Kundeninformation der GVB Gruppe Nr. 1 | Mai 2016 Blitzschlag So schützen Sie sich und Ihr Eigenheim. Seiten 2–5 Sportlich Familientauglich Erdbebensicher Engagement für die Tissot Arena in Biel. Seiten 6– 7 Ideen für Spiel und Spass im Garten. Seiten 8–9 Schutzmassnahmen für bestehende Gebäude und Neubauten. Seite 11 GVBINFO NR. 1 | MAI 2016 Thema Gebäudeversicherung Bern Blitze: faszinierend und brandgefährlich. Grüessech Blitzschutz lohnt sich. Blitzschläge sind überraschend, einschüchternd und richten meist grosse Schäden an. In unserem Schwerpunkt zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihr Eigenheim vor dieser Gefahr «Profitieren Sie vom GVB-Kostenbeitrag.» schützen können. Dieser lohnt sich jetzt besonders: Bei der Installation eines Blitzschutzsystems unterstützen wir Sie mit einem grosszügigen Kostenbeitrag. Auch Erdbeben gehören zu den Gefahren für Ihr Gebäude. Unser Hausexperte gibt Tipps, wie Sie Ihr Haus erdbebenfit machen können. Zudem in der aktuellen GVB-Info: Ideen, wie Sie Ihren Garten in ein Spielparadies für Kinder verwandeln. Für weitere Tipps rund ums Haus empfehle ich Ihnen unsere Wissensplattform www.hausinfo.ch Sie gelten als eindrückliches Naturschauspiel und stellen zugleich eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch, Tier und Gebäude dar: Blitze. Jeder dritte Feuerschaden an Gebäuden wird durch einen Blitzeinschlag verursacht. Wie kann man das Risiko minimieren und sich vorsorglich gegen mögliche Schäden absichern? Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre. Ueli Winzenried, Vorsitzender der Geschäftsleitung, Gebäudeversicherung Bern 2 Nicht minder beeindruckend als der Anblick von grellen Blitzen am düsteren Himmel sind diese Zahlen über die Gewitterlichter: Die Schweiz registriert jedes Jahr rund 200 000 Blitzeinschläge. Allein im Kanton Bern entstehen dadurch jährlich Gebäudeschäden in der Höhe von 3,5 Millionen Franken. Ein unberechenbares Wetterphänomen. Als Faustregel gilt: Vergehen zwischen Blitz und Donner weniger als drei Sekunden, besteht akute Einschlaggefahr in der näheren Umgebung. Doch Blitzschläge lassen sich nicht vorhersagen, was sie zur tückischen Gefahr macht. Und entgegen der weit verbreiteten Meinung schlagen sie auch nicht immer ins höchste Objekt in der Umgebung ein. Je nach Windrichtung ist genauso gut möglich, dass der Blitz ein weniger hohes Gebäude in der Nähe von Türmen, Bäumen oder Hochspannungsleitungen trifft. Ebenso kann ein Haus innert kurzer Zeit doppelt getroffen werden – ein Blitzschlag schützt nicht vor weiteren Einschlägen. Was passiert bei einem Blitzschlag? An der Einschlagstelle können Blitze Temperaturen von bis zu 30 000 °C erreichen. Dazu entwickeln sie bis zu 200 000 Ampère Stromstärke und extrem hohe elektrische Spannungen. Trifft ein solch gewaltiges Energiebündel auf brennbares Material, kann leicht ein Feuer ausbrechen. Auch elektronisch schlecht leitendes Material wie beispielsweise ein feuchter Balken birgt Gefahren, weil beim Blitzeinschlag die vorhandene Feuchtigkeit explosionsartig verdampft und das Holz auseinandergerissen wird. Nur bei einem Einschlag in gut leitendes Material – wie etwa Metall – steigen die Temperaturen nicht so hoch an und die Energie kann kontrolliert abgeleitet werden. Diese Eigenschaft macht sich ein modernes Blitzschutzsystem zu Nutze. einer Erdung. Der elektrische Strom des Blitzes wird über metallene Fangleiter auf dem Dach eingefangen und über die Ableiter an der Fassade gezielt in den Boden geleitet. Man kann sich diesen sogenannten äusseren Blitzschutz wie einen Metallkäfig vorstellen, der das Gebäude schützend umgibt. Die Erdung erfolgt entweder über ein im Gebäudefundament einbetoniertes Stahlband Blitzschutzsysteme oder über eine Ringleitung aus Kupferdraht, verhindern Schlimmeres. die rund 70 Zentimeter unter der ErdoberEines vorweg: Blitzschutzsysteme verhindern fläche und mit etwa 1 Meter Abstand ums die Einschläge nicht, sondern sie schützen Ge- Haus verläuft. Letztere Variante lässt sich bäude und deren Bewohner vor folgenschwe- ohne grossen Aufwand auch bei bestehenden Bauten installieren. ren Schäden, indem sie die Denn der Boden muss für Energie von Blitzen sicher ableiten. Für grosse und öf- Ein Blitzschutzsystem die Verlegung der Ringerdung nicht extra auffentliche Gebäude ist der umhüllt das Gebäude gegraben werden, stattBlitzschutz gesetzlich vor- wie ein schützender dessen wird die Leitung geschrieben. Rund ein DritMetallkäfig. dank neustem Verfahren tel der 60 000 Blitzschutz«endoskopisch» verlegt. systeme im Kanton Bern befinden sich an Orten, wo Bodenbeläge, Gartensich viele Menschen versammeln: Bahnhöfe, mauern und anschliessende Gebäude bleiMehrzweckhallen, Kirchen und Hotels. Die ben bei der Installation unangetastet. überwiegende Mehrheit der Systeme entfällt jedoch auf Liegenschaften von Wohneigentümern, die sich und ihr Haus freiwillig Eine Investition, vor den Folgen eines Blitzschlags schützen. die sich lohnt. Vom Dach in den Boden. Blitzschutzsysteme bestehen aus einer netzförmigen Fangeinrichtung, Ableitungen und Die Installationskosten für ein Blitzschutzsystem sind von Form und Grösse des Gebäudes sowie von den verwendeten Baumaterialien abhängig. In der Regel ist bei Nachrüstungen an bestehenden Gebäuden mit Aufwänden So funktioniert ein Blitzschutzsystem. Fundamenterdung Ringerdung Fangnetz mit Ableitungen Ableitungen aus Dachrinne und Ablaufrohren Fundamenterder Ringerder 3 GVBINFO NR. 1 | MAI 2016 Egal ob Flach- oder Schrägdach: Alle Aufbauten müssen in das Blitzschutzsystem integriert werden. von 5000 bis 8000 Franken zu rechnen. Beim Neubau eines Einfamilienhauses belaufen sich die Kosten auf rund 3000 Franken. Die Ausgaben für den Blitzschutz können selbstverständlich als Investitionen von den Steuern abgezogen werden, jedoch nicht als werterhaltende Massnahmen. Der Unterhaltsaufwand für eine fachgerecht installierte und kontrollierte Blitzschutzanlage ist äusserst gering. Der Installateur sollte die Anlage alle zehn Jahre und in jedem Fall nach einem Blitzschlag kontrollieren. Ein Blitzschutzsystem ist also in jeder Hinsicht eine lohnende und nachhaltige Investition zum Wohl von Mensch, Tier und Gebäude. Kostenlose App «Wetter-Alarm» mit regionalen Unwetterwarnungen: www.gvb.ch/wetter-alarm Präventionsaktion: Blitzschnell blitzsicher. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) steht Ihnen beim Thema Blitzschutz nicht nur beratend zur Seite, sondern unterstützt Sie bei der Installation eines Blitzschutzsystems auch finanziell. Nutzen Sie das vorteilhafte Angebot und schützen Sie Ihre Liegenschaft mit einer sinnvollen und unkomplizierten Investition vor folgenschweren Schäden durch Blitzschlag. Unterstützender Kostenbeitrag Wenn Sie sich jetzt für die Installation eines freiwilligen Blitzschutzsystems entscheiden, übernimmt die GVB bis zu 2500 Franken der Installationskosten. Das aktuelle Angebot gilt für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser bis 12 Parteien, Bauernhöfe und Gewerbeliegenschaften. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach der Versicherungssumme Ihres Gebäudes – diese finden Sie auf Ihrer GVB-Police. Versicherungssumme Bis CHF 800 000.– Bis CHF 1 500 000.– Ab CHF 1 500 000.– Kostenbeitrag ans Blitzschutzsystem CHF 1500.– CHF 2000.– CHF 2500.– So gehen Sie vor – Laden Sie einen oder mehrere Spenglermeister, Elektriker oder Dachdecker mit Erfahrung im Bau von Blitzschutzsystemen zur Offerterstellung ein. Die GVB gibt keine Referenzen ab, aber wir empfehlen Ihnen, Firmen zu berücksichtigen, deren Mitarbeitende den Fachausweis «Äusserer Blitzschutz VKF» vorweisen können. Dieses eidgenössische Zertifikat befähigt den Experten, eine realistische Offerte zu erstellen und das System nach dem neusten Stand der Technik zu installieren. 4 en, führt die GVB eine fachliche Projekt– Wenn Sie wünschen, se können Sie mit unserem Formular prüfung durch. Diese «Projektprüfung» beantragen. zschutzsystem vom Spezialisten – Lassen Sie das Blitzschutzsystem ren. In der Regel dauern die Arbeiten Ihrer Wahl installieren. einen Tag. hutzsystem installiert ist, senden Sie uns – Sobald das Blitzschutzsystem est und Ihren Antrag auf Kostenbeteilidas Installationsattest eldet sich ein Blitzschutzfachmann aus gung zu. Darauf meldet -Team «Blitzsicher» bei Ihnen für einen dem Hausexperten-Team me der Anlage. Vor Ort kontrolliert er die Termin zur Abnahme gen Vorschriften und überprüft das System Einhaltung der gültigen unktionstüchtigkeit. Als Bestätigung wird auf einwandfreie Funktionstüchtigkeit. abschliessend eine Qualitätsplakette angebracht. ystem mängelfrei, wird Ihnen die Kosten– Ist das Blitzschutzsystem esen. beteiligung überwiesen. Alle Informationen, ormationen, hilfreiche Broschüren üren und die benötigten Formulare: www.gvb.ch/blitz Nachgefragt « Bei einem Blitzschlag ist von zersplitterten Ziegeln bis zum Vollbrand alles möglich.» Urs Kallen ist Fachverantwortlicher Elektro- und Blitzschutz bei der GVB im Hausexpertenteam «Blitzsicher». Bestellen Sie kostenlos die Broschüre zur Präventionsaktion «Blitzschnell blitzsicher» mit der beiliegenden Antwortkarte. Herr Kallen, was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Blitzableiter und einem Blitzschutzsystem? Umgangssprachlich versteht man unter einem Blitzableiter einen Metallstab auf dem Hausdach, der den einschlagenden Blitz «einfängt». In der Fachsprache bezeichnen wir damit den Bestandteil des Blitzschutzsystems, der den Blitzstrom zur Erdung ableitet. Meist ist dies das Fallrohr des Dachwassers oder ein Kupferdraht. Das komplette Blitzschutzsystem besteht aus Fangleiter, Ableiter sowie Fundament- oder Ringerder. «Äusserer Blitzschutz VKF» beraten lassen. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Gebäudebesichtigung vor Ort, so können alle Möglichkeiten von Anfang an berücksichtigt werden. Warum ist ein Blitzschutzsystem sinnvoll? Ein Blitzschutzsystem leitet den extrem starken Blitzstrom ausserhalb des Gebäudes ab. Damit wird vermieden, dass mehrere Tausend Ampère durch das Innere des Gebäudes fliessen. Bei einem direkten Blitzschlag können Sie mit diesem System das Risiko stark minimieren, dass Menschen und Tiere gefährdet werden und möglicherweise immense Schäden am Gebäude und an dessen Elektronik entstehen. Welche Schäden können bei einem Blitzschlag entstehen? Wir unterscheiden zwischen äusserem und innerem Blitzschutz, und damit auch zwischen äusseren und inneren Schäden am Gebäude. Erstere betreffen Beschädigungen am Dach, an der Konstruktion und an Fassaden. Bei der Gebäudehülle ist von kleineren Schäden wie zersplitterten Ziegeln bis zur vollständigen Zerstörung durch einen Brandfall alles möglich. Mit inneren Schäden sind Beeinträchtigungen der Gebäudeinstallation gemeint, beispielsweise der Ausfall von Elektroleitungen durch Überspannung. Diese können auch Schäden an Haushaltsgeräten wie Fernsehern oder Computern hervorrufen. Gerade Datenträger, die unwiederbringliche Dokumente und Fotos enthalten können, sind sensibel und sollten vor Überspannungen geschützt werden. Wie gehe ich beim Einbau eines Blitzschutzsystems vor und was muss ich beachten? Achten Sie bei der Zusammenarbeit mit einem Spengler-, Elektriker- oder Dachdeckerunternehmen darauf, dass Sie sich von einem ausgewiesenen Experten mit dem Fachausweis Schützt ein Blitzschutzsystem auch vor Schäden an Haushaltsgeräten? Ein äusseres Blitzschutzsystem alleine kann nicht direkt vor Schäden an Haushaltgeräten schützen. Diese können nur in Kombination mit dem inneren Blitzschutz vermieden werden. Wie kann ich Haushaltsgeräte vor Schäden durch Blitzschlag schützen? Die GVB empfiehlt als Basis ein Blitzschutzsystem. Damit auch die Geräte im Gebäude geschützt sind, sollte sowohl ein Potenzialausgleich als auch ein Überspannungsschutz durch eine Fachfirma installiert werden. Ein Elektroplaner oder Elektroinstallateur hilft hier gezielt weiter. Vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Gespräch. Präventionsaktion: Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz. Schützen Sie Computer, Fernseher und andere empfindliche Geräte vor Überspannungsschäden – jetzt zum Spezialpreis von nur CHF 39.– statt CHF 49.–. Bestellen Sie die Steckdosenleiste mit der beiliegenden Antwortkarte. 5 GVBINFO NR. 1 | MAI 2016 Engagement GVB Gruppe Unterstützung für die modernste Sportstätte der Schweiz. © Archiv ESB Die neue Tissot Arena in Biel beherbergt das weltweit grösste stadionintegrierte Solarkraftwerk. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistete bereits beim Bau unkomplizierte Hilfe. Im Osten Biels steht seit Herbst 2015 ein wahres Bijou. Nach neun Jahren Planung und zweieinhalb Jahren Bauzeit verfügt die Stadt mit der Tissot Arena über die modernste Sportstätte der Schweiz: ein Duplex-Stadion für 6500 Zuschauer im Eishockeyrink und 5100 Gästen in der Fussballarena. Verbunden sind sie durch ein Parkhaus mit 750 Plätzen, dazu kommen eine Curlinghalle, vier Aussenfussballfelder, Einkaufsläden und Kinos. GVB: schnelle Hilfe nach «Gonzalo». Der Bau verlief nicht ganz störungsfrei. In der Nacht auf den 21. Oktober 2014 fegte Sturm «Gonzalo» über die Schweiz und verursachte 6 auch auf der Baustelle der Tissot Arena hohen Schaden: Rund 2400 Quadratmeter Flachdachaufbau riss der Sturmwind bis auf die Tragkonstruktion weg. Dabei wurden Glasoberlichter und Dachränder beschädigt, zudem Lüftungsaufbauten weggerissen und weit in der Umgebung verstreut. Glücklicherweise kamen keine Menschen zu Schaden. Die Gebäudeversicherung Bern leistete schnelle Hilfe und bewilligte umgehend Sicherungsarbeiten, um weitere Schäden und Gefährdungen zu verhindern. Der Gesamtschaden belief sich auf 230 000 Franken. «Auch ohne genauen Kostenüberblick wurden die Reparaturarbeiten sofort ausgeführt», erklärt der zuständige Schätzungsexperte André Ryf von der GVB. «Mit diesem unkomplizierten Zugeständnis konn- ten wir weitere Bauverzögerungen auf ein Minimum beschränken.» 1085 Brandschutztüren eingebaut. Auf dem Flachdach der Eissportanlagen wurde danach eine Weltneuheit installiert: ein Solarkraftwerk mit rund 8100 Solarmodulen. Das weltweit grösste stadionintegrierte Solarkraftwerk produziert seit seiner Inbetriebnahme im Juli 2015 sauberen Strom für durchschnittlich 470 Haushalte – «störungsfrei», bemerkt Peter Kissling vom Betreiber Energie Service Biel (ESB). Andernfalls ist vorgesorgt: Die Solaranlage ist mit der freiwilligen Zusatzversicherung «GVB Solar» der In Kürze GVB Privatversicherungen AG unter anderem auch gegen technische Schäden wie Kurzschlüsse oder Überspannung versichert – inklusive allfälliger Ertragsausfälle. Im Rahmen des kantonalen Auftrags überwachte die Gebäudeversicherung Bern darüber hinaus die Erstellung und Realisierung des Brandschutzkonzeptes. Insgesamt 1085 Brandschutztüren und -tore wurden dazu eingebaut. Anspruchsvoll sei vor allem die Planung der Fluchtwege gewesen, sagt Theo Bühlmann, Leiter Prävention und Intervention bei der GVB. Der mit dem Brandschutzkonzept betraute Partner habe sehr gute Arbeit geleistet, sodass es zu keinerlei Problemen gekommen sei. Als «Zeichen des Goodwills», wie Theo Bühlmann betont, finanzierte die GVB eine im Vergleich zur gesetzlichen Mindestanforderung grössere und deutlichere Kennzeichnung aller Fluchtwege. Die Versicherungen und Dienstleistungen der GVB Gruppe bieten der Tissot Arena und ihren Gästen also auf vielfältige Weise einen optimalen Gesamtschutz. Überschussbeteiligung Wieder gute Nachrichten für die Versicherten. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) lässt ihre Kundinnen und Kunden an positiven Geschäftsergebnissen teilhaben: Schon beim Bezahlen der Jahresprämien von 2014, 2015 und 2016 durften sie sich dank der Überschussbeteiligung über einen Rabatt freuen. Und nun stellt die GVB wieder 25 Millionen Franken zur Verfügung, um den Versicherten eine Reduktion von 14 Prozent auf den Jahresprämien 2017 zu gewähren. Der Rabatt betrug 2014 und 2015 ebenfalls 14 Prozent. Für die Prämienrechnung des laufenden Jahres erlaubte das ausserordentlich gute Geschäftsjahr 2014 sogar eine Prämienreduktion von 17 Prozent. Aber auch 2015 war für die GVB ein solides Jahr mit relativ tiefen Schadenszahlen und einem positiven Geschäftsabschluss. Dahinter verbergen sich einzelne grössere Unwetterereignisse, bei denen die Hausexperten den Betroffenen vor Ort schnell und kompetent zur Seite standen. So kam es etwa im Mai vorab in der Region Bielersee zu einem bedrohlichen Hochwasser. Im Juni führten Unwetter und Hagel zu weiteren grossen Gebäudeschäden. Hinzu kamen einige Totalschäden durch Brände. Die Gesamtschadenssumme für Feuer- und Elementarschäden betrug 2015 69,4 Millionen Franken (Elementarschäden: 28,4 Millionen Franken; Feuerschäden: 41,0 Millionen Franken). Das sind zwei Millionen mehr als im Vorjahr. Das Ergebnis liegt aber erneut deutlich unter dem Mittel der letzten Jahre (116,1 Millionen Franken). Ende 2015 profitierten im Rahmen des Wettbewerbs zur Überschussbeteiligung auch wieder drei gemeinnützige Institutionen vom genossenschaftlichen Gedanken der GVB. Die drei Hauptgewinner spendeten je 3000 Franken an Pro Senectute Berner Oberland, die Arbeitsgemeinschaft für offene christliche Jugendarbeit in Langenthal (acj) sowie die Help AG der Gemeinde für Christus in Bern. App «Wetter-Alarm» warnt neu auch vor Hochwasser Neu warnt Sie die App «Wetter-Alarm» – eine kostenlose Dienstleistung der Gebäudeversicherung Bern und von Helvetia Versicherungen – nicht nur vor drohenden Unwettern in Ihrer Region, sondern auch bei Hochwassergefahr. Die Erweiterung mit Hochwasserdaten und Präventionstipps wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) umgesetzt. Die praktische Funktion «Event-Wetter» informiert Sie zudem über die Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen – beispielsweise für die Aufführungen der Thunerseespiele oder des Freilichttheaters «Der Richter und sein Henker». Laden Sie «Wetter-Alarm» jetzt im App Store oder über Google Play herunter. Mehr Informationen und Sicherheitstipps: www.wetteralarm.ch Engagement Schluchttheater Die GVB Kulturstiftung unterstützt den Verein Schluchttheater. Dieser lässt den bekannten Dürrenmatt-Krimi «Der Richter und sein Henker» neu aufleben. Das Stück wird vom 11. August bis 10. September 2016 als Freilichttheater in Schernelz aufgeführt – dem Ort, wo Friedrich Dürrenmatt einst lebte und diesen Kriminalroman niederschrieb. Informationen und Tickets: www.schluchttheater.ch 7 GVBINFO NR. 1 | MAI 2016 Haus & Garten Ein Familiengarten im Handumdrehen. Verwandeln Sie Ihren Umschwung mit wenig Aufwand in ein kinderfreundliches Spielparadies. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Spielideen mit einer Bastelstunde für Gross und Klein verbinden. Unter freiem Himmel lässt sich die Sommerzeit am besten geniessen. Während Erwachsene dem Grillplausch frönen, zieht es die Jüngsten auf Spielplätze und in die Badi. Doch 8 es muss nicht immer auswärts sein – auch die eigenen vier Hecken bieten Platz zum Spielen. Mit einfachen Mitteln entsteht ein Familiengarten voller abwechslungsreicher Spielstationen. GVB Services AG Idee Nr. 1: Wasserplausch aus der Flasche. Wem an einem heissen Sommertag trotz erfrischenden Getränken nach einer Abkühlung ist, dem kommen leergetrunkene PET-Flaschen wie gerufen. Denn aus einer grossen Plastikflasche lässt sich im Nu ein kinderfreundlicher Wassersprinkler basteln. Befestigen Sie die Flasche einfach mit genügend festem und wasserdichtem Klebeband am Gartenschlauch. Die Löcher auf der Oberseite stechen Sie mit einer Ahle oder einem grossen Nagel in die Flasche. Die auf dem Boden liegende Unterseite lassen Sie unverändert. Weniger Löcher bewirken übrigens oft mehr, da die Wasserstrahlen so stärker spritzen. Und jetzt Wasser marsch! Idee Nr. 2: Verkehrte Welt. Auf den Kopf gestellt, eröffnen Kindermöbel ganz neue Möglichkeiten. Beispielsweise zum Ringewerfen – ein altbekanntes und beliebtes Spiel und vor allem: leicht selbst gemacht. Stellen Sie einen Hocker oder einen Kindertisch verkehrt herum auf, werden Tisch- oder Stuhlbeine zu Zielstangen, die es mit Spielringen zu treffen gilt. Die Spielringe können Sie mühelos aus alten Zeitungen basteln: Papier zu einem länglichen Wulst zusammenrollen, die Enden mit Klebeband verbinden, fertig. Als Option finden Sie gummierte Ringe in jeder Spielzeugabteilung. Und um das Spiel spannender zu machen, beschriften Sie die einzelnen Stuhl- oder Tischbeine mit Zahlen – so gibts für jeden Treffer unterschiedlich viele Punkte. Idee Nr. 4: Vom Plättli zum Städtli. Haben Sie gerade Ihren Sitzplatz neu verlegt oder eine Gartenbegrenzung angelegt? Alte Plättli und übrig gebliebene Begrenzungssteine eignen sich hervorragend als Strassentrasse für Spielzeugautos. Einfach die Steine aneinanderreihen und mit Kreide Mittellinien, Stoppbalken und Parkfelder aufzeichnen. Die eigene Kleinstadt kann beliebig ausgebaut werden: Halbrunde Rindenteile oder restliche Firstziegel werden zu Tunneln, Blumentopfuntersetzer dienen als Zentrum von Kreiseln und Pflastersteine werden zu Häuserblocks – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! Idee Nr. 3: Das erste Eigenheim. Vielen Kindern geht es genau wie Erwachsenen: Sie träumen vom eigenen Haus. Mit einem Unterschied – der Kinderwunsch ist etwas einfacher zu erfüllen. Sie brauchen dazu einen Hula-Hoop-Reifen, ein grosses Tuch – das kann auch ein ausgedienter Duvetbezug sein – und etwas Schnur. Schlagen Sie das Tuch über den Hula-Hoop-Reifen und fixieren sie es rundherum mit Sicherheitsnadeln. An drei gleichmässig verteilten Stellen am Reifen befestigen Sie je ein Stück Schnur. Jetzt hängen Sie den Reifen mit den Schnüren an einen Ast oder einen Zaun – fertig ist das Rückzugsgebiet Ihrer Kleinsten. Vielfältige Gartenideen für den Sommer: www.hausinfo.ch 9 GVBINFO NR. 1 | MAI 2016 Ein Fall für die GVB Gebäudeversicherung Bern Blitzschlag in Wiedlisbach. einen Wasserschaden durch Regen zu verhindern. Der zuständige GVB-Schätzungsexperte Jörg Ryf fasst zusammen: «Herr Fankhauser hatte grosses Glück im Unglück. Nur dank seines überlegten Handelns konnte Schlimmeres verhindert werden.» Letztlich musste nur ein Teil des Firsts neu gezimmert und der Dachabschnitt neu gedeckt werden. Ein glimpflicher Ausgang, wenn man bedenkt, was alles hätte passieren können. Und das Wichtigste: Mensch und Tier kamen mit dem Schrecken davon. Auch im wiederhergestellten Stall immer griffbereit: der Feuerlöscher. Nur dank der blitzschnellen Reaktion des 89-jährigen Pferdezüchters ging der Blitzschlag in seinen Hof glimpflich aus. An den wolkenverhangenen Abend des 14. Juni 2015 erinnert sich Max Fankhauser sehr genau: «Ich sah mir gerade die Tagesschau an – plötzlich gab es einen ohrenbetäubenden Knall und das ganze Haus wurde durchgeschüttelt. Das Bild des Fernsehers war augenblicklich schwarz.» Direkt unter dem grossen Heuspeicher befinden sich neben dem Kuhstall auch die Boxen der wertvollen Zuchtpferde. Der Pferdezüchter und sein Mitarbeiter fassten sich ein Herz, packten die griffbereiten Staubfeuerlöscher und zielten in die Höhe. Fankhauser gibt zu: «Zu Beginn glaubten wir nicht daran, dass wir das Haus noch retten können.» Doch als wenige Minuten später die Feuerwehr Jurasüdfuss mit einem Grossaufgebot anrückte, waren die Flammen bereits bezwungen. Nur einige Glutherde mussten noch von den Profis gelöscht werden. Zudem wurde das Dach provisorisch abgedeckt, um Sofort eilte der rüstige Hofbesitzer nach draussen, wo er sah, dass der Dachfirst des grossen Bauernhauses lichterloh brannte: «Im Heuspeicher fiel ein stiebender Glutregen von oben herab – wie ein Zuckerstock am 1. August.» Geistesgegenwärtig rief er seinem ebenfalls aufgeschreckten Nachbarn zu, umgehend die Feuerwehr zu alarmieren. «Ich wusste, jetzt geht es um Minuten» – Fankhauser sollte recht behalten. 10 Max Fankhausers grösster Stolz: Zuchtstute Fayarah wurde 2010 zur Miss Schweiz gekürt. Später bedankte sich die Einsatztruppe der Feuerwehr Jurasüdfuss beim Hofbesitzer mit einer guten Flasche Wein für seine vorbildliche Reaktion. Darauf ist Fankhauser als ehemaliger Löschzugchef stolz – verschmitzt meint er: «Die waren doch heilfroh, dass ich ihnen die ganze Arbeit abgenommen habe!» Was tun, wenns brennt? Wenn trotz allen Vorsorgemassnahmen ein Feuer ausbricht, gilt es, ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Denn im Ernstfall kann die richtige Vorgehensweise nicht nur Hab und Gut, sondern vor allem auch Leib und Leben retten. Die wichtigste Verhaltensregel lautet: Feuerwehr 118 alarmieren, retten, löschen – in dieser Reihenfolge. Was im Brandfall zu beachten ist und wie Sie genau reagieren sollten, erfahren Sie in der informativen Broschüre «Was tun, wenns brennt». Und mit der neuen GVB-Infotafel können Sie die Brandfall-Verhaltensregeln im Treppenhaus, in der Garage oder in Ihrem Betrieb für alle sichtbar anbringen – sicher ist sicher. Jetzt Broschüre und Infotafel kostenlos bestellen: www.gvb.ch/publikationen Hausexperte GVB Privatversicherungen AG Ist Ihre Liegenschaft erdbebensicher? Stärkere Erdbeben treten hierzulande glücklicherweise selten auf. Doch schon kleinere Erschütterungen können je nach Bauart grosse Gebäudeschäden verursachen. GVB-Erdbebenexperte Ueli Schlunegger erklärt, wie Gebäude erdbebenfit gemacht werden. Ueli Schlunegger, Holzingenieur und GVB-Erdbebenexperte Täglich bebt in der Schweiz leicht die Erde. Treten stärkere Erschütterungen auf, sind nicht erdbebengerecht erstellte Gebäude potenziell einsturzgefährdet. Mit vorsorglichen Massnahmen beugen Sie diesem Risiko vor. Erdbebensicheres Bauen. Herausgeberin GVB Gruppe: – Gebäudeversicherung Bern – GVB Privatversicherungen AG – GVB Services AG © GVB Redaktion Abteilung Kommunikation Stephanie Kriesel (Leitung) Alexandra Siegrist Papiermühlestrasse 130 3063 Ittigen Telefon 0800 666 999 [email protected] www.gvb.ch – Wie Gebäude erdbebensicher gemacht werden, regeln die 2003 eingeführten schweizerischen SIA-Normen 260 bis 267. Zentral ist die Standfestigkeit des Tragwerks: Sie muss durch aussteifende Elemente gewährleistet sein, um Menschenleben zu schützen. – Die SIA-Baunormen sind so ausgelegt, dass ein Haus die erwarteten Bodenbewegungen eines Erdbebens bis zur MomentenMagnitude 5,5 bis 6,0 übersteht, ohne einzustürzen. Schäden am Gebäude, wie beispielsweise Risse in der Fassade, können dennoch entstehen. – Neubauten müssen grundsätzlich gemäss den SIA-Normen erdbebensicher geplant und gebaut werden. Stellen Sie als Bauherr sicher, dass von Anfang an ein Erdbebenspezialist miteinbezogen wird – so können Sie die Kosten optimieren. tionelle Mängel vorliegen und schlägt bei Bedarf Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit vor. – Entsprechende Massnahmen können die stärkere Aussteifung des Tragwerks durch zusätzliche Betonwände oder Holzplatten sowie die besondere Befestigung von sekundären Bauteilen wie Fassaden oder abgehängten Decken sein. – Die Umsetzungskosten sind stark von der jeweiligen Liegenschaft und den festgestellten Mängeln abhängig. Auf Nummer sicher: die Erdbebenversicherung. Von Erdbeben verursachte Gebäudeschäden und indirekte Folgeschäden sind durch die obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt. Das betrifft zum Beispiel Risse in der Fassade oder durch einen erdbebenbedingten Leitungsbruch entstandene Wasserschäden. Eine Deckungslücke, die gravierende Folgen haben kann. Mit der Zusatzversicherung GVB Terra der GVB Privatversicherungen AG sichern Sie entsprechende Risiken ab. Erdbebensicheres Umbauen. – Wenn Sie die Erdbebensicherheit Ihres bestehenden Hauses überprüfen wollen, ziehen Sie einen spezialisierten Bauingenieur oder Planer bei. Dieser klärt ab, ob konzep- Mehr über Erdbebengefahren und alle Infos zur Erdbebenversicherung GVB Terra: www.gvb.ch/terra 11 GVBINFO NR. 1 | MAI 2016 Service Gebäudeversicherung Bern Leserwettbewerb 250× 2 Tic kets Thunersee spiele für die zu gewinne Blitze entwickeln bei der Energieentladung sehr hohe Temperaturen. Wie heiss kann ein Blitz an der Einschlagstelle werden? A Höchstens 300 °C B Ungefähr 3000 °C C Bis zu 30000 °C Teilnahme Kreuzen Sie auf der beiliegenden Antwortkarte die richtige Lösung an und wählen Sie Ihren Wunschtermin. Alternativ können Sie die Lösung und Ihren Wunschtermin per E-Mail an [email protected] senden oder auf www.gvb.ch/wettbewerb eingeben. Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2016. Unser Kundencenter – immer für Sie da. n Unter allen Einsendungen werden 250 × 2 Eintrittskarten für die Thunerseespiele 2016 verlost. Die Gewinner des Wettbewerbs werden bis am 13. Juni 2016 schriftlich benachrichtigt und erklären sich mit einer namentlichen Nennung einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Preise können nicht in bar ausbezahlt werden. Mitarbeitende der GVB Gruppe sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Adressdaten können der Thunerseespiele AG und den GVB-Gruppengesellschaften für Marketingzwecke zur Verfügung gestellt werden. Antworten auf häufige Kundenfragen. Kontakt Gratisnummer: E-Mail: 0800 666 999 [email protected] Öffnungszeiten Bei Notfällen ist das Kundencenter rund um die Uhr erreichbar. Für Beratungen, Adressänderungen und sonstige Anfragen sind wir während unserer Bürozeiten für Sie da. Montag–Freitag: 07.30–12.15 Uhr und 13.15 –17.30 Uhr Tipp Bitte geben Sie uns bei der Kontaktaufnahme Ihre Vertragsnummer an. So können wir Ihr Anliegen schneller beantworten. www.gvb.ch/kundencenter 12 Was ist genau der Gebäudeversicherungswert? Der Versicherungswert einer Liegenschaft wird von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) ermittelt. Er entspricht den Wiederaufbaukosten des Gebäudes in gleicher Grösse, im gleichen Ausbaustandard, zur gleichen Nutzung und am gleichen Standort. Im Schadensfall dient er als Berechnungsgrundlage für die Entschädigung. Entspricht der Versicherungswert dem Verkehrswert oder dem amtlichen Wert? Weder noch. Der Versicherungswert ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert, welcher den Marktwert eines Gebäudes beziffert und zum Beispiel auch das Bauland mit einschliesst. Ebenfalls ist er nicht gleichbedeutend mit dem amtlichen Wert, welcher durch die Steuerbehörde ermittelt wird und ausschliesslich zu fiskalischen Zwecken dient. Wie hoch ist der Versicherungswert meiner Liegenschaft? Die Höhe des Gebäudeversicherungswerts finden Sie auf Ihrer aktuellen Versicherungspolice. Die GVB passt den Versicherungswert automatisch dem Baukostenindex an, wenn dieser steigt oder sinkt. Bei diesen Anpassungen werden bauliche Veränderungen jedoch nicht berücksichtigt. Bitte denken Sie daran, vor Umbauten die Bauversicherung anzumelden und danach eine Neuschätzung durchführen zu lassen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Neuschätzung alle 15 Jahre. Informationen und Anmeldung zur Gebäudeschätzung: www.gvb.ch/schaetzung
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