Aktuelle Informationen - TH Georg Agricola zu Bochum

Die Rückmeldung zum Wintersemester 2016/17
erfolgt ab sofort bis zum 20.07.2016
Der Semesterbeitrag in Höhe von
€ 212,22
kann ab sofort überwiesen werden.
(Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: VRR-Ticket € 132,72, NRW-Ticket € 49,50, Studierendenschaft € 30,00)
Bankverbindung:
DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH
Sparkasse Bochum
IBAN DE25 4305 0001 0001 3006 07 (BIC WELADED1BOC)
Verwendungszweck: „Rückmeldung zum WS 2016-17 / Name / Matrikelnummer“
Die Rückmeldung ist allein durch die fristgerechte Zahlung erledigt.
Circa 1-2 Wochen nach Durchführung Ihrer Überweisung können Sie Ihren Rückmeldestatus online unter „Meine TH“
einsehen und sich seit neustem Ihre aktuelle Studienbescheinigung per E-Mail zusenden lassen.
Beachten Sie bitte, dass eine Rückmeldung grundsätzlich nur erfolgt, wenn noch nachzureichende
Unterlagen vollständig vorgelegt, und der Semesterbeitrag komplett gezahlt wurden.
Gem. §7 Einschreibungsordnung kann exmatrikuliert werden, wer die Beiträge trotz Mahnung sowie Androhung
der Exmatrikulation nicht entrichtet.
Abschlussprüfung:
Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2016/17 ist auch erforderlich, wenn Sie Ihre Abschlussprüfung erst nach dem 31.08.2016 ablegen.
Absolventen, die bis zum 31.08.2016 ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben und sich für einen Master-Studiengang bewerben wollen, müssen Ihre
‚Anmeldung zum Studium‘ spätestens bis zum 15.07.2016 einreichen.
Krankenversicherung
Sofern Sie die Krankenversicherung gewechselt haben, benötigen wir zwingend zur Rückmeldung eine neue Bescheinigung mit zwei Meldebögen für die
Hochschule.
Beurlaubung:
Sofern Sie sich beurlauben lassen möchten finden Sie den Antrag auf unserer Homepage. Im Falle einer Beurlaubung ist neben dem Antrag (s.o.) nur der
Beitrag zur Studierendenschaft (i.H.v. 30,00 €) zu entrichten.
Zweithörer:
Zweithörer der TFH zahlen einen Gesamtbetrag von € 280,00 (€ 250,00 Studiengebühr und € 30,00 Beitrag zur Studierendenschaft).
Reichen Sie uns in diesem Fall bitte unbedingt eine aktuelle Studienbescheinigung und einen Notenspiegel Ihrer Ersthochschule ein.
Nachfrist:
Die Hochschule legt eine Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung bis 12.08.2016 mit einer Gebühr in Höhe von € 20,00 fest. Nach Ablauf dieser Frist ist
eine Rückmeldung nicht mehr möglich. Beiträge und Nachfristgebühr können in einem Betrag (Gesamtbetrag € 232,22) gezahlt werden.
Für Studierende, die sich bis zum 12.08.2016 nicht zurückgemeldet haben, erlischt ab dem 01.09.2016 die Zugehörigkeit zur Technischen Hochschule Georg
Agricola; sie werden exmatrikuliert. Das Ticket, sowie die IT-Dienste (z.B. Meine TFH) stehen ab dem 01.09.2016 dann nicht mehr zur Verfügung.
Ihr Studierendenservice