ergänzen: „18. Der
Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen
zur Verbesserung der Konditionen einer Kredit­
aufnahme zugunsten der Billebogen Entwick­
lungsgesellschaft mbH &Co. KG im Haushalts­
jahr 2015 bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro
und im Haushaltsjahr 2016 bis zu einer Höhe
von 58 Mio. Euro zu übernehmen.“;
3. der Einlage der Grundstücke (gemäß Anlage 4)
in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft
mbH & Co. KG gem. Artikel 72 Absatz 3 der
Verfassung zustimmen;
4.die in der Anlage 5 aufgeführten Änderungen
im Haushaltsplan beschließen.
8
Anlage 1:
Abgrenzung Stadtentwicklungsraum Billebogen
Anlage 2:
Organigramm Billebogen Entwicklungsgesellschaft
mbH & Co. KG
Anlage 3:
Grundstücksplan
Anlage 4:
Grundstücksverzeichnis
Anlage 5:
Zahlenprotokoll
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1394
Anlage 1
Anlage 1
9
BWVI
N:\08 RAHMEN\0806 Städtebauliche Verfahren\080613_Rothenburgsort\Konzept_Instutionelle Organisation\Institutionelle Organisation
BSW
Beteiligungsverwaltung;
Geschäftsbesorgungsvertrag SOV
Sondervermögen
Stadt und Hafen
Aufsicht
Geschäftsführung
Planungshoheit
HafenCity
HGV
FHH / Senat
Billebogen
Management
GmbH
Benennung und
Entsendung
AR-Mitglieder
Komplementär
Geschäftsbesorgung
Grundsatzvereinbarung
Liegenschaftsangelegenheiten SOV
FB/LIG
Erschließungsvereinbarung Billebogen
Bezirk
Hamburg-Mitte
Aufsichtsrat
HCH
Gesellschafter
Erschließungsvereinbarung HafenCity
10
Planungshoheit
Billebogen
HCH / Juli 2015
BSW
Kommanditist
- Grundstücke
- Hafteinlage
Billebogen
Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG
Strukturergänzung
bestehende Strukturen
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Anlage 2
Plan der an die BBEG zu übertragenden Grundstücke
sonstiges
Verwaltungsvermögen (VV)
Allgemeines
Grundvermögen (AGV)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1394
Anlage 3
11
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1394
Anlage 4
Stand: 24.07.2015
Grundstücke zur Einlage in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft
12
lfd. Nr.
Vermögen
Bezirk
1
AGV
Mitte
2
AGV
Mitte
3
AGV
4
Gemarkung
Lagehinweis
Flurstück
Grundstücksgröße in m²
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Bullenhuser Damm
80
5.053
Billhorner Brückenstraße 40
326
607
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Billhorner Röhrendamm 4/
Brandshofer Deich
603
2.422
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Amsinckstraße/
Billhorner Brückenstraße/
Heidenkampsweg
1045
12.601
5
AGV
Mitte
Amsinckstraße
1539
3.624
6
AGV
Mitte
Hardenstraße
1649
825
7
AGV
Mitte
Hardenstraße
1659
1.116
8
AGV
Mitte
Bei der Grünen Brücke
1821
558
9
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
10
AGV
Mitte
11
AGV
Mitte
12
AGV
Mitte
13
AGV
Mitte
14
AGV
Mitte
15
AGV
Mitte
16
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
17
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
18
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
19
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
20
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Billwerder
Ausschlag
Hardenstraße
1846
1.081
Billhorner Brückenstraße/
Billhorner Röhrendamm/
Hardenstraße
1900
1.588
Billhorner Kanalstraße 1
1987
2.922
Billstraße 31
2013
4.392
2052
922
2260
1.308
2282
8.968
2286
12.154
2287
8.317
2288
2.737
2305
3.705
2366
15.605
Billhorner Brückenstraße/
Brandshofer Deich 45
Billhorner Röhrendamm/
Hardenstraße
Amsinckstraße/Billhorner
Brückenstraße
Bullenhuser Damm 56/
Großmannstraße/
Großmannstraße 15
Ausschläger Billdeich/
Bullenhuser Damm92/
Bullenhuser Damm 94
Ausschläger
Billdeich/Bullenhuser
Damm
Bei der Grünen Brücke/
Bullenhuser Damm 15/
Bullenhuser Damm 25
Bullenhuser Damm 75
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1394
noch Anlage 4
Stand: 24.07.2015
Grundstücke zur Einlage in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft
21
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
22
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
23
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Billhorner Brückenstraße/
südlich Billhorner
Brückenstraße 5
Billhorner Deich/
südöstlich Billhorner
Deich 75
Billhorne
Brückenstraße 31
östlich Billhorner
Brückenstraße 31
24
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
25
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
26
AGV
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Mitte
Billwerder
Ausschlag
29
30
31
33
34
36
37
2661 - Flächen des
Bezirks - Stadtgrün
(080-2661)
2661 - Flächen des
Bezirks - Stadtgrün
(080-2661)
2661 - Flächen des
Bezirks - Stadtgrün
(080-2661)
2821 - Flächen des
Bezirks - Sportflächen
(080-2821)
2821 - Flächen des
Bezirks - Sportflächen
(080-2821)
2661 - Flächen des
Bezirks - Stadtgrün
(080-2661)
2821 - Flächen des
Bezirks - Sportflächen
(080-2821)
2748
1.288
2827
133
2901
8.500
2902-2
(Flurstück
muss noch
gebildet
werden, z.Zt
noch ein
Flurstück 2902
inkl.
Opernfundus)
ca. 68.356
2962
3.341
3007
1.318
Billhorner Kanalstraße
1971
421
ca. 2.412
Billhorner Deich/
Großmannstraße/westlich
Großmannstraße 8
westlich Brandshofer
Deich 23
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Billstraße
2541-2
(Flurstück
muss noch
gebildet
werden, z.Zt
noch ein
Flurstück 2541
inkl.
Opernfundus)
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Ausschläger Billdeich/
Großmannstraße
2327
702
Mitte
Billwerder
Ausschlag
südlich Bei der Grünen
Brücke 3/
Großmannstraße
2957
1.554
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Bei der Grünen Brücke 3
2325
4.981
Mitte
Billwerder
Ausschlag
Billhorner Deich/südl.
Großmannstraße 8
2963
561
Mitte
Billwerder
Ausschlag
nördlich Billhorner
Röhrendamm 16
2809
2.351
Summe: ca. 186.423
13
14
2
Kontenbereich / Bezeichnung / Position
Finanzplan:
Ergebnisplan gesamt:
Ergebnisplan zw Positionen:
Kosten
-----------
Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.)
Änderungen Epl. insgesamt
Änderungen Finanzplan gesamt
Sonstige Investitionen
Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung
2-26301001-00005.05
6.019,0
2.000,0
Finanzplan insgesamt:
6.019,0
Ergebnisplan insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen insgesamt:
0,0
0,0
8.019,0
8.019,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.000,0
0,0
8.019,0
8.019,0
15.731,0
2.000,0
0,0
0,0
2.000,0
98050000
0,0
6.019,0
6.019,0
13.731,0
Ergebnisplan zw Positionen:
Ergebnisplan gesamt:
Finanzplan:
Auszahlung
Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Änderungen Epl. insgesamt
Wirtschaftsförderung
8.019,0
6.019,0
Änderungen Ergebnisplan insgesamt
Produkt
8.019,0
97062001
6
Tsd. Euro
8.019,0
zw
5
2015
Plan-Entwurf
- bisher - *
6.019,0
Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit
4
Plan-Entwurf
- Neu /
fortgeschr. -
6.019,0
Kosten aus Verwaltungstätigkeit
3
zw / nzw Plankostenart
PSP-Element
(bei Investitionen,
Darlehen und
Krediten)
Änderungen zahlungswirksame Positionen
Ergebnisplan
Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung
Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
1
Plantyp
- Planänderungen -
2.000,0
-2.000,0
-2.000,0
0,0
0,0
2.000,0
2.000,0
2.000,0
0,0
-2.000,0
-2.000,0
-2.000,0
-2.000,0
-2.000,0
-2.000,0
7
Veränderungsbetrag
(Differenzwert
Sp. 5 zu Sp. 6)
2016
0,0
8.017,0
8.017,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
8.017,0
8.017,0
15.687,0
8.017,0
8.017,0
8.017,0
8
0,0
8.017,0
8.017,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
8.017,0
8.017,0
15.687,0
8.017,0
8.017,0
8.017,0
9
Tsd. Euro
Plan-Entwurf
Plan-Entwurf
- Neu /
- bisher - *
fortgeschr. 10
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderungsbetrag
(Differenzwert
Sp. 8 zu Sp. 9)
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Anlage 5
2
Kontenbereich / Bezeichnung / Position
-----------
Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.)
Änderungen Epl. insgesamt
Änderungen Finanzplan gesamt
Sonstige Investitionen
Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung
Finanzplan insgesamt:
Ergebnisplan insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen:
Ergebnisplan gesamt:
Finanzplan:
Auszahlung
Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Finanzplan:
98050000
2-26301001-00005.05
0,0
19.535,0
19.535,0
0,0
19.535,0
19.535,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
19.535,0
19.535,0
0,0
0,0
19.535,0
19.535,0
Ergebnisplan gesamt:
Ergebnisplan zw Positionen:
Änderungen Epl. insgesamt
26.844,0
Kosten
Produkt
26.844,0
19.535,0
19.535,0
Änderungen Ergebnisplan insgesamt
Wirtschaftsförderung
19.535,0
97062001
12
Tsd. Euro
19.535,0
zw
11
19.535,0
Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit
4
2017
Plan-Entwurf
Plan-Entwurf
- Neu /
- bisher - *
fortgeschr. -
19.535,0
Kosten aus Verwaltungstätigkeit
3
zw / nzw Plankostenart
PSP-Element
(bei Investitionen,
Darlehen und
Krediten)
Änderungen zahlungswirksame Positionen
Ergebnisplan
Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung
Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
1
Plantyp
- Planänderungen -
13
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderungsbetrag
(Differenzwert
Sp.11 zu Sp. 12)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1394
noch Anlage 5
15
16
2
Kontenbereich / Bezeichnung / Position
-----------
Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.)
Änderungen Epl. insgesamt
Änderungen Finanzplan gesamt
Sonstige Investitionen
Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung
Finanzplan insgesamt:
Ergebnisplan insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen:
Ergebnisplan gesamt:
Finanzplan:
Auszahlung
Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Finanzplan:
Ergebnisplan gesamt:
2-26301001-00005.05
19.521,0
0,0
19.521,0
19.521,0
0,0
0,0
0,0
0,0
19.521,0
19.521,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
19.521,0
0,0
0,0
19.521,0
19.521,0
Änderungen Epl. insgesamt
Ergebnisplan zw Positionen:
98050000
19.521,0
19.521,0
26.810,0
Kosten
Produkt
Wirtschaftsförderung
Änderungen Ergebnisplan insgesamt
26.810,0
19.521,0
97062001
15
Tsd. Euro
19.521,0
zw
14
19.521,0
Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit
4
2018
Plan-Entwurf
Plan-Entwurf
- Neu /
- bisher - *
fortgeschr. -
19.521,0
Kosten aus Verwaltungstätigkeit
3
zw / nzw Plankostenart
PSP-Element
(bei Investitionen,
Darlehen und
Krediten)
Änderungen zahlungswirksame Positionen
Ergebnisplan
Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung
Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
1
Plantyp
- Planänderungen -
16
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
8.292,0
8.292,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
8.292,0
8.292,0
15.581,0
8.292,0
8.292,0
8.292,0
17
0,0
8.292,0
8.292,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
8.292,0
8.292,0
15.581,0
8.292,0
8.292,0
8.292,0
18
Tsd. Euro
2019
19
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
VeränderungsVeränderungsPlan-Entwurf
Plan-Entwurf
betrag
betrag
- Neu /
- bisher - *
(Differenzwert
(Differenzwert
fortgeschr. Sp.14 zu Sp.15)
Sp.17 zu Sp.18)
Drucksache 21/1394
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
noch Anlage 5
2
Kontenbereich / Bezeichnung / Position
Kosten aus Verwaltungstätigkeit
Wirtschaftsförderung
-----------
Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.)
Änderungen Epl. insgesamt
Änderungen Finanzplan gesamt
Sonstige Investitionen
Aufgabenbereich 263 - Landes- und Landschaftsplanung
3
Finanzplan:
Ergebnisplan gesamt:
Ergebnisplan zw Positionen:
Kosten
Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Finanzplan insgesamt:
Ergebnisplan insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen insgesamt:
Ergebnisplan zw Positionen:
Ergebnisplan gesamt:
Finanzplan:
Auszahlung
Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Änderungen Epl. insgesamt
Produkt
Änderungen Ergebnisplan insgesamt
Änderungen zahlungswirksame Positionen
Ergebnisplan
Produktgruppe 271.02 - Wirtschaftsförderung
Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
1
Plantyp
- Planänderungen -
zw
4
98050000
97062001
zw / nzw Plankostenart
2-26301001-00005.05
PSP-Element
(bei Investitionen,
Darlehen und
Krediten)
Bezeichnung PSP-Element:
BBEG Haftkapitaleinlage
20
Erläuterungen
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
Drucksache 21/1394
noch Anlage 5
17