Inserat 14.06.2015.indd - Gemeinde Neuhausen am Rheinfall

Am Sonntag, 14. Juni 2015
finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung betreffend
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Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
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Volksinitiative vom 20. Januar 2012 „Stipendieninitiative“
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Volksinitiative vom 15. Februar 2013 „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
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Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes
über Radio und Fernsehen (RTVG)
Stimmberechtigt sind, unter dem Vorbehalt von Art. 4 des
Kantonalen Wahlgesetzes, alle in der Gemeinde Neuhausen
am Rheinfall wohnhaften Schweizerbürgerinnen und
Schweizerbürger.
Die Zustellung der Abstimmungsvorlagen erfolgt haushaltweise. Allfällig fehlende sowie zusätzlich benötigte Exemplare
können bei der Einwohnerkontrolle abgeholt oder angefordert
werden.
Über die Urnenstandorte und -öffnungszeiten, die Stimmund Teilnahmepflicht, die Stellvertretung sowie die Entschuldigungsgründe orientiert die Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Wahl- und Abstimmungsresultate werden im Informationskasten beim Gemeindehaus angeschlagen sowie unter www.
neuhausen.ch veröffentlicht.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist der Stimmausweis
unbedingt zu unterschreiben und beizulegen!
Allfällig nicht zugestelltes Stimm-Material kann bis Montag,
8. Juni 2015 bei der Einwohnerkontrolle reklamiert werden.
Neuhausen am Rheinfall, 12. Mai 2015
Der Gemeindepräsident: Dr. Stephan Rawyler