Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleichszahlung Belgiens an den Postbetreiber bpost für die Jahre 2016 bis 2020 Brüssel, 3. Juni 2016 Die Europäische Kommission hat die von Belgien geplante Ausgleichszahlung an das etablierte Postunternehmen bpost in Höhe von 1,3 Mrd. EUR für die Erbringung von Postdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in den Jahren 2016 bis 2020 als mit den EUBeihilfevorschriften vereinbar genehmigt. Belgien unterrichtete die Kommission im Frühjahr 2016 über die Absicht, bpost für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Zeitraum 2016 bis 2020 eine Ausgleichszahlung zu gewähren. Insbesondere soll bpost einen Ausgleich für die Erbringung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen erhalten, so unter anderem für die Aufrechterhaltung eines Postfilialennetzes in ganz Belgien, Rentenauszahlungen, Schalterleistungen im Zusammenhang mit Bargeld, die Auslieferung von Druckerzeugnissen für Wahlen sowie die Zustellung von in Belgien anerkannten Zeitungen und Zeitschriften. Nach den EU-Beihilfevorschriften über Ausgleichsleistungen für öffentliche Dienstleistungen aus dem Jahr 2011 können Unternehmen für die zusätzlichen Kosten, die ihnen aus der Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich erhalten. Die Mitgliedstaaten dürfen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen staatliche Beihilfen gewähren, müssen aber sicherstellen, dass die Ausgleichszahlungen für die betrauten Unternehmen nicht höher sind als die entstehenden Kosten, denn sonst würde den Unternehmen ein unfairer Wettbewerbsvorteil gewährt. Die Vorschriften sollen Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränken und gewährleisten, dass öffentliche Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Belgien hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die bestätigte, dass die von bpost erbrachten öffentlichen Dienstleistungen von großer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Ausgleichszahlung für bpost für die Erbringung der Leistungen auf der Grundlage einer soliden Methode berechnet wurde, die gewährleistet, dass die Zahlung die Kosten für die öffentliche Dienstleistung nicht übersteigt. Der Ausgleichsmechanismus umfasst auch Anreize für bpost, Effizienz und Qualität der erbrachten öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Mit der Zustellung von anerkannten Zeitungen und Zeitschriften wurde bpost nach einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren beauftragt. Dies steht in Einklang mit der Zusage Belgiens im Rahmen des Beschlusses der Kommission vom Mai 2013 zur Billigung der Ausgleichszahlungen an bpost für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in den Jahren 2013 bis 2015. Die Kommission gelangte auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen Belgiens mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Hintergrund bpost ist der führende Postbetreiber in Belgien. Hauptgeschäftsbereich des Unternehmens ist die Einsammlung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.42366 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. IP/16/2034 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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