Am Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik ist zum 01

An der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist im BA-Studiengang Kindheitspädagogik zum
01.09.2016 eine Stelle als
Akademische Mitarbeiterin / Akademischer Mitarbeiter
(bis E 13 TV-L, soweit tarifl. Voraussetzungen erfüllt)
Kennziffer 242/16
befristet bis zum 30.09.2020 zu besetzen.
Aufgaben
Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber ist in Lehre und Forschung im Bereich der Kindheitspädagogik mit einem elementar-, sozial- oder heilpädagogischen Schwerpunkt tätig. Mit der Stelle
verbunden sind eine Lehrverpflichtung im Umfang von zurzeit 12 Semesterwochenstunden sowie
die gemeinsame Betreuung von Praktika in Kindertageseinrichtungen. Eine wissenschaftliche
Weiterqualifikation im Rahmen einer Promotion wird erwartet. Die aktive Mitarbeit in Forschungsprojekten und der Weiterentwicklung des Studiengangs ist erwünscht.
Voraussetzungen
Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mit eindeutigem Bezug zur Kindheitspädagogik
(z.B. im Bereich der Elementar-, Sozial- oder Heilpädagogik). Sensibilität in genderspezifischen
Belangen wird erwartet.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg versteht sich als familienfreundliche Hochschule. Es
gehört zudem zu den strategischen Zielen der Hochschule, den Anteil von Frauen in Forschung
und Lehre deutlich zu steigern. Bewerbungen geeigneter Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt
eingestellt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 242/16 mit
den üblichen Unterlagen bis zum 24.06.2016 (Eingangsstempel) an das Sekretariat des
Studiengangs Kindheitspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Frau C.
Schmidt, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg. Online-Bewerbungen sind nicht möglich.
Informationen über die Stelle erhalten Sie bei Herrn Prof. Dr. Elmar Stahl (E-Mail: [email protected]).
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Diese werden nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter
Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Daher empfehlen wir dringend auf die Übersendung
von Originalen zu verzichten.