Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung
Freihändige Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Vorgründungscoaching
Vergabe-Nr.: zgs_2016_04_001
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat die zg s
c o n s u l t GmbH beauftragt, das Förderinstrument „Vorgründungscoaching“ umzusetzen. Die zgs consult GmbH ist gemäß § 44 Absatz
3 Landeshaushaltsordnung beliehen.
Gründungswillige Personen müssen vor Inanspruchnahme von
Coachingleistungen ein Orientierungsgespräch mit der zgs consult
GmbH absolvieren und an einem Assessment teilnehmen. Das
Verfahren zur Auswahl von Unternehmen zur Durchführung von Assessments wurde bereits veröffentlicht.
Im Rahmen dieser Freihändigen Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich Einzelpersonen (keine Unternehmen) gesucht, welche Coachingleistungen durchführen. Es ist
vorgesehen, einen Pool von bis zu 40 qualifizierten Coaches zu bilden, um den Gründungswilligen einen passenden Coach hinsichtlich
des beabsichtigten Gründungsvorhabens zu vermitteln.
Coachingleistungen sind zu erbringen zur Entwicklung und Umsetzung
von Gründungskonzepten vor Gründung unter Konzentration auf Produktentwicklung, Identifizierung des Kundenkreises, Entwicklung von
Marketing- und Preisstrategien sowie begleitender Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“.
Die Coachings sind durchzuführen im Zeitraum von Juni 2016 bis Dezember 2019. Die Anzahl der durchzuführenden Coachings ist nachfrageabhängig und kann vorab nicht kalkuliert werden.
Die Coachingleistungen sind in Berlin zu erbringen.
Die Coachingleistung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides an die/den Gründungsinteressierte/n
durchgeführt werden.
Unterstützt werden bis zu dreißig Stunden für Coachings vor Gründung. Eine Coachingstunde umfasst 60 Minuten und wird mit einem
Stundensatz von bis zu 60,00 Euro netto gefördert. Damit sind alle
Kosten für An- und Abreise, Vor- und Nachbereitung, Raum- und Nutzungskosten und sonstiger Verwaltungsaufwand abgegolten.
Die Inhalte des Coachings sind in einem schriftlichen Coachingvertrag
zu regeln, der zwischen dem/der Zuwendungsempfänger/in und dem
Coach abgeschlossen wird.
Die Berichtspflichten, Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid an den Zuwendungsempfänger.
Jede Coachingsitzung ist zu dokumentieren. Die Coachingnachweise sind von dem/der Zuwendungsempfänger/in und dem Coach eigenhändig zu unterschreiben.
Die von der zgs consult GmbH vorgesehenen Formulare sind zu verwenden.
Nicht unterstützt werden
•
Beratungen, die überwiegend Rechts- sowie Versicherungsund Steuerfragen in streitbefangenen Fällen und/oder die Erarbeitung von Verträgen zum Inhalt haben;
•
Beratungen, im Zusammenhang mit Sachverständigengutachten, Energieeinsparberatungen, Qualitätsprüfungen und technische, chemische u. ä. Untersuchungen;
•
Beratungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren und
Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Berater selbst vertrieben werden sowie die Beschaffung und Erarbeitung von
EDV-Software;
•
Beratungen, die durch Angehörige durchgeführt werden;
•
Beratungen im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nummer 1998/2006 der EU-Kommission vom
18.12.2006.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachings, die aus anderen
öffentlichen Programmen gefördert werden.
Coaches und Einrichtungen, die Assessments durchführen, dürfen
weder gesellschaftsrechtlich noch geschäftlich miteinander verbunden
sein.
Die Bewerber/innen sollen seit mindestens fünf Jahren erfolgreich am
Markt tätig sein und über Erfahrungen im Gründungscoaching, insbesondere hinsichtlich Gründungen in der unmittelbaren Vorgründungsphase beziehungsweise in den Bereichen Unternehmensnachfolge
und -übernahme verfügen. Die Bewerber/innen müssen darüber hinaus über eigene Räumlichkeiten in Berlin verfügen.
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Mit der Freihändigen Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
werden weiterhin folgende Informationen erbeten:
•
Angaben zur beruflich-fachlichen Qualifikation/Erfahrung
•
Darstellung der methodischen Vorgehensweise
•
Angabe der genauen Anzahl und Darstellung bisher realisierter
Gründungsberatungen und Beratungszeiträume sowie vergleichbarer Projekte
•
Vorlage eines Konzeptes zur Durchführung des Coachings und
Beschreibung der methodischen Arbeitsweise in Abgrenzung
zu einer Unternehmensberatung
•
Darstellung von Erfahrungen und Kompetenzen mit bestimmten
Zielgruppen, wie z. B. Personen mit Migrationshintergrund,
Gründer/innen, Arbeitsuchenden oder bestimmten Fachrichtungen
•
Nachweis der eigenen Räumlichkeiten
•
Angabe der Umsatzsteuernummer (umsatzsteuerbefreite Personen werden nicht berücksichtigt).
Zum Nachweis der Berufserfahrung ist die Einreichung einer tabellarischen Auflistung bislang erbrachter Coachingleistungen ausreichend,
die enthalten sollte:
•
Anzahl der Coachings im Rahmen von vergleichbaren und namentlich benannten Projekten/Programmen und
•
Anzahl der Coachings für Privatpersonen (ohne Nennung des
Namens bei Personen (Datenschutz))
•
Themen der Coachings
•
Zeiträume
•
Stunden (Summe)
Hinsichtlich des Abschlusses ist es ausreichend, die höchste Qualifikation (bezogen auf die auszuführende Tätigkeit) zu benennen.
Die Raumbeschreibung kann durch Angabe der Anschrift, der Größe inkl. Einreichung einer Skizze bzw. Bildnachweis erfolgen.
Über ihre Coachingkompetenz hinaus müssen die Bewerber/innen
über eine klare fachliche Spezialisierung verfügen, d. h. sie benötigen Expertenwissen in einer Branche und in einem fachspezifischen
Bereich, wie z. B. Finanzierung, Marketing, Akquise/Vertrieb, Stärkung und Unterstützung selbstständigkeitsrelevanter Persönlichkeitsmerkmale, formale Grundlagen (z. B. Rechnungswesen, Controlling,
Arbeitsorganisation). Hierzu dient der beigefügte Fragebogen.
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Es werden ausschließlich Bewerber/innen berücksichtigt, die nachweislich über ein eindeutiges Spezialisierungsprofil verfügen. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde sind grundlegende Voraussetzungen. Bei gleichwertigen Bewerbungen entscheidet das Losverfahren.
Mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb erklären sich die
Coaches damit einverstanden, dass das Coaching durch die Gründer/innen beurteilt wird. Voraussetzung für die Berücksichtigung von
Bewerbungen ist das Ausfüllen und Mitsenden des Fragebogens, der
den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum
3 0 .05.2016, 14.00 Uhr, bei der z g s c o n s u l t GmbH, Rungestraße 19, 10179 Berlin postalisch einzureichen. Eventuelle Rückfragen sind per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Interessenabfrage nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Ziel der Teilnahme kann ausschließlich die Aufnahme in einen
Pool von Coaches sein. Die Bewerber/innen sind nicht an ihre Angebote gebunden. Für die Freihändige Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb werden von keiner Seite Kosten erstattet, die
durch die Teilnahme an diesem Verfahren entstehen könnten. Die
Rücksendung eingereichter Unterlagen wird ausgeschlossen.
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