Ihre Trendmeldung zur Wirkstoffvereinbarung für das Quartal 1/2016

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für das 1. Quartal 2016
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30. Mai 2016
Ihre Trendmeldung zur Wirkstoffvereinbarung für das Quartal 1/2016
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
mit diesem Schreiben erhalten Sie die Wirkstofftrendmeldung für das 1. Quartal 2016. Die erfreuliche
Nachricht ist: Auch im 4. Quartal 2015 haben die bayerischen Ärzte über sämtliche relevanten
Indikationen hinweg ihr Gesamtziel erreicht und somit das bisher einmalige Ergebnis geschafft, über
fünf Quartale hinweg keine systematische Prüfung zu generieren. Das haben die bayerischen
Kassenverbände mittlerweile bestätigt.
Nach unseren vorläufigen Zahlen sehen wir auch das 1. Quartal 2016 im grünen Bereich. Die
Steuerung funktioniert also nachhaltig!
Das heißt aber gleichzeitig, weiterhin am Ball zu bleiben. Zum einen haben wir festgestellt, dass es
ohne Gesamtzielerreichung aller bayerischen Ärzte längst nicht alle Kolleginnen und Kollegen
schaffen würden, einer Prüfung zu entgehen.
Zum anderen werden ab 01.07.2016 die Zielwerte bei den einzelnen Indikationen im Vergleich mit
allen anderen KVen sowie unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bundeszahlen angepasst. Das
Ziel lautet hier, zur besseren Hälfte zu gehören. Dort, wo Bayern bereits das beste Ergebnis erzielt,
werden keine Änderungen vorgenommen.
Darüber hinaus ist es uns wichtig, Sie bereits heute über weitere Änderungen der
Wirkstoffvereinbarung ab 01.07.2016 zu informieren. Dies betrifft neben gewissen Formulierungen
auch die Ausgestaltung einzelner Ziele. Betroffen sind davon die Ziele 24 (Urologika) und 23
(Thrombozytenaggregationshemmer). Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte „Verordnung aktuell“.
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Zu Ihrer Unterstützung haben wir in der Trendmeldung individuell unter jeder einzelnen
Indikationsgruppe Ihre Top-Präparate ausgewiesen, die evtl. eine Zielerreichung verhindert
haben. Dies soll die Steuerung in Ihrer Praxis erleichtern. Gleichzeitig finden Sie im Internet unter
den Wirkstoffzielen auch Arbeitshilfen, die Ihnen die Kennung der einzelnen Arzneimittel als
Generikum (2) oder Original bzw. Altoriginal (0) liefern. Nähere Informationen zu den Details der
einzelnen Indikationsgruppen und Arbeitslisten finden Sie unter
http://www.kvb.de/verordnungen/arzneimittel/wirkstoffvereinbarung/
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch einmal bestärken, den eingeschlagenen Weg auch
konsequent weiter zu gehen, denn: Einmal getätigte Umstellungen und erreichte Ziele im Sinne
der Wirkstoffvereinbarung bilden einen soliden Grundstock für alle weiteren Quartale.
Für eine reibungslose Umsetzung stellen Sie am besten bei patentfreien Wirkstoffen eine
Wirkstoffverordnung aus, oder verordnen „ersatzweise“ ein Generikum ohne aut idem Kreuz, um ggf.
die Abgabe eines rabattierten Präparates zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise leistet immer einen
positiven Beitrag zur jeweiligen Quote.
Nutzen Sie dieses transparente Instrument, um Ihr Verordnungsverhalten so zu steuern, dass Sie
keine Prüfungen mehr zu befürchten haben. Die Kriterien hierfür liegen klar auf der Hand: Generika,
Leitsubstanzen, Rabattverträge!
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Krombholz
Dr. Schmelz
Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstands
1. stv. Vorsitzender des Vorstands
2. stv. Vorsitzende des Vorstands
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Diese Themen sind mir besonders wichtig
Beratung im Zusammenhang mit der Wirkstoffvereinbarung
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Evidenzbasierte Arzneimittel-Informationen
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z. B. Arznei- / Heilmittel-Richtlinie, Arzneimittelvereinbarung
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Die Beratung soll im Rahmen eines Qualitätszirkels / Seminars erfolgen.
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