dmdm-Guideline GS1-Transportetikett Stand: 24.05.2016 © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Inhaltsverzeichnis: Was ist der GS1 128-Standard? ..................................................................................... 3 Verwendung .............................................................................................................. 3 Ansprechpartner und weiterführende Informationen ...................................................... 3 Aufbau des GS1-Transportetiketts ................................................................................ 4 Musterbeispiel ........................................................................................................ 4 Kopfsegment des GS1-Etiketts .................................................................................. 5 Mittelsegment des GS1-Etiketts ................................................................................. 5 Fußsegment des GS1-Etiketts ................................................................................... 5 Darstellung der Inhalte im Mittel- und Fußsegment .................................................... 6 DB 00: NVE (Nummer der Versandeinheit) / SSCC (Serial Shipping Container Code) ..... 6 DB 02: GTIN der enthaltenen Einheit ...................................................................... 7 DB 37: Anzahl der enthaltenen Einheiten ................................................................ 7 DB 10: Chargennummer........................................................................................ 8 DB 15: Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ................................................................ 8 Grundsätzlich zu beachten .................................................................................... 8 Größe des GS1-Transportetiketts ............................................................................ 9 Anbringung des GS1-Transportetiketts .................................................................... 9 Der GS1-Etikett Quickcheck ........................................................................................12 dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 2 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Was ist der GS1 128128-Standard (ehem. EAN 128128-Standard)? Moderne Wirtschaftssysteme sind durch hohe Artikelvielfalt und eine weitgehend flexible Gestaltung der Logistikkette gekennzeichnet. Die eindeutige Identifikation der Waren sowie die eindeutige Interpretation der entstehenden Informationsströme basiert auf dem GS1-System (ehemals EAN UCC–System) der Entwicklungsgremien der GS1-Organisationen (ehemals EANOrganisationen und UCC Uniform Code Council). Das GS1-System gewährleistet durch weltweit eindeutige und überschneidungsfreie Identifikationsnummern (z. B. globale Artikelidentnummer – GTIN) sowie durch entsprechende standardisierte Strichcodes (z. B. GTIN-13-Strichcode, GS1 128-Strichcode) und den EDIStandard EANCOM® eine eindeutige Identifikation und Kennzeichnung der Waren sowie die eindeutige Interpretation der warenbegleitenden Informationen. Der GS1 128-Standard dient der Identifikation und Kennzeichnung von Handelseinheiten, die vor allem für Transport- und Lagerprozesse von Bedeutung sind. Die einheitliche Kennzeichnung logistisch relevanter Einheiten ist eine notwendige Grundlage zeitgemäßer Warenverfolgungs- und -steuerungssysteme. Bestell-, Liefer- und Transporteinheiten können mit Wareneingangs- und -ausgangsscanning sowie Qualitätssicherungssystemen schnittstellenübergreifend erfasst werden. Der GS1 128-Standard deckt alle klassischen Einsatzfelder der automatischen Datenerfassung, wie z. B. Warenannahme, Warenausgang, Kommissionierung oder Umlagerung nach einem einheitlichen Verfahren ab. Mehr als achtzig verschiedene Datenelemente können nach der GS1 128-Konzeption in strichcodierter Form dargestellt werden. Damit die in einem GS1 128-Strichcodesymbol enthaltenen verschlüsselten Daten eindeutig interpretiert werden können, sind Format und Bedeutung exakt festgelegt (vgl. hierzu GS1 128-Handbuch der GS1 Germany - www.gs1-germany.de). Jedem Dateninhalt wird im GS1 128Standard ein zugehöriger Datenbezeichner zugewiesen. Verwendung dm-drogerie markt nutzt das auf der Transporteinheit (Palette) angebrachte GS1Transportetikett zur Identifikation und Vereinnahmung der Ware am Wareneingang seiner Verteilzentren. Hierfür ist es erforderlich, dass alle angelieferten Paletten mit einem GS1Transportetikett versehen sind, auch wenn sie von unterschiedlichen Standorten geliefert werden. Im Folgenden wird der Aufbau und Inhalt des Etiketts, ein Muster und die Etikettenanbringung beschrieben. Die Punkte richten sich nach den Empfehlungen der GS1 Germany. Ansprechpartner und weiterführende Informationen Allgemeine Informationen zum Thema GS1-Transportetikett und EDI bei dm-drogerie markt sowie aktuelle Ansprechpartner finden Sie in unserem Extranet unter: https://de.dm-extranet.com/de_extranet/edi/ dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 3 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Aufbau des GS1GS1-Transportetiketts Musterbeispiel Dieses Beispiel ist ein Etikett nach GS1 Germany-Empfehlung und entspricht in Aufbau und Inhalt genau der für dm-drogerie markt optimalen und deshalb gewünschten Ausprägung: Absender: Firma Mustermann Am Musterweg 1 12345 Musterhausen Kopfsegment Empfänger: dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Musterstraße 2 98765 Untermusterstadt NVE/SSCC: 33401660000003350 2 Mittelsegment VE-GTIN: Anzahl VE: 4010355611550 72 MHD: Charge: 22.05.2014 313560 Nummern und Angaben in Schriftgröße von mind. 7 mm 148 mm Fußsegment Vergrößerungsfaktor mind. 25 % mind. 32 mm Schriftgröße mind. 3 mm mind. 32 mm N V E Vergrößerungsfaktor mind. 50 % Schriftgröße mind. 105 mm Beispiel GS1-Transportetikett nach GS1 Germany Empfehlung für sortenreine Paletten Die empfohlene Strichhöhe von mindestens 32 mm gilt für alle Strichcodesymbole auf einem Etikett, insbesondere für den GS1-128 Strichcode, der den NVE/SSCC verschlüsselt. Laut GS1 Germany soll bei einem die NVE/SSCC enthaltenen Symbol (Barcode) von einer Verkettung mehrerer Dateninhalte abgesehen werden. D. h., dass das unterste Symbol nur die NVE/SSCC enthalten darf. dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 4 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Kopfsegment des GS1-Etiketts Der klarschriftliche Abdruck der Absender- und Empfängeradresse im Kopfteil des Etiketts ist für alle Palettenkonfigurationen erforderlich, die an dm-Verteilzentren geliefert werden,. Diese Angaben vereinfachen unseren Warenvereinnahmungsprozess und stellen ein zusätzliches Kontrollinstrument dar. Im Falle von Vorholung der Ware durch einen von dm-drogerie markt beauftragten Transportdienstleister ist die Angabe der vollständigen Adressen besonders wichtig. Mittelsegment des GS1-Etiketts Artikel-Klarschriftinformationen Es hat sich im Laufe der Zeit gezeigt, dass eine einwandfreie Belabelung der Paletten mit dem richtigen GS1-Etikett für beide Parteien sinnvoll ist. Somit können Falscheinlagerungen, falsche Abkommissionierungen bis zu erhöhten Aufwänden in der Rechnungsprüfung vermieden werden. Durch die zusätzliche Beschriftung eines eindeutigen Artikeltextes im Mittelsegment des GS1Etiketts kann eine Falschbelabelung verhindert werden. Somit ist schnell für jeden sichtbar, ob das Etikett an der richtigen Palette klebt. Fußsegment des GS1-Etiketts GS1 128 Strichcode Beim Strichcode wird nur der GS1 128-Strichcode nach GS1 Germany zugelassen. Der Strichcode Code128 ist nicht gestattet! Es muss das FNC1 Zeichen am Anfang des Symbols sowie als Trennzeichen bei der Verknüpfung von Dateninhalten variabler Länge druckbar sein. Quelle: GS1 Germany (GS1 128-Handbuch (Stand 2009)) Im Fußsegment ist eine Verkettung des GTIN-Barcodes mit der Menge, dem MHD und der Charge möglich. Im GTIN-Barcode muss die GTIN 14-stellig (strichcodiert sowie klarschriftlich) enthalten sein. Bei 13-stelligen GTIN’s wird eine führende Null hinzugefügt (siehe hierzu das Musterbeispiel). dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 5 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Darstellung der Inhalte im Mittel- und Fußsegment Der GS1 128-Standard setzt sich aus dem GS1 128-Datenbezeichnerkonzept und dem GS1 128Strichcode zusammen. Die Datenbezeichner sind den zu codierenden Informationen voranzustellen, so dass der GS1 128-Strichcode weltweit eindeutig interpretierbar ist. dm--drogerie markt auf den Die aufgeführten Datenbezeichner und Inhalte werden von dm Etiketten benötigt. Die Anforderungen anderer Handelsunternehmen können ggf. davon abweichen. Datenbezeichner (DB) 00 02 (*) 37 10 15 (**) Dateninhalt Nummer der Versandeinheit (NVE) GTIN der enthaltenen Einheit Anzahl enthaltene Einheiten Losnummer/Chargennummer Mindesthaltbarkeitsdatum, MHD (JJMMTT) Format 00+n18 02+n14 37+n..8 (FNC1) 10+an..20 (FNC1) 15+n6 (*) Die 13-stellige GTIN wird mit einer führenden Null wiedergegeben. (**) Wenn lediglich Jahr und Monat angegeben werden sollen, ist TT mit "00" zu füllen. (FNC1) Alle mit (FNC1) gekennzeichneten Datenbezeichner sind als "variabel" definiert und müssen deshalb mit einem FNC1-Zeichen von den nachfolgenden Daten abgegrenzt werden, sofern es sich nicht um das letzte Datenelement im Symbol handelt. DB 00: NVE (Nummer der Versandeinheit) / SSCC (Serial Shipping Container Code) Die Transporteinheit Palette wird mit Hilfe der NVE eindeutig identifiziert. Ist vereinbart, dass die Warenvereinnahmung per DESADV und GS1-128-Transportetikett erfolgt, ist die NVE zwingender Bestandteil des GS1-Transportetiketts. Die NVE ist eine standardisierte Nummer zur Identifikation von Transporteinheiten. Sie ist 18stellig und hat folgenden Aufbau: Beispielaufbau einer NVE dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 6 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Nach der vorangestellten Reserveziffer 3 folgt die GS1 -Basisnummer (7-9 Ziffern). Danach folgt eine 7- bis 9-stellige Zahl, welche der Industriepartner selbst vergeben kann. Abschließend steht die errechnete Prüfziffer (Prüfziffernrechner auf der www.gs1-germany.de ) Das Strichcodesymbol mit der Nummer der Versandeinheit (NVE) wird als primäres Symbol des Palettenetiketts angesehen, weil es die automatische Verknüpfung mit den relevanten Informationen aus der elektronischen Liefermeldung (DESADV) gestattet. Dieses primäre Symbol sollte sich auf dem Etikett immer ganz unten befinden. Laut GS1 Germany soll bei einem die NVE/SSCC enthaltenen Symbol (Barcode) von einer Verkettung mehrerer Dateninhalte abgesehen werden. D. h., dass das unterste Symbol nur die NVE/SSCC enthalten darf. DB 02: GTIN der enthaltenen Einheit Der Datenbezeichner 02 kündigt die GTIN der auf dem Ladungsträger enthaltenen Ware an. Dies darf auch ein Display mit eigener GTIN sein. Die auf dem Etikett anzugebende GTIN ist die der größtmöglichen Verpackungseinheit auf der Transporteinheit (Beispiel: Bei Verpackungshierarchie Stück – Unterverpackungseinheit (UVPE) – Karton erfolgt die Angabe der Karton – GTIN). DB 02 darf nur auf artikelreinen Transporteinheiten angegeben werden. Darunter sind Transporteinheiten zu verstehen, deren enthaltene Artikel alle die gleiche GTIN besitzen. Dieser DB darf nur gemeinsam in Kombination mit DB 37 (Menge) in einer übergeordneten Transporteinheit genutzt werden. Im Mittelsegment des Etiketts genügt die Angabe der 13-stelligen GTIN. Auf dem Transportetikett für dm-drogerie markt ist für die GTIN ausschließlich der Datenbezeichner 02 erwünscht erwünscht. DB (02): GTIN des Umkartons + DB (37): Anzahl Umkartons DB (01): GTIN der Handelseinheit (Standardpalette) DB 37: Anzahl der enthaltenen Einheiten DB 02 und DB 37 sind immer in Kombination zu verwenden. Über DB 37 wird die Anzahl an Umkartons pro Palette wiedergegeben. dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 7 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 DB 10: Chargennummer Bei chargenreinen Paletten ist die Chargennummer auf dem Transportetikett anzugeben. Sie darf bis zu 20 Stellen (alphanumerisch) lang sein. Aus Gründen der Eindeutigkeit ist die Chargennummer immer in Verbindung mit einer GTIN anzugeben. Befinden sich auf der Palette Artikel unterschiedlicher Chargen soll keine Charge auf dem Transportetikett angegeben werden. DB 15: Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) Werden Artikel auf einer Transporteinheit mit demselben Mindesthaltbarkeitsdatum angeliefert, so ist das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Sind Artikel mit unterschiedlichen MHD’s auf einer Transporteinheit vorhanden, ist das zuerst ablaufende MHD anzugeben. Im Mittelsegment muss das MHD numerisch angegeben werden. Im Fußsegment (strichcodiert sowie klarschriftlich) muss das Datum eine feste Länge von 6 numerischen Stellen aufweisen (JJMMTT). Aus Gründen der Eindeutigkeit ist das Mindesthaltbarkeitsdatum immer in Verbindung mit einer GTIN anzugeben. • • • Für die Jahresangabe werden die letzten 2 Stellen des jeweiligen Kalenderjahres aufgedruckt. Wenn bei kurzlebigen Produkten keine Jahresangabe auf dem Produkt aufgebracht ist, so muss das betreffende Jahr trotzdem im Strichcodesymbol (Fußsegment) angegeben werden. Die mittleren 2 Stellen dienen der Kennzeichnung des Monats. Der Kalendertag ist immer 2-stellig. Bei Anwendungen, in denen die Angabe des Kalendertages entfällt, sind die entsprechenden Stellen mit Nullen zu füllen. Das Datum Juli 2013 würde somit „130700“ abgebildet werden. Grundsätzlich zu beachten • • • • Inklusive DB dürfen höchstens 48 Nutzdatenzeichen (Zahlen, Buchstaben, Sonderzeichen mit Ausnahme der Klammern unterhalb des Strichcodes) codiert werden. Inklusive aller Hilfszeichen und des Symbolprüfzeichens sollte ein GS1 128Strichcodesymbol 35 Symbolzeichen nicht überschreiten. Maximale Symbollänge: 165 mm inkl. der notwendigen Ruhezonen. Die Klammern erscheinen nur in der Klarschriftzeile, sie haben keine Entsprechung im Strichcode! Diese Regel erleichtert nur die manuelle Eingabe der Daten aus nicht lesbaren Strichcodesymbolen und dürfen NICHT mitcodiert werden. dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 8 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Größe und Anbringung des GS1-Transportetiketts Größe des GS1-Transportetiketts Für das GS1-Etikett wird von der GS1 Germany das ISO-Format A5 (148 mm x 210 mm) oder A6 (105 mm X 148 mm) als Standardgröße empfohlen. Das Format A5 wird von der dm-drogerie markt bevorzugt, da durch die Größe die Lesbarkeit verbessert wird. Anbringung des GS1-Transportetiketts Stirn-- sowie der rechts davon Bitte bringen Sie das Strichcodeetikett an mindestens einer Stirn liegenden Längsseite des Gebindes an. Aus Aus Gründen der Verarbeitungssicherheit sollten niemals mehrere Etiketten gleichen Inhalts auf derselben Seite der logistischen Einheit aufgebracht werden. Platzierung auf Paletten und Transporteinheiten (größer als 1 Meter) Das Strichcodesymbol mit der NVE muss sich zwischen 400 und 800 mm über dem Boden befinden. Der Abstand von der seitlichen Kante sollte mindestens 50 mm betragen. Platzierung auf Paletten und Transporteinheiten (kleiner als 1 Meter) Bei Einheiten, die kleiner als 1 Meter hoch sind, muss das Etikett so hoch wie möglich angebracht werden. Darüber hinaus ist die aufgeführte Anbringungsempfehlung ebenfalls einzuhalten. Anbringungsempfehlung dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 9 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Sandwichpaletten Werden mehrere Paletten zu einer Gesamtpalette gestapelt, ist zu beachten, dass jede einzelne Palette eine Versandeinheit darstellt. Folglich ist jede Palette mit einem eigenen GS1Etikett zu versehen. Sind die einzelnen Paletten der Sandwichpaletten gesichert, z. B. umschrumpft, d. h. es entsteht eine neue Transporteinheit, ist zusätzlich noch ein weiteres Etikett (GS1-Masteretikett) für die komplette Palette erwünscht (s. Abb. Anbringungsempfehlung des GS1-Masteretiketts). Dieses ist nach den Richtlinien zur Anbringung des GS1-Transportetiketts aufzukleben. Anbringungsempfehlung des GS1-Masteretiketts GS1Transportetikett dm-Guideline GS1-Transportetikett Masterlabel für komplette Sandwichpalette © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 10 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Nachfolgendes Beispiel zeigt ein Etikett, wie es als Masteretikett zusätzlich auf Sandwichpaletten angebracht werden sollte: Absender: Firma Mustermann Am Musterweg 1 12345 Musterhausen Empfänger: dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Musterstraße 2 98765 Untermusterstadt NVE/SSCC: 33401660000003350 2 148 mm 105 mm dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 11 /12 Ausgabe vom 24.05.2016 Der GS1GS1-Etikett Quickcheck Die nachfolgenden Fragen dienen Ihnen bei der Erstellung und Verwendung des GS1-128 Transportetiketts als zusätzliche Kontrollmöglichkeit. JA NEIN Sichtprüfung des Kopfsegments: Ist die vollständige Absenderadresse inklusive Industriepartnername, Straße und Absenderort enthalten? Ist die richtige Warenempfängeradresse inklusive Name des Handelsunternehmens, des Verteilzentrums, Straße und Empfangsort vollständig angegeben? Sichtprüfung des Mittelsegments: Sind folgende Daten in Klarschrift angegeben? - Nummer der Versandeinheit (NVE/SSCC) - GTIN (Umkarton) - Menge (Anzahl an Umkartons auf der Palette) - MHD (bei MHD-pflichtigen Artikeln) - Charge (bei chargenpflichtigen Artikeln) Beziehen sich die Einheiten (GTIN und Menge) auf die größte enthaltene Einheit auf dem Ladungsträger? Sichtprüfung des Fußsegments: Stimmen die GTIN, Menge, Charge, das MHD und die NVE mit der Klarschrift im Mittelsegment überein? Besteht ein separater Barcode für die NVE/SSCC und wurde dieser als unterster Barcode aufgedruckt? Besteht eine gute Druckqualität, d. h. sind die Barcodes sauber dargestellt, ohne dass die einzelnen Barcodestriche ineinander verlaufen? Scanprüfung des Fußsegments: (z.B. (z.B. mithilfe eines Testtools wie bcTester): Sind alle Barcodes nach GS1-128 codiert? Ist der obere Barcode scanbar und enthält alle erforderlichen Angaben? (Karton-GTIN 14-stellig, Karton-Menge, MHD 6-stellig, Charge – insgesamt max. 48 Zeichen) Ist der Barcode der NVE/SSCC scanbar? Vollständigkeit der Etikettierung Können alle Paletten mit allen an dm gelieferten Artikeln aus allen Auslieferstandorte mit diesem Etikett versehen werden? Wurden alle Fragen mit „JA“ beantwortet, kann das Transportetikett zur Freigabe bei dmdrogerie markt vorgelegt werden. dm-Guideline GS1-Transportetikett © dm-drogerie markt GmbH + Co. KG 12 /12 Ausgabe vom 24.05.2016
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