Medieninformation Sächsisches Staatsministerium des Innern Ihr Ansprechpartner Andreas Kunze-Gubsch Durchwahl Telefon +49 351 564 3040 Telefax +49 351 564 3049 [email protected]* 03.06.2016 Über 750.000 Euro für Auerbach Ulbig: „Auerbach investiert mit baulichen und sozialen Projekten in die Zukunft“ Innenminister Markus Ulbig hat heute dem Oberbürgermeister der Stadt Auerbach (Vogtland) zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt rund 752.000 Euro überreicht. Mit dem Geld sollen das alte Auerbacher Schützenhaus abgerissen und soziale Projekte im Stadtteil „Westliche Altstadt“ unterstützt werden. Innenminister Markus Ulbig: „Auerbach investiert in die Zukunft. Am großen Platz des ehemaligen Schützenhauses entsteht eine neue Grünfläche. Für die westliche Altstadt gibt es ein integriertes Handlungskonzept, mit dem eine Vielzahl sozialer Projekte in den nächsten Jahren realisiert werden können.“ Abbruch des Auerbacher Schützenhauses und einfache Herrichtung der Fläche: Für den Rückbau des Auerbacher Schützenhauses und die Revitalisierung des rund 3.400 Quadratmeter großen Grundstückes sind insgesamt knapp 372.000 Euro veranschlagt. Der Freistaat unterstützt das Vorhaben mit rund 335.000 Euro aus dem Landesbrachenprogramm. Das Schützenhaus wurde in den Jahren 1884/1885 durch die privilegierte Schützengesellschaft Auerbach errichtet und bis 1945 von ihr genutzt. Von 1965 bis 1989 diente das Gebäude als Kreisgewerkschaftshaus. Verschiedene Reaktivierungsversuche in den Jahren nach 1990 scheiterten, 1994 wurde das Haus geschlossen. Inzwischen ist das Schützenhaus in einem baufälligen Zustand. Die Stadt plant den Abbruch und die Entsorgung der Bausubstanz. Anschließend wird die entstehende Freifläche renaturiert und begrünt. Übergabe Rahmenbescheid aus der Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“: Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smi.sachsen.de Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8,9, 11 und 13. Haltestelle Carolaplatz. * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Die Stadt Auerbach erhält aus dem neuen ESF-Programm rund 417.000 Euro für soziale Vorhaben im Stadtgebiet „Westliche Altstadt“. Bis 2021 sollen 15 Vorhaben umgesetzt werden. Mit den Projekten sollen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in die Gesellschaft eingegliedert, Schlüsselkompetenzen für das Berufsleben gestärkt und Beratungs- und Unterstützungsangebote etwa für Obdachlose erweitert werden. Außerdem soll das Netzwerk lokaler Träger ausgebaut werden. Ein weiteres Vorhaben ist das Projekt „Sport für alle“, das Kinder und Jugendliche für einen Vereinssport motivieren möchte. Das Gebiet „Westliche Altstadt“ umfasst eine Fläche von 206 Hektar, auf denen 8.401 Menschen leben. Rund 13 Prozent der Einwohner sind auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) angewiesen. Das Jugendamt übernimmt bei 147 von 384 Kindern die Kindergartenbeiträge. Derzeit gibt es einen Zuzug von Migranten. Die Stadt hat das integrierte Handlungskonzept erstellt, das durch den Stadtrat beschlossen wurde. Dabei haben die Verantwortlichen Vereine, Bildungsreinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter und die betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung einbezogen. Außerdem flossen die Meinungen zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürger durch eine Befragung in die Konzepterstellung ein. Hintergrundinformationen: Landesbrachenprogramm Das Landesbrachenprogramm ergänzt die Förderstruktur des Freistaates Sachsen. Mit diesem können bisher über die EFRE-Programme zur Brachflächenrevitalisierung nicht förderfähige Brachen, wie beispielsweise Sozialbrachen und Brachen im ländlichen Raum, gefördert werden. 2015 wurde das Programm neu ausgerichtet. Diese Neuausrichtung wurde vorwiegend aufgrund von Änderungen in der EU-Förderung erforderlich. Eine Änderung im Landesbrachenprogramm bezieht sich auf die Größe der Städte. Mit der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 werden grundsätzlich Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern bei Projekten zur Stadtentwicklung gefördert. In der vergangenen Förderperiode lag die Grenze bei 2.000 Einwohnern. Die entstandene Lücke wird durch das Landesbrachenprogramm aufgefangen. Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner können darüber Fördermittel erhalten. Die Städte aus dem damaligen Direktionsbezirk Leipzig können ebenfalls Fördermittel aus dem Landesbrachenprogramm erhalten. Die Region bekommt keine entsprechende Förderung aus EU-Mitteln, weil das Bruttoinlandsprodukt für Stadt und Region bei der damaligen Einteilung für EU-Fördermittel über 90 Prozent und damit als stärker entwickelte Region weniger EU-Mittel als bisher erhält. Diese werden nun konzentriert für wenige Vorhaben eingesetzt. Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“ Mit Mitteln aus dem ESF-Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“ können Vorhaben von Bildungseinrichtungen, Sportvereinen und anderen Stadtteilakteuren zur sozialen Eingliederung und Integration Seite 2 von 3 in Beschäftigung unterstützt werden. Zielgruppe sind insbesondere Kinder- und Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Einkommensschwache und Flüchtlinge. Dabei geht es um Stadtgebiete mit einer SGB II-Quote, die über dem Landesdurchschnitt liegt. Voraussetzung für die Förderung ist ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept, in dem die Gemeinde die Defizite des Fördergebietes beschreibt und die daraus abgeleiteten Vorhaben darstellt. Die Handlungskonzepte können fortlaufend bis zum 15. Juli 2016 eingereicht werden. Das Innenministerium prüft und bestätigt die Handlungskonzepte. Die Sächsische Aufbaubank erlässt anschließend einen Rahmenbescheid. Dieser legt die Mittel fest, die die Gemeinde zur Umsetzung der Einzelvorhaben in dem Gebiet bei der SAB beantragen kann. Die Gemeinden reichen die Förderung dann an die jeweiligen Träger weiter. Die Europäische Union unterstützt im Freistaat Sachsen Vorhaben zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung über den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 - 2020 mit 30 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen stellt zusätzlich 5,6 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt können so 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ersetzt werden. Seite 3 von 3
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