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03.06.2016
Über 750.000 Euro für Auerbach
Ulbig: „Auerbach investiert mit baulichen und sozialen Projekten in
die Zukunft“
Innenminister Markus Ulbig hat heute dem Oberbürgermeister der Stadt
Auerbach (Vogtland) zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt
rund 752.000 Euro überreicht. Mit dem Geld sollen das alte Auerbacher
Schützenhaus abgerissen und soziale Projekte im Stadtteil „Westliche
Altstadt“ unterstützt werden.
Innenminister Markus Ulbig: „Auerbach investiert in die Zukunft. Am großen
Platz des ehemaligen Schützenhauses entsteht eine neue Grünfläche. Für
die westliche Altstadt gibt es ein integriertes Handlungskonzept, mit dem
eine Vielzahl sozialer Projekte in den nächsten Jahren realisiert werden
können.“
Abbruch des Auerbacher Schützenhauses und einfache Herrichtung der
Fläche:
Für den Rückbau des Auerbacher Schützenhauses und die Revitalisierung
des rund 3.400 Quadratmeter großen Grundstückes sind insgesamt knapp
372.000 Euro veranschlagt. Der Freistaat unterstützt das Vorhaben mit rund
335.000 Euro aus dem Landesbrachenprogramm.
Das Schützenhaus wurde in den Jahren 1884/1885 durch die privilegierte
Schützengesellschaft Auerbach errichtet und bis 1945 von ihr genutzt. Von
1965 bis 1989 diente das Gebäude als Kreisgewerkschaftshaus. Verschiedene
Reaktivierungsversuche in den Jahren nach 1990 scheiterten, 1994 wurde das
Haus geschlossen. Inzwischen ist das Schützenhaus in einem baufälligen
Zustand. Die Stadt plant den Abbruch und die Entsorgung der Bausubstanz.
Anschließend wird die entstehende Freifläche renaturiert und begrünt.
Übergabe Rahmenbescheid aus der Richtlinie „Nachhaltige soziale
Stadtentwicklung ESF 2014-2020“:
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Die Stadt Auerbach erhält aus dem neuen ESF-Programm rund 417.000
Euro für soziale Vorhaben im Stadtgebiet „Westliche Altstadt“. Bis 2021
sollen 15 Vorhaben umgesetzt werden. Mit den Projekten sollen Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund in die Gesellschaft eingegliedert,
Schlüsselkompetenzen für das Berufsleben gestärkt und Beratungs- und
Unterstützungsangebote etwa für Obdachlose erweitert werden. Außerdem
soll das Netzwerk lokaler Träger ausgebaut werden. Ein weiteres Vorhaben
ist das Projekt „Sport für alle“, das Kinder und Jugendliche für einen
Vereinssport motivieren möchte.
Das Gebiet „Westliche Altstadt“ umfasst eine Fläche von 206 Hektar,
auf denen 8.401 Menschen leben. Rund 13 Prozent der Einwohner
sind auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“)
angewiesen. Das Jugendamt übernimmt bei 147 von 384 Kindern
die Kindergartenbeiträge. Derzeit gibt es einen Zuzug von Migranten.
Die Stadt hat das integrierte Handlungskonzept erstellt, das durch
den Stadtrat beschlossen wurde. Dabei haben die Verantwortlichen
Vereine, Bildungsreinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter und die
betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung einbezogen. Außerdem
flossen die Meinungen zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürger durch
eine Befragung in die Konzepterstellung ein.
Hintergrundinformationen:
Landesbrachenprogramm
Das Landesbrachenprogramm ergänzt die Förderstruktur des Freistaates
Sachsen. Mit diesem können bisher über die EFRE-Programme zur
Brachflächenrevitalisierung nicht förderfähige Brachen, wie beispielsweise
Sozialbrachen und Brachen im ländlichen Raum, gefördert werden.
2015 wurde das Programm neu ausgerichtet. Diese Neuausrichtung wurde
vorwiegend aufgrund von Änderungen in der EU-Förderung erforderlich.
Eine Änderung im Landesbrachenprogramm bezieht sich auf die Größe der
Städte. Mit der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung EFRE
2014 bis 2020 werden grundsätzlich Städte und Gemeinden mit mindestens
5.000 Einwohnern bei Projekten zur Stadtentwicklung gefördert. In der
vergangenen Förderperiode lag die Grenze bei 2.000 Einwohnern. Die
entstandene Lücke wird durch das Landesbrachenprogramm aufgefangen.
Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner können darüber Fördermittel
erhalten.
Die Städte aus dem damaligen Direktionsbezirk Leipzig können ebenfalls
Fördermittel aus dem Landesbrachenprogramm erhalten. Die Region
bekommt keine entsprechende Förderung aus EU-Mitteln, weil das
Bruttoinlandsprodukt für Stadt und Region bei der damaligen Einteilung für
EU-Fördermittel über 90 Prozent und damit als stärker entwickelte Region
weniger EU-Mittel als bisher erhält. Diese werden nun konzentriert für
wenige Vorhaben eingesetzt.
Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“
Mit Mitteln aus dem ESF-Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung
ESF 2014-2020“ können Vorhaben von Bildungseinrichtungen, Sportvereinen
und anderen Stadtteilakteuren zur sozialen Eingliederung und Integration
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in Beschäftigung unterstützt werden. Zielgruppe sind insbesondere
Kinder- und Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Einkommensschwache und
Flüchtlinge. Dabei geht es um Stadtgebiete mit einer SGB II-Quote, die über
dem Landesdurchschnitt liegt.
Voraussetzung für die Förderung ist ein gebietsbezogenes integriertes
Handlungskonzept, in dem die Gemeinde die Defizite des Fördergebietes
beschreibt und die daraus abgeleiteten Vorhaben darstellt. Die
Handlungskonzepte können fortlaufend bis zum 15. Juli 2016 eingereicht
werden. Das Innenministerium prüft und bestätigt die Handlungskonzepte.
Die Sächsische Aufbaubank erlässt anschließend einen Rahmenbescheid.
Dieser legt die Mittel fest, die die Gemeinde zur Umsetzung der
Einzelvorhaben in dem Gebiet bei der SAB beantragen kann. Die Gemeinden
reichen die Förderung dann an die jeweiligen Träger weiter.
Die Europäische Union unterstützt im Freistaat Sachsen Vorhaben zur
nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung über den Europäischen Sozialfonds
in der Förderperiode 2014 - 2020 mit 30 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen
stellt zusätzlich 5,6 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt können so 95
Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ersetzt werden.
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