RUPPRECHT-GYMNASIUM Albrechtstr. 7 80636 München Informationen zum Probeunterricht 2016 Tel: 089 12 11 529-0 Fax: 089 12 11 529-40 [email protected] www.rupprecht-gymnasium.de Bei Schülern der 4. Jahrgangsstufe, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 nicht erreicht haben und denen die gymnasiale Eignung im Übertrittszeugnis nicht bestätigt ist (für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler kann die Eignung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bis zu einem Gesamtdurchschnitt von 3,33 festgestellt sein, vgl. § 25 (5) VSO), setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums voraus. Nach Abschluss der 5. Klasse der Hauptschule/Mittelschule bzw. der Realschule ist auch ein Wechsel in die 5. Klasse des Gymnasiums möglich. Hierfür ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 an der Mittelschule (Realschule: 2,5) in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. Schüler, die diesen Durchschnitt im Halbjahreszeugnis aufweisen, geben zum Anmeldungstermin eine Voranmeldung ab. Die endgültige Anmeldung erfolgt in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Nur Schüler der Jahrgangsstufe 5 an staatlich genehmigten Haupt-/Mittelschulen (z. B. Waldorf- oder Montessorischule) müssen an einem dreitägigen Probeunterricht für die Aufnahme ins Gymnasium teilnehmen. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. In beiden Fällen können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes auch entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde (Elternwille). Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. TERMINE Der Probeunterricht findet in diesem Jahr vom 3 1 . M a i b i s 0 2 . J u n i 2 0 1 6 statt. Folgender Zeitplan gilt für alle Gymnasien verbindlich: 1. Tag, Dienstag, 31. Mai 2016 08.00 - 08.15 Uhr 08.15 - 08.30 Uhr 08.30 - 09.00 Uhr 09.00 - 09.15 Uhr 09.15 - 09.30 Uhr 09.30 – 10.15 Uhr 10.15 - 10.30 Uhr Einführung/Organisatorisches Einführungsgespräch zum Textverständnis Deutsch: Textverständnis PAUSE Einführungsgespräch „Texte verfassen“ Deutsch: Texte verfassen PAUSE 1 10.30 - 10.45 Uhr 10.45 - 11.30 Uhr Einführungsgespräch zur Mathematik, 1. Teil Mathematik, 1. Teil 2. Tag, Mittwoch, 01. Juni 2016 08.30 - 08.45 Uhr 08.40 - 09.30 Uhr 09.30 - 09.45 Uhr 09.45 - 10.00 Uhr 10.00 - 10.30 Uhr 10.30 - 10.45 Uhr 10.45 - 11.00 Uhr 11.00 - 11.30 Uhr Einführungsgespräch zur Mathematik, 2. Teil Mathematik, 2. Teil PAUSE Einführungsgespräch „Richtig schreiben“ Deutsch: Richtig schreiben PAUSE Einführungsgespräch „Sprache untersuchen“ Deutsch: Sprache untersuchen 3. Tag, Donnerstag, 02. Juni 2016 08.30 - 11.00 Uhr Unterrichtsgespräch Deutsch und Mathematik (einschl. geeigneter Pausen) Den mündlichen Probeunterricht am 02 . J u n i 2 0 1 6 führen die Schulen in eigener Regie durch. Für jedes der beiden Fächer sind 60 Minuten vorzusehen. Beginn ist erneut 8.30 Uhr. In den letzten Jahren wurde der Probeunterricht wiederholt in Kooperation mit Nachbargymnasien durchgeführt, dergestalt, dass alle Kandidaten aus der 4. Jahrgangsstufe Grundschule an der einen und alle Kandidaten aus der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule an einer anderen Schule den Probeunterricht besucht haben. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes liegt freilich weiterhin beim Schulleiter des Gymnasiums, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben. Sollte auch in diesem Jahr eine solche Zusammenarbeit stattfinden, so werden wir Sie schriftlich informieren, an welcher Schule Ihr Kind zum Probeunterricht antreten soll. Sollten Sie nichts mehr von uns hören, bleibt es für Ihr Kind bei den Terminen am Rupprecht-Gymnasium. STOFFVERTEILUNG – LEHRPLÄNE Aufgrund des späten Termins für den Probeunterricht ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die maßgeblichen Lehrplaninhalte in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Grundschule tatsächlich durchgenommen sind. In der Mathematik sind jedoch vier Bereiche aus dem Anforderungskatalog für Schüler der 4. Jahrgangsstufe herausgenommen: 1. Aus dem Lehrplanbereich 4 . 1 . 2 Symmetrie - „Einfache Figuren nach Vorschrift drehen; Eigenschaften der Drehsymmetrie entdecken“ - „Drehsymmetrie in der Umwelt auffinden“ 2. Aus dem Lehrplanbereich 4 . 1 . 4 Geometrische Figuren zeichnen - „Mit ... Zirkel zeichnen“; d. h. Messen und Zeichnen mit dem Zeichendreieck werden verlangt, lediglich der Umgang mit dem Zirkel ist nicht gefordert. 3. Aus dem Lehrplanbereich 4.3.2 Multiplikation und Division 2 - „das Verfahren der schriftlichen Division mit einem Divisor bis 20 entwickeln, begründen und beherrschen.“ D. h. das Verfahren der schriftlichen Division durch zweistellige Zahlen (11 bis 19) ist nicht Bestandteil des Probeunterrichts, die Division durch einstellige Divisoren und Vielfache von 10 muss jedoch behandelt sein. 4. Das Rechnen mit Größen ist Bestandteil des Probeunterrichts. Aus dem Lehrplanbereich 4.4.1 Größen entfallen aber: - Hohlmaße: (*hl) l, ml - Einheiten l, ml kennen und anwenden - Brüche und Dezimalbrüche kennen und anwenden: 1/4 l, 1/2 l, 3/4 l, 0,2 l, 0,33 l, 1,5 l - *die Einheit hl kennen und anwenden. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 5 wurde folgende Stoffbegrenzung im Fach Mathematik festgelegt: Im Lehrplanbereich 5.5 Brüche sind folgende Lerninhalte nicht Bestandteil des schriftlichen Teils des Probeunterrichts: - „gleichnamige konkrete Brüche addieren und subtrahieren; - konkrete Dezimalbrüche; - konkrete Dezimalbrüche addieren und subtrahieren (auch im Kopf); - Fachbegriffe: Zähler, Nenner, Bruchstrich, Dezimalstelle“. LEHRKRÄFTE Der Probeunterricht wird von Lehrkräften des durchführenden Gymnasiums gehalten. Eine an das Gymnasium ggf. abgeordnete Grundschullehrkraft kann hinzugezogen werden. ANFORDERUNGEN - BEWERTUNG - KORREKTUR Die landesweit geltenden Vorgaben zur Korrektur, Bewertung und Gewichtung finden Anwendung. Die Bewertung der Leistungen muss zielgerichtet sein; z. B. ist bei der Beurteilung einer erbrachten Leistung mit dem Prädikat ausreichend von einer für die Anforderungen des Gymnasiums ausreichenden Leistung auszugehen. Deshalb muss der Bereich Sprachrichtigkeit auch bei der Bewertung des Aufsatzes angemessen berücksichtigt werden (vgl. § 58 (1) GSO). Auch die äußere Form der schriftlichen Arbeiten kann bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. § 58 (1) GSO). Für Schüler mit nachgewiesener Legasthenie bzw. nachgewiesener Lese- und Rechtschreibschwäche gibt es gesonderte Regelungen. ENTSCHEIDUNG AUFNAHME Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Leiter der Schule, in die der Schüler eintreten soll. Grundregel: Der Probeunterricht muss genügend positive Erkenntnisse über die Eignung des Schülers für den gymnasialen Bildungsweg liefern, um die Aufnahmeentscheidung entgegen der Empfehlung der Grundschule zu rechtfertigen. Für Ziel und Anspruch des Gymnasiums gilt: „Schüler des Gymnasiums sollen geistig besonders beweglich und phantasievoll sein, gern und schnell, zielstrebig und differenziert lernen sowie über ein gutes 3 Gedächtnis verfügen. Sie müssen die Bereitschaft mitbringen, sich ausdauernd und unter verschiedenen Blickwinkeln mit Denk- und Gestaltungsaufgaben auseinander zu setzen, und dabei zunehmend die Fähigkeit zu Abstraktion und flexiblem Denken, zu eigenständiger Problemlösung und zur zielgerichteten Zusammenarbeit in der Gruppe entwickeln.“ (Lehrplan für das Gymnasium in Bayern, Juli 2009, S. 8) ERKRANKUNG VON PRÜFLINGEN Um einer möglichen Anfechtung des Probeunterrichtsergebnisses wegen nachträglich geltend gemachter Erkrankung eines Schülers vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Misserfolg im Probeunterricht eine nachträglich mitgeteilte Erkrankung, welche die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben soll, nicht berücksichtigt werden kann, dass bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung und entsprechender Entschuldigung des Schülers ein Nachtermin im Herbst aber möglich ist. gez. Dr. Seibold Schulleiter 4
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