STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 06043/8006-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.nidda.de Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Nidda Aufstellung des Bebauungsplanes N 32 "Schillerstraße 20 - 24" in der Kernstadt Nidda. Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat in ihrer Sitzung am 03.11.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes N 32 „Schillerstraße 20 - 24“ in der Kernstadt Nidda gefasst, sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Der Geltungsbereich ist durch Beschluss am 08.12.2015 richtiggestellt worden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung erneut in der Zeit vom 13. Juli 2016 bis einschließlich 28. Juli 2016 in der Stadtverwaltung der Stadt Nidda, 63667 Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz, Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 auf 2 Wochen verkürzt. Stellungnahmen zu dem Planentwurf können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung: In der Kernstadt Nidda ist der Bau eines Seniorenzentrums geplant. Als geeigneter Standort ist ein Areal zwischen der Beundestraße und der Schillerstraße (B 457) vorgesehen. Auf den für die Bebauung benötigten Grundstücken befanden sich bis vor kurzem noch Ruinenreste von Gebäuden, die einer ursprünglichen gewerblichen Nutzung dienten, sowie ein nicht mehr genutztes Wohnhaus mit Garage. Sämtliche Gebäudeteile werden abgebrochen. Durch die Aufstellung des vorbezeichneten Bebauungsplanes sollen nunmehr die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Seniorenzentrums geschaffen werden. Das Plangebiet wird tlw. als Allgemeines Wohngebiet und tlw. als Mischgebiet festgesetzt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan der Stadt Nidda, Prüfung eines potentiellen Fledermausquartiers, sowie aus dem 1. Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Informationen des Regierungspräsidiums zu Boden- und Immissionsschutz, Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und zum Artenschutz Anregungen der Naturschutzverbände zu Nisthilfen, Niederschlagswasserrückhaltung und Baumpflanzungen, Informationen aus der Öffentlichkeit zur Verkehrs- und Lärmbelastung, zu Geruchsbelastungen, zum Altstandort und zu potentiellen Kampfmittelvorkommen, zur geologischen Beschaffenheit des Baugrundes sowie zum Artenschutz und zur Biotopbewertung. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans aus nf. Planskizze ersichtlich. Aufgestellt: Nidda, 04.07.2016 04.2 Bechstein/Fö Der Magistrat der Stadt Nidda Hans-Peter Seum Bürgermeister
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