Infobrief Probeunterricht - Rupprecht

RUPPRECHT-GYMNASIUM
Albrechtstr. 7
80636 München
Informationen zum
Probeunterricht 2016
Tel: 089 12 11 529-0
Fax: 089 12 11 529-40
[email protected]
www.rupprecht-gymnasium.de
Bei Schülern der 4. Jahrgangsstufe, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Heimat- und Sachkunde einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 nicht erreicht haben und
denen die gymnasiale Eignung im Übertrittszeugnis nicht bestätigt ist (für Schüler mit
nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler kann die Eignung unter
bestimmten Voraussetzungen weiterhin bis zu einem Gesamtdurchschnitt von 3,33
festgestellt sein, vgl. § 25 (5) VSO), setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am
Probeunterricht des Gymnasiums voraus.
Nach Abschluss der 5. Klasse der Hauptschule/Mittelschule bzw. der Realschule ist
auch ein Wechsel in die 5. Klasse des Gymnasiums möglich. Hierfür ist eine
Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 an der Mittelschule
(Realschule: 2,5) in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich.
Schüler, die diesen Durchschnitt im Halbjahreszeugnis aufweisen, geben zum
Anmeldungstermin eine Voranmeldung ab. Die endgültige Anmeldung erfolgt in den
ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Nur
Schüler der Jahrgangsstufe 5 an staatlich genehmigten Haupt-/Mittelschulen (z. B.
Waldorf- oder Montessorischule) müssen an einem dreitägigen Probeunterricht für die
Aufnahme ins Gymnasium teilnehmen. Bestanden hat, wer in dem einen Fach
mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
In beiden Fällen können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes auch
entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
wurde (Elternwille). Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
TERMINE
Der Probeunterricht findet in diesem Jahr vom 3 1 . M a i b i s 0 2 . J u n i 2 0 1 6 statt.
Folgender Zeitplan gilt für alle Gymnasien verbindlich:
1. Tag, Dienstag, 31. Mai 2016
08.00 - 08.15 Uhr
08.15 - 08.30 Uhr
08.30 - 09.00 Uhr
09.00 - 09.15 Uhr
09.15 - 09.30 Uhr
09.30 – 10.15 Uhr
10.15 - 10.30 Uhr
Einführung/Organisatorisches
Einführungsgespräch zum Textverständnis
Deutsch: Textverständnis
PAUSE
Einführungsgespräch „Texte verfassen“
Deutsch: Texte verfassen
PAUSE
1
10.30 - 10.45 Uhr
10.45 - 11.30 Uhr
Einführungsgespräch zur Mathematik, 1. Teil
Mathematik, 1. Teil
2. Tag, Mittwoch, 01. Juni 2016
08.30 - 08.45 Uhr
08.40 - 09.30 Uhr
09.30 - 09.45 Uhr
09.45 - 10.00 Uhr
10.00 - 10.30 Uhr
10.30 - 10.45 Uhr
10.45 - 11.00 Uhr
11.00 - 11.30 Uhr
Einführungsgespräch zur Mathematik, 2. Teil
Mathematik, 2. Teil
PAUSE
Einführungsgespräch „Richtig schreiben“
Deutsch: Richtig schreiben
PAUSE
Einführungsgespräch „Sprache untersuchen“
Deutsch: Sprache untersuchen
3. Tag, Donnerstag, 02. Juni 2016
08.30 - 11.00 Uhr
Unterrichtsgespräch Deutsch und Mathematik
(einschl. geeigneter Pausen)
Den mündlichen Probeunterricht am 02 . J u n i 2 0 1 6 führen die Schulen in eigener
Regie durch.
Für jedes der beiden Fächer sind 60 Minuten vorzusehen. Beginn ist erneut 8.30 Uhr.
In den letzten Jahren wurde der Probeunterricht wiederholt in Kooperation mit
Nachbargymnasien durchgeführt, dergestalt, dass alle Kandidaten aus der 4.
Jahrgangsstufe Grundschule an der einen und alle Kandidaten aus der 5.
Jahrgangsstufe Mittelschule an einer anderen Schule den Probeunterricht besucht
haben.
Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes liegt freilich weiterhin beim
Schulleiter des Gymnasiums, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Sollte auch in diesem Jahr eine solche Zusammenarbeit stattfinden, so werden wir Sie
schriftlich informieren, an welcher Schule Ihr Kind zum Probeunterricht antreten soll.
Sollten Sie nichts mehr von uns hören, bleibt es für Ihr Kind bei den Terminen am
Rupprecht-Gymnasium.
STOFFVERTEILUNG – LEHRPLÄNE
Aufgrund des späten Termins für den Probeunterricht ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass die maßgeblichen Lehrplaninhalte in der entsprechenden
Jahrgangsstufe der Grundschule tatsächlich durchgenommen sind.
In der Mathematik sind jedoch vier Bereiche aus dem Anforderungskatalog für Schüler
der 4. Jahrgangsstufe herausgenommen:
1. Aus dem Lehrplanbereich 4 . 1 . 2 Symmetrie
- „Einfache Figuren nach Vorschrift drehen; Eigenschaften der Drehsymmetrie
entdecken“
- „Drehsymmetrie in der Umwelt auffinden“
2. Aus dem Lehrplanbereich 4 . 1 . 4 Geometrische Figuren zeichnen
- „Mit ... Zirkel zeichnen“;
d. h. Messen und Zeichnen mit dem Zeichendreieck werden verlangt, lediglich der
Umgang mit dem Zirkel ist nicht gefordert.
3. Aus dem Lehrplanbereich 4.3.2 Multiplikation und Division
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- „das Verfahren der schriftlichen Division mit einem Divisor bis 20 entwickeln,
begründen und beherrschen.“
D. h. das Verfahren der schriftlichen Division durch zweistellige Zahlen (11 bis 19) ist
nicht Bestandteil des Probeunterrichts, die Division durch einstellige Divisoren und
Vielfache von 10 muss jedoch behandelt sein.
4. Das Rechnen mit Größen ist Bestandteil des Probeunterrichts.
Aus dem Lehrplanbereich 4.4.1 Größen entfallen aber: - Hohlmaße: (*hl) l, ml
- Einheiten l, ml kennen und anwenden
- Brüche und Dezimalbrüche kennen und anwenden: 1/4 l, 1/2 l, 3/4 l, 0,2 l, 0,33 l,
1,5 l
- *die Einheit hl kennen und anwenden.
Für die Schüler der Jahrgangsstufe 5 wurde folgende Stoffbegrenzung im Fach
Mathematik festgelegt:
Im Lehrplanbereich 5.5 Brüche sind folgende Lerninhalte nicht Bestandteil des
schriftlichen Teils des Probeunterrichts:
- „gleichnamige konkrete Brüche addieren und subtrahieren;
- konkrete Dezimalbrüche;
- konkrete Dezimalbrüche addieren und subtrahieren (auch im Kopf);
- Fachbegriffe: Zähler, Nenner, Bruchstrich, Dezimalstelle“.
LEHRKRÄFTE
Der Probeunterricht wird von Lehrkräften des durchführenden Gymnasiums gehalten.
Eine an das Gymnasium ggf. abgeordnete Grundschullehrkraft kann hinzugezogen
werden.
ANFORDERUNGEN - BEWERTUNG - KORREKTUR
Die landesweit geltenden Vorgaben zur Korrektur, Bewertung und Gewichtung finden
Anwendung.
Die Bewertung der Leistungen muss zielgerichtet sein; z. B. ist bei der Beurteilung einer
erbrachten Leistung mit dem Prädikat ausreichend von einer für die Anforderungen des
Gymnasiums ausreichenden Leistung auszugehen. Deshalb muss der Bereich
Sprachrichtigkeit auch bei der Bewertung des Aufsatzes angemessen berücksichtigt
werden (vgl. § 58 (1) GSO). Auch die äußere Form der schriftlichen Arbeiten kann bei
der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. § 58 (1) GSO).
Für Schüler mit nachgewiesener Legasthenie bzw. nachgewiesener Lese- und
Rechtschreibschwäche gibt es gesonderte Regelungen.
ENTSCHEIDUNG AUFNAHME
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Leiter der Schule, in die der Schüler
eintreten soll.
Grundregel:
Der Probeunterricht muss genügend positive Erkenntnisse über die Eignung des
Schülers für den gymnasialen Bildungsweg liefern, um die Aufnahmeentscheidung
entgegen der Empfehlung der Grundschule zu rechtfertigen.
Für Ziel und Anspruch des Gymnasiums gilt:
„Schüler des Gymnasiums sollen geistig besonders beweglich und phantasievoll
sein, gern und schnell, zielstrebig und differenziert lernen sowie über ein gutes
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Gedächtnis verfügen. Sie müssen die Bereitschaft mitbringen, sich ausdauernd und
unter verschiedenen Blickwinkeln mit Denk- und Gestaltungsaufgaben auseinander
zu setzen, und dabei zunehmend die Fähigkeit zu Abstraktion und flexiblem
Denken, zu eigenständiger Problemlösung und zur zielgerichteten Zusammenarbeit
in der Gruppe entwickeln.“
(Lehrplan für das Gymnasium in Bayern, Juli 2009, S. 8)
ERKRANKUNG VON PRÜFLINGEN
Um einer möglichen Anfechtung des Probeunterrichtsergebnisses wegen nachträglich
geltend gemachter Erkrankung eines Schülers vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bei Misserfolg im Probeunterricht eine nachträglich mitgeteilte
Erkrankung, welche die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben soll, nicht berücksichtigt
werden kann, dass bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung und entsprechender
Entschuldigung des Schülers ein Nachtermin im Herbst aber möglich ist.
gez. Dr. Seibold
Schulleiter
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