Veloparkplatzverordnung muss vereinfacht werden

Dienstag, 31. Mai 2016
Medienmitteilung
Veloparkplatzverordnung muss vereinfacht werden
Die vorgeschlagene Veloparkplatzverordnung sollte einfacher konzipiert
werden. Die reduzierten Bedarfsanforderungen für Dienstleistungsbetriebe und
Gastronomie lehnen wir ab.
Der Entwurf zur Veloparkplatzverordnung ist zu kompliziert formuliert und sollte nicht den
Normen der VSS (Verband der Schweizerischen Strassen- und Verkehrsfachleute)
widersprechen.
Wir erachten daher die Differenzierung nach Kurz- und Langzeitparkflächen für Velos und
Mofas sinnvoll, da bei kurzen Nutzungen andere Bedürfnisse bestehen als bei langen
(Wetter- und Diebstahlschutz). Die vorgeschlagenen Bedarfszahlen für alle gewerblichen
Nutzungsarten in der Veloparkplatzverordnung sind jedoch tiefer angesetzt als in den
Empfehlungen der VSS. Vor allem die Reduktion der Bedarfsanforderungen für die
Gastronomie um 70 Prozent ist unverständlich. Wir schlagen zudem eine Vereinfachung der
Berechnung der erforderlichen Anzahl Parkplätze vor, indem nur zwischen drei
Nutzungsarten unterschieden wird oder die in der VSS-Norm vorgeschlagenen
Nutzungskategorien angewendet werden.
Während wir die Berechnung der Parkplätze für Wohnnutzungen mit einem Parkplatz pro
Zimmer als sinnvoll erachten, lehnen wir eine Obergrenze von insgesamt vier Abstellplätzen
pro Wohnung ab. Gerade in grossen Wohnungen leben Familien, die Kinderwagen und velos etc. benötigen. Zudem haben in der Stadt viele BewohnerInnen mehr als ein Velo.
Nicht zu Lasten der Allmend
Die verbindliche Festlegung zur Schaffung von
Abstellplätzen für Velos, Mofas,
Kinderwagen und -Fahrzeuge bei Bauvorhaben oder Umbauten sind zu begrüssen. Die
Vorordnung soll aber nicht dazu führen, dass weniger Veloparkplätze auf der Allmend
geschaffen werden. In den letzten Jahren wurde die Situation verbessert, an stark
frequentierten Orten braucht es aber auf der Allmend weiterhin einen Ausbau von
Veloparkplätzen.
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