DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND

DEPARTEMENT
BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Abteilung Volksschule
Sektion Schulaufsicht
1. Juni 2016
HANDREICHUNG
Aufgabenbereiche der Schulaufsicht Volksschule ab 1. August 2016
Abkürzungen:
SA – Schulaufsicht, SPF – Schulpflege, SL – Schulleitung
Bereich *
Inhalt
Vorgehen
Aufsicht
über öffentliche und
private Schulen
Nichteinhalten kantonaler
SA nimmt mit der SPF
Beispiele:
Vorgaben
oder SL Kontakt auf.
•
§§ 51, 58a Schulgesetz
§ 18 Verordnung geleitete
Schule
Rückmeldungen des
SA prüft und klärt die
Schulpersonals oder der
Situation in Zusammenar-
Eltern zu Störungen im
beit mit SPF oder SL.
Schulbetrieb
Bemerkungen
Verstoss gegen Stundentafel
•
Führungskrisen
•
Konflikte mit Eltern
SA stellt Verbindlichkeit
Siehe auch:
her, damit der regelkon-
www.schulen-aargau.ch
forme Betrieb gewähr-
> Schulqualität & Aufsicht
leistet ist.
Bewältigung
schwieriger Situationen
§ 51 Schulgesetz
Schwierige Situationen
SA erteilt Auskünfte an
Beispiele:
oder Krisen, welche die
SPF oder SL zu Vorge-
•
Schule nicht selber behe-
hensweisen, klärt Fragen
gegenüber Lehrperso-
ben kann
und bietet Unterstützung.
nen
•
SPF und SL ersuchen um
Massive Vorwürfe
Gerüchte über sexuelle
Handlungen
Unterstützung.
•
Konflikte mit hoher
Eskalation
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Schwierige Situationen
Auskünfte
zu Fragen im schulischen Kontext
Mögliche Themenberei-
SA erteilt auf Anfrage
Beispiele:
che:
Auskünfte an SPF, SL,
•
Übertritte
Lehrpersonen oder Eltern
•
Schulausschluss
•
Umsetzung kantonaler
Entwicklungsvorhaben
•
Rechtliche Bestimmungen und deren
Umsetzung
•
Rechtswege
•
Personalführung
- mündlich oder schriftlich. •
Entlassung oder Freistellung von SL
•
Q-Defizite von Lehrpersonen
Bereich *
Inhalt
Vorgehen
Bemerkungen
Im Rahmen des Verfah-
SA überprüft im Auftrag
rens der Externen Schu-
der Fachstelle ESE der
Beispiele für überprüfte
Bereiche
levaluation (Ampelevalua-
PH FHNW die Einhaltung
•
tion) wird die Einhaltung
der kantonalen Vorgaben.
•
Unterstützungsangebote
Externe Schulevaluation
Regelkonformität
§ 22 Verordnung geleitete
Schule
kantonaler Vorgaben
überprüft.
Unterrichtszeiten und
Stundenplangestaltung
•
Zweckgebundener
Die Rückmeldungen sind
Einsatz der zusätzli-
Grundlage für die Beurtei-
chen Ressourcen
lung des Ampelkriteriums
Regelkonformität.
Siehe auch:
www.schulen-aargau.ch
> Schulqualität & Aufsicht
> Externe Schulevaluation
www.schulevaluationag.ch
Externe Schulevaluation
Funktionsfähigkeit gefährdet (gelbe Ampel)
§§ 16, 24 Verordnung
geleitete Schule
Je nach gefährdetem
Das Vorgehen wird im
Siehe auch:
Ampelbereich entscheidet
Einzelfall durch die Sekti-
www.schulen-aargau.ch
die Sektionsleitung über
onsleitung bestimmt und
> Schulqualität & Aufsicht
eine Intervention.
richtet sich nach der
> Externe Schulevaluation
Situation an der Schule
vor Ort.
www.schulevaluationag.ch
Externe Schulevaluation
Begleitung von Schulen
mit Funktionsstörung
(rote Ampel)
Schulen erfüllen die Min-
Leitung Schulaufsicht lädt
destanforderungen an die
SPF und SL zu Gesprä-
definierten Bereiche der
chen ein.
§§ 24, 26 Verordnung
geleitete Schule
Schulqualität nicht. Die
entsprechende Ampel
wird auf Rot gestellt.
Dies löst eine enge Begleitung der Schule durch
die Schulaufsicht aus.
•
Einrichten des Begleitprozesses
•
Begleitung des Entwicklungsprozesses
•
Moderationen im Zusammenhang mit dem
Nachvollzug der Problemdiagnose
Rückmeldungen zu Dokumenten und zu Entwicklungsschritten
Je nach Situation Zuweisungsberatungen
Nachevaluation und
Nachevaluation, in der
Abschluss
Regel nach 2 Jahren,
Fokus auf beanstandete
Ampelbereiche
Private Schulung
Im Rahmen der privaten
SA überprüft gemäss
§§ 58, 58a Schulgesetz
§ 34 V Volksschule
§ 37 V Sonderschulung
Schulung ist der Nach-
Auftrag der SPF den
rung zwischen Eltern
weis des genügenden
genügenden Unterricht.
und Schulpflege
•
Empfehlung: Vereinba-
Unterrichts zu erbringen:
2 von 4
Bereich *
Inhalt
Vorgehen
Bemerkungen
•
Regelmässiger, struk-
Stellungnahme zum
•
turierter Unterricht ge-
Nachweis des genügen-
che Termin und Vor-
mäss Lehrplan
den Unterrichts zuhanden
gehensweise mit Eltern
Dokumentation des
der SPF und Eltern
•
•
Überprüfung: Abspra-
Lernens
Siehe auch:
Ausbildungsvorausset-
www.ag.ch/bks
zungen der unterrich-
> Kindergarten & Volks-
tenden Person
schule > Struktur & Organisation > Privatkindergärten/Privatschulen &
private Schulung
Privatschulen bzw. Privatkindergarten
Der Erziehungsrat ent-
SA prüft bei den einge-
Siehe auch:
scheidet über die Bewilli-
reichten Anträgen zur
www.ag.ch/bks
§§ 58, 58a Schulgesetz
§ 33 V Volksschule
gung zur Führung einer
Führung einer Privatschu-
> Kindergarten & Volks-
Privatschule.
le bzw. Privatkindergar-
schule > Struktur & Orga-
tens deren Bewilligungs-
nisation > Privatkindergär-
voraussetzungen.
ten/Privatschulen &
Gespräche mit den An-
private Schulung
tragstellenden, Dokumentenanalyse, Raumbegehungen u.a.
Vorbereitung des Antrags
für den Entscheid des
Erziehungsrats
Schulausschluss
Die SPF kann Kinder und
Der SA müssen die ge-
Siehe Umsetzung Diszip-
§ 38c lit. f und g SchG
§ 38d Abs. 1 und 2 SchG
Jugendliche, welche den
troffenen Massnahmen
linarmassnahmen, Leitfa-
Unterrichts- und Schulbe-
(Vorgeschichte Aus-
den für Behörden
§ 17 V Volksschule
trieb wiederholt und er-
schluss, Begleitung, Wie-
heblich stören, befristet
dereingliederung) zur
Formular: Meldung von
von der Schule aus-
Kenntnis gebracht wer-
Schulausschlüssen bis 6
schliessen.
den.
Wochen
Schulausschluss von
Bei Schulausschlüssen
Verhältnismässigkeit und
7 - 12 Wochen: Antrag an
bis 12 Wochen verfasst
Sinn der getroffenen Mas-
BKS
MA SA eine schriftliche
snahmen werden beur-
Stellungnahme zuhanden
teilt.
Schulausschluss bis
höchstens 6 Wochen:
Meldepflicht an SA, Einsichtnahme in Akten.
der Schule.
Assistenzen in sehr
schwierigen Klassensituationen (Krisenassistenzen)
§§ 14, 15 Ressourcenverordnung
Sehr schwierige Klassen-
MA SA prüft den Antrag
situationen an Real- und
der SPF.
Sekundarschulen, wenn
problematische Konstellationen entstehen wie
Situationsanalyse zusammen mit der SL und
•
Einsatz für maximal
1 Semester (20 Schulwochen)
•
Kosten zu Lasten
Kanton
3 von 4
Bereich *
Inhalt
Vorgehen
Bandenbildung, Gewalt
Lp. Bei Bedarf Beizug
u.a.
Schulpsychologischer
Siehe Umsetzungshilfe
Dienst, SPD.
BKS, Assistenzen bei
Die der Schule zur Verfügung stehenden Ressour-
Klärung Rahmenbedin-
cen für Schülerinnen und
gungen und Unterstüt-
Schüler sowie Unterstüt-
zung des Antrags.
zungsangebote für Lp
sind ausgeschöpft.
Die Einrichtung einer
Krisenassistenz kann
geprüft werden.
schenfazit)
(Unterstützende Mass-
sicherstellen für
auf Vollständigkeit und
erheblichen gesundheitlicher Beeinträchtigung und
bei Schulausschluss).
Zum Antrag gehören:
ner gesundheitlichen
•
Beeinträchtigung befristet nicht am Unter-
dere Bedürfnisse
richt teilnehmen können und
•
(Krisenassistenzen)
Antrag Schule über ALSA
Antrag Schule über ALSA
Richtigkeit.
che, welche wegen ei-
§ 26 Verordnung beson-
und Sekundarschulen
Protokoll
MA SA prüft den Antrag
Kinder und Jugendli-
sensituationen an Real-
Abschlussgespräch mit
Das schulische Lernen
•
sehr schwierigen Klas-
Standortgespräch (Zwi-
UME
nahmen im Einzelfall bei
Bemerkungen
medizinischer Fachbericht (gesundheitlicher
Beeinträchtigung)
•
Verfügung der SPF bei
(Schulausschluss)
Kinder und Jugendliche, welche befristet
vom Unterricht ausgeschlossen sind.
Dispensationen
§§ 13, 14 V Volksschule
Das BKS entscheidet über SA prüft und beurteilt das
Siehe Merkblatt Dispensa-
alle nicht in § 13 Abs. 2
von den Eltern eingereich- tionen vom Unterricht
festgelegten Gründe,
te schriftliche Dispensati-
namentlich bei längerer
onsgesuch.
gänzlicher Abwahl einen
Pflichtfaches.
Der Entscheid wird den
Gesuchstellenden schriftlich zugestellt.
* Die entsprechende Gesetzgebung ändert per 1. August 2017.
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