Information Rückmeldung WS 2016/17

RÜCKMELDUNG ZUM
WINTERSEMESTER 2016/17
VERFAHREN RÜCKMELDUNG
1. Überweisung Sozialbeitrag
260,00€ bis zum 17.06.
2. Persönliche Rückmeldung
20.06. – 22.07.2016 im Studienbüro
 Rückmeldeformular mit Unterschrift des/der KlassenleiterIn vorlegen
 ggfs. zusätzlich Beurlaubungsantrag einreichen
KONTOVERBINDUNG SOZIALBEITRAG WS 2016/17 260€
Empfänger
IBAN
Bank
BIC
Verwendungszweck:
Landeskasse Düsseldorf
DE55 3005 0000 0001 5631 13
HELABA
WELADEDD
95000000843 MatrNr xxxx, Nachname, Vorname
ACHTUNG: diesen Verwendungszweck bitte unbedingt korrekt angeben, damit die Buchung
Ihnen zugeordnet werden kann! Keine Rückmeldung ohne korrekten Zahlungseingang !
Überweisungsvordrucke liegen am Studienbüro aus.
KLASSENWECHSEL / STUDIENGANGSWECHSEL
Ein Klassenwechsel ist nur in der regulären Rückmeldefrist möglich (beide Unterschriften auf
dem Rückmeldebogen).
Wechsel oder Hinzunahme eines Studienganges: bitte mit Semesteranrechnungsformular
(Unterschrift Klassenleiter) bei der Rückmeldung beantragen.
BEURLAUBUNG
Studierende, die sich im Ausland befinden oder beurlaubt sind, kümmern sich bitte frühzeitig
über Angehörige oder KommilitonInnen um ihre Rückmeldung, damit auch ihr Verfahren
problemlos abgewickelt werden kann.
Zur Beurlaubung für das nächste Semester muss der Rückmeldebogen zusammen mit dem
Beurlaubungsantrag vorgelegt werden. Die Formulare liegen am Studienbüro aus.
ACHTUNG ÄNDERUNG:
LEHRAMT
Die Rückmeldung als Zweithörer/In an der WWU muss dort nicht mehr persönlich beantragt
werden. Durch die Rückmeldung an der Kunstakademie Münster werden Sie auch an der
WWU rückgemeldet. Die E-Mail-Aufforderung der WWU können Sie ignorieren.
Zur Beurlaubung gilt aber weiterhin:
Lehramtsstudierende müssen sich auch an der WWU persönlich beurlauben lassen!
http://www.uni-muenster.de/studium/studienorganisation/beurlaubung.html
SCHWERBEHINDERUNG
Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben
und im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit der entsprechenden
Wertmarke sind,
können sind von der Beitragspflicht für das Semesterticket befreien lassen.
Bitte melden Sie sich für eine Befreiung vor der Überweisung des Sozialbeitrages im Studienbüro!