Ankündigung

Prof. Dr. Christine Langenfeld
WS 2016/2017
Im WSAnkündigung
2016/17 werde ich ein Seminar zu
aktuellen rechtlichen Entwicklungen zum Thema
FLÜCHTLINGSSCHUTZ IN DEUTSCHLAND UND EUROPA – WIE GEHT ES WEITER MIT DEM
GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLSYSTEM?
anbieten.
Deutschland hat im Jahr 2015 eine bislang nicht gekannte Zuwanderung von Flüchtlingen erlebt. An die eine Million
Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen sind geflohen vor Verfolgung und den Bürgerkriegen
in Syrien und dem Irak, viele suchen der Armut und Perspektivlosigkeit in ihrer Heimat zu entkommen. Sie suchen
Schutz in der Europa und in Deutschland. Hierbei berufen sie sich auf Schutzgarantien in der Genfer Konvention
zum Schutz der Flüchtlinge und auf Schutzgarantien im Recht der Europäischen Union, die im Gemeinsamen
Europäischen Asylsystem der EU (GEAS) verbürgt sind. Das GEAS regelt das Asylverfahren, die
Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung. Teil dieses
Systems ist auch die so genannte Dublin-Verordnung. Sie legt fest, welcher EU-Staat für die Prüfung eines
Asylantrages zuständig ist. Allerdings funktionieren die europäischen Regelungen, insbesondere die DublinVerordnung heute aus vielerlei Gründen allenfalls nur noch teilweise. Die Staaten an den Außengrenzen der EU,
namentlich Griechenland, sind mit der Erfüllung ihrer Dublin-Pflichten überfordert. Die EU ist gespalten in der Frage,
ob und inwieweit die humanitären Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten reichen. Eine gemeinsame
Antwort der EU auf die Flüchtlingszuwanderung ist bislang kaum erkennbar, im Gegenteil droht der dauerhafte
Rückfall in nationale Alleingänge im Umgang mit den Flüchtlingen. Die Flüchtlingskrise ist mittlerweile eine Krise
der EU geworden. Wie soll es nun weitergehen? Ist das Abkommen der EU mit der Türkei die Lösung? Wird es
funktionieren? Und steht es im Einklang mit den Menschenrechten? Und wie kann ein funktionsfähiges
europäisches Asylsystem geschaffen werden, das Menschen, die in Not sind, Schutz bietet und gleichzeitig ein
System einer Lastenteilung innerhalb der EU, aber auch außerhalb mit den Staaten in den Kriegsregionen etabliert.
Ist die Antwort auf die Flüchtlingskrise nicht „Mehr Europa“ anstatt „weniger Europa“?
Das Seminar richtet sich vornehmlich an Studierende des Schwerpunktbereiches
„Regieren, Regulieren und Verwalten“ (Schwerpunktbereich 9) sowie „Internationales und
Europäisches Öffentliches Recht“ (Schwerpunktbereich 5). Je nach Themenstellung können aber
auch andere Schwerpunktbereiche berücksichtigt werden.
Herzlich willkommen sind auch Studierende, die aus Interesse an der Themenstellung teilnehmen oder
die propädeutische schriftliche Leistung (vorbereitende Arbeit) erbringen möchten.
Das Seminar wird als Blockseminar am Ende
des Semesters (Termin wird noch bekannt gegeben) stattfinden.
Je nach Wunsch der Studierenden können zwei Termine zur Bearbeitung der Seminar- oder
Studienarbeit ausgegeben werden, einer während der vorlesungsfreien Zeit und einer während des
laufenden Semesters.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich am Lehrstuhl ([email protected]) als Teilnehmer vormerken
zu lassen.
Die Themenausgabe für die Studienarbeit/Seminararbeit erfolgt am Tage des gewünschten
Prüfungsbeginns am Lehrstuhl Prof. Dr. C. Langenfeld, Blauer Turm, 2. Stock, Raum 2.105 (Frau Prüße,
10:00 Uhr s.t.). Für andere Teilnehmer können die Themen in der Vorbesprechung ausgegeben
werden!!
Allen Kandidaten, die eine Studienarbeit/Seminararbeit schreiben, wird in der zweiten Woche nach
Themenausgabe ein Besprechungstermin angeboten. Für die Bearbeiter der vorbereitenden Arbeit
besteht jederzeit die Möglichkeit eines Besprechungstermins.
Einzelheiten der Inhalte des Seminars und des Seminarablaufs (Thesenpapier, mündlicher Vortrag etc.)
werden im Rahmen der Vorbesprechung erörtert.
Termin der Vorbesprechung: 27. Juni 2016, 17 Uhr c.t., Raum MZG 2.126