Prüfungsordnung "Befähigungsprüfung Unternehmensberatung"

Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Unternehmensberatung,
Buchhaltung und Informationstechnologie
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
per E-Mail: [email protected]
Zl. 13/1 16/70
Prüfungsordnung "Befähigungsprüfung Unternehmensberatung"
Referent: Dr. Eric Heinke, Rechtsanwalt in Wien
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) dankt für die Übersendung
des Entwurfes und erstattet dazu folgende
S t e l l u n g n a h m e :
Im Folgenden wird nur auf jene Bestimmung des Entwurfes eingegangen, die einer
Stellungnahme bzw. Erläuterung bedarf:
ad § 3 Abs 1 Z 10:
Hier regt der ÖRAK dringend eine Ergänzung um den Fachbereich „Strafrecht“ an.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Wirtschafts- und Internetkriminalität
sowie
von
Geldwäsche
sind
nach
Ansicht
des
Österreichischen
Rechtsanwaltskammertags die Kenntnis des Strafrechts, insbesondere der
strafrechtlichen Tatbeständen sowohl des 5. als auch des 6. Abschnitts des
Strafgesetzbuchs
(Verletzungen
der
Privatsphäre
und
bestimmter
Berufsgeheimnisse bzw. Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen; etwa der
§§ 118a ff §§ 126a StGB) für das Gewerbe Unternehmensberatung unabdingbar.
Zu den übrigen Punkten des Entwurfes erscheint eine Stellungnahme entbehrlich.
Wien, am 24. Mai 2016
DER ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG
Dr. Rupert Wolff
Präsident