4 00P6400 GEMÄ Zusatzvereinbarung Nr. 16 zum Gesamtvertrag vom 31.12.1976 Zwischen der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs rechte, Sitz Berlin, vertreten durch ihren Vorstand, Dr. Harald Heker (Vorstandsvorsitzender), Lorenzo Colombini, Georg Oeller, Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, und dem Deutschen Bühnenverein, Bundesverband deutscher Theater, Sitz Köln, vertreten durch seinen Vorstand, Geschäftsführender Direktor Rolf Bolwin, St.-Apern-Straße 17-21, 50667 Köln, wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1. Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, den Gesamtvertrag vom 31.12.1976 fortzusetzen, mit der Maßgabe, dass für Nutzungen von Musikeinlagen in Bühnenwerken und von Bühnenmusik (Kleine Rechte) ab 01.01.2015 die anliegenden Vergütungssätze BM (19) Anwendung finden. Die bis zum 31.12.2014 gültigen Vergütungssätze BM werden mit Wirkung ab dem 01.01.2015 um 4,6 % (Anpassungen für die Jahre 2010, 2011, 2012) angehoben. Mit Wirkung ab dem 01.01.2016 werden die Vergütungssätze BM um weitere 2,7 % (Anpassung für die Jahre 2013, 2014) und um den Wert für 2015 (Änderung des Preisindex Juli 2015 zu Juli 2014) angehoben. Die sich errechnenden Werte werden auf volle 10 Cent kaufmännisch gerundet. Den berech tigten Mitgliedern des Deutschen Bühnenvereins werden 20 % Gesamtvertragsnachlass ge währt. GEMA 2. Der Gesamtvertrag vom 31.12.1976 wird fest geschlossen bis zum 31.12.2016. 3. Bei Aufnahme der Tarifverhandlungen im Jahre 2016 über die Fortsetzung des Gesamtvertra ges ab 01.01.2017 werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten für das Jahr 2016 anhand der Indexzahlen des Monats Juli gegenüber dem jeweiligen Vorjahr ermittelt und die Vergü tungen entsprechend erhöht. München, ccr.2c1S v4) Köln, 2-7k 2 GE GFRILbIAFr FÜR MUS UND MEbILNISCHE eorg, er)) usdier CrV(!I und 0rche51r BundesVetb derThaet Rotf Bofl GsdftSUflrr DireitOr
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