Verträge mit muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde Deutschlands e.V. – Forderungen der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Mai 2016) – Die CDU-Fraktion befürwortet den Abschluss von Verträgen des Landes mit Vertretern der muslimischen und alevitischen Bevölkerung Niedersachsens, sofern diese Rechte und Pflichten für beide Seiten vorsehen und die Integration in den Mittelpunkt stellen. Verträge, die einseitig nur dem Land Pflichten auferlegen, lehnen wir ab. 1. Die Verträge müssen eine konkrete Selbstverpflichtung der Verbände zur Integration zugewanderter Muslime und Aleviten in Niedersachsen enthalten. Zugleich erwarten wir von den Verbänden, dass sie sich dazu bekennen, religiösen Fundamentalisten, insbesondere Islamisten und Salafisten, entschieden entgegenzutreten. Religiöse Hassprediger dürfen in Moscheen kein Forum erhalten. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden muss für die Verbände zur Bekämpfung des religiösen Extremismus selbstverständlich sein. 2. Eine Selbstverpflichtung der Verbände und der ihnen angehörenden Moscheevereine, bei Moscheen freiwillig auf den Ruf des Muezzins zu verzichten, wird von uns erwartet. Dies kann dazu beitragen, die Akzeptanz für den Moscheebau zu stärken. 3. Die Verbände müssen sich verpflichten anzuerkennen, dass Muslime und Aleviten in Deutschland das Recht haben zu konvertieren und dafür Sorge zu tragen, dass eine Verfolgung von Konvertiten verurteilt wird. 4. In den Verträgen muss ein Bekenntnis zu Geltung der Grundrechte, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu einer offenen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft enthalten sein. Darüber hinaus muss verdeutlicht werden, dass für die Verbände das Gesetz über der Religion steht, Konflikte ohne Ausnahme friedlich ausgetragen werden und Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Die Scharia ist nicht Teil unserer Rechtsordnung und mit dieser auch nicht vereinbar. Die Verbände müssen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen. 5. Die Verbände müssen nachvollziehbar sicherstellen, dass ihr Handeln in Niedersachsen nicht von ausländischen Regierungen beeinflusst wird. 6. Veränderungen der Feiertagsregelungen dürfen keine Privilegierung muslimischer oder alevitischer Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern anderer Bekenntnisse zur Folge haben. Auch Privilegierungen beim Bestattungsrecht, bei der Seelsorge in besonderen Einrichtungen, bei der Gebührenbefreiung oder der Vertretung in Gremien lehnen wir ab. Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. 7. Änderungen des Bestattungsrechts, die nicht das Einverständnis der christlichen Kirchen finden, lehnen wir ab. Alle Vertragsteile, die die Belange der christlichen 1 Kirchen betreffen, die in Staatsverträgen geregelt sind, sind mit den Kirchen abzustimmen. 8. Die Integration muslimischer und alevitischer Kinder und Jugendlicher in Schulen ist von herausragender Bedeutung. Daher müssen die Verträge ein Bekenntnis der Verbände enthalten, dass muslimische und alevitische Schülerinnen und Schüler an allen Unterrichtsfächern und außerschulischen Aktivitäten wie Schulausflügen und Klassenfahrten teilnehmen sollen. 9. Wir wenden uns gegen die Einrichtung von Gebetsräumen oder „Räumen der Stille“ in Schulen. Mehr Religiosität in der Schule trägt nicht zur Integration bei. 10. Im Hinblick auf Lehrerinnen, die im Unterricht ein Kopftuch tragen, kann es zu Konflikten in Schulen kommen, wenn der Schulfrieden gestört ist. Für diese Fälle muss bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine permanente Clearingstelle eingerichtet werden, die jederzeit direkt von Schülern und Eltern, aber auch von Lehrkräften und Schulleitungen angerufen werden kann. 11. DITIB und Schura haben derzeit in Niedersachsen rund 12.900 registrierte Mitglieder. Da sie als Dachverbände nicht mit Kirchen vergleichbar sind, müssen sie im Vertragstext als „muslimische Verbände“ bezeichnet werden. 12. Wenn es keinen Beratungsbedarf zum Vertragsentwurf mit der Alevitischen Gemeinde Deutschlands e.V. mehr gibt, sollte dieser unverzüglich und zeitlich vor dem Vertrag mit DITIB und Schura unterzeichnet werden. 13. Die Vertragspartner müssen das Recht erhalten, jederzeit zu Verhandlungen über eine Anpassung des Vertragsinhalts aufzufordern oder bei Bedarf den Vertrag zu kündigen. Die Einhaltung der Verträge ist in den ersten fünf Jahren, in denen die Anschubfinanzierung läuft, jährlich zu überprüfen, ebenso wie die Verwendung der Mittel, die in den Verträgen geregelt werden muss. Dem Landtag ist über das Ergebnis Bericht zu erstatten. Prüfstelle ist der Landesrechnungshof. Bei Verstößen durch die Verbände kann eine Kürzung der Finanzierung vorgenommen werden. 14. Das Land Niedersachsen zeigt sich offen für weitere muslimische Verbände. Auch für diese gilt die Möglichkeit, Verträge nach den vorliegenden Mustern zu verhandeln und abzuschließen. 2
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