amtsblatt - Neuhausen

Erholungsort
NEUHAUSEN
„Der schönste Fleck im Erzgebirge“
A MTSBL AT T
Informationen zur Titelseite: Seite 9
NEUHAUSEN,
CÄMMERSWALDE
Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach,
Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach
www.neuhausen-erzgebirge.de
Heft 06 • Juni 2016
Ausgabetermin: 30.05.2016
Jahrgang 26
Preis: 1,00 E
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Seite 2
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale: 037361 – 1597-0
Sprechzeiten:
Fax: 037361 – 159750 Dienstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Internet: www.neuhausen.de
Donnerstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Freitag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bankverbindung: IBAN: DE34 8705 2000 3535 0008 49 | BIC: WELADED1FGX | Sparkasse Mittelsachsen
Ihre Ansprechpartner:
Zimmer Bereich
Name
Durchwahle-Mail
105 (1. OG) Bürgermeister
Peter Haustein
1597-15
[email protected]
102 (1. OG) Standesamt
Candy Lorenz
1597-31
[email protected]
103 (1. OG) Steuern / Barkasse
Silke Dietel
1597-13
[email protected]
103 (1. OG) Buchhaltung
Kathrin Bilz
1597-11
[email protected]
107 (1. OG) Hauptamt / Bauamt
Anke Heidenreich
1597-18
[email protected]
108 (1. OG) Gewerbe
Candy Lorenz
1597-16
[email protected]
108 (1. OG) Wohnungswesen
Carina Müller
1597-17
[email protected]
109 (1. OG) Kämmerei
Heike Schubert
1597-19
[email protected]
002 (EG)
Einwohnermeldeamt
Carina Müller
1597-30
[email protected]
001 (EG)
Touristinformation
Telefon: 037361 1597-77, Fax: 037361 1597-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.neuhausen-erzgebirge.de
Mo – Fr 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Sa
10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bibliothek:
Telefon: 037361 – 15860
Bibliothek Cämmerswalde:
E-Mail: [email protected]
Mo, Di, Fr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
Do
9.00 Uhr – 13.00 Uhr
im Haus des Gastes
Notrufe
Polizei110
Rettungsdienst/Feuerwehr112
Polizeiposten Sayda
037365 / 61166 und 61167
Bundespolizeiinspektion
037327 / 8610
BPOL-Bürgerhinweis
0180 / 234566
Hilfe für Frauen in Not (24 Std.)
Frauenschutzhaus Freiberg
Tel./Fax: 03731 / 22561
E-Mail:[email protected]
Öffentliche Bekanntmachung
Am 25.05.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst
wurden:
Beschluss Nr. 01.05.2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. beschließt
die beiliegende Satzung der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. über
die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheit (Verwaltungskostensatzung) inkl. Kalkulation laut dem Entwurf mit Stand vom 17.05.2016.
Die Verwaltungskostensatzung wird in diesem Amtsblatt öffentlich
bekanntgegeben.
Beschluss Nr. 02.05.2016
1.
Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, das Flurstück 231 d der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von
24 m² und das Flurstück 231 b der Gemarkung Dittersbach mit
einer Größe von 40 m² zu veräußern.
2.Die Flurstücke werden zum aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen in Höhe
von 7,00 €/m² veräußert.
3.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Grundbucheintragung etc.),
tragen die Erwerber.
Öffentliche Bekanntmachung
Der genaue Termin der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Ratssaal des Rathauses Neuhausen erfolgt
durch Aushang an den Verkündungstafeln in Neuhausen
und Cämmerswalde.
P. Haustein,
Bürgermeister
Satzung der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. über die Erhebung
von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
(Verwaltungskostensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2014 (Sächs. GVBl. S 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des
Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S 349), i. V. m. § 25
Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. September 2003 (SächsGVBl. S. 689), zuletzt durch Artikel 31
des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130), hat der
Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. am 25.05.2016
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Kostenpflicht
(1)Die Gemeinde erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien
Angelegenheiten, die der Ausübung der hoheitlichen Gewalt
dienen (Amtshandlungen), Kosten (Verwaltungsgebühren und
Auslagen).
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(2)Eine Amtshandlung im Sinne des Abs. 1 liegt auch dann vor,
wenn das Einverständnis der Gemeinde, insbesondere eine
Genehmigung oder eine Erlaubnis nach Ablauf einer bestimmten Frist auf Grund einer Rechtsvorschrift als erteilt gilt.
2.Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
ausgenommen Entgelte für einfache Briefsendungen
3.Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen,
4.Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und
sonstigen Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle,
5.Beträge, die anderen Behörden oder Personen für Ihre Tätigkeit zustehen,
§ 2 Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
1.wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in
dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird,
2.wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft
Gesetzes haftet,
3.
in Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden
Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt
werden.
(2)Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1, die durch unbegründete
Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines
Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem
auferlegt werden.
(3) Mehrere Kostenschuldner haften gesamtschuldnerisch.
§ 3 Kostenhöhe
(1)Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich unter Berücksichtigung der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und
Stellen, nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten und nach deren allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, nach dem als Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügtem
Kostenverzeichnis.
(2)Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder eine
Verwaltungsgebühr bestimmt ist, noch Gebührenfreiheit entsprechend §§ 3 und 4 SächsVwKG besteht, bemisst sich die
zu erhebende Gebühr nach einer vergleichbaren Amtshandlung im Kostenverzeichnis. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr innerhalb der Rahmengebühr i. H.
von 5,00 € bis 25.000 € festgesetzt.
(3)Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu berechnen, so ist der Gegenstandswert zur Zeit
der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen
ist, beträgt diese 1 v. H. vom Wert des Gegenstandes.
(4)Der Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der
Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift
oder beglaubigter Abschrift beizubringen.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Kosten
Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen
Amtshandlung. In den Fällen, in denen mehrere Amtshandlungen
innerhalb eines Verfahrens getätigt werden, mit der Beendigung
der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung oder bei Zurücknahme oder Erledigung des Antrages oder Rechtsbehelfs.
§ 5 Zeitpunkt der Fälligkeit
Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an
den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Gemeinde einen späteren Zeitpunkt bestimmt.
§ 6 Auslagen
(1)An Auslagen der an der Amtshandlung beteiligten Behörden
und Stellen werden erhoben, soweit im Kostenverzeichnis
nicht Ausnahmen vorgesehen sind:
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
1.Entschädigungen und Vergütungen, die Zeugen und Sachverständigen zustehen,
Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener
Höhe erhoben.
(2)Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.
(3)Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch dann erhoben, wenn die kostenerhebende Behörde aus Gründen
der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung oder
aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat.
§ 7 Anwendung von Bestimmungen
des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes
Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, 5, 6
Abs. 2 Satz 2 – 7 sowie Abs. 3 - 5, die §§ 8 bis 17, der § 19,
§ 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der
Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechende
Anwendung.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verwaltungskostensatzung tritt am Tage nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
bisherige Verwaltungskostensatzung vom 09.09.2009 außer
Kraft.
Neuhausen/Erzgeb., 25.05.2016
Haustein
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
➜ Kostenverzeichnis / Anlage 1 siehe Seite 4
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Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Seite 4
Kostenverzeichnis / Anlage 1 zu § 3 der Verwaltungskostensatzung
der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb.
Lfd. Nr.
Amtshandlung
1.
1.1
Auskünfte
Auskünfte einfacher Art § 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsVwKG
Auskünfte, insbesondere aus Akten u. Büchern oder
Einsichtnahme in solche
Beaufsichtigte Einsicht in Akten, Karteien, Register und dgl.,
soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und wenn in
einer anderen Tarifzahl keine Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall
Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
gemeindlicher oder ähnlicher Bestimmungen
Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und andere
zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungs­
tätigkeiten, wenn keine andere Gebühr vorgeschrieben ist
(je nach Art und Umfang der Tätigkeit)
1.2
1.3
2.
3.
Fristverlängerung
Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung
einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde
7.1.
Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder
Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2
Amtliche Beglaubigung, Bestätigung
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln,
Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen,
z. B. Abschlusszeugnis (je angefangene Seite)
Erteilung einer Bescheinigung
Ausstellen von Zeugnissen, Urkunden, Ausweise aller Art usw.
(auch Zweit- und Mehrfertigungen) soweit nichts anderes bestimmt ist)
Fundsachen
Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer,
Eigentümer oder Finder
bei Sachen bis zu 500,00 € Wert
7.2.
bei Sachen über 500,00 € Wert
7.3.
bei Tieren
8.
9.
9.1
Schreibauslagen
Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., (sofern sie nicht durch
Ablichtungen – Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt
werden, je angefangene Seite DIN A4
Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind
Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind.
Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte sowie Aufnahme von Niederschriften von Privatpersonen, wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird.
je angefangene Viertelstunde
Wie 8.1 jedoch mit Kopiergeräten oder Textautomaten hergestellt wurden
(auch Anfertigen von Kopien für Bürger)
als Grundgebühr bis 5 Seiten
zuzüglich je Seite bei Format bis DIN A 4 schwarz/weiß
Farbe
zuzüglich je Seite bei Format bis DIN A 3 schwarz/weiß
Farbe
Sonstige Gebühren
Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr
9.2
Erteilung einer Zweitschrift
9.3
Vergabe von Hausnummern
4.
5.
6.
7.
8.1.
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.2
8.2.1
8.2.2
Gebühr / v. H. des Gegenstandswertes
kostenfrei
10,00 € – 130,00 €
10,00 € – 130,00 €
12,00 € – 480,00 €
10 v. H. bis 25 v. H. der für die Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung
oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr,
mindestens 12,00 €
12,00 € – 480,00 €
5,00 € – 50,00 €
½ Gebühr für das zweite und
jedes weitere gleichlautende Exemplar
12,00 € – 50,00 €
2 v. H. des Wertes, mindestens 5,00 €
2 v. H. von 500,00 € und
1 v. H. des Mehrwertes
2 v. H. vom Wert,
mindestens die Unterbringungskosten
10,00 €
22,00 €
10,00 €
5,00 €
0,15 €
0,30 €
0,30 €
0,60 €
10,00 €
10 v. H. bis 50 v. H. der für die
Erstschrift vorgesehene Gebühr,
mindestens 5,00 €;
Ist die Erteilung gebührenfrei, beträgt die
Gebühr 1,00 € je angefangene Seite,
mindestens 2,50 €
25,00 €
Seite 5
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Liebe Neuhausener,
wenn ich meinen Heimatort Neuhausen besuche, werde ich oft
gefragt: „Wie geht es deiner Mutter?“ Heute möchte ich euch
deshalb mitteilen,
dass meine, unsere Mutter,
Elfriede Winkler
am 20. April 2016,
im Alter von 92 Jahren,
friedlich eingeschlafen ist.
Sie lebte seit 1995 in Bischofswiesen-Strub im Altenheim, dabei
viele Jahre im Wohnbereich und später in der Pflege.
Dank einer ausgezeichneten Betreuung konnte sie dieses hohe
Alter erreichen. Am 2. Mai 2016 wurde sie auf dem Bergfriedhof in
Berchtesgaden beigesetzt.
Mit den herzlichsten Grüßen
Konrad Winkler, im Namen der Angehörigen
Umwelttelefon
Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch Umwelt­
belastungen sind an folgende Adressen zu richten:
 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Tel.: 0351/5646522 | Fax.: 0351/5646529
[email protected]
 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Tel.: 0351/26125104 | Fax.: 0351/26125199
[email protected]
Außerdem können Sie sich im Internet unter www.luft.sachsen.de
über die Luftqualität in Sachsen informieren.
TERMINE Abfallentsorgung
Juni 2016
Neuhausen (ohne Deutscheinsiedler Weg), OT Dittersbach,
OT Frauenbach, OT Heidelbach
09.06.2016Restmüll
23.06.2016Restmüll
28.06.2016Papier
14.06.2016
Gelbe Tonne
28.06.2016
Gelbe Tonne
Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg)
23.06.2016Restmüll
23.06.2016Papier
23.06.2016
Gelbe Tonne
OT Cämmerswalde
08.06.2016Restmüll
22.06.2016Restmüll
02.06.2016Papier
30.06.2016Papier
14.06.2016
Gelbe Tonne
28.06.2016
Gelbe Tonne
OT Deutschgeorgenthal, OT Neuwernsdorf,
OT Rauschenbach,
08.06.2016Restmüll
22.06.2016Restmüll
28.06.2016Papier
14.06.2016
Gelbe Tonne
28.06.2016
Gelbe Tonne
Die Annahme von Grünschnitt erfolgt immer montags in der Zeit
von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr am alten Heizhaus (Ernst-ThälmannStr. 20).
Wir gratulieren
unseren Jubilaren und
wünschen alles Gute
sowie Gesundheit
und Wohlergehen.
Neuhausen/Erzgeb.
Gottfried Herklotz
Roland Schneider
Sieglinde Walther
Klaus Findeisen
Marlene Gläßer
Hanna Stiel
Heinz Reichelt
Horst Matthes
Ursula Schmerler
Gudrun Wolf
Gottfried Lorenz
Horst Oswald
Ulrike Reichel
Helfried Graf
Rosemarie Därr
Horst Göhler
01.06.1936
01.06.1944
06.06.1938
08.06.1944
08.06.1934
15.06.1929
16.06.1927
17.06.1928
18.06.1939
18.06.1945
20.06.1937
20.06.1934
21.06.1943
25.06.1931
27.06.1938
27.06.1937
80 Jahre
72 Jahre
78 Jahre
72 Jahre
82 Jahre
87 Jahre
89 Jahre
88 Jahre
77 Jahre
71 Jahre
79 Jahre
82 Jahre
73 Jahre
85 Jahre
78 Jahre
79 Jahre
OT Cämmerswalde
Günter Schubert
Ilse Burkhardt
Günter Schreiber
Helmut Neuber
Helga Dornick
Harald Herklotz
02.06.1939
04.06.1935
06.06.1939
09.06.1940
19.06.1934
21.06.1942
77 Jahre
81 Jahre
77 Jahre
76 Jahre
82 Jahre
74 Jahre
OT Deutschgeorgenthal
Inge Hoyer
14.06.1939
77 Jahre
OT Dittersbach
Lena Zennig
Günter Ihle
Ingeburg Pflugbeil
16.06.1923
20.06.1938
20.06.1932
93 Jahre
78 Jahre
84 Jahre
OT Frauenbach
Erika Günther
09.06.1938
78 Jahre
OT Rauschenbach
Birgit Erler
Wolfgang Scholz
04.06.1940
11.06.1941
76 Jahre
75 Jahre
Das Fest der
Goldenen Hochzeit
feiern am 04.06.2016
Gisa und Horst Simek
aus Neuhausen/Erzgeb. OT Rauschenbach
und
am 18.06.2016
Helga und Dietmar Sohr
aus Neuhausen/Erzgeb.
Das Fest der
Diamantenen Hochzeit
feiern am 16.06.2016
Helga und Karl Dornick
aus Neuhausen/Erzgeb. OT Cämmerswalde
und am 16.06.2016
Ursula und Erich Meyer
aus Neuhausen/Erzgeb. OT Cämmerswalde
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Seite 6
Zahnärztlicher Notdienst
Geburtstag des Monats
Die Geburtstagskinder der Monate Mai und Juni 2016
laden wir am Mittwoch, dem 06.07.2016, um 14.30 Uhr in das
Schloss Purschenstein ganz herzlich ein.
Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre.
Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können
wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare.
Peter Haustein – Bürgermeister
Volkssolidarität Kreisverband Freiberg e.V.
Bereich Brand-Erbisdorf
Samstag 9:00 – 10:00 Uhr
Sonntag 10:00 – 11:00 Uhr
Feiertag 10:00 – 11:00 Uhr
04./05.06.16
11./12.06.16
18./19.06.16
25./26.06.16
DM A. Mäder
Dr. S. Vogelsang
ZA Stephan Kiel
DS G. Börner
Brand-Erbisdorf
Brand-Erbisdorf
Großhartmannsdorf
Mulda
037322 3657
037322 3864
037329 396
037320 1391
Änderungen bitte vorbehalten.
Wochenenddienst
DRK-Sozialstation Sayda
und Umgebung
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Neuhausen
Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar:
037327/83498 • Fax 037327/83499
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
04.-05.06.16Altenpflegerin
Frau Rosemarie Büschel Tel. 037327/83498
Voigtsdorf, Hauptstraße 89
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin
11.-12.06.16Schwester
Frau Monika Eckhardt Tel. 037327/83498
Friedebach, Freiberger Straße
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
über die Rufnummer
ab 19.00 Uhr,
ab 14.00 Uhr und
24 Stunden
1 1 6 1 1 7 vermittelt.
Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für
ihre Patienten zu erreichen.
18.-19.06.16Gesundheits- und Krankenpflegerin
Frau Irina Weißbach Tel. 037327/83498
Sayda, Lange Gasse 3
25.-26.06.16Altenpflegerin
Frau Rosemarie Büschel Tel.037327/83498
Voigtsdorf, Hauptstraße 89
Schwester Kerstin Krebs
PDL SST Sayda und Umgebung
Diakoniestation Seiffen
Bereitschaftsdienst
Zahnärzte
Am Rathaus 3 • 09548 Seiffen
Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag
jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich
mittwochs von14:00 bis 17:30 Uhr besetzt.
Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr
für dringende Schmerzfälle
04./05.06.16
11./12.06.16
18./19.06.16
25./26.06.16
Herr DS E. Heinrich, Olbernhau
Frau DS U. Preißler, Heidersdorf
Frau Dr. A. Kleemann, Olbernhau
Herr SR U. Kleemann, Neuhausen
037360 20676
037361 159938
037360 72364
037361 4132
Apothekenbereitschaft
Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und
beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet
am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr.
30.05.-05.06.16
06.06.-12.06.16
13.06.-19.06.16
20.06.-26.06.16
27.06.-03.07.16
Linden-Apotheke
Stadt-Apotheke
Löwen-Apotheke
Marien-Apotheke
Stadt-Apotheke
Pockau
Lengefeld
Marienberg
Pockau
Sayda
Kirchgemeinden
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Neuhausen-Heidersdorf
Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen
037367 87210
037367 2296
03735 22270
037367 9815
037365 1288
Cämmerswalde
Bereitschaftsdienst Ärzte
Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen
Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: 037362/8481
2. Sonntag nach Trinitatis – 5. Juni
8.30 Uhr
Heidersdorf Predigtgottesdienst (Pf. Hecker)
10.00 Uhr
NeuhausenGottesdienst
mit Heiligem Abendmahl (Pf. Hecker)
zugleich Kindergottesdienst
Fahrdienst: J. Dietel – 14761
3. Sonntag nach Trinitatis – 12. Juni
10.00 Uhr
Neuhausen Waldgottesdienst (L. Hammerschmidt)
auf dem Wettinplatz / OT Frauenbach
(bei Regen in der Kirche)
mit anschließendem Picknick
Fahrdienst: N. Heimann – 146128
4. Sonntag nach Trinitatis – 19. Juni
8.30 Uhr
Heidersdorf Predigtgottesdienst (Pf. Dr. Beyer)
Seite 7
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
10.00 Uhr
Neuhausen Gottesdienst mit Taufgedächtnis
(Pf. Dr. Beyer)
Fahrdienst: B. Wolf – 4186
Freitag, 24. Juni – Johannistag
Andachten auf den Friedhöfen
18.30 Uhr
Neuhausen und Niederseiffenbach
19.30 Uhr
Heidersdorf und Dittersbach
Samstag, 25. Juni
17.00 Uhr
Neuhausen Chorkonzert „Geh aus mein Herz“
ausgestaltet von der Kantorei der Kirchgemeinde Ottendorf-Okrilla/Weixdorf und Solisten, Leitung: Kantor Dr. Klaus Holzweißig
5. Sonntag nach Trinitatis, 26. Juni
10.00 Uhr
Heidersdorf Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl (L. Hammerschmidt)
Katholische Kirche
Gottesdienste finden
im Juni wie folgt statt:
Samstag
04.06.
17.00 Uhr
Neuhausen
Samstag
11.06.
17.00 Uhr
Sayda
Samstag
18.06.
17.00 Uhr
Neuhausen
Samstag
25.06.
17.00 Uhr
Sayda
Kirchgemeinde
Clausnitz-CämmerswaldeRechenberg
Unsere Kreise laden ein zum / zur:
Fröhliches Alter
Montag, 6. Juni
14.00 Uhr
Veranstaltungen im Juni 2016
Frauenkreis
19.30 Uhr
Donnerstag, 02.06.
14.00 Uhr
Rentnerkreis im Pfarrhaus Cämmerswalde
Jungschar
Mittwoch, 8. Juni
5./6. Kl. montags
17.00 Uhr
Christenlehre 1./2. Kl. dienstags
13.30 Uhr
3./4. Kl. dienstags
14.30 Uhr
Junge Gemeinde
freitags in Seiffen
(Fahrdienst anmelden unter 015236929518)
19.00 Uhr
Posaunenchor
montags
19.30 Uhr
Kirchenchor Neuh.
dienstags
19.30 Uhr
Kirchenvorstand
Mittwoch, 22. Juni in Neuhausen 19.00 Uhr
Krabbelgruppe im Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“
Dienstag, 14. Juni
15.30 Uhr – 16.30 Uhr
Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei Neuhausen
(Telefon: 037361 45249 | Fax 037361 50851
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwartenberggemeinde.de):
Montag und Donnerstag
Dienstag und Freitag
Freitag, 03.06.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Samstag, 04.06.
20.00 Uhr
Kreis Junger Erwachsener
im Pfarrhaus Cämmerswalde
Sonntag, 05.06. – 2. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Zentraler „Gottesdienst x anders“
in der Kirche Clausnitz mit Vorstellung der KonfiArbeit unserer 7.-Klässler (Hilke Domsch)
Donnerstag, 09.06.
13.30 Uhr
Frauendienst im Pfarrhaus Clausnitz
Freitag, 10.06.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
8.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
– Wegen Urlaub vom 9. bis 17.6.2016 geschlossen! –
Anzeige
Sonntag, 12.06. – 3. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Gottesdienst / Abendmahl / Kinder-GD (Dalke)
Kirche Cämmerswalde
17.00 Uhr
Sommermusik / Buntes Programm zum Hören und
Mitsingen in der Kirche Rechenberg (siehe Seite 8!)
Montag, 13.06.
15.30 Uhr
Mutti-Kind-Kreis im Pfarraus Clausnitz
Dienstag, 14.06.
19.00 Uhr
Gebetskreis im Pfarrhaus Clausnitz
20.00 Uhr
Gesprächskreis im Pfarrhaus Clausnitz
Freitag, 17.06.
17.00 Uhr
Christenlehre 5. / 6. Kl. im Pfarrhaus Clausnitz +
„Abschluss-Grillen“
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Sonntag, 19.06. – 4. n. Trinitatis
08.30 Uhr
Gottesdienst in der Kirche Rechenberg (Noth)
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Taufe / Abm. / Kigo (Noth)
in der Kirche Clausnitz
Montag, 20.06.
20.00 Uhr
Frauenabend im Pfarraus Clausnitz
Freitag, 24.06.
19.00 Uhr
Andacht zum Johannistag
auf dem Friedhof Rechenberg
Junge Gemeinde – Jugendgottesdienst
zum Bergstadtfest Freiberg!
Sonntag, 26.06. – 5. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Zentraler Familiengottesdienst zum Schuljahresende in der Kirche Cämmerswalde mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen (Pfarrhaus)
Kirche Cämmerswalde (Schenk)
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Seite 8
Donnerstag, 30.06.
14.15 Uhr Seniorenkreis im Pfarrhaus Rechenberg
Freitag, 01.07.
19.00 UhrJunge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
(nach Vereinbarung)
Samstag, 02.07.
20.00 Uhr Kreis Junger Erwachsener
im Pfarrhaus Cämmerswalde
Freunde!
Zu unserem letzten Treffen vor der Sommerpause zur
KUTSCHPARTY mit Picknick im Walde
(so der Wettergott mitspielt)
Sonntag, 03.07. – 6. n. Trinitatis
09.30 Uhr Gottesdienst zum Clausnitzer Jahrmarkt
in erzgebirgischer Mundart im Festzelt Clausnitz
Änderungen vorbehalten –
deshalb bitte vorab noch mal informieren! DANKE
Herzliche Einladung in die Rechenberger Kirche zur
Sommermusik am Sonntag, 12. Juni – 17 Uhr!
Es singen und musizieren die Akkordeonistin Clara Morgenthau,
der Flötenkreis, unser „Kleiner Chor“, ein
Kinderchor u. a. Also, ein buntes Programm
zum Zuhören und Mitsingen!
Extra-Einladung zum Schuljahres-Schluss-Familien-Gottesdienst am 26. Juni in der Kirche Cämmerswalde: Zum gemeinsamen Mittagessen im Anschluss an den Gottesdienst wäre es schön,
wenn Sie alle mitkommen! Und außerdem ist eine Salatschüssel
(gefüllt) sehr willkommen; wir haben im Plan, Würstchen o.a. auf den
Grill zu legen – gemeinsam das Ergebnis abzuwarten, zu schwatzen
und es uns dann recht gut schmecken zu lassen! Willkommen!
Heimgerufen und christlich beigesetzt wurden:
Am 13. April Herr Rudolf Müller (90) in Clausnitz
Am 20. Mai Frau Edelgard Renate Storch, geb. Braune (89)
in Clausnitz
Nun wünschen wir Ihnen und uns allen eine gute Zeit der Erholung, des Kraftauftankens, des Genießens von Sonne, Meer, Berg
und des Erkennens von Gottes grenzenloser Güte.
Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs
und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an
bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und
vermitteln gerne weiter.
Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer
VEREINE geben bekannt
und kräftigem Abendbrot geht die Fahrt ins frühere
„Neuhausener Bad“ – heute „Bad
zu Seiffen gehörig.
Einsiedel“
Termin:
Donnerstag, 23. Juni 2016
Abfahrt:
14:00 Uhr, nur Bahnhof bis Wendeschleife
Rückfahrt:
ca. 19:30 Uhr
Preis:
29,-- €/Pers.
Kommt zahlreich und bringt
schönes Wetter mit!
Eure
C. und R. Hengst
Seniorengruppe Cämmerswalde
Liebe Rentner,
am Montag, dem 13. Juni 2016
findet unsere Ausfahrt mit dem Reisedienst Heinig
aus Nassau statt.
Ziel:
Liebe Senioren,
wir treffen uns am
(nähere Angaben bereits im Amtsblatt Mai 2016)
Abfahrt: 8.00 Uhr Lösermühle Cämmerswalde,
dann Gaststätte Meyer,
Hänig-Schmiede,
Grundschule
Wie immer: 14:00 Uhr.
Bis dahin bleibt gesund!
Rückankunft: ca. 18.30/19.00 Uhr
Preis: 62,50 EUR pro Person
Bitte bis 10.06.2016 bei Inge Gehmlich bzw.
Anneli Erler bezahlen.
Interessenten können sich noch melden.
Es sind noch Plätze frei.
Wünschen wir allen Teilnehmern eine schöne Fahrt.
Seite 9
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Die Volkssolidarität e.V. informiert
Liebe Mitglieder,
wir laden herzlich zu unserer
EINLADUNG
des EZV Neuhausen
Liebe Heimatfreunde, wir laden Euch
sowie alle Neuhausner und Gäste
11. JUNI 2016
am
zum
Regionaltreffen der Erzgebirgszweigvereine
ganz herzlich ein.
PROGRAMM
ein. Mit dem Bus fahren wir ab Bahnhof Neuhausen
12:30 Uhr ab - er hält auch an den bekannten Zusteigemöglichkeiten – zum Ringel. Dort steigen wir in die
Gespanne des Herrn Bieber. In der „Fischerbaude“
stärken wir uns bei Kaffee und Erdbeertorte.
Die Rückfahrt treten wir dann so an, dass wir mit dem
letzten Bus, 17:29 Uhr ab Ringel fahren.
Kosten: Fahrt, Bus und Kaffeegedeck 18,00 €
Die Teilnahme muss bis 24.06. an die Kassierer
gemeldet werden.
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag
beim bereits „bestellten Traumwetter“.
Nicht vergessen: BEITRAGSABRECHNUNG
durch die Kassierer
am 27.06.2016, ab 14:30 Uhr
in der Touristinformation
(Achtung: im Rathaus, Erdgeschoss links)
Eintreffen der Heimatfreunde am Haus des Gastes in
Cämmerswalde.
09:30 Uhr
Begrüßung der Heimatfreunde und Gäste
10:00 Uhr
Besichtigung der Barockkirche in
Cämmerswalde mit Erläuterungen
zur Geschichte und Orgelspiel
ca. 10:30 Uhr teilen wir uns in zwei Gruppen
A – Wanderung ab Kirche, ca. 5,0 km
B – Fahrt mit PKW nach Neuhausen,
dann Spaziergang rund um Schloss
Purschenstein mit geschichtlichen Erläuterungen, Rückfahrt nach Cämmerswalde
ab 12:30 Uhr Mittagessen
(ist auch für nicht Angemeldete möglich)
14:00 Uhr
Kulturprogramm mit Michael Kaltofen,
anschließend Kaffeetrinken (Kuchen
vom Kuchenbuffet der Heimatfreunde
des EZV Neuhausen)
Verabschiedung – und, wir singen gemeinsam
„Glück auf, der Steiger kommt“.
Rückmeldungen bitte bis 06. Juni 2016 an
Annelie Bieneck
Annelie Geßner
Olbernhauer Str. 26
Brüxer Str. 7 A
Neuhausen
Neuhausen
 037361 45154
 037361 45246,
ab 18:00 Uhr - 4142
Mit freundlichen Grüßen - Der Ortsvorstand
An alle Tennisfreunde!
Die Tennissaison 2016 hat begonnen, deswegen suchen wir auf
diesem Wege neue Mitglieder, die
gegen geringe Jahresbeiträge die
Tennisanlage in Neuhausen nutzen
möchten.
Bei Interesse und für weitere Informationen bitte bei Udo Kastner
(Freibad) oder Sylvio Mehner melden.
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für die Juli-A sener Amtsblattes ist
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Die Redaktio
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werden für uns eine öffentliche Probe durchführen.
Für Essen und Trinken ist gesorgt!
Der Vorstand
Ein herzliches Glück auf!
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Seite 10
09544 Neuhausen/Erzgeb.,
OT Cämmerswalde,
Hauptstraße 67
Tel.: 037327/1473,
Fax: 037327/18004,
Email:
[email protected]
- Ankündigung! Einladung zum thematischen Elternabend
Präventionsveranstaltungen zum sicheren
Verhalten im Straßenverkehr
(für Eltern von Kindern im Grundschulalter sowie Schulanfängern)
Am Montag, dem 9. Mai 2016 konnten wir unserem Anliegen, die
Sicherheit im Straßenverkehr als Fußgänger oder auch als Radfahrer zu verbessern, einen weiteren „Baustein“ hinzufügen.
Themen:Aggression „Angriff oder in Angriff nehmen von
Beziehung?“ – ein Beziehungsangebot von Kindern
und Jugendlichen
SOS-Methoden, Umgang mit delinquentem Verhalten
und Verweigerungsstrategien
Referentin:Martina Meixner (Leiterin
der Kinder- und Jugendhilfe,
Sitz in Johanngeorgenstadt)
Ort:Wilhelm-Walther-Grundschule (Aula)
Hauptstraße 67,
OT Cämmerswalde
09544 Neuhausen
Zeit:Donnerstag, 13. Juni 2016
19.00 Uhr – 20.30 Uhr
Kosten:- eintrittsfrei (Erstattung der Honorarkosten aus dem Fortbildungsbudget der Grundschule)
Bitte Anmeldung zur Feststellung der Teilnehmerzahl an das Sekretariat der GS
bzw. an M. Gläßer! (Tel.: 037327/1473 oder per E-mail an [email protected])
Landkreislauf Mittelsachsen in Frauenstein
Am 30. April 2016 gastierte die 24. Ausgabe des Landkreislaufes
Mittelsachsen in Frauenstein. Im Gegensatz zu den Vorjahren war
dies ein von Cämmerswalde aus gut zu erreichender Austragungsort. Eine Grundschulstaffel der Wilhelm-Walther-Grundschule war
schnell zusammengestellt:
Schon eine Stunde vor Schulbeginn traf Herr Weiß, ein vom ADAC
beauftragter Mitarbeiter, in Cämmerswalde ein und baute einen
umfangreichen Fahrradparcour auf dem ebenen Schulhof auf. Dieser sollte ab der dritten Unterrichtsstunde den Kindern der dritten Klasse, die bekanntlich im nächsten Schuljahr ihre wichtige
Radfahrprüfung mit „Führerschein“ haben, zu Übungszwecken
und später auch als Wettbewerbsstrecke, genutzt werden. Zuerst
waren aber unsere künftigen Schulanfänger, die Vorschulkinder
aus beiden Kitas, an der Reihe und durchliefen das lehrreiche
ADACUS-Programm. Danach folgten weitere theoretische und
praktische Übungen für unsere Erstklässler, die bereits vor einem
Jahr die Prävention mit dem Raben ADACUS erlebt haben. Das
Lernlevel war diesmal natürlich bedeutend höher.
Nach der Hofpause waren dann die Drittklässler an der Reihe.
Viele Kinder stellten sich bei den verschiedenen Radfahrübungen
schon recht geschickt an. Die „Besten“ konnten sich über Medaillen freuen. Alle Kinder bekamen Urkunden und kleine Preise.
Zuletzt war die Strecke noch für die Hortkinder der Einrichtung in
Cämmerswalde offen. Hier wurde natürlich unter Anleitung ebenfalls intensiv geübt. Für einzelne „Angsthasen“ kam diese Gelegenheit zum Radfahrüben sehr gelegen.
Emilia Speer, Laura Bieber, Oscar Beyer (alle Klasse 2) und Langbein Felix Meyer (Klasse 3) wollten die Farben ihrer Schule vertreten. Ein wenig mulmig war ihnen dann doch zumute, als sie ihre
vielen Kontrahenten sahen. Dennoch war das Erreichen des fünfzehnten Platzes ein äußerst respektables Ergebnis (insgesamt 31
Staffeln). Die Erfahrung jedenfalls ist Gold wert und im nächsten
Jahr wird wieder angegriffen.
Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Weiß aus Schwarzenberg bzw.
dem ADAC eine solch zuverlässige Unterstützung bei dieser „lebensnotwendigen“ Aufgabe bekommen haben. – DANKE!
Die stolzen Eltern & Begleiter
Kinder und Lehrerkollegium der Grundschule
Seite 11
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
AMTSBLATT
Lesefest der Grundschule
mit 18. Lesewettbewerb
Am Mittwoch, dem 4. Mai stellte die erfolgreiche Kinderbuch­
autorin, Sylke Scheufler aus Globig (bei Wittemberg in SachsenAnhalt), literarische Märchen und Geschichten aus ihrer Feder vor.
Im Mittelpunkt ihrer beiden Lesungen standen die phantastischen
Romane: „Die Suche nach dem Drachenring“ und „Gefangen in
der Eiswelt“. Auch der zweite Fortsetzungsroman wartet auf seine
Premiere bei der Frankfurter Buchmesse.
Gespannt und neugierig lauschten die Mädchen und Jungen den
abwechslungsreichen Vorträgen von Frau Scheufler, die nach ihrem Besuch im Juli 2011 bereits das zweite Mal bei uns gastierte.
Das in den letzten Jahren gestiegene Interesse am Lesen wurde
durch zahlreiche interessante Fragen der Kinder deutlich. An dieser erfreulichen Entwicklung haben nicht zuletzt die guten Lernangebote von Frau Mühl und Frau Bieneck im Rahmen der GTA großen Anteil. Ein wichtiger Baustein ist jedoch auch die Betreuung
und Erweiterung unserer Schulbibliothek. Unsere Lehramtsanwärterin T. Pötzsch und ihre Hauptmentorin P. Weise sind gemeinsam
mit vielen von ihnen motivierten Kindern besonders aktiv.
Ein absoluter Höhepunkt der schulischen Arbeit war wieder die
Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Lesewettbewerbes. Alle vier Grundschulklassen delegierten nach zum Teil aufwendigen Vorausscheiden die besten Leser als Kandidaten für den
Wettbewerb. Auch die Erstklässler, von denen einige Kinder schon
richtig gut lesen können, wollten mit dabei sein. Also musste das
Konzept angepasst werden und los ging es am Nachmittag des
4. Mai. Vor ca. 60 Zuhörern und einer aufmerksamen Jury lasen
die neun, ausschließlich weiblichen Teilnehmer einen unbekannten
Text aus den beliebten Leselöwen-Geschichten.
Kandidatenliste:
• Kl. 1: Ida Kaltofen, Julia Walther
• Kl. 2: Laura Bieber, Lydia Werner
• Kl. 3: Fay Schönberg, Natalie Reichelt, Tine Mückel
• Kl. 4: Viola Wilczek, Lea Kaltofen
Nach einer kurzen Getränkepause präsentierten uns die Dritt- und
Viertklässler ihr derzeitiges Lieblingsbuch und gaben eine Lesprobe. Die dritte Aufgabe bestand darin, möglichst phantasievoll und
entsprechend der Erzählmerkmale eine begonnene Geschichte
spannend und zugleich sinnvoll weiterzuerzählen.
Die Übergabe der Lesepokals durch die Buchautorin S. Scheufler
an die „Lesekönigin“ Fay Schönberg
Auch alle weiteren Teilnehmerinnen erhielten für ihre starken Leistungen kleine Buchpreise. Für die Unterstützung dieser niveauvollen Veranstaltung bedanken wir uns beim Leselöwen-Verlag, beim
Schulförderverein, den Jurymitgliedern und den vielen Gästen.
Viola Wilczek (Kl. 4) beim Vortrag ihrer eigenen Fortsetzungs­
geschichte zum Thema: Ufolandung
Ihre Geschichten haben die Teilnehmerinnen bereits vor dem Lesewettbewerb aufgeschrieben und brauchten diese nur noch vorzulesen. Nun hatte die Jury wieder die schwierige Aufgabe anhand
zahlreicher Merkmale eine Siegerin für die Bücherwürmchenkategorie (Kl. 1/2) und eine Lesekönigin aus der Bücherwürmerkategorie (Kl. 3/4) und weitere Platzierungen festzulegen.
Frau Scheufler ehrte im Anschluss an eine schwierige Diskussion
mit Siegerpreisen folgende Kinder:
• Lesekönigin 2016 der Wilhelm-Walther-Grundschule:
Fay Schönberg
• Siegerin in der Kategorie Bücherwürmchen: Lydia Werner
• Zweitplatzierte der Kategorie Bücherwürmer:
Lea Kaltofen und Viola Wilczek
Auch dieses Jahr können die Zuschauer auf der 1800 m langen
Strecke im Ortsteil Oberseiffenbach wieder spannende Rennen
in verschiedenen Meisterschaften und Klassen erwarten. Am
Samstag starten die Fahrer zum Flöhapokal und am Sonntag
werden die Rennen zur Sachsenmeisterschaft ausgetragen.
Die Trainingsläufe beginnen jeweils ab 8 Uhr, die Rennen
am Samstag ab 12:30 Uhr und am Sonntag ab 11:40 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt. Der Motorsportclub
Schwartenberg e.V. freut sich auf hoffentlich zahlreiche Besucher.
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Seite 12
Große Rast am Schwartenberg
– auf dem Modellflugplatz –
Wie auch in den vergangenen Jahren fand am 1. Mai – nun bereits zum 9. Mal – die Sport- und
Familienwanderung „Rund um den Schwartenberg“ statt.
Vorbereitet und organisiert vom Tourismusverein in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und der Touristinformation standen zwei geführte Wanderungen über 7 und 14 km zur
Auswahl. Insgesamt 73 Wanderer nahmen die beiden Touren, die in diesem Jahr rund um den
Schwartenberg führten, in Angriff. Schönes Wanderwetter und die herrliche Landschaft ließen die
Wanderung für alle Teilnehmer zu einem schönen Erlebnis werden. Die gute Verpflegung durch
die Fleischerei Bach während der Rast auf dem Modellflugplatz trug ebenfalls zum guten Gelingen
bei. Als Abschluss für die Wanderungen gab es im Anschluss am „Affalterbacher Platz“ einen
musikalischen Ausklang mit „Kathleen und Torsten“. Für Imbiss und Getränke sorgte in bewährter
Weise die Abt. Ski von Pulsschlag Neuhausen.
Danke nochmals an alle Helfer, die dazu beigetragen haben, dass wir ein schönes Event für die
Gäste unseres Ortes und für alle Wanderfreunde durchführen konnten. Der Zuspruch gibt uns
Anlass, auch im nächsten Jahr zum 1. Mai wieder alle Wanderfreunde einzuladen.
STOP und Erklärung an „Achims Büschel“,
Richtung „Steinhübel“
DURCHFAHRTSZEITEN Marathon
Liebe Anwohner,
die Vorbereitungen für die Mad East Challenge laufen heiß. Dank
Eurer Unterstützung sowie der unermüdlichen Einsatzbereitschaft
aller Helfer kann dieses unter Mountainbikern geschätzte Event
zum mittlerweile 13. Mal stattfinden.
Am Samstag, den 25. Juni 2016 wird die Talsperre Rauschenbach
für einige hundert Teilnehmer der Wendepunkt ihrer Hatz durch das
Osterzgebirge sein. Wir würden uns auf der Strecke von Altenberg
nach Rauschenbach und wieder zurück über´s Mückentürmchen
zum Ziel in Altenberg über zahlreiche Zuschauer, lautstarke Unterstützung und Rücksichtnahme in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr
sehr freuen.
Sportliche Grüße,
Euer Matthias Mende und das MAD-EAST-TEAM
Alle Informationen findet Ihr unter: www.madmission.de und www.
facebook.com/madeast500
LIGHT (42 km) MEDIUM (90 km) HELL (126 km)
10:00
–
10:15
Altenberg, Liftparkplatz (Start)
10:15
–
11:00
Schellerhau
10:20
–
11:15
Bärenfels
10:40
–
12:00
Seyde (Ortsdurchfahrt)
Enduro bis ca. 14:30
Seyde
10:50
–
12:30
Hermsdorf – Skihang
Enduro bis ca. 14:00
Hermsdorf – Skihang
11:00 – 12:30
Neuhermsdorf
11:00
–
13:00
Holzhau - Muldental u. Fischerbaude
11:30
–
13:45
Bienenmühle – Klötzerberg
11:45
–
14:00
Clausnitz „Saueck“
11:45
–
14:00
Cämmerswalde – Rachel/Kreuztanne
12:30
–
14:30
Rauschenbach – Pflegeheim
12:40
–
15:30
Cämmerswalde – Bundespolizei
12:45
–
15.00
Deutschgeorgenthal
13:15
–
16:00
Holzhau – Teichhaus
13:30
–
16:30
Neuhermsdorf – Sporthotel
11:10
–
16:30
Neurehefeld
11:15
–
16:45
Rehefeld – Zaunhaus (Ortsdurchfahrt)
14:15 – 17:30
Geising
14:30 – 18:00
Fürstenau
11:30
–
19:40
Cinovec – Golfhotel
11:30
–
19:45
Zinnwald-Georgenfeld
11:40 – 14:00 14:15 – 17:30 16:00 – 20:00
Altenberg (Ziel)
Seite 13
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Aus unserer Ortschronik
AMTSBLATT
von Leopold Hoppe
Fortsetzung aus Amtsblatt 05/2016
Das berufliche Schulwesen in Neuhausen
Mit der Bildung der Gewerbeschule am 1.1.1914 entstand eine
von der bestehenden volks- und allgemeinbildenden Fortbildungsschule getrennte neue Form des Schulwesens in Neuhausen. Dazu gehörte auch die vom Gemeinderat am 17. März 1914
beschlossene Gewerbeschulordnung.
In 22 Paragrafen wurden Inhalt und Aufgaben festgelegt. Daraus
entwickelten sich jedoch schon ab Oktober 1914 erhebliche Konkurrenzstreitigkeiten mit der allgemeinen Fortbildungsschule, genauer gesagt, zwischen dem Leiter der Volks- und Fortbildungsschule, Alexander Friedrich, und dem Gewerbelehrer Reinhard
Schwarze. Grundsätzliches zu den oft hochgespielten Anfeindungen, die sich bis um 1922/24 hinzogen, sollen später noch dargestellt werden. Friedrich ging 1922 in den Ruhestand, Schwarze
verließ 1924 Neuhausen. Dann entstand als neue Schulform die
Verbandsberufsschule.
5.2. Ordnung der Gewerbeschule zu Neuhausen
§ 1 Unternehmer, Aufsicht
Die Gewerbeschule zu Neuhausen ist ein Unternehmen der politischen Gemeinde Neuhausen. Sie steht unter Aufsicht der
Amtshauptmannschaft Freiberg und in derem Auftrage ihrer
Delegation zu Sayda sowie unter Oberaufsicht des Königlichen
Ministeriums des Innern.
§ 2 Zweck
Die Gewerbeschule hat die Aufgabe, durch Unterricht, Übung
und Erziehung Lehrlingen und Gehilfen eine tüchtige, auf sittlich
religiöser und vaterländischer Grundlage ruhende berufliche Bildung zu gewähren.
§ 3 Verwaltung
Die Verwaltung der Gewerbeschule liegt dem Gewerbeschulausschusse ob.
Die Verwaltung umfaßt insbesondere die Aufstellung des Lehrplanes, die Aufsicht über dessen Befolgung, Aufstellung des Voranschlages, Richtigsprechung der Jahresrechnung, Erledigung von
Wünschen und Beschwerden.
Dieser Ausschuss besteht aus
a)dem Gemeindevorstand oder seinem gesetzlichen Stellvertreter als Vorsitzendem,
b)zwei vom Gemeinderate jedesmal auf die Dauer von 3 Kalenderjahren aus seiner Mitte zu wählenden Gemeindevertreter,
die tunlichst dem Gewerbestand angehören sollen,
c) dem Leiter der Gewerbeschule,
d)einem Mitglied des Gewerbevereins Neuhausen auf solange,
als dieser Verein zur Gewerbeschule einen Jahresbeitrag von
wenigstens 30 Mark leistet,
e)einem Vertreter der am 27. November 1913 im Gasthof zum
Erbgericht versammelt gewesenen Vereinigung der Gewerbetreibenden und Industriellen Neuhausens, solange diese
Vereinigung einen spätestens am 1. Juli eines jeden Jahres
zahlbaren Jahresbeitrag von wenigstens 100 Mark zur Gewerbeschulkasse entrichtet.
§ 4 Vorsitz
Den Vorsitz im Gewerbeschulausschusse und die Erledigung aller
mit dem Amte verbundenen schriftlichen Arbeiten übernimmt der
Gemeindevorstand, in Behinderungsfällen dessen Stellvertreter.
§ 5 Leitung
Die Leitung der Schule, ihre innere Aufsicht und Zucht, die Aufnahme und Entlassung der Schüler, sowie die Verwaltung der
Lehrmittel erfolgt namens des Schulausschusses durch den Leiter der Gewerbeschule.
Er hat etwa hierzu vom Schulausschusse gefaßte besondere Beschlüsse zu beachten und über alle die innere Schulaufsicht –
und Zucht betreffenden Vorgänge am Schlusse des Schuljahres
dem Ausschusse einen ausführlichen Bericht vorzutragen.
§ 6 Ausschuß – Sitzungen
Der Ausschuß hat sich wenigstens einmal im Jahre, oder so oft
es sonst der Vorsitzende für nötig erachtet, zu versammeln. Auf
Antrag von mindestens zwei Mitgliedern muß eine Ausschußsitzung abgehalten werden.
Die Sitzungen sind bei dem Erscheinen dreier Mitglieder beschlußfähig. Von diesen drei Mitgliedern müssen jedoch mindestens zwei Mitglieder dem Gemeinderat angehören.
Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen
Stimmen, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.
§ 7 Unterricht
Der Unterrichtskursus ist dreijährig. Die Unterrichtszeit, die Unterrichtsfächer und die Verteilung des Unterrichts werden durch
den Stunden- und Lehrplan festgelegt und richten sich im allgemeinen nach den vom Königlichen Ministerium des Innern aufgestellten Grundsätzen vom 15. Juni 1911. Der Schulausschuß
kann den Gewerbeschülern die Teilnahme an den Turnstunden
des Turnvereins Neuhausen zur Pflicht machen.
§ 8 Aufnahme der Schüler
Für die Aufnahme ist erforderlich, daß der Aufzunehmende das
Ziel der Volksschule erreicht hat.
Der Besuch der Gewerbeschule befreit von der Verpflichtung zum
Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule.
Der Schulleiter hat die Aufnahme und den Austritt solcher Schüler, die der allgemeinen Fortbildungsschulpflicht noch unterliegen, ungesäumt dem Schulausschusse des Wohnorts des Schülers mitzuteilen.
Die Schüler verpflichten sich durch ihren Eintritt in die Gewerbeschule, die Schule drei Jahre lang zu besuchen. Nur beim Vorliegen maßgebender Gründe (längere Krankheit, Berufswechsel,
Wegzug aus dem Ort und dergl.) ist ein früherer Austritt zulässig,
doch ist der Austritt im allgemeinen nur am Schlusse des Schuljahres statthaft.
Tritt ein Schüler während des Schuljahres ohne maßgeblichen
Grund aus, so ist für das volle Schuljahr weiter zu bezahlen.
§ 9 Aufwand
Die Mittel zur Unterhaltung der Schule werden beschafft
a)
durch Unterstützung des Königlichen Ministeriums des Innern,
b)durch Beiträge der in § 4 unter d und e erwähnten Vereinigungen,
c)durch ein zu erhebendes Schulgeld von jährlich 3 Mark für
den Schüler,
d)durch Zahlung eines Jahresbeitrages von mindestens 100 M
seitens der Schulgemeinde Neuhausen,
e)durch Übernahme des weiteren Bedarfs auf die Gemeinde­
kasse.
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Das Schulgeld wird vierteljährlich eingefordert, die Arbeitgeber
und Lehrherrn sind für pünktliche Abführung haftbar. Bei großer
Bedürftigkeit des Erziehers kann vom Schulausschuß Befreiung
ausgesprochen werden.
Rückständiges Schulgeld wird nach vorheriger erfolgloser Mahnung, wofür 10 Pfg. Gebühr zu entrichten sind, gleich öffentlichen
Abgaben zwangsweise beigetrieben.
§ 10 Verwendung der Mittel
Von den nach § 9 beschafften Mitteln werden die Gehälter der
Lehrkräfte, die Lehrmittel und der Verwaltungsaufwand bestritten. Das Unterrichtszimmer stellt die Schulgemeinde Neuhausen
unentgeltlich zur Verfügung, ebenso übernimmt sie die Kosten
für Reinigung und Heizung des Zimmers.
§ 11 Gewerbeschulkasse
Die Verwaltung der Gewerbeschulkasse geschieht in von der
allgemeinen Gemeindekasse getrennter Buchführung unter Aufsicht des Gemeindevorstandes durch den Gemeindekassenverwalter. Dieser darf Zahlungen aus der Gewerbeschulkasse nur
mit Anweisung oder mit Zustimmung des Gemeindevorstandes
leisten. Die Rechnung ist spätestens bis zum 15. Februar des
nächstfolgenden Jahres dem Ausschusse zur Prüfung und Richtigsprechung vorzulegen.
§ 12 Schuljahr – Ferien
Das Schuljahr beginnt am Tage der Aufnahme der Schüler und
schließt am Prüfungstage. Die Ferien der Gewerbeschule fallen
mit denen der Volksschule Neuhausen zusammen, jedoch beginnen die Weihnachtsferien am 20. Dezember.
§ 13 Schulprüfung und Entlassung
Am Ende eines Schuljahres findet eine öffentliche Prüfung der
Schüler, verbunden mit Zensurenverteilung und Entlassung der
abgehenden Schüler sowie eine öffentliche Ausstellung der Schülerarbeiten statt.
§ 14 Verhalten der Schüler
Die Schüler haben sich innerhalb und außerhalb der Schule eines gesitteten Verhaltens zu befleißigen und allen Anordnungen
der Lehrer und des Schulleiters unbedingt Folge zu leisten. Untersagt ist den Schülern das Tabak- und Zigarrenrauchen und
das Zusammenstehen vor Gasthöfen und sonstigen Schankwirtschaften.
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b) Zurückbehalten in der Schule mit zweckmäßiger Beschäftigung unter Aufsicht, jedoch nicht über die Dauer einer
Stunde,
c) Verweis vor dem Leiter der Schule im Beisein des Lehrers
oder vor den Schülern der Klasse,
d) Strafstunde,
e) Verweis durch den Vorsitzenden des Schulausschusses unter
Androhung der Ausschließung aus der Gewerbeschule,
f) Ausschluß aus der Gewerbeschule.
Die Strafen unter a und b werden vom Lehrer, die unter c und d
vom Schulleiter und die unter e und f vom Schulausschuß verhängt.
Die Strafen unter e und f werden den Eltern oder Erziehern und
dem Lehrherrn des Schülers mitgeteilt.
§ 19 Bekanntgabe der Schulordnung
Der Lehrer hat am Beginne des Schuljahres den Schülern die
sie betreffenden Bestimmungen der Schulordnung, insbesondere
die in §§ 16 flgd. mitzuteilen und später in geeigneter Weise in
Erinnerung zu bringen.
Den im Laufe des Schuljahres eintretenden Schülern ist die Schulordnung sofort bei ihrem Eintritte in die Schule bekanntzugeben.
§ 20 Schulversäumnisse
Verspätungen und Versäumnisse der Unterrichtsstunden sind gehörig zu entschuldigen, Versäumnisse stets durch Bescheinigung
des Lehrherrn oder Erziehers.
Als Entschuldigungsgrund für Schulversäumnisse gilt in der Regel nur Krankheit des Schülers oder bedenkliche Erkrankung in
der Familie. Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Versäumnisse sind dem Schulausschusse anzuzeigen.
Bei wiederholten Schulversäumnissen kann die Ausschließung
des Schülers aus der Gewerbeschule erfolgen.
Im übrigen finden die Bestimmungen in § 5 des Volksschulgesetzes und § 13 der Ausführungsverordnung hierzu entsprechend
Anwendung.
§ 21 Änderung der Schulordnung
Jede Änderung dieser Schulordnung bedarf der Genehmigung
des Königlichen Ministeriums des Innern.
§ 15 Schadenersatz
Die Räume des Schulhauses und die darin befindlichen Gegenstände sind vor Beschädigungen zu bewahren. Wer Schaden anrichtet, hat nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für
ihn einzutreten.
§ 16 Schankstättenbesuch
Den Schülern ist der Besuch von Schankwirtschaften und allen
Tanzstätten untersagt. Der Besuch von Schankwirtschaften ist
den Schülern nur dann gestattet, wenn sie sich in Begleitung
erwachsener Personen befinden und der Besuch nicht über 10
Uhr nachts ausgedehnt wird. Ferner ist ihnen der Besuch solcher
Schaustellungen verboten, welche die sittliche Reinheit gefährden.
§ 17 Vereine
Der Eintritt in Vereine und Gesellschaften aller Art, sowie der
Besuch von Vereinen, Vereinigungen oder Gesellschaften sowie
die Teilnahme an ihren Übungsstunden, Sitzungen, Zusammenkünften und sonstigen Veranstaltungen ist den Schülern nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Schulausschusses gestattet.
§ 18 Strafmittel
Als Strafmittel können zur Anwendung kommen
a) Verweis vom Lehrer,
Siegel der Gewerbeschule,
Originaldurchmesser 30 mm
Fortsetzung folgt!
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AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
Für die vielen Glückwünsche,
Blumen und Geschenke möchte ich
mich aus Anlass meines
ganz herzlich bei meiner gesamten Familie,
Verwandten, Freunden, Nachbarn und
Bekannten bedanken.
Mein Dank geht auch an die Freiwillige
Feuerwehr, Bürgermeister Haustein,
Kirchenvorstand, dem Team vom Haus des
Gastes sowie Torsten und Kathleen.
Cämmerswalde
Für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke,
schönen Blumen und Präsente anlässlich meines
möchte ich mich bei meiner
lieben Frau, meinen Söhnen,
Enkeln und deren Partnern
sowie Nachbarn, Freunden
und Bekannten ganz herzlich
bedanken.
Ein besonderer Dank geht
an Herrn Bürgermeister Peter Haustein,
an die Physiotherapie Neuhausen,
an den Pflegedienst Clausnitz sowie
an die Gaststätte am Flugzeug
für die gute Bewirtung.
April 2016
Sommerfest der FF Deutscheinsiedel
Die Feuerwehr Deutscheinsiedel lädt Euch alle
vom 10.06. bis 12.06.2016
auf den Festplatz hinter dem Gerätehaus
in Deutscheinsiedel ein.
Suchen zum nächstmöglichen Eintrittstermin freundliche
Restaurant-/ Hotelfachkraft / Bedienung m/w. in Vollzeit.
Auch Quereinsteiger erhalten eine Chance.
Interesse? Bewerbung an Hotel „Dachsbaude“,
Herr S. Hunger · OT Heidelbach 3 · D-09544 Neuhausen
Telefon 037361/14690 oder [email protected]
Freitag , den 10. Juni - EINTRITT FREI 18.00 Uhr Beginn des Festbetriebes
19.00 Uhr Lustiger Vereinswettkampf offen für alle Vereine
- Natürlich mit Prämierung der Besten -
Samstag , den 11. Juni
ab18.00 Uhr Beginn des Festbetriebes
20.00 Uhr Tanz für Jung und Alt mit der
Live - Band
Oldie Bande aus Marienberg
Reiseinformationen
30.07.16
03.08. – 07.08.16
16.08. – 19.08.16
30.09. – 04.10.16
Neu!!! Berlin … Musical „Tanz der Vampire“ & Schifffahrt
Donau im Feuerzauber … Pilsen, Passau, Schifffahrt mit Feuerwerk
4 Tage Potsdam Pur … Babelsberg, Sanssouci, 1 Tag Freizeit
Weltstadt London … Stadtrundfahrt, Windsor, Bootsfahrt Themse
Nähere Angaben unter Tel. 037360/6720, -35520 oder www.reisedienst-einhorn.de
Sonntag, den 12. Juni
15.00 Uhr Kaffeekonzert bei hausbackenem Kuchen mit den
Olbernhauer
-
„Berglandmusikanten“
großes Festzelt
Hüpfburg
Fahrten mit dem Feuerwehrauto
Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt!!!
Wir laden Euch alle herzlichst ein
und freuen uns auf viele Gäste
Eure Freiwillige Feuerwehr Deutscheinsiedel
Vermietung in Neuhausen
87 m2 – 3-Raum-Wohnung + Küche + Bad +
WC + Veranda + große Terrasse, Parkett,
Ölheizung, sehr schöne Lage in der Natur.
Kaltmiete: 300 EUR + Nebenkosten, Garage
vorhanden.
Tel.: 03671 641 848 | Handy: 0175 3345 987
Tel.: 07031 28 95 52
AMTSBLATT
Heft 06 · Juni - Jahrgang 26
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03. – Freitag – Sonntag
05.06. CRASH-CAR-Rennen auf der Motocrossstrecke
in Oberseiffenbach
Info: www.crashcar-seiffen.de
04.06. Samstag, 10 – 17 Uhr
Histor. Felddienstübung der Sächs. Jägerbataillone
im Freilichtmuseum Seiffen
 037362 8438
04.06. Samstag, 12 Uhr
Party zum Kindertag in der Spielwelt Stockhausen
In der Hütte 8, Olbernhau
jede Menge Überraschungen, ab 14 Uhr Mitmachspaß
mit Clownine Stöckeline
 037360 79950
04.06. Samstag, ab 18 Uhr
Freiberger Orgelnachtwanderung –
Eröffnungskonzert im Dom St. Marien Freiberg,
anschl. Wanderung zu Kurzkonzerten im Stadt- und
Bergbaumuseum, der Annenkapelle, Jakobikirche
www.silbermann.org
 03731 3009763
04./
Samstag und Sonntag, ab 10 Uhr
05.06. Erlebnistage Montane Kulturlandschaft
im Fortuna Bernstein Stollen Deutschneudorf,
Deutschkatharinenberg 14,
Sa. + So. Bergmannsbrunch
04.06. geführte Wanderung ab Huthaus
Info und Vorreservierung unter:  037368 12942
05.06. Sonntag, 13 Uhr
Erlebnisführung für Kinder im Areal der Saigerhütte
Olbernhau, ca. 1,5 Stunden
Info unter:  037360 73367
05.06. Sonntag
Kinderfest des Fördervereins der Grundschule Sayda e. V.
im Altsächsischen Gasthof „Kleines Vorwerk“ Sayda
 037365 99910
08.06. Mittwoch, 14 Uhr
25 Jahre Diakonie-Sozialstation Seiffen –
Sommerfest zum Jubiläum, viele Überraschungen bei
Kaffee und Kuchen im HdG Seiffen
 037362 8481
09.06. Donnerstag, ab 12 Uhr
25 Jahre Gasthof Dittmannsdorf – Festveranstaltung mit
„De Erbschleicher“, Mittagessen und Kaffegedeck, Spaß
und Unterhaltung, Tombola im Gasthof Dittmannsdorf
Info und Vorbestellung unter:  037360 6349
10. – Freitag bis Sonntag
12.06. Sommerfest der FFW Deutscheinsiedel auf dem Festplatz
hinter dem Gerätehaus
 037362 76210
11.06. Samstag, 10-16 Uhr
„Markt in der Mühle“ – Handwerker, Bastler und
Produzenten aus der Region bieten ihre Waren an
in der Brettmühle Mulda
 037320 8670
12.06. Sonntag, 10 Uhr
Waldgottesdienst der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen
Wettinplatz / OT Frauenbach Neuhausen,
anschl. Picknick
(bei Regen in der Kirche)
 037361 45249
18.06. Samstag
Olbernhauer Straßenfest
im Innenstadtgebiet mit Spiel, Spaß
und Musik
 037360 689866
18./
Samstag und Sonntag, 8:00 – 12:30 Uhr
19.06. 25. Motocross in Seiffen
im OT Oberseiffenbach
 037362 8438
24.06. Freitag, 19:30 Uhr
Johannisfeuer auf dem Schwartenberg
 037361 45686
24. – Freitag bis Sonntag
26.06. MAD EAST Challenge 500 –
Mountainbike-Etappen-Rennen
Samstag, ca. 11:45 – 14:30 Uhr:
Wendepunkt an der Talsperre Rauschenbach
www.madmission.de
25.06. Samstag, 17 Uhr
Chorkonzert „Geh aus mein Herz“
in der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen,
ausgestaltet von der Kantorei
der Kirchgemeinde Ottendorf
-Okrilla / Weixdorf + Solisten
 037361 45249
25.06. Samstag, 11 – 16 Uhr
Schauglasblasen mit A. Böhm – Lauscha
im Glashüttenmuseum Neuhausen
 037361 50999
25.06. Samstag, 14 Uhr
Fliegerstammtisch – der FSV Schwartenberg e. V.
lädt ein in die „Gaststätte am Flugzeug“, Cämmerswalde:
Andreas Dietrich: „Der Qualitätsunterschied:
Flugzeugführer Ost – Pilot West“
 037322 2514
Der Veranstaltungsplan ist ein Auszug der Angebote und
garantiert keine Vollständigkeit.
Impressum
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen
Redaktionelle Zusammenstellung: Touristinformation Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen, 037361 1597-77, Fax 037361 1597-50
Gesamtherstellung:
Erzdruck GmbH Vielfalt in Medien, Industriestraße 7, 09496 Marienberg, 03735 9164-0, Fax 03735 9164-50
Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der anderen Teile zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Preis: 1,– €