Verträge mit muslimischen Verbänden und der Alevitischen

Verträge mit muslimischen Verbänden
und der Alevitischen Gemeinde Deutschlands e.V.
– Forderungen der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Mai 2016) –
Die CDU-Fraktion befürwortet den Abschluss von Verträgen des Landes mit Vertretern
der muslimischen und alevitischen Bevölkerung Niedersachsens, sofern diese Rechte
und Pflichten für beide Seiten vorsehen und die Integration in den Mittelpunkt stellen.
Verträge, die einseitig nur dem Land Pflichten auferlegen, lehnen wir ab.
1. Die Verträge müssen eine konkrete Selbstverpflichtung der Verbände zur
Integration zugewanderter Muslime und Aleviten in Niedersachsen enthalten.
Zugleich erwarten wir von den Verbänden, dass sie sich dazu bekennen,
religiösen Fundamentalisten, insbesondere Islamisten und Salafisten,
entschieden entgegenzutreten. Religiöse Hassprediger dürfen in Moscheen kein
Forum
erhalten.
Die
vertrauensvolle
Zusammenarbeit
mit
den
Sicherheitsbehörden muss für die Verbände zur Bekämpfung des religiösen
Extremismus selbstverständlich sein.
2. Eine Selbstverpflichtung der Verbände und der ihnen angehörenden
Moscheevereine, bei Moscheen freiwillig auf den Ruf des Muezzins zu verzichten,
wird von uns erwartet. Dies kann dazu beitragen, die Akzeptanz für den
Moscheebau zu stärken.
3. Die Verbände müssen sich verpflichten anzuerkennen, dass Muslime und
Aleviten in Deutschland das Recht haben zu konvertieren und dafür Sorge zu
tragen, dass eine Verfolgung von Konvertiten verurteilt wird.
4. In den Verträgen muss ein Bekenntnis zu Geltung der Grundrechte, zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu einer offenen, demokratischen
und pluralistischen Gesellschaft enthalten sein. Darüber hinaus muss verdeutlicht
werden, dass für die Verbände das Gesetz über der Religion steht, Konflikte ohne
Ausnahme friedlich ausgetragen werden und Männer und Frauen gleichberechtigt
sind. Die Scharia ist nicht Teil unserer Rechtsordnung und mit dieser auch nicht
vereinbar. Die Verbände müssen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen anerkennen.
5. Die Verbände müssen nachvollziehbar sicherstellen, dass ihr Handeln in
Niedersachsen nicht von ausländischen Regierungen beeinflusst wird.
6. Veränderungen der Feiertagsregelungen dürfen keine Privilegierung muslimischer
oder alevitischer Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern anderer Bekenntnisse
zur Folge haben. Auch Privilegierungen beim Bestattungsrecht, bei der Seelsorge
in besonderen Einrichtungen, bei der Gebührenbefreiung oder der Vertretung in
Gremien lehnen wir ab. Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten
Gleichbehandlungsgrundsatz.
7. Änderungen des Bestattungsrechts, die nicht das Einverständnis der christlichen
Kirchen finden, lehnen wir ab. Alle Vertragsteile, die die Belange der christlichen
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Kirchen betreffen, die in Staatsverträgen geregelt sind, sind mit den Kirchen
abzustimmen.
8. Die Integration muslimischer und alevitischer Kinder und Jugendlicher in Schulen
ist von herausragender Bedeutung. Daher müssen die Verträge ein Bekenntnis
der Verbände enthalten, dass muslimische und alevitische Schülerinnen und
Schüler an allen Unterrichtsfächern und außerschulischen Aktivitäten wie
Schulausflügen und Klassenfahrten teilnehmen sollen.
9. Wir wenden uns gegen die Einrichtung von Gebetsräumen oder „Räumen der
Stille“ in Schulen. Mehr Religiosität in der Schule trägt nicht zur Integration bei.
10. Im Hinblick auf Lehrerinnen, die im Unterricht ein Kopftuch tragen, kann es zu
Konflikten in Schulen kommen, wenn der Schulfrieden gestört ist. Für diese Fälle
muss bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine permanente
Clearingstelle eingerichtet werden, die jederzeit direkt von Schülern und Eltern,
aber auch von Lehrkräften und Schulleitungen angerufen werden kann.
11. DITIB und Schura haben derzeit in Niedersachsen rund 12.900 registrierte
Mitglieder. Da sie als Dachverbände nicht mit Kirchen vergleichbar sind, müssen
sie im Vertragstext als „muslimische Verbände“ bezeichnet werden.
12. Wenn es keinen Beratungsbedarf zum Vertragsentwurf mit der Alevitischen
Gemeinde Deutschlands e.V. mehr gibt, sollte dieser unverzüglich und zeitlich vor
dem Vertrag mit DITIB und Schura unterzeichnet werden.
13. Die Vertragspartner müssen das Recht erhalten, jederzeit zu Verhandlungen über
eine Anpassung des Vertragsinhalts aufzufordern oder bei Bedarf den Vertrag zu
kündigen. Die Einhaltung der Verträge ist in den ersten fünf Jahren, in denen die
Anschubfinanzierung läuft, jährlich zu überprüfen, ebenso wie die Verwendung
der Mittel, die in den Verträgen geregelt werden muss. Dem Landtag ist über das
Ergebnis Bericht zu erstatten. Prüfstelle ist der Landesrechnungshof. Bei
Verstößen durch die Verbände kann eine Kürzung der Finanzierung
vorgenommen werden.
14. Das Land Niedersachsen zeigt sich offen für weitere muslimische Verbände.
Auch für diese gilt die Möglichkeit, Verträge nach den vorliegenden Mustern zu
verhandeln und abzuschließen.
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