Download: Präsentation Kirchenordnung Scherle

Kirchenordnung und
Rolle der Synode
Eine kirchentheoretische Orientierung
Dimensionen von Leitung in der Kirche
Zur Architektur evangelischer Kirchenverfassungen – am Beispiel der EKHN
(„“berufen, geistlich orientierend zu wirken“ /
„geistliche Leitung … insbesondere in
Ordination und Visitation“ Art. 51 KO)
(„das maßgebliche Organ der geistlichen
und rechtlichen Leitung “ Art. 31 Abs. 1 KO)
synodale Dimension
(„... nach Maßgabe der Entscheidungen der Synode
geistlich und rechtlich leiten.“ Art. 46 KO)
episkopale Dimension
kollegiale Dimension
Kirchensynode
(Leitung:
Präses + KSV)
„potestas iurisdictionis“
Vollmacht zur
Rechts(durch)setzung
Kirchenleitung
(Leitung: KP)
KP „vertritt als Vorsitzender der KL die
EKHN im gesamten kirchlichen und
öffentlichen Leben“ und „hat das Recht,
in eigener Verantwortung zu
wesentlichen Fragen, die Kirche,
Theologie und Gesellschaft betreffen,
Stellung zu nehmen“. (Art 51 KO)
Kirchenverwaltung
Evangelische Kirchenverfassungen (wie die KO
der EKHN) wollen sicherstellen, dass die „potestas
iurisdictionis“ und die „potestas ordinis“ nicht in
konsistoriale Dimension
eins fallen. Die (presbyterial-)synodale, die
konsistoriale und die episkopale Leitung sollen
(„unterstützt die Kirchenleitung ... führt die laufenden
durch die kollegiale Leitung aber trotzdem
Verwaltungsgeschäfte ...“ Art. 57 Abs. 1 KO)
aufeinander bezogen bleiben.
KP + Stellv.
+
Pröpste und
Pröpstinnen
„potestas ordinis“
Vollmacht zur
Ordination
Die Reformation bricht mit einem Amts- und
Weiheverständnis, das den Heiligen Geist an das
Bischofsamt bindet. Vielmehr sind alle Getauften
„Geistliche“. Das allgemeine Priestertum wird
gesichert, indem die Aufgabe der öffentlichen
Orientierung („publice docere“) eine geordnete
Berufung („rite vocatus“) erfordert.
Entwicklung und theologische Gründe evangelischer Kirchenverfassungen
monarchisches
Episkopat
Reformation bricht mit
dem „Weihepriestertum“
und der Ekklesiologie
der „Repräsentation“
Christi
Allgemeines Priestertum
der Getauften (alle sind
„Geistliche“ und „freie
Christenmenschen“)
potestas
ordinis
landesherrliches
Summepiskopat
Kirche bezeugt Jesus
Christus und ist ein
„Geschöpf des Wortes“
„4-Ämter-Lehre“ (Calvin)
und „Bundestheologie“
> Kirche baut sich von
unten nach oben auf
potestas
iurisdictionis
ordiniertes Amt
(sine vi, sed verbo)
kirchliche Kirchengewalt
(ius in sacra)
Pfarrsynoden
(beratend)
Konsistorium
(Juristen + Theologen)
2-Schwerter-Theorie
potestas
executionis
2-Regimenten-Lehre
landesherrliche
politische Gewalt
staatliche Kirchenaufsicht
(ius circa sacra)
Presbyterien /
Synoden aus
Ältesten und Pfarrern
Verfassungsvertrag
freier und gleicher
Bürger_innen und
öffentlicher Diskurs
Einheit von „geistlicher
und rechtlicher Leitung“
(Barmen III)
Integration durch
kollegiale Leitung
kaiserliche
politische Gewalt
leitende Pfarrer_innen,
die geistlich orientieren,
ordinieren, visitieren
Kirchenverwaltung
mit vielfältigen
Expertisen zur
Leitung der Kirche
Synode aus frei gewählten
Gemeindegliedern und
Pfarrer_innen
episkopale
Leitung
konsistoriale
Leitung
(presbyterial-)synodale
Leitung
Staatskirchenrecht /
Religionsverfassungsrecht
„Geistliche Leitung“ durch die Kirchensynode
Modell einer
„integrierten Leitung“
Organ-Qualität der
Synode
normative Horizonte
erschließen
Andacht
(Sinn für die Aus-Richtung)
S
Y
N
O
D
E
N
strategische
Entscheidungen
treffen
(das als „richtig“ Erkannte)
operative Umsetzung
Ermöglichen
(„richtig“ + „rechtzeitig“ handeln)
Gottesdienst
T
A
G
U
N
G
Gebet
Grundartikel
Reflexion auf die
Grundlagen und
Sinnhorizonte des
christlichen Glaubens
Vorlagen der
Kirchenleitung
vorbereitet und
geleitet durch KSV
Expertise der
Kirchenverwaltung
Entscheidungen
über das Richtige
•Wahlen
•Gesetze
•Haushalt ...
Übersetzung operativer
Anforderungen in nachvollziehbare strategische
Entscheidungsalternativen
operative Machbarkeit
und Rechtmäßigkeit
Gott-Offenheit
synodaler Beratung
„geistliche
Orientierung“
(der synodalen
Beratung und
Entscheidungen)
geistliche
/rechtliche
Leitung