RÜCKMELDUNG ZUM WINTERSEMESTER 2016/17 VERFAHREN RÜCKMELDUNG 1. Überweisung Sozialbeitrag 260,00€ bis zum 17.06. 2. Persönliche Rückmeldung 20.06. – 22.07.2016 im Studienbüro Rückmeldeformular mit Unterschrift des/der KlassenleiterIn vorlegen ggfs. zusätzlich Beurlaubungsantrag einreichen KONTOVERBINDUNG SOZIALBEITRAG WS 2016/17 260€ Empfänger IBAN Bank BIC Verwendungszweck: Landeskasse Düsseldorf DE55 3005 0000 0001 5631 13 HELABA WELADEDD 95000000843 MatrNr xxxx, Nachname, Vorname ACHTUNG: diesen Verwendungszweck bitte unbedingt korrekt angeben, damit die Buchung Ihnen zugeordnet werden kann! Keine Rückmeldung ohne korrekten Zahlungseingang ! Überweisungsvordrucke liegen am Studienbüro aus. KLASSENWECHSEL / STUDIENGANGSWECHSEL Ein Klassenwechsel ist nur in der regulären Rückmeldefrist möglich (beide Unterschriften auf dem Rückmeldebogen). Wechsel oder Hinzunahme eines Studienganges: bitte mit Semesteranrechnungsformular (Unterschrift Klassenleiter) bei der Rückmeldung beantragen. BEURLAUBUNG Studierende, die sich im Ausland befinden oder beurlaubt sind, kümmern sich bitte frühzeitig über Angehörige oder KommilitonInnen um ihre Rückmeldung, damit auch ihr Verfahren problemlos abgewickelt werden kann. Zur Beurlaubung für das nächste Semester muss der Rückmeldebogen zusammen mit dem Beurlaubungsantrag vorgelegt werden. Die Formulare liegen am Studienbüro aus. ACHTUNG ÄNDERUNG: LEHRAMT Die Rückmeldung als Zweithörer/In an der WWU muss dort nicht mehr persönlich beantragt werden. Durch die Rückmeldung an der Kunstakademie Münster werden Sie auch an der WWU rückgemeldet. Die E-Mail-Aufforderung der WWU können Sie ignorieren. Zur Beurlaubung gilt aber weiterhin: Lehramtsstudierende müssen sich auch an der WWU persönlich beurlauben lassen! http://www.uni-muenster.de/studium/studienorganisation/beurlaubung.html SCHWERBEHINDERUNG Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit der entsprechenden Wertmarke sind, können sind von der Beitragspflicht für das Semesterticket befreien lassen. Bitte melden Sie sich für eine Befreiung vor der Überweisung des Sozialbeitrages im Studienbüro!
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