Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die modulare Software für das Veranstaltungs-,
Messe- und Kongressmanagement
Die infoteam GmbH Berlin legt Wert auf eine partnerschaftliche und Mehrwert stiftende Zusammenarbeit mit ihren Kunden. Wesentlicher Teil der Firmenphilosophie ist eine intensive Betreuung
der Kunden und die stetige Weiterentwicklung der Branchensoftware RUBIN. Welche Leistungen
die infoteam-Kunden im Einzelnen erwarten können, bestimmen das Angebot und die Bestellung/der Auftrag, die Regelungen im RUBIN Wartungs-, Betreuungs- und Pflegevertrag sowie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1 Geltungsbereich
Die Auftragsannahme erfolgt unter Geltung der nachstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende und/oder über diese AGB hinausgehende Bedingungen und Regelungen – insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die infoteam GmbH
Berlin.
2 Angebot und Vertragsabschluss
Bestellungen/Aufträge sind von der infoteam GmbH Berlin angenommen, sofern innerhalb von vier
Wochen dem Kunden keine anderslautende Nachricht zugegangen ist. Die Annahme kann auch
dadurch erfolgen, dass infoteam GmbH Berlin innerhalb der vorgenannten Frist für den Kunden
erkennbar mit der Erfüllung der Bestellung/des Auftrages beginnt.
3 Leistungen und Lieferungen
3.1
Der Umfang der Leistungen und Lieferungen der infoteam GmbH Berlin ergibt sich aus dem
jeweils zugrundeliegenden Angebot bzw. gemeinsam abgestimmten Spezifikationen.
3.2
Die infoteam GmbH Berlin ist berechtigt, (Teil-)Leistungen durch fachkundige Dritte erbringen
zu lassen.
3.3
Ist die infoteam GmbH Berlin wegen Verzugs mit einer Leistung oder Lieferung oder wegen
Unmöglichkeit zum Schadensersatz verpflichtet, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
infoteam GmbH Berlin • Königsberger Str. 14 • 12207 Berlin • Tel: +49 (0)30 77 33 000 • [email protected]
3.4
Grundsätzlich wird der Kunde die für die Leistungen und Lieferungen anzuwendenden Importund Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden
Leistungen oder Lieferungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anders ausdrücklich
vereinbart ist.
4 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
4.1
Die infoteam GmbH Berlin räumt dem Kunden mit Zahlung der vollständigen Lizenzgebühr ein
einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht
an der von der infoteam GmbH Berlin gelieferten Software ein.
4.2
Die infoteam GmbH Berlin stellt eine spezielle Oracle Applikations-Lizenz (ASFU) für die RUBIN
Module zur Verfügung. Erfolgt die Lizenzierung der Oracle Lizenzen über die infoteam GmbH
Berlin, so erfolgt die Überlassung der Oracle Lizenz nur für die RUBIN Anwendung.
4.3
Die Nutzung von RUBIN ist auf die natürliche oder juristische Person beschränkt, an welche das
Angebot gerichtet/von welcher die Bestellung/der Auftrag erteilt wurde. Das Nutzungsrecht
berechtigt den Kunden dazu, die Software am hierfür vereinbarten Installationsort und auf der
vereinbarten Hardware für eigene Zwecke zu laden, anzuzeigen, ablaufen zu lassen, zu speichern und eine Sicherungskopie zu erstellen. Alle weiteren Zwecke sind ausgeschlossen.
4.4
Die Software darf weder dekompiliert, zurückentwickelt mit anderer Software gemischt oder
verbunden, umcodiert, angepasst oder verändert werden.
4.5
Soweit zur RUBIN Software Anwendungssoftware Dritter gehört, verschafft die infoteam GmbH
Berlin dem Kunden das Nutzungsrecht dieser Programme in dem Umfang, wie es für den Erfolg des Projektes notwendig ist. Sämtliche Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte an der
Software verbleiben bei jeweiligen Dritten. Schutzrechtsvermerke oder andere Hinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
5 Mitwirkung des Kunden
5.1
Der Kunde stellt sicher, dass die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Informationen sowie Hard- und Software rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden.
© infoteam GmbH Berlin 11/2015
Seite 2 von 7
5.2
Der Kunde sorgt spätestens zwei Wochen vor dem Installationstermin dafür, dass ein stets für
die infoteam GmbH Berlin verfügbarer Aufschaltrechner zur Verfügung steht. Der Aufschaltrechner sollte möglichst ein nicht von Anwendern genutztes Gerät sein und einen DSLAnschluss oder eine VPN-Anbindung haben. Die für die Aufschaltung benötigte Software wird
durch den Kunden selbst erworben und lizenziert. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung der vom Kunden bereitgestellten Umgebungen, obliegt der Verantwortung des Kunden.
5.3
Ferner sind vom Kunden folgende, erfolgskritische Mitwirkungshandlungen zu erbringen:
(a)
Bereich Technik
 Termingerechte Bereitstellung der Hardware und Betriebssystemsoftware für Server und PC-Clients
 Einrichtung von Windows-Nutzerkonten mit Berechtigungen
 Integration ins Datensicherungsverfahren
 Softwareverteilung für Runtime-Komponenten
 Dokumentation lokaler Konfigurationen
 Schutz der DV- Einheiten vor unberechtigtem Zugriff
(b)
Bereich Fach-Know-how








(c)
Bereich Projektmanagement







5.4
Zulieferung von Informationen zu IST-Abläufen
Zulieferung von Anforderungen an SOLL-Abläufe
Klärung fachlicher Fragen
Klärung rechtlicher Fragen im Bereich der Rechnungs- und Korrespondenzgestaltung
Bereitstellung von Echt- und Testdaten in abgestimmten Formaten
Bereitstellung von Hallenplänen in abgestimmten Formaten
Erstellung interner Dokumentation
Mitwirkung im Customizing (bei zunehmendem Projektfortschritt, z. B. bei Dokumentenvorlagen)
Planung, Steuerung und Kontrolle des Projekts in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der infoteam GmbH Berlin
Erstellung von Protokollen
Bereitstellung von Räumen (auch für Schulungen, inkl. der technischen Ausstattung)
Koordination von Terminen
Herbeiführung kundeninterner Entscheidungen
Aufbau einer internen Organisation für den Anwendungsbetrieb
Benennung geeigneter Mitarbeiter, insbesondere der RUBIN Manager, Key User
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde stets auf seine Kosten vor.
© infoteam GmbH Berlin 11/2015
Seite 3 von 7
6 Vergütung
6.1
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus durch die infoteam GmbH Berlin erstellten Angeboten und den daraus resultierenden Bestellungen/Aufträgen durch den Kunden. Vergütungen
sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Preise verstehen sich in EURO.
6.2
Reisekosten und Spesen werden separat und pauschaliert berechnet und sind nicht Bestandteil
der Tagessätze. Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeit.
6.3
Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig. Schecks gelten erst nach bedingungsloser Einlösung als Zahlung.
6.4
Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt,
wonach der Anspruch der infoteam GmbH Berlin auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist infoteam GmbH Berlin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
7 Vertraulichkeit
7.1
Die infoteam GmbH Berlin wird von eventuellen Ansprüchen Dritter durch den Kunden freigestellt, die auf der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beruhen.
7.2
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, die sie im Rahmen der
Zusammenarbeit und der Umsetzung der Bestellungen/Aufträge über interne Belange der jeweils anderen Partei sowie über den Vertragsgegenstand erhalten, vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für Inhalte als auch Konditionen.
7.3
Ferner werden die Vertragsparteien ihre Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten zur vertraulichen Behandlung der Informationen über interne Belange sowie zum Datenschutz verpflichten.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von
drei Jahren fort.
7.4
Gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften bleiben unberührt.
© infoteam GmbH Berlin 11/2015
Seite 4 von 7
8 Haftung
8.1
Die Vertragsparteien haften wechselseitig für leichte Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, es ist
eine Kardinalpflicht verletzt worden, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Erfüllung der jeweils andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann.
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögenschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn. Die Haftung für sonstige
entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist für jeden einzelnen Schadensfall auf 50% des nach dem Basisvertrag zu entrichtenden Vertragswertes ohne Wartung
bzw. Pflege/Service, jedoch maximal auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung bzw. der Haftpflichtversicherung der infoteam GmbH Berlin beschränkt.
8.2
Die infoteam GmbH Berlin haftet bei Datenverlust nur auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und angemessener Anfertigung von Sicherungskopien (Backups) eingetreten wäre.
8.3
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der infoteam GmbH Berlin.
8.4
Die Vertragsparteien haften wechselseitig stets
a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen;
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die infoteam GmbH Berlin, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
d) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit
der verursachenden Vertragspartei Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.
e) Für Aufwendungsersatzansprüchen und sonstige Haftungsansprüche gelten die vorstehenden
Regelungen entsprechend.
© infoteam GmbH Berlin 11/2015
Seite 5 von 7
9 Gewährleistung
9.1
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten
sowie Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2
Die infoteam GmbH Berlin kann innerhalb einer angemessenen Frist Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Die Nachbesserung kann, nach Wahl der infoteam GmbH
Berlin, auch durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen, wenn diese in ihren Funktionalitäten gleichwertig ist.
9.3
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, sowie bei Schäden,
die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Hardware und/oder anderer Betriebsmittel oder vertraglich nicht vorausgesetzter Einflüsse entstehen.
9.4
Sofern die infoteam GmbH Berlin Standard-Software anderer Hersteller liefert und diese mangelhaft ist, die infoteam GmbH Berlin aber aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen
nicht zur Mängelbeseitigung in der Lage ist, wird die infoteam GmbH Berlin unbeschadet ihrer
eigenen Haftung nach ihrer Wahl ihre Mängelansprüche gegen die Hersteller oder Lieferanten
der Standard-Software für Rechnung des Kunden geltend machen.
9.5
Werden vom Kunden oder einem Dritten ohne Zustimmung der infoteam GmbH Berlin selbständig Änderungen, Anpassungen oder sonstige Wartungs- und Reparaturarbeiten an der
Software vorgenommen, erlöschen jegliche Mängelansprüche des Kunden gegenüber der infoteam GmbH Berlin. Die infoteam GmbH Berlin ist nicht verpflichtet, auftretende Mängel zu beheben, es sein denn, der Kunde kann den Nachweis führen, dass die betreffenden Mängel
nicht durch diese Änderung verursacht worden sind.
9.6
Mängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Die Vertragspartner vereinbaren, sich über geplante Veröffentlichungen, die gemeinsame Projekte betreffen, gegenseitig rechtzeitig und umfassend zu informieren, um die Wahrung der
jeweiligen Interessen zu gewährleisten. Bei Veröffentlichungen sind gegenseitig verwendete
Warenzeichen und Copyrightvermerke zu beachten.
10.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
10.3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht.
© infoteam GmbH Berlin 11/2015
Seite 6 von 7
10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Berlin. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. Zwingend gesetzliche Bestimmungen
über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
10.5 Änderungen und Ergänzungen bestehender Vereinbarungen sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen nur schriftlich vereinbart werde.
10.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
_____________________________________________________________________________________
infoteam GmbH Berlin
Königsberger Strasse 14
12207 Berlin
Deutschland
Tel.-Nr.:
+49/30/7733000
Fax-Nr.:
+49/30/7733004
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.infoteam-berlin.de
infoteam GmbH Berlin | HRB 24 958 | Amtsgericht Charlottenburg: 96 | Ust ID: DE 136699558
Geschäftsführer: Christoph Herlitz, Matthias Müller
© infoteam GmbH Berlin 11/2015
Seite 7 von 7