Familienfehde um Stiftungssatzung eskaliert

Aldi-Nord-Erben
Familienfehde um Stiftungssatzung eskaliert
Die Erben des Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht streiten um Macht und Geld. Der Sohn des
Discounter-Pioniers geht nun im „Stern“ und dem „Handelsblatt“ mit der Kritik an seiner Schwägerin
erstmals an die Öffentlichkeit.
Im Rechtsstreit um die Stiftungssatzung der Jakobsstiftung des verstorbenen Aldi-Nord-Gründers Theo
Albrecht sucht dessen Sohn Theo Albrecht junior nun die Öffentlichkeit. Nachdem die Frau seines
Bruders Berthold nach dessen Tod für sich und ihre Kinder vor Gericht mehr Einfluss auf die Stiftung
erstritten hatte, war Theo Albrecht junior in Berufung gegangen.
Während das abschließende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig noch aussteht, hat sich
der Milliardenerbe nun im „Stern“ und dem „Handelsblatt“ erstmals in der Öffentlichkeit geäußert –
und seine Schwägerin Babette Albrecht dabei harsch kritisiert.
Im „Stern“ warf Albrecht junior seiner Schwägerin und deren fünf erwachsenen Kindern vor, gegen den
letzten Willen seines Bruders zu verstoßen: „Ich bin sehr traurig darüber, dass Babette und ihre Kinder
das Testament und die Stiftungssatzung ihres Ehemanns nicht akzeptieren wollen und diese
bekämpfen“, so Theo Albrecht. Er wolle dafür Sorge tragen, dass „eine Selbstbedienung am Vermögen
auch weiterhin ausgeschlossen bleibt“.
Gemeint sind damit offenbar unter anderem die Millionen-Auszahlungen, die jedes Jahr an Babette
Albrecht fließen. Sie und ihre Kinder ließen sich jährlich 25 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen
auszahlen, berichtet das „Handelsblatt“.
Gegenüber dem „Stern“ hatte Theo Albrecht Junior zuvor erklärt, der Name Albrecht verpflichte zu
einem bescheidenen Lebensstil. Die großzügigen Auszahlungen seien eine Gefahr für den Ruf des
Unternehmens, so Albrecht junior, außerdem stellten die zahlreichen von Babette geführten Prozesse
eine Belastung dar.
Laut „Stern“ beanspruchen die Berthold-Kinder das Sagen in mindestens einer der drei Stiftungen des
Aldi-Nord-Gründers. Theo Albrecht junior will hingegen die Interessen des Aldi-Konzerns in den
Vordergrund stellen und sparsam mit den Konzerngewinnen umgehen.
Nachdem Babette Albrecht im Januar dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zunächst
wegen Formfehlern in der Stiftungssatzung Recht bekommen hatte, ging Theo Albrecht junior in
Berufung. Das Oberverwaltungsgericht prüft laut einer Sprecherin gegenwärtig deren Zulassung, eine
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Entscheidung werde zeitnah erwartet, hieß es.
Dieser Artikel erschien am 02.06.2016 unter folgendem Link:
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