EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BILDUNG UND KULTUR Kultur und Kreativität Programm Kreatives Europa – Kultur AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN – EAC/S05/2016 Unterstützung einer vorbereitenden Maßnahme zur Schaffung eines EUFestival-Preises und eines EU-Festival-Labels im Kulturbereich – EFFE (Europe for Festivals – Festivals for Europe) 1. ZIELE Die vorbereitende Maßnahme sollte auf den Ergebnissen des Pilotprojekts aufbauen und zu den Zielen der EU im Kulturbereich beitragen, die in Artikel 167 AEUV aufgeführt sind: „Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt“ und fördert „die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit“ im Bereich der Kultur. Die vorbereitende Maßnahme soll darüber hinaus umfassendere Ziele und Politikbereiche der EU abdecken: Sie soll den Aktivitäten von Festivals in Europa, die dank ihrer Ausstrahlung auf den Kultur- und Kreativsektor, den Tourismus, die regionale und städtische Entwicklung usw. einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum leisten, einen Mehrwert verleihen. Die Maßnahme soll außerdem das Potenzial von Festivals nutzen, um deren Beitrag zu verschiedenen Bereichen der EU-Politik (z. B. Innovation, soziale Inklusion, Bildung, Jugendarbeit und interkultureller Dialog) zu maximieren. Durch die Propagierung der europäischen Werte auf Festivals wird die vorgeschlagene Maßnahme ferner eine große Zahl von Personen in ganz Europa, vor allem junge Menschen, erreichen. Die vorbereitende Maßnahme wird die Arbeit des Pilotprojekts fortführen und die Grundlage für Etablierung des Preises (Europäischer Festival-Preis) und des Labels (Europäisches Festival-Label) als feste Maßnahme schaffen. Konkret werden folgende Ergebnisse erwartet: a) Einrichtung eines soliden, glaubwürdigen und transparenten Verfahrens für die Auswahl europäischer Festivals, denen im Rahmen einer hochkarätigen und öffentlichkeitswirksamen Preisverleihung ein Label und/oder ein Preis verliehen wird; b) in Fortführung des Pilotprojekts Entwicklung einer Markenstrategie für einen Preis/ein Label mit hohem Prestige- und Wiedererkennungswert; 1 c) hoher Bekanntheitsgrad des Preises und des Labels, der Gewinner und der Werte, die die ausgezeichneten Festivals befördern; Einbindung verschiedener Zielgruppen für Label und Preise; d) leistungsfähiges Netzwerk, das eine nachhaltige Wirkung des Labels und des Preises sicherstellt. 2. FÖRDERFÄHIGE ANTRAGSTELLER An der Ausschreibung können sich Einrichtungen oder Konsortien von Einrichtungen beteiligen, die folgende Bedingungen erfüllen: Zulässig sind ausschließlich Anträge von juristischen Personen mit Sitz in den EUMitgliedstaaten. Die Antragsteller müssen im Kultur- und Kreativsektor tätig sein, der in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa definiert ist. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Satzung) ist vorzulegen. Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Vorlage ihres Antrags seit mindestens zwei Jahren über Rechtspersönlichkeit verfügen und in der Lage sein, dies nachzuweisen. Falls der Antrag von mehreren kooperierenden Einrichtungen (Konsortium) eingereicht wird, gelten diese Kriterien für alle Einrichtungen. Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält weitere Einzelheiten hinsichtlich der Förderfähigkeit. 3. MITTELAUSSTATTUNG UND LAUFZEIT Die Kommission beabsichtigt, EFFE durch eine dreijährige Rahmenpartnerschaftsvereinbarung im Zeitraum 2017-2019 zu unterstützen, sofern das Europäische Parlament jährlich die erforderlichen Mittel bereitstellt. Für die Kofinanzierung des EFFE-Projekts im Jahr 2017 wird ein Höchstbetrag von 350 000 EUR veranschlagt. Aufgrund der Besonderheit und Einzigartigkeit des Projekts beabsichtigt die Kommission, im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahme nur einen einzigen Vorschlag zu finanzieren. Dieser Betrag deckt den Arbeitsplan für das EFFE-Projekt im Jahr 2017 ab. Die Kommission bestätigt die Mittelausstattung für die beiden Folgejahre (voraussichtlich in ähnlicher Höhe wie im ersten Jahr) jährlich, vorbehaltlich der Verlängerung der vorbereitenden Maßnahme und der Bewilligung der Haushaltsmittel durch das Europäische Parlament. Die Kommission behält sich das Recht vor, die verfügbaren Mittel nicht zur Gänze zu vergeben. 4. FRIST Anträge sind der Kommission bis spätestens 21. Juni 2016 (16.00 Uhr) zu übermitteln. 2 5. WEITERE INFORMATIONEN Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie das Antragsformular sind auf Englisch unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu//programmes/creative-europe/calls/general/2016-eac-s05_en.htm Die Anträge müssen die im vollständigen Text festgelegten Vorgaben erfüllen und sind auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular einzureichen. 3
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