An der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist im BA-Studiengang Kindheitspädagogik zum 01.09.2016 eine Stelle als Akademische Mitarbeiterin / Akademischer Mitarbeiter (bis E 13 TV-L, soweit tarifl. Voraussetzungen erfüllt) Kennziffer 242/16 befristet bis zum 30.09.2020 zu besetzen. Aufgaben Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber ist in Lehre und Forschung im Bereich der Kindheitspädagogik mit einem elementar-, sozial- oder heilpädagogischen Schwerpunkt tätig. Mit der Stelle verbunden sind eine Lehrverpflichtung im Umfang von zurzeit 12 Semesterwochenstunden sowie die gemeinsame Betreuung von Praktika in Kindertageseinrichtungen. Eine wissenschaftliche Weiterqualifikation im Rahmen einer Promotion wird erwartet. Die aktive Mitarbeit in Forschungsprojekten und der Weiterentwicklung des Studiengangs ist erwünscht. Voraussetzungen Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mit eindeutigem Bezug zur Kindheitspädagogik (z.B. im Bereich der Elementar-, Sozial- oder Heilpädagogik). Sensibilität in genderspezifischen Belangen wird erwartet. Die Pädagogische Hochschule Freiburg versteht sich als familienfreundliche Hochschule. Es gehört zudem zu den strategischen Zielen der Hochschule, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu steigern. Bewerbungen geeigneter Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt eingestellt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 242/16 mit den üblichen Unterlagen bis zum 24.06.2016 (Eingangsstempel) an das Sekretariat des Studiengangs Kindheitspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Frau C. Schmidt, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg. Online-Bewerbungen sind nicht möglich. Informationen über die Stelle erhalten Sie bei Herrn Prof. Dr. Elmar Stahl (E-Mail: [email protected]). Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Diese werden nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Daher empfehlen wir dringend auf die Übersendung von Originalen zu verzichten.
© Copyright 2024 ExpyDoc