Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Investorenauswahlverfahren Errichtung und Betrieb einer Gastronomie im Bürgerpark Exposé / Ausschreibungsbedingungen Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm bietet nachfolgend näher bezeichnetes Grundstück in Erbpacht an bonitätsstarke und leistungsfähige Entwickler und Investoren, die bereit und in der Lage sind, das Grundstück entsprechend den Vorgaben zu nutzen. Bei dem Investorenauswahlverfahren handelt es sich um ein Bewerbungsverfahren. Das bedeutet, dass der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl unter vergaberelevanter Berücksichtigung der tragfähigen und aussagekräftigen Konzeption und vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm den Zuschlag zur Erbpacht der Immobilie erhält. Die Grundstückseigentümerin Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vergibt eine Teilfläche des voll erschlossenen Immobilienobjekts Fl.-Nr. 1108/0 (Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm). 1. Lageplan / Luftaufnahme 2. Objektbeschreibung Das zu verpachtende Grundstück weist eine Fläche von ca. 575 m² und liegt am nordöstlichen Rand zur Pfaffenhofener Innenstadt. Das Gelände befindet sich topographisch etwas unterhalb des Straßenniveaus (ca. 0,9 m). In der Umgebung sind Einzelhandelsgeschäfte und Banken, das Landratsamt, die Stadtverwaltung sowie zahlreiche Wohnbebauung, die den Standort besonders reizvoll für eine gastronomische Nutzung machen. Hinzu kommt, dass sich angrenzend zwei wichtige Verkehrsachsen kreuzen (B13 und ST2045) und der südlich sowie westlich angrenzende Bereich im Rahmen der kleinen Landesgartenschau „Natur in Pfaffenhofen an der Ilm 2017“ als Bürgerpark angelegt wird. Dabei wird der westliche Bereich zukünftig eine wichtige Fuß- und Radweg-Verbindung aufweisen. Die Lage verspricht somit einen hohen (fußläufigen) Kundenkreis. Das Grundstück wird im Rahmen der kleinen Landesgartenschau „Natur in Pfaffenhofen an der Ilm 2017“ als Ausstellungsort genutzt und dafür mit einer wassergebundenen Wegedecke versehen. 2 3 Im Rahmen der kleinen Landesgartenschau ist die Errichtung des sog. „Hopfenturms“ geplant. Dieser wird eine Höhe von 6 m aufweisen und greift neben seiner Funktion als Aussichtspunkt (insb. über den Park) die Geschichte der Holledau auf. Blick Richtung Süden; am unteren Bildrand ist der „Hopfenturm“ zu erkennen. 4 3. Planungsziele Nutzungskonzept Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beabsichtigt, auf o.g. Grundstück – nach Abschluss der kleinen Landesgartenschau 2017 – eine Gastronomie errichten und betreiben zu lassen. Bei der gastronomischen Nutzung soll es sich vorrangig um eine „gutbürgerliche“ handeln, die ganzjährig zu betreiben ist. Zusätzlich dazu ist mindestens in den Sommermonaten ein klassischer Biergartenbetrieb vorzuhalten. Im Biergarten sind ca. 300-400 Sitzmöglichkeiten nachzuweisen. Beim Gastronomiekonzept ist auf eine sinnvolle Anordnung der Räumlichkeiten bzw. unterschiedlichen Nutzungen zu achten: Küche inkl. Bewirtschaftungsbereich (Schänke, Lager etc.), Gastraumbereich mit ansprechender Raumatmosphäre, Biergarten und zusätzliche öffentliche Toiletten. Die Anordnung hat auf einen möglichst reibungslosen Ablauf des Betriebes hinzuwirken. Zudem sind vom Investor öffentliche Toiletten zu den Öffnungszeiten der Gastronomie (inkl. Biergarten-Betrieb) vorzuhalten und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die dabei anfallenden Unterhaltskosten sind vom Investor zu tragen. Planungskonzept Die Stadt erwartet eine Planung, die sich harmonisch in das Gelände einfügt. Das Gebäude sollte II-geschossig sein. Die Dachform wird offen gelassen, ein Flachdach bzw. flach geneigtes Dach ist jedoch nicht vorgesehen. Der im Westen angrenzende „Hopfenturm“ ist insb. hinsichtlich dessen Höhe (6 m) zu berücksichtigen. Die Architektur soll einen modernen Bezug zu einem typischen „Traditionswirtshaus“ aufweisen; die ortstypischen bzw. traditionellen Materialien und Bauweisen sind dabei modern zu interpretieren. Beispielhaft wird im Folgenden auf das Biohotel Hörger in Kranzberg sowie auf die Gastronomie „SCHRAMM's Bar - Restaurant – Lounge“ in Au in der Hallertau verwiesen (Deppisch Architekten, Fotograph Sebastian Schels): 5 Das Gebäude soll architektonisch jedoch keinen Bezug zum Hopfenanbau aufweisen, da bereits mit dem westlich angrenzenden Hopfenturm ein entsprechender Bezug vorhanden ist. Auch von der Innenraumgestaltung / Innenarchitektur sollte die Planung einen Bezug zu einem typischen „Traditionswirtshaus“ herstellen (s.u. Beispielfotos). Die Situierung und die äußere Gestalt des Gebäudes sollten einen möglichst optimalen Schallschutz (B 13) für den Biergarten darstellen. 6 Die Lage des Gebäudes und die Anordnung der Biertischgarnituren haben sich an der vorhandenen Wegeführung (Zugang von der Weiherer Straße und weiterführende Wege nach Süden) zu orientieren. Auf eine sinnvolle Einbindung der Gastronomie in den Park bzw. die bestehenden und fortzuführenden Wegeflächen ist zu achten. Die Baumpflanzungen (als Folge der kleinen Landesgartenschau) sind hierbei möglichst zu erhalten und sinnvoll zu integrieren. Da der Bürgerpark nicht durch einen Parkplatz verkleinert werden soll bzw. nur eine begrenzte Fläche für die gastronomische Nutzung zur Verfügung steht, können keine Parkplätze auf dem Grundstück angelegt werden. Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm sind – aufgrund der Lage im Altstadtgebiet – keine Stellplätze nachzuweisen. Eine Ablöse ist somit nicht erforderlich. In 2-minütiger Fußwegentfernung bestehen ca. 60, in 5-minütiger Fußwegentfernung sogar ca. 1.000 Parkplätze. 4. Untergrundsituation und Bodendenkmäler Ein Bodengutachten für den zu überplanenden Bereich liegt nicht vor bzw. ist vom späteren Pächter auf eigene Kosten zu veranlassen. Es existiert jedoch ein Bodengutachten, das in ca. 10 m und in ca. 20 m Entfernung Untersuchungsstellen aufweist: Das Grundwasser befand sich zum Zeitpunkt der Untersuchung ca. 3,10 m bzw. 2,50 m u. GOK (s. Gutachten). Bei Hochwasser ist davon auszugehen, dass wesentlich höhere Grundwasserstände auftreten. Die bodenmechanischen Werte können dem Gutachten entnommen werden. Der tragfähige Boden beginnt bei 4,00 m bzw. 4,90 m u. GOK. Die Fläche liegt in einem Bereich, in dem Bodendenkmäler vorhanden sein könnten. Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist demnach erforderlich. 5. Grundstücksangaben: Der Umgriff des Grundstücksbereiches ist in dem diesem Exposé beigefügten Lageplan ersichtlich und bildet einen wesentlichen Bestandteil der Ausschreibung. Die Grundstücksvergabe erfolgt in Form einer Erbpacht. Der Erbpachtzins beträgt fix 6.000,- / Jahr und ist auf die Gesamtvertragslaufzeit wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex. Die Erbpachtzahlungen sind halbjährlich jeweils zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. 7 Die vertraglichen Regelungen zum Erbbaurecht (z.B. Vertragslaufzeit, Unterhalt, Heimfallregelung, Zustimmungsregelungen etc.) werden mit Zuschlagserteilung in einem notariellen Vertrag zusammen mit dem Pächter ausgearbeitet und nach einem entsprechender Stadtratsbeschluss beurkundet. Für das o.g. Grundstück besteht derzeit kein Baurecht. Dies soll jedoch im Rahmen der Bebauungsplanung nach erfolgter Ausschreibung und Zuschlagserteilung erfolgen (Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a BauGB). 6. Angebotsunterlagen Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizulegen: Planungskonzept Architektur: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1 : 200 Innenraumgestaltung: Stilbeschreibung, verwendete Materialien Freiraumplanung: Wegeführung, Erhalt von Bäumen, Art der Außenbestuhlung (Stilbeschreibung, verwendete Materialien) Nutzungskonzept Konzept zum Gastronomie- und Biergartenbetrieb: Zielgruppenbeschreibung, Öffnungszeiten, Jahreszeitenplanung (Konzept für Sommer- und Winterbetrieb), Servicekonzept (Selbstabholung, Service am Platz), Speisekartenvorschlag (Preisgestaltung, Art und Umfang des Speisenangebots, Art und Umfang des Getränkeangebots) 7. Angebotsverfahren und Abgabefrist Anbieter des Grundstückes ist die Stadt Pfaffenhofen. Das Immobilienangebot ist lediglich eine öffentliche, für den Anbieter unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Planungsund Nutzungskonzeptes. Der Anbieter behält sich vor, ob, wann, an wen und auf Basis welches Konzeptes die Verpachtung erfolgt. Ansprüche gegen den Grundstücksanbieter sind z. B. bei Nichtberücksichtigung von Angeboten oder Beendigung (auch ohne Verpachtung) des Verfahrens ausgeschlossen. Zur Abgabe des Planungs- und Nutzungskonzeptes sind Einzelpersonen oder Einzelinvestoren, Investorenkonsortien sowie Unternehmen, die den nachgenannten Voraussetzungen in Ziff. 10 entsprechen, eingeladen. Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Verpachtung der Immobilie verwendet. 8 Die Planungs- und Nutzungskonzepte werden vom Immobilienanbieter streng vertraulich behandelt; sie werden weder veröffentlicht noch Dritten zur Kenntnis gegeben, die nicht mit der Vorprüfung und Auswahl befasst sind. Dieses Investorenauswahlverfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Baudienstleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vergleichbar. Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Bei der Vermittlung durch einen Makler zahlt der Immobilienanbieter keine Courtage. Sämtliche mit der Grundstücksbereitstellung anfallenden Kosten (Notar, Grundbuch, Vermessung, etc.) trägt der Investor bzw. Erbbauberechtigte. Mit der Abgabe eines Angebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Der Ersatz von Aufwendungen und Vorleistungen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Einholung von Planungs- und Nutzungskonzepten. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Verpachtung besteht bzw. begründet wird. Insoweit werden auch keine Auslagen bzw. Kosten erstattet. Wir bitten um Abgabe bzw. Zusendung Ihres verschlossenen und mit dem Vermerk „Gastronomie SG 3.5“ versehenen Konzeptes in Form eines einfachen Briefes bis spätestens Dienstag, den 31.05.2016 bei der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen/Ilm (auch Briefkasten) abzugeben. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Planungs- und Nutzungskonzepte können nicht mehr berücksichtigt werden. Konzepte die per Fax oder E-Mail eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. 8. Gremium zur Bewertung der Planungs- und Nutzungskonzepte Die eingegangenen Planungs- und Nutzungskonzepte in der jeweils finalen Fassung werden durch ein Gremium der Stadt Pfaffenhofen gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewertet. Diesem Gremium gehören voraussichtlich an: Thomas Herker, 1. Bürgermeister 9 4 Fraktions-Vertreter Gerald Baumann, Stadtbaurat Christine Müller, Sachgebietsleiterin Grundstückswesen Florian Zimmermann, Sachgebietsleiter Stadtentwicklung Herr Matthias Scholz, Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH Pfaffenhofen a. d. Ilm Herr Philipp Schleef, Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH Pfaffenhofen a. d. Ilm 9. Zuschlagserteilung / Beurteilungsmatrix Dem Bewerber mit der höchsten Punktzahl soll nach Beschlussfassung durch das zuständige politische Entscheidungsgremium der Zuschlag erteilt werden. Hier behält sich die Stadt ausdrücklich vor, auch nach Abgabe des Planungs- und Nutzungskonzeptes in der finalen Fassung mit sämtlichen Bewerbern nochmals in Verhandlung zu treten. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage einer Beurteilungsmatrix. In dieser sind Nutzungs- und Planungskonzept mit jeweils 50 % von Bedeutung. Zuschlagskriterien Punkte Gewichtung Planungskonzept 1 bis 5 50 % 1 bis 5 50 % (Architektur, Innenraumgestaltung, Freiraumplanung) Nutzungskonzept (Gastronomie, Biergarten, öffentliche Toiletten) Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Architektur / Nutzungskonzept 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt. 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt. 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt. 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt. 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt. 10. Referenzen Es sind Unterlagen vorzulegen, welche die Voraussetzungen zum Führen eines Gastronomiebetriebes darlegen (gesundheits- und gewerberechtliche Erlaubnisnachweise). Zusätzlich 10 sollte auch eine Beurteilung der Bonität des Interessenten durch Vorlage von z.B. Bilanzen, Geschäftsberichten, Unternehmensdarstellungen aus den letzten Jahren möglich sein. 11. Allgemeines Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen ist ausgeschlossen. 12. Anlagenverzeichnis Sämtliche nachfolgend aufgeführten Anlagen können über Herrn Claus Reisner (s.u.) angefordert werden: 13. Baugrunduntersuchung vom 04.04.2014 Plangebiet mit Umgriff im dxf- / dwg-Format Spartenpläne im pdf-Format Vermessung im dxf- / dwg-Format Ihre Ansprechpartner im Stadtbauamt Pfaffenhofen a. d. Ilm: Interessenten haben die Möglichkeit, Rückfragen zum Grundstück, Planungsrecht, Gebotsverfahren oder zum Standort per Post, Telefon oder E-Mail an die unten genannten Ansprechpartner zu richten. Mündliche Auskünfte besitzen jedoch keine verbindliche Gültigkeit. Unterlagen erhalten Sie über: Herr Claus Reisner (Mitarbeiter SG Stadtentwicklung) Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d .Ilm Tel.: 08441/78-136, Mail: [email protected] Fragen zum Verfahrensablauf, dem Planungsrecht und den -zielen richten Sie bitte an: Herr Florian Zimmermann (Leiter SG Stadtentwicklung) Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d .Ilm Tel.: 08441/78-2060, Mail: [email protected] Auskunft zur Vertragsgestaltung erteilt Ihnen: Frau Christine Müller (Leiterin SG Grundstückswesen) Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d .Ilm Tel.: 08441/78-2043, Mail: [email protected] 11 Für Fragen zum Wirtschaftsstandort steht Ihnen zur Verfügung: Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH Pfaffenhofen a. d. Ilm Herr Matthias Scholz Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Tel. 08441/4055011, Mail: [email protected] Für Fragen zur Gastronomie steht Ihnen zur Verfügung: Wirtschafts- und Servicegesellschaft mbH Pfaffenhofen a. d. Ilm Herr Philipp Schleef Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Tel. 08441/4055012, Mail: [email protected] 12
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