4 00P6400 GEMÄ

4
00P6400
GEMÄ
Zusatzvereinbarung Nr. 16
zum Gesamtvertrag
vom 31.12.1976
Zwischen
der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs
rechte, Sitz Berlin,
vertreten durch ihren Vorstand, Dr. Harald Heker (Vorstandsvorsitzender), Lorenzo Colombini,
Georg Oeller,
Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin,
Rosenheimer Straße 11, 81667 München,
und
dem Deutschen Bühnenverein, Bundesverband deutscher Theater, Sitz Köln,
vertreten durch seinen Vorstand, Geschäftsführender Direktor Rolf Bolwin,
St.-Apern-Straße 17-21, 50667 Köln,
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
1.
Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, den Gesamtvertrag vom 31.12.1976
fortzusetzen, mit der Maßgabe, dass für Nutzungen von Musikeinlagen in Bühnenwerken und
von Bühnenmusik (Kleine Rechte) ab 01.01.2015 die anliegenden Vergütungssätze BM (19)
Anwendung finden.
Die bis zum 31.12.2014 gültigen Vergütungssätze BM werden mit Wirkung ab dem
01.01.2015 um 4,6 % (Anpassungen für die Jahre 2010, 2011, 2012) angehoben. Mit Wirkung
ab dem 01.01.2016 werden die Vergütungssätze BM um weitere 2,7 % (Anpassung für die
Jahre 2013, 2014) und um den Wert für 2015 (Änderung des Preisindex Juli 2015 zu Juli 2014)
angehoben.
Die sich errechnenden Werte werden auf volle 10 Cent kaufmännisch gerundet. Den berech
tigten Mitgliedern des Deutschen Bühnenvereins werden 20 % Gesamtvertragsnachlass ge
währt.
GEMA
2.
Der Gesamtvertrag vom 31.12.1976 wird fest geschlossen bis zum 31.12.2016.
3.
Bei Aufnahme der Tarifverhandlungen im Jahre 2016 über die Fortsetzung des Gesamtvertra
ges ab 01.01.2017 werden die gestiegenen Lebenshaltungskosten für das Jahr 2016 anhand
der Indexzahlen des Monats Juli gegenüber dem jeweiligen Vorjahr ermittelt und die Vergü
tungen entsprechend erhöht.
München,
ccr.2c1S
v4)
Köln,
2-7k 2
GE
GFRILbIAFr FÜR MUS
UND MEbILNISCHE
eorg, er))
usdier
CrV(!I
und 0rche51r
BundesVetb derThaet
Rotf Bofl
GsdftSUflrr DireitOr