Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) Organisation Code: F263-0 2 d Seite: 1 / 4 Datum: 30.5.2016 Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) Einreichefrist: - für Frühlingssemester Ende KW03 / für Herbstsemester Ende KW33 für Neustudierende MSc LS vor Studienbeginn (Ende KW37 bzw. KW7) Name, Vorname Studierende(r):.............................................................................................................................. Studienjahrgang ZHAW: ....................................... Vertiefung (falls bekannt): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zeitpunkt der Dispensation (z. Bsp. FS16) ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ÜV erfasst Anzahl ECTS/ Workload Nicht bewilligt Modul/Kursbezeichnung An der ZHAW (zu dispensierende Leistung) Bewilligt Herkunftshochschule/ Berufspraxis Erlass Kurs Modul-/Kursbezeichnung Erlass Modul E r f a s s u n g d u r c h Z H AW ( i n t e r n ) Fortsetzung Auflistung Seite 4 Beilagen zwingend (Zeugnisse mit Abrechnungsblatt ECTS, Modulbeschreibungen der erbrachten Leistungen): ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... Folgende Reihenfolge der Unterschriften ist unbedingt einzuhalten: 1 . Student/in, Datum, Visum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 . Studienberatung, Datum, Visum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Entscheid Leiterin Stabsbereich Studium bewilligt teilweise bewilligt abgelehnt** Datum, Visum: ................................................................................................................................................... Bemerkung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verteiler nach definitivem Entscheid: Student/in (wird per E-Mail zugestellt), Studienberater/in, Studiensekretariat (Original) **Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekurssch rift ist im Doppel einzureichen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung sowie die Unterschrift des oder der Rekurrierenden oder des Vertreters enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die im Rekurs genannten Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich ebenfalls beizulegen. Mit Rekurs können alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Anordnung geltend gemacht werden. Aktualisiert: bnin Geprüft: pedi 30.5.16 Freigegeben: band 30.5.16 Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) Organisation Code: F263-0 2 d Seite: 2 / 4 Datum: 30.5.2016 Erläuterungen zum Antragsformular Wann kann ich einen Antrag stellen? Ein Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen können Sie erst dann stellen, wenn - Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen und sämtliche zur Anrechnung stehenden Studienleistungen an der Herkunftsuniversität oder Herkunftsfachhochschule erworben worden sind oder ein Nachweis für die erworbene Berufspraxis vorliegt. Einreichefrist: für Frühlingssemester Ende KW03 für Herbstsemester Ende KW33 für Neustudierende MSc LS vor Studienbeginn (Ende KW37 bzw. KW7) Kein Aufschub der Studienfristen Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für das Ablegen von Leistungsnachweisen und die maximale Studiendauer durch das Einreichen eines Gesuchs nicht verlängern. Solange Ihr Antrag nicht bewilligt ist, müssen Sie sich terming erecht für die Kurse/Module einschreiben. Wie fülle ich den Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen aus? Modul-/Kursbezeichnung von Herkunftshochschule/Berufspraxis Bitte Bezeichnung der erbrachten Leistungen aufführen und Leistungsnachweise zwingend beilegen. Modul-/Kursbezeichnung an der ZHAW (zu dispensierende Leistung) Bitte Bezeichnung der zur dispensierenden Leistung gemäss Modul - und Kursbeschreibungen auf unserer Homepage Modulbeschreibungen BSc / Modulbeschreibungen MSc aufführen (Gegenüberstellung der erbrachten Leistungen). Anzahl ECTS/Workload Betrifft die Anrechnung ein komplettes Modul bitte gemäss Modulbeschreibungen BSc / Modulbeschreibungen MSc die Anzahl ECTS aufführen. Bei Anrechnung einzelner Kurse bitte den Workload aufführen. Den Workload finden Sie ebenfalls in den Modulbeschreibungen. Zeitpunkt der Dispensation Bitte entsprechendes Semester und Jahr aufführen, für welches die Anrechnung beantragt wird. Es gilt das Semester, in welchem der/das zu dispensierende Kurs/Modul gemäss Modulbeschreibung stattfindet). Beilagen (ohne Beilagen kann Ihr Antrag nicht überprüft werden): Zeugnis und ausführliche Beschreibung des gelehrten Stoffes, d.h. von der Herkunftshochschule herausgegebe ne Beschreibung. Der Leistungsnachweis muss vorliegen. Arbeitszeugnisse/-bestätigungen für den Nachweis erworbener Berufspraxis. Wie geht es weiter? Die Studienberatung prüft, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen vollständig sind und beurteilt, welc he Studienleistungen in Form von ECTS Kreditpunkten angerechnet werden können. Die Studienberatung leitet den Antrag an die Leiterin Stabsbereich Studium weiter für den definitiven Entscheid. Da das Verfahren eine genaue und individuelle Evaluation Ihrer Unterlagen erfordert, dauert es mehrere Tage, bis ein Entscheid möglich ist. Dieser wird Ihnen vom Studiensekretariat elektronisch mitgeteilt. Aktualisiert: bnin Geprüft: pedi 30.5.16 Freigegeben: band 30.5.16 Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) Organisation Code: F263-0 2 d Seite: 3 / 4 Datum: 30.5.2016 Dispensation Kurs Englisch (gilt nur für Bachelorstudiengänge LSFM) Studierende mit dem Cambridge Certificate of Proficiency in English und Cambridge Certificate in Advanced English oder mit dem Niveau C1 im Common European Framework of Reference for Languages (gemeinsames europäisches Referenzsystem für das Sprachenlernen) haben volle Dispensation vom Englischkurs. C1 entspricht entweder dem Cambridge Certificate in Advanced English oder den entsprechenden Punktzahlen in den folgenden Prüfungen: IELTS 6.5 – 7.0 TOEIC 701 – 910 TOEFL (computer-based) 237 – 273 TOEFL (internet-based) 92 – 112 Bitte Kopie des Englischdiploms bis spätestens Ende KW37 im Studiensekretariat einreichen. Das Einreichen des Certificate hat eine automatische Dispensation von Englisch 1 bis 2 (Umweltingenieurwesen), resp. von Englisch 1 bis 4 (Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie, Facility Management, Chemie) zur Folge, d.h. das Antragsformular muss nicht ausgefüllt und eingereicht werden. Diese Dispensation kann mit einem Gesuch der/des Studierenden einmalig aufgehoben werden. Aktualisiert: bnin Geprüft: pedi 30.5.16 Freigegeben: band 30.5.16 Antrag zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) Organisation Code: F263-02d Seite: 4 / 4 Datum: 30.5.2016 Fortsetzung Seite 1 Zeitpunkt der Dispensation (z. Bsp. FS16) ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. ………......…. ………..………………. ………………………. ……….…. ………..…….. Beilagen zwingend (Zeugnisse mit Abrechnungsblatt ECTS, Modulbeschreibungen der erbrachten Leistungen): ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... Aktualisiert: bnin Geprüft: pedi 30.5.16 Freigegeben: band 30.5.16 ÜV erfasst Anzahl ECTS/ Workload Nicht bewilligt Modul/Kursbezeichnung An der ZHAW (zu dispensierende Leistung) Bewilligt Herkunftshochschule/ Berufspraxis Erlass Kurs Modul-/Kursbezeichnung Erlass Modul E r f a s s u n g d u r c h Z H AW ( i n t e r n )
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