Am Sonntag, 14. Juni 2015 finden folgende Abstimmungen statt: Eidgenössische Volksabstimmung betreffend - Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich - Volksinitiative vom 20. Januar 2012 „Stipendieninitiative“ - Volksinitiative vom 15. Februar 2013 „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ - Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) Stimmberechtigt sind, unter dem Vorbehalt von Art. 4 des Kantonalen Wahlgesetzes, alle in der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger. Die Zustellung der Abstimmungsvorlagen erfolgt haushaltweise. Allfällig fehlende sowie zusätzlich benötigte Exemplare können bei der Einwohnerkontrolle abgeholt oder angefordert werden. Über die Urnenstandorte und -öffnungszeiten, die Stimmund Teilnahmepflicht, die Stellvertretung sowie die Entschuldigungsgründe orientiert die Rückseite des Stimmrechtsausweises. Wahl- und Abstimmungsresultate werden im Informationskasten beim Gemeindehaus angeschlagen sowie unter www. neuhausen.ch veröffentlicht. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist der Stimmausweis unbedingt zu unterschreiben und beizulegen! Allfällig nicht zugestelltes Stimm-Material kann bis Montag, 8. Juni 2015 bei der Einwohnerkontrolle reklamiert werden. Neuhausen am Rheinfall, 12. Mai 2015 Der Gemeindepräsident: Dr. Stephan Rawyler
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