STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 06043/8006-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.nidda.de Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Nidda Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)" mit der Bezeichnung "Brandesgasse" im Stadtteil Eichelsdorf. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat in ihrer Sitzung am 14.07.2015 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung, nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)“ mit der Bezeichnung „Brandesgasse“ im Stadtteil Eichelsdorf, gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Ziel und Zweck der Planung Die Satzung soll dazu dienen, den Innenbereich vom Außenbereich abzugrenzen, um damit die Bebauungsmöglichkeiten von bisher bauplanungsrechtlich nicht erfassten Grundstücken, im Bereich der Satzung zu regeln. In diesem Bereich werden sowohl bereits bebaute Grundstücke als auch bisher unbebaute Grundstücksareale in die Flächen der Satzung einbezogen (siehe auch Abb. des Geltungsbereichs). Die Ergänzungssatzung soll die Klarstellungssatzung vom 09.10.2013 ersetzen und eine zusätzliche Bebaubarkeit der Flurstücksparzelle. 43 teilweise ermöglichen. Lage des Plangebietes Die Abgrenzung der Satzung umfasst einen Teil des nordöstlichen Ortsrandes von Eichelsdorf (s. nachfolgende Abb.). Lage des Plangebietes: 2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Satzungsentwurf mit Begründung in der Zeit vom 07.06.2016 bis einschließlich 08.07.2016 bei der Stadtverwaltung Nidda, im Rathaus, Wilhelm-Eckhardt-Platz, Zimmer 206, während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu dem Satzungsentwurf können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung, während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Bauleitplanverfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Satzungsentwurfes ist aus nachfolgender. Planskizze ersichtlich. Geltungsbereich der Satzung 3 109 1 45 1 109 2 Im Apfelgarten 110 Flur 12 44 1 565 3 565 4 565 2 Lagerplatz 127 3 127 2 128 41 2 566 1 a Br 43 es nd s ga se 67 113 Auf der 138/2 138/1 A 42 1 2 112 1 Stockmühle 48 2 50 42 140 51 39 566 3 48 114 1 1 52 53 152 37 38 141 142 41 42 2 139 137 153 154 35 143 Bölze 42 Bei der 566 49 42 3 41 1 54 55 36 151 33 144 155 31 34 150 156 56 570 32 149 29 146 567 157 30 27 148 147 465 25 28 158 159 26 136 466 467 468 469 470 471 23 21 22 569 473 19 Br a 135 nd es ga ss e 472 161 160 162 Aufgestellt: Nidda, 30.05.2016 04.2 Bechstein/Schw Der Magistrat der Stadt Nidda Bürgermeister
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