als pdf File - Gewerbeverband Kanton Zug

03 / 2016
WIRTSCHAFT
ZUG
UMBAUEN,
RENOVIEREN,
SANIEREN
Auf was ich unbedingt achten muss.
Die Fachleute beantworten Fragen.
Seiten 4 bis 10
BERUFSLEHRE
Weshalb früher das Gewerbe einfacher
Lehrlinge gefunden hat.
Seiten 18 und 19
ARBEITSRECHT
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten
ihrer Mitarbeiter genau dokumentieren.
Seiten 24 und 25
Offizielles Publikationsorgan des Gewerbeverbandes des Kantons Zug
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Editorial
3
Titelbild. Umbauen, renovieren, sanieren – es lohnt sich,
den Fachmann zu rufen. Lesen Sie unsere Umfrage.
Bild: Paolo Foschini
Kurt Erni
NEUER
PRÄSIDENT
11
Das Präsidium nach 17 Jahren abzugeben und damit kürzerzutreten, darauf freut sich Joseph Ruckli, der Präsident des Gewerbevereins der Stadt
Zug. «Es ist Zeit geworden, und der
Entscheid ist eine Kosequenz aus meiner Lebenssituation.» Seit letztem Sommer ist Ruckli nämlich pensioniert. Die
Mitglieder des Gewerbevereins wählten Felix Kalt zu seinem Nachfolger.
18
LIEBE LESERINNEN
UND LESER
LEHRLINGE
Lehrlinge sind gesucht. Doch wie findet man die geeigneten Jugendlichen?
Wie steht es um die Lehrlingsausbildung heute? Solche und ähnliche Fragen diskutierten kürzlich Mitglieder
des Gewerbevereins Steinhausen. Zu
einem Gedankenaustausch trafen sich
Senior-Chefs mit ihren Nachfolgern. In
vielen wesentlichen Punkten waren sie
sich einig: Im Mittelpunkt steht der
Mensch. Teamfähigkeit steht nach wie
vor an oberster Stelle. «Querschläger
erträgt es nicht.»
ARBEITSRECHT
Seit Anfang Jahr besteht für die Arbeitgeber in der Schweiz eine umfassende
Dokumentationspflicht über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden, die
unter das Arbeitsgesetz fallen. Irène
Castell-Bachmann, Sekretär des Gewerbeverbandes des Kantons Zug, erläutert in ihrer Kolumne die gesetzlichen Bestimmungen. Aufzubewahren
sind diese Arbeitszeiterfassungen
während mindestens fünf Jahren seit
Ablauf ihrer Gültigkeit.
Der Präsident des
Gewerbeverbandes des
Kantons Zug hat das Wort
24
In nächster Zeit werden uns die über 50-jährigen Frauen und Männer, die nicht mehr
dem schnellen und anspruchsvollen Leistungsrhythmus entsprechen können, aber mit
ihrem grossen Know-how noch viel Berufspotenzial vorweisen, immer mehr beschäftigen. Denn: Diese Menschen finden vielfach
keinen Job mehr. Doch wo liegt das Problem?
Fehlt diesen Leuten die Bereitschaft, einen
anderen Job anzunehmen? Oder sind sie
schlicht verzweifelt, hadern mit dem Schicksal und reden sich ein, nicht mehr zu genügen? Oder liegt es an den hohen Lohnkosten sowie an den Sozialversicherungen?
Fragen über Fragen, die rasch gelöst werden
müssen. Auch das Gewerbe ist gefordert,
darauf Antworten zu finden.
Eine weitere Frage stellt sich uns mehr denn
je: Wie lösen wir das Problem mit der Beschäftigung der Flüchtlinge und Asylsuchenden (Lohn, Ausbildung, Sprache, Versicherungen)? Da sind nicht nur wir momentan
ratlos, da haben auch Bund, Kantone und
Gemeinden noch Wissenslücken.
Das Internet vernetzt die Gesellschaft, die
Automatisierung verändert die Industrie,
Roboter übernehmen unsere Arbeit. Oder
anders gesagt: Die Digitalisierung, dank der
in fernen Ländern für uns gearbeitet werden
kann, trägt dazu bei, dass Arbeitsplätze verschwinden. Daraus aber abzuleiten, ein bedingungsloses Grundeinkommen, wie dies
eine Initiative, über die wir am 5. Juni abstimmen, sei gerechtfertigt, halte ich für
falsch. Das wäre ein falsches Zeichen. Deshalb müssen wir diese Initiative ablehnen.
Kurt Erni
Titelthema
4
T
FRAGEN WIR DEN FACHMANN
IST SCHIMMEL IN DER
WOHNUNG GEFÄHRLICH?
Viele Eigenheimbesitzer und Stockwerkeigentümer machen sich Gedanken zu ihrer
Immobilie. Braucht die Wohnung einen neuen Anstrich? Wie vernetze ich meine Räume
optimal? Wann muss ich meine Haushaltgeräte ersetzen? Soll ich überhaupt eine
Immobilie kaufen? Kaufe ich einen neuen Esszimmertisch im Möbelgeschäft oder beim
Schreiner? Wir haben stellvertretend solche Fragen einigen Fachleuten gestellt.
Ich bin Stockwerkeigentümer und besitze im Untergeschoss noch einen Bastelraum. Ich habe diesen umgebaut und mein Büro darin eingerichtet. Nun möchte
ich alle Räume vernetzen. Wie gehe ich vor?
Hans Schuppli, Geschäftsführender Partner
Avicor Services AG: Eine IT-Vernetzung ist grund-
sätzlich auf folgende drei Arten möglich: Drahtgebunden, über Funkverbindung / Wireless oder über das
Stromnetz / Powerline. Die letzteren zwei Varianten
sind für diesen Fall nicht möglich. Das Untergeschoss
kann typischerweise nicht über eine Wireless-Verbindung erreicht werden, da die Betondecken eine abschirmende Wirkung haben. Auch eine PowerlineVerbindung kann die Problemstellung nicht lösen, da
diese grundsätzlich nur innerhalb der Wohnung funktioniert. Die drahtgebundene Verbindung kann mittels
Kupferkabel, 8-adriges Kabel mit einem Durchmesser
von 5 bis 8 Millimetern, über ein vorhandenes Leerrohr erfolgen oder mittels eines optischen Kabels, mit
einem Durchmesser von rund 2 mm, kurz POF genannt. Dieses dünne Faserkabel mit Polymeroptik hat
den Vorteil, dass es auch in einem bestehenden Starkstromrohr verlegt werden kann. Ihr Elektriker berät
Sie gerne.
Ich bin daran, ein Einfamilienhaus zu bauen. Soll ich
nun für TV, Radio, Internet und Telefon einen Kabelnetzbetreiber beauftragen oder eher eine Satellitenschüssel installieren lassen?
Hans Schuppli: Beim Bau eines Einfamilienhauses
empfiehlt es sich, einen Breitbandanschluss für TV,
Internet und Telefon vom lokalen Kabelnetzanbieter
oder / und von einem überregionalen Telekomanbieter
erstellen zu lassen. Das Kabelnetz ist dabei kein reines
TV / Radio-Netz mehr, welches nebenher auch den Internetzugang möglich macht. Vielmehr stellt es mit der
Übertragung von Datenpaketen die Nutzung von digitalem Fernsehen, Internet und Telefonie sicher. Gleiches
gilt für den Telekomanschluss, der kein reiner Telefonanschluss mehr ist, sondern auch den Internetzugang
und TV möglich macht. Die Wahl, ob Kabelnetz oder
Telekomnetz, hängt von den Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Serviceleistungen ab. Eine Satelliteninfrastruktur empfiehlt sich für abgelegene Orte oder als
Ergänzung zu obigen Erschliessungen.
Wir wollen einen neuen Esszimmertisch kaufen. Dieser
Tisch soll wieder ein Treffpunkt für Familie und Freunde
werden. Wir haben uns im Möbelhaus umgesehen. Aber
machen Schreiner auch noch Tische?
Roland Speck, Schreinerei, Oberwil: Für viele Leute ist der Esstisch eines der wichtigsten Möbel überhaupt, denn sie verbringen viel Zeit daran, und es steht
an zentraler Stelle im Wohnzimmer. Die Hölzer sind sehr
verschieden. Neben den einzelnen Holzarten gibt es
auch innerhalb einer Holzart grosse Farb- und Strukturunterschiede. Das Holz kann ganz gerade gewachsen
sein oder mit Rissen, Ästen und Wellen versehen sein.
Ich würde vorschlagen, wir wählen zusammen beim
Holzhändler den Baumstamm aus, aus dem der Tisch
gemacht wird. Für viele Leute ist die Herkunft des
Baumstammes nämlich wichtig. Es ist auch ein Erlebnis, die sägerohen Bretter in der Hand zu halten
und zu sehen, wie der Baum geschnitten ist. Grundsatz:
Ein Baum gleich ein Tisch. Jeder Baum ist anders, ein
Unikat der Natur.
Das tönt gut. Aber ist ein solcher Tisch nicht sehr
viel teurer?
Roland Speck: Je nach Holzart, Grösse und Modell
stellt ein Schreiner einen solchen Esstisch ab 2500 Franken her. Die Industrie produziert zwar günstiger als der
Schreiner. Da es aber beim Schreiner – im Gegensatz
zum Möbelhaus – keinen Zwischenhandel gibt, heben
sich die Preisunterschiede aus meiner Sicht wieder auf.
Jeder Schreiner hat verschiedenste Tischbein-Varianten
im Angebot. Diese bestimmen die Erscheinung. Das
heisst: Soll das Tischblatt schwebend wirken oder
kubisch.
Titelthema
5
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Der Küchentisch wird immer mehr zu einem zentralen Mittelpunkt. Der Schreiner hilft bei der Lösung. Ein Beispiel der Schreiner Speck aus Zug
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Titelthema
7
Raten Sie mir in diesem Zusammenhang, auch Waschmaschine und Tumbler zu erneuern, oder soll ich bis zu
einem Ausfall warten?
Philipp Hofmann: Haushaltgeräte wie Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler und Kühlschränke wurden in den letzten Jahren permanent
weiterentwickelt. Neue Steuerungen, ausgeklügelte
Elektronik, bessere Isolation oder Stromsparmodus sind
einige der Verbesserungen, mit denen Haushaltgeräte
Energie und Wasser einsparen. Durch den Einsatz von
Wärmepumpentechnologie sparen die neusten Wäschetrockner bis zu 70 Prozent Strom ein. Die meisten Haushaltgeräte sind heute mit einem energiesparenden
Standby-Modus ausgestattet. Das Sparpotential ist so
gross, dass sich die Reparatur eines Haushaltgerätes
nach einigen Jahren Betrieb unter Umständen nicht
mehr lohnt. Aber auch bei intakten Geräten, die ein
gewisses Alter erreicht haben, ist aus ökologischer Sicht
ein Wechsel auf die neuste Generation ein Thema. Die
Investition wird meist nach wenigen Jahren durch die
Einsparung von Wasser und Energie amortisiert. Wohneigentümer können solche Investitionen meist auch
noch von den Steuern absetzen. Es ist uns aber sehr
wichtig, dass wir wenn immer möglich und sinnvoll
sowohl eine Reparatur wie auch eine Neuanschaffung
offerieren. So hat der Kunde die Wahl.
Auch bei Akustikproblemen kann der Gipser helfen
Ich will dieses Jahr meine Eigentumswohnung sanieren
und baue deshalb auch die Küche um. Einzelne Küchengeräte wie Spülmaschine und Kühlschrank sind aber
bereits neun Jahre alt. Was raten Sie? Ersetzen? Haben
diese Geräte eine Lebensdauer?
Philipp Hofmann, Leiter Marketing Services
V-ZUG: Die Premium-Haushaltgeräte von V-ZUG sind
konzipiert für eine lange Lebensdauer. Mittels intensiver Lebensdauer-Tests im Vorfeld einer Lancierung auf
dem Markt werden die Geräte auf ein langes Leben
getrimmt. Verschleissteile und sensible Bereiche wie
Türöffner werden mittels Simulation berechnet. Mit
einem Alter von neun Jahren sind die Geräte in der
schönen Trink- und Genussphase, wenn man eine Analogie zu lagerfähigen Weinen machen möchte. Mitunter
für ein langes Leben ist auch entscheidend, wie die
Geräte genutzt, behandelt, gereinigt und gewartet
wurden. Die Ersatzteilgarantie erstreckt sich je nach
Modell auf bis zu 15 Jahre.
Ich wohne in einer Altbauwohnung. Jetzt habe ich
in einzelnen Ecken Flecken (Schimmel?) entdeckt.
Was soll ich tun? Ist das gefährlich?
Maler- und Gipserverband: Zeigen sich Schimmelflecken, ist das ein Alarmsignal. Breiten sie sich bereits
auf einer Fläche von über 0,5 m2 aus, herrscht akuter
Handlungsbedarf, denn der sichtbare Schimmel geht
an die Bausubstanz und die unsichtbaren Teile können
die Gesundheit gefährden. Zu den Ursachen zählen
nicht nur Wasserschäden, sondern auch andere
Bauschäden oder eine mangelhafte Aussendämmung.
Auch neue, dichte Fenster können dazu führen, dass
das Raumklima durcheinandergerät. Dann nämlich,
wenn zu wenig oder nicht richtig gelüftet wird. Liegt in
der Folge die Feuchtigkeit an der Oberfläche von Wänden, Decke oder Einrichtungen bei über 70 Prozent, ist
mit einem Wachstum von Schimmelpilzen zu rechnen.
Liegen die Ursachen in bautechnischen Mängeln wie
Wärmebrücken, ungenügenden Wärmedämmungen,
Feuchtigkeit in der Baukonstruktion etc., bedarf es einer
professionellen, fachtechnischen Untersuchung. Es ist
ratsam, auch kleinflächig auftretenden Schimmel von
einem Fachmann entfernen zu lassen, bevor er sich
ausbreitet.
Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Jetzt lese
ich aber immer wieder, dass es zu einem Crash kommen
könnte. Was sagen Sie, soll ich kaufen oder nicht?
Anja Beck und Casha Frigo, Engel & Völkers Zug:
Wir gehen davon aus, dass Sie im Kanton Zug kaufen
möchten, einem Erstwohnsitzmarkt. Für Ferienimmobilien im Engadin beispielsweise sieht die Situation
anders aus. Den von den Medien so gern kolportieren
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Der Gebäudetechniker bei der Arbeit
Crash respektive die Immobilienblase gibt es bis jetzt
noch nicht in der Schweiz, höchstens am Genfersee.
Eine Blase wird von verschiedensten Einflussfaktoren
determiniert, allen voran der Spekulation, welche die
Preise rasant in die Höhe schiessen lässt. Dies war ja
beispielsweise in den Nullerjahren in Spanien eklatant
der Fall. Eine solche Spekulation findet in der Schweiz
jedoch in deutlich geringerem Masse statt. Die Preise
tendieren seitwärts bis leicht aufwärts. Fazit: Sie sollen
also unbedingt kaufen, wenn Sie Ihre Wunschimmobilie
gefunden haben. Sei es als Geldanlage zur Vermietung,
sei es als eigenes Heim.
Wenn ich mich für einen Kauf entschieden habe, worauf
muss ich besonders achten?
Anja Beck und Casha Frigo, Engel & Völkers Zug:
Hören Sie primär auf Ihr Herz: Ist es die Wohnung, das
Haus, in dem Sie leben möchten? Werden Sie sich dort
über die kommenden Monate und Jahre wohlfühlen?
Das sind die «Soft Factors». Aber dann gibt es natürlich
auch die Wert-bestimmenden Faktoren, wie die Mikround Makro-Lage des Objekts, das Alter, die Bauweise,
die Ausstattung, den Aussenbereich, die Nachbarschaft,
den Freizeitwert, das steuerliche Umfeld. Wann wurde
das Dach das letzte Mal saniert, wie steht es um die
Fenster? Ist die Heizung noch im Schuss und wie sieht
es mit den Küchengeräten und den Bädern aus? Kann
vor der Liegenschaft Bauland eingezont werden und
Ihnen dereinst die Sicht versperren? Was auch oft vergessen geht, sind die Nebenkosten, die Rückstellungen
für Sanierungen und die Tragbarkeit der Finanzierung.
All dies muss unbedingt in die Kalkulation miteinbezogen werden. Wenn Sie all das bedenken, steht einem
unbeschwerten Residieren in Ihrer Immobilie nichts
mehr im Weg.
Sind die Kostenangaben in Offerten eigentlich verbindlich?
Treuhänder: Grundsätzlich muss man feststellen, dass
das Gesetz für die Auftragsvergabe zwei Möglichkeiten
vorsieht. Wenn die Baubranche von Regiearbeiten
spricht, dann richtet sich die Abrechnung nach Aufwand, Mengen und Flächen der Bodenbelänge. Auch
die Wandanstriche werden dazugerechnet. Das bedeutet für den offerierten Preis: nicht verbindlich. Der Unternehmer wird also nach Aufwand abrechnen. In der
Regel wird nach dieser Methode abgerechnet. Anders
wäre es, wenn man von «fester Übernahme» spricht.
Eine solche Offerte ist verbindlich und der Unternehmer
muss die Arbeit zum offerierten Preis ausführen.
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GEWERBEVEREIN DER STADT ZUG
VON JOSEPH RUCKLI ZU FELIX KALT
Präsidentenwechsel beim Gewerbeverein der Stadt Zug: Joseph Ruckli (links) übergibt an Felix Kalt
Der Gewerbeverein der Stadt Zug hat einen
neuen Präsidenten: Erich Kalt übernimmt von
Joseph Ruckli. Keine leichte Aufgabe, denn Ruckli
hat dem Zuger Gewerbe eine einflussreiche
Stimme gegeben. Felix Kalt will dies fortsetzen.
Ihm liegen zwei Bereiche aber ganz besonders
am Herzen: die Berufsbildung und das produzierende Gewerbe.
Dem Zuger Gewerbe gehe es sehr gut, stellt Joseph
Ruckli fest. Allerdings: Ruckli ist selbst für diesen Zustand verantwortlich, denn 17 Jahre lang war er als
Präsident des Gewerbevereins Zug für dessen Wohlergehen zuständig. In seine Fussstapfen tritt nun Felix
Kalt, Geschäftsinhaber der Zuger Kalt Medien AG. Als
ziemlich intensiv umschreibt Joseph Ruckli die Zeit.
«Zug hatte vor allem in den vergangenen Jahren das
Glück, dass das Gewerbe und damit ein Grossteil unserer Mitglieder vom Bauboom profitieren konnte.»
Gleichzeitig sei der Wind auch in dieser Branche rauer
geworden. «Zuger Gewerbler haben und hatten oft
andere Voraussetzungen. Die Infrastruktur ist hier
teurer. Die Konkurrenz hat zugenommen.» Und natürlich gebe es auch Branchen, «die in den letzten Jahren
mehr gelitten haben», räumt Nachfolger Felix Kalt ein.
Bild: Neue Zuger Zeitung
«Ich denke da etwa an den Detailhandel oder das produzierende Gewerbe.»
Der Verein sei zu einer Stimme geworden, die gehört
werde. Dies wohl nicht zuletzt, weil er mit seinen aktuell rund 260 Mitgliedern in der Zuger Politik gut vernetzt
ist. «Diese Vernetzung war und ist wichtig für uns und
unsere Mitglieder», ist auch Kalt überzeugt. Der 56-jährige Unternehmer will deshalb auch die politische Linie
und die Aktivitäten seines Vorgängers beibehalten. «Es
ist zentral, dass wir weiterhin mitreden und Einfluss
nehmen können. Wir sind hellhörig und parat.» Kalt
könnte sich auch vorstellen, die Arbeit in diesem Bereich
noch zu intensivieren.
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Ein Gipserlehrling bei der Arbeit
GIPSERFORUM: BRANDSCHUTZ
EIN HEISSES THEMA
Rund 200 Gipserunternehmer, Partner und Planer
trafen sich kürzlich auf Initiative des Gipserunternehmer-Verbandes der Ostschweiz zum
Austausch in Gossau. Auf dem Programm standen
brandaktuelle Themen aus dem Gewerbe. Das
15. Forum Ausbau und Fassade war gleichzeitig
das letzte in dieser Art.
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Das vom Gipserunternehmer-Verband der Ostschweiz
(GVO) veranstaltete 15. Forum Ausbau und Fassade war
das letzte in dieser Form. Max Kistler, Vizepräsident des
Schweizerischen Maler- und GipserunternehmerVerbandes SMGV, wird 2018 ein kombiniertes Gipserund Malerforum durchführen.
Höherer Arbeitsaufwand
«Brandheisse Themen» bildeten den Schwerpunkt des
Forums. Seit Anfang 2015 gelten in der Schweiz neue
Brandschutzvorschriften am Bau. Brandschutzexperte
Ivan Brühwiler, Geschäftsleiter der Josef Kolb AG in
Romanshorn TG, brachte die rund 200 Anwesenden auf
den neusten Stand. Dabei stellte sich heraus, dass die
Gipserunternehmer bei der Verarbeitung manchmal
noch zu wenig sensibilisiert bezüglich der zu verwendenden Materialien sind. Das kann auch für die Bauherren mühsam sein, wenn es in der Folge zu Rückbauten
und somit zu Verzögerungen kommt. Alle waren sich
einig, dass ein «Stand der Technik-Papier», wie es die
Holzbranche kennt, hier Abhilfe schaffen könnte. Für
die Verarbeitung einer verputzten Aussenwärmedämmung (VAWD) gibt es hingegen seit Ende 2014 ein
«Stand der Technik-Papier», das den Brandschutz regelt.
Unabhängig davon ist, wie eine Expertenrunde feststellte, der Arbeitsaufwand aufgrund der neuen Brandschutzvorschriften um rund einen Fünftel gestiegen.
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UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III
OHNE GEHT ES EINFACH NICHT
Die Steuerreform ist für den Kanton Zug, aber
vor allem für den Bund überlebenswichtig. Die
Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus
haben einen wesentlichen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Zug und der
Schweiz geleistet. Davon haben alle profitiert –
sei es die Auswahl an attraktiven Jobs, das ausgebaute Sozialnetz, keine Steuern für tiefe Einkommen oder moderate Steuern für die breiten
Bevölkerungsschichten.
Nicht zu vergessen sind unsere gute Infrastruktur und
kundenfreundliche und effiziente Verwaltungsstruktur
im Kanton Zug, welche es zu finanzieren gilt. Damit ist
klar: Es geht nicht nur um Steuern, sondern wie der
Kanton Zug seine Aufgaben in Zukunft finanzieren
kann. Der Bund hat von dieser Situation am meisten
profitiert: Allein beim Bund stehen rund die Hälfte der
Gewinnsteuereinnahmen zur Disposition, beim Kanton
Zug geht es um 51,6 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen juristischer Personen, welche aus Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften generiert werden.
Ein Scheitern der Reform verheisst auch nichts Gutes
für die hohen Transferzahlungen aus dem NFA, welche
für die Nehmerkantone wegbrechen könnten. Geht es
den Geberkantonen nicht gut, geht es auch den Nehmerkantonen schlecht, oder anders: Wenn Zug und Zürich
in Zukunft finanziell schlechter dastehen, leidet die
ganze Schweiz. Als Ersatz zum Wegfall der genannten
Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus sieht die
Vorlage gewisse Ersatzmassnahmen vor:
ƒ Holdings werden mittels Beteiligungsabzug weiterhin
von der Freistellung der qualifizierten Beteiligungserträge steuerlich privilegiert. Somit bleibt die Schweiz
als Holdingstandort international konkurrenzfähig. Die
Kapitalsteuer soll weiterhin ermässigt werden können.
ƒ Forschungsintensive Tätigkeiten können von der
Patentbox profitieren. Die Entlastung auf Stufe Bemessungsgrundlage geht bis zu 90 Prozent.
dieses Instrument eine sehr hohe Bedeutung; Eigenund Fremdkapital sind steuerlich teilweise gleichgestellt. Für Konzerne bleibt die Schweiz so interessant.
ƒ Werden beim Wechsel von einer privilegierten Ge-
sellschaft zu einer ordentlichen Besteuerung stille
Reserven realisiert, erfolgt während fünf Jahren eine
Besteuerung zu einem reduzierten Satz. Zudem
können stille Reserven beim Statuswechsel steuerneutral aufgedeckt und nach steuerlichen Abschreibungssätzen abgeschrieben werden.
ƒ Teilbesteuerung von Dividenden: Die Wirtschafts-
kommission des Ständerates schlägt eine Besteuerung im Umfang von mindestens 60 Prozent vor, der
Nationalrat möchte den Kantonen keine Begrenzung
vorschreiben. Der Bund kennt heute bereits die
60 Prozent; Zug ist derzeit mit 50 Prozent Besteuerung unterwegs. Eine Teilbesteuerung ist allerdings
nach wie vor gerechtfertigt, ansonsten wir wieder
eine doppelte Besteuerung der Dividenden hätten.
Wie aus der Aufzählung ersichtlich, können nur eine
begrenzte Anzahl unternehmerischer Tätigkeiten von
den Ersatzmassnahmen profitieren. Daher bleibt das
zentrales Element der Steuerreform die kantonale Gewinnsteuersatzsenkung, denn ein wesentlicher Teil der
Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus im Kanton
Zug wird nicht von den oben dargestellten Ersatzmassnahmen profitieren können und wäre damit einer massiv
höheren Steuerbelastung ausgesetzt, käme es zu keiner
Steuersatzsenkung. Der Kanton Zug hat als Zielgrösse
12 Prozent definiert (inkl. Bundessteuer), was eine
Gewinnsteuersenkung von 14,5 Prozent auf 12 Prozent
bedeutet. So profitieren auch der Werkplatz Zug und
KMUs von dieser Steuerreform und sichert Arbeitsplätze. Ohne diese Steuersenkung muss mit einer starken Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätzen
aus Zug (und der Schweiz) gerechnet werden. Fazit:
Ohne Steuerreform geht’s nicht,
Michael Annen, Geschäftsführender Partner der
Buchhaltungs und Revisions AG (Brag), Zug
ƒ Die Kantone erhalten die Möglichkeit, erhöhte Steuer-
abzüge für Forschung und Entwicklung im Inland in
ihrem kantonalen Recht vorzusehen, welche höher
sind als 100 Prozent der effektiven Kosten. Damit
sollen diese Aktivitäten gefördert und attraktiv am
Standort Schweiz bleiben.
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ƒ Die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurch-
schnittlich hohem Eigenkapital ist nach den Parlamentsberatungen wieder Gegenstand der Reform. Für zentrale Konzernsteuerungsfunktionen hat
Unternehmens- und Steuerberatung
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H
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MWST – Finanzierung von
Non-Profit Organisationen
Publireportage
Zusammenfassung für Eilige in
einem Satz:
Während der Sponsoringbeitrag für
den Empfänger ein steuerbares Entgelt darstellt, fallen bei Spenden und
Bekanntmachungsleistungen keine
MWST an.
Um nachträgliche Mehrwertsteuerbelastungen zu vermeiden,
sollten Zuwendungsempfänger
frühzeitig prüfen, um welche Art
von Zuwendung es sich jeweils
handelt.
© iStock.com/RomoloTavani
von Andreas Hänggi,
dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH,
Leiter Sitz Zug der Treuhandund Revisionsgesellschaft MattigSuter und Partner, Zug AG
Aus Sicht der Mehrwertsteuer (MWST)
ist entscheidend, ob eine Zuwendung
als Spende, Bekanntmachungsleistung
oder Sponsoringbeitrag qualifiziert ist.
Spende
Weil der Spender vom Empfänger keine
Gegenleistung erhält, liegt im mehrwertsteuerlichen Sinn kein Leistungsverhältnis vor und der Empfänger muss für die
erhaltene Spende keine MWST abführen. Die neutrale Nennung des Spenders
in einer Publikation (Programmheft, Jahresbericht, Plakat etc.) gilt nicht als Gegenleistung. Die neutrale Form ist dann
gegeben, wenn der Spender mit seinem
Firmennamen oder Logo aufgeführt ist.
Selbst die Erwähnung der beruflichen
oder gewerblichen Tätigkeit des Spenders gilt als neutrale Nennung.
Bei mehrwertsteuerpflichtigen Organisationen haben Spenden in der Regel
keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug, d.h. die Vorsteuern können ohne
verhältnismässige Vorsteuerkorrektur im
Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit zurückgefordert werden.
Bekanntmachungsleistung
Macht eine gemeinnützige Organisation
eine Zuwendung der Öffentlichkeit bekannt, handelt es sich um eine von der
MWST ausgenommene Bekanntmachungsleistung, obwohl die Bekanntmachung über die neutrale Nennung
hinausgeht. Voraussetzung hierfür:
Nicht die Werbung des Zuwenders, sondern die Bekanntmachung der Zuwendung steht im Vordergrund. Allerdings
muss nicht in jedem Fall ausdrücklich
auf die Zuwendung hingewiesen werden, sofern sich diese Tatsache aus
den Umständen ergibt (z.B. Bekanntgabe des Zuwenders anlässlich einer
Veranstaltung). Mit der Bekanntgabe
darf auch eine allgemeine Werbebotschaft publiziert werden (z.B. „Unser
Hauptsponsor ist die Schreinerei Muster
AG, der Spezialist für hochwertige Küchenmöbel“), sofern nicht für konkrete
Produkte oder Dienstleistungen des Zuwenders geworben wird.
Eine von der MWST ausgenommene
Bekanntmachungsleistung liegt auch
vor, wenn der Zuwender einem Veranstalter anlässlich einer Veranstaltung
unentgeltlich Produkte zur Verfügung
stellt (Naturalspende), beispielsweise
Produkte für die Teilnehmer (z.B. zwecks
Verpflegung) oder für das Publikum
(z.B. im Rahmen einer Tombola). In
diesen Fällen muss die gemeinnützige
Organisation als Veranstalter jedoch explizit auf diese Tatsache hinweisen (z.B.
mit einer öffentlichen Danksagung).
Die zur Verfügung gestellten Produkte
dürfen jedoch nie im Vordergrund der
Veranstaltung stehen.
Bei mehrwertsteuerpflichtigen Organisationen führen von der MWST ausgenommene Bekanntmachungsleistungen
jedoch zu Vorsteuerkorrekturen. Es kann
daher sinnvoll sein, Bekanntmachungsleistungen gegenüber mehrwertsteuerpflichtigen Beitragszahlern freiwillig
zu versteuern. Die freiwillige Versteuerung erfolgt durch offenen Ausweis der
MWST in der Rechnung. Damit erhöht
sich die Vorsteuerabzugsquote.
Sponsoring
Sobald eine Werbebotschaft im Vordergrund steht, liegt eine Gegenleistung
des Beitragsempfängers vor und die Zuwendung ist damit mehrwertsteuerpflichtig (Werbung/Sponsoring). Steuerbare Werbeleistungen liegen im Übrigen
auch immer dann vor, wenn die Nennung
des Beitragszahlers auf Kleidungsstücken (z.B. Fussballtrikot), Banden, Fahrzeugen oder Werbegeschenken erfolgt.
Fazit
Aus den obigen Ausführungen und Beispielen ist ersichtlich, dass die Praxis der
Steuerverwaltung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Zuwendungen
nicht einfach ist. Um böse Überraschungen bzw. nachträgliche Mehrwertsteuerbelastungen zu vermeiden, sollten
sich Zuwendungsempfänger (gemeinnützige Organisationen, Veranstalter,
Sportvereine etc.) daher frühzeitig und
professionell mit der Thematik auseinandersetzen.
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Vielfältiger könnte das Hotelangebot innerhalb
des Verbandes «hotelleriesuisse Zugerland» nicht
sein: Vom Zwei- bis zum Vier-Stern-Superior-Hotel,
vom Hotel am idyllischen See bis hin zum modernen Hotel mit Bahnanschluss, vom Berg- und Stadthotel bis hin zum Hotel in der Region ZUGWEST –
und jedes Hotel ist mit seinem Angebot einzigartig.
Im Verband arbeiten die Hoteliers gemeinsam am
Ziel, den dynamischen und vielseitigen Kanton Zug
national mit einem starken Hotelangebot und
gutem Image zu vertreten.
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Der Kanton Zug ist für seine zentrale Lage bekannt. Die
Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Strasseninfrastruktur in alle Himmelsrichtungen könnten fast
nicht besser sein. Die gute Infrastruktur innerhalb des
Kantons und das breite Angebot der Hotellerie machen
einen Besuch im Kanton Zug für jedermann/frau zu einem
Erlebnis, ob als Businessreisender jeglicher Art, als
Familie, Tourist oder Besucher einer der diversen Grossevents. Zögern Sie nicht und verbringen Sie den nächsten
Kurzurlaub in Zug, im Herzen der Schweiz. Es wartet ein
breites Freizeit- und Erholungsangebot auf Sie.
Die Geschäftsstelle der «hotelleriesuisse Zugerland» wird
von Seraina Koller, Leiterin von Zug Tourismus, geführt.
Sie ist das Bindeglied zwischen hotelleriesuisse und den
Zuger Hotels und somit die erste Anlaufstelle für Fragen
rund um die Hotellerie. Der Hotelier-Verein Zugerland
(HVZ) alias «hotelleriesuisse Zugerland» ist ein Regionalverband der hotelleriesuisse auf Bundesebene
und verzeichnet 19 Mitgliederhotels sowie drei Restaurants. Die Hoteliers treffen sich monatlich zu einem
«Hotelier-Höck», um aktuelle und wichtige Anliegen zu
besprechen. Weitere Informationen finden Sie unter
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Teamfähigkeit ist und bleibt gefragt.
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Kürzlich trafen in der «Linde» in Steinhausen zwei
Generationen von Lehrmeistern für einen Gedankenaustausch aufeinander. Hier die Senioren, die unzählige
Lernende ausgebildet haben, da die heutigen, jungen
Chefs. Das Thema: die Suche der «richtigen» Lehrlinge
und die Lehrlings-Ausbildung. In wesentlichen Teilen
waren sie sich trotz des Altersunterschiedes einig. Früher
wie heute steht bei der Anstellung eines Lehrlings der
Mensch im Mittelpunkt.
Leo Ohnsorg senior stellt rückblickend fest: «1953, als
ich in der Lehrwerkstatt in Bern meine Ausbildung
gemacht habe, gab es noch keine Schnupperlehren.»
Man habe sich bei einem örtlichen Gewerbebetrieb nach
einer Lehrstelle erkundigt. «So war’s», bestätigt Josef
Küng. «Wir haben mehrheitlich Lehrlinge angestellt, deren Eltern wir kannten – Steinhauser eben.» Das hätten
nicht zuletzt die Kunden geschätzt. Persönliche
Beziehungen zu den Familien beständen immer weniger.
Die Lernenden kämen hauptsächlich aus der ganzen
Region, auch wegen Internet und Fachstellen. Aber dank
Steinhausen LIVE auch immer wieder aus Steinhausen.
Schreinermeister Andi Huwyler stellt auch grosse Veränderungen in der Lehrlingsausbildung fest: «Die Schule
ist heute enorm wichtig.» Die Ansprüche an die Auszubildenden würden immer höher. «Heute lernen nicht
Ih
fü
Gewerbeverein Steinhausen
19
M
PL
heer, Andreas Huwyler und Urs Nussbaumer (v. l.) diskutieren über Lehrlinge
T ANSPRUCHSVOLL
UND BLEIBT GEFRAGT
mehr die gleichen Leute Schreiner wie früher.» Kein
Wunder, dass er der Kampagne des Bundesamtes für
Berufsbildung «Lerne Schreiner, werde Architekt» kritisch gegenübersteht. Alle sind jedoch überzeugt, «dass
wir den Berufsstand des Gewerblers aufwerten müssen.
Viele sind nämlich mit ihrem Beruf zufrieden und werden
nur aufgrund der öffentlichen Meinung in die Fachhochschulen gepusht.» Architekt Karl Schleiss setzt auf Teamfähigkeit. «Querschläger erträgt es nicht.» Wichtig ist
ihm eine gute Abschlussprüfung. Um dies auch erreichen
zu können, müsse ein Lehrmeister zuerst lernen, Lehrlinge
auszubilden. «Lehrmeister muss man werden.» Drogist
Urs Nussbaumer stellt fest: «Gewerbler haben im Gegensatz zu Studienabgängern viele Vorteile. Sie verdienen früher mehr und haben eine Ahnung vom Betrieb».
Was allen auffällt, ob 30 oder 70 Jahre alt: Heute tendiert
die Ausbildung sehr in die Tiefe statt in die Breite – zu
sehr, wie Martin Hausheer ausführt. Aber der Lauf der
Zeit fordere dies – ebenso wie fundierte IT-Kenntnisse.
Immer mehr. Fazit: Der Abend war sehr interessant. Es
wurde lebhaft diskutiert.
Gesprächsleitung Casha Frigo / Freddy Trütsch
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Generalversammlung Gewerbeverband
Kuno Trevisan und Maria-Theresia Benz
20
G
Stefan Staub, Joachim Eder, Daniel Burch und Daniel Abt
D
René Bläuer, Kurt Erni und Beat Struchen
Christoph Müller, Matthias Michel und Walter Birrer
GEWERBEVERBAND DES KANTONS ZUG
«WO FINDEN WIR FACHKRÄFTE?»
«Schule, Bildung und Ausbildung werden vom kantonalen Gewerbeverband wirklich ernst genommen und
intensiv gefördert», stellt Kurt Erni, Präsident des Gewerbeverbandes des Kantons Zug, anlässlich der Generalversammlung bei der Nussbaumer Holzbau AG in
Baar fest. Denn Tatsache sei, dass im Handwerk die
Praktiker und Naturtalente, welche auch schulisch den
Anforderungen gewachsen seien, fehlten. Dabei hätten
gute, motivierte Lehrabgänger jederzeit beste berufliche
Chancen und könnten mit einer entsprechenden Weiterbildung eine Top-Karriere machen. «Vielleicht sagen
wir dies den Jugendlichen zu wenig, vielleicht müssten
es ihnen auch die Lehrer im Berufswahlunterricht vermehrt sagen», gibt Erni zu bemerken.
«Geben wir uns zu wenig Mühe?»
Denn: Um die Unternehmerziele in Preis und Qualität
einhalten zu können, «brauchen wir gut qualifiziertes,
williges Personal – technisch wie handwerklich», stellt
Erni weiter fest. Es stelle sich daher die Frage: «Geben
wir uns bei der Suche zu wenig Mühe? Haben wir zu
wenig Zeit für das Personal, sind wir zu ungeduldig,
sind die Jugendlichen anders als wir früher? Sind wir
zu stark abgelenkt durch Handy, Tabletcomputer und
andere technische Geräte? Oder sind allenfalls Sprachprobleme der Grund?» Aber er frage sich auch: «Gibt es
für weniger Begabte überhaupt noch Arbeitsplätze?»
Jedenfalls seien sie rar. Vielfach würden sie ins Ausland
verlagert oder durch Roboter erledigt. «Leider wird bei
uns immer nur nach Rendite und Unternehmensgewinn
gefragt. Müssen wir da nicht einmal über die Bücher?»
Wahlen
An der Generalversammlung verabschiedete Kurt Erni
mit Maria-Theresia Benz eine Vorstandskollegin. Und
die Mitglieder wählten Kuno Trevisan als ihren Nachfolger. Alle übrigen Geschäfte wurde ohne Gegenstimmen gutgeheissen.
M
Generalversammlung Gewerbeverband
21
Die diesjährige Generalversammlung des Gewerbeverbandes des Kantons Zug fand bei der Nussbaumer Holzbau AG in Baar statt.
Fredy Zimmermann, Adi Nussbaumer (Gastgeber) und Walter Bucher
Barbara Schneider und Erich Barth
Maria Roth, Max Weber und Michèle Honegger
Daniel Grunder und Bruno Pezzatti
Publireportage
50 JAHRE AULA AG,
GENERALUNTERNEHMUNG
SEIT EINEM HALBEN
JAHRHUNDERT KANN MAN
AUF UNS BAUEN.
Die Ende August 1966 gegründete Generalunternehmung kann heute – fünfzig Jahre später – mit
berechtigtem Stolz auf eine sehr erfolgreiche Firmengeschichte zurückblicken. Dazu beigetragen
haben ungezählte Kunden, Partnerfirmen und grossartige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu
seinem runden Geburtstag lädt das Unternehmen am 3. September die ganze Bevölkerung zu einem
Volksfest ein.
1967 konnte der Grundstein zum ersten grösseren Projekt des jungen Unternehmens gelegt werden: In Allenwinden entstand die Siedlung Dorfring mit grosszügigen Einfamilienhäusern zu Verkaufspreisen unter
200 000 Franken.
Schlag auf Schlag folgten weitere sichtbare Erfolge der
jungen Generalunternehmung; bedeutende Überbauungsprojekte wurden realisiert, so etwa in Cham die
Siedlung Enikerfeld, mit 81 Eigentumswohnungen,
35 Einfamilienhäusern, 50 Mietwohnungen und dem
markanten Hochhaus. In der Donauweid entstand in
drei Etappen eine Wohnüberbauung mit 96 Wohnungen und elf Einfamilienhäusern.
FEIERN SIE MIT UNS
50 JAHRE AULA AG
Samstag, 3. September 2016, Cham, Hirsgarten am See
Festprogramm:
13.30
Festbeginn mit Festwirtschaften
15.00
Kinderprogramm mit Linard Bardill
17.00–18.15
Feierabend-Musik mit der PolizeiMusik Zug
19.00–20.00
21.00–22.30
Vor-Konzert mit «Nickless»
Hauptkonzert mit
«77 Bombay Street»
ab 22.30
Urchige Klänge mit der Kapelle
«Bügel-Spez»
Dixieland mit der «Swanee River»
Jazzband»
Schluss
02.00
Der Eintritt ist frei.
Kostengünstiges Wohnen und
die «Finnenhäuser»
Als Pionierleistung galt 1982 das von der Aula AG
realisierte Konzept für kostengünstige Einfamilienhäuser mit einem finnischen Holz-Elementbausystem.
Zehn solcher Einfamilienhäuser wurden in der Folge
realisiert.
Auch preisgekrönte Überbauungen stehen im Referenzenbuch der Aula AG. So zum Beispiel das verdichtete
Überbauungskonzept «Zwei Gassen» im Gebiet Chämleten-Kemmatten, mit 182 preisgünstigen Eigentumswohnungen.
Für eine kleine Sensation sorgte die Aula AG 1993, als
sie in einem Inserat 4½-Zimmer-Eigentumswohnungen für 385 000 Franken am Rainbach in Baar anbot;
das interne Telefonnetz brach infolge Überlastung
kurzfristig zusammen und die Interessenten standen
an der Firmen-Réception Schlange!
1996: Freude und Trauer eng beisammen
Das Jahr 1996 stand im Zeichen sowohl von Freude
wie auch von Trauer: Das Unternehmen konnte sein
30-Jahre-Jubiläum feiern. Dieses mitzufeiern war Firmengründer Alois Staub noch gegönnt – im selben
Jahr jedoch verstarb er mit erst 61 Jahren.
Mit dem Gemeindezentrum Mandelhof in Cham profilierte sich das Unternehmen 1998 im Bereich «Öffentliche Bauten». Der Mandelhof mit seiner exklusiven
Architektur bildet einen dynamischen Mittelpunkt der
Stadt und Gemeinde im Ennetsee.
An der Früebergstrasse in Baar wurde zur Jahrtausenwende eine grosszügige Wohnüberbauung an einem
Platz realisiert, der schon in der Zeit um ca. 600–650
nach Christus besiedelt war; hier fanden die Archäologen dutzende Gräber aus jener Zeit.
2002 beschloss die Aula AG, ihre strategische Neuausrichtung auf die Kernkompetenz als Generalunternehmung zu konzentrieren. Der Bereich Immobilienverwaltung wurde ausgegliedert.
Aktuelles Beispiel aus der Referenzliste der Aula AG: Überbauung Klostermatt in Cham
Ein besonderer Höhepunkt in der Geschichte der Aula
AG war zweifellos die Erweiterung des Einkaufszentrums Zugerland um 80 000 Kubikmeter – faktisch eine
Verdoppelung des Zentrums. Hinzu kam der Neubau eines angegliederten Parkhauses. Die besondere Herausforderung bestand darin, dass das Zentrum während der
gesamten Bauzeit in Betrieb bleiben musste.
Der Wirkungskreis des Unternehmens erweiterte sich
im Verlauf der Jahre erheblich – bedeutende Referenzobjekte finden sich heute im ganzen Kanton Zug sowie
in den angrenzenden Gebieten der Nachbarkantone.
Trotz der ländlichen Umgebung ist der Weg zu den
Zentren kurz: In zwei Fahrminuten erreicht man den
Autobahnanschluss Affoltern und damit auch schnell
Zürich, Zug oder Luzern. In Obfelden und im nahen
Affoltern findet man alle Geschäfte für den täglichen
Einkauf. Kindergärten und Schulen liegen nahe. Details zur Überbauung finden Sie auf der Website der
Aula AG, und mehr über die Standortgemeinde ist unter www.obfelden.ch zu finden. Gerne gibt man Ihnen
aber auch direkt bei der Aula AG weitere Auskunft –
sowohl über diese Überbauung wie auch über weitere
Projekte.
Aktuelle Objekte
50 Jahre: Am 3. September ein Volksfest am See
Zurzeit entsteht in Obfelden die Wohnüberbauung
Gugelreben, mit 16 Doppeleinfamilien- und zwei freistehenden Einfamilienhäusern an einem ruhig gelegenen, sanft abfallenden Südwesthang mit herrlichem
Blick über die Reussebene auf die Lindenbergkette,
den Pilatus und die Rigi. Mit Wohnflächen von rund
200 Quadratmetern sind die Häuser sehr grosszügig
bemessen und auch der Ausbaustandard liegt über
dem Durchschnitt.
Die Aula AG kann Ende August auf ein halbes Jahrhundert zurückblicken. Dies soll am Samstag, 3. September, in Cham mit einem Volksfest im Hirsgarten am
See gefeiert werden. Dazu ist die Bevölkerung eingeladen. Das spektakuläre Festprogramm entnehmen Sie
dem nebenstehenden Kästchen. Herzlich willkommen!
Highlight und Expansion in der Firmentätigkeit
Zurzeit aktuell: Die Einfamilienhaus-Überbauung Gugelreben
in Obfelden.
Aula AG, Generalunternehmung
Gewerbestrasse 10, 6330 Cham
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[email protected] www.aula.ch
Kolumne
24
K
ARBEITSRECHT
JEDER ARBEITGEBER MUSS
DIE ARBEITSZEITEN SEINER
MITARBEITENDEN ERFASSEN
s
eit Anfang Jahr besteht für die Arbeitgeber in
der Schweiz eine umfassende Dokumentationspflicht über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden, die unter das Arbeitsgesetz fallen. Aus den
Arbeitszeiterfassungsunterlagen jedes dieser Mitarbeitenden muss Folgendes hervorgehen:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Personalien
Beschäftigungsgrad
Das Datum des Ein- und Austritts im Betrieb
Die pro Woche und Monat konkret absolvierten
Arbeitszeiten (die genaue Lage und Dauer)
inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit
Die ausserhalb von Sonntagen gelegenen
Ruhe- und Ersatzruhetage
Die genaue Lage und Dauer der Arbeitspausen
von 30 Minuten und mehr
Abweichende betriebliche Regelungen von
der Tag-, Nacht- und Sonntagsdefinition
Vereinbarte und gesetzliche Zeitzuschläge
und gesetzliche Lohnzuschläge
Medizinische Abklärungen betreffend Eignung
beziehungsweise Nichteignung bei Nachtarbeit
oder Mutterschaft
Allfällige Ausschlussgründe oder Risikobeurteilung bei Nachtarbeit und Mutterschaft
«WÄHREND MINDESTENS FÜNF
JAHREN MUSS DIE ARBEITSZEITERFASSUNG AUFBEWAHRT WERDEN.
»
Aufzubewahren sind diese Arbeitszeiterfassungen während mindestens fünf Jahren seit Ablauf ihrer Gültigkeit. Die Aufzeichnungen über den Monat Januar 2016
dürfen folglich frühestens am 1. Februar 2021 gelöscht
bzw. vernichtet werden. Die Arbeitgeber haben diese
Aufzeichnungen auf Verlangen den Aufsichts- und Vollzugsbehörden (im Kanton Zug: Amt für Wirtschaft und
Arbeit) zur Verfügung zu stellen.
Mitarbeitende erfassen die Daten
Die Arbeitgeber müssen die Daten nicht selbst in den
von ihnen zur Verfügung zu stellenden Zeiterfassungsunterlagen eintragen. Vielmehr können sie die Erfassung den Mitarbeitenden übertragen. Die Verantwortung für die korrekte und vollständige Erfassung bleibt
«BEI VERSTÖSSEN GEGEN DAS
GESETZ SIND AUCH SANKTIONEN
VORGESEHEN.»
f
t
D
A
m
D
e
allerdings bei den Arbeitgebern. Bei Delegation der
Erfassung an die Mitarbeitenden tun die Arbeitgeber
deshalb gut daran, die Zeiterfassungsunterlagen und
ihre Einträge auf Plausibilität zu kontrollieren.
Neu sind die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung nicht.
Die Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung besteht seit 2000. Neu ist allerdings, dass die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz seit Anfang 2016 nicht mehr
als toter Buchstabe behandelt werden darf, sondern
umgesetzt werden muss. Arbeitgeber und Mitarbeitende können grundsätzlich nicht länger im gegenseitigen Einvernehmen von einer detaillierten Aufzeichnung absehen.
Allerdings wurden mit der Umsetzung der detaillierten
Aufzeichnungspflicht per 1. Januar 2016 explizit auch
zwei Ausnahmen von der sog. Vollerfassung der Arbeitszeiten eingeführt: Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeiten
weitgehend selber festsetzen können (z. B. mittleres
Kader, das mindestens über einen Viertel der Arbeitszeit
b
e
Kolumne
25
grösstenteils selber festlegen können (z. B. höheres
Kader und Projektleiter etc. mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 120 000 Franken). Diese
Möglichkeit des Verzichts muss zudem in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein.
Sanktionen sind vorgesehen
Nicht alle Mitarbeiter müssen ihre Arbeitszeiten erfassen
Kommt ein Arbeitgeber der Zeiterfassungspflicht
nicht oder nicht genügend nach, wird er zunächst
seitens der Aufsichtsbehörde zur korrekten Erfassung
(Nachbesserung) innert einer gewissen Frist aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung ebenfalls nicht
nach, ergeht eine Verfügung, in der er unter Strafandrohung zur korrekten Erfüllung seiner Aufzeichnungspflicht aufgefordert wird (eventuell greifen auch
die Sanktionen eines Gesamtarbeitsvertrags). Wie sich
eine mangelhafte oder fehlende Zeiterfassung in
einem arbeitsrechtlichen Prozess auswirkt, wird die
Gerichtspraxis zeigen. Auch wenn dies zwar nicht der
Regelfall sein wird, könnten die konkreten Umstände
dazu führen, dass aufgrund einer fehlenden Zeitaufzeichnung nicht mehr der Mitarbeitende die behaupteten Überstunden oder Überzeiten beweisen müsste,
sondern der Betrieb, dass solche nicht geleistet wurden. Eine solche Situation gilt es zu vermeiden.
frei verfügen kann), müssen einzig die täglich geleisteten Arbeitszeiten erfassen (z. B. acht Stunden gearbeitet
am 29.1.2016; sogennante vereinfachte Zeiterfassung).
Diese vereinfachte Zeiterfassung setzt voraus, dass die
Arbeitnehmervertretung (bzw. die Personalkommission)
mit dem Arbeitgeber diese reduzierte Zeiterfassung
schriftlich vereinbart hat. Die Verordnung schreibt im
Detail vor, welchen zwingenden Inhalt eine solche Vereinbarung aufweisen muss. Gänzlich auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten können die Arbeitgeber neu
bezüglich der Mitarbeitenden, die bei ihrer Arbeit über
eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten
Die Autorin
Irène Castell-Bachmann ist
Rechtsanwältin/Notarin in
Zug und Sekretär des
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Kantons Zug
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Es herrscht reger Betrieb, leichtes Hämmern ist zu
hören, es riecht nach frischer Farbe: Fleissige Handwerker geben dem Gebäude den letzten Schliff,
denn Ende Juni 2016 soll er fertig sein – der neue
Sitz der Zuger Kantonalbank am Postplatz in Zug.
Fast vier Jahre hat der Umbau gedauert, nun endet die
intensive Bautätigkeit: Am 4. Juli 2016 eröffnet die
Zuger Kantonalbank ihren neuen Sitz am Postplatz. Der
Brand vor zwei Jahren verzögerte den Umzug um rund
zwölf Monate. Umso grösser ist die Freude über die
Rückkehr. «Es fühlt sich an wie nach Hause kommen.
Nach dieser langen Bauzeit dürfen wir die Kundinnen
und Kunden endlich wieder in unserem Gebäude am
Postplatz begrüssen», sagt Pascal Niquille, Präsident der
Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank.
Im Jahr 2011 beschloss die Zuger Kantonalbank, das
von den bekannten Architekten Alfons Wiederkehr und
Leo Hafner geplante und gebaute Gebäude mit den
Baujahren 1955 bis 1958 umzubauen. Denn weder genügte inzwischen der Zustand des Innenausbaus den
Anforderungen der Feuerpolizei, noch waren heutige
Standards beim Energiehaushalt, bei der Erdbebensicherheit und in der Haustechnik erfüllt. Den Auftrag
für den Umbau erhielt die Wiederkehr Krummenacher
Architekten AG. Sie konnte für die Planung sogar auf
die Originalpläne zurückgreifen.
Bei der Renovierung wurde der Kern des Gebäudes fast
komplett zurückgebaut. Auch für erfahrene Ingenieure
kein leichtes Unterfangen, denn die verbleibenden Decken
mussten gegen Einsturz gesichert werden. Das Innengebäude steht jetzt auf rund 100 neu erstellten Pfählen,
die 25 Meter in den Baugrund gebohrt wurden: Als besonderer Blickfang und hervorragende Lichtquelle für rund
180 Arbeitsplätze – so präsentiert sich der neue Innenhof.
Für die Zuger Kantonalbank war es von Bedeutung, das
für das Zuger Stadtbild wichtige Bauwerk zu erhalten.
Denn im Erdgeschoss gibt es Teile, die als architektonische Zeitzeugen bezeichnet werden können. Deshalb
werden Kundinnen und Kunden die ehemalige Schalterhalle sofort wiedererkennen – denn sie ist fast unverändert wiederaufgebaut worden. Nur die Schalter sind
weg. Dafür gibt es moderne Besprechungsräume für
persönliche Gespräche. Vom Erd- ins Obergeschoss
führt immer noch die schön geschwungene Treppe,
ebenfalls komplett renoviert. Unverändert ist auch die
Fassade. Der Umbau erfolgte in guter Zusammenarbeit
mit dem kantonalen Amt für Denkmalpflege.
Individuell und persönlich
Über 20 Kundenberaterinnen und -berater kümmern sich
persönlich um alle Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden.
In der neuen Selbstbedienungszone finden die Kunden
zudem alle Geräte für ihren individuellen Bargeldverkehr – rund um die Uhr und einfach zu bedienen. Und
wer nach dem Besuch bei der Zuger Kantonalbank einen
Kaffee trinken möchte, findet im Erdgeschoss die Bäckerei
Nussbaumer. Die beliebte Geschäftsstelle am Bahnhof
bleibt weiterhin geöffnet. Kundinnen und Kunden werden
auch an diesem Standort persönlich beraten und haben
uneingeschränkten Zugang zur Selbstbedienungszone.
Tag der offenen Tür
Unter dem Motto «Wir bringen Ihre Bank zurück» findet
am Samstag, 2. Juli 2016, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, ein
Tag der offenen Tür statt. Die interessierte Bevölkerung
ist herzlich eingeladen, das neu gestaltete Gebäude
am Postplatz zu besichtigen. Weitere Informationen ab
Anfang Juni unter www.zugerkb.ch.
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Sie kommen als Familiennachzug oder als Flüchtlinge in den Kanton Zug und werden mit den
Regeln des schweizerischen Arbeitsmarktes konfrontiert: Was ist ihr Abschluss aus der Heimat
hier wert? Gibt es ihren erlernten Beruf hier überhaupt? Was können sie sonst arbeiten? Wie lässt
sich eine Stelle finden? Das Integrations-Brückenangebot für Erwachsene begleitet Migrantinnen
und Migranten aus dem Kanton Zug auf diesem
anspruchsvollen Weg.
Sie lebt mit ihrer Familie in Rom und arbeitet bei einer
internationalen Treuhandgesellschaft im mittleren Management. Als ihrem Mann eine Stelle in Zug angeboten
wird, zieht sie mit der Familie nach Zug. Hier kümmert
sie sich um die schulische und soziale Integration der
Kinder und lernt Deutsch. Nach drei Jahren ist sie bereit,
in ihrer neuen Heimat auch beruflich Fuss zu fassen.
Mit einem Master-Studium in Banking Administration
und Finance sollte das nicht allzu schwierig sein. Aber
wo beginnen und wie vorgehen? Vor diesen Fragen stehen auch der Sticker aus Syrien, die ägyptische Informatikerin, der spanische Militärpolizist mit Schweizer
Wurzeln, die kurdische Teppichknüpferin, der Laborant
aus Eritrea und viele mehr.
Alle haben zuerst Deutsch gelernt. Aber damit ist es
nicht getan. Sie müssen mit unserem Berufsbildungssystem, unseren Berufsbezeichnungen, Abschlüssen,
Anforderungen vertraut werden, bis sie einschätzen
können, wo ihre Arbeitskraft und ihre Erfahrung gebraucht werden. Das I-B-A-20+ unterstützt seine Teilnehmenden in diesem Prozess und führt gleichzeitig
Module in Deutsch, Informatik, Mathematik und Allgemeinbildung durch. Aufgrund ihrer Vorbildung und
Zielsetzung stellen die Teilnehmenden gemeinsam mit
einem Coach ihr Programm individuell zusammen. Dabei bleibt immer der Schritt in die Arbeitswelt im Fokus.
Im Coaching werden die Kompetenzen der Teilnehmenden erfasst: Ausbildung, Arbeitserfahrung, Familienarbeit, Hobbys. Nur selten entspricht dieses Profil exakt
den Berufsanforderungen, die hier gestellt werden. Auf
der Suche nach Praktika oder Lehrstellen, in denen sie
ihre Fähigkeiten einsetzen und die fehlende Kompetenzen erwerben können, sind die Teilnehmenden auf Personen in der Wirtschaft angewiesen, die ihr Können und
ihre Erfahrungen als Chance für den Betrieb erkennen.
Nur mit dieser Bereitschaft kann das brachliegende
persönliche und volkswirtschaftliche Potenzial urbar
gemacht werden. Und die Frau aus Rom? Der Zuger
Ableger ihres Arbeitgebers in Rom nahm sich keine Zeit
für ein Gespräch mit ihr. Nach dieser Enttäuschung
frischt sie jetzt intensiv ihr Englisch auf. Sie ist zuversichtlich, dass sie mit Deutsch und Englisch im Portfolio
in Zug eine Firma findet, die ihre Erfahrung im Bankenund Treuhandwesen zu schätzen weiss.
Vom I-B-A-20+ hatten in den ersten 18 Monaten
16 Teilnehmende das Glück, auf solche Leute zu treffen.
Die Lernkurve ist steil, die Rückmeldungen sind positiv.
Zurzeit besuchen 15 Personen das I-B-A-20+, weitere
stehen auf der Warteliste. Sie alle hoffen beim Bewerben
auf Menschen, die ihnen die Chance geben, ihr Können
unter Beweis zu stellen.
Hinweis
Das I-B-A-20+ ist ein Integrations-Brückenangebot
für Erwachsene. Es wird im Rahmen des Kantonalen
Integrationsprogramms zur Hälfte vom Bund und
zur Hälfte vom Kanton finanziert, einen Teil der Kosten tragen die Teilnehmenden selber. Es ist dem Amt
für Brückenangebote angegliedert. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.iba20plus-zug.ch
oder bei der Leiterin, Bernadette Ammann, mail@
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NEUE CHANCEN IM ARBEITSMARKT
KAMPAGNE «ALTER HAT POTENZIAL» LÄUFT
Die Zuger Bevölkerung wird immer älter. Dies bietet Chancen – auch auf dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund will der Zuger Regierungsrat das Legislaturziel «Nutzung Potenzial
der älteren Bevölkerung» trotz Entlastungsprogramm weiterverfolgen.
Die Lebenserwartung steigt, die Bevölkerungspyramide steht
Kopf. Heutzutage werden die Menschen gesund und fit älter als
alle Generationen zuvor. Diese Entwicklung und die Annahme
der Masseneinwanderungsinitiative führen zu neuen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt. Zum einen steigt der Pool der älteren
Arbeitnehmenden und Pensionäre stetig und überproportional
an. Zum andern werden in Zukunft Fachkräfte nicht einfach aus
dem Ausland rekrutiert werden können.
Möglichkeiten und neue Wege aufzeigen
Mit der Kampagne «Alter hat Potenzial» greift der Regierungsrat
dieses Thema auf. Mit dem direktionsübergreifenden Projekt sollen
stereotype und negativ besetzte Bilder über das Alter(n) und die
älteren Menschen (Arbeitskräfte wie auch Pensionäre) aufgebrochen und deren Potenziale bei den verschiedensten Zielgruppen
in den Vordergrund gerückt werden. Gleichzeitig heisst dies auch,
neue Bilder von Berufskarrieren und Lebensentwürfen aufzuzeigen.
Zusammen für nachhaltige Massnahmen
Die Kampagne ist so angelegt, dass in einem ersten Forum alle
Anspruchsgruppen (Wirtschaftsverbände, Arbeitnehmervertretungen, Gemeinden, im Altersbereich tätige gemeinnützige
Organisationen wie Pro Senectute, Benevol u. a. m.) angesprochen
werden – mit dem Ziel, aus dieser bereits sensibilisierten Gruppe
heraus Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Gespräche am
runden Tisch zu gewinnen. Bei diesen sollen dann die Herausforderungen und Chancen analysiert werden. In weiteren Foren
werden die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Ziel ist, mit allen Beteiligten zusammen nachhaltige Massnahmen zu etablieren.
CHANCEN DES FLEXIBLEN
ARBEITSMARKTES NUTZEN
Ältere Arbeitnehmende hätten gute Chancen auf dem Schweizer
Arbeitsmarkt und seien oft in stabileren Arbeitsverhältnissen als
Junge, stellt der Schweizer Gewerbeverband fest. «Dass die älteren
Mitarbeitenden gut im Arbeitsmarkt integriert sind, ist in erster
Linie Resultat der persönlichen Eigenverantwortung jedes Einzelnen, an die auch der sgv appelliert», heisst es in einer Medienmitteilung. Um die Situation für ältere Mitarbeitende weiter zu
verbessern, setzt der Verband auf die Stärkung der höheren Berufsbildung. Mit Projekten wie dem individuellen Kompetenznachweis
(IKN) und der Anerkennung der Berufserfahrung (Validation des
acquis) soll Personen ohne anerkannten Berufsabschluss die berufliche Integration erleichtert werden. Der sgv fordert die stärkere
finanzielle Unterstützung von Absolventen von Vorbereitungskursen. Einen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende lehnt
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BERUFSSCHAU
WELCHER BERUF PASST ZU MIR?
Das Thema Berufswahl beschäftigt jedes Jahr
viele Jugendliche. Was mache ich nach der obligatorischen Schulzeit, welchen Beruf möchte ich
ausüben? Mit solchen und vielen anderen Fragen
müssen sie sich auseinandersetzen. Eine Hilfestellung geben jeweils die Berufsschauen. Eine
fand kürzlich in Menzingen statt.
Automatiker, Bäcker, Konstrukteur, Maurer oder Kaufmann. Die Palette an Berufen ist riesig. Um den Menziger Jugendlichen von der fünften bis achten Klasse
einen Einblick in die vielseitige Berufswelt zu geben,
hat der Gewerbeverband des Kantons Zug in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein Neuheim Menzingen, der Schule Menzingen, der Zuger Wirtschaftskammer sowie dem Amt für Berufsberatung des Kantons
Zug und dem kantonalen Amt für Berufsbildung die
Berufsschau veranstaltet. «Es ist wichtig, dass die
Schülerinnen und Schüler schon früh sehen, was für
Berufe es gibt und vor allem, welche Berufe sie in ihrer
Gemeinde erlernen könnten», sagte Yvonne Kraft vom
Gewerbeverband Zug und Hauptverantwortliche des
Anlasses. So zeigten Zuger Firmen in Menzingen insgesamt 28 Berufe.
Tiefste Arbeitslosigkeit in Europa
Die interessierten Menzinger Schülerinnen und Schüler
konnten auch selber Hand anlegen. So durften sie bei
den Mediamatikern selber Visitenkarten gestalten und
ausdrucken oder bei der Spitex konnten sie ihren Blutdruck und Blutzucker messen lassen. Die Lernenden
der Firma Trumpf Maschinen AG präsentierten stolz
ihr selber erfundenes Projekt TruCool, das eine Flasche
Wasser mit flüssigem Stickstoff in nur 30 Sekunden
kühlt.
Gemeinsam eine Mauer bauen macht Spass
Die berufliche Grundbildung ist in der Schweiz nach
wie vor sehr beliebt. Laut Beat Schuler, Leiter Amt für
Berufsbildung des Kantons Zug, wählen 70 Prozent der
Schulabgängerinnen und -abgänger diesen Weg. «Dank
diesem System haben wir in Europa die tiefste Jugendarbeitslosigkeit und die jungen Menschen können nach
ihrer Ausbildung gut qualifiziert ins Berufsleben starten», sagte er an der Informationsveranstaltung, die am
Abend vor der Berufsschau stattfand.
Entscheidungen selber treffen
Regierungsrat und Bildungsdirektor Stephan Schleiss
(SVP) war in seiner kurzen Rede überzeugt, dass der Erfolgsweg über die Berufsbildung führt. Er sagte auch, dass
die Eltern der Jugendlichen ein wichtiger Ratgeber seien.
«Sozialverhalten ist wichtig»
Esther Häsler, Spitex Kanton Zug, Ausbildnerin
«Bei uns ist für Lernende oder zukünftige Lernender Fachfrau oder Fachmann Gesundheit (FaGe) sehr wichtig,
dass sie selbständig sind, da sie nach einer gewissen Zeit auch alleine zu Patienten gehen. Da sie noch nicht Auto
fahren können, müssen sie mit dem Velo zur Arbeit fahren. Das Sozialverhalten spielt in unserem Beruf eine sehr
wichtige Rolle, weil man mit verschiedenen Menschen, oft auch älteren, zu tun hat. Die Nachfrage nach diesem
Beruf ist gross, FaGe ist ein beliebter Beruf.»
«Unser Beruf wird unterschätzt»
Nina Joller, Café Konditorei Schlüssel Menzingen, Ausbildnerin
«Es wird immer schwieriger, gute Lernende im Detailhandel zu finden. Unser Beruf wird oft unterschätzt. Dass die
potentiellen Lernenden schnuppern, ist sehr wichtig. Denn dann sehen sie, ob ihnen der Beruf gefällt. Wer bei uns
die Lehre zur Detailhandelsfachfrau absolvieren will, sollte gute Noten mitbringen, aber vor allem Vorstellungs- und
Durchhaltevermögen wie auch eine kreative Ader. Er oder sie sollte ein Flair für Farben und Schönes haben und
auch unter Druck arbeiten können.»
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Zari Dzaferi, Oberstufenlehrer in Menzingen, unterstrich
Schleiss’ Aussage, mahnte aber, dass die Eltern ihre
Kinder zwar mit Tipps beraten und ihnen zur Seite
stehen könnten, die Jugendlichen aber ihre Entscheidungen selber treffen sollten. Die Lernenden Ante Pavic
(Fachmann Gesundheit), Joia Dossenbach (Konstrukteurin) und Roman Böhi (Polymechaniker) waren sich
einig, dass Schnupperlehren wichtig sind. Denn nur so
könne man sehen, ob einem der Beruf wirklich zusage.
Die beiden Ausbildungsverantwortlichen Elfi Steiner
vom Zentrum für Pflege und Betreuung Luegeten
und Erika Albisser von der Trumpf sagten, dass nicht
nur gute Noten bei der Bewerbung für eine Lehrstelle
wichtig seien, sondern auch Sozialkompetenzen eine
wichtige Rolle spielten.
KV am beliebtesten
2015 haben im Kanton Zug 1217 Jugendliche einen
Lehrvertrag in rund 150 verschiedenen Berufen unterschrieben. Laut Schuler konnten für 2016 schon mehr
als die Hälfte der Schulabgängerinnen und Abgänger
im beruflichen Grundbildungssystem untergebracht
werden. Weiterhin am beliebtesten sind die kaufmännische Lehre, gefolgt von Fachmann / Fachfrau Gesundheit und Informatiker. «Nach einer Grundausbildung
stehen den Ausgebildeten sehr viele Türen offen», so
Schuler. Er lobt auch das Engagement der Zuger Wirtschaft. Zurzeit zählt der Kanton 1400 Lehrbetriebe, die
Zahl ist steigend.
Carole Bolliger
FÜR MALERNACHWUCHS
AUSBILDUNGSZENTRUM
Die Innerschweizer Maler haben ein neues, zusätzliches Ausbildungszentrum in Goldau. Damit
ist das Malergewerbe der Zentralschweiz dafür
gerüstet, die Bildungsreform umzusetzen und
die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.
Hintergrund der Standorterweiterung ist die Reform der
Berufsbildung im Malergewerbe. Diese ist in der Grundbildung per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind die Erhöhung der Anzahl überbetrieblicher Kurstage und die Einführung der 2-jährigen
Berufslehre, welche die bisherige 3-jährige ergänzt. Mit
der 2-jährigen Lehre erreicht die Branche, dass jeder
Lernende nach seinen Fähigkeiten ausgebildet wird und
ein eidgenössisches Abschlussdokument erhält. Dies
verbessert die Chancen schwächerer Nachwuchskräfte
auf dem Stellenmarkt erheblich. Ein weiterer Punkt der
Reform ist die Stärkung der dekorativen Techniken wie
Tapezieren, Stucco, Lasurtechniken etc.
Wegen der grösseren Anzahl ÜK-Kurstage ist zusätzlicher
Platzbedarf entstanden. Deshalb hat der IMV das neue
AZ in Goldau eingerichtet. «Es war ein aufwändiger
Prozess, das neue Ausbildungszentrum zu suchen und
einzurichten. Wir haben es uns nicht leicht gemacht,
aber es hat sich gelohnt», sagte Elisabeth Bösiger (Zug),
die Präsidentin des IMV an der Eröffnungsfeier für das
neue AZ.
«Draussen zu arbeiten, gefällt mir»
Rolf Betschart, Maurerlehrling, 1. Lehrjahr, 17 Jahre, Menzingen
«Dass ich bei meinem Beruf immer draussen an der frischen Luft bin, das gefällt mir am besten. Zuerst wusste ich
nicht so recht, was ich lernen möchte, aber als ich neben unserem Haus eine Baustelle gesehen und den Bauarbeitern zugeschaut habe, wusste ich bald, dass ich hinter der Absperrung stehen möchte. Nach dem Schnuppern
war es mir klar, dass ich Maurer werden möchte. Meine Eltern haben mich unterstützt. Es war ihnen egal, was
ich mache, Hauptsache, es gefällt mir.»
«Ich habe meinen Traumberuf»
Samuel Schmid, Lernender Landwirt, 2. Lehrjahr, 17 Jahre, Menzingen
«Ich bin auf dem Bauernhof aufgewachsen und für mich war schon immer klar, dass ich Landwirt oder Forstwart
werden möchte. Nach dem Schnuppern habe ich mich für Landwirt entschieden. Es gefällt mir, mein eigener Chef
zu sein, dass ich meinen Arbeitsalltag selber bestimmen kann. Landwirt ist mein absoluter Traumberuf. Jedem,
der Interesse an Technik und Tieren hat, kann ich diesen Beruf nur empfehlen. Nach der Lehre möchte ich zuerst
arbeiten und später eine Weiterbildung machen.»
«Beratung im BIZ hat geholfen»
Pascal Anderegg, Lernender Automatiker, 4. Lehrjahr, 19 Jahre, Neuheim
«Ich habe mich schon immer für Elektronik interessiert. Trotzdem habe ich zuerst auch als Hochbauzeichner und
Informatiker geschnuppert. Aber beides war nicht das Richtige für mich. Ich habe mich dann im Berufsinformationszentrum BIZ in Zug beraten lassen und mich informiert. So bin ich dann zum Beruf Automatiker gekommen.
Diesen Sommer schliesse ich meine Lehre ab. Gleich anschliessend absolviere ich Vollzeit die Berufsmaturität und
dann möchte ich eventuell studieren.»
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der Imholz Autohaus AG auch attraktive Volvo Gebrauchtwagen erhältlich. Zudem steht in der Werkstatt ein speziell ausgebildetes Technik-Team bereit
für alle Volvo Serviceleistungen und Reparaturarbeiten
jeglicher Art. «Es ist uns wichtig, unseren Volvo Kunden einen zeitgemässen Rundumservice auf hohem
Niveau anbieten zu können, und wir freuen uns auf
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IMHOLZ AUTOHAUS AG CHAM
IHR VOLVO PARTNER IM
KANTON ZUG
Seit Juli 2015 vertritt die Imholz Autohaus AG
in Cham auch die starke Premium-Marke Volvo.
Mit attraktiven Modellen vom V40 bis zum
XC90 steht eine vielseitige Produktepalette zur
Ansicht und Testfahrt bereit.
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(v.l.n.r. Monica Lissberg, Marcel Jenny, Daniel Knobel)
eine gute Zusammenarbeit mit bekannten und neuen
Volvo-Fans», freut sich Thomas Imholz, Geschäftsführer Imholz Autohaus AG, Cham.
Besuchen Sie uns in unserem Volvo Showroom an der
Sinserstrasse 45 und lassen Sie sich vor Ort von den
einzigartigen Fahrzeugen inspirieren. Gerne präsentieren wir Ihnen in aller Ruhe Ihr Wunschmodell. Wir
freuen uns auf Sie!
Lokal
39
NACHHALTIGE ANSCHLUSSLÖSUNGEN
FÜR LERNENDE NACH DEM BRÜCKENANGEBOT
Stolz und strahlend berichtet C. über den Erhalt der Zusage
für die Lehrstelle im Detailhandel. Einen bedeutenden Teil
seines Weges über die Brücke hat er geschafft. Die gezielte
schulische und praktische Vorbereitung liegt noch vor ihm.
«Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie nicht, sondern
weil wir sie nicht wagen, sind sie schwierig» (L.A. Seneca). Dieses
Zitat könnte am Anfang einer Biografie eines Lernenden stehen,
der das kombinierte Brückenangebot des Kantons Zug (K-B-A) besucht. Das K-B-A bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich während
eines Jahres vertieft mit der Berufswahl und der Berufswelt auseinanderzusetzen. An zwei Tagen besuchen die Lernenden den
schulischen Teil, wo sie die Grundlagen in den Fächern Mathematik,
Deutsch und je nachdem Englisch auffrischen und erweitern. Auch
mit der Berufswahl setzen sie sich intensiv auseinander.
Drei Tage arbeiten die Jugendlichen im Betrieb, wo sie über das
Jahr mehrere Praktika absolvieren. Hier lernen sie den Berufsalltag
kennen. Begriffe wie Teamfähigkeit, Verbindlichkeit, Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Motivation und Pünktlichkeit bekommen eine
konkrete Bedeutung. Sie lernen die Tätigkeiten einer bestimmten
Berufsrichtung eins zu eins kennen, setzen sich mit der Erwachsenenwelt auseinander und verdienen auch etwas Geld.
Das Bindeglied zwischen Schule und Berufswelt bildet der Coach,
der jedem Jugendlichen als Wegbegleiter zur Seite steht. In wöchentlich stattfindenden Gesprächen besprechen Coach und Lernende die
schulischen Ziele, den aktuellen Stand in der Berufswahl, Schnupperlehren, die Situation im Praktikum und andere, persönliche Anliegen. Die Praktikumssuche wird geplant und reflektiert. Herausfordernde Ereignisse können im Coaching besprochen, analysiert
und daraus die notwendigen neuen Ziele und Abmachungen abgeleitet werden. So lernen die Lernenden exemplarisch, wie sie neue
ungewohnte Situationen sicher angehen können.
Das kombinierte Brückenangebot des Kantons Zug (K-B-A) ist
eines von drei Brückenangeboten im Kanton Zug, es befindet
sich an der Baarerstr. 100 auf dem Areal des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums Zug (GIBZ). Die weiteren Angebote
sind das Schulische Brückenangebot (S-B-A) und das Integrations-Brückenangebot (I-B-A). Weitere Informationen:
www.aba-zug.ch oder [email protected], 041 728 24 84.
Regelmässiger Kontakt
Der Coach steht in regelmässigem Kontakt mit dem Praktikumsbetrieb und besucht diesen, um mit dem Verantwortlichen und dem
Lernenden ein Standortgespräch durchzuführen. Die gewonnenen
Erkenntnisse fliessen in die Berufswahl ein: Neue Berufe werden
erkundet, eine Schnupperlehre kann gesucht werden oder der Berufswunsch erhärtet sich aufgrund der Rückmeldungen. Dorothée
Bischoff-Ludwig, Lernbegleiterin und Coach K-B-A, erklärt: «Als
Coach schätze ich den direkten Kontakt. Immer wieder erarbeitet
sich ein Jugendlicher dank eines erfolgreichen Praktikums eine
Lehrstelle im selben Betrieb.» Die Verantwortlichen lernen den
Praktikanten über eine längere Zeit kennen, sehen, wie er sich
entwickelt, und möchten ihn weiter fördern. Andere Praktikumsbetriebe unterstützen die jungen Menschen bei der Lehrstellensuche oder nutzen ihre Netzwerke und kennen eine passende Lehrstelle. Aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen empfehlen sie den
Jugendlichen weiter.
Dank dieser Zusammenarbeit und indem sich der Jugendliche intensiv mit der Arbeitswelt auseinandersetzt und sich im Praktikum
beweisen kann, ergeben sich nachhaltige Lösungen, von denen
sowohl die Jugendlichen als auch die Betriebe profitieren.
Dorothée Bischoff-Ludwig, Lernbegleiterin und Coach K-B-A
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Sie bauen auf uns.
Wir bauen auf Qualität.
José Neves Silva in seinem Praktikum bei Zehnder Metallbau in Unterägeri
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PASSIONE – MASERATI ZUG
Starten Sie mit uns und dem berühmtesten Dreizack Italiens zu neuen Fahr-Sphären durch.
Maserati Zug ist seit April 2015 der neue Hauptvertreter in der Zentralschweiz und in Zukunft die einzige
Komplettvertretung im Kanton Zug. Ein neuer Treffpunkt für alle Liebhaber und Bewunderer der Sportmarke Maserati. Auf einer Showroom-Fläche von über
400 m2 werden Ihnen die sportlichen und luxuriösen
Fahrzeuge präsentiert. Hier können Sie italienisches
Design und den einmaligen Sound eines Maserati live
erleben.
Neben der modernen Maserati-Lounge, welche Sie auf
einen Espresso einlädt, finden Sie auch unsere Boutique mit passenden Accessoires. Wir betreuen Sie von
A bis Z. Von der Auftragserstellung, Beratung, Karosserie- & Lackarbeiten über den Service und Verkauf bis
zum Zubehör. Unsere Werkstatt ist zudem mit den
neusten Arbeitsgeräten ausgestattet. Ein kompetentes,
erfahrenes und flexibles Team begleitet Sie durch alle
Sphären, damit Sie die schönsten Frühlingsgefühle erleben können.
eine perfekte Harmonie zwischen italienischer Handwerkstradition und fortschrittlichster State-of-the-ArtTechnologie. Die Fertigung der Fahrzeuge findet in den
eigenen italienischen Werken in Modena, Grugliasco
und Mirafiorie statt. Die ambitiösen Ziele der zur FIAT
SA Group SA gehörenden Tochter sind gross. So will
Maserati in den kommenden Jahren ihr Volumen mehr
als verzehnfachen auf 75 000 Einheiten pro Jahr.
Geschichte Maserati
Levante – The Maserati of SUVs.
Seit über 100 Jahren baut die Luxusmarke Sportwagen
und Limousinen. Ein Maserati ist ein Kunstwerk, dem
eine Sorgfalt und Aufmerksamkeit gewidmet wird, die
nur durch exklusive Handarbeit möglich ist. Gepaart mit
den modernsten Produktionsverfahren, ist das Ergebnis
Mit dem ersten SUV in der Geschichte von Maserati
erobern wir einen neuen Markt. Der neue Levante verkörpert Leidenschaft, raffinierte Ingenieurskunst und
Exklusivität und ist ein zeitgemässes Symbol, welches
entworfen wurde, um einzigartig zu sein. Die Dieselvariante gibt es bereits ab CHF 75 900.–. Bestaunen Sie
die Neuheit ab Juni 2016 bei uns im Maserati-Zentrum
in Cham an der Alpenblickkreuzung.
Ghibli
Levante
Quattroporte
GranTurismo
GranCabrio
– ab CHF 70 350.–
– ab CHF 75 900.–
– ab CHF 102 500.–
– ab CHF 120 850.–
– ab CHF 142 900.–
Modelle
Mit den fünf Modellen erfüllen wir jeden Traum. Der
Ghibli ist eine Sportlimousine mit grossem Kofferraum
und bietet ein Individualisierungsprogramm an, welches einmalig in seiner Fahrzeugklasse ist. Der grössere Bruder Quattroporte verbindet Luxus und Raumgefühl in einem, ein wahrhafter Blickfang. Mit den
Sportreihen GranCabrio und GranTurismo lassen wir
alle Herzen höher schlagen. Echte Sportgene treffen
einmaliges Design mit maximalem Fahrspass.
Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie.
Saluti sportivi
Ihr Maserati Zug Team
Öffnungszeiten Verkauf
Montag bis Freitag von 9 bis 18.30 Uhr
Samstag von 9 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten Service
Montag bis Freitag von 8 bis 17.30 Uhr
Maserati Zug
Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham
Telefon: 041 748 67 47
[email protected], www.maserati-zug.ch
K
News
41
PAROLEN
DER GARAGIST WÄSCHT WINTERMIEF WEG
Die Gewerbekammer des Schweizerischen Gewerbeverbandes hat folgende
Parolen für die eidgenössische Abstimmung vom 5. Juni 2016 gefasst:
Nein zur Volksinitiative Pro Service public.
Nein zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Ja zur Milchkuh-Initiative.
Die Wohnung ist geputzt, die warmen
Klamotten sind im Keller verstaut.
Jetzt ist das Auto an der Reihe, wieder
in Schuss gebracht zu werden.
PENSIONSKASSE
Mit einem Einkauf in die Pensionskasse
kann die Altersvorsorge verbessert werden.
Da die getätigten Einkäufe vollständig vom
steuerbaren Einkommen abgezogen werden
dürfen, ist die Steuereinsparung zudem beachtlich. Vor der Einzahlung sollten allerdings einige Punkte beachtet werden.
Einkaufslücke: Sie ist normalerweise auf
dem Vorsorgeausweis ersichtlich.
Beitragsrückgewähr: Im Vorsorgereglement ist festgelegt, was mit der Einkaufssumme im Todesfall der versicherten Person geschieht. Sofern eine Beitragsrückgewähr
eingeschlossen ist, werden die Einkäufe entweder als separates Todesfallkapital an die
Hinterbliebenen ausbezahlt oder der Betrag,
welcher nicht für die Finanzierung der Hinterlassenenrenten benötigt wird, fliesst als einmalige Auszahlung. Ohne diese Rückgewähr
ist ein Teil der Einkäufe im Todesfall verloren.
Verzinsung: Grundsätzlich werden die
Pensionskasseneinkäufe für den überobligatorischen Teil verwendet. Deshalb sollte
auch die Verzinsung geprüft werden.
Begünstigung Lebenspartner: Viele Pensionskassen sehen inzwischen eine Lebenspartner-Rente vor. Damit sie geltend gemacht
werden kann, muss zu Lebzeiten eine entsprechende Begünstigungserklärung ausgefüllt
und der Pensionskasse eingereicht werden.
Staffelung: Die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Einkaufsbetrages auf mehrere Jahre macht meistens Sinn, weil damit
die Steuerprogression während etlicher
Steuerjahre gebrochen werden kann.
WEF-Vorbezüge: Sofern Vorbezüge für
Wohneigentum getätigt wurden, müssen sie
vor einem Einkauf zurückbezahlt werden.
Rechtzeitige Einzahlung: Einzahlungen
sollten jeweils vor dem 15. Dezember getätigt werden, damit die Vorsorgeeinrichtung
den Einkauf noch im gewünschten Jahr
verarbeiten kann.
Katrin Gerig, Niederlassungsleiterin,
Gewerbe-Treuhand AG Zug
Streusalz oder Rollsplitt können den Lack
des Autos beschädigen. Wird hier nicht gehandelt, wird aus einem Lackabplatzer ein
ernsthafter Rostherd. Das aber kann man
erst nach einer umfangreichen Wagenwäsche erkennen. Markus Peter, Leiter
Automobiltechnik & Umwelt beim Auto
Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), gibt
hierzu einige Ratschläge: «Die Karosserie
mit einem Hochdruckstrahl gründlich abspülen, Fugen gut durchspülen und auch
an Türfalzen, Einstiegsleisten und Radkästen denken. Den Strahl sollte man aber nie
näher als 20 Zentimeter ans Auto halten.»
Der AGVS-Garagist schaut sich auch den
Unterboden an. Wenn dieser stark verschmutzt ist, wird er gereinigt. Denn nur
dann kann man den Zustand des Unterbodenschutzes erkennen. Wie der Karosserie
haben auch diesem die Einschläge von
Steinen und Splitt nicht gutgetan. Bei Bedarf wird der Schutz ausgebessert.
Im Innenraum ist die Feuchtigkeit ein Problem. Da hilft nur eines: Lüften. Und damit
sich das Ganze beschleunigt, sollte man
alles entfernen, was nur irgendwie Feuchtigkeit bedecken oder binden kann. Dazu
zählen Fussmatten, Kofferraummatten oder
Werkzeugkisten. Wenn es immer noch unangenehm riecht, muss der Filter der Lüftungsanlage ausgetauscht und die Klimaanlage desinfiziert werden.
Der Garagist schaut sich auch den Unterboden an
ZUGER INNOVATIONSPREIS 2016
Zuger Unternehmen können sich ab
dem 6. Mai 2016 für den diesjährigen,
mit 20 000 Franken dotierten Innovationspreis des Kantons Zug bewerben.
Anmeldeschluss ist der 19. August 2016.
plätze sowie Angaben über die Grössenordnung des investierten Kapitals sind
aufzuführen. Der Download des Anmeldeformulars ist über www.zg.ch/innovationspreis möglich.
Voraussetzung ist, dass die bewerbenden
Unternehmen ihren Hauptsitz oder eine
Niederlassung im Kanton Zug haben. Bei
der Anmeldung werden die Unternehmen
gebeten, ihr Modell, Projekt, Produkt oder
ihre Dienstleistung auf höchstens einer
A4-Seite vorzustellen. Die Zahl der neu geschaffenen respektive erhaltenen Arbeits-
Wirtschaftsraum weiterentwickeln
Der Wirtschaftsraum Zug ist ein Top-Standort für viele Branchen und Tätigkeiten; der
Zuger Regierungsrat will diese Attraktivität
langfristig erhalten und die positiven
Rahmenbedingungen weiterentwickeln.
Der Zuger Innovationspreis soll dem Wirtschaftsraum einen Impuls dafür geben.
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Impressum
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SCHLUSSPUNKT
KANTONSPAUSCHALEN ERHÖHEN
Der Bund, die Kantone und die ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen Organisationen der Arbeitswelt (OdA)
müssen wieder als gleichwertige Verbundpartner der Berufsbildung zusammenarbeiten. Der Schweizerische
Gewerbeverband fordert deshalb auch eine Erhöhung der Kantonspauschalen.
Die Finanzierung der höheren Berufsbildung darf nämlich nicht zulasten der Kantone gehen. Nur so kann die
wichtige Stärkung der Berufsbildung erreicht werden. Bund, Kantone und die Berufsverbände haben die gemeinsame Aufgabe, im Verbund als gleichwertige Partner die Berufsbildung zu stärken und weiterzuentwickeln.
Allerdings dominiert das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI diese Partnerschaft nicht nur zunehmend, es entwickelt sich ausserdem zur Befehlsausgabestelle für die anderen Partner. Der
Schweizerische Gewerbeverband fordert, dass die Verbundpartnerschaft wiederhergestellt wird. Die OdA als
Träger der Berufe mit ihren Ausbildungsbetrieben, wie auch die Kantone, müssen als gleichberechtigte Partner
respektiert werden.
Nur in der Verbundpartnerschaft gelingt es, die Berufsbildung und hier insbesondere auch die berufliche Qualifizierung von Erwachsenen zu stärken. Diese Verbundpartnerschaft wird jedoch untergraben, wenn der Bund
zwar weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 365 Millionen Franken für die Stärkung der höheren Berufsbildung
vorsieht, gleichzeitig aber den Kantonen als Verbundpartner Mittel entzieht. Die höhere Berufsbildung muss
insgesamt pro Jahr mit zusätzlich netto 400 Millionen Franken gestärkt werden. Wenn die Kantone gezwungen
werden, hier Gelder zu kürzen und auch in der Grundbildung zu sparen, wird die Berufsbildung trotz höheren
Beiträgen des Bundes geschwächt und nicht gestärkt.
Frederico
Agenda
VORANZEIGEN
Gewerbeverein Steinhausen
Zuger Wirtschaftskammer
Gewerbeverband des Kantons Zug
Am Samstag, 2. Juli 2016, 18 Uhr, Tag der
offenen Türe bei eTeam plus AG.
Am Donnerstag, 9. Juni 2016, 18 Uhr, im
Rathaus Zug in Zug Netzwerkveranstaltung für die Mitglieder.
Am Dienstag, 30. August 2016, 16 Uhr,
Hotel Guggital, Zug: Präsidentenkonferenz.
Beat Schuler, Leiter des Amtes für Berufsbildung, und Roger Augsburger informieren
über Fachkräfteinitiative, EBA-Ausbildung,
Netzwerk 16/25 (Integration über Praktika),
Bildungsnetz (neue Angebote für KMU im
Lehrlingsbereich).
Am Freitag, 2. September 2016, und Samstag, 3. September 2016, ganzer Tag, Weindegustation im Zugerland Steinhausen,
3. Stock (Mall).
Am Donnerstag, 15. September 2016, 18 Uhr,
im Rathaus Zug in Zug Netzwerkveranstaltung für die Mitglieder.
Am Donnerstag, 22. September 2016,
17.30 Uhr, Steuerveranstaltung im GIBZ
(Gewerblich-industrielles Bildungszentrum,
Zug).
Impressum
Herausgeber, Redaktion
und Sekretariat
Layout, Produktion
und Versand
Anzeigen- und
Abonnentenservice
Gewerbeverband des Kantons Zug
Sekretariat
Irène Castell-Bachmann
Postfach 4819
6304 Zug
Telefon 041 711 47 22
Telefax 041 728 71 66
Sekr.: [email protected]
Red.: [email protected]
Verlag Victor Hotz
Sennweidstrasse 35
6312 Steinhausen
Telefon 041 748 44 44
Telefax 041 748 44 45
[email protected]
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6312 Steinhausen
Telefon direkt 041 748 44 22
Telefon Zentrale 041 748 44 44
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Fotografie
Paolo Foschini
www.smile-to-me.ch
Mediendaten
Erscheint 7 × jährlich.
Inserate- und Redaktionsschluss
einen Monat vor Erscheinen.
Auflagen
7 × 2500 Expl. an Mitglieder
und Abonnenten
3 × 20 000 Expl. und
4 × 60 500 Expl.
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