Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleichszahlung Belgiens an
den Postbetreiber bpost für die Jahre 2016 bis 2020
Brüssel, 3. Juni 2016
Die Europäische Kommission hat die von Belgien geplante Ausgleichszahlung an das
etablierte Postunternehmen bpost in Höhe von 1,3 Mrd. EUR für die Erbringung von
Postdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in den Jahren 2016 bis
2020 als mit den EUBeihilfevorschriften vereinbar genehmigt.
Belgien unterrichtete die Kommission im Frühjahr 2016 über die Absicht, bpost für die Erbringung
bestimmter Dienstleistungen im Zeitraum 2016 bis 2020 eine Ausgleichszahlung zu gewähren.
Insbesondere soll bpost einen Ausgleich für die Erbringung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen
erhalten, so unter anderem für die Aufrechterhaltung eines Postfilialennetzes in ganz Belgien,
Rentenauszahlungen, Schalterleistungen im Zusammenhang mit Bargeld, die Auslieferung von
Druckerzeugnissen für Wahlen sowie die Zustellung von in Belgien anerkannten Zeitungen und
Zeitschriften.
Nach den EU-Beihilfevorschriften über Ausgleichsleistungen für öffentliche Dienstleistungen aus dem
Jahr 2011 können Unternehmen für die zusätzlichen Kosten, die ihnen aus der Erbringung einer
öffentlichen Dienstleistung entstehen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich erhalten.
Die Mitgliedstaaten dürfen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen staatliche Beihilfen
gewähren, müssen aber sicherstellen, dass die Ausgleichszahlungen für die betrauten Unternehmen
nicht höher sind als die entstehenden Kosten, denn sonst würde den Unternehmen ein unfairer
Wettbewerbsvorteil gewährt. Die Vorschriften sollen Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum
beschränken und gewährleisten, dass öffentliche Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden.
Belgien hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die bestätigte, dass die von bpost erbrachten
öffentlichen Dienstleistungen von großer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die
Untersuchung der Kommission ergab, dass die Ausgleichszahlung für bpost für die Erbringung der
Leistungen auf der Grundlage einer soliden Methode berechnet wurde, die gewährleistet, dass die
Zahlung die Kosten für die öffentliche Dienstleistung nicht übersteigt. Der Ausgleichsmechanismus
umfasst auch Anreize für bpost, Effizienz und Qualität der erbrachten öffentlichen Dienstleistungen zu
verbessern.
Mit der Zustellung von anerkannten Zeitungen und Zeitschriften wurde bpost nach einem offenen,
transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren beauftragt. Dies steht in Einklang
mit der Zusage Belgiens im Rahmen des Beschlusses der Kommission vom Mai 2013 zur Billigung der
Ausgleichszahlungen an bpost für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in den Jahren 2013 bis
2015.
Die Kommission gelangte auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen Belgiens mit
den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Hintergrund
bpost ist der führende Postbetreiber in Belgien. Hauptgeschäftsbereich des Unternehmens ist die
Einsammlung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter der Nummer SA.42366 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid
Weekly e-News.
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