Bessere Arbeitsbedingungen in der Elementarbildung TeilnehmerInnen: ÖGB, GdG-kmsfb, GPA-DJP, Vida und die Arbeiterkammern Kärnten, NÖ, Tirol und Wien Elementarbildung ist von kaum zu überschätzender Bedeutung. Studien zeigen, dass elementare Bildungseinrichtungen eine Schlüsselfunktion für Chancengerechtigkeit im Bildungssystem haben. Die Beschäftigten in der elementaren Bildung haben daher eine enorm wichtige Aufgabe: Sie sollen die Fähigkeiten und Talente der Kinder durch altersgerechte Förderung zur Entfaltung bringen − unabhängig von Geschlecht, sozioökonomischer oder regionaler Herkunft. Trotz des großen Engagements der PädagogInnen und unterstützenden Kräfte wird das auf Dauer jedoch nur möglich sein, wenn auch die Arbeitsbedingungen entsprechend gestaltet sind. Daher erheben die Gewerkschaften und Arbeiterkammer folgende Forderungen: 1. Verantwortung beim Bildungsressort und ein Bundesrahmengesetz 2. Besserer Fachkraft–Kind-Schlüssel und kleinere Gruppen 3. Einheitliche Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte 4. Ausreichend Bearbeitungszeiten und Supervision 5. Genug Raum und passende Ausstattung 6. Angemessene Entlohnung 7. Fähigkeiten aller nutzen Hier die Forderungen im Detail: 1. Verantwortung beim Bildungsressort und ein Bundesrahmengesetz Wie in fast allen EU-Staaten soll künftig auch in Österreich das Bildungsressort (Bundeskompetenz) für die Elementarbildung verantwortlich sein. Um in ganz Österreich einheitliche Standards auf hohem Niveau zu garantieren muss ein Bundesrahmengesetz zu Struktur- und Organisationsfragen erlassen werden, das jedenfalls folgende Punkte enthält: 1 a) den Bildungsplan für Null- bis Sechsjährige, b) den Fachkraft–Kind-Schlüssel, wobei Abwesenheiten wie Urlaube und Krankenstände bereits einkalkuliert werden müssen c) die maximale Kinderanzahl pro Gruppe d) Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Zeiten für Teambuilding e) die Aus- und Fortbildung des Personals (einschließlich der unterstützenden Kräfte), f) räumliche Erfordernisse und Ausstattung g) Öffnungszeiten und Elternbeiträge h) perspektivisch den Rechtsanspruch Dieses Bundesrahmengesetz soll auch Standards für Tageseltern umfassen. Ein Gesetz ist aber nur so gut wie seine Umsetzung. Es braucht daher auch die laufende Überprüfung der Einhaltung dieser Standards. Im Sinne der Arbeitsbedingungen sind besonders die folgenden Aspekte von Bedeutung: 2. Besserer Fachkraft–Kind-Schlüssel und kleinere Gruppen Die PädagogInnen und pädagogischen AssistentInnen vermitteln als Fachkräfte elementare Bildung und brauchen dafür adäquate Rahmenbedingungen. Dafür muss die Anzahl der Kinder pro Gruppe gesenkt, und die Anzahl der Fachkräfte erhöht werden, wie es auch internationale Empfehlungen vorsehen. Dieser Personalschlüssel muss so gestaltet werden, dass auch bei Abwesenheiten wie Urlaube und Krankenstände ein gutes Betreuungsverhältnis gegeben ist, das auch eine laufende Sprachförderung ermöglicht. Darüber hinaus braucht es die Unterstützung durch speziell geschultes Personal wie LogopädInnen, SozialarbeiterInnen, Gesundheitsfachkräfte, KinderpsychologInnen etc. um Kinder mit besonderen Problemlagen adäquat unterstützen zu können. Um sicherzustellen, dass besondere Bedarfe in den betroffenen Einrichtungen gut abgedeckt werden können, sollen die Ressourcen nach sozialen Kriterien zugeteilt werden. 3. Einheitliche Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte Dringend notwendig sind eine einheitliche Ausbildung sowie ein einheitliches Berufsbild bzw. Berufsbezeichnung der unterstützenden Kräfte (pädagogische Assistenz). Im Bereich der Elementar-PädagogInnen ist Österreich das einzige EU-Land, das diese nicht auf tertiärem Niveau ausbildet. Um den internationalen Anschluss nicht zu verlieren, muss schrittweise eine Tertiärisierung erfolgen, wobei ein starker Praxisbezug gewahrt bleiben muss. Sowohl interkulturelle und Gender-Kompetenz als auch Sprachbildung und EntwicklungsstandsFeststellungen sollen ein Bestandteil dieser Ausbildungen sein. Um ausreichend qualifizierte Fachkräfte für den weiteren Ausbau und die Qualitätsverbesserung der Elementarbildung sicherzustellen, muss es zu einer Ausweitung der BAKIP und auch der BAKIP-Kollegs kommen – bei letzteren bis zur Verwirklichung tertiärer Ausbildungsmodelle. Vorzusehen sind auch verpflichtende Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten. 2 4. Ausreichend Bearbeitungszeiten und Supervision Bildungsarbeit erfordert ausreichende Vor- aber auch Nachbereitungszeiten für die PädagogInnen, in denen beispielsweise die Dokumentation des Entwicklungsstandes oder Gespräche mit den Eltern erfolgen können. Für alle Fachkräfte sind ausreichende Zeiten für Besprechungen im Team vorzusehen. Im Sinne der Entlastung der Fachkräfte und der Qualitätssicherung muss bei den Trägern regelmäßig Supervision für Teams und Einzelpersonen angeboten werden. Die Beschäftigten müssen dabei ein Mitspracherecht bei der Auswahl des/der SupervisorIn haben, um ein gutes Vertrauensverhältnis zu gewährleisten. 5. Genug Raum und passende Ausstattung Auch die Beschäftigten haben Anspruch auf eigenen Raum für ihre Arbeit. Dazu gehören Besprechungsräume, Umziehmöglichkeit, Rückzugsmöglichkeit/Sozialraum und ein Arbeitsplatz für Vor-und Nachbereitungen ebenso wie die erwachsenengerechte Ausstattung dieser. Für die Kinder ist jedenfalls ein Bewegungsraum und ein Ruheraum vorzusehen wie auch Flächen im Freien (Grünraum). Mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen können die Lärmbelastung für die Beschäftigten und Kinder von Vornherein möglichst gering gehalten werden. 6. Angemessene Entlohnung Die Beschäftigten in der Elementarbildung erbringen für die Gesellschaft eine wichtige Aufgabe, deren Bedeutung sich nicht immer ausreichend in der Bezahlung niederschlägt. Eine Anhebung der Entlohnung für alle MitarbeiterInnen ist daher, auch im Hinblick auf Höherqualifizierung, dringend angezeigt. Dabei muss gleich(wertig)e Arbeit gleich viel wert sein, unabhängig vom Bundesland und Träger (privat oder öffentlich) etc. Für den privaten Bereich muss ein einheitlicher Kollektivvertrag geschaffen werden. Auch muss die besondere Leistung von AssistentInnen der vorübergehenden Leitung einer Gruppe durch einen Zuschlag auf das laufende Gehalt abgegolten werden. Diese Form der Leistung muss aber als Ausnahme hinsichtlich der Dauer begrenzt werden. 7. Fähigkeiten aller nutzen Das Personal in der Elementarbildung soll die ganze Breite der Gesellschaft widerspiegeln und die Talente und Fähigkeiten der Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht nutzen. Es bedarf einer deutlichen Erhöhung des Männeranteils durch entsprechende Förderprogramme sowie des Einsatzes von mehrsprachigem, interkulturell bzw. gendersensibel geschultem Personal sowie von PädagogInnen mit Migrationshintergrund. Selbstverständlich sind dabei geltende Ausbildungsstandards einzuhalten. 3
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