Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien per E-Mail: [email protected] Zl. 13/1 16/70 Prüfungsordnung "Befähigungsprüfung Unternehmensberatung" Referent: Dr. Eric Heinke, Rechtsanwalt in Wien Sehr geehrte Damen und Herren! Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) dankt für die Übersendung des Entwurfes und erstattet dazu folgende S t e l l u n g n a h m e : Im Folgenden wird nur auf jene Bestimmung des Entwurfes eingegangen, die einer Stellungnahme bzw. Erläuterung bedarf: ad § 3 Abs 1 Z 10: Hier regt der ÖRAK dringend eine Ergänzung um den Fachbereich „Strafrecht“ an. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Wirtschafts- und Internetkriminalität sowie von Geldwäsche sind nach Ansicht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags die Kenntnis des Strafrechts, insbesondere der strafrechtlichen Tatbeständen sowohl des 5. als auch des 6. Abschnitts des Strafgesetzbuchs (Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse bzw. Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen; etwa der §§ 118a ff §§ 126a StGB) für das Gewerbe Unternehmensberatung unabdingbar. Zu den übrigen Punkten des Entwurfes erscheint eine Stellungnahme entbehrlich. Wien, am 24. Mai 2016 DER ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG Dr. Rupert Wolff Präsident
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