Erholungsort NEUHAUSEN „Der schönste Fleck im Erzgebirge“ A MTSBL AT T Informationen zur Titelseite: Seite 9 NEUHAUSEN, CÄMMERSWALDE Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach, Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach www.neuhausen-erzgebirge.de Heft 06 • Juni 2016 Ausgabetermin: 30.05.2016 Jahrgang 26 Preis: 1,00 E AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 2 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 037361 – 1597-0 Sprechzeiten: Fax: 037361 – 159750 Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Internet: www.neuhausen.de Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 15.00 Uhr E-Mail: [email protected] Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Bankverbindung: IBAN: DE34 8705 2000 3535 0008 49 | BIC: WELADED1FGX | Sparkasse Mittelsachsen Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahle-Mail 105 (1. OG) Bürgermeister Peter Haustein 1597-15 [email protected] 102 (1. OG) Standesamt Candy Lorenz 1597-31 [email protected] 103 (1. OG) Steuern / Barkasse Silke Dietel 1597-13 [email protected] 103 (1. OG) Buchhaltung Kathrin Bilz 1597-11 [email protected] 107 (1. OG) Hauptamt / Bauamt Anke Heidenreich 1597-18 [email protected] 108 (1. OG) Gewerbe Candy Lorenz 1597-16 [email protected] 108 (1. OG) Wohnungswesen Carina Müller 1597-17 [email protected] 109 (1. OG) Kämmerei Heike Schubert 1597-19 [email protected] 002 (EG) Einwohnermeldeamt Carina Müller 1597-30 [email protected] 001 (EG) Touristinformation Telefon: 037361 1597-77, Fax: 037361 1597-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.neuhausen-erzgebirge.de Mo – Fr 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Sa 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Bibliothek: Telefon: 037361 – 15860 Bibliothek Cämmerswalde: E-Mail: [email protected] Mo, Di, Fr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Di 14.30 Uhr – 17.30 Uhr Do 9.00 Uhr – 13.00 Uhr im Haus des Gastes Notrufe Polizei110 Rettungsdienst/Feuerwehr112 Polizeiposten Sayda 037365 / 61166 und 61167 Bundespolizeiinspektion 037327 / 8610 BPOL-Bürgerhinweis 0180 / 234566 Hilfe für Frauen in Not (24 Std.) Frauenschutzhaus Freiberg Tel./Fax: 03731 / 22561 E-Mail:[email protected] Öffentliche Bekanntmachung Am 25.05.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst wurden: Beschluss Nr. 01.05.2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. beschließt die beiliegende Satzung der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheit (Verwaltungskostensatzung) inkl. Kalkulation laut dem Entwurf mit Stand vom 17.05.2016. Die Verwaltungskostensatzung wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben. Beschluss Nr. 02.05.2016 1. Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, das Flurstück 231 d der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von 24 m² und das Flurstück 231 b der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von 40 m² zu veräußern. 2.Die Flurstücke werden zum aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen in Höhe von 7,00 €/m² veräußert. 3. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Grundbucheintragung etc.), tragen die Erwerber. Öffentliche Bekanntmachung Der genaue Termin der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Ratssaal des Rathauses Neuhausen erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln in Neuhausen und Cämmerswalde. P. Haustein, Bürgermeister Satzung der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (Sächs. GVBl. S 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S 349), i. V. m. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 689), zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130), hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. am 25.05.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Kostenpflicht (1)Die Gemeinde erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten, die der Ausübung der hoheitlichen Gewalt dienen (Amtshandlungen), Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen). Seite 3 (2)Eine Amtshandlung im Sinne des Abs. 1 liegt auch dann vor, wenn das Einverständnis der Gemeinde, insbesondere eine Genehmigung oder eine Erlaubnis nach Ablauf einer bestimmten Frist auf Grund einer Rechtsvorschrift als erteilt gilt. 2.Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausgenommen Entgelte für einfache Briefsendungen 3.Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen, 4.Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstigen Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle, 5.Beträge, die anderen Behörden oder Personen für Ihre Tätigkeit zustehen, § 2 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1.wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird, 2.wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet, 3. in Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden. (2)Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem auferlegt werden. (3) Mehrere Kostenschuldner haften gesamtschuldnerisch. § 3 Kostenhöhe (1)Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich unter Berücksichtigung der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen, nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten und nach deren allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, nach dem als Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügtem Kostenverzeichnis. (2)Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt ist, noch Gebührenfreiheit entsprechend §§ 3 und 4 SächsVwKG besteht, bemisst sich die zu erhebende Gebühr nach einer vergleichbaren Amtshandlung im Kostenverzeichnis. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr innerhalb der Rahmengebühr i. H. von 5,00 € bis 25.000 € festgesetzt. (3)Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu berechnen, so ist der Gegenstandswert zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese 1 v. H. vom Wert des Gegenstandes. (4)Der Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizubringen. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Kosten Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen Amtshandlung. In den Fällen, in denen mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Verfahrens getätigt werden, mit der Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung oder bei Zurücknahme oder Erledigung des Antrages oder Rechtsbehelfs. § 5 Zeitpunkt der Fälligkeit Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Gemeinde einen späteren Zeitpunkt bestimmt. § 6 Auslagen (1)An Auslagen der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen werden erhoben, soweit im Kostenverzeichnis nicht Ausnahmen vorgesehen sind: AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 1.Entschädigungen und Vergütungen, die Zeugen und Sachverständigen zustehen, Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben. (2)Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden. (3)Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch dann erhoben, wenn die kostenerhebende Behörde aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat. § 7 Anwendung von Bestimmungen des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, 5, 6 Abs. 2 Satz 2 – 7 sowie Abs. 3 - 5, die §§ 8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechende Anwendung. § 8 Inkrafttreten Diese Verwaltungskostensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verwaltungskostensatzung vom 09.09.2009 außer Kraft. Neuhausen/Erzgeb., 25.05.2016 Haustein Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ➜ Kostenverzeichnis / Anlage 1 siehe Seite 4 AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 4 Kostenverzeichnis / Anlage 1 zu § 3 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. Lfd. Nr. Amtshandlung 1. 1.1 Auskünfte Auskünfte einfacher Art § 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsVwKG Auskünfte, insbesondere aus Akten u. Büchern oder Einsichtnahme in solche Beaufsichtigte Einsicht in Akten, Karteien, Register und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und wenn in einer anderen Tarifzahl keine Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher oder ähnlicher Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungs tätigkeiten, wenn keine andere Gebühr vorgeschrieben ist (je nach Art und Umfang der Tätigkeit) 1.2 1.3 2. 3. Fristverlängerung Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde 7.1. Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2 Amtliche Beglaubigung, Bestätigung Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln, Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen, z. B. Abschlusszeugnis (je angefangene Seite) Erteilung einer Bescheinigung Ausstellen von Zeugnissen, Urkunden, Ausweise aller Art usw. (auch Zweit- und Mehrfertigungen) soweit nichts anderes bestimmt ist) Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bis zu 500,00 € Wert 7.2. bei Sachen über 500,00 € Wert 7.3. bei Tieren 8. 9. 9.1 Schreibauslagen Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., (sofern sie nicht durch Ablichtungen – Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A4 Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind. Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte sowie Aufnahme von Niederschriften von Privatpersonen, wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. je angefangene Viertelstunde Wie 8.1 jedoch mit Kopiergeräten oder Textautomaten hergestellt wurden (auch Anfertigen von Kopien für Bürger) als Grundgebühr bis 5 Seiten zuzüglich je Seite bei Format bis DIN A 4 schwarz/weiß Farbe zuzüglich je Seite bei Format bis DIN A 3 schwarz/weiß Farbe Sonstige Gebühren Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 9.2 Erteilung einer Zweitschrift 9.3 Vergabe von Hausnummern 4. 5. 6. 7. 8.1. 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.2 8.2.1 8.2.2 Gebühr / v. H. des Gegenstandswertes kostenfrei 10,00 € – 130,00 € 10,00 € – 130,00 € 12,00 € – 480,00 € 10 v. H. bis 25 v. H. der für die Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 12,00 € 12,00 € – 480,00 € 5,00 € – 50,00 € ½ Gebühr für das zweite und jedes weitere gleichlautende Exemplar 12,00 € – 50,00 € 2 v. H. des Wertes, mindestens 5,00 € 2 v. H. von 500,00 € und 1 v. H. des Mehrwertes 2 v. H. vom Wert, mindestens die Unterbringungskosten 10,00 € 22,00 € 10,00 € 5,00 € 0,15 € 0,30 € 0,30 € 0,60 € 10,00 € 10 v. H. bis 50 v. H. der für die Erstschrift vorgesehene Gebühr, mindestens 5,00 €; Ist die Erteilung gebührenfrei, beträgt die Gebühr 1,00 € je angefangene Seite, mindestens 2,50 € 25,00 € Seite 5 AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Liebe Neuhausener, wenn ich meinen Heimatort Neuhausen besuche, werde ich oft gefragt: „Wie geht es deiner Mutter?“ Heute möchte ich euch deshalb mitteilen, dass meine, unsere Mutter, Elfriede Winkler am 20. April 2016, im Alter von 92 Jahren, friedlich eingeschlafen ist. Sie lebte seit 1995 in Bischofswiesen-Strub im Altenheim, dabei viele Jahre im Wohnbereich und später in der Pflege. Dank einer ausgezeichneten Betreuung konnte sie dieses hohe Alter erreichen. Am 2. Mai 2016 wurde sie auf dem Bergfriedhof in Berchtesgaden beigesetzt. Mit den herzlichsten Grüßen Konrad Winkler, im Namen der Angehörigen Umwelttelefon Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch Umwelt belastungen sind an folgende Adressen zu richten: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: 0351/5646522 | Fax.: 0351/5646529 [email protected] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Tel.: 0351/26125104 | Fax.: 0351/26125199 [email protected] Außerdem können Sie sich im Internet unter www.luft.sachsen.de über die Luftqualität in Sachsen informieren. TERMINE Abfallentsorgung Juni 2016 Neuhausen (ohne Deutscheinsiedler Weg), OT Dittersbach, OT Frauenbach, OT Heidelbach 09.06.2016Restmüll 23.06.2016Restmüll 28.06.2016Papier 14.06.2016 Gelbe Tonne 28.06.2016 Gelbe Tonne Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg) 23.06.2016Restmüll 23.06.2016Papier 23.06.2016 Gelbe Tonne OT Cämmerswalde 08.06.2016Restmüll 22.06.2016Restmüll 02.06.2016Papier 30.06.2016Papier 14.06.2016 Gelbe Tonne 28.06.2016 Gelbe Tonne OT Deutschgeorgenthal, OT Neuwernsdorf, OT Rauschenbach, 08.06.2016Restmüll 22.06.2016Restmüll 28.06.2016Papier 14.06.2016 Gelbe Tonne 28.06.2016 Gelbe Tonne Die Annahme von Grünschnitt erfolgt immer montags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr am alten Heizhaus (Ernst-ThälmannStr. 20). Wir gratulieren unseren Jubilaren und wünschen alles Gute sowie Gesundheit und Wohlergehen. Neuhausen/Erzgeb. Gottfried Herklotz Roland Schneider Sieglinde Walther Klaus Findeisen Marlene Gläßer Hanna Stiel Heinz Reichelt Horst Matthes Ursula Schmerler Gudrun Wolf Gottfried Lorenz Horst Oswald Ulrike Reichel Helfried Graf Rosemarie Därr Horst Göhler 01.06.1936 01.06.1944 06.06.1938 08.06.1944 08.06.1934 15.06.1929 16.06.1927 17.06.1928 18.06.1939 18.06.1945 20.06.1937 20.06.1934 21.06.1943 25.06.1931 27.06.1938 27.06.1937 80 Jahre 72 Jahre 78 Jahre 72 Jahre 82 Jahre 87 Jahre 89 Jahre 88 Jahre 77 Jahre 71 Jahre 79 Jahre 82 Jahre 73 Jahre 85 Jahre 78 Jahre 79 Jahre OT Cämmerswalde Günter Schubert Ilse Burkhardt Günter Schreiber Helmut Neuber Helga Dornick Harald Herklotz 02.06.1939 04.06.1935 06.06.1939 09.06.1940 19.06.1934 21.06.1942 77 Jahre 81 Jahre 77 Jahre 76 Jahre 82 Jahre 74 Jahre OT Deutschgeorgenthal Inge Hoyer 14.06.1939 77 Jahre OT Dittersbach Lena Zennig Günter Ihle Ingeburg Pflugbeil 16.06.1923 20.06.1938 20.06.1932 93 Jahre 78 Jahre 84 Jahre OT Frauenbach Erika Günther 09.06.1938 78 Jahre OT Rauschenbach Birgit Erler Wolfgang Scholz 04.06.1940 11.06.1941 76 Jahre 75 Jahre Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 04.06.2016 Gisa und Horst Simek aus Neuhausen/Erzgeb. OT Rauschenbach und am 18.06.2016 Helga und Dietmar Sohr aus Neuhausen/Erzgeb. Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am 16.06.2016 Helga und Karl Dornick aus Neuhausen/Erzgeb. OT Cämmerswalde und am 16.06.2016 Ursula und Erich Meyer aus Neuhausen/Erzgeb. OT Cämmerswalde AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 6 Zahnärztlicher Notdienst Geburtstag des Monats Die Geburtstagskinder der Monate Mai und Juni 2016 laden wir am Mittwoch, dem 06.07.2016, um 14.30 Uhr in das Schloss Purschenstein ganz herzlich ein. Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre. Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare. Peter Haustein – Bürgermeister Volkssolidarität Kreisverband Freiberg e.V. Bereich Brand-Erbisdorf Samstag 9:00 – 10:00 Uhr Sonntag 10:00 – 11:00 Uhr Feiertag 10:00 – 11:00 Uhr 04./05.06.16 11./12.06.16 18./19.06.16 25./26.06.16 DM A. Mäder Dr. S. Vogelsang ZA Stephan Kiel DS G. Börner Brand-Erbisdorf Brand-Erbisdorf Großhartmannsdorf Mulda 037322 3657 037322 3864 037329 396 037320 1391 Änderungen bitte vorbehalten. Wochenenddienst DRK-Sozialstation Sayda und Umgebung BEREITSCHAFTSDIENSTE Neuhausen Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar: 037327/83498 • Fax 037327/83499 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 04.-05.06.16Altenpflegerin Frau Rosemarie Büschel Tel. 037327/83498 Voigtsdorf, Hauptstraße 89 Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin 11.-12.06.16Schwester Frau Monika Eckhardt Tel. 037327/83498 Friedebach, Freiberger Straße Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Samstag, Sonntag und an Feiertagen über die Rufnummer ab 19.00 Uhr, ab 14.00 Uhr und 24 Stunden 1 1 6 1 1 7 vermittelt. Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für ihre Patienten zu erreichen. 18.-19.06.16Gesundheits- und Krankenpflegerin Frau Irina Weißbach Tel. 037327/83498 Sayda, Lange Gasse 3 25.-26.06.16Altenpflegerin Frau Rosemarie Büschel Tel.037327/83498 Voigtsdorf, Hauptstraße 89 Schwester Kerstin Krebs PDL SST Sayda und Umgebung Diakoniestation Seiffen Bereitschaftsdienst Zahnärzte Am Rathaus 3 • 09548 Seiffen Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von14:00 bis 17:30 Uhr besetzt. Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr für dringende Schmerzfälle 04./05.06.16 11./12.06.16 18./19.06.16 25./26.06.16 Herr DS E. Heinrich, Olbernhau Frau DS U. Preißler, Heidersdorf Frau Dr. A. Kleemann, Olbernhau Herr SR U. Kleemann, Neuhausen 037360 20676 037361 159938 037360 72364 037361 4132 Apothekenbereitschaft Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr. 30.05.-05.06.16 06.06.-12.06.16 13.06.-19.06.16 20.06.-26.06.16 27.06.-03.07.16 Linden-Apotheke Stadt-Apotheke Löwen-Apotheke Marien-Apotheke Stadt-Apotheke Pockau Lengefeld Marienberg Pockau Sayda Kirchgemeinden Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuhausen-Heidersdorf Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen 037367 87210 037367 2296 03735 22270 037367 9815 037365 1288 Cämmerswalde Bereitschaftsdienst Ärzte Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich. l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: 037362/8481 2. Sonntag nach Trinitatis – 5. Juni 8.30 Uhr Heidersdorf Predigtgottesdienst (Pf. Hecker) 10.00 Uhr NeuhausenGottesdienst mit Heiligem Abendmahl (Pf. Hecker) zugleich Kindergottesdienst Fahrdienst: J. Dietel – 14761 3. Sonntag nach Trinitatis – 12. Juni 10.00 Uhr Neuhausen Waldgottesdienst (L. Hammerschmidt) auf dem Wettinplatz / OT Frauenbach (bei Regen in der Kirche) mit anschließendem Picknick Fahrdienst: N. Heimann – 146128 4. Sonntag nach Trinitatis – 19. Juni 8.30 Uhr Heidersdorf Predigtgottesdienst (Pf. Dr. Beyer) Seite 7 AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 10.00 Uhr Neuhausen Gottesdienst mit Taufgedächtnis (Pf. Dr. Beyer) Fahrdienst: B. Wolf – 4186 Freitag, 24. Juni – Johannistag Andachten auf den Friedhöfen 18.30 Uhr Neuhausen und Niederseiffenbach 19.30 Uhr Heidersdorf und Dittersbach Samstag, 25. Juni 17.00 Uhr Neuhausen Chorkonzert „Geh aus mein Herz“ ausgestaltet von der Kantorei der Kirchgemeinde Ottendorf-Okrilla/Weixdorf und Solisten, Leitung: Kantor Dr. Klaus Holzweißig 5. Sonntag nach Trinitatis, 26. Juni 10.00 Uhr Heidersdorf Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl (L. Hammerschmidt) Katholische Kirche Gottesdienste finden im Juni wie folgt statt: Samstag 04.06. 17.00 Uhr Neuhausen Samstag 11.06. 17.00 Uhr Sayda Samstag 18.06. 17.00 Uhr Neuhausen Samstag 25.06. 17.00 Uhr Sayda Kirchgemeinde Clausnitz-CämmerswaldeRechenberg Unsere Kreise laden ein zum / zur: Fröhliches Alter Montag, 6. Juni 14.00 Uhr Veranstaltungen im Juni 2016 Frauenkreis 19.30 Uhr Donnerstag, 02.06. 14.00 Uhr Rentnerkreis im Pfarrhaus Cämmerswalde Jungschar Mittwoch, 8. Juni 5./6. Kl. montags 17.00 Uhr Christenlehre 1./2. Kl. dienstags 13.30 Uhr 3./4. Kl. dienstags 14.30 Uhr Junge Gemeinde freitags in Seiffen (Fahrdienst anmelden unter 015236929518) 19.00 Uhr Posaunenchor montags 19.30 Uhr Kirchenchor Neuh. dienstags 19.30 Uhr Kirchenvorstand Mittwoch, 22. Juni in Neuhausen 19.00 Uhr Krabbelgruppe im Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“ Dienstag, 14. Juni 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei Neuhausen (Telefon: 037361 45249 | Fax 037361 50851 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwartenberggemeinde.de): Montag und Donnerstag Dienstag und Freitag Freitag, 03.06. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Samstag, 04.06. 20.00 Uhr Kreis Junger Erwachsener im Pfarrhaus Cämmerswalde Sonntag, 05.06. – 2. n. Trinitatis 10.00 Uhr Zentraler „Gottesdienst x anders“ in der Kirche Clausnitz mit Vorstellung der KonfiArbeit unserer 7.-Klässler (Hilke Domsch) Donnerstag, 09.06. 13.30 Uhr Frauendienst im Pfarrhaus Clausnitz Freitag, 10.06. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg 8.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr – Wegen Urlaub vom 9. bis 17.6.2016 geschlossen! – Anzeige Sonntag, 12.06. – 3. n. Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst / Abendmahl / Kinder-GD (Dalke) Kirche Cämmerswalde 17.00 Uhr Sommermusik / Buntes Programm zum Hören und Mitsingen in der Kirche Rechenberg (siehe Seite 8!) Montag, 13.06. 15.30 Uhr Mutti-Kind-Kreis im Pfarraus Clausnitz Dienstag, 14.06. 19.00 Uhr Gebetskreis im Pfarrhaus Clausnitz 20.00 Uhr Gesprächskreis im Pfarrhaus Clausnitz Freitag, 17.06. 17.00 Uhr Christenlehre 5. / 6. Kl. im Pfarrhaus Clausnitz + „Abschluss-Grillen“ 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Sonntag, 19.06. – 4. n. Trinitatis 08.30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rechenberg (Noth) 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe / Abm. / Kigo (Noth) in der Kirche Clausnitz Montag, 20.06. 20.00 Uhr Frauenabend im Pfarraus Clausnitz Freitag, 24.06. 19.00 Uhr Andacht zum Johannistag auf dem Friedhof Rechenberg Junge Gemeinde – Jugendgottesdienst zum Bergstadtfest Freiberg! Sonntag, 26.06. – 5. n. Trinitatis 10.00 Uhr Zentraler Familiengottesdienst zum Schuljahresende in der Kirche Cämmerswalde mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen (Pfarrhaus) Kirche Cämmerswalde (Schenk) AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 8 Donnerstag, 30.06. 14.15 Uhr Seniorenkreis im Pfarrhaus Rechenberg Freitag, 01.07. 19.00 UhrJunge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg (nach Vereinbarung) Samstag, 02.07. 20.00 Uhr Kreis Junger Erwachsener im Pfarrhaus Cämmerswalde Freunde! Zu unserem letzten Treffen vor der Sommerpause zur KUTSCHPARTY mit Picknick im Walde (so der Wettergott mitspielt) Sonntag, 03.07. – 6. n. Trinitatis 09.30 Uhr Gottesdienst zum Clausnitzer Jahrmarkt in erzgebirgischer Mundart im Festzelt Clausnitz Änderungen vorbehalten – deshalb bitte vorab noch mal informieren! DANKE Herzliche Einladung in die Rechenberger Kirche zur Sommermusik am Sonntag, 12. Juni – 17 Uhr! Es singen und musizieren die Akkordeonistin Clara Morgenthau, der Flötenkreis, unser „Kleiner Chor“, ein Kinderchor u. a. Also, ein buntes Programm zum Zuhören und Mitsingen! Extra-Einladung zum Schuljahres-Schluss-Familien-Gottesdienst am 26. Juni in der Kirche Cämmerswalde: Zum gemeinsamen Mittagessen im Anschluss an den Gottesdienst wäre es schön, wenn Sie alle mitkommen! Und außerdem ist eine Salatschüssel (gefüllt) sehr willkommen; wir haben im Plan, Würstchen o.a. auf den Grill zu legen – gemeinsam das Ergebnis abzuwarten, zu schwatzen und es uns dann recht gut schmecken zu lassen! Willkommen! Heimgerufen und christlich beigesetzt wurden: Am 13. April Herr Rudolf Müller (90) in Clausnitz Am 20. Mai Frau Edelgard Renate Storch, geb. Braune (89) in Clausnitz Nun wünschen wir Ihnen und uns allen eine gute Zeit der Erholung, des Kraftauftankens, des Genießens von Sonne, Meer, Berg und des Erkennens von Gottes grenzenloser Güte. Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und vermitteln gerne weiter. Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer VEREINE geben bekannt und kräftigem Abendbrot geht die Fahrt ins frühere „Neuhausener Bad“ – heute „Bad zu Seiffen gehörig. Einsiedel“ Termin: Donnerstag, 23. Juni 2016 Abfahrt: 14:00 Uhr, nur Bahnhof bis Wendeschleife Rückfahrt: ca. 19:30 Uhr Preis: 29,-- €/Pers. Kommt zahlreich und bringt schönes Wetter mit! Eure C. und R. Hengst Seniorengruppe Cämmerswalde Liebe Rentner, am Montag, dem 13. Juni 2016 findet unsere Ausfahrt mit dem Reisedienst Heinig aus Nassau statt. Ziel: Liebe Senioren, wir treffen uns am (nähere Angaben bereits im Amtsblatt Mai 2016) Abfahrt: 8.00 Uhr Lösermühle Cämmerswalde, dann Gaststätte Meyer, Hänig-Schmiede, Grundschule Wie immer: 14:00 Uhr. Bis dahin bleibt gesund! Rückankunft: ca. 18.30/19.00 Uhr Preis: 62,50 EUR pro Person Bitte bis 10.06.2016 bei Inge Gehmlich bzw. Anneli Erler bezahlen. Interessenten können sich noch melden. Es sind noch Plätze frei. Wünschen wir allen Teilnehmern eine schöne Fahrt. Seite 9 AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Die Volkssolidarität e.V. informiert Liebe Mitglieder, wir laden herzlich zu unserer EINLADUNG des EZV Neuhausen Liebe Heimatfreunde, wir laden Euch sowie alle Neuhausner und Gäste 11. JUNI 2016 am zum Regionaltreffen der Erzgebirgszweigvereine ganz herzlich ein. PROGRAMM ein. Mit dem Bus fahren wir ab Bahnhof Neuhausen 12:30 Uhr ab - er hält auch an den bekannten Zusteigemöglichkeiten – zum Ringel. Dort steigen wir in die Gespanne des Herrn Bieber. In der „Fischerbaude“ stärken wir uns bei Kaffee und Erdbeertorte. Die Rückfahrt treten wir dann so an, dass wir mit dem letzten Bus, 17:29 Uhr ab Ringel fahren. Kosten: Fahrt, Bus und Kaffeegedeck 18,00 € Die Teilnahme muss bis 24.06. an die Kassierer gemeldet werden. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag beim bereits „bestellten Traumwetter“. Nicht vergessen: BEITRAGSABRECHNUNG durch die Kassierer am 27.06.2016, ab 14:30 Uhr in der Touristinformation (Achtung: im Rathaus, Erdgeschoss links) Eintreffen der Heimatfreunde am Haus des Gastes in Cämmerswalde. 09:30 Uhr Begrüßung der Heimatfreunde und Gäste 10:00 Uhr Besichtigung der Barockkirche in Cämmerswalde mit Erläuterungen zur Geschichte und Orgelspiel ca. 10:30 Uhr teilen wir uns in zwei Gruppen A – Wanderung ab Kirche, ca. 5,0 km B – Fahrt mit PKW nach Neuhausen, dann Spaziergang rund um Schloss Purschenstein mit geschichtlichen Erläuterungen, Rückfahrt nach Cämmerswalde ab 12:30 Uhr Mittagessen (ist auch für nicht Angemeldete möglich) 14:00 Uhr Kulturprogramm mit Michael Kaltofen, anschließend Kaffeetrinken (Kuchen vom Kuchenbuffet der Heimatfreunde des EZV Neuhausen) Verabschiedung – und, wir singen gemeinsam „Glück auf, der Steiger kommt“. Rückmeldungen bitte bis 06. Juni 2016 an Annelie Bieneck Annelie Geßner Olbernhauer Str. 26 Brüxer Str. 7 A Neuhausen Neuhausen 037361 45154 037361 45246, ab 18:00 Uhr - 4142 Mit freundlichen Grüßen - Der Ortsvorstand An alle Tennisfreunde! Die Tennissaison 2016 hat begonnen, deswegen suchen wir auf diesem Wege neue Mitglieder, die gegen geringe Jahresbeiträge die Tennisanlage in Neuhausen nutzen möchten. Bei Interesse und für weitere Informationen bitte bei Udo Kastner (Freibad) oder Sylvio Mehner melden. 6 usgabe 201 für die Juli-A sener Amtsblattes ist hau unseres Neu Beginn: Die 16! r 16. Juni 20 , de Donnerstag gabe rmins zur Ab ng dieses Te tu n wir uns! al ke nh Ei an ie ed Für d Inserate b d un n te ip kr Die Redaktio Ihrer Manus werden für uns eine öffentliche Probe durchführen. Für Essen und Trinken ist gesorgt! Der Vorstand Ein herzliches Glück auf! AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 10 09544 Neuhausen/Erzgeb., OT Cämmerswalde, Hauptstraße 67 Tel.: 037327/1473, Fax: 037327/18004, Email: [email protected] - Ankündigung! Einladung zum thematischen Elternabend Präventionsveranstaltungen zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr (für Eltern von Kindern im Grundschulalter sowie Schulanfängern) Am Montag, dem 9. Mai 2016 konnten wir unserem Anliegen, die Sicherheit im Straßenverkehr als Fußgänger oder auch als Radfahrer zu verbessern, einen weiteren „Baustein“ hinzufügen. Themen:Aggression „Angriff oder in Angriff nehmen von Beziehung?“ – ein Beziehungsangebot von Kindern und Jugendlichen SOS-Methoden, Umgang mit delinquentem Verhalten und Verweigerungsstrategien Referentin:Martina Meixner (Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe, Sitz in Johanngeorgenstadt) Ort:Wilhelm-Walther-Grundschule (Aula) Hauptstraße 67, OT Cämmerswalde 09544 Neuhausen Zeit:Donnerstag, 13. Juni 2016 19.00 Uhr – 20.30 Uhr Kosten:- eintrittsfrei (Erstattung der Honorarkosten aus dem Fortbildungsbudget der Grundschule) Bitte Anmeldung zur Feststellung der Teilnehmerzahl an das Sekretariat der GS bzw. an M. Gläßer! (Tel.: 037327/1473 oder per E-mail an [email protected]) Landkreislauf Mittelsachsen in Frauenstein Am 30. April 2016 gastierte die 24. Ausgabe des Landkreislaufes Mittelsachsen in Frauenstein. Im Gegensatz zu den Vorjahren war dies ein von Cämmerswalde aus gut zu erreichender Austragungsort. Eine Grundschulstaffel der Wilhelm-Walther-Grundschule war schnell zusammengestellt: Schon eine Stunde vor Schulbeginn traf Herr Weiß, ein vom ADAC beauftragter Mitarbeiter, in Cämmerswalde ein und baute einen umfangreichen Fahrradparcour auf dem ebenen Schulhof auf. Dieser sollte ab der dritten Unterrichtsstunde den Kindern der dritten Klasse, die bekanntlich im nächsten Schuljahr ihre wichtige Radfahrprüfung mit „Führerschein“ haben, zu Übungszwecken und später auch als Wettbewerbsstrecke, genutzt werden. Zuerst waren aber unsere künftigen Schulanfänger, die Vorschulkinder aus beiden Kitas, an der Reihe und durchliefen das lehrreiche ADACUS-Programm. Danach folgten weitere theoretische und praktische Übungen für unsere Erstklässler, die bereits vor einem Jahr die Prävention mit dem Raben ADACUS erlebt haben. Das Lernlevel war diesmal natürlich bedeutend höher. Nach der Hofpause waren dann die Drittklässler an der Reihe. Viele Kinder stellten sich bei den verschiedenen Radfahrübungen schon recht geschickt an. Die „Besten“ konnten sich über Medaillen freuen. Alle Kinder bekamen Urkunden und kleine Preise. Zuletzt war die Strecke noch für die Hortkinder der Einrichtung in Cämmerswalde offen. Hier wurde natürlich unter Anleitung ebenfalls intensiv geübt. Für einzelne „Angsthasen“ kam diese Gelegenheit zum Radfahrüben sehr gelegen. Emilia Speer, Laura Bieber, Oscar Beyer (alle Klasse 2) und Langbein Felix Meyer (Klasse 3) wollten die Farben ihrer Schule vertreten. Ein wenig mulmig war ihnen dann doch zumute, als sie ihre vielen Kontrahenten sahen. Dennoch war das Erreichen des fünfzehnten Platzes ein äußerst respektables Ergebnis (insgesamt 31 Staffeln). Die Erfahrung jedenfalls ist Gold wert und im nächsten Jahr wird wieder angegriffen. Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Weiß aus Schwarzenberg bzw. dem ADAC eine solch zuverlässige Unterstützung bei dieser „lebensnotwendigen“ Aufgabe bekommen haben. – DANKE! Die stolzen Eltern & Begleiter Kinder und Lehrerkollegium der Grundschule Seite 11 Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 AMTSBLATT Lesefest der Grundschule mit 18. Lesewettbewerb Am Mittwoch, dem 4. Mai stellte die erfolgreiche Kinderbuch autorin, Sylke Scheufler aus Globig (bei Wittemberg in SachsenAnhalt), literarische Märchen und Geschichten aus ihrer Feder vor. Im Mittelpunkt ihrer beiden Lesungen standen die phantastischen Romane: „Die Suche nach dem Drachenring“ und „Gefangen in der Eiswelt“. Auch der zweite Fortsetzungsroman wartet auf seine Premiere bei der Frankfurter Buchmesse. Gespannt und neugierig lauschten die Mädchen und Jungen den abwechslungsreichen Vorträgen von Frau Scheufler, die nach ihrem Besuch im Juli 2011 bereits das zweite Mal bei uns gastierte. Das in den letzten Jahren gestiegene Interesse am Lesen wurde durch zahlreiche interessante Fragen der Kinder deutlich. An dieser erfreulichen Entwicklung haben nicht zuletzt die guten Lernangebote von Frau Mühl und Frau Bieneck im Rahmen der GTA großen Anteil. Ein wichtiger Baustein ist jedoch auch die Betreuung und Erweiterung unserer Schulbibliothek. Unsere Lehramtsanwärterin T. Pötzsch und ihre Hauptmentorin P. Weise sind gemeinsam mit vielen von ihnen motivierten Kindern besonders aktiv. Ein absoluter Höhepunkt der schulischen Arbeit war wieder die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Lesewettbewerbes. Alle vier Grundschulklassen delegierten nach zum Teil aufwendigen Vorausscheiden die besten Leser als Kandidaten für den Wettbewerb. Auch die Erstklässler, von denen einige Kinder schon richtig gut lesen können, wollten mit dabei sein. Also musste das Konzept angepasst werden und los ging es am Nachmittag des 4. Mai. Vor ca. 60 Zuhörern und einer aufmerksamen Jury lasen die neun, ausschließlich weiblichen Teilnehmer einen unbekannten Text aus den beliebten Leselöwen-Geschichten. Kandidatenliste: • Kl. 1: Ida Kaltofen, Julia Walther • Kl. 2: Laura Bieber, Lydia Werner • Kl. 3: Fay Schönberg, Natalie Reichelt, Tine Mückel • Kl. 4: Viola Wilczek, Lea Kaltofen Nach einer kurzen Getränkepause präsentierten uns die Dritt- und Viertklässler ihr derzeitiges Lieblingsbuch und gaben eine Lesprobe. Die dritte Aufgabe bestand darin, möglichst phantasievoll und entsprechend der Erzählmerkmale eine begonnene Geschichte spannend und zugleich sinnvoll weiterzuerzählen. Die Übergabe der Lesepokals durch die Buchautorin S. Scheufler an die „Lesekönigin“ Fay Schönberg Auch alle weiteren Teilnehmerinnen erhielten für ihre starken Leistungen kleine Buchpreise. Für die Unterstützung dieser niveauvollen Veranstaltung bedanken wir uns beim Leselöwen-Verlag, beim Schulförderverein, den Jurymitgliedern und den vielen Gästen. Viola Wilczek (Kl. 4) beim Vortrag ihrer eigenen Fortsetzungs geschichte zum Thema: Ufolandung Ihre Geschichten haben die Teilnehmerinnen bereits vor dem Lesewettbewerb aufgeschrieben und brauchten diese nur noch vorzulesen. Nun hatte die Jury wieder die schwierige Aufgabe anhand zahlreicher Merkmale eine Siegerin für die Bücherwürmchenkategorie (Kl. 1/2) und eine Lesekönigin aus der Bücherwürmerkategorie (Kl. 3/4) und weitere Platzierungen festzulegen. Frau Scheufler ehrte im Anschluss an eine schwierige Diskussion mit Siegerpreisen folgende Kinder: • Lesekönigin 2016 der Wilhelm-Walther-Grundschule: Fay Schönberg • Siegerin in der Kategorie Bücherwürmchen: Lydia Werner • Zweitplatzierte der Kategorie Bücherwürmer: Lea Kaltofen und Viola Wilczek Auch dieses Jahr können die Zuschauer auf der 1800 m langen Strecke im Ortsteil Oberseiffenbach wieder spannende Rennen in verschiedenen Meisterschaften und Klassen erwarten. Am Samstag starten die Fahrer zum Flöhapokal und am Sonntag werden die Rennen zur Sachsenmeisterschaft ausgetragen. Die Trainingsläufe beginnen jeweils ab 8 Uhr, die Rennen am Samstag ab 12:30 Uhr und am Sonntag ab 11:40 Uhr. Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt. Der Motorsportclub Schwartenberg e.V. freut sich auf hoffentlich zahlreiche Besucher. AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 12 Große Rast am Schwartenberg – auf dem Modellflugplatz – Wie auch in den vergangenen Jahren fand am 1. Mai – nun bereits zum 9. Mal – die Sport- und Familienwanderung „Rund um den Schwartenberg“ statt. Vorbereitet und organisiert vom Tourismusverein in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und der Touristinformation standen zwei geführte Wanderungen über 7 und 14 km zur Auswahl. Insgesamt 73 Wanderer nahmen die beiden Touren, die in diesem Jahr rund um den Schwartenberg führten, in Angriff. Schönes Wanderwetter und die herrliche Landschaft ließen die Wanderung für alle Teilnehmer zu einem schönen Erlebnis werden. Die gute Verpflegung durch die Fleischerei Bach während der Rast auf dem Modellflugplatz trug ebenfalls zum guten Gelingen bei. Als Abschluss für die Wanderungen gab es im Anschluss am „Affalterbacher Platz“ einen musikalischen Ausklang mit „Kathleen und Torsten“. Für Imbiss und Getränke sorgte in bewährter Weise die Abt. Ski von Pulsschlag Neuhausen. Danke nochmals an alle Helfer, die dazu beigetragen haben, dass wir ein schönes Event für die Gäste unseres Ortes und für alle Wanderfreunde durchführen konnten. Der Zuspruch gibt uns Anlass, auch im nächsten Jahr zum 1. Mai wieder alle Wanderfreunde einzuladen. STOP und Erklärung an „Achims Büschel“, Richtung „Steinhübel“ DURCHFAHRTSZEITEN Marathon Liebe Anwohner, die Vorbereitungen für die Mad East Challenge laufen heiß. Dank Eurer Unterstützung sowie der unermüdlichen Einsatzbereitschaft aller Helfer kann dieses unter Mountainbikern geschätzte Event zum mittlerweile 13. Mal stattfinden. Am Samstag, den 25. Juni 2016 wird die Talsperre Rauschenbach für einige hundert Teilnehmer der Wendepunkt ihrer Hatz durch das Osterzgebirge sein. Wir würden uns auf der Strecke von Altenberg nach Rauschenbach und wieder zurück über´s Mückentürmchen zum Ziel in Altenberg über zahlreiche Zuschauer, lautstarke Unterstützung und Rücksichtnahme in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr sehr freuen. Sportliche Grüße, Euer Matthias Mende und das MAD-EAST-TEAM Alle Informationen findet Ihr unter: www.madmission.de und www. facebook.com/madeast500 LIGHT (42 km) MEDIUM (90 km) HELL (126 km) 10:00 – 10:15 Altenberg, Liftparkplatz (Start) 10:15 – 11:00 Schellerhau 10:20 – 11:15 Bärenfels 10:40 – 12:00 Seyde (Ortsdurchfahrt) Enduro bis ca. 14:30 Seyde 10:50 – 12:30 Hermsdorf – Skihang Enduro bis ca. 14:00 Hermsdorf – Skihang 11:00 – 12:30 Neuhermsdorf 11:00 – 13:00 Holzhau - Muldental u. Fischerbaude 11:30 – 13:45 Bienenmühle – Klötzerberg 11:45 – 14:00 Clausnitz „Saueck“ 11:45 – 14:00 Cämmerswalde – Rachel/Kreuztanne 12:30 – 14:30 Rauschenbach – Pflegeheim 12:40 – 15:30 Cämmerswalde – Bundespolizei 12:45 – 15.00 Deutschgeorgenthal 13:15 – 16:00 Holzhau – Teichhaus 13:30 – 16:30 Neuhermsdorf – Sporthotel 11:10 – 16:30 Neurehefeld 11:15 – 16:45 Rehefeld – Zaunhaus (Ortsdurchfahrt) 14:15 – 17:30 Geising 14:30 – 18:00 Fürstenau 11:30 – 19:40 Cinovec – Golfhotel 11:30 – 19:45 Zinnwald-Georgenfeld 11:40 – 14:00 14:15 – 17:30 16:00 – 20:00 Altenberg (Ziel) Seite 13 Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Aus unserer Ortschronik AMTSBLATT von Leopold Hoppe Fortsetzung aus Amtsblatt 05/2016 Das berufliche Schulwesen in Neuhausen Mit der Bildung der Gewerbeschule am 1.1.1914 entstand eine von der bestehenden volks- und allgemeinbildenden Fortbildungsschule getrennte neue Form des Schulwesens in Neuhausen. Dazu gehörte auch die vom Gemeinderat am 17. März 1914 beschlossene Gewerbeschulordnung. In 22 Paragrafen wurden Inhalt und Aufgaben festgelegt. Daraus entwickelten sich jedoch schon ab Oktober 1914 erhebliche Konkurrenzstreitigkeiten mit der allgemeinen Fortbildungsschule, genauer gesagt, zwischen dem Leiter der Volks- und Fortbildungsschule, Alexander Friedrich, und dem Gewerbelehrer Reinhard Schwarze. Grundsätzliches zu den oft hochgespielten Anfeindungen, die sich bis um 1922/24 hinzogen, sollen später noch dargestellt werden. Friedrich ging 1922 in den Ruhestand, Schwarze verließ 1924 Neuhausen. Dann entstand als neue Schulform die Verbandsberufsschule. 5.2. Ordnung der Gewerbeschule zu Neuhausen § 1 Unternehmer, Aufsicht Die Gewerbeschule zu Neuhausen ist ein Unternehmen der politischen Gemeinde Neuhausen. Sie steht unter Aufsicht der Amtshauptmannschaft Freiberg und in derem Auftrage ihrer Delegation zu Sayda sowie unter Oberaufsicht des Königlichen Ministeriums des Innern. § 2 Zweck Die Gewerbeschule hat die Aufgabe, durch Unterricht, Übung und Erziehung Lehrlingen und Gehilfen eine tüchtige, auf sittlich religiöser und vaterländischer Grundlage ruhende berufliche Bildung zu gewähren. § 3 Verwaltung Die Verwaltung der Gewerbeschule liegt dem Gewerbeschulausschusse ob. Die Verwaltung umfaßt insbesondere die Aufstellung des Lehrplanes, die Aufsicht über dessen Befolgung, Aufstellung des Voranschlages, Richtigsprechung der Jahresrechnung, Erledigung von Wünschen und Beschwerden. Dieser Ausschuss besteht aus a)dem Gemeindevorstand oder seinem gesetzlichen Stellvertreter als Vorsitzendem, b)zwei vom Gemeinderate jedesmal auf die Dauer von 3 Kalenderjahren aus seiner Mitte zu wählenden Gemeindevertreter, die tunlichst dem Gewerbestand angehören sollen, c) dem Leiter der Gewerbeschule, d)einem Mitglied des Gewerbevereins Neuhausen auf solange, als dieser Verein zur Gewerbeschule einen Jahresbeitrag von wenigstens 30 Mark leistet, e)einem Vertreter der am 27. November 1913 im Gasthof zum Erbgericht versammelt gewesenen Vereinigung der Gewerbetreibenden und Industriellen Neuhausens, solange diese Vereinigung einen spätestens am 1. Juli eines jeden Jahres zahlbaren Jahresbeitrag von wenigstens 100 Mark zur Gewerbeschulkasse entrichtet. § 4 Vorsitz Den Vorsitz im Gewerbeschulausschusse und die Erledigung aller mit dem Amte verbundenen schriftlichen Arbeiten übernimmt der Gemeindevorstand, in Behinderungsfällen dessen Stellvertreter. § 5 Leitung Die Leitung der Schule, ihre innere Aufsicht und Zucht, die Aufnahme und Entlassung der Schüler, sowie die Verwaltung der Lehrmittel erfolgt namens des Schulausschusses durch den Leiter der Gewerbeschule. Er hat etwa hierzu vom Schulausschusse gefaßte besondere Beschlüsse zu beachten und über alle die innere Schulaufsicht – und Zucht betreffenden Vorgänge am Schlusse des Schuljahres dem Ausschusse einen ausführlichen Bericht vorzutragen. § 6 Ausschuß – Sitzungen Der Ausschuß hat sich wenigstens einmal im Jahre, oder so oft es sonst der Vorsitzende für nötig erachtet, zu versammeln. Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern muß eine Ausschußsitzung abgehalten werden. Die Sitzungen sind bei dem Erscheinen dreier Mitglieder beschlußfähig. Von diesen drei Mitgliedern müssen jedoch mindestens zwei Mitglieder dem Gemeinderat angehören. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. § 7 Unterricht Der Unterrichtskursus ist dreijährig. Die Unterrichtszeit, die Unterrichtsfächer und die Verteilung des Unterrichts werden durch den Stunden- und Lehrplan festgelegt und richten sich im allgemeinen nach den vom Königlichen Ministerium des Innern aufgestellten Grundsätzen vom 15. Juni 1911. Der Schulausschuß kann den Gewerbeschülern die Teilnahme an den Turnstunden des Turnvereins Neuhausen zur Pflicht machen. § 8 Aufnahme der Schüler Für die Aufnahme ist erforderlich, daß der Aufzunehmende das Ziel der Volksschule erreicht hat. Der Besuch der Gewerbeschule befreit von der Verpflichtung zum Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule. Der Schulleiter hat die Aufnahme und den Austritt solcher Schüler, die der allgemeinen Fortbildungsschulpflicht noch unterliegen, ungesäumt dem Schulausschusse des Wohnorts des Schülers mitzuteilen. Die Schüler verpflichten sich durch ihren Eintritt in die Gewerbeschule, die Schule drei Jahre lang zu besuchen. Nur beim Vorliegen maßgebender Gründe (längere Krankheit, Berufswechsel, Wegzug aus dem Ort und dergl.) ist ein früherer Austritt zulässig, doch ist der Austritt im allgemeinen nur am Schlusse des Schuljahres statthaft. Tritt ein Schüler während des Schuljahres ohne maßgeblichen Grund aus, so ist für das volle Schuljahr weiter zu bezahlen. § 9 Aufwand Die Mittel zur Unterhaltung der Schule werden beschafft a) durch Unterstützung des Königlichen Ministeriums des Innern, b)durch Beiträge der in § 4 unter d und e erwähnten Vereinigungen, c)durch ein zu erhebendes Schulgeld von jährlich 3 Mark für den Schüler, d)durch Zahlung eines Jahresbeitrages von mindestens 100 M seitens der Schulgemeinde Neuhausen, e)durch Übernahme des weiteren Bedarfs auf die Gemeinde kasse. AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Das Schulgeld wird vierteljährlich eingefordert, die Arbeitgeber und Lehrherrn sind für pünktliche Abführung haftbar. Bei großer Bedürftigkeit des Erziehers kann vom Schulausschuß Befreiung ausgesprochen werden. Rückständiges Schulgeld wird nach vorheriger erfolgloser Mahnung, wofür 10 Pfg. Gebühr zu entrichten sind, gleich öffentlichen Abgaben zwangsweise beigetrieben. § 10 Verwendung der Mittel Von den nach § 9 beschafften Mitteln werden die Gehälter der Lehrkräfte, die Lehrmittel und der Verwaltungsaufwand bestritten. Das Unterrichtszimmer stellt die Schulgemeinde Neuhausen unentgeltlich zur Verfügung, ebenso übernimmt sie die Kosten für Reinigung und Heizung des Zimmers. § 11 Gewerbeschulkasse Die Verwaltung der Gewerbeschulkasse geschieht in von der allgemeinen Gemeindekasse getrennter Buchführung unter Aufsicht des Gemeindevorstandes durch den Gemeindekassenverwalter. Dieser darf Zahlungen aus der Gewerbeschulkasse nur mit Anweisung oder mit Zustimmung des Gemeindevorstandes leisten. Die Rechnung ist spätestens bis zum 15. Februar des nächstfolgenden Jahres dem Ausschusse zur Prüfung und Richtigsprechung vorzulegen. § 12 Schuljahr – Ferien Das Schuljahr beginnt am Tage der Aufnahme der Schüler und schließt am Prüfungstage. Die Ferien der Gewerbeschule fallen mit denen der Volksschule Neuhausen zusammen, jedoch beginnen die Weihnachtsferien am 20. Dezember. § 13 Schulprüfung und Entlassung Am Ende eines Schuljahres findet eine öffentliche Prüfung der Schüler, verbunden mit Zensurenverteilung und Entlassung der abgehenden Schüler sowie eine öffentliche Ausstellung der Schülerarbeiten statt. § 14 Verhalten der Schüler Die Schüler haben sich innerhalb und außerhalb der Schule eines gesitteten Verhaltens zu befleißigen und allen Anordnungen der Lehrer und des Schulleiters unbedingt Folge zu leisten. Untersagt ist den Schülern das Tabak- und Zigarrenrauchen und das Zusammenstehen vor Gasthöfen und sonstigen Schankwirtschaften. Seite 14 b) Zurückbehalten in der Schule mit zweckmäßiger Beschäftigung unter Aufsicht, jedoch nicht über die Dauer einer Stunde, c) Verweis vor dem Leiter der Schule im Beisein des Lehrers oder vor den Schülern der Klasse, d) Strafstunde, e) Verweis durch den Vorsitzenden des Schulausschusses unter Androhung der Ausschließung aus der Gewerbeschule, f) Ausschluß aus der Gewerbeschule. Die Strafen unter a und b werden vom Lehrer, die unter c und d vom Schulleiter und die unter e und f vom Schulausschuß verhängt. Die Strafen unter e und f werden den Eltern oder Erziehern und dem Lehrherrn des Schülers mitgeteilt. § 19 Bekanntgabe der Schulordnung Der Lehrer hat am Beginne des Schuljahres den Schülern die sie betreffenden Bestimmungen der Schulordnung, insbesondere die in §§ 16 flgd. mitzuteilen und später in geeigneter Weise in Erinnerung zu bringen. Den im Laufe des Schuljahres eintretenden Schülern ist die Schulordnung sofort bei ihrem Eintritte in die Schule bekanntzugeben. § 20 Schulversäumnisse Verspätungen und Versäumnisse der Unterrichtsstunden sind gehörig zu entschuldigen, Versäumnisse stets durch Bescheinigung des Lehrherrn oder Erziehers. Als Entschuldigungsgrund für Schulversäumnisse gilt in der Regel nur Krankheit des Schülers oder bedenkliche Erkrankung in der Familie. Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Versäumnisse sind dem Schulausschusse anzuzeigen. Bei wiederholten Schulversäumnissen kann die Ausschließung des Schülers aus der Gewerbeschule erfolgen. Im übrigen finden die Bestimmungen in § 5 des Volksschulgesetzes und § 13 der Ausführungsverordnung hierzu entsprechend Anwendung. § 21 Änderung der Schulordnung Jede Änderung dieser Schulordnung bedarf der Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern. § 15 Schadenersatz Die Räume des Schulhauses und die darin befindlichen Gegenstände sind vor Beschädigungen zu bewahren. Wer Schaden anrichtet, hat nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für ihn einzutreten. § 16 Schankstättenbesuch Den Schülern ist der Besuch von Schankwirtschaften und allen Tanzstätten untersagt. Der Besuch von Schankwirtschaften ist den Schülern nur dann gestattet, wenn sie sich in Begleitung erwachsener Personen befinden und der Besuch nicht über 10 Uhr nachts ausgedehnt wird. Ferner ist ihnen der Besuch solcher Schaustellungen verboten, welche die sittliche Reinheit gefährden. § 17 Vereine Der Eintritt in Vereine und Gesellschaften aller Art, sowie der Besuch von Vereinen, Vereinigungen oder Gesellschaften sowie die Teilnahme an ihren Übungsstunden, Sitzungen, Zusammenkünften und sonstigen Veranstaltungen ist den Schülern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Schulausschusses gestattet. § 18 Strafmittel Als Strafmittel können zur Anwendung kommen a) Verweis vom Lehrer, Siegel der Gewerbeschule, Originaldurchmesser 30 mm Fortsetzung folgt! Seite 15 AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke möchte ich mich aus Anlass meines ganz herzlich bei meiner gesamten Familie, Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten bedanken. Mein Dank geht auch an die Freiwillige Feuerwehr, Bürgermeister Haustein, Kirchenvorstand, dem Team vom Haus des Gastes sowie Torsten und Kathleen. Cämmerswalde Für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke, schönen Blumen und Präsente anlässlich meines möchte ich mich bei meiner lieben Frau, meinen Söhnen, Enkeln und deren Partnern sowie Nachbarn, Freunden und Bekannten ganz herzlich bedanken. Ein besonderer Dank geht an Herrn Bürgermeister Peter Haustein, an die Physiotherapie Neuhausen, an den Pflegedienst Clausnitz sowie an die Gaststätte am Flugzeug für die gute Bewirtung. April 2016 Sommerfest der FF Deutscheinsiedel Die Feuerwehr Deutscheinsiedel lädt Euch alle vom 10.06. bis 12.06.2016 auf den Festplatz hinter dem Gerätehaus in Deutscheinsiedel ein. Suchen zum nächstmöglichen Eintrittstermin freundliche Restaurant-/ Hotelfachkraft / Bedienung m/w. in Vollzeit. Auch Quereinsteiger erhalten eine Chance. Interesse? Bewerbung an Hotel „Dachsbaude“, Herr S. Hunger · OT Heidelbach 3 · D-09544 Neuhausen Telefon 037361/14690 oder [email protected] Freitag , den 10. Juni - EINTRITT FREI 18.00 Uhr Beginn des Festbetriebes 19.00 Uhr Lustiger Vereinswettkampf offen für alle Vereine - Natürlich mit Prämierung der Besten - Samstag , den 11. Juni ab18.00 Uhr Beginn des Festbetriebes 20.00 Uhr Tanz für Jung und Alt mit der Live - Band Oldie Bande aus Marienberg Reiseinformationen 30.07.16 03.08. – 07.08.16 16.08. – 19.08.16 30.09. – 04.10.16 Neu!!! Berlin … Musical „Tanz der Vampire“ & Schifffahrt Donau im Feuerzauber … Pilsen, Passau, Schifffahrt mit Feuerwerk 4 Tage Potsdam Pur … Babelsberg, Sanssouci, 1 Tag Freizeit Weltstadt London … Stadtrundfahrt, Windsor, Bootsfahrt Themse Nähere Angaben unter Tel. 037360/6720, -35520 oder www.reisedienst-einhorn.de Sonntag, den 12. Juni 15.00 Uhr Kaffeekonzert bei hausbackenem Kuchen mit den Olbernhauer - „Berglandmusikanten“ großes Festzelt Hüpfburg Fahrten mit dem Feuerwehrauto Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt!!! Wir laden Euch alle herzlichst ein und freuen uns auf viele Gäste Eure Freiwillige Feuerwehr Deutscheinsiedel Vermietung in Neuhausen 87 m2 – 3-Raum-Wohnung + Küche + Bad + WC + Veranda + große Terrasse, Parkett, Ölheizung, sehr schöne Lage in der Natur. Kaltmiete: 300 EUR + Nebenkosten, Garage vorhanden. Tel.: 03671 641 848 | Handy: 0175 3345 987 Tel.: 07031 28 95 52 AMTSBLATT Heft 06 · Juni - Jahrgang 26 Seite 16 * 03. – Freitag – Sonntag 05.06. CRASH-CAR-Rennen auf der Motocrossstrecke in Oberseiffenbach Info: www.crashcar-seiffen.de 04.06. Samstag, 10 – 17 Uhr Histor. Felddienstübung der Sächs. Jägerbataillone im Freilichtmuseum Seiffen 037362 8438 04.06. Samstag, 12 Uhr Party zum Kindertag in der Spielwelt Stockhausen In der Hütte 8, Olbernhau jede Menge Überraschungen, ab 14 Uhr Mitmachspaß mit Clownine Stöckeline 037360 79950 04.06. Samstag, ab 18 Uhr Freiberger Orgelnachtwanderung – Eröffnungskonzert im Dom St. Marien Freiberg, anschl. Wanderung zu Kurzkonzerten im Stadt- und Bergbaumuseum, der Annenkapelle, Jakobikirche www.silbermann.org 03731 3009763 04./ Samstag und Sonntag, ab 10 Uhr 05.06. Erlebnistage Montane Kulturlandschaft im Fortuna Bernstein Stollen Deutschneudorf, Deutschkatharinenberg 14, Sa. + So. Bergmannsbrunch 04.06. geführte Wanderung ab Huthaus Info und Vorreservierung unter: 037368 12942 05.06. Sonntag, 13 Uhr Erlebnisführung für Kinder im Areal der Saigerhütte Olbernhau, ca. 1,5 Stunden Info unter: 037360 73367 05.06. Sonntag Kinderfest des Fördervereins der Grundschule Sayda e. V. im Altsächsischen Gasthof „Kleines Vorwerk“ Sayda 037365 99910 08.06. Mittwoch, 14 Uhr 25 Jahre Diakonie-Sozialstation Seiffen – Sommerfest zum Jubiläum, viele Überraschungen bei Kaffee und Kuchen im HdG Seiffen 037362 8481 09.06. Donnerstag, ab 12 Uhr 25 Jahre Gasthof Dittmannsdorf – Festveranstaltung mit „De Erbschleicher“, Mittagessen und Kaffegedeck, Spaß und Unterhaltung, Tombola im Gasthof Dittmannsdorf Info und Vorbestellung unter: 037360 6349 10. – Freitag bis Sonntag 12.06. Sommerfest der FFW Deutscheinsiedel auf dem Festplatz hinter dem Gerätehaus 037362 76210 11.06. Samstag, 10-16 Uhr „Markt in der Mühle“ – Handwerker, Bastler und Produzenten aus der Region bieten ihre Waren an in der Brettmühle Mulda 037320 8670 12.06. Sonntag, 10 Uhr Waldgottesdienst der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen Wettinplatz / OT Frauenbach Neuhausen, anschl. Picknick (bei Regen in der Kirche) 037361 45249 18.06. Samstag Olbernhauer Straßenfest im Innenstadtgebiet mit Spiel, Spaß und Musik 037360 689866 18./ Samstag und Sonntag, 8:00 – 12:30 Uhr 19.06. 25. Motocross in Seiffen im OT Oberseiffenbach 037362 8438 24.06. Freitag, 19:30 Uhr Johannisfeuer auf dem Schwartenberg 037361 45686 24. – Freitag bis Sonntag 26.06. MAD EAST Challenge 500 – Mountainbike-Etappen-Rennen Samstag, ca. 11:45 – 14:30 Uhr: Wendepunkt an der Talsperre Rauschenbach www.madmission.de 25.06. Samstag, 17 Uhr Chorkonzert „Geh aus mein Herz“ in der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen, ausgestaltet von der Kantorei der Kirchgemeinde Ottendorf -Okrilla / Weixdorf + Solisten 037361 45249 25.06. Samstag, 11 – 16 Uhr Schauglasblasen mit A. Böhm – Lauscha im Glashüttenmuseum Neuhausen 037361 50999 25.06. Samstag, 14 Uhr Fliegerstammtisch – der FSV Schwartenberg e. V. lädt ein in die „Gaststätte am Flugzeug“, Cämmerswalde: Andreas Dietrich: „Der Qualitätsunterschied: Flugzeugführer Ost – Pilot West“ 037322 2514 Der Veranstaltungsplan ist ein Auszug der Angebote und garantiert keine Vollständigkeit. Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen Redaktionelle Zusammenstellung: Touristinformation Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen, 037361 1597-77, Fax 037361 1597-50 Gesamtherstellung: Erzdruck GmbH Vielfalt in Medien, Industriestraße 7, 09496 Marienberg, 03735 9164-0, Fax 03735 9164-50 Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der anderen Teile zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Preis: 1,– €
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