Kundeninformation der GVB Gruppe Nr. 1 | Mai 2016
Blitzschlag
So schützen Sie sich
und Ihr Eigenheim.
Seiten 2–5
Sportlich
Familientauglich
Erdbebensicher
Engagement für die Tissot Arena
in Biel. Seiten 6– 7
Ideen für Spiel und Spass
im Garten. Seiten 8–9
Schutzmassnahmen für
bestehende Gebäude
und Neubauten. Seite 11
GVBINFO NR. 1 | MAI 2016
Thema
Gebäudeversicherung Bern
Blitze: faszinierend
und brandgefährlich.
Grüessech
Blitzschutz
lohnt sich.
Blitzschläge sind überraschend, einschüchternd und richten meist grosse Schäden an.
In unserem Schwerpunkt zeigen wir Ihnen
auf, wie Sie Ihr Eigenheim vor dieser Gefahr
«Profitieren Sie vom
GVB-Kostenbeitrag.»
schützen können. Dieser lohnt sich jetzt
besonders: Bei der Installation eines Blitzschutzsystems unterstützen wir Sie mit
einem grosszügigen Kostenbeitrag.
Auch Erdbeben gehören zu den Gefahren für
Ihr Gebäude. Unser Hausexperte gibt Tipps,
wie Sie Ihr Haus erdbebenfit machen können.
Zudem in der aktuellen GVB-Info: Ideen, wie
Sie Ihren Garten in ein Spielparadies für Kinder verwandeln. Für weitere Tipps rund ums
Haus empfehle ich Ihnen unsere Wissensplattform www.hausinfo.ch
Sie gelten als eindrückliches Naturschauspiel und stellen
zugleich eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch,
Tier und Gebäude dar: Blitze. Jeder dritte Feuerschaden an
Gebäuden wird durch einen Blitzeinschlag verursacht.
Wie kann man das Risiko minimieren und sich vorsorglich gegen mögliche Schäden absichern?
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.
Ueli Winzenried,
Vorsitzender der Geschäftsleitung,
Gebäudeversicherung Bern
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Nicht minder beeindruckend als der Anblick
von grellen Blitzen am düsteren Himmel sind
diese Zahlen über die Gewitterlichter: Die
Schweiz registriert jedes Jahr rund 200 000
Blitzeinschläge. Allein im Kanton Bern entstehen dadurch jährlich Gebäudeschäden in
der Höhe von 3,5 Millionen Franken.
Ein unberechenbares
Wetterphänomen.
Als Faustregel gilt: Vergehen zwischen Blitz
und Donner weniger als drei Sekunden, besteht akute Einschlaggefahr in der näheren
Umgebung. Doch Blitzschläge lassen sich
nicht vorhersagen, was sie zur tückischen
Gefahr macht. Und entgegen der weit verbreiteten Meinung schlagen sie auch nicht
immer ins höchste Objekt in der Umgebung
ein. Je nach Windrichtung ist genauso gut
möglich, dass der Blitz ein weniger hohes
Gebäude in der Nähe von Türmen, Bäumen
oder Hochspannungsleitungen trifft. Ebenso
kann ein Haus innert kurzer Zeit doppelt
getroffen werden – ein Blitzschlag schützt
nicht vor weiteren Einschlägen.
Was passiert
bei einem Blitzschlag?
An der Einschlagstelle können Blitze Temperaturen von bis zu 30 000 °C erreichen. Dazu
entwickeln sie bis zu 200 000 Ampère Stromstärke und extrem hohe elektrische Spannungen. Trifft ein solch gewaltiges Energiebündel auf brennbares Material, kann leicht
ein Feuer ausbrechen. Auch elektronisch
schlecht leitendes Material wie beispielsweise ein feuchter Balken birgt Gefahren,
weil beim Blitzeinschlag die vorhandene
Feuchtigkeit explosionsartig verdampft und
das Holz auseinandergerissen wird. Nur bei
einem Einschlag in gut leitendes Material –
wie etwa Metall – steigen die Temperaturen
nicht so hoch an und die Energie kann kontrolliert abgeleitet werden. Diese Eigenschaft
macht sich ein modernes Blitzschutzsystem
zu Nutze.
einer Erdung. Der elektrische Strom des Blitzes wird über metallene Fangleiter auf dem
Dach eingefangen und über die Ableiter an
der Fassade gezielt in den Boden geleitet.
Man kann sich diesen sogenannten äusseren
Blitzschutz wie einen Metallkäfig vorstellen,
der das Gebäude schützend umgibt. Die
Erdung erfolgt entweder über ein im Gebäudefundament einbetoniertes Stahlband
Blitzschutzsysteme
oder über eine Ringleitung aus Kupferdraht,
verhindern Schlimmeres.
die rund 70 Zentimeter unter der ErdoberEines vorweg: Blitzschutzsysteme verhindern fläche und mit etwa 1 Meter Abstand ums
die Einschläge nicht, sondern sie schützen Ge- Haus verläuft. Letztere Variante lässt sich
bäude und deren Bewohner vor folgenschwe- ohne grossen Aufwand auch bei bestehenden Bauten installieren.
ren Schäden, indem sie die
Denn der Boden muss für
Energie von Blitzen sicher
ableiten. Für grosse und öf- Ein Blitzschutzsystem die Verlegung der Ringerdung nicht extra auffentliche Gebäude ist der umhüllt das Gebäude
gegraben werden, stattBlitzschutz gesetzlich vor- wie ein schützender
dessen wird die Leitung
geschrieben. Rund ein DritMetallkäfig.
dank neustem Verfahren
tel der 60 000 Blitzschutz«endoskopisch» verlegt.
systeme im Kanton Bern
befinden sich an Orten, wo
Bodenbeläge, Gartensich viele Menschen versammeln: Bahnhöfe, mauern und anschliessende Gebäude bleiMehrzweckhallen, Kirchen und Hotels. Die ben bei der Installation unangetastet.
überwiegende Mehrheit der Systeme entfällt jedoch auf Liegenschaften von Wohneigentümern, die sich und ihr Haus freiwillig Eine Investition,
vor den Folgen eines Blitzschlags schützen.
die sich lohnt.
Vom Dach in den Boden.
Blitzschutzsysteme bestehen aus einer netzförmigen Fangeinrichtung, Ableitungen und
Die Installationskosten für ein Blitzschutzsystem sind von Form und Grösse des Gebäudes
sowie von den verwendeten Baumaterialien
abhängig. In der Regel ist bei Nachrüstungen
an bestehenden Gebäuden mit Aufwänden
So funktioniert ein Blitzschutzsystem.
Fundamenterdung
Ringerdung
Fangnetz mit Ableitungen
Ableitungen aus Dachrinne
und Ablaufrohren
Fundamenterder
Ringerder
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GVBINFO NR. 1 | MAI 2016
Egal ob Flach- oder Schrägdach: Alle Aufbauten müssen in das Blitzschutzsystem integriert werden.
von 5000 bis 8000 Franken zu rechnen. Beim
Neubau eines Einfamilienhauses belaufen sich
die Kosten auf rund 3000 Franken. Die Ausgaben für den Blitzschutz können selbstverständlich als Investitionen von den Steuern
abgezogen werden, jedoch nicht als werterhaltende Massnahmen.
Der Unterhaltsaufwand für eine fachgerecht
installierte und kontrollierte Blitzschutzanlage ist äusserst gering. Der Installateur sollte
die Anlage alle zehn Jahre und in jedem Fall
nach einem Blitzschlag kontrollieren. Ein Blitzschutzsystem ist also in jeder Hinsicht eine
lohnende und nachhaltige Investition zum
Wohl von Mensch, Tier und Gebäude.
Kostenlose App
«Wetter-Alarm» mit regionalen
Unwetterwarnungen:
www.gvb.ch/wetter-alarm
Präventionsaktion: Blitzschnell blitzsicher.
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) steht Ihnen beim Thema
Blitzschutz nicht nur beratend zur Seite, sondern unterstützt
Sie bei der Installation eines Blitzschutzsystems auch finanziell.
Nutzen Sie das vorteilhafte Angebot und schützen Sie Ihre
Liegenschaft mit einer sinnvollen und unkomplizierten
Investition vor folgenschweren Schäden durch Blitzschlag.
Unterstützender Kostenbeitrag
Wenn Sie sich jetzt für die Installation eines freiwilligen Blitzschutzsystems entscheiden, übernimmt die GVB bis zu 2500 Franken der
Installationskosten. Das aktuelle Angebot gilt für Einfamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser bis 12 Parteien, Bauernhöfe und Gewerbeliegenschaften. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach der Versicherungssumme Ihres Gebäudes – diese finden Sie auf Ihrer GVB-Police.
Versicherungssumme
Bis CHF 800 000.–
Bis CHF 1 500 000.–
Ab CHF 1 500 000.–
Kostenbeitrag ans Blitzschutzsystem
CHF 1500.–
CHF 2000.–
CHF 2500.–
So gehen Sie vor
– Laden Sie einen oder mehrere Spenglermeister, Elektriker oder Dachdecker mit Erfahrung im Bau von Blitzschutzsystemen zur Offerterstellung ein. Die GVB gibt keine Referenzen ab, aber wir empfehlen Ihnen,
Firmen zu berücksichtigen, deren Mitarbeitende den Fachausweis
«Äusserer Blitzschutz VKF» vorweisen können. Dieses eidgenössische
Zertifikat befähigt den Experten, eine realistische Offerte zu erstellen
und das System nach dem neusten Stand der Technik zu installieren.
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en, führt die GVB eine fachliche Projekt– Wenn Sie wünschen,
se können Sie mit unserem Formular
prüfung durch. Diese
«Projektprüfung» beantragen.
zschutzsystem vom Spezialisten
– Lassen Sie das Blitzschutzsystem
ren. In der Regel dauern die Arbeiten
Ihrer Wahl installieren.
einen Tag.
hutzsystem installiert ist, senden Sie uns
– Sobald das Blitzschutzsystem
est und Ihren Antrag auf Kostenbeteilidas Installationsattest
eldet sich ein Blitzschutzfachmann aus
gung zu. Darauf meldet
-Team «Blitzsicher» bei Ihnen für einen
dem Hausexperten-Team
me der Anlage. Vor Ort kontrolliert er die
Termin zur Abnahme
gen Vorschriften und überprüft das System
Einhaltung der gültigen
unktionstüchtigkeit. Als Bestätigung wird
auf einwandfreie Funktionstüchtigkeit.
abschliessend eine Qualitätsplakette angebracht.
ystem mängelfrei, wird Ihnen die Kosten– Ist das Blitzschutzsystem
esen.
beteiligung überwiesen.
Alle Informationen,
ormationen, hilfreiche
Broschüren
üren und die benötigten Formulare:
www.gvb.ch/blitz
Nachgefragt
« Bei einem Blitzschlag ist von
zersplitterten Ziegeln bis zum
Vollbrand alles möglich.»
Urs Kallen ist Fachverantwortlicher Elektro- und Blitzschutz bei der GVB
im Hausexpertenteam «Blitzsicher».
Bestellen Sie kostenlos die Broschüre zur
Präventionsaktion «Blitzschnell blitzsicher»
mit der beiliegenden Antwortkarte.
Herr Kallen, was ist eigentlich der
Unterschied zwischen einem Blitzableiter
und einem Blitzschutzsystem?
Umgangssprachlich versteht man unter einem
Blitzableiter einen Metallstab auf dem Hausdach, der den einschlagenden Blitz «einfängt».
In der Fachsprache bezeichnen wir damit den
Bestandteil des Blitzschutzsystems, der den Blitzstrom zur Erdung ableitet. Meist ist dies das
Fallrohr des Dachwassers oder ein Kupferdraht.
Das komplette Blitzschutzsystem besteht aus
Fangleiter, Ableiter sowie Fundament- oder
Ringerder.
«Äusserer Blitzschutz VKF» beraten lassen.
Ebenfalls empfehlenswert ist eine Gebäudebesichtigung vor Ort, so können alle Möglichkeiten von Anfang an berücksichtigt werden.
Warum ist ein Blitzschutzsystem sinnvoll?
Ein Blitzschutzsystem leitet den extrem starken
Blitzstrom ausserhalb des Gebäudes ab. Damit
wird vermieden, dass mehrere Tausend Ampère
durch das Innere des Gebäudes fliessen.
Bei einem direkten Blitzschlag können Sie mit
diesem System das Risiko stark minimieren,
dass Menschen und Tiere gefährdet werden und
möglicherweise immense Schäden am Gebäude
und an dessen Elektronik entstehen.
Welche Schäden können bei
einem Blitzschlag entstehen?
Wir unterscheiden zwischen äusserem und
innerem Blitzschutz, und damit auch zwischen
äusseren und inneren Schäden am Gebäude.
Erstere betreffen Beschädigungen am Dach,
an der Konstruktion und an Fassaden. Bei der
Gebäudehülle ist von kleineren Schäden wie
zersplitterten Ziegeln bis zur vollständigen
Zerstörung durch einen Brandfall alles möglich.
Mit inneren Schäden sind Beeinträchtigungen
der Gebäudeinstallation gemeint, beispielsweise der Ausfall von Elektroleitungen durch
Überspannung. Diese können auch Schäden
an Haushaltsgeräten wie Fernsehern oder
Computern hervorrufen. Gerade Datenträger,
die unwiederbringliche Dokumente und Fotos
enthalten können, sind sensibel und sollten
vor Überspannungen geschützt werden.
Wie gehe ich beim Einbau eines Blitzschutzsystems vor und was muss ich beachten?
Achten Sie bei der Zusammenarbeit mit einem
Spengler-, Elektriker- oder Dachdeckerunternehmen darauf, dass Sie sich von einem
ausgewiesenen Experten mit dem Fachausweis
Schützt ein Blitzschutzsystem auch vor
Schäden an Haushaltsgeräten?
Ein äusseres Blitzschutzsystem alleine kann
nicht direkt vor Schäden an Haushaltgeräten
schützen. Diese können nur in Kombination mit
dem inneren Blitzschutz vermieden werden.
Wie kann ich Haushaltsgeräte vor
Schäden durch Blitzschlag schützen?
Die GVB empfiehlt als Basis ein Blitzschutzsystem. Damit auch die Geräte im Gebäude
geschützt sind, sollte sowohl ein Potenzialausgleich als auch ein Überspannungsschutz
durch eine Fachfirma installiert werden. Ein
Elektroplaner oder Elektroinstallateur hilft hier
gezielt weiter.
Vielen Dank für das interessante und
aufschlussreiche Gespräch.
Präventionsaktion:
Steckdosenleiste mit
Überspannungsschutz.
Schützen Sie Computer, Fernseher und
andere empfindliche Geräte vor Überspannungsschäden – jetzt zum Spezialpreis
von nur CHF 39.– statt CHF 49.–.
Bestellen Sie die Steckdosenleiste mit
der beiliegenden Antwortkarte.
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GVBINFO NR. 1 | MAI 2016
Engagement
GVB Gruppe
Unterstützung für die modernste
Sportstätte der Schweiz.
© Archiv ESB
Die neue Tissot Arena in Biel beherbergt das weltweit
grösste stadionintegrierte Solarkraftwerk. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistete bereits beim Bau
unkomplizierte Hilfe.
Im Osten Biels steht seit Herbst 2015 ein
wahres Bijou. Nach neun Jahren Planung und
zweieinhalb Jahren Bauzeit verfügt die Stadt
mit der Tissot Arena über die modernste
Sportstätte der Schweiz: ein Duplex-Stadion
für 6500 Zuschauer im Eishockeyrink und
5100 Gästen in der Fussballarena. Verbunden
sind sie durch ein Parkhaus mit 750 Plätzen,
dazu kommen eine Curlinghalle, vier Aussenfussballfelder, Einkaufsläden und Kinos.
GVB: schnelle Hilfe nach
«Gonzalo».
Der Bau verlief nicht ganz störungsfrei. In der
Nacht auf den 21. Oktober 2014 fegte Sturm
«Gonzalo» über die Schweiz und verursachte
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auch auf der Baustelle der Tissot Arena
hohen Schaden: Rund 2400 Quadratmeter
Flachdachaufbau riss der Sturmwind bis auf
die Tragkonstruktion weg. Dabei wurden
Glasoberlichter und Dachränder beschädigt,
zudem Lüftungsaufbauten weggerissen und
weit in der Umgebung verstreut. Glücklicherweise kamen keine Menschen zu
Schaden. Die Gebäudeversicherung Bern
leistete schnelle Hilfe und bewilligte umgehend Sicherungsarbeiten, um weitere
Schäden und Gefährdungen zu verhindern.
Der Gesamtschaden belief sich auf 230 000
Franken. «Auch ohne genauen Kostenüberblick wurden die Reparaturarbeiten sofort
ausgeführt», erklärt der zuständige Schätzungsexperte André Ryf von der GVB. «Mit
diesem unkomplizierten Zugeständnis konn-
ten wir weitere Bauverzögerungen auf ein
Minimum beschränken.»
1085 Brandschutztüren
eingebaut.
Auf dem Flachdach der Eissportanlagen wurde
danach eine Weltneuheit installiert: ein
Solarkraftwerk mit rund 8100 Solarmodulen.
Das weltweit grösste stadionintegrierte
Solarkraftwerk produziert seit seiner Inbetriebnahme im Juli 2015 sauberen Strom für
durchschnittlich 470 Haushalte – «störungsfrei», bemerkt Peter Kissling vom Betreiber
Energie Service Biel (ESB). Andernfalls ist
vorgesorgt: Die Solaranlage ist mit der freiwilligen Zusatzversicherung «GVB Solar» der
In Kürze
GVB Privatversicherungen AG unter anderem
auch gegen technische Schäden wie Kurzschlüsse oder Überspannung versichert – inklusive allfälliger Ertragsausfälle.
Im Rahmen des kantonalen Auftrags überwachte die Gebäudeversicherung Bern darüber hinaus die Erstellung und Realisierung
des Brandschutzkonzeptes. Insgesamt 1085
Brandschutztüren und -tore wurden dazu
eingebaut. Anspruchsvoll sei vor allem die
Planung der Fluchtwege gewesen, sagt
Theo Bühlmann, Leiter Prävention und Intervention bei der GVB. Der mit dem Brandschutzkonzept betraute Partner habe sehr
gute Arbeit geleistet, sodass es zu keinerlei
Problemen gekommen sei. Als «Zeichen
des Goodwills», wie Theo Bühlmann betont,
finanzierte die GVB eine im Vergleich zur
gesetzlichen Mindestanforderung grössere
und deutlichere Kennzeichnung aller Fluchtwege.
Die Versicherungen und Dienstleistungen
der GVB Gruppe bieten der Tissot Arena
und ihren Gästen also auf vielfältige Weise
einen optimalen Gesamtschutz.
Überschussbeteiligung
Wieder gute Nachrichten
für die Versicherten.
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) lässt
ihre Kundinnen und Kunden an positiven
Geschäftsergebnissen teilhaben: Schon
beim Bezahlen der Jahresprämien von 2014,
2015 und 2016 durften sie sich dank der
Überschussbeteiligung über einen Rabatt
freuen. Und nun stellt die GVB wieder
25 Millionen Franken zur Verfügung, um den
Versicherten eine Reduktion von 14 Prozent
auf den Jahresprämien 2017 zu gewähren.
Der Rabatt betrug 2014 und 2015 ebenfalls
14 Prozent. Für die Prämienrechnung
des laufenden Jahres erlaubte das ausserordentlich gute Geschäftsjahr 2014 sogar
eine Prämienreduktion von 17 Prozent.
Aber auch 2015 war für die GVB ein solides
Jahr mit relativ tiefen Schadenszahlen und
einem positiven Geschäftsabschluss.
Dahinter verbergen sich einzelne grössere
Unwetterereignisse, bei denen die Hausexperten den Betroffenen vor Ort schnell
und kompetent zur Seite standen. So kam
es etwa im Mai vorab in der Region
Bielersee zu einem bedrohlichen Hochwasser. Im Juni führten Unwetter und Hagel
zu weiteren grossen Gebäudeschäden.
Hinzu kamen einige Totalschäden durch
Brände. Die Gesamtschadenssumme für
Feuer- und Elementarschäden betrug 2015
69,4 Millionen Franken (Elementarschäden:
28,4 Millionen Franken; Feuerschäden: 41,0
Millionen Franken). Das sind zwei Millionen
mehr als im Vorjahr. Das Ergebnis liegt
aber erneut deutlich unter dem Mittel der
letzten Jahre (116,1 Millionen Franken).
Ende 2015 profitierten im Rahmen des Wettbewerbs zur Überschussbeteiligung auch
wieder drei gemeinnützige Institutionen
vom genossenschaftlichen Gedanken der
GVB. Die drei Hauptgewinner spendeten
je 3000 Franken an Pro Senectute Berner
Oberland, die Arbeitsgemeinschaft für
offene christliche Jugendarbeit in Langenthal
(acj) sowie die Help AG der Gemeinde für
Christus in Bern.
App «Wetter-Alarm» warnt neu auch
vor Hochwasser
Neu warnt Sie die App «Wetter-Alarm» – eine
kostenlose Dienstleistung der Gebäudeversicherung Bern und von Helvetia Versicherungen
– nicht nur vor drohenden Unwettern in Ihrer
Region, sondern auch bei Hochwassergefahr.
Die Erweiterung mit Hochwasserdaten und
Präventionstipps wurde in Zusammenarbeit mit
dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) umgesetzt. Die praktische Funktion «Event-Wetter»
informiert Sie zudem über die Durchführung
von Open-Air-Veranstaltungen – beispielsweise
für die Aufführungen der Thunerseespiele oder
des Freilichttheaters «Der Richter und sein
Henker». Laden Sie «Wetter-Alarm» jetzt im
App Store oder über Google Play herunter.
Mehr Informationen und
Sicherheitstipps:
www.wetteralarm.ch
Engagement Schluchttheater
Die GVB Kulturstiftung
unterstützt den Verein
Schluchttheater. Dieser
lässt den bekannten
Dürrenmatt-Krimi
«Der Richter und sein
Henker» neu aufleben.
Das Stück wird vom
11. August bis 10. September 2016 als Freilichttheater in Schernelz aufgeführt – dem Ort,
wo Friedrich Dürrenmatt einst lebte und diesen
Kriminalroman niederschrieb.
Informationen und Tickets:
www.schluchttheater.ch
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GVBINFO NR. 1 | MAI 2016
Haus & Garten
Ein Familiengarten
im Handumdrehen.
Verwandeln Sie Ihren Umschwung mit wenig Aufwand
in ein kinderfreundliches Spielparadies. Wir zeigen
Ihnen, wie Sie Spielideen mit einer Bastelstunde für
Gross und Klein verbinden.
Unter freiem Himmel lässt sich die
Sommerzeit am besten geniessen.
Während Erwachsene dem Grillplausch frönen, zieht es die Jüngsten
auf Spielplätze und in die Badi. Doch
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es muss nicht immer auswärts sein – auch
die eigenen vier Hecken bieten Platz
zum Spielen. Mit einfachen Mitteln entsteht ein Familiengarten voller abwechslungsreicher Spielstationen.
GVB Services AG
Idee Nr. 1:
Wasserplausch aus der Flasche.
Wem an einem heissen Sommertag trotz erfrischenden Getränken nach einer Abkühlung
ist, dem kommen leergetrunkene PET-Flaschen wie gerufen. Denn aus einer grossen Plastikflasche lässt sich im Nu ein kinderfreundlicher Wassersprinkler basteln. Befestigen Sie die
Flasche einfach mit genügend festem und wasserdichtem Klebeband am Gartenschlauch. Die
Löcher auf der Oberseite stechen Sie mit einer Ahle oder einem grossen Nagel in die Flasche.
Die auf dem Boden liegende Unterseite lassen Sie unverändert. Weniger Löcher bewirken
übrigens oft mehr, da die Wasserstrahlen so stärker spritzen. Und jetzt Wasser marsch!
Idee Nr. 2:
Verkehrte Welt.
Auf den Kopf gestellt, eröffnen Kindermöbel ganz neue Möglichkeiten. Beispielsweise zum Ringewerfen – ein altbekanntes
und beliebtes Spiel und vor allem: leicht selbst gemacht. Stellen
Sie einen Hocker oder einen Kindertisch verkehrt herum auf,
werden Tisch- oder Stuhlbeine zu Zielstangen, die es mit Spielringen zu treffen gilt. Die Spielringe können
Sie mühelos aus alten Zeitungen basteln:
Papier zu einem länglichen Wulst zusammenrollen, die Enden mit Klebeband verbinden, fertig. Als Option
finden Sie gummierte Ringe in
jeder Spielzeugabteilung. Und
um das Spiel spannender zu
machen, beschriften Sie die
einzelnen Stuhl- oder Tischbeine mit Zahlen – so gibts
für jeden Treffer unterschiedlich viele Punkte.
Idee Nr. 4:
Vom Plättli zum
Städtli.
Haben Sie gerade Ihren
Sitzplatz neu verlegt
oder eine Gartenbegrenzung
angelegt? Alte Plättli und übrig gebliebene Begrenzungssteine eignen sich hervorragend als Strassentrasse
für Spielzeugautos. Einfach die Steine aneinanderreihen und mit
Kreide Mittellinien, Stoppbalken und Parkfelder aufzeichnen.
Die eigene Kleinstadt kann beliebig ausgebaut werden: Halbrunde
Rindenteile oder restliche Firstziegel werden zu Tunneln, Blumentopfuntersetzer dienen als Zentrum von Kreiseln und Pflastersteine
werden zu Häuserblocks – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Idee Nr. 3:
Das erste
Eigenheim.
Vielen Kindern geht es genau wie Erwachsenen: Sie träumen vom eigenen Haus.
Mit einem Unterschied – der Kinderwunsch
ist etwas einfacher zu erfüllen. Sie brauchen
dazu einen Hula-Hoop-Reifen, ein grosses
Tuch – das kann auch ein ausgedienter Duvetbezug sein – und etwas Schnur. Schlagen
Sie das Tuch über den Hula-Hoop-Reifen und
fixieren sie es rundherum mit Sicherheitsnadeln. An drei gleichmässig verteilten Stellen
am Reifen befestigen Sie je ein Stück Schnur.
Jetzt hängen Sie den Reifen mit den Schnüren an einen Ast oder einen Zaun – fertig ist
das Rückzugsgebiet Ihrer Kleinsten.
Vielfältige Gartenideen für den Sommer:
www.hausinfo.ch
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GVBINFO NR. 1 | MAI 2016
Ein Fall für die GVB
Gebäudeversicherung Bern
Blitzschlag in Wiedlisbach.
einen Wasserschaden durch Regen zu verhindern.
Der zuständige GVB-Schätzungsexperte Jörg
Ryf fasst zusammen: «Herr Fankhauser hatte
grosses Glück im Unglück. Nur dank seines
überlegten Handelns konnte Schlimmeres
verhindert werden.» Letztlich musste nur
ein Teil des Firsts neu gezimmert und der
Dachabschnitt neu gedeckt werden. Ein
glimpflicher Ausgang, wenn man bedenkt,
was alles hätte passieren können. Und das
Wichtigste: Mensch und Tier kamen mit dem
Schrecken davon.
Auch im wiederhergestellten Stall immer griffbereit: der Feuerlöscher.
Nur dank der blitzschnellen
Reaktion des 89-jährigen
Pferdezüchters ging der
Blitzschlag in seinen Hof
glimpflich aus.
An den wolkenverhangenen Abend des
14. Juni 2015 erinnert sich Max Fankhauser
sehr genau: «Ich sah mir gerade die Tagesschau an – plötzlich gab es einen ohrenbetäubenden Knall und das ganze Haus wurde
durchgeschüttelt. Das Bild des Fernsehers
war augenblicklich schwarz.»
Direkt unter dem grossen Heuspeicher befinden sich neben dem Kuhstall auch die Boxen
der wertvollen Zuchtpferde. Der Pferdezüchter und sein Mitarbeiter fassten sich ein Herz,
packten die griffbereiten Staubfeuerlöscher
und zielten in die Höhe. Fankhauser gibt zu:
«Zu Beginn glaubten wir nicht daran, dass
wir das Haus noch retten können.»
Doch als wenige Minuten später die Feuerwehr Jurasüdfuss mit einem Grossaufgebot
anrückte, waren die Flammen bereits bezwungen. Nur einige Glutherde mussten
noch von den Profis gelöscht werden. Zudem
wurde das Dach provisorisch abgedeckt, um
Sofort eilte der rüstige Hofbesitzer nach
draussen, wo er sah, dass der Dachfirst des
grossen Bauernhauses lichterloh brannte:
«Im Heuspeicher fiel ein stiebender Glutregen von oben herab – wie ein Zuckerstock
am 1. August.» Geistesgegenwärtig rief er
seinem ebenfalls aufgeschreckten Nachbarn
zu, umgehend die Feuerwehr zu alarmieren.
«Ich wusste, jetzt geht es um Minuten» –
Fankhauser sollte recht behalten.
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Max Fankhausers grösster Stolz: Zuchtstute
Fayarah wurde 2010 zur Miss Schweiz gekürt.
Später bedankte sich die Einsatztruppe der
Feuerwehr Jurasüdfuss beim Hofbesitzer mit
einer guten Flasche Wein für seine vorbildliche
Reaktion. Darauf ist Fankhauser als ehemaliger Löschzugchef stolz – verschmitzt meint er:
«Die waren doch heilfroh, dass ich ihnen die
ganze Arbeit abgenommen habe!»
Was tun, wenns brennt?
Wenn trotz allen Vorsorgemassnahmen ein
Feuer ausbricht, gilt es, ruhig zu bleiben und
überlegt zu handeln. Denn im Ernstfall kann
die richtige Vorgehensweise nicht nur Hab
und Gut, sondern vor allem auch Leib und
Leben retten. Die wichtigste Verhaltensregel
lautet: Feuerwehr 118 alarmieren,
retten, löschen – in dieser Reihenfolge.
Was im Brandfall zu beachten ist und wie
Sie genau reagieren sollten, erfahren Sie in
der informativen Broschüre «Was tun, wenns
brennt». Und mit der neuen GVB-Infotafel
können Sie die Brandfall-Verhaltensregeln
im Treppenhaus, in der Garage oder in Ihrem
Betrieb für alle sichtbar anbringen – sicher
ist sicher.
Jetzt Broschüre und Infotafel
kostenlos bestellen:
www.gvb.ch/publikationen
Hausexperte
GVB Privatversicherungen AG
Ist Ihre Liegenschaft
erdbebensicher?
Stärkere Erdbeben treten hierzulande glücklicherweise
selten auf. Doch schon kleinere Erschütterungen können je nach Bauart grosse Gebäudeschäden verursachen.
GVB-Erdbebenexperte Ueli Schlunegger erklärt, wie
Gebäude erdbebenfit gemacht werden.
Ueli Schlunegger,
Holzingenieur und GVB-Erdbebenexperte
Täglich bebt in der Schweiz leicht die Erde.
Treten stärkere Erschütterungen auf, sind
nicht erdbebengerecht erstellte Gebäude potenziell einsturzgefährdet. Mit vorsorglichen
Massnahmen beugen Sie diesem Risiko vor.
Erdbebensicheres Bauen.
Herausgeberin
GVB Gruppe:
– Gebäudeversicherung Bern
– GVB Privatversicherungen AG
– GVB Services AG
© GVB
Redaktion
Abteilung Kommunikation
Stephanie Kriesel (Leitung)
Alexandra Siegrist
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen
Telefon 0800 666 999
[email protected]
www.gvb.ch
– Wie Gebäude erdbebensicher gemacht
werden, regeln die 2003 eingeführten
schweizerischen SIA-Normen 260 bis 267.
Zentral ist die Standfestigkeit des Tragwerks: Sie muss durch aussteifende Elemente gewährleistet sein, um Menschenleben zu schützen.
– Die SIA-Baunormen sind so ausgelegt, dass
ein Haus die erwarteten Bodenbewegungen eines Erdbebens bis zur MomentenMagnitude 5,5 bis 6,0 übersteht, ohne
einzustürzen. Schäden am Gebäude, wie
beispielsweise Risse in der Fassade, können
dennoch entstehen.
– Neubauten müssen grundsätzlich gemäss
den SIA-Normen erdbebensicher geplant
und gebaut werden. Stellen Sie als Bauherr
sicher, dass von Anfang an ein Erdbebenspezialist miteinbezogen wird – so können
Sie die Kosten optimieren.
tionelle Mängel vorliegen und schlägt bei
Bedarf Massnahmen zur Verbesserung der
Erdbebensicherheit vor.
– Entsprechende Massnahmen können die
stärkere Aussteifung des Tragwerks durch
zusätzliche Betonwände oder Holzplatten
sowie die besondere Befestigung von sekundären Bauteilen wie Fassaden oder
abgehängten Decken sein.
– Die Umsetzungskosten sind stark von der
jeweiligen Liegenschaft und den festgestellten Mängeln abhängig.
Auf Nummer sicher:
die Erdbebenversicherung.
Von Erdbeben verursachte Gebäudeschäden
und indirekte Folgeschäden sind durch die
obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt. Das betrifft zum Beispiel Risse in der
Fassade oder durch einen erdbebenbedingten
Leitungsbruch entstandene Wasserschäden.
Eine Deckungslücke, die gravierende Folgen
haben kann. Mit der Zusatzversicherung GVB
Terra der GVB Privatversicherungen AG sichern
Sie entsprechende Risiken ab.
Erdbebensicheres Umbauen.
– Wenn Sie die Erdbebensicherheit Ihres bestehenden Hauses überprüfen wollen, ziehen Sie einen spezialisierten Bauingenieur
oder Planer bei. Dieser klärt ab, ob konzep-
Mehr über Erdbebengefahren
und alle Infos zur
Erdbebenversicherung GVB Terra:
www.gvb.ch/terra
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GVBINFO NR. 1 | MAI 2016
Service
Gebäudeversicherung Bern
Leserwettbewerb
250× 2 Tic
kets
Thunersee
spiele für die
zu gewinne
Blitze entwickeln bei der Energieentladung
sehr hohe Temperaturen. Wie heiss kann
ein Blitz an der Einschlagstelle werden?
A
Höchstens 300 °C
B
Ungefähr 3000 °C
C
Bis zu 30000 °C
Teilnahme
Kreuzen Sie auf der beiliegenden Antwortkarte die richtige
Lösung an und wählen Sie Ihren Wunschtermin. Alternativ können Sie die Lösung und Ihren Wunschtermin per E-Mail an
[email protected] senden oder auf www.gvb.ch/wettbewerb
eingeben. Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2016.
Unser Kundencenter –
immer für Sie da.
n
Unter allen Einsendungen werden 250 × 2 Eintrittskarten für die Thunerseespiele 2016 verlost. Die Gewinner des Wettbewerbs werden bis am 13. Juni
2016 schriftlich benachrichtigt und erklären sich mit einer namentlichen
Nennung einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Preise können nicht in bar
ausbezahlt werden. Mitarbeitende der GVB Gruppe sind von der Teilnahme
am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Adressdaten können der Thunerseespiele AG und den GVB-Gruppengesellschaften für Marketingzwecke zur
Verfügung gestellt werden.
Antworten auf
häufige Kundenfragen.
Kontakt
Gratisnummer:
E-Mail:
0800 666 999
[email protected]
Öffnungszeiten
Bei Notfällen ist das Kundencenter rund
um die Uhr erreichbar.
Für Beratungen, Adressänderungen und
sonstige Anfragen sind wir während unserer Bürozeiten für Sie da.
Montag–Freitag: 07.30–12.15 Uhr und
13.15 –17.30 Uhr
Tipp
Bitte geben Sie uns bei der Kontaktaufnahme Ihre Vertragsnummer an. So können
wir Ihr Anliegen schneller beantworten.
www.gvb.ch/kundencenter
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Was ist genau der Gebäudeversicherungswert?
Der Versicherungswert einer Liegenschaft
wird von der Gebäudeversicherung Bern
(GVB) ermittelt. Er entspricht den Wiederaufbaukosten des Gebäudes in gleicher Grösse, im gleichen Ausbaustandard, zur gleichen Nutzung und am gleichen Standort. Im
Schadensfall dient er als Berechnungsgrundlage für die Entschädigung.
Entspricht der Versicherungswert
dem Verkehrswert oder dem amtlichen Wert?
Weder noch. Der Versicherungswert ist nicht
zu verwechseln mit dem Verkehrswert, welcher den Marktwert eines Gebäudes beziffert und zum Beispiel auch das Bauland mit
einschliesst. Ebenfalls ist er nicht gleichbedeutend mit dem amtlichen Wert, welcher
durch die Steuerbehörde ermittelt wird und
ausschliesslich zu fiskalischen Zwecken dient.
Wie hoch ist der Versicherungswert meiner Liegenschaft?
Die Höhe des Gebäudeversicherungswerts
finden Sie auf Ihrer aktuellen Versicherungspolice. Die GVB passt den Versicherungswert
automatisch dem Baukostenindex an, wenn
dieser steigt oder sinkt. Bei diesen Anpassungen werden bauliche Veränderungen jedoch nicht berücksichtigt. Bitte denken Sie
daran, vor Umbauten die Bauversicherung
anzumelden und danach eine Neuschätzung
durchführen zu lassen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Neuschätzung alle 15 Jahre.
Informationen und Anmeldung
zur Gebäudeschätzung:
www.gvb.ch/schaetzung