Prof. Dr. Christine Langenfeld WS 2016/2017 Im WSAnkündigung 2016/17 werde ich ein Seminar zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen zum Thema FLÜCHTLINGSSCHUTZ IN DEUTSCHLAND UND EUROPA – WIE GEHT ES WEITER MIT DEM GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLSYSTEM? anbieten. Deutschland hat im Jahr 2015 eine bislang nicht gekannte Zuwanderung von Flüchtlingen erlebt. An die eine Million Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen sind geflohen vor Verfolgung und den Bürgerkriegen in Syrien und dem Irak, viele suchen der Armut und Perspektivlosigkeit in ihrer Heimat zu entkommen. Sie suchen Schutz in der Europa und in Deutschland. Hierbei berufen sie sich auf Schutzgarantien in der Genfer Konvention zum Schutz der Flüchtlinge und auf Schutzgarantien im Recht der Europäischen Union, die im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem der EU (GEAS) verbürgt sind. Das GEAS regelt das Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung. Teil dieses Systems ist auch die so genannte Dublin-Verordnung. Sie legt fest, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Allerdings funktionieren die europäischen Regelungen, insbesondere die DublinVerordnung heute aus vielerlei Gründen allenfalls nur noch teilweise. Die Staaten an den Außengrenzen der EU, namentlich Griechenland, sind mit der Erfüllung ihrer Dublin-Pflichten überfordert. Die EU ist gespalten in der Frage, ob und inwieweit die humanitären Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten reichen. Eine gemeinsame Antwort der EU auf die Flüchtlingszuwanderung ist bislang kaum erkennbar, im Gegenteil droht der dauerhafte Rückfall in nationale Alleingänge im Umgang mit den Flüchtlingen. Die Flüchtlingskrise ist mittlerweile eine Krise der EU geworden. Wie soll es nun weitergehen? Ist das Abkommen der EU mit der Türkei die Lösung? Wird es funktionieren? Und steht es im Einklang mit den Menschenrechten? Und wie kann ein funktionsfähiges europäisches Asylsystem geschaffen werden, das Menschen, die in Not sind, Schutz bietet und gleichzeitig ein System einer Lastenteilung innerhalb der EU, aber auch außerhalb mit den Staaten in den Kriegsregionen etabliert. Ist die Antwort auf die Flüchtlingskrise nicht „Mehr Europa“ anstatt „weniger Europa“? Das Seminar richtet sich vornehmlich an Studierende des Schwerpunktbereiches „Regieren, Regulieren und Verwalten“ (Schwerpunktbereich 9) sowie „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ (Schwerpunktbereich 5). Je nach Themenstellung können aber auch andere Schwerpunktbereiche berücksichtigt werden. Herzlich willkommen sind auch Studierende, die aus Interesse an der Themenstellung teilnehmen oder die propädeutische schriftliche Leistung (vorbereitende Arbeit) erbringen möchten. Das Seminar wird als Blockseminar am Ende des Semesters (Termin wird noch bekannt gegeben) stattfinden. Je nach Wunsch der Studierenden können zwei Termine zur Bearbeitung der Seminar- oder Studienarbeit ausgegeben werden, einer während der vorlesungsfreien Zeit und einer während des laufenden Semesters. Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich am Lehrstuhl ([email protected]) als Teilnehmer vormerken zu lassen. Die Themenausgabe für die Studienarbeit/Seminararbeit erfolgt am Tage des gewünschten Prüfungsbeginns am Lehrstuhl Prof. Dr. C. Langenfeld, Blauer Turm, 2. Stock, Raum 2.105 (Frau Prüße, 10:00 Uhr s.t.). Für andere Teilnehmer können die Themen in der Vorbesprechung ausgegeben werden!! Allen Kandidaten, die eine Studienarbeit/Seminararbeit schreiben, wird in der zweiten Woche nach Themenausgabe ein Besprechungstermin angeboten. Für die Bearbeiter der vorbereitenden Arbeit besteht jederzeit die Möglichkeit eines Besprechungstermins. Einzelheiten der Inhalte des Seminars und des Seminarablaufs (Thesenpapier, mündlicher Vortrag etc.) werden im Rahmen der Vorbesprechung erörtert. Termin der Vorbesprechung: 27. Juni 2016, 17 Uhr c.t., Raum MZG 2.126
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