PLATZANMELDUNG Markthandel

Verein zur Förderung des Marktgewerbes, Obmann KR Akan Keskin, Siebenbrunnengasse 65/Top 1, 1050 Wien
Tel./Fax 01 547 19 87, [email protected], www.vzfm.at; ZVR 25573959; UID: ATU657 424 04
Das Büro ist am Montag von 9.00 bis 12.00 und am Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Bitte um telefonische Voranmeldung bei Angelika Herburger unter 0660 490 55 61.
PLATZANMELDUNG Markthandel
VERANSTALTUNG: Simmeringer Straßenfest, am: 4. Juni 2016
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Adresse:_____________________________________________________________
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Email:______________________________________________________________
WARENANGEBOT: ___________________________________________________
DAS WARENANGEBOT IST BINDEND!
Verwendung von Flüssiggasanlagen:
Verwendung von Stromaggregat:
Verwendung von Steckdosen:
KW: _______
ja
ja
ja
nein
nein
nein
Ich benötige:
Standplatz vor Haus Nr: ____________________
(Gehsteig)
bis 3 m
bis 6 m
bis 12 m
bis 18 m
Standplatz vor Haus Nr:_____________________
(Gleiskörper)
bis 3 m
bis 6 m
bis 12 m
bis 18 m
Zutreffendes bitte ankreuzen
STANDPLATZGEBÜHREN
Bitte bis spätestens eine Woche vor dem Fest überweisen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns eine
Rechnung. Selbstgestempelte Erlagscheine werden nicht akzeptiert.
Pro Standplatz:
bis 6 m Handel
12 m Handel
bis 6 m Gastro
Standplatz &
Marktgebühr
€ 130,-€ 230,-€ 180,--
20 %
USt.
€ 26,-€ 46,-€ 36,--
Summe
€ 156,-€ 276,-€ 216,--
TERMIN:
Die Platzanmeldungen müssen 3 Wochen VOR der Veranstaltung bei uns eingehen, um die Bearbeitung
sicherzustellen. ALLE Anmeldungen werden nach Eingangsdatum gereiht und bearbeitet. Letzter
Einzahlungstermin ist spätestens 1 WOCHE vor der Veranstaltung!!
Durch seine Anmeldung anerkennt der Aussteller die Standplatzordnung, die Flüssiggasverordnung und das
Abfallwirtschaftsgesetz.
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Datum/Unterschrift
STANDPLATZORDNUNG
Der Veranstalter garantiert dem Aussteller den bezahlten Platz, er übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung
für eine irgendwie geartete Beschaffenheit.
Die Stände auf der Fahrbahn stehen mit dem Rücken zum Gleiskörper der Straßenbahn. Schienenseitig
zwischen den Baumscheiben sind die Parkplätze, soweit vorhanden, für die Standplatznehmer vorgesehen. Die
Hauseinfahrten sind freizuhalten. Für pratergemäßige Vergnügungen, die näher als 4 m an die nächsten Gleise
heranreichen, sind standfeste, eigene und deutlich sichtbare Abschrankungen aufzustellen. Diese sind
beiderseits in einer Länge von jeweils 5 m von den Enden der pratermäßigen Vergnügungen zu platzieren.
E-Leitungsführungen von den Geschäften zu den Ständen müssen gegen mechanische Beschädigungen
geschützt und mindestens 3 m über Gehsteigniveau geführt werden, damit die Sicherheit der Passanten
gewährleistet ist. Die Benützung von eigenen Stromaggregaten ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen jedoch nur
„superschallgedämpfte“ Anlagen verwendet werden. Sollte ein Aussteller einen elektrischen Anschluss
benötigen, hat er dafür selbst zu sorgen. Wir empfehlen, sich direkt mit einem benachbarten Geschäft
abzusprechen. Zur Straßenoberleitung ist ein Sicherheitsabstand von 2,5 m vorgeschrieben.
Der Betrieb genehmigter Flüssiggasanlagen ist gestattet. Die Auflagen der Flüssiggasverordnung müssen
zwingend eingehalten werden.
Die Veranstaltung beginnt um 8.00 Uhr. Die Simmeringer Hauptstraße wird ca. ab 7.00 Uhr für den öffentlichen
Verkehr gesperrt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Standplatz einnehmen. Ein früheres Aufstellen ist
polizeilich verboten. Die Veranstaltung endet um 18 Uhr.
Um 18.30 Uhr muss die Fahrbahn der Simmeringer Hauptstraße geräumt sein!
Das Ausbreiten auf den daneben- oder gegenüberliegenden Standplätzen bzw. vor dem Standplatz ist nicht
erlaubt! Jeder Aussteller haftet persönlich für die Sauberkeit seines Standplatzes!
Für Fahrzeuge besteht im Festbereich ein generelles Parkverbot. Nur Ausstellerfahrzeuge mit gültiger
Wagenkarte (hinter der Windschutzscheibe) dürfen ins Marktgebiet einfahren. Verkehrswidrig abgestellte
Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt! Alle Zufahrtsstraßen zur Simmeringer Hauptstraße müssen für
Einsatzfahrzeuge freigehalten werden!
ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ
Aufgrund geltender gesetzlicher Regelung sind wir als Veranstalter des Simmeringer Straßenfestes verpflichtet,
Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -trennung vorzuschreiben:
Für die Verabreichung von Speisen und Getränken muss Mehrweggeschirr verwendet werden. Beim Gebrauch
von Einweggeschirr (Kunststoffbecher und -teller) ist ein Pfandsystem zu installieren, dass den Rücklauf des
gebrauchten Geschirrs sicherstellt.
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Verursacher dieses Abfalls zur Sammlung und zur sortenreinen Entsorgung
verpflichtet sind!
Sammeln Sie Ihren getrennten Müll in Säcken oder Kartons und stellen Sie diese an den Gehsteigrand. Der
Abtransport wird seitens der MA 48 am Abend der Veranstaltung durchgeführt. Auch werden vom Verein
zusätzliche Müllgefäße (für den Restmüll) aufgestellt.
Der Veranstalter und die zuständigen Magistratsdienststellen überwachen die Einhaltung dieser Auflagen.
Beim Übertreten dieser Bestimmungen droht Ihnen eine Bestrafung seitens der Behörde, ebenso müssen wir
Sie von der Teilnahme an weiteren Straßenfesten ausschließen.
Den Weisungen der Kontrollorgane des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten!
Im Falle des Verstoßes gegen Anweisungen der Kontrollorgane und der Standplatzordnung behält sich der
Veranstalter vor, den Aussteller von dieser und von folgenden Veranstaltungen auszuschließen.