Migrationsleitfaden für GS1 Sync Webportal-Anwender (Stand: 31.05.2016) ACHTUNG: Zeitplan hat sich geändert! Sie nützen den GS1 Sync Stammdatenservice, um Stammdaten auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Dieser Service ist Bestandteil des internationalen Stammdatennetzwerks auf Basis des GS1 GDSN Standards. Ab dem 20. Mai 2016 wird dieser Standard weltweit erneuert („Releasewechsel“ – die aktuelle Releaseversion 2.8. wird durch die neue Releaseversion 3.1. ersetzt). Die Änderungen betreffen auch den GS1 Sync Stammdatenservice und bieten Vorteile für Handel und Industrie unter anderem durch Erhöhte Marktflexibilität Schnellere Reaktion auf Partner- und Gesetzesanforderungen Leichtere Erweiterung auf neue Branchen und Geschäftsanforderungen Wir weisen darauf hin, dass mit diesem Releasewechsel Handlungsbedarf Ihrerseits entsteht. Handlungsbedarf vor dem Releasewechsel (bis 19.5.2016): Ausgangssituation: Das Attribut „Produktionsmethode“ bei Eiern wird ab der Releaseversion 3.1 in das Attribut „Zuchtmethode“ übergeführt und nur noch codiert abgebildet. Handlungsanweisung: Bitte stellen Sie sicher, dass die codierte Befüllung vorliegt. Ausgangssituation: Im Attribut „Genussregion“ werden bestimmte Regionen ersatzlos gestrichen. Handlungsanweisung: Bitte stellen Sie sicher, dass die gestrichenen Codewerte von Ihnen nicht mehr verwendet werden. Ausgangssituation: Im Attribut „Ernährungshinweise: Ernährungsart“ wird der Codewert ORGANIC (Biologisch angebaut) ersatzlos gestrichen. Handlungsanweisung: Bitte stellen Sie sicher, dass der gestrichene Codewert Bio (ORGANIC) von Ihnen nicht mehr verwendet wird. Um eine entsprechende Bio-Angabe zu tätigen, müssen Sie folgende Attribute befüllen: o o o Ökologische Herkunft Bio-Kontrollstelle Bio-Qualitätskennzeichen Alle betroffenen Lieferanten werden bereits von GS1 Austria persönlich über diesen Handlungsbedarf informiert. Ihr Ansprechpartner ist Ihr persönlicher QS Betreuer. Handlungsbedarf nach dem Releasewechsel (ab 27.5.2016): Ausgangssituation: Inhaltliche Aufteilung des Attributs von „AufbewahrungsVerwendungshinweise“ in „Aufbewahrungshinweise“ und „Verwendungshinweise“. und Migrationsphase: Während dem Releasewechsel werden die Inhalte des Attributs „Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise“ in „Aufbewahrungshinweise“ übergeführt. Handlungsanweisung: Bitte prüfen Sie die inhaltliche Befüllung des Attributs „Aufbewahrungshinweise“. Im Bedarfsfall ist es notwendig einzelne Inhalte in das Attribut „Verwendungshinweise“ überzuführen. Ausgangssituation: Das Attribut „Dosierempfehlung“ wird ersatzlos gestrichen. Migrationsphase: Während dem Releasewechsel werden „Dosierempfehlung“ in „Verwendungshinweise“ übergeführt. Handlungsanweisung: Bitte „Verwendungshinweise“. prüfen Sie die inhaltliche die Inhalte Befüllung des Attributs des Attributs Ausgangssituation: Getrennte Darstellung der Messgenauigkeiten der Nährwerte bei den absoluten Werten und in der Prozentdarstellung Migrationsphase: Während dem Releasewechsel werden die Inhalte in den Attributen o o o o „Energieangaben: % der Referenzmenge Messgenauigkeit“ „Nährwertangaben: % der Referenzmenge Messgenauigkeit“ „Vitamine / Mineralien: % der Nährstoffbezugswerte Messgenauigkeit“ „Sonstige Nährwertangaben: % der Referenzmenge Messgenauigkeit“ standardmäßig mit den Inhalten aus den korrespondierenden Attributen vorbefüllt: o o o o „Energie: Messgenauigkeit“ „Nährwertangaben: Messgenauigkeit“ „Vitamine / Mineralien: Messgenauigkeit“ „Sonstige Nährwertangaben: Messgenauigkeit“ Handlungsanweisung: Bitte prüfen Sie, ob die Messgenauigkeit mit den Informationen auf der Verpackung übereinstimmen, besonders beim Nährwert Salz kann es zu einem Anpassungsbedarf kommen. Ausgangssituation: Erweiterung der zulässigen Zeichenanzahl im Attribut „Health Claims“ Migrationsphase: Während des Releasewechsels wird die zulässige Zeichenanzahl von 70 Zeichen auf 1000 Zeichen erhöht. Handlungsbedarf: Sollten Sie einen Health Claim, der mehr als 70 Zeichen umfasst, in GS1 Sync erfasst haben, führen Sie diesen in ein Eingabefeld zusammen. ACHTUNG: Wenn bis zum 19.5.2016 die QS nicht vollständig durchlaufen wurde, muss die QS in der neuen Releaseversion 3.1 fortgesetzt bzw. abgeschlossen werden. Detaillierte Unterlagen zum Handlungsbedarf vor bzw. nach dem Releasewechsel für den Zielmarkt Österreich finden Sie auf der GS1 Austria Website. 2 Ablauf des Releasewechsels für den Zielmarkt Österreich Im Folgenden gehen wir kurz auf den Ablauf des Releasewechsels ein: 1. Bis 19.5.2016 - 12 Uhr werden Änderungen bei bestehenden Artikeln bzw. neue Artikel über das GS1 Sync Qualitätssystem entgegengenommen. 2. Im Zeitraum vom 19.5.2016 - 12 Uhr bis 27.5.2016 - 10 Uhr stehen Ihnen die Systeme NICHT zur Verfügung – weder das GS1 Sync Qualitätssystem noch das GS1 Sync Echtsystem. 3. Im Zeitraum vom 19.5.2016 - 12 Uhr bis 27.5.2016 - 10 Uhr werden ALLE bereits vorhandenen Daten – sowohl im GS1 Sync Qualitätssystem als auch im GS1 Sync Echtsystem von der Releaseversion 2.8 auf die Releaseversion 3.1 migriert. 4. Ab 27.5.2016 - 10 Uhr können Sie wieder auf die Systeme zugreifen – sowohl auf das GS1 Sync Echtsystem als auch auf das GS1 Sync Qualitätssystem. Sämtliche Artikel liegen Ihnen ab diesem Zeitpunkt in der Releaseversion 3.1 vor. 5. Ab 27.5.2016 - 10 Uhr empfehlen wir Ihnen mit der Erfassung von neuen Artikel zu starten. Bitte beachten Sie, dass sämtliche neue Artikel zunächst ausschließlich im GS1 Sync Qualitätssystem durchzuführen sind und den GS1 Sync Qualitätsprozess durchlaufen müssen. Hinweis 1: Handhabung von Artikeländerung Wir empfehlen Ihnen erst AB 6.6.2016 mit der Abarbeitung des Handlungsbedarfs zu starten (siehe Punkt Handlungsbedarf nach dem Releasewechsel (ab 27.5.2016) sowie Anpassungen bei bereits erfassten Artikel). Sollten Sie aus wichtigen Gründen bis 6.6.2016 eine Artikeländerung durchführen müssen, nehmen Sie bitte mit Ihrem QS Betreuer Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Änderungen zunächst ausschließlich im GS1 Sync Qualitätssystem durchzuführen sind und den GS1 Sync Qualitätsprozess durchlaufen müssen. Hinweis 2: Es ist nicht notwendig, alle Ihre Artikel nochmals an Ihre Geschäftspartner zu senden. Ausgenommen sind nur Artikel die einen Handlungsbedarf aufweisen (siehe Punkt Handlungsbedarf nach dem Releasewechsel (ab 27.5.2016)). 3
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