Kirchenordnung und Rolle der Synode Eine kirchentheoretische Orientierung Dimensionen von Leitung in der Kirche Zur Architektur evangelischer Kirchenverfassungen – am Beispiel der EKHN („“berufen, geistlich orientierend zu wirken“ / „geistliche Leitung … insbesondere in Ordination und Visitation“ Art. 51 KO) („das maßgebliche Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung “ Art. 31 Abs. 1 KO) synodale Dimension („... nach Maßgabe der Entscheidungen der Synode geistlich und rechtlich leiten.“ Art. 46 KO) episkopale Dimension kollegiale Dimension Kirchensynode (Leitung: Präses + KSV) „potestas iurisdictionis“ Vollmacht zur Rechts(durch)setzung Kirchenleitung (Leitung: KP) KP „vertritt als Vorsitzender der KL die EKHN im gesamten kirchlichen und öffentlichen Leben“ und „hat das Recht, in eigener Verantwortung zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, Stellung zu nehmen“. (Art 51 KO) Kirchenverwaltung Evangelische Kirchenverfassungen (wie die KO der EKHN) wollen sicherstellen, dass die „potestas iurisdictionis“ und die „potestas ordinis“ nicht in konsistoriale Dimension eins fallen. Die (presbyterial-)synodale, die konsistoriale und die episkopale Leitung sollen („unterstützt die Kirchenleitung ... führt die laufenden durch die kollegiale Leitung aber trotzdem Verwaltungsgeschäfte ...“ Art. 57 Abs. 1 KO) aufeinander bezogen bleiben. KP + Stellv. + Pröpste und Pröpstinnen „potestas ordinis“ Vollmacht zur Ordination Die Reformation bricht mit einem Amts- und Weiheverständnis, das den Heiligen Geist an das Bischofsamt bindet. Vielmehr sind alle Getauften „Geistliche“. Das allgemeine Priestertum wird gesichert, indem die Aufgabe der öffentlichen Orientierung („publice docere“) eine geordnete Berufung („rite vocatus“) erfordert. Entwicklung und theologische Gründe evangelischer Kirchenverfassungen monarchisches Episkopat Reformation bricht mit dem „Weihepriestertum“ und der Ekklesiologie der „Repräsentation“ Christi Allgemeines Priestertum der Getauften (alle sind „Geistliche“ und „freie Christenmenschen“) potestas ordinis landesherrliches Summepiskopat Kirche bezeugt Jesus Christus und ist ein „Geschöpf des Wortes“ „4-Ämter-Lehre“ (Calvin) und „Bundestheologie“ > Kirche baut sich von unten nach oben auf potestas iurisdictionis ordiniertes Amt (sine vi, sed verbo) kirchliche Kirchengewalt (ius in sacra) Pfarrsynoden (beratend) Konsistorium (Juristen + Theologen) 2-Schwerter-Theorie potestas executionis 2-Regimenten-Lehre landesherrliche politische Gewalt staatliche Kirchenaufsicht (ius circa sacra) Presbyterien / Synoden aus Ältesten und Pfarrern Verfassungsvertrag freier und gleicher Bürger_innen und öffentlicher Diskurs Einheit von „geistlicher und rechtlicher Leitung“ (Barmen III) Integration durch kollegiale Leitung kaiserliche politische Gewalt leitende Pfarrer_innen, die geistlich orientieren, ordinieren, visitieren Kirchenverwaltung mit vielfältigen Expertisen zur Leitung der Kirche Synode aus frei gewählten Gemeindegliedern und Pfarrer_innen episkopale Leitung konsistoriale Leitung (presbyterial-)synodale Leitung Staatskirchenrecht / Religionsverfassungsrecht „Geistliche Leitung“ durch die Kirchensynode Modell einer „integrierten Leitung“ Organ-Qualität der Synode normative Horizonte erschließen Andacht (Sinn für die Aus-Richtung) S Y N O D E N strategische Entscheidungen treffen (das als „richtig“ Erkannte) operative Umsetzung Ermöglichen („richtig“ + „rechtzeitig“ handeln) Gottesdienst T A G U N G Gebet Grundartikel Reflexion auf die Grundlagen und Sinnhorizonte des christlichen Glaubens Vorlagen der Kirchenleitung vorbereitet und geleitet durch KSV Expertise der Kirchenverwaltung Entscheidungen über das Richtige •Wahlen •Gesetze •Haushalt ... Übersetzung operativer Anforderungen in nachvollziehbare strategische Entscheidungsalternativen operative Machbarkeit und Rechtmäßigkeit Gott-Offenheit synodaler Beratung „geistliche Orientierung“ (der synodalen Beratung und Entscheidungen) geistliche /rechtliche Leitung
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