DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Schulaufsicht 1. Juni 2016 HANDREICHUNG Aufgabenbereiche der Schulaufsicht Volksschule ab 1. August 2016 Abkürzungen: SA – Schulaufsicht, SPF – Schulpflege, SL – Schulleitung Bereich * Inhalt Vorgehen Aufsicht über öffentliche und private Schulen Nichteinhalten kantonaler SA nimmt mit der SPF Beispiele: Vorgaben oder SL Kontakt auf. • §§ 51, 58a Schulgesetz § 18 Verordnung geleitete Schule Rückmeldungen des SA prüft und klärt die Schulpersonals oder der Situation in Zusammenar- Eltern zu Störungen im beit mit SPF oder SL. Schulbetrieb Bemerkungen Verstoss gegen Stundentafel • Führungskrisen • Konflikte mit Eltern SA stellt Verbindlichkeit Siehe auch: her, damit der regelkon- www.schulen-aargau.ch forme Betrieb gewähr- > Schulqualität & Aufsicht leistet ist. Bewältigung schwieriger Situationen § 51 Schulgesetz Schwierige Situationen SA erteilt Auskünfte an Beispiele: oder Krisen, welche die SPF oder SL zu Vorge- • Schule nicht selber behe- hensweisen, klärt Fragen gegenüber Lehrperso- ben kann und bietet Unterstützung. nen • SPF und SL ersuchen um Massive Vorwürfe Gerüchte über sexuelle Handlungen Unterstützung. • Konflikte mit hoher Eskalation Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Schwierige Situationen Auskünfte zu Fragen im schulischen Kontext Mögliche Themenberei- SA erteilt auf Anfrage Beispiele: che: Auskünfte an SPF, SL, • Übertritte Lehrpersonen oder Eltern • Schulausschluss • Umsetzung kantonaler Entwicklungsvorhaben • Rechtliche Bestimmungen und deren Umsetzung • Rechtswege • Personalführung - mündlich oder schriftlich. • Entlassung oder Freistellung von SL • Q-Defizite von Lehrpersonen Bereich * Inhalt Vorgehen Bemerkungen Im Rahmen des Verfah- SA überprüft im Auftrag rens der Externen Schu- der Fachstelle ESE der Beispiele für überprüfte Bereiche levaluation (Ampelevalua- PH FHNW die Einhaltung • tion) wird die Einhaltung der kantonalen Vorgaben. • Unterstützungsangebote Externe Schulevaluation Regelkonformität § 22 Verordnung geleitete Schule kantonaler Vorgaben überprüft. Unterrichtszeiten und Stundenplangestaltung • Zweckgebundener Die Rückmeldungen sind Einsatz der zusätzli- Grundlage für die Beurtei- chen Ressourcen lung des Ampelkriteriums Regelkonformität. Siehe auch: www.schulen-aargau.ch > Schulqualität & Aufsicht > Externe Schulevaluation www.schulevaluationag.ch Externe Schulevaluation Funktionsfähigkeit gefährdet (gelbe Ampel) §§ 16, 24 Verordnung geleitete Schule Je nach gefährdetem Das Vorgehen wird im Siehe auch: Ampelbereich entscheidet Einzelfall durch die Sekti- www.schulen-aargau.ch die Sektionsleitung über onsleitung bestimmt und > Schulqualität & Aufsicht eine Intervention. richtet sich nach der > Externe Schulevaluation Situation an der Schule vor Ort. www.schulevaluationag.ch Externe Schulevaluation Begleitung von Schulen mit Funktionsstörung (rote Ampel) Schulen erfüllen die Min- Leitung Schulaufsicht lädt destanforderungen an die SPF und SL zu Gesprä- definierten Bereiche der chen ein. §§ 24, 26 Verordnung geleitete Schule Schulqualität nicht. Die entsprechende Ampel wird auf Rot gestellt. Dies löst eine enge Begleitung der Schule durch die Schulaufsicht aus. • Einrichten des Begleitprozesses • Begleitung des Entwicklungsprozesses • Moderationen im Zusammenhang mit dem Nachvollzug der Problemdiagnose Rückmeldungen zu Dokumenten und zu Entwicklungsschritten Je nach Situation Zuweisungsberatungen Nachevaluation und Nachevaluation, in der Abschluss Regel nach 2 Jahren, Fokus auf beanstandete Ampelbereiche Private Schulung Im Rahmen der privaten SA überprüft gemäss §§ 58, 58a Schulgesetz § 34 V Volksschule § 37 V Sonderschulung Schulung ist der Nach- Auftrag der SPF den rung zwischen Eltern weis des genügenden genügenden Unterricht. und Schulpflege • Empfehlung: Vereinba- Unterrichts zu erbringen: 2 von 4 Bereich * Inhalt Vorgehen Bemerkungen • Regelmässiger, struk- Stellungnahme zum • turierter Unterricht ge- Nachweis des genügen- che Termin und Vor- mäss Lehrplan den Unterrichts zuhanden gehensweise mit Eltern Dokumentation des der SPF und Eltern • • Überprüfung: Abspra- Lernens Siehe auch: Ausbildungsvorausset- www.ag.ch/bks zungen der unterrich- > Kindergarten & Volks- tenden Person schule > Struktur & Organisation > Privatkindergärten/Privatschulen & private Schulung Privatschulen bzw. Privatkindergarten Der Erziehungsrat ent- SA prüft bei den einge- Siehe auch: scheidet über die Bewilli- reichten Anträgen zur www.ag.ch/bks §§ 58, 58a Schulgesetz § 33 V Volksschule gung zur Führung einer Führung einer Privatschu- > Kindergarten & Volks- Privatschule. le bzw. Privatkindergar- schule > Struktur & Orga- tens deren Bewilligungs- nisation > Privatkindergär- voraussetzungen. ten/Privatschulen & Gespräche mit den An- private Schulung tragstellenden, Dokumentenanalyse, Raumbegehungen u.a. Vorbereitung des Antrags für den Entscheid des Erziehungsrats Schulausschluss Die SPF kann Kinder und Der SA müssen die ge- Siehe Umsetzung Diszip- § 38c lit. f und g SchG § 38d Abs. 1 und 2 SchG Jugendliche, welche den troffenen Massnahmen linarmassnahmen, Leitfa- Unterrichts- und Schulbe- (Vorgeschichte Aus- den für Behörden § 17 V Volksschule trieb wiederholt und er- schluss, Begleitung, Wie- heblich stören, befristet dereingliederung) zur Formular: Meldung von von der Schule aus- Kenntnis gebracht wer- Schulausschlüssen bis 6 schliessen. den. Wochen Schulausschluss von Bei Schulausschlüssen Verhältnismässigkeit und 7 - 12 Wochen: Antrag an bis 12 Wochen verfasst Sinn der getroffenen Mas- BKS MA SA eine schriftliche snahmen werden beur- Stellungnahme zuhanden teilt. Schulausschluss bis höchstens 6 Wochen: Meldepflicht an SA, Einsichtnahme in Akten. der Schule. Assistenzen in sehr schwierigen Klassensituationen (Krisenassistenzen) §§ 14, 15 Ressourcenverordnung Sehr schwierige Klassen- MA SA prüft den Antrag situationen an Real- und der SPF. Sekundarschulen, wenn problematische Konstellationen entstehen wie Situationsanalyse zusammen mit der SL und • Einsatz für maximal 1 Semester (20 Schulwochen) • Kosten zu Lasten Kanton 3 von 4 Bereich * Inhalt Vorgehen Bandenbildung, Gewalt Lp. Bei Bedarf Beizug u.a. Schulpsychologischer Siehe Umsetzungshilfe Dienst, SPD. BKS, Assistenzen bei Die der Schule zur Verfügung stehenden Ressour- Klärung Rahmenbedin- cen für Schülerinnen und gungen und Unterstüt- Schüler sowie Unterstüt- zung des Antrags. zungsangebote für Lp sind ausgeschöpft. Die Einrichtung einer Krisenassistenz kann geprüft werden. schenfazit) (Unterstützende Mass- sicherstellen für auf Vollständigkeit und erheblichen gesundheitlicher Beeinträchtigung und bei Schulausschluss). Zum Antrag gehören: ner gesundheitlichen • Beeinträchtigung befristet nicht am Unter- dere Bedürfnisse richt teilnehmen können und • (Krisenassistenzen) Antrag Schule über ALSA Antrag Schule über ALSA Richtigkeit. che, welche wegen ei- § 26 Verordnung beson- und Sekundarschulen Protokoll MA SA prüft den Antrag Kinder und Jugendli- sensituationen an Real- Abschlussgespräch mit Das schulische Lernen • sehr schwierigen Klas- Standortgespräch (Zwi- UME nahmen im Einzelfall bei Bemerkungen medizinischer Fachbericht (gesundheitlicher Beeinträchtigung) • Verfügung der SPF bei (Schulausschluss) Kinder und Jugendliche, welche befristet vom Unterricht ausgeschlossen sind. Dispensationen §§ 13, 14 V Volksschule Das BKS entscheidet über SA prüft und beurteilt das Siehe Merkblatt Dispensa- alle nicht in § 13 Abs. 2 von den Eltern eingereich- tionen vom Unterricht festgelegten Gründe, te schriftliche Dispensati- namentlich bei längerer onsgesuch. gänzlicher Abwahl einen Pflichtfaches. Der Entscheid wird den Gesuchstellenden schriftlich zugestellt. * Die entsprechende Gesetzgebung ändert per 1. August 2017. 4 von 4
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