EAC/S05/2016 Unterstützung einer vorbereitenden Maßnahme zur

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION BILDUNG UND KULTUR
Kultur und Kreativität
Programm Kreatives Europa – Kultur
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN –
EAC/S05/2016
Unterstützung einer vorbereitenden Maßnahme zur Schaffung eines EUFestival-Preises und eines EU-Festival-Labels im Kulturbereich – EFFE
(Europe for Festivals – Festivals for Europe)
1.
ZIELE
Die vorbereitende Maßnahme sollte auf den Ergebnissen des Pilotprojekts aufbauen und
zu den Zielen der EU im Kulturbereich beitragen, die in Artikel 167 AEUV aufgeführt
sind: „Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten
unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt“ und fördert „die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt
erforderlichenfalls deren Tätigkeit“ im Bereich der Kultur.
Die vorbereitende Maßnahme soll darüber hinaus umfassendere Ziele und Politikbereiche
der EU abdecken: Sie soll den Aktivitäten von Festivals in Europa, die dank ihrer
Ausstrahlung auf den Kultur- und Kreativsektor, den Tourismus, die regionale und
städtische Entwicklung usw. einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum leisten, einen Mehrwert verleihen.
Die Maßnahme soll außerdem das Potenzial von Festivals nutzen, um deren Beitrag zu
verschiedenen Bereichen der EU-Politik (z. B. Innovation, soziale Inklusion, Bildung,
Jugendarbeit und interkultureller Dialog) zu maximieren.
Durch die Propagierung der europäischen Werte auf Festivals wird die vorgeschlagene
Maßnahme ferner eine große Zahl von Personen in ganz Europa, vor allem junge
Menschen, erreichen.
Die vorbereitende Maßnahme wird die Arbeit des Pilotprojekts fortführen und die
Grundlage für Etablierung des Preises (Europäischer Festival-Preis) und des Labels
(Europäisches Festival-Label) als feste Maßnahme schaffen. Konkret werden folgende
Ergebnisse erwartet:
a) Einrichtung eines soliden, glaubwürdigen und transparenten Verfahrens für die
Auswahl europäischer Festivals, denen im Rahmen einer hochkarätigen und
öffentlichkeitswirksamen Preisverleihung ein Label und/oder ein Preis verliehen wird;
b) in Fortführung des Pilotprojekts Entwicklung einer Markenstrategie für einen Preis/ein
Label mit hohem Prestige- und Wiedererkennungswert;
1
c) hoher Bekanntheitsgrad des Preises und des Labels, der Gewinner und der Werte, die
die ausgezeichneten Festivals befördern; Einbindung verschiedener Zielgruppen für
Label und Preise;
d) leistungsfähiges Netzwerk, das eine nachhaltige Wirkung des Labels und des Preises
sicherstellt.
2.
FÖRDERFÄHIGE ANTRAGSTELLER
An der Ausschreibung können sich Einrichtungen oder Konsortien von
Einrichtungen beteiligen, die folgende Bedingungen erfüllen:
Zulässig sind ausschließlich Anträge von juristischen Personen mit Sitz in den EUMitgliedstaaten.
Die Antragsteller müssen im Kultur- und Kreativsektor tätig sein, der in Artikel 2 der
Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms Kreatives Europa definiert ist. Ein entsprechender Nachweis
(z. B. Satzung) ist vorzulegen.
Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Vorlage ihres Antrags seit mindestens zwei
Jahren über Rechtspersönlichkeit verfügen und in der Lage sein, dies nachzuweisen.
Falls der Antrag von mehreren kooperierenden Einrichtungen (Konsortium) eingereicht
wird, gelten diese Kriterien für alle Einrichtungen.
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält weitere
Einzelheiten hinsichtlich der Förderfähigkeit.
3.
MITTELAUSSTATTUNG UND LAUFZEIT
Die
Kommission
beabsichtigt,
EFFE
durch
eine
dreijährige
Rahmenpartnerschaftsvereinbarung im Zeitraum 2017-2019 zu unterstützen, sofern das
Europäische Parlament jährlich die erforderlichen Mittel bereitstellt.
Für die Kofinanzierung des EFFE-Projekts im Jahr 2017 wird ein Höchstbetrag von
350 000 EUR veranschlagt. Aufgrund der Besonderheit und Einzigartigkeit des Projekts
beabsichtigt die Kommission, im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahme nur einen
einzigen Vorschlag zu finanzieren.
Dieser Betrag deckt den Arbeitsplan für das EFFE-Projekt im Jahr 2017 ab.
Die Kommission bestätigt die Mittelausstattung für die beiden Folgejahre
(voraussichtlich in ähnlicher Höhe wie im ersten Jahr) jährlich, vorbehaltlich der
Verlängerung der vorbereitenden Maßnahme und der Bewilligung der Haushaltsmittel
durch das Europäische Parlament.
Die Kommission behält sich das Recht vor, die verfügbaren Mittel nicht zur Gänze zu
vergeben.
4.
FRIST
Anträge sind der Kommission bis spätestens 21. Juni 2016 (16.00 Uhr) zu übermitteln.
2
5.
WEITERE INFORMATIONEN
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie das
Antragsformular sind auf Englisch unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu//programmes/creative-europe/calls/general/2016-eac-s05_en.htm
Die Anträge müssen die im vollständigen Text festgelegten Vorgaben erfüllen und sind
auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular einzureichen.
3