Migrationsleitfaden für WebUI Nutzer

Migrationsleitfaden für GS1 Sync Webportal-Anwender (Stand: 31.05.2016)
ACHTUNG: Zeitplan hat sich geändert!
Sie nützen den GS1 Sync Stammdatenservice, um Stammdaten auf elektronischem Wege zur
Verfügung zu stellen. Dieser Service ist Bestandteil des internationalen Stammdatennetzwerks auf
Basis des GS1 GDSN Standards.
Ab dem 20. Mai 2016 wird dieser Standard weltweit erneuert („Releasewechsel“ – die aktuelle
Releaseversion 2.8. wird durch die neue Releaseversion 3.1. ersetzt).
Die Änderungen betreffen auch den GS1 Sync Stammdatenservice und bieten Vorteile für Handel und
Industrie unter anderem durch



Erhöhte Marktflexibilität
Schnellere Reaktion auf Partner- und Gesetzesanforderungen
Leichtere Erweiterung auf neue Branchen und Geschäftsanforderungen
Wir weisen darauf hin, dass mit diesem Releasewechsel Handlungsbedarf Ihrerseits entsteht.
Handlungsbedarf vor dem Releasewechsel (bis 19.5.2016):

Ausgangssituation: Das Attribut „Produktionsmethode“ bei Eiern wird ab der Releaseversion
3.1 in das Attribut „Zuchtmethode“ übergeführt und nur noch codiert abgebildet.
Handlungsanweisung: Bitte stellen Sie sicher, dass die codierte Befüllung vorliegt.

Ausgangssituation: Im Attribut „Genussregion“ werden bestimmte Regionen ersatzlos
gestrichen.
Handlungsanweisung: Bitte stellen Sie sicher, dass die gestrichenen Codewerte von Ihnen nicht
mehr verwendet werden.

Ausgangssituation: Im Attribut „Ernährungshinweise: Ernährungsart“ wird der Codewert
ORGANIC (Biologisch angebaut) ersatzlos gestrichen.
Handlungsanweisung: Bitte stellen Sie sicher, dass der gestrichene Codewert Bio (ORGANIC)
von Ihnen nicht mehr verwendet wird. Um eine entsprechende Bio-Angabe zu tätigen, müssen
Sie folgende Attribute befüllen:
o
o
o
Ökologische Herkunft
Bio-Kontrollstelle
Bio-Qualitätskennzeichen
Alle betroffenen Lieferanten werden bereits von GS1 Austria persönlich über diesen Handlungsbedarf
informiert. Ihr Ansprechpartner ist Ihr persönlicher QS Betreuer.
Handlungsbedarf nach dem Releasewechsel (ab 27.5.2016):

Ausgangssituation: Inhaltliche Aufteilung des Attributs von „AufbewahrungsVerwendungshinweise“ in „Aufbewahrungshinweise“ und „Verwendungshinweise“.
und
Migrationsphase: Während dem Releasewechsel werden die Inhalte des Attributs
„Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise“ in „Aufbewahrungshinweise“ übergeführt.
Handlungsanweisung: Bitte prüfen Sie die inhaltliche Befüllung des Attributs
„Aufbewahrungshinweise“. Im Bedarfsfall ist es notwendig einzelne Inhalte in das Attribut
„Verwendungshinweise“ überzuführen.

Ausgangssituation: Das Attribut „Dosierempfehlung“ wird ersatzlos gestrichen.
Migrationsphase: Während dem Releasewechsel werden
„Dosierempfehlung“ in „Verwendungshinweise“ übergeführt.
Handlungsanweisung: Bitte
„Verwendungshinweise“.

prüfen
Sie
die
inhaltliche
die
Inhalte
Befüllung
des
Attributs
des
Attributs
Ausgangssituation: Getrennte Darstellung der Messgenauigkeiten der Nährwerte bei den
absoluten Werten und in der Prozentdarstellung
Migrationsphase: Während dem Releasewechsel werden die Inhalte in den Attributen
o
o
o
o
„Energieangaben: % der Referenzmenge Messgenauigkeit“
„Nährwertangaben: % der Referenzmenge Messgenauigkeit“
„Vitamine / Mineralien: % der Nährstoffbezugswerte Messgenauigkeit“
„Sonstige Nährwertangaben: % der Referenzmenge Messgenauigkeit“
standardmäßig mit den Inhalten aus den korrespondierenden Attributen vorbefüllt:
o
o
o
o
„Energie: Messgenauigkeit“
„Nährwertangaben: Messgenauigkeit“
„Vitamine / Mineralien: Messgenauigkeit“
„Sonstige Nährwertangaben: Messgenauigkeit“
Handlungsanweisung: Bitte prüfen Sie, ob die Messgenauigkeit mit den Informationen auf der
Verpackung übereinstimmen, besonders beim Nährwert Salz kann es zu einem
Anpassungsbedarf kommen.

Ausgangssituation: Erweiterung der zulässigen Zeichenanzahl im Attribut „Health Claims“
Migrationsphase: Während des Releasewechsels wird die zulässige Zeichenanzahl von 70
Zeichen auf 1000 Zeichen erhöht.
Handlungsbedarf: Sollten Sie einen Health Claim, der mehr als 70 Zeichen umfasst, in GS1
Sync erfasst haben, führen Sie diesen in ein Eingabefeld zusammen.
ACHTUNG: Wenn bis zum 19.5.2016 die QS nicht vollständig durchlaufen wurde, muss die QS in der
neuen Releaseversion 3.1 fortgesetzt bzw. abgeschlossen werden.
Detaillierte Unterlagen zum Handlungsbedarf vor bzw. nach dem Releasewechsel für den Zielmarkt
Österreich finden Sie auf der GS1 Austria Website.
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Ablauf des Releasewechsels für den Zielmarkt Österreich
Im Folgenden gehen wir kurz auf den Ablauf des Releasewechsels ein:
1. Bis 19.5.2016 - 12 Uhr werden Änderungen bei bestehenden Artikeln bzw. neue Artikel über das
GS1 Sync Qualitätssystem entgegengenommen.
2. Im Zeitraum vom 19.5.2016 - 12 Uhr bis 27.5.2016 - 10 Uhr stehen Ihnen die Systeme NICHT
zur Verfügung – weder das GS1 Sync Qualitätssystem noch das GS1 Sync Echtsystem.
3. Im Zeitraum vom 19.5.2016 - 12 Uhr bis 27.5.2016 - 10 Uhr werden ALLE bereits vorhandenen
Daten – sowohl im GS1 Sync Qualitätssystem als auch im GS1 Sync Echtsystem von der
Releaseversion 2.8 auf die Releaseversion 3.1 migriert.
4. Ab 27.5.2016 - 10 Uhr können Sie wieder auf die Systeme zugreifen – sowohl auf das GS1 Sync
Echtsystem als auch auf das GS1 Sync Qualitätssystem. Sämtliche Artikel liegen Ihnen ab diesem
Zeitpunkt in der Releaseversion 3.1 vor.
5. Ab 27.5.2016 - 10 Uhr empfehlen wir Ihnen mit der Erfassung von neuen Artikel zu starten. Bitte
beachten Sie, dass sämtliche neue Artikel zunächst ausschließlich im GS1 Sync Qualitätssystem
durchzuführen sind und den GS1 Sync Qualitätsprozess durchlaufen müssen.
Hinweis 1: Handhabung von Artikeländerung
Wir empfehlen Ihnen erst AB 6.6.2016 mit der Abarbeitung des Handlungsbedarfs zu
starten (siehe Punkt Handlungsbedarf nach dem Releasewechsel (ab 27.5.2016) sowie
Anpassungen bei bereits erfassten Artikel).
Sollten Sie aus wichtigen Gründen bis 6.6.2016 eine Artikeländerung durchführen müssen,
nehmen Sie bitte mit Ihrem QS Betreuer Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Änderungen zunächst ausschließlich im GS1 Sync
Qualitätssystem durchzuführen sind und den GS1 Sync Qualitätsprozess durchlaufen
müssen.
Hinweis 2:
Es ist nicht notwendig, alle Ihre Artikel nochmals an Ihre Geschäftspartner zu senden. Ausgenommen
sind nur Artikel die einen Handlungsbedarf aufweisen (siehe Punkt Handlungsbedarf nach dem
Releasewechsel (ab 27.5.2016)).
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