Bauleitplanung der Stadt NiddaAufstellung des Bebauungsplanes N

STADT NIDDA
Wilhelm-Eckhardt-Platz  63667 Nidda  Tel.: 06043/8006-0
E-Mail: [email protected]  Internet: www.nidda.de
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Nidda
Aufstellung des Bebauungsplanes N 32 "Schillerstraße 20 - 24" in der Kernstadt Nidda.
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung nach § 4a
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat in ihrer Sitzung am 03.11.2015 den
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes N 32 „Schillerstraße 20 - 24“ in der Kernstadt
Nidda gefasst, sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Der
Geltungsbereich ist durch Beschluss am 08.12.2015 richtiggestellt worden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans
mit Begründung erneut in der Zeit vom
13. Juli 2016 bis einschließlich 28. Juli 2016
in der Stadtverwaltung der Stadt Nidda, 63667 Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz, Zimmer 206 zu
jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren i. V. m. § 13
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Die Dauer der Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 auf 2 Wochen verkürzt.
Stellungnahmen zu dem Planentwurf können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der
Stadtverwaltung während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden. Verspätet abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6
BauGB unberücksichtigt bleiben.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung:
In der Kernstadt Nidda ist der Bau eines Seniorenzentrums geplant. Als geeigneter Standort ist
ein Areal zwischen der Beundestraße und der Schillerstraße (B 457) vorgesehen. Auf den für die
Bebauung benötigten Grundstücken befanden sich bis vor kurzem noch Ruinenreste von
Gebäuden, die einer ursprünglichen gewerblichen Nutzung dienten, sowie ein nicht mehr
genutztes Wohnhaus mit Garage. Sämtliche Gebäudeteile werden abgebrochen.
Durch die Aufstellung des vorbezeichneten Bebauungsplanes sollen nunmehr die
Voraussetzungen für die Genehmigung eines Seniorenzentrums geschaffen werden.
Das Plangebiet wird tlw. als Allgemeines Wohngebiet und tlw. als Mischgebiet festgesetzt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
 Landschaftsplan der Stadt Nidda,
 Prüfung eines potentiellen Fledermausquartiers,
sowie aus dem 1. Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
 Informationen des Regierungspräsidiums zu Boden- und Immissionsschutz,
 Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und zum
Artenschutz
 Anregungen der Naturschutzverbände zu Nisthilfen, Niederschlagswasserrückhaltung und
Baumpflanzungen,
 Informationen aus der Öffentlichkeit zur Verkehrs- und Lärmbelastung, zu
Geruchsbelastungen, zum Altstandort und zu potentiellen Kampfmittelvorkommen, zur
geologischen Beschaffenheit des Baugrundes sowie zum Artenschutz und zur
Biotopbewertung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans aus nf. Planskizze ersichtlich.
Aufgestellt: Nidda, 04.07.2016
04.2 Bechstein/Fö
Der Magistrat der Stadt Nidda
Hans-Peter Seum
Bürgermeister