Kurs Hallein - SSKV Salzburger Sportkeglerverband

An den Vorstand und die Vereine des
Salzburger Sportkeglerverbandes SSKV
Schwarzach, am 22. Mai 2016
Ausschreibung
zum
AUS- und FORTBILDUNGSLEHRGANG
Für SchiedsrichterInnen und OberschiedsrichterInnen des ÖSKB
Termin:
3. Juli 2016
Ort:
Kegelkasino Hallein, Gasteigweg 1, 5400 Hallein
Zeit:
09:45-12:15
Grund- und Basiswissen (verpflichtend für alle Erst-Ausbildungen zum SR/OSR)
3 AE (á 45 min.) mit Pause
13:00- ca. 16:30 Neue Ordnungen, Fallbeispiele, Fragen
(Teil 2 ist Pflicht für ALLE TeilnehmerInnen)
Berechtigungen zur Teilnahme:
Ausbildung zum SR:
Ausbildung zum OSR:
abgeschlossenes 16. Lebensjahr, gemeldet bei einem Verein des SSKV/ÖSKB
abgeschlossenes 19. Lebensjahr, mind. 3 aktive Jahre als Schiedsrichter, gemeldet
bei einem Verein des SSKV/ÖSKB
Lizenzverlängerungen:
ALLE (Ober-)SchiedsrichterInnen des ÖSKB, deren SR-Lizenz mit 30.6.2016 ausläuft
– ungeachtet dessen können die Lizenzen aber auch schon früher verlängert
werden!
Auszug aus der Schiedsrichterordnung des ÖSKB:
„Nimmt ein Oberschiedsrichter oder Schiedsrichter unentschuldigt an einer Fortbildung nicht teil,
verliert er seine Lizenz. Er kann diese wiedererlangen, wenn er innerhalb eines Jahres an einem
Fortbildungs- oder Ausbildungslehrgang teilnimmt.“ (SchO 6)
Der zu verlängernde Ausweis ist unbedingt mitzunehmen und vorzulegen, da die Lizenz sonst nicht
verlängert werden kann!
Schiedsrichterobmann
ISR Andreas Weiß
© SSKV 2016
Eine Teilnahme am Kurs ohne Lizenzerwerb/-verlängerung ist für Interessierte grundsätzlich nach Absprache mit
dem Lehrgangsleiter möglich!
Lehrgangsleiter: ISR Andreas Weiß
Schiedsrichterobmann des SSKV
Anmeldung:
mit beiliegendem (vollständig ausgefülltem) Formular per e-mail an [email protected]
oder schriftlich an
Andreas Weiß, Neue Heimat 15/1, 5620 Schwarzach i. Pg.
Anmeldeschluss: 26. Juni 2016
Lehrgangs- und Prüfungsinhalte:
 Sportordnung (Schrift 3) des ÖSKB (neu ab 1.7.16)
 Schiedsrichterordnung (Schrift 4) des ÖSKB
- inkl. Anhang 1 (Schrift 4a): Schulungsunterlagen für Schiedsrichter und Oberschiedsrichter
 Bestimmungen über die Bestimmung/Zulassung von Kegelanlagen (Schrift 6) des ÖSKB
Alle Schriften sind online auf der HP des ÖSKB unter www.oeskb-kegeln-bowling.at zu finden. Die TeilnehmerInnen
werden ersucht, die Schriften schon vor dem Kurs zu lesen und die Inhalte zu kennen – besonders sei darauf
hingewiesen, dass die Inhalte auch nach wie vor Bestandteil der Prüfung für Lizenzverlängerung sind, auch wenn
die TeilnehmerInnen am ersten Teil des Lehrgangs nicht verpflichtend teilnehmen müssen.
Die TeilnehmerInnen sollen die Schriften beim Kurs mitbringen und dabei haben, um auch deren praktische
Anwendung/Regelauslegung zu lernen.
Bei Nichterreichung der entsprechenden Punktezahl wird eine abgelaufene/ bestehende Lizenz nicht verlängert.
Mitzubringen sind von den TeilnehmerInnen:
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Schreibutensilien
Sportschuhe
Fallbeispiele und etwaige Fragen aus dem Sportgeschehen
Passbild (bei Erstausstellung einer (O-)SR-Lizenz)
Auf eine gute Zusammenarbeit beim und nach dem Lehrgang!
Für den SSKV
MMag. Andreas Weiß
Schiedsrichterobmann
Schiedsrichterobmann
ISR Andreas Weiß
Pinter Josef
Präsident SSKV
© SSKV 2016