KVB 80684 München Vorstand Ihr Ansprechpartner : Servicetelefon Verordnung An alle Mitglieder die eine Trendmeldung für das 1. Quartal 2016 erhalten Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 31 E-Mail: [email protected] HBSNR: xxXXxxxxx 30. Mai 2016 Ihre Trendmeldung zur Wirkstoffvereinbarung für das Quartal 1/2016 Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, mit diesem Schreiben erhalten Sie die Wirkstofftrendmeldung für das 1. Quartal 2016. Die erfreuliche Nachricht ist: Auch im 4. Quartal 2015 haben die bayerischen Ärzte über sämtliche relevanten Indikationen hinweg ihr Gesamtziel erreicht und somit das bisher einmalige Ergebnis geschafft, über fünf Quartale hinweg keine systematische Prüfung zu generieren. Das haben die bayerischen Kassenverbände mittlerweile bestätigt. Nach unseren vorläufigen Zahlen sehen wir auch das 1. Quartal 2016 im grünen Bereich. Die Steuerung funktioniert also nachhaltig! Das heißt aber gleichzeitig, weiterhin am Ball zu bleiben. Zum einen haben wir festgestellt, dass es ohne Gesamtzielerreichung aller bayerischen Ärzte längst nicht alle Kolleginnen und Kollegen schaffen würden, einer Prüfung zu entgehen. Zum anderen werden ab 01.07.2016 die Zielwerte bei den einzelnen Indikationen im Vergleich mit allen anderen KVen sowie unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bundeszahlen angepasst. Das Ziel lautet hier, zur besseren Hälfte zu gehören. Dort, wo Bayern bereits das beste Ergebnis erzielt, werden keine Änderungen vorgenommen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, Sie bereits heute über weitere Änderungen der Wirkstoffvereinbarung ab 01.07.2016 zu informieren. Dies betrifft neben gewissen Formulierungen auch die Ausgestaltung einzelner Ziele. Betroffen sind davon die Ziele 24 (Urologika) und 23 (Thrombozytenaggregationshemmer). Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte „Verordnung aktuell“. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Zu Ihrer Unterstützung haben wir in der Trendmeldung individuell unter jeder einzelnen Indikationsgruppe Ihre Top-Präparate ausgewiesen, die evtl. eine Zielerreichung verhindert haben. Dies soll die Steuerung in Ihrer Praxis erleichtern. Gleichzeitig finden Sie im Internet unter den Wirkstoffzielen auch Arbeitshilfen, die Ihnen die Kennung der einzelnen Arzneimittel als Generikum (2) oder Original bzw. Altoriginal (0) liefern. Nähere Informationen zu den Details der einzelnen Indikationsgruppen und Arbeitslisten finden Sie unter http://www.kvb.de/verordnungen/arzneimittel/wirkstoffvereinbarung/ Wir möchten Sie an dieser Stelle noch einmal bestärken, den eingeschlagenen Weg auch konsequent weiter zu gehen, denn: Einmal getätigte Umstellungen und erreichte Ziele im Sinne der Wirkstoffvereinbarung bilden einen soliden Grundstock für alle weiteren Quartale. Für eine reibungslose Umsetzung stellen Sie am besten bei patentfreien Wirkstoffen eine Wirkstoffverordnung aus, oder verordnen „ersatzweise“ ein Generikum ohne aut idem Kreuz, um ggf. die Abgabe eines rabattierten Präparates zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise leistet immer einen positiven Beitrag zur jeweiligen Quote. Nutzen Sie dieses transparente Instrument, um Ihr Verordnungsverhalten so zu steuern, dass Sie keine Prüfungen mehr zu befürchten haben. Die Kriterien hierfür liegen klar auf der Hand: Generika, Leitsubstanzen, Rabattverträge! Freundliche kollegiale Grüße Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger Vorsitzender des Vorstands 1. stv. Vorsitzender des Vorstands 2. stv. Vorsitzende des Vorstands Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung Elsenheimerstr. 39 80687 München Terminwunsch Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 31 E-Mail: [email protected] Telefon E-Mail / Fax Die Anmeldung erfolgt für BSNR: I_I_I_I_I_I_i_I_I_I_I Name LANR: I_I_I_I_I_I_i_I_I_I_I Vorname Diese Themen sind mir besonders wichtig Beratung im Zusammenhang mit der Wirkstoffvereinbarung Arzneimittel - Analyse meiner Verordnungsdaten Evidenzbasierte Arzneimittel-Informationen - pharmaunabhängige Informationen zur Studienlage von Arzneimitteln Beratung für Teilnehmer der Onkologie-Vereinbarung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen z. B. Arznei- / Heilmittel-Richtlinie, Arzneimittelvereinbarung Hilfestellung bei Prüfverfahren - Verordnungsanalyse / Praxisbesonderheiten geltend machen Die Beratung soll im Rahmen eines Qualitätszirkels / Seminars erfolgen. Ärztlicher Leiter ist Bezeichnung des Termins Termin Meine Fragen Ort, Datum Unterschrift Vertragsarzt / MVZ-Vertretungsberechtigter Ein inviduelles Pharmakotherapiegespräch können Sie gerne auch telefonisch über die Mitarbeiterinnen des Servicetelefons Verordnung vereinbaren - 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de
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