Vergabeunterlagen der Vergabe RSF_460000-1

(Unterschrift)
ggf. Zustellungsart:
 Briefkasten
 persönlich abgegeben
 Post / Express
 ________________
Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________
Angebot
RSF_460000-1
Vergabenummer ________________________
Ablauf Angebotsfrist 28.06.2016
_________ Uhrzeit _____
11:00
Raum __________
903
Achtung Angebot!
Erst bei Submission öffnen!
Landratsamt Freising
SG 15.3 Kommunaler Hochbau
Landshuter Straße 31
D- 85356 Freising
Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der
in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen.
Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben.
Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert:
Hinweise für Bieter
- Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim
Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis
der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des
Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise
nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch
Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den
Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen
Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter
Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht
präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben
auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch
können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in
der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das
Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen
Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es
Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die
Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf
kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie
bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten
Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie
ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die
Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren
Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der
Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die
Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort
geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die
Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die
Zugangsberechtigung.
Stand: Oktober 2012
124
(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
National
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
Maßnahmennummer 15.3 RSF
Vergabenummer RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Jahr
Jahr
€
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen.
http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer.
∗)
zutreffendes ankreuzen
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(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7
VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
1
2
der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung
des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum und Unterschrift) 3)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2)
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Landratsamt Freising
Landshuter Straße 31
85356 Freising
Deutschland
Tel.: 08161/600-714
Fax.:08161/600-748
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 28.06.2016
Uhrzeit 11:00
Eröffnungstermin
Datum 28.06.2016
Uhrzeit 11:00
Ort Landshuter Straße 31
85356 Freising
Raum 903
Bindefrist endet am
29.07.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung
Maßnahmennummer
15.3 RSF
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
226.H
Mindestanforderungen an Nebenangebote
227.H
Gewichtung der Zuschlagskriterien
242.H
Instandhaltung
2492
Online-Vergaben
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214.H
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
2330
Nachunternehmererklärung
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
214.1.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213.H
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
125.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Vertragsformular für Instandhaltung:
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend der Formblätter 221 oder 222
Aufgliederung aller Einheitspreise gemäß der Struktur des Formblattes EFB 223
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung
Landkreis Freising, vertr. durch Herrn Landrat Josef Hauner
Landshuter Straße 31, 85356 Freising
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen
zu vergeben im Namen und für Rechnung
Landkreis Freising, vertr. durch Herrn Landrat Josef Hauner
Landshuter Straße 31, 85356 Freising
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name Landratsamt Freising
Anschrift Landshuter Straße 31
Tel.
08161/600-714
E-Mail [email protected]
85356
Freising
Fax. 08161/600-748
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
125.H - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222
224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
126.H - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Angaben zur Preisermittlung entsprechend der Formblätter 221 oder 222
Aufgliederung aller Einheitspreise gemäß der Struktur des Formblattes EFB 223
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
3.3
4
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
Losweise Vergabe:
✘
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur
zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben.
siehe Briefkopf
Stelle: Landratsamt Freising
SG 15.3 Kommunaler Hochbau
Straße: Landshuter Straße 31
PLZ/Ort: 85356 Freising
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
Maßnahmenummer:
Baumaßnahme:
15.3 RSF
RSF Neubau Realschule Freising
Vergabenummer:
Leistung:
RSF_460000-1
Förderanlagen
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
10
214.1.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im
Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der
Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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(Teilnahmebedingungen)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.2
7
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
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(Teilnahmebedingungen)
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Landratsamt Freising
Landshuter Straße 31
85356 Freising
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
15.3 RSF
Vergabenummer
Leistung
RSF_460000-1
Anlagen 1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Förderanlagen
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
124
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
125.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber
221 oder 222
Angaben zur Preisermittlung
224
Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes
233
Nachunternehmerleistungen
234
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Nebenangebot(e)
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
1
€
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß
Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3
5
St.
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits−
schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3
BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
7
8
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Besondere Vertragsbedingungen
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 09.05.2017
.
spätestens
in der
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 05.06.2018
.
innerhalb von
ginn.
in der
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan
Beginn M+W Plnung 01.08.2016 / Ende 12.08.2016
Beistellung Betoneinbauteile 26.08.2016
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.2
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
3.2
1
-fach und zugleich
bei
dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro
1
-fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
1
4
-fach einzureichen.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
60
Tage
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer
Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf
er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17
Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit
nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
3
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
Nach Ablauf der Gewährleistung
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung
muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
− die Vertragserfüllung das Formblatt
− die Mängelansprüche das Formblatt
− vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421
„Mängelansprüchebürgschaft“ - 422
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
- 423
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
10
- frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
214.1.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
10
214.1.H - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
10.1
ARBEITSZEIT
Die werktägliche Rahmenarbeitszeit wird von 7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt. Arbeiten außerhalb dieser
Zeiten bedürfen u.a. der Zustimmung des AG.
10.2
IMMISSIONSSCHUTZ
Folgende Immissionsrichtwerte gem. AVV Baulärm, 3.1.1 c) sind einzuhalten:
tagsüber (7:00 bis 20:00 Uhr): 60 dB (A)
nachts (20:00 bis 7:00 Uhr): 45 dB (A)
ARBEITSVORBEREITUNG UND -KOORDINATION
10.3
BAUABLAUFPLANUNG DURCH DEN AN
Vom AN ist auf Grundlage der Vertragsfristen ein gegliederter Bauablaufplan für alle seine
Leistungen, einschl. der Erstellung und Prüfung der vom AN zu erstellenden Planunterlagen,
Berechnungen und sonstige Nachweise zu erstellen. Außerdem sind, soweit vorhanden, die
Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des AN
herzustellenden Leistungen aufzuführen.
Bei der Erstellung dieses Plans sind die Festlegungen des AG zur baufachlichen Koordination mit
anderen Leistungsbereichen, sowie Abhängigkeiten, die sich aus technologischen Zusammenhängen
mit anderen Gewerken im Bauablauf ergeben, zu berücksichtigen.
Dieser Plan ist innerhalb nachfolgend genannter Frist zur Genehmigung und Abstimmung in zwei
Fertigungen auf Papier sowie digital vorzulegen. Er dient dem Nachweis und der Kontrolle der
Einhaltung
der
Vertragsfristen
sowie
zur
Disposition
fachtechnischer
Kontrollen
(z.B.
Bewehrungsabnahmen durch Tragwerksplaner oder Prüfingenieur) durch Dritte.
Der Plan ist so zu gestalten, daß Fortschreibungen bei Änderungen im Bauablauf, vorgenommen
werden können. Bei Änderungen ist der Plan vom AN unverzüglich zu überarbeiten und innerhalb
untenstehender Frist vorzulegen.
Frist für Erstvorlage der Bauablaufplanung des AN nach Auftragsvergabe: 5 Werktage
Frist für Vorlage nach Überarbeitungen der Bauablaufplanung des AN: 5 Werktage
10.4
HERSTELLEN (UND FORTSCHREIBEN) VON ZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN
Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag zu beschaffen hat,
sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten/Ingenieurs
anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und
zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Vertragswerk erforderlich sind. Die Planvorlage des AN
hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des Auftraggebers und dem Architekten/Ingenieurbüro
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Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
so
rechtzeitig
zu
erfolgen,
daß
die
vertraglich
vereinbarten
Ausführungstermine
unter
Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden. Zeichnungen
und Unterlagen sind stets in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital, als PDF-Dokument,
vorzulegen.
Die Ausführung durch den AN hat in Übereinstimmung mit den geprüften Ausführungsunterlagen zu
erfolgen.
Bei
abweichender
Ausführung
sind
die
Ausführungsunterlagen
entsprechend
fortzuschreiben.
10.5
PLANUNG DER ARBEITEN GEM. ARBEITSSCHUTZGESETZ
Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw.
Aufsichtsführenden, einschließlich der Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden seiner Nachunternehmer,
Kenntnis über den SiGePlan sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
haben.
Der
Auftragnehmer
ist
verpflichtet,
für
die
von
ihm
durchzuführenden
Arbeiten
eine
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen und entsprechend fortlaufend
anzupassen. Das vor Ort eingesetzte Personal ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.
Die Unterlagen sind dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen.
Greifen
Arbeitsvorgänge
verschiedener
Auftragnehmer
ineinander,
sind
die
vorgefundenen
Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene
Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste, die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der
Baustelle.
Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich zu melden und es ist auf deren
Abstellung hinzuwirken.
Nimmt der Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung
verpflichtet.
Der
Auftragnehmer
Gesundheitsschutzkoordinator
hat
(SiGeKo)
der
Objektüberwachung
Name
und
Anschrift
und
dem
seiner
Sicherheits-
Montageleiter
und
bzw.
Aufsichtsführenden und der Sicherheitsfachkräfte auf Verlangen mitzuteilen.
10.6
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Die Ausführungsunterlagen werden dem AN zur Auftragserteilung einmalig einfach in Papierform
sowie in digitaler Form, im „Portable Document Format“ (kurz: PDF) auf elektronischem Weg, zur
Verfügung gestellt.
Fortschreibungen (Indizes) werden dem AN ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format) auf
elektronischem Weg (E-Mail und/oder Projektplattform im Internet) zur Verfügung gestellt.
Vervielfältigungen in der erforderlichen Anzahl hat der AN auf eigene Kosten zu beschaffen.
10.7
URKALKULATION
Der Bieter hat dem AG 10 Werktage nach Auftragsvergabe die Urkalkulation sowie die Mengen- und
Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation soll die
Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen vollständig erkennen lassen, d.h. die
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Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und
Montagekosten einschließlich Geräte und Maschinenkosten sowie der Fremdleistungen. Der AG
behandelt die Urkalkulation als Geschäftsgeheimnis des AN.
10.8
KOORDINATIONSGESPRÄCHE
Die Koordinationsgespräche zwischen örtlicher Objektüberwachung und den AN findet im
wöchentlichen Rhythmus statt. Der AN hat ab 2 Wochen vor Leistungsbeginn und bis zur
vollständigen, mangelfreien Abnahme seiner Leistungen nach VOB, verpflichtend an den
Besprechungen teilzunehmen. Die Besprechungen finden grundsätzlich im örtlichen Baubüro statt.
Für die Besprechungen ist als Arbeitsvorbereitung der Bauablauf für die bevorstehenden zwei KW
durch den AN anzukündigen.
Die Ergebnisse der Koordinationsgespräche werden von der OÜ protokolliert. Der Inhalt des
Protokolls gilt als vom AN anerkannt insoweit er innerhalb von 6 Werktagen nach Versand des
Protokolls keine begründeten, schriftlichen Einwände erhebt.
10.9
VERTRETER DES AN AUF DER BAUSTELLE / BAULEITUNG
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten, spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, schriftlich eine(n)
Vertreter(in) zu benennen, die/der zu rechtsverbindlichen Vereinbarung bevollmächtigt ist. Jeder
Personalwechsel in dieser Funktion ist dem AG schriftlich anzuzeigen.
Die/der Vertreter(in) des AN hat fachlich geeignet zu sein und muß die deutsche Sprache fließend in
Wort und Schrift beherrschen. Vom AN ist während der gesamten Bauausführung sicher zu stellen,
daß stets ein deutschsprachiger Ansprechpartner zugegen ist.
Zu den Pflichten der Bauleitung des AN gehört u.a. die Teilnahme an Besprechungen und
Baubegehungen.
10.10
BAUTAGESBERICHTE
Der AN hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem AG, bzw. der Objektüberwachung,
arbeitstäglich, unaufgefordert vorzulegen.
Die Bautagesberichte haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Personal-, Nachunternehmer- (Name, Lohngruppe) und Geräteeinsatz
- Materiallieferungen
- Arbeitsleistung, Arbeitsfortschritt
- Klimadaten: Temperatur und Witterung
- Besondere Vorkommnisse: Begehungen, Behinderungen, Schäden, Unfälle, etc.
- Anweisungen durch die Objektüberwachung bzw. den Bauherrn
- Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. von der Ausführungsplanung
- Arbeiten nach Aufwand
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Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
10.11
STUNDENLOHNARBEITEN
Die Vereinbarungen von Stundenlohnarbeiten im Sinne § 2 Abs. (10) VOB/B bedingt die Vorlage
eines Angebots unter Angabe des geschätzten Personal-, Material- und Geräteeinsatzes sowie
etwaiger Frachtkosten und sonstiger Kosten durch den AN.
Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich schriftlich.
10.12
RECHNUNGEN
In Ergänzung oder Abweichung zu Abschnitt 3, Formblatt 214.H wird vereinbart:
Alle Rechnungen sind bei dem, mit der Objektüberwachung (OÜ) beauftragten, Büro 1-fach im
Original und in digitaler Form (PDF) einzureichen.
Zugleich sind alle Rechnungen in digitaler Form (PDF) auf elektronischem Weg beim AG und dessen
Projektsteuerer einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind 1-fach im Original und in digitaler Form bei der jeweiligen OÜ einzureichen.
Abrechnungsmengen nach Aufmaß sind gemeinsam mit der OÜ vor Ort zu erstellen und von der OÜ
zu testieren. Eine Kopie der Aufmaßblätter erhält die OÜ unmittelbar im Anschluß an das gemeinsame
Aufmaß.
Erforderliche Angaben auf der Rechnung:
- Projektbezeichnung „Neubau Realschule Freising“
- Auftragsnummer gemäß Vertrag, „HA …“ oder „VE …“
- Erbringungszeitraum der in Rechnung gestellten Leistungen
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Rechnungsart (Abschlags-, Teilschluss- oder Schlußrechnung)
Rechnungsadresse:
Landratsamt Freising
Kommunaler Hochbau SG 15
Landshuter Straße 31
85356 Freising
über [Objektüberwachung]
z.H. [Ansprechpartner]
[Straße, Nummer]
[PLZ, Ort]
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Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND BAUBETRIEB
10.13
VEGETATIONSSCHUTZMASSNAHMEN
Auf die vorhandenen Biotope und Gehölzbestände entlang der südlichen und nördlichen
Grundstücksgrenze und auf den angrenzenden Nachbargrundstücken ist bei den Arbeiten besondere
Rücksicht zu nehmen (siehe auch Merkblatt Baumschutz auf Baustellen).
Zum Schutz der Biotope und Gehölzbestände sind das Befahren der Vegetationsflächen mit jeglichen
Baufahrzeugen sowie das Lagern von Baustoffen in diesen Bereichen nicht zulässig.
Als Sicherungsmaßnahme werden mit Beginn der Baumaßnahme Schutzzäune entlang der
betroffenen Vegetationsbestände errichtet. Die Schutzzäune verbleiben während der gesamten
Bauzeit auf der Baustelle und werden erst mit Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme abgebaut.
Werden Bäume dennoch beschädigt, gehen die Kosten für das Entfernen des beschädigten Baumes
sowie einer Ersatzpflanzung in entsprechender Qualität in voller Höhe zu Lasten des Verursachers.
10.14
BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN
Für die Organisation der Baustelle ist der, den Verdingungsunterlagen beiliegende, Baustellenleitplan
zu beachten.
Die Erschließung des Baugeländes erfolgt über die östlich tangierende Straße "Gute Änger". Es sind
zwei Zufahrten vorgesehen. Das Gebäude ist während der Bauzeit ausschließlich über ausgewiesene
Bautüren zugänglich. Ort und Anzahl der Zugänge sind dem Baustellenleitplan zu entnehmen.
Die vertikale Erschließung der einzelnen Geschoße erfolgt über die Treppenräume in den Fingern
sowie die Freitreppen in der Halle. Die Aufzugsanlage steht für Transporte nicht zur Verfügung.
Für Materialtransporte stellt der AG im Bereich der Magistrale mehrere provisorische Öffnungen der
Fassade mit vorgelagerten Absetzplattformen auf Höhe der Geschoße zur Verfügung. Deren genaue
Lagen sind dem Baustellenleitplan zu entnehmen.
Baustellenverkehrsflächen, Lager- und Montageflächen, Aufstellflächen für Container, Stellplätze für
Dienst-Kfz, etc. für alle am Bau Beteiligten sind im Baustellenleitplan ausgewiesen. Sonstige Flächen
stehen den AN nicht zur Verfügung. Alle vom AN für seine Zwecke in Anspruch genommenen Flächen
sind nach Baustellenräumung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vor Ingebrauchnahme des
Platzes ist ein Foto des Bestands zu erstellen. Die Nachweispflicht liegt beim AN.
Tagesunterkünfte und Aufenthaltsräume gem. ASR 4.2 für die Beschäftigten des AN können auf den
im Baustellenleitplan ausgewiesenen Flächen eingerichtet werden. Dem AN steht hierfür eine
Standfläche mit Abmessungen von 6,1 x 4,9 m – entsprechend der Grundfläche von zwei 20-FußContainern – zur Verfügung.
Nachtunterkünfte und/oder Wohnbaracken dürfen auf dem Baugelände nicht eingerichtet werden.
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Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
Vom AN sind ausschließlich unmittelbar für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche
Einrichtungen, Fahrzeuge und Geräte auf der Baustelle vorzuhalten und zu betreiben.
Vom AN ist, innerhalb der untengenannten Frist, ein eigener Baustelleneinrichtungsplan in zwei
Fertigungen auf Papier sowie digital, als PDF-Dokument, in geeignetem Maßstab zur Abstimmung
und Genehmigung vorzulegen.
Frist für die Erstvorlage des Baustelleneinrichtungsplans des AN nach Auftragsvergabe: 5 Werktage
10.15
ÜBERGEORDNETE BAUSTELLENEINRICHTUNG DURCH DEN AG
Durch den AG wird nachfolgende Infrastruktur im Rahmen von Vorarbeiten, an der im
Baustellenleitplan gekennzeichneten Position, eingerichtet, für die Dauer der Baumaßnahme,
vorgehalten und den AN zur Nutzung überlassen:
- Sanitätsraum mit Ausstattung nach ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur
Ersten Hilfe" (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeisterarbeiten)
- Sanitärcontaineranlage mit Ausstattung nach ASR 4.1 (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und
Bodenverbesserung, Baumeisterarbeiten)
- Baubeleuchtung der Verkehrswege auf dem Baugelände nach BGI 759 (unzutreffend für Gewerk:
Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeister, Fassade, Gerüst, Dachabdichtung)
- Beleuchtung der Hauptverkehrswege, Treppenhäuser und Fluchtwege im Gebäude nach DIN 5035
(unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeister, Fassade, Gerüst)
- Anschlußstellen für Wasser, Strom und Abwasser (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und
Bodenverbesserung, Baumeisterarbeiten)
10.16
Das
BAUWASSER, BAUSTROM
Heranbringen
von Wasser
und
Strom
von
den
Anschlußstellen
des
AG
zu
den
Verwendungsstellen des AN hat unter Berücksichtigung des Baustellenleitplanes zu erfolgen.
Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Die Kosten für Betrieb und Beheizung von Aufenthalts- und zusätzlichen Sanitärräumen für seine
Beschäftigten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
10.17
ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL
Die Anschlußstellen für Strom des AG sind von deren Errichter im vierwöchigen Rhythmus auf Ihren
ordnungsgemäßen Zustand gemäß BGI/GUV-I 608 hin durch eine befähigte Person (nach §10
BetrSichV, TRBS 1203) zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll festzuhalten
und dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen.
Ab den Anschlußstellen für Strom des AG liegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und
sicheren Zustand aller vom AN eingesetzten elektrischen Betriebsmittel beim AN. Ebenso obliegt dem
AN die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen und
sicheren Zustand gemäß BGI 608.
Seite 6 v. 7
Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen
10.18
VORHANDENE ANLAGEN IM BAUGELÄNDE (SPARTEN)
Über unter Umständen im Bereich seiner Arbeitsstellen auf dem Baugelände vorhandene bauliche
Anlagen, wie Rohr- und Kabelleitungen, hat sich der AN vor Beginn der Bauarbeiten zu erkundigen.
Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.
10.19
ABFALLBESEITIGUNG
Über die Regelungen gem. VOB/C DIN 18299 Punkt 4.1.11 f hinaus wird folgendes als Nebenleistung
ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung vereinbart:
Die Entsorgung von Abfall und Beseitigung von Verunreinigungen aus dem Bereich des AN hat
arbeitstäglich zu erfolgen.
Vermeidbare Brandlasten sind umgehend von der Baustelle ordnungsgemäß zu beseitigen.
Kommt der AN dieser Regelung trotz nochmaliger Aufforderung nicht nach, wird die Entsorgung von
Abfall und Beseitigung von Verunreinigungen durch den AG auf Kosten des AN veranlaßt.
10.20
BAUSCHILD
Der AG beabsichtigt ein Bauschild auf der Baustelle zu errichten um über die Baumaßnahme und
deren Beteiligte zu informieren.
Der Abdruck von Firmierung und Anschrift des AN auf dem Bauschild ist obligatorisch.
10.21
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort wird Freising vereinbart.
Als Gerichtsstand wird Freising vereinbart, sofern die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen.
ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite 7 v. 7
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
6.3
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
1
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
€/h
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
Baustellengemeinkosten
2.2
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
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Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
1 von 2
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(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge
bare Herstellungskos- gem. 2.4
ten
€
%
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf die
Einzelkosten
für
die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
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223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
2
1
Menge
3
1
Mengeneinheit 1
Zeitan2
satz
4
5
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3
Stoffe 2
Geräte 2, 4
Sonstiges 2
6
7
8
9
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
10
1
Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen
wird.
3
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der
Bieter dies offenzulegen.
4
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
2
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233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen
Nachunternehmer.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
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Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Aufforderung
der Vergabestelle)
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234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Vergabenummer
15.3 RSF
Baumaßnahme
RSF_460000-1
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
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235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich
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Beschreibung der Teilleistungen
Namen des Nachunternehmen
(einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle)
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235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des
Unternehmens
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Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
2 von 2
236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Bewerber/Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns
gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem
gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1
Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
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(Nachunternehmererklärung)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung des Angebotsschreibens
Nachunternehmererklärung
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen.
2
Ergänzung des Angebotsschreibens
2.1
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf
die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Betrieb ausführen.
Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen.
Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge haben kann.
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241
(Abfall)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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242.H
(Instandhaltung)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Technische Anlage
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
hier: Angebotsteil Instandhaltung
1
Sie erhalten
beiliegende(s) Vertragsformular(e)
beigefügte Arbeitskarten
2
Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
Inspektion,
Wartung,
Instandsetzung,
3
Im Vertragsformular und
in Anlage
zum Vertragsformular
in den Beiblättern des Vertragsformulars
sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen.
Weiterhin sind
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leistungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen
Anlagenteile/Geräte einzutragen. Wird die Aufstellung/Arbeitskarte nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen.
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehaltenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. Werden/Wird die Arbeitskarte/n nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen.
die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubieten
4
Prüfung und Wertung
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der
Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen.
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242.H
(Instandhaltung)
Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors
(statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen
Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die
Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berechnung des Barwertfaktors beträgt _______% 1
Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn,
in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
1
Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen.
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244
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
1.2
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung .
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
GAEB DA 90.
GAEB DA XML.
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für
Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B.
Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
2.2
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
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(Datenverarbeitung)
2.3
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden
REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung,
die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
Leistungserfassung
2.4
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu
verwenden.
Berichtigung einer Leistungsberechnung
2.5
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
Fehlermitteilung
2.6
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
Bieter
Vergabenummer
Datum
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
zertifiziert sind.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich
von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich
werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC
oder PEFC einzeln erfüllen.
Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI)
oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu
dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
© VHB Bayern - Stand Januar 2012
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2491
(Kinderarbeit)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
1.
Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen:
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle
- Spielwaren
- Teppiche
- Textilien
- Lederprodukte
- Billigprodukte aus Holz
- Natursteine
- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.
Ja, ich erkläre/wir erklären, dass die Leistung oder Lieferung derartige Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.
Für den Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung oder Lieferung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.
2.
Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung
ankreuzen!
Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie
ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder
aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.
bzw.
Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im
Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
3.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden
Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertragsschluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Frist berechtigt.
© VHB Bayern 2008 - Stand 30.04.2010
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(Online-Vergaben)
Vergabenummer
RSF_460000-1
Baumaßnahme
RSF Neubau Realschule Freising
Leistung
Förderanlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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- ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG -
• GRUNDSTÜCK
Das Grundstück für den Neubau der Realschule mit Zweifachsporthalle befindet sich südöstlich des
Gewerbegebiets Gute Änger im Stadtteil Freising-Lerchenfeld.
Das Grundstück wird über die, östlich tangierende, Straße "Gute Änger" erschlossen. Im Nord-Westen
wird das Grundstück durch einen Bach und einen parallel zu diesem verlaufenden Grünzug mit Biotop
begrenzt. Süd-Westlich schließt ein Quartier mit Wohnbebauung an. Das Naturdenkmal
"Quellkomplex Lohmühlbach", daß sich in unmittelbarer Nähe befindet, definiert in Teilabschnitten
durch Biotope und Bachläufe die südöstliche Grundstücksgrenze.
Das Grundstück ist über die Straße "Gute Änger", den Südring und in Folge die Raiffeisenstr. bzw. die
Ismaninger Str. in westlicher Richtung direkt über die Anschlußstellen "Freising Mitte" bzw. "Freising
Ost an die BAB 92 angebunden.
Das Baugelände befindet sich im Besitz des Landkreis Freising.
• GEBÄUDE
KUBATUR UND ORGANISATION
Das Gebäude weist eine orthogonale Kubatur auf. Der Hauptzugang erfolgt über eine
zweigeschossige Halle mit im Südwesten anschließender "Magistrale" (=Hauptverkehrslinie) als
horizontale Erschließung der im Nordwesten anschließenden, dreigeschossigen, "Finger". Im EG wird
über die Magistrale südwestlich die Sporthalle mit dem südöstlich angeordneten, eingeschossigen,
Umkleidentrakt erschlossen. Südlich der Magistrale sind, über die drei Geschoße verteilt, Fachräume
angeordnet.
Die vertikale Erschließung erfolgt über die, in den Fingern angeordneten, notwendigen Treppenräume,
einen barrierefreien Personenaufzug sowie die Freitreppen in der Halle.
Die Lerncluster bilden in den beiden Obergeschoßen jeweils eine Einheit, bestehend aus vier Klassen,
einem Gruppenraum und einem Forum für freies Lernen. Im EG befinden sich in den "Fingern" die
Mensa mit Küchenbereich, Verwaltungsräume sowie Fachräume.
In Einhausungen auf den Flachdachflächen der Finger befinden sich die Zentralen der TGA. Die
Erschließung dieser Dachflächen erfolgt über einen notwendigen Treppenraum. Auf der Dachfläche
oberhalb der Magistrale ist die Aufstellung von Photovoltaikelementen vorgesehen.
Neben Schulgebäude mit Sporthalle werden noch zwei Nebengebäude errichtet. Eines südöstlich des
Sportplatzes in Massivbauweise (Nebengebäude Sportgeräte), eines nordwestlich der Pausenhalle
als Stahlbau-Konstruktion (Nebengebäude Betrieb).
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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ABMESSUNGEN UND KENNWERTE
Größte Länge (NO - SW): ca. 147 m
Größte Breite (NW - SO): ca. 66 m
Größte Höhe über OK fertiges Gelände: ca. 15 m
Größte Tiefe unter OK fertiges Gelände: ca. 2 m (Aufzugsunterfahrt)
Brutto-Grundfläche (BGF): ca. 11.700 m2
Brutto-Rauminhalt (BRI): ca. 54.700 m3
• ANGABEN ZUR BAUSTELLE
Lage/Anschrift der Baustelle:
Neubau Realschule Freising mit Zweifachsporthalle
Gute Änger
85356 Freising
• BAUKONSTRUKTION
BAUGRUBE
Die Gründung des Gebäudes erfolgt auf einer tragfähigen, frostsicheren und lagenweise verdichteten
Auffüllung. Eine Baugrubenumschließung ist daher nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung des Bemessungs-Grundwasserstands für die Bauzeit sind keine
Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.
Im Bereich der Bauwerke erfolgt, in Abhängigkeit der Gründungslasten, vor der Anschüttung eine
Bodenverbesserung der anstehenden, gering tragfähigen Deckschichten.
TRAGKONSTRUKTION
Die Gründung des Gebäudes erfolgt als Flachgründung mit Streifen- und Einzelfundamenten sowie
Fundamentplatten. Die Bodenplatte im EG wird ohne kraftschlüssige Verbindung zu Gründung oder
aufgehenden Bauteilen auf druckfester Perimeterdämmung ausgebildet. Tragende Wände und
Stützen (wandbündig oder freistehend) werden aus Stahlbeton oder als Stahlverbundstützen
(Pausenhalle) hergestellt. In Teilbereichen werden Wände als „wandartige Träger“ ausgebildet, die
einer langfristigen Unterstützung entsprechend den Angaben des Tragwerksplaners bedürfen.
Decken und Dächer als Flachdecken mit flächiger Verdickung in besonders beanspruchten Bereichen
("Finger") oder als Plattenbalkendecke (Pausenhalle) mit tragenden Stürzen, Attiken und Brüstungen
aus Stahlbeton. Dachkonstruktion oberhalb der Sporthalle als Stahlbaukonstruktion mit Primär- und
Sekundär-Trägern als Durchlaufträger, Verbandsebene und Dachhaut aus Trapezblech.
Die Einhausungen zur Aufnahme der Zentralen der TGA werden auf Stahlbetonrosten oberhalb der
Dachhaut gegründet.
Die Dimensionierung der Tragkonstruktion erlaubt eine spätere Aufstockung des Umkleidentrakts um
zwei Geschoße.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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Die Tragkonstruktion des Nebengebäudes Sportgeräte wird analog der des Schulgebäudes
ausgebildet. Das Nebengebäude Betrieb erhält ein Tragwerk als Stahlbau-Rahmenkonstruktion.
Innerhalb dieser wird ein Mittelspannungstrafo in Fertigteilbauweise angeordnet.
FASSADEN
Transparente Bereiche mit Vorhangfassaden als elementierte Bandfassade (Obergeschoße) oder als
raumhohe Pfosten-Riegel-Konstruktion (EG, Flure Obergeschoße), jeweils in Holz-Alu-Konstruktion.
Sonnenschutz durch außenliegende, elektrisch betriebene, Aluminium-Raffstore bzw. elektrisch
betriebene Fallarm-Markisen.
Blendschutz/Verdunkelung fallweise mit elektrisch oder manuell betriebenen Rollos mit textilem
Behang.
Opake Fassadenflächen werden als Wärmedämm-Verbundsystem mit mineralischer Dämmschicht
ausgebildet.
Die Einhausungen der Technikaufbauten auf den Dachflächen erhalten eine Alu-Lamellen-Fassade.
Die Nebengebäude werden mit einer Holz-Lamellen-Fassade verkleidet.
DÄCHER
Dächer als Warmdächer in hinterlaufsicherer "Kompaktdach"-Bauweise - sämtliche Bestandteile des
Daches werden hierbei kraftschlüssig untereinander und mit dem Untergrund verklebt - mit Dämmstoff
aus PUR-/PIR-Hartschaumplatten, mit bituminöser Dampfsperre/Notabdichtung und zweilagiger,
bituminöser Dachabdichtung aus Polymerbitumen-Dachdichtungs- und Schweißbahnen.
Öffenbare Dachelemente als Lichtkuppeln oder Oberlichter in Pfosten-Riegel-Bauweise, fallweise als
Rauchabzug. Die Dachflächen erhalten eine Bekiesung oder extensive Begrünung.
Die Dachfläche über dem Nebengebäude Sportgeräte wird als bekiestes, bituminöses Flachdach
ausgeführt.
Die Dachhaut des Nebengebäudes Betrieb wird als Trapezblechkonstruktion ausgebildet.
AUSBAU
Der raumbildende Ausbau erfolgt mittels nichttragender Trennwänden und Vorsatzschalen in
Leichtbauweise mit Unterkonstruktion aus Metallprofilen und Beplankung aus Gips- oder
Zementbauplatten.
Oberflächen von Leichtbauwänden werden gespachtelt und gestrichen. Die Oberflächen der
Massivbauwände werden wahlweise verputzt oder gespachtelt und gestrichen. Wände in Sanitär- und
Küchenbereichen erhalten eine Bekleidung aus Fliesen.
Innentüren in Verkehrsflächen werden als verglaste Rohrrahmenelemente ausgeführt. Sonstige
Innentüren als Elemente mit Stahl-Umfassungszarge und Türblatt aus Holzwerkstoff. Türen zu
untergeordneten Nutzungen als Stahlblechtürelemente.
Der Bodenaufbau in öffentlichen Bereichen und Verkehrsflächen wird mit Belag aus Betonwerkstein
auf schwimmendem Zement-Heizestrich ausgebildet. In Lehr- und Büroräumen mit Belag aus
Linoleum oder Kautschuk, fallweise mit textilem Belag oder Parkett. Sanitär- und Küchenbereiche mit
Fliesenbelag, fallweise mit Bodenbeschichtung. Beläge in Lager- und Technikräumen als
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
Seite 3 v. 12
Bodenbeschichtung.
Deckenbekleidungen als Unterdecken mit Metall-Unterkonstruktion und, abhängig vom Einbauort, mit
Beplankung aus (imprägnierten) Gipsplatten oder Gipslochplatten. Oberflächen gespachtelt und
gestrichen.
• TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG
ELEKTROTECHNIK
ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG
Stromversorgung
Die mittelspannungsseitige Erschließung des Bauvorhabens erfolgt über die Straße „Gute Änger“
durch die Stadtwerke Freising (SWF) an einer kundeneigenen Kompakttrafostation welche im
Nebengebäude an der Ostseite untergebracht ist.
Die niederspannungsseitige Versorgung des Gebäudes erfolgt über eine Leerohrtrasse mit
Kabelzugschächten bis zum NSHV-Raum.
Telekommunikation
Für die öffentliche Erschließung der Liegenschaft mit Kommunikationsanschlüssen für Telefon und
Internet ist der Anschluß über das Telekommunikationsnetz der Telekom vorgesehen.
Auf dem Grundstück wird eine neue Anschlußleitung bis in den FM-Hausanschlußraum/Serverraum
verlegt, hier wird der Übergabepunkt installiert.
EIGENSTROMVERSORGUNGSANLAGEN
Photovoltaikanlage
Um dem Energiewendebeschluß des Landkreises Freising gerecht zu werden, ist es angedacht, freie
Dachflächen der Schule durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung als
Eigenverbrauchsanlage zu nutzen. Derzeit ist die Dachfläche des Längsbaus (Magistrale) für die
Belegung mit PV - Modulen vorgesehen.
NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN
Die elektrische Versorgung des Gebäudes erfolgt sternförmig aus der, in der Technikzentrale
Erdgeschoß Finger I angeordneten, Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Die Zählung des
gesamten Elektroenergieverbrauchs der Schule erfolgt zentral mittelspannungsseitig als
Verrechnungsmessung zum Energieversorger.
Desweiteren werden folgende interne Verrechnungsmessungen vorgesehen:
- Küche (Wandlermessung)
- Pausenverkauf (Drehstromzähler)
- Hausmeisterwohnung (Drehstromzähler)
- Photovoltaikanlage (Wandlermessung)
- Sporthalle
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN
Allgemeininstallation
Als Installationsart kommt in allen Geschossen die Unterputzinstallation zum Einsatz. In
Technikbereichen wird die Installation als Aufputz-Installation ausgeführt. Die Installation der
Hausmeisterwohnung erfolgt unter Berücksichtigung der DIN 18015.
Verlegesysteme
Hauptversorgungsleitungen und Kabel werden horizontal über Kabelrinnen, vertikal auf
Kabelsteigeleitern bis zu den Bereichsverteilern verlegt. Für die Verlegung in Abhangdecken werden
Kabel- Sammelhalter und/oder Kabelklammern verwendet. Bei größeren Kabelanhäufungen werden
die Trassen als Gitterträgersysteme ausgeführt.
Zur Aufnahme der Bedien- und Versorgungseinheiten des Lehrerarbeitsplatzes in den Klassen-, Fachund Mehrzweckräumen kommen fabrikfertige raumhohe Mediensäulen zum Einsatz. In den
Fachunterrichtsräumen Informatik sind in Abstimmung auf die Möblierung Brüstungskanäle zur
Aufnahme von Installationsgeräten der Starkstrom- und Fernmeldetechnik vorgesehen. Die
Versorgung der Büroarbeitsplätze im Verwaltungsbereich erfolgt über ein estrichüberdecktes
Kanalsystem mit Bodentanks.
Kabel und Leitungen
Das Stromversorgungsnetz wird ab Gebäudehauptverteiler als TN-S-System aufgebaut. Es ist eine
halogenfreie Elektroinstallation geplant. Kabel und Leitungen für sicherheitstechnische Anlagen für die
Funktionserhalt gefordert ist, werden entsprechend MLAR in der geforderten Klasse E30/E90
ausgeführt.
Beleuchtung
Die Auslegung der Beleuchtungsanlage für den Innenbereich erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN
12464-1, DIN EN 12193 und unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinie.
In allgemeinen Unterrichtsräumen, Fachunterrichtsräumen, Gruppen- und Betreuungsräumen sind
LED - Einbaulangfeldleuchten als Lichtbandanordnung vorgesehen. Die Erhöhung der vertikalen
Beleuchtungsstärke für die Hauptwandtafel erfolgt über eine getrennt schaltbare Tafelbeleuchtung.
Verwaltungsräume werden mit LED - Einbaulangfeldleuchten ausgestattet.
Die Beleuchtung wird über eine der Tür zugeordnete Bedienstelle manuell zugeschaltet.
Die Beleuchtung der Sporthalle erfolgt über ballwurfsichere LED-Rasterleuchten. Durch
Präsenzmelder in Verbindung mit einem Konstantlichtregler wird die Beleuchtung der Halle in
Abhängigkeit des Tageslichtes und der voreingestellten Beleuchtungsstärke 200/300 Lux gesteuert.
Die manuelle Bedienung erfolgt je Hallenteil vor Ort.
Der Hallenbereich wurde in die Beleuchtungsklasse III nach DIN EN 12193 eingestuft.
Die Grundbeleuchtung der Pausenhalle erfolgt mittels dimmbaren Einbaudownlights in LED–Technik.
Zur Schaltung der Beleuchtung sind verschiedene Lichtszenen geplant welche über ein Touchpanel
abgerufen werden können. Zusätzlich ist die Installation einer Bühnenlichtanlage vorgesehen.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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Zur Befestigung befindet sich eine festinstallierte Gittertraverse mit einer Länge von sechs Metern und
einer max. Belastung (Streckenbelastung bei 6 m 100 kg) an der Unterdecke.
Zur Beleuchtung der Außenflächen sind Mastaufsatzleuchten in LED-Technik vorgesehen. Die
Außenbeleuchtung wird automatisch über Dämmerungsschalter, Schaltuhr und KNX geschaltet. Die
Beleuchtung an den Haupteingängen wird zusätzlich über Bewegungsmelder geschaltet.
BLITZSCHUTZ UND ERDUNG
Fundamenterder
Für den Potentialausgleich und als Blitzschutzerder wird ein Fundamenterder im Raster 15x15 m in
der Bodenplatte sowie ein Ringerder im Raster 10x10 m errichtet.
Die Ableitungen für den äußeren Blitzschutz werden innerhalb der Betonwände bis zum Dach geführt.
Übergabepunkt der Ableitungen sind Erdungsfestpunkte an den Außenseiten der Attiken.
Äußerer Blitzschutz
Für die Blitzschutz-Fangeinrichtung auf dem Flachdach wird ein Maschennetz im Raster 15x15 m
errichtet. Dachaufbauten werden mittels Fangstangen geschützt. Die Ableitung des Blitzstromes
erfolgt über die vorgesehenen Ableitungen. Der innere Überspannungsschutz wird nach
Blitzschutzzonenkonzept ausgeführt.
ÜBERTRAGUNGSNETZE
Im Schulgebäude wird eine getrennte dienstneutrale strukturierte Datenverkabelung für
Verwaltungsnetz und Schülernetz zur Übertragung von Sprache (Telefonie) und Daten installiert.
Mehrere LAN-Schränke sind als Gebäude- und Etagenverteiler für die Datentechnik vorgesehen. Die
Schränke werden als 19‘‘-Standschränke mit 42 HE in eigenen Räumen aufgestellt.
BRANDMELDEANLAGE
Das Schulgebäude erhält eine flächendeckende Brandmeldeüberwachung auf Kenngröße Rauch
entsprechend den Forderungen des Brandschutzkonzeptes, den Vorgaben der Feuerwehr Freising
sowie ergänzenden Festlegungen des Bauherren. Das Gebäude der Sporthalle ist von der
automatischen Branddetektion ausgenommen.
AUFZUGSANLAGE
In der Realschule wird ein behinderten- und bahrengerechter Aufzug, als maschinenraumloser
Seilaufzug, mit ca. 1.000 kg Nutzlast eingebaut. Die Kabinengröße beträgt ca. 1,10 x 2,10 m. Der
Aufzug erschließt die drei Etagen EG, 1. OG und 2. OG. Der Aufzug steht für den Bauablauf nicht zur
Verfügung.
ABWASSERANLAGEN
Das Abwassersystem wird soweit möglich als Freispiegelentwässerung geführt. Dies gilt für alle
Anlagen über der Rückstauebene. Die Küche erhält einen in die Erde eingelassenen Fettabscheider
mit Hebeanlage. Die Abwasserleitungen unter der Bodenplatte werden in Kunststoffmaterial verlegt
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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(KG 2000). Die Verlegung erfolgt in einem Sandbett. Die Durchführungen durch die Bodenplatte
werden mit Mauerkrägen wasserdicht hergestellt. Leitungen im wechselnden Grundwasserstand
werden mit Feinkies eingebettet und mit Lehmstichen versehen.
Das Regenwasser wird auf dem Grundstück versickert.
Revisionsschächte werden entsprechend der DIN vorgesehen.
WASSERANLAGEN
Als Rohrleitungswerkstoff für die Trinkwasserleitungen wird überwiegend Edelstahl verwendet. Für
eine Gartenwasserversorgung wird eine hygienische Trennung des Trinkwassersystems eingebaut
und im Außenbereich an die notwendigen Stellen verzogen.
Die Verteilung der Sanitärinstallation erfolgt von den zentralen Versorgungsschächten über die
angehängten Decken bis in die geschoßweise abgeschotteten Installationsräume innerhalb der
Sanitärbereiche. Die vertikale Verteilung erfolgt über Steigleitungen innerhalb der zentralen
Versorgungsschächte.
WÄRMEERZEUGUNGSANLAGEN
Das Gebäude wird über Fernwärme beheizt. Die Fernwärmeübergabestation wird in der Nord-OstEcke im EG im Hausanschlußraum im Finger 1 montiert. Von hier aus wird die Verbindung zwischen
dem Hausanschlußraum und der Zentrale im ersten OG im Turnhallentrakt mittels einer erdverlegten
Nahwärmeleitung realisiert.
WÄRMEVERTEILNETZE
Als Rohrleitungswerkstoff für die Heizungsleitungen wird schwarzes Gewinderohr oder Stahlrohr
verwendet. Die Leitungen am Fußboden werden mit Kunststoffrohr ausgeführt. In der Zentrale wird die
Verteilung aufgebaut. Dezentrale Verteiler werden für die Fußbodenheizung und statische Heizflächen
montiert. Diese Verteiler werden zugänglich in Schächten oder Möbeln untergebracht. Die Verteilung
erfolgt im Installationsschacht und in den abgehängten Decken bis zu den zentralen Technikräumen.
Von hier bis ins OG werden Steigleitungen aufgebaut.
RAUMHEIZFLÄCHEN
Die Beheizung des Gebäudes wird über Fußbodenheizung in Mäanderverlegung realisiert.
Schnittstelle vom Gewerk Estrich ist die Estrichfolie. Hierauf wird das FBH-System frei verlegt. Jeder
Raum wird mit Raumthermostat ausgestattet. Untergeordnete Räume erhalten, wenn nötig, statische
Heizflächen. Diese sind auf dem Regelkreis FBH (niedrige VL-Temperatur) angeschlossen. Die
Sporthalle wird über Deckenstrahlplatten beheizt. Die Umkleiden erhalten eine Fußbodenheizung. Die
Lüftungsanlage in der Sporthalle wird nicht zu Heizzwecken genutzt.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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LÜFTUNGSANLAGEN
Für den Batterieraum ist eine Lüftung entsprechend ELTBauV vorgesehen.
Die WCs und sonstigen innen liegende Räume erhalten eine Zu- und Abluftanlage mit
Wärmerückgewinnung. In der Lüftungsanlage kommen Brandschutzklappen mit Motorantrieb zum
Einsatz.
Für die Küche in der Schule kommt eine eigene Lüftungsanlage zum Einsatz. Für den Bereich Küche
wird eine Lüftungsdecke eingesetzt. Das Lüftungsgerät wird auf der Dachfläche aufgestellt. Dieses
fördert ausschließlich die Luft für die Küche und Spülküche. Eine Trennung nach Raumluft,
Lüftungsdecke und Geschirrspülmaschine erfolgt nicht. Revisionsöffnungen werden entsprechend
Erfordernis der VDI eingebaut.
Die einzelnen Räume in der Schule werden mit der zentralen Lüftung Schule versorgt Die Anlagen
werden den Fingern zugeordnet und die verbleibenden Leistungen der Anlagen für die Be- und
Entlüftung der Magistrale verwendet. Sämtliche Räume erhalten trotz der Lüftungsanlage die
Möglichkeit Fenster zu öffnen.
Sporthalle und Umkleidentrakt werden jeweils mit einer eigenen zentralen Lüftung versorgt. Die
Anlagen sind für eine Feuchtelüftung ausgelegt.
Sämtliche Lüftungsgeräte der Schule werden als Außengeräte auf dem Dach montiert. Die
Außenluftansaugung und Fortluftausblas erfolgt direkt am Gerät.
Die Lüftungsgeräte der Sporthalle werden in der zur Sporthalle gehörigen Zentrale aufgestellt. Die
Außenluftansaugung erfolgt über Fassadengitter. Die Fortluft wird über Dach geführt. Sämtliche
Kanäle werden in verzinktem Blech oder mit Spiralfalzrohr ausgeführt. In der Lüftungsanlage kommen
Brandschutzklappen mit Motorantrieb zum Einsatz.
KÄLTEANLAGEN
Kälteanlagen werden für die Bereiche Server, ELT und Informatik vorgesehen. Es werden Splitgeräte
montiert. Die Außeneinheiten werden entweder auf dem Dach oder in der Zentrale angeordnet. Im
Bereich der Informatik werden Umluftgeräte in der Decke eingebaut um die inneren Lasten der Räume
abzuführen.
FEUERLÖSCHANLAGEN
An den Treppenhäusern der Schule werden keine trockenen Steigleitungen mit Feuerlöschhydranten
verlegt.
Im Außenbereich werden die Hydranten entsprechend der Notwendigkeit des Brandschutzgutachtens
angeordnet.
AUTOMATISATIONSSYSTEME
Als Regelung kommt eine GLT zum Einsatz. Hier werden die gesamten haustechnischen Anlagen
zusammengefaßt und aufgeschaltet. Für die einzelnen Klassenräume und sonstigen
Nutzungsabschnitte wird dem Betreiber die Möglichkeit einer Einzelraumreglung in Abhängigkeit der
Belegung gegeben. Weiterhin werden sonstige, für den Betrieb der Liegenschaft, wichtige Punkte
aufgeschaltet.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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ABWASSERANLAGEN IN AUSSENANLAGEN
Die Leitungen werden als Kunststoffleitungen (KG 2000) im Rohrgraben verlegt. Die
Regenwasserleitungen werden ebenfalls als Kunststoffleitungen (KG 2000) im Rohrgraben verlegt.
Revisionsschächte werden entsprechend der DIN vorgesehen. Leitungen im wechselnden
Grundwasserstand werden mit Feinkies eingebettet und mit Lehmstichen versehen.
Das Regenwasser wird über Mulden und Rigolen versickert. Nach Vorgabe des Bebauungsplans
liegen die Unterkanten der Rigolen auf Höhe des HHW. Die Entwässerung des Vorplatzes erfolgt über
eine Rigole.
Die Reinigung des unbelasteten Oberflächenregenwassers erfolgt in Absetzschächten. Für
Dachflächenwasser ist keine Behandlung vorgesehen.
WASSERANLAGEN IN AUSSENANLAGEN
Zur Gartenwasserversorgung werden Leitungen in den Außenanlagen verlegt. Die Leitungen werden
in PE Material ausgeführt.
Zur Löschwasserversorgung wird in den Außenanlagen eine Leitung zwischen dem öffentlichen
Versorger und den neuen Anschlüssen verlegt.
KÜCHENTECHNIK
Mensaküche
Die Küche wird als Ausgabeküche durch einen Caterer betrieben. Es wird mit ca. 120 Mittagessen
gerechnet. Das Hauptgericht wird fertig heiß in Thermoporten angeliefert. Salat kann in der Küche
zubereitet und angerichtet werden. Die Küche ist für die Zubereitung eines Gerichtes (Notversorgung
oder Sonderveranstaltung) ausgelegt. Speisen können im Kombidämpfer oder in den beiden
Haushaltherden erhitzt oder zubereitet werden. Die Bestellung erfolgt über ein elektronisches
Bestellsystem. Die Mittagessen werden portioniert über eine Speisenausgabe ausgegeben.
Für die Lagerung stehen eine Kühl- und Tiefkühlzelle, Kühlschränke und ein Trockenlager zur
Verfügung.
Die Einrichtung aus Chromnickelstahl steht auf einem bauseitigen Betonsockel.
Das schmutzige Geschirr wird in Rückgabewägen zusammengestellt, und in der Spülküche in einer
Durchschub-Spülmaschine hygienisch gereinigt.
In der Mensa wird ein Wasserspender aufgestellt.
Pausenbewirtschaftung
Für die Pausenbewirtschaftung ist ein kleiner Lagerbereich mit zwei Kühlschränken und einem
Tiefkühlschrank vorgesehen. Anschlüsse für zwei kleine Heißluftgeräte werden zusätzlich zum
Haushaltsherd vorgesehen. Zum Salatwaschen ist eine kleine Spüle vorgesehen.
Die Pausenausgabe besteht aus einem Ausgabetisch mit zwei durchgehenden Glas-Aufsatzborden
zur Bereitstellung von Gebäckstücken, Brezen und Kiosk-Artikeln.
Gekühlte Sandwichs können in den beiden Kühlschränken mit Glastüren im Rückbereich bereit
gestellt werden.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
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Auf den Tischen im Rückbereich werden Tabletts zur Ausgabe bereit gestellt. Im Flur der Pausenhalle
stehen Automaten für Snacks, Kalt- und Heißgetränke, ein Wasserspender und ein
Flaschenrückgabeautomat zur Verfügung.
AUSSENANLAGEN
Die östliche Gebäudevorzone zur Gute-Änger-Straße stellt das repräsentative Entree zum
Schulgebäude dar. Der Vorplatz wird als Betonpflaster-Belag in ungebundener Bauweise ausgebildet.
In den drei nach Norden ausgerichteten Hofflächen werden die Außenräume mit den angrenzenden
Nutzungen im Gebäude thematisch in Beziehung gesetzt (Mensaterrasse, Lehrerterrasse,
Werkterrasse) und mit oberflächennahen Versickerungseinrichtungen kombiniert. Die Bereiche
westlich und südlich des Schulgebäudes dienen zur Nutzung als Pausen- und Freisportflächen.
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten ergibt sich die Notwendigkeit von großflächigen
Aufschüttungen des Geländes. Um die Übergänge zur Umgebung möglichst gut nutzbar zu gestalten,
wird das Gelände in Richtung der Grundstücksgrenzen terrassiert gestaltet. Durch gebaute Kanten
aus Betonfertigteilen in den Sport- und Pausenbereichen entstehen Zuschauerränge und
tribünenartige Abtreppungen. In den weniger intensiv genutzten Bereichen werden die
Geländeübergänge als bepflanzte Böschungen ausgebildet.
Die dreieckig zugeschnittene Fläche im Norden des Vorplatzes wird als Parkplatz für den Schulbetrieb
(Pkws, Mopeds) ausgewiesen. Die asphaltierte Parkplatzzufahrt dient gleichzeitig als
Feuerwehrzufahrt und zur Andienung für Lieferverkehr und Müllfahrzeuge. Fahrradstellplätze werden
sowohl im Bereich des Vorplatzes angeboten, als auch entlang der nördlich verlaufenden
Wegeverbindung. Im Süden des Schulgebäudes dient eine zweite Zufahrtsmöglichkeit (südlich der
Busbuchten) als Feuerwehrzufahrt sowie als Zufahrt zur Hausmeistergarage.
FACHKLASSENAUSSTATTUNG
Werken
Der Bereich Werken besteht aus 2 Werkräumen, 2 Nebenräumen und einem Maschinenraum.
Die Werkräume sind für je 16 Schüler und 1 Lehrer konzipiert.
Der Unterricht erfolgt an 2er Tischen die über Hängeampeln mit Strom und Datenanschlüssen
versorgt werden. Darüber hinaus sind entlang der Fassade 8 Maschinenarbeitsplätze angeordnet die
über einen Brüstungskanal mit Strom versorgt werden. Je Unterrichtsraum befindet sich ein
Werkraumbecken mit Schlammfang und 3 Armaturen sowie ein Whiteboard mit interaktiven Beamer.
Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule
vorgesehen.
Der Werkraum 2 ist über eine Tür und ein raumhohes Sichtfenster mit dem Maschinenraum
verbunden.
Der Zutritt zu diesem Raum ist Schülern nicht gestattet. Mittig im Raum befindet sich eine
Tischkreissäge, die über eine Bodendose mit Strom versorgt wird. Der Raum ist mit einem
Handwaschbecken ausgestattet.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
Seite 10 v. 12
Die Nebenräume dienen der Unterrichtsvorbereitung und als Materiallager. Fassadenseitig sind
Werkbänke mit Stromversorgung über Brüstungskanal angeordnet. Jeder Nebenraum ist mit einem
Handwaschbecken ausgestattet.
Kunst
Der Bereich Kunst umfasst 2 Kunsträume, 2 Nebenräume, 1 Raum Moderne Medien.
Die Unterrichtsräume sind für 30 Schüler und 1 Lehrer konzipiert.
Ein kleinerer Raum mit 64m2 dient dem bildnerischen-, ein größerer Raum mit 84m2 dem plastischen
Gestalten. Je Unterrichtsraum befindet sich ein Werkraumbecken mit Schlammfang und 3 Armaturen
sowie ein Whiteboard mit interaktiven Beamer. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen
versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen.
Die Nebenräume dienen der Unterrichtsvorbereitung und als Materiallager. Fassadenseitig sind
Werkbänke mit Stromversorgung über Brüstungskanal angeordnet. Jeder Nebenraum ist mit einem
Handwaschbecken ausgestattet. Der Nebenraum „Kunst (Fotolabor)“ ist mit einem Brennofen
ausgestattet.
Der Raum „Moderne Medien“ ist als IT-Raum konzipiert und bietet Platz für 14 Schülerplätze und
einen Lehrerplatz. Die Computer-Arbeitsplätze sind Wand- bzw. Fassadenseitig angeordnet und
werden über Tischkanäle mit Strom und Daten versorgt. Der Lehrerplatz wird mit Strom und
Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Im Raum befindet sich
ein Whiteboard mit interaktiven Beamer.
Musik
Der Unterrichtsraum ist für 30 Schüler konzipiert und ist mit Whiteboard und interakt. Beamer
ausgestattet. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine
Mediensäule vorgesehen. Im Raum ist eine Musikanlage installiert. Ein Nebenraum, der als Lager
genutzt wird ist direkt über eine Tür zugänglich.
Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
Der Bereich besteht aus 3 Unterrichtsräumen und einem Nebenraum.
Die Unterrichtsräume bieten Platz für je 18 Schülerplätze und einen Lehrerplatz. Die ComputerArbeitsplätze sind wand- bzw. fassadenseitig angeordnet und werden über Tischkanäle mit Strom und
Daten versorgt. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist
eine Mediensäule vorgesehen. In den Räumen befindet sich je ein Whiteboard mit interaktiven
Beamer.
Der Nebenraum dient als Lager, Serverstandort und Vorbereitungsraum für den Unterricht. Hierzu ist
fassadenseitig ein Arbeitstisch mit Stromversorgung über Brüstungskanal vorgesehen. Der Raum wird
gekühlt.
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
Seite 11 v. 12
Hauswirtschaft
Der Bereich besteht aus einer Lehrküche mit Nebenraum und einem Unterrichtsraum.
Die Lehrküche ist für 16 Schüler und einen Lehrer konzipiert. Im Raum befinden sich 4
Küchenbereiche, die von Gruppen aus 4 Personen genutzt werden. Ausstattung je Küchenbereich mit
4 Kochfelder, Dunstabzugshaube, Herd, Spülbecken. Fassadenseitig ist eine Mediensäule
vorgesehen.
Über eine Schiebetür ist der Nebenraum zugänglich. Dieser dient als Lager und Maschinenraum und
ist ausgestattet mit Kühl- und Gefrierschränken, Waschmaschine und Trockner.
Der Unterrichtsraum ist für 16 Schüler konzipiert und ist mit Whiteboard und interakt. Beamer
ausgestattet. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine
Mediensäule vorgesehen.
Naturwissenschaften
Der Bereich besteht aus je 1 Lehrsaal, 1 Übungsraum und 1 Vorbereitungsraum für die Lehrfächer
Chemie, Biologie, Physik. Die Lehrsäle sind für je 30 Schüler und 1Lehrer, die Übungsräume für je 24
Schüler und 1 Lehrer konzipiert.
Alle Räume sind mit Handwaschbecken ausgestattet.
Die Unterrichtsräume sind mit Whiteboards und interaktiven Beamern ausgestattet, fassadenseitig ist
eine Mediensäule vorgesehen. Die Lehrertische sind mit Strom-, Daten- und Gasanschlüssen
ausgestattet.
In den Lehrsälen sind die Schülertische mit Deckenversorgung ausgestattet. Je 4 Personen werden
über eine Klappeinheit mit Strom- und Datenanschlüssen versorgt, im Lehrsaal Chemie zusätzlich mit
Gasanschluss.
Im den Lehrsälen Biologie und Chemie befinden sich je 2 Laborbecken. Im Lehrsaal Chemie befindet
sich ein Digestorium.
Die Vorbereitungsräume sind mit fassadenseitigen Arbeitstischen mit Stromversorgung über
Brüstungskanal sowie Laborzellenanlagen ausgestattet. Die Räume dienen auch als Sammlungs- und
Lagerräume und sind mit Kühlschränken ausgestattet.
Der Vorbereitungsraum Physik hat ein Laborbecken, Biologie und Chemie haben je eine
Spüleneinheit.
Der Vorbereitungsraum Chemie ist zusätzlich mit Chemikalienschränken (Säure, Lauge, Gift,
Lösungsmittel) und Abzug ausgestattet.
ENDE DER ALLGEMEINEN PROJEKTBESCHREIBUNG
RSF | Allgemeine Projektbeschreibung
Seite 12 v. 12
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
LEISTUNGSVERZEICHNIS
RSF_460000 Aufzugsanlage
Bauvorhaben: Neubau Realschule mit Zweifachsporthalle
Bauort: "Gute Änger"
85356 Freising
Bauherr: Landkreis Freising
vertr. durch Landrat Josef Hauner
Kommunaler Hochbau
Landshuter Straße 31
85356 Freising
1
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Termine
1. Termine
Vorlage Schachtplanung zur Freigabe: 19.08.2016
Übergabe Betoneinbauteile an Rohbau: 26.08.2016
Montagebeginn Aufzug: 09.05.2017
Fertigstellung Aufzug: 06.07.2017
TÜV - Abnahme: 15.05.2018
Übergabe Aufzug an AG: 04.06.2018
2. Allgemeine Vertragsbedingungen
ཉཉཉཉཉཉཉཉཉ2. Allgemeine
Vertragsbedingungen
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Arbeiten, die zur
Erstellung der betriebsfähigen Anlage und Erfüllung der
behördlichen Auflagen erforderlich sind. Ausgenommen sind
die nachfolgend beschriebenen, bauseitigen Leistungen.
Sind keine technischen Forderungen im Leistungsverzeichnis
vorgegeben, ist dem AN die konstruktive Ausbildung
überlassen.
Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die
vollendete Lieferung und Montage innerhalb der
vorgesehenen Ausführungstermine zu kalkulieren.
Die Aufzugsanlagen sind frei Baustelle einschließlich
Verpackung, allen Materialien entsprechend den
Bauzeichnungen und Beschreibungen, Aufstellung und
Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für
Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder,
Vorhalten von Werkzeugen und Messgeräten Rücknahme bzw.
Abfuhr sämtlicher Verpackungsmaterialien sind in die
Angebotspreise einzurechnen.
Es wird großen Wert auf eine optimale Harmonisierung der
einzelnen Anlagenteile gelegt. Es ist deshalb anzustreben,
dass nur ein Fabrikat bzw. Hersteller für alle
Aufzugskomponenten, wie Antrieb, Steuerung, Regelung,
Druckknöpfe, usw. eingesetzt wird.
Der AN garantiert die Verwendung erstklassigen und
ungebrauchten Materials. Er verpflichtet sich, alle Teile
zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Konstruktion oder
vorzeitigem Verschleiß in einem Zeitraum bis zu fünf
Jahren nach Fertigstellung unbrauchbar werden. Ausgenommen
hiervon sind die Teile, die der üblichen Abnutzung
unterliegen oder mutwillig zerstört werden.
Bauseitige Leistungen
Rohbau und Ausbau:
· Übergabe verbindlicher Grundrisse Schnitte. Die genauen
Maße müssen vor Ort vom AN aufgenommen werden.
· Sicherer und ungehinderter Zugang zum Schacht
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
· Termingerechte Bereitstellung des trockenen und
entlüfteten Aufzugsschachtes, gemäß LBO in den
vorgeschriebenen Toleranzen. Dazu gehören alle
erforderlichen Aussparungen, Decken- und Wanddurchbrüche
sowie Nischen. Installation und Reinigung der Einbauteile
nach den Ausführungszeichnungen des Auftragnehmers. Zur
Erstabnahme-Prüfung ist der Gebrauchsabnahmeschein für den
Aufzugsschacht beizustellen.
· Einsetzen der durch den AN beigestellten Ankerschienen,
Ankerplatten und Rüsthülsen entsprechend Anlagenplanung
des Aufzuges. Reinigung der Ankerschienen vor
Montagebeginn.
· Ausmessen und Anbringung verbindlicher Meterrisse in
allen Geschossen, unmittelbar neben den Schachttüren ab
OKFF.
· Während der gesamten Bauzeit hat der Auftraggeber die
Schachtgrube trocken zu halten. Bei Wassereinbruch ist die
Schachtgrube durch den Auftraggeber auszupumpen und
trockenzulegen.
Elektroarbeiten:
· Baustromanschluss 400/230 V für die Montage und
Einregulierung der Aufzugsanlage
· Bereitstellung des provisorischen Strombedarfes während
der Bauzeit
· Kraftstrom-Zuleitung zum Steuerschrank bzw. Antrieb
(Drehstrom 400/230 V, +/- 10 %, 50 Hz, Schutzmaßnahme VDE
0100) mit evtl. vorgeschaltetem FI-Schutzschalter = 300 mA
einschließlich auflegen der Leitung auf den Hauptschalter
des Auftragnehmers.
· Fernmeldesteckdose bis in den Schachtkopf verlegt.
· Lichtstromzuleitung
· Durchführung sämtlicher Erdungsarbeiten.
Anstricharbeiten
· Deckanstrich der von außen sichtbaren Teile der Türen
und Rahmen bzw. Portale, wenn keine Edelstahlausführung
vorgesehen ist.
· Durchführung eines evtl. erforderlichen Fertiganstrichs
der Aufzugsteile, soweit in der technischen Beschreibung
gefordert.
Sonstiges
· Stellung eines trockenen Raumes zur sicheren Lagerung
des Materials in der nähe des untersten Schachtzuganges.
· Kosten für eventuell nach Fertigstellung der
Aufzugsanlage durchzuführende Funk- und
Fernsehstörmessungen.
· Bereitstellung eines analogen Telefonanschlusses zur
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Notrufaufschaltung.
· Beistellen der Aufzugswärter zur behördlichen
Abnahmeprüfung.
Leistungen des AN:
· Anfertigung von Anlagenzeichnungen in 2-facher
Ausfertigung aus denen alle bauseits zu erstellenden
Leistungen hervorgehen.
· Lieferung der Rüsthülsen und leihweise Gestellung der
Rüstschuhe
· Lieferung der Ankerschienen für die Schienen- und
Türbefestigungen sowie evtl. Deckenösen oder Montageträger
für die Schachtdecke an die Rohbaufirma.
· sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller
funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit
Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind
auszubessern. Alle Antriebe und drehenden Teile erhalten
einen Sicherheits-/Warnanstrich; alle nicht gesondert
beschriebenen Leistungen sind in Standardausführung des
Auftragnehmers auszuführen.
· Lieferung und Montage der Schachtbeleuchtung gemäß EN 81
mit Wechselschaltung, schaltbar von Steuerschrank und
Schachtgrube, inkl. Schuko-Steckdosen.
· Liefern und montieren Grubenset und Grubenabstieg
· Direkt nach erfolgter Montage ist das Material sofort
von der Baustelle abzufahren und fachgerecht zu entsorgen;
· Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern,
Beschreibung der Aufzugsanlage und der Steuerung,
allgemeine Wartungsanleitung und Anlagezeichnungen, einer
Handlampe mit 5m langem Kabel sowie zweier
Notentriegelungsschlüssel.
· eine komplette Endreinigung inklusive Schachtraum
· Beantragung der Abnahme beim TÜV sowie Übernahme der TÜV
Gebühren.
· Beistellung der Belastungsgewichte/Prüfgewichte zur
innerbetrieblichen Abnahme sowie der erforderlichen Hilfsund Fachkräfte.
·
· Einweisung des Bedienungspersonals und der
Aufzugswärter.
· der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von 3 Monaten
ab Meldung der Abnahmebereitschaft eine kostenfreie
Wartung einschließlich Störungsbeseitigung. Zur Wartung
gehören die Untersuchung, Einstellung und Schmierung der
Ausrüstung. Die Reaktionszeit bei normalen
Betriebsstörungen darf maximal 2 Stunden betragen. Alle
Unterhaltsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigung sind
während der normalen täglichen Arbeitszeit auszuführen.
· Notrufsystem einschließlich Personenbefreiung und
Monteurbereitschaft, für den Zeitraum der kostenlosen
Wartung ab Meldung der Abnahmebereitschaft. Das
Notrufsystem hat in einer ständig besetzten Notrufzentrale
aufgeschaltet zu sein;
· kostenlose Personenbefreiung bei Abschluß eines
Servicevertrages. Dies umfaßt die An- und Abfahrt des
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Monteurs und den Zeitaufwand der Befreiung. Müssen im
Anschluß an die Personenbefreiung Reparaturen an der
Aufzugsanlage durchgeführt werden, erfolgt eine Berechnung
entsprechend der abgeschlossenen Vertragsart.
Der Auftragnehmer erstellt die Ausführungspläne für den
Schacht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung und
Vorlage aktueller Baupläne.
Zudem sind alle Ausstattungsmerkmale zu bemustern.
Montage ohne Planvorlage und vorheriger Bemusterung ist
nicht zulässig!
Dadurch bedingte Änderungen gehen ausschließlich zu Lasten
des Auftragnehmers!
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen
ཉཉཉཉཉཉཉཉཉ3. Zusätzliche
Vertragsbedingungen
Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil,
Baustoffe und Abmessungen gelten auch deren Lieferung frei
Baustelle sowie der Herstellungsvorgang und -ablauf bis
zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart"
das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile
bis zur fertigen Leistung.
Bei möglichen Widersprüchen gelten jeweils die
höherwertigen Anforderungen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung angefragter Positionen zwangsweise
ergeben.
Der Bieter hat die in dem LV aufgeführten Baustoffe
hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung für die
ausgeschriebenen Leistungen zu überprüfen und evtl.
Bedenken bei der Angebotsabgabe schriftlich geltend zu
machen.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach
besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet
dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst
nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist.
Vor der Vergabe sind alle im Leistungsverzeichnis
angegebenen Massen durch den Bieter zu prüfen und
schriftlich freizugeben.
Sofern nicht gesonderte Ansätze in den Leistungspositionen
enthalten sind, müssen die Einheitspreise folgende Kosten
enthalten:
· Alle erforderlichen Nebenkosten, Überstundenzuschläge,
Erschwerniszuschläge und Kosten für die Einhaltung der in
den jeweiligen ZTV angegebenen Richtlinien und
Anforderungen
· Kosten für alle Vor- und Nacharbeiten, die zur Erfüllung
der geforderten Leistungspositionen gehören, auch wenn sie
im Text des Leistungsverzeichnisses nicht enthalten sind.
· Kosten für die Vorhaltung und ggf. den Einsatz von
Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß der einschlägigen
Arbeitsschutzvorschriften und dem Arbeits- und
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Sicherheitsplan
Es ist steigendes Aufmaß für alle Leistungen vereinbart.
Abschlagsrechnungen können erst nach Vorlage der von der
Objektüberwachung geprüften Aufmaße und Aufmaßzeichnungen
gestellt werden. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen
Belegen müssen alle Maße für die Rechnungsprüfung direkt
ersichtlich sein.
Schlechtwettertage ziehen keine Verlängerung der
Vertragstermine bzw. Fristen nach sich.
Grundlage dieses Angebotes sind die ev. beigefügten
Zeichnungen und dieses Leistungsverzeichnis.
Unklarheiten sind vor der Abgabe zu klären.
Nach Auftragserteilung hat der AN dem AG spätestens
innerhalb von 5 AT einen Detailablauf-/ Terminplan auf
Basis des Bauzeitenablaufplans des AG vorzulegen. Die
Ecktermine des AG sind bei dieser Terminplanung zwingend.
Der Terminplan des AN muss soweit in Einzelvorgänge und
nach Bauteilen und Geschossen getrennt aufgegliedert sein,
dass eine Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen
Ablaufs möglich ist. Vertragstermine bleiben die im LV
genannten Eckwerte bzw. werden im Detailterminplan oder
Vertrag als solche extra vereinbart.
Nach Abstimmung mit dem AG wird der Terminplan mit seinen
Einzelfristen Vertragsbestandteil und ist Grundlage für
die Bauausführung.
Bei Termin- oder Fristüberschreitung hat der AN
unverzüglich entsprechende Ausgleichsmaßnahmen
vorzuschlagen und durchzuführen.
4. Technische Vorschriften und Vorbemerkungen
4. Technische Vorschriften und Vorbemerkungen
Die gesamten "Technischen Vorschriften und Vorbemerkungen"
gelten für die gesamte Leistung und werden Bestandteil des
Vertrages.
Die Ausführung sämtlicher Förderanlagen muß insbesondere
erfolgen nach:
- Der jeweils gültigen Landesbauordnung
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Geräten (EMV-Gesetz)
- Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
- Die Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von
Aufzugsanlagen (AufzV)
- Sicherheitsregeln für die Konstruktion, den Einbau und
die Prüfung von Aufzügen
(Personen- und Gütertransport) EN81-20 und EN81-50
- Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
- Die VDE-Bestimmungen, VDE-0100, VDE-0185, VDE-0190 und
die Bestimmungen des EVU
- Die einschlägigen DIN-Normen für Geräte, Materialien und
Konstruktionen
EN 12015/12016
- Elektrische Sicherheit nach NEN 1010
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- EnEV (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Baugenehmigung )
- Barrierefreie/behindertengerecht nach DIN 18040 Teil 1
- Wasserhaushaltsgesetz.
5. Wartung
5. Wartung
Der Ausschreibung liegt ein Wartungsvertrag bei. Der
Bieter hat den Wartungsvertrag auszufüllen und gemeinsam
mit dem Angebot unterzeichnet zu übersenden.
Sämtliche einzelne Preisangaben zu den Wartungsleistungen
sind ausschließlich im Wartungsvertrag zu machen. Zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters fließen die
Preisangaben zu den Wartungsleistungen in den Preisspiegel
mit ein.
Die angebotenen Wartungspreise werden nur im Rahmen der
Angebotsauswertung gewertet und sind somit bei
Beauftragung der Förderanlage nicht Teil der
Auftragssumme, sondern werden nach Fertigstellung vom
Betreiber separat beauftragt.
Das Angebot zur Anlagenerrichtung ist nur dann vollständig
und kann nur dann gewertet werden, wenn ein gültiges
Wartungsangebot beigefügt ist. Die Nachreichung eines
Wartungsangebotes ist nicht möglich. Das Fehlen des
Wartungsangebotes führt unweigerlich zum Ausschluss des
Angebotes zur Anlagenerrichtung.
01
KGR460 Förderanlagen
01.01
KGR 461 Aufzugsanlagen
01.01.01
Personenaufzug
Technische Daten und Checkliste zur Förderanlage
Technische Daten und Checkliste zur Förderanlage
Herstellerunabhängigkeit
Alle an der Aufzugsanlage verwendeten Baugruppen und
Bauteile müssen frei am Markt erhältlich sein und dürfen
keine Bindung an den Montagebetrieb der Anlage
verursachen.
Dies gilt auch für die Beschaffung von Ersatzteilen und
sonstigen Dienstleistungen wie Aufschaltung von
Notrufsystemen auf externe Leitstellen, Personenbefreiung
etc.
Im Besonderen muss die Steuerung frei am Markt erhältlich
sein.
Mindest -Vorgaben Bieterangaben
Aufzugsart: Maschinenraumloser Seilaufzug
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Antriebssystem: Frequenzgeregelter, getriebeloser
Drehstromantrieb
mit Nachholeinrichtung bei Be- und Entladen.
geräuschisoliert
Umgebungstemperatur: min. 5°C / max. 40°C
Luftfeuchtigkeit: 0% bis 90%
Antriebsplatzierung: oben oder seitlich
Motorleistung:
Nennstrom:
Anlaufstrom:
Triebwerksraum: nicht erforderlich
Aufhängung: 2:1, beidseitig geführtes System
Fahrtenzahl: 60 je Stunde
Nennlast: 1000 kg / 13 Personen
Nenngeschwindigkeit: min. 1,0 m/s
Förderhöhe: ca. 7,90m
Fahrkorb: Schwingungsisoliert
Fangrahmen aus Profilstahlt
Fahrkorbwände: Edelstahl Leinen
Fahrkorbdecke: Lackiert, RAL nach Wahl des AG
Beleuchtung: LED, Spots oder Linearleuchten
Fußboden: ca. 40mm Fußbodenabsenkung für
bauseitigen Natursteinbelag
Sockel: Edelstahl Leinen
Handlauf: einseitig an Rückwand
8
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Edelstahl gebürstet
Spiegel: Rückwand raumhoch, geteilt
Fahrkorbmaße bxtxh: 1100 x 2100 x 2200mm
Türtyp: automatische zweiteilige Schiebetür,
zentral öffnend
Türantrieb: geregelte Türmaschine
Türabmessungen: Breite: 900 mm, Höhe 2100mm
Türabmessungen: Breite: 1200 mm, Höhe 2500mm
(Rohbaumaß)
Fahrkorbtür: Sichtflächen in Edelstahl Leinen
Schachttüren: Sichtflächen in Edelstahl Leinen
Feuerwiderstand Schachttür: E120 DIN EN81-58
Schachttürschwelle: ..
Aluminiumprofil .......
Haltestellen: 3
Zugänge: EG - 2.OG, einseitig
Portale je Haltestelle: Blockzarge umlaufend, Edelstahl
Leinen
Schachtausführung: Betonschacht
Schachtmaße bxtxh: 2100 x 2500 x 12500 mm
Schachtgrubentiefe: 1200 mm
Schachtkopfhöhe: 3430 mm
Steuerungsart: 1 Knopf - Abwärtssammelsteuerung
Brandfallsteuerung dynamisch, 3 Haltestellen
Wartungstableau: abgesetzt im angrenzenden Elektroraum
oberste Haltestelle
Netzanschluss: Drehstrom 230/400 V, 50 Hz
Technische Daten und Checkliste sind vom AN zwingend
auszufüllen!
LV: Aufzugsanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
27.05.2016
24.05.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.01.01.10
Antrieb
Antrieb
Frequenzgeregelter- Drehstromantrieb für hohe
Anforderungen an Fahrkomfort, Anhaltegenauigkeit und
Förderleistung unter allen Lastbedingungen bei niedrigem
Energieverbrauch als getriebelose Antriebseinheit.
Einstellbare computergesteuerte Fahrkurve für ruckfreie,
stufenlose Beschleunigung und Verzögerung des Fahrkorbes.
Milimetergenaue Einfahrt ohne Zeitverzögerung.
Automatische Nachregulierung von Niveauunterschieden beim
Be-und Entladen der Kabine.
Hohe Energieeinsparung durch niedrige Anschlusswerte.
Geringe Netzbelastung durch reduzierte Stromspitzen.
Kostensenkung durch geringe Zuleitungsquerschnitte und
niedrige Absicherung.
Funkenstörgrad N. Kaltleiter-Temperaturfühler in jeder
Phasenwicklung, als Motorschutz geschaltet.
Motor bemessen für 60 Fahrten/h und für Inspektionsfahrt
über die gesamte Förderhöhe ohne Halt.
Körperschallisoliert nach VDI 2566 gelagert. Alle Lager
mit selbsttätiger Schmierung.
1,00
01.01.01.20
St
Schacht
Schacht
Führungsschienen gem. EN81-1/2 mit Nut - Feder und
Stoßlaschen in gehobelter Ausführung, Schienenstöße sind
so bearbeitet, dass im Fahrkorb das Überfahren nicht
bemerkt wird.
Schachtgrubenset zur Aufnahme der Führungsschienen und
Aufsetzpuffer.
Bauseitige Sockel sind nicht erforderlich.
Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage.
Befestigungsteile für Führungschienen, wie Schienenbügel,
Laschen, Schrauben, Unterlegscheiben.
Jede Führungsschiene zwischen zwei Stößen mindestens
zweimal befestigt. Befestigung in Beton- oder
Mauerschächten an Halfenschienen.
Lieferung / Beistellung der benötigten Halfenschienen und
Rüstanker zum bauseitigen Einbau durch die Rohbaufirma.
Gegengewicht mit stabiler, verwindungssteifer
Rahmenkonstruktion mit Beton- oder Stahleinlagen.
Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage.
Ausgleichsmöglichkeit für Seillängung.
Verkleidung der Gegengewichtsbahn bis zur vorgeschriebenen
Höhe.
1,00
01.01.01.30
St
Kabine
Kabine
Kabine mit klarer Benutzerführung für hohen Fahrkomfort,
zurückhaltende, sachliche Kabinenwandgliederung, geeignet
für den Einbau in feuerbeständige Schächte nach DIN 4102,
mit Sockelleiste, großzügige Kabinenentlüftung für guten
Luftwechsel, Kabinendecke für Servicemonteure begehbar,
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Schutzgeländer und elektrische Sicherheitseinrichtungen
nach neuester Vorschrift.
Grundierter, verwindungssteifer Stahl-Tragrahmen,
Entdröhnung der Fahrkorbwände, Geschwindigkeitsbegrenzer
zum Auslösen der Fangvorrichtung bei Überschreitung der
Nenngeschwindigkeit mit Sicherheitskontakten inklusive
allen Befestigungsteilen.
Gleitführungen.
Kabinenwände in strukturierter Edelstahl Oberfläche
Leinen, lichtreflektierend mit gleichmäßiger
Flächenwicklung, langlebig und strapazierfähig,
Materialstärke mind. 1.5 mm
Ausstattung mit raumhohem Spiegel aus Kristallglas in der
Kabinenrückwand, bei Höhe Handlauf geteilt, Kanten
geschliffen und poliert
Kabinendecke lackiert in RAL-Farbe nach Bemusterung
Beleuchtung:
in LED Ausführung, vandalensicher ausgeführt. In linearer
oder Punktoptik. Beleuchtungsstärke gemäß den
Vorschriften. Programmierbare Kabinenlichtabschaltung
Kabinenboden mind. 40 mm abgesenkt, vorbereitet für
bauseitigen Fliesen- oder Steinbelag. Mit umlaufender
Sockelleiste aus gebürstetem Edelstahl.
Mit Handlauf vor dem geteilten Spiegel an der Rückwand und
auf der dem Kabinentableau gegenüberliegenden Seite,
ausgelegt für höchste Beanspruchung und Belastung. Aus
geschliffenem rundem Edelstahl. Zweiseitig, horizontal
angeordnet. mit runden oder geraden Enden.
Bedienpaneel:
Ausführung behindertengerecht nach DIN 18040.
Bestandteil einer Seitenwand (Bedienpaneel). Mit festem
Drehpunkt als Klappschote mit aushängbarem Sicherungsseil.
Befestigung mit einem Profilhalbzylinder und
Innensechskant-Senkkopfschrauben aus nichtrostendem Stahl.
Die Abdeckplatte mit Taster und Signalelemente ist mit
einer Schrägstellung versenkt im Tableau angeordnet.
Gehäuse mit Abdeckplatte aus nichtrostendem Stahl,
Oberfläche: nach Herstellerstandard
Im Paneel sind Kabinenstand- und Fahrtrichtungsanzeige zu
integrieren
Bedienungselemente
im Fahrkorb auf Bedienungstafel, als Kurzhubtaster in
vandalensicherer Edelstahl-Ausführung und taktiler
Beschriftung mit erhöhter Tastkappe aus Metall 50 x 50 mm
Edelstahl mit Quittierung, erhabene Zeichen nach DIN
18040. Kommandotaster, Tür-Auf-Taster und Tür-Zu-Taster
zum Abkürzen der Offenhaltezeit sowie potentialfreien
Notruftaster mit Standanzeige und Richtungspfeile, mit
Informationstableau mit Kommunikationsöffnungen, für den
Lautsprecher und für das Fern- / Notrufleitsystem.
1,00
St
LV: Aufzugsanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
27.05.2016
24.05.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.01.01.40
Kabinentür
Kabinentür
zentral öffnende Teleskop-Schiebetür nach EN 81-1 / 2.
Gleichstromgeregelter Türantrieb mit einstellbaren
Türöffnungs-, Türoffen- und Türschließzeiten. Die ideale,
eingestelle Fahrkurve wird immer eingehalten. Spielfreie
Verbindung zwischen Fahrkorbtür und Schachttür.
Damit der CEN Standard oder die entsprechenden
Sicherheitsvorschriften erfüllt werden (durchschnittliche
Schließgeschwindigkeit), müssen die Türen von einer
solchen Beschaffenheit sein, dass ein gefährliches
Einklemmen von Körperteilen im letzten Drittel der
Türstrecke auch im Falle eines vollständigen Ausfalls der
Sicherheitsvorrichtungen der Türen ausgeschlossen ist. Es
ist ein leicht einstellbarer, elektronischer
Schließkraftbegrenzer vorzusehen.
Schließkraft, maximal 150 N.
Türblätter aus widerstandsfähiger Oberfläche,
lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwicklung,
langlebig und strapazierfähig, Kabinentürflügel mit
Sichtflächen in strukturiertem Edelstahlblech Leinen.
Zugangsüberwachung mit Lichtvorhang über die gesamte
Türhöhe und Tür-Auf-Taster im Fahrkorb, die bei
Unterbrechung bzw. Betätigung die Tür zum sofortigen
Wiederauflaufen bringen.
1,00
01.01.01.50
St
Schachttür
Schachttür
zentral öffnende Teleskop-Schiebetür, doppelwandig nach
DIN 18091 und zugelassen für feuerbeständige Schächte nach
DIN 4102 Teil 5, so dass Feuer und Rauch nicht in andere
Geschosse übertragen werden.
Zeitgleich und präzise mit der Kabinentür öffnend und
schließend. Türrahmen mit Knopfkastenausschnitt und
aufgesetzter Deckplatte für Ruftaster und
Weiterfahrtspfeile.
Türblätter aus widerstandsfähiger Oberfläche,
lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwicklung,
langlebig und strapazierfähig, Schachttürflügel mit
Sichtflächen in strukturiertem Edelstahlblech Leinen.
Schwellen aus gekantetem Stahlblech, belegt mit
rutschfesten, gezogenen Aluminiumprofilen. Türschwellen im
Innenbereich sind in Aluminium, mit sichtbaren
Führungsrillen auszuführen.
Integrierte Bedientableaus an den Haltestellen gem. DIN
18040 aus nichtrostendem Stahl, biegesteif, mit
ausreichender Anzahl von Befestigungen der Abdeckplatten
mit Innensechskant-Senkkopfschrauben aus nichtrostendem
Stahl.
Oberfläche Abdeckplatte: nach Herstellerstandard
Der Hinweis auf Brandfall ist gemäß VDI 6017 auszuführen.
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
01.01.01.60
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
3,00
St
Gesamtbetrag
in EUR
Türlaibung / Türportal
Türlaibung / Türportal
für Personen-/Lastenaufzug, mit Einfassungen als
Blockzargen umlaufend als Türportal, für eine Wanddicke
einschl. Bekleidung über 20 bis 25 cm, Einfassungen aus
Edelstahl Leinen, Rückseite der Einfassungsprofile mit
Verankerungen, das Tiefenmaß der Einfassungen ist anhand
der Aufmaßliste und dazugehörigen Zeichnung einvernehmlich
mit der Bauleitung festlegen.
3,00
01.01.01.70
Einheitspreis
in EUR
13
27.05.2016
24.05.2016
St
Steuerung
Steuerung
Selbsterklärende Einknopf-Sammelsteuerung auf neuestem
Stand der Technik.
Klare Benutzerführung für einfache und schnellste
Orientierung mit geringstmöglicher Fehlbedienung.
Programmierung für hohe Förderleistung und geringe
Wartezeiten. Energieeinsparung durch Vermeidung von
Fehlfahrten. Das Steuerrungssystem speichert alle Innenund Aussenkommandos und fährt sie unabhängig von der
Fahrtrichtung nacheinander ab.
abgesetzte Steuerung zur Montage in direkt an dem Schacht
angrenzenden Elektroraum an oberster Haltestelle,
Fremdbelüftung mit Ventilator. Hauptschalter und
Sicherungen für Licht- und Kraftstrom, Rückholsteuerung
und Schachtlichtschalter servicefreundlich und von außen
zugänglich- in der oberen Schaltschrankblende.
Schaltschränke geerdet und entsprechend VDI Richtlinie
2566 mit schwingungsdämpfenden Elementen isoliert.
Funktionen:
- Von außen ablesbarer mechanischer Fahrten- und
Betriebsstundenzähler ohne Reset-Funktion
- Von außen ablesbarer elektronischer Leistungszähler zur
Erfassung aller aufzugsspezifischen Verbraucher
- Wartungstaster zur An- und Abmeldung des
Wartungsmonteurs an der Anlage, außen am Schaltschrank
angebaut
- Überlaststeuerung: Bei Überlast werden keine Kommandos
ausgeführt. Die Überlastung wird optisch und akustisch in
der Kabine angezeigt.
- Digitale Wegmessung und millimetergenauer bündighalt in
den Stockwerken mit Inkrementalgeber. Automatische
Nachholung bei Laständerungen beim Be- und Entladen.
- Schnittstellen zum Anschluß von Fernüberwachungs- bzw
Ferndiagnosegeräten, PC, Drucker und Sprachmodul. Option
für spezifische Verkehrsanforderung.
- Stockwerktaster an den Ladestellen, Ausführung nach
Hersteller - Standard.
- Steuerung abgesichert gemäß VDE
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
14
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Direktionssteuerung mit Schlüsselschalter in der Kabine.
- Parkhaltestelle für festzulegende Haltestelle.
- dynamische Brandfallsteuerung
- Abschaltung mittels Schlüsselschalter in der
EG-Haltestelle
- Sammelstörmeldung und weitere Statusmeldungen zur
Aufschaltung auf einer auf Internetbasis betriebenen
Störmeldeleitstelle.
Die aufgeführten Stör- und Statusmeldungen sind als
potentialfreie Öffnerkontakte (Öffner) in der Klemmleiste
bereitzustellen.
Die Störungsmeldung 1 und die Statusmeldungen 1 – 7 werden
bauseits zu einem späteren Zeitpunkt auf ein zusätzliches
Übertragungsgerät aufgelegt.
-
Störung 1 Sammelstörmeldung
Status 1 Netzausfall Steuerung
Status 2 Türstörung Kabinentür
Status 3 Sicherheitskreis
Status 4 Laufzeitüberwachung
Status 5 Motorschutz
Status 6 Nothalt
Status 7 Riegelstörung Schachttüren
Status 8 Wartungstaster An- / Abmeldung
Status 9 Notruffilterung unechter Notruf
Die Kontakte sind in der Klemmleiste eindeutig zu
bezeichnen.
Auflegen der Störmeldeleitungen
Störung 1, Status 1 – Status 7 am Übergabepunkt erfolgt
bauseits
Auflegung der Statusmeldeleitungen 8 und 9 erfolgt unter
Absprache mit der Fachbauleitung des AG
Aufzugswärter nach TRA 106§20 Abs.1.4 wird durch den
Betreiber gestellt.
1,00
01.01.01.80
Zusätzlicher Schlüsselschalter im Kabinentableau
Zusätzlicher Schlüsselschalter im Kabinentableau für z.
B.:
Abschaltung der Außenrufe .
Der Aufzug bleibt mit geöffneter Tür stehen und kann nur
über die Innensteuerung bedient werden.
1,00
01.01.01.90
St
Schlüsselschalter für die Vorzugsteuerung
Schlüsselschalter für die Vorzugsteuerung
integriert in Außentableau,
für die Aufnahme eines bauseitigen Profil-Halbzylinders
3,00
01.01.01.100
St
St
Aufzugnotrufsystem
Aufzugnotrufsystem
zur automatischen Übermittlung von Notrufen mit
Sprechverbindung an geeignete Empfangseinrichtungen bzw.
an Telefone. Anwendung in Aufzugsanlagen gemäß TRA 106,
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
TRBS 2181, EN 81-28, als Notruf- und
Kommunikationseinrichtung zum Einbau der Sprechstelle in
eine Fahrkorb - Seitenwand. Frontblende mit integriertem
Notruftaster / 1 Schließer Glockensymbol nach EN 81-28,
gelb, Leuchtrand rot, Ausführung in Edelstahl, Oberfläche
nach Bemusterung, optimale akustische Abstimmung der
Schallöffnungen, für Lautsprecher und Mikrofon grüne LED
mit Beschriftung "bitte sprechen",
Missbrauchskennung / Notruffilterung
Anbau des Wählgeräts im Haustechnikraum
Notrufschild als hinterleuchtetes Hinweisschild im
Kabinentableau mit folgendem Text:
„Aufzugsnotruf"
Dieser Aufzug ist zu Ihrer Sicherheit mit einem
automatischen
Notrufleitsystem ausgestattet. Im Notfall bitte den
Alarm-Knopf (Glockensymbol) betätigen und mindestens 5
Sekunden gedrückt halten. Die Notrufzentrale wird sich
umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Befreiung
veranlassen.
Bitte bewahren Sie Ruhe“
Zusätzlich zum externen Notrufsystem
– Alarmsirene im Schacht, System inkl. aller
Installations-, Einrichtungs- und Freischaltungskosten.
Leistungsmerkmale Notrufsystem:
- Freies System, d. h. keine herstellerabhängigen
Notrufleitstellen
- 4 Gefahren- und Störmeldeeingänge
- 4 Zustandseingänge
- Notrufeingänge 3 Sekunden verzögerbar
- Notruf-Filterung Fahrkörbe programmierbar
- Automatische Testanrufe im 24-Stunden-Zyklus
- Anschlussmöglichkeit für zusätzliche Sprechstellen z. B.
Fahrkorbdach und Grube
- Notrufe an Leitstellen mit MSDIGIFON Empfangseinrichtungen
- Sprechstellen in Tableaus integrierbar
- Notruftaster als Schließer oder Öffner verwendbar
- Zur Beruhigung Sprachansage bei Notrufauslösung
- Speicher für 8 Rufnummern, 2 Rufnummerngruppen mit je 4
Rufnummern
- Relais-Ausgang für Hupe
- Relais-Ausgang für Fernschaltung
- Anschluss für Anzeigen gemäß EN 81-70 (Notruf abgegeben,
Notruf angenommen)
- Feuerwehrkommunikationssystem für Feuerwehraufzüge
integrierbar
- Netzteil mit temperaturgeregelter Ladespannung für
Notstromakku
- Leitungslängen zwischen Übertragungsgerät und
Sprechstellen von bis zu 800 m
1,00
01.01.01.110
St
Schachtbeleuchtung / Schachtsteckdose
Schachtbeleuchtung / Schachtsteckdose
bestehend aus Leuchtstoffröhren in IP54-Ausführung,
Wattage 1x58W mit EVG, an jeder Schachttüre sowie in der
Schachtgrube und dem Schachtkopf, schaltbar über
Stromstoßrelais aus der Schachtgrube oder mit
Wechselschaltung, inkl. Steckdose, komplett, inkl. Kabel
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
und Leitungen, Kabelträgersysteme,
Fehlerstromschutzschaltung, Sicherungen, 16 A, usw.
1,00
01.01.01.120
Schlüsseltresor im Zugangsbereich
Schlüsseltresor im Zugangsbereich des Gebäudes in
Abstimmung mit der Bauleitung fachgerecht in Betonwand
montieren.
1,00
01.01.01.130
St
Zusätzliche Montageanker wegen fehlender oder falsch
gesetzter Deckenhaken
Liefern und montieren von zusätzlichen Montageankern wegen
fehlender oder falsch gesetzter Deckenhaken
1,00
01.01.01.150
St
Dübelarbeiten wegen fehlender oder falsch gesetzter
Ankerschienen
Dübelarbeiten wegen fehlender oder falsch gesetzter
Ankerschienen
50,00
01.01.01.140
St
psch
Bodenbeschichtung Grube
Bodenbeschichtung Grube
Herstellen der Bodenbeschichtung in der Schachtgrube mit
umweltfreundlicher Bodenbeschichtung auf
Methacrylharzbasis.
Abriebfeste fußbodenbeschichtung für normale Gehbelastung
als Sperrbeschichtung.
Materialbasis: Acryl-Polymer-Dispersion
Farbe: hellgrau
Dichte: 1,29 g/cm³
Konsistenz: mittelviskos
Glanzgrad: matt
Nassabrieb: Klasse 2, entspricht
scheuerbeständig nach DIN 53 778
Bodenbeschichtung vor Montagebeginn einbringen
einschließlich Untergrundvorbereitung sowie
Nachbesserungsarbeiten vor der Übergabe der Aufzugsanlage.
20,00
01.01.01.160
Montage- / Schachtgerüst
Montage- / Schachtgerüst
Falls keine gerüstlose Montage möglich ist.
Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Montagerüstungen im
Schacht einschließlich Schachtabsperrungen nach DIN 4420
und UVV.
1,00
01.01.01.170
m²
psch
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
für vorgenannte Anlage, gemäß
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, bestehend aus
- Sicherheitstechnische Bewertung
- Gefährdungsbeurteilung
komplett, einschließlich allen erforderlichen Leistungen
sowie der zugehörigen Dokumentation.
1,00
01.01.01.180
psch
Abnahmeprüfung TÜV
Prüfung des Aufzugs nach geltenden EN, DIN und VDE
Normen durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle.
Kosten für die Abnahmeprüfung der gesamten Leistungen
durch einen vereidigten Sachverständigen auf Einhaltung
der einschlägigen technischen Vorschriften, einschließlich
eventueller Nachabnahmen und sämtlicher Nebenkosten mit
Erstellung eines mängelfreien Abnahmeberichtes bis zur
Übergabe der Anlagen.
Festgestellte Mängel sind vom Auftragnehmer kostenlos zu
beseitigen.
Bei durch den AN verursachten Nachabnahmeprüfungen erfolgt
keine zusätzliche Vergütung.
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Aufzugsanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.01.02
Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
Einheitspreis
in EUR
18
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Schacht -/ bzw. Maschinenraumentrauchung gemäß EnEv
ཉཉཉཉཉཉཉཉཉཉà½
‰à½‰à½‰à½‰à½‰à½‰à½‰à½‰Allgemeine Vorbemerkungen zur
RWA-Anlage
Baurecht und Aufzugsrecht:
Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV besteht die
Forderung, dass die Gebäudeaußenhüllen so auszuführen
sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik
dauerhaft luftundurchlässig sind. Hintergrund für diese
Vorschrift ist die generelle Zielstellung, unnötige
Wärmeenergieverluste durch unkontrolliertes Entweichen
erwärmter Gebäudeluft über bisherige Permanent- Öffnungen
im Aufzugsschachtkopf zu vermeiden. Gleichzeitig ist gemäß
der jeweils gültigen Landesbauordnung eine Entrauchung
aber auch Lüftung der Aufzugsschächte aus
sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen zu
gewährleisten.
Aufzugsnutzern und anderen Personen, welche im
Aufzugsschacht oder im Triebwerksraum arbeiten,
beziehungsweise sich im Fahrkorb befinden, muss immer
ausreichend frische Luft zum Atmen zur Verfügung stehen.
In den harmonisierten europäischen Normen für
Personenaufzüge wird hierzu eine angemessene Lüftung des
Schachts gefordert, auch Maschinenräume müssen angemessen
gelüftet sein. Der Einsatz von Schachtlüftungs- und
Rauchableitungsanlagen führen zu einer erhöhten Sicherheit
für die Aufzugsbenutzer sowie für das Wartungspersonal.
Sie können deshalb als nichtaufzugsfremde Einrichtung
betrachtet werden.
Gefahren bei fehlender Lüftung:
Werden Rauchabzugsöffnungen gleichzeitig zur
Schachtentlüftung benutzt, könnte durch den Verschluss der
Öffnung die Thermik der Luft im Schacht beeinträchtigt
werden. Dadurch kann die Frischluftversorgung für Personen
in einem Fahrkorb, welcher aufgrund einer Störung stecken
geblieben ist, gefährdet sein. Insbesondere bei
Niedrig-Energiehäusern, energetisch sanierten Häusern und
solchen nach dem Passivhausstandard, muss im Rahmen der
Gebäudeplanung für eine ausreichende Zuluft gesorgt
werden.
Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass der
Arbeitsbereich des Aufzugswartungspersonals nicht durch
schlechte Luftqualität im Schacht beeinträchtigt wird. Die
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
aus der Aufzugs- und Maschinenrichtlinie fordern eine
gesundheitlich zuträgliche Umgebungsbedingung für im
Aufzugsschacht befugt tätige Personen (Montage-, /
Instandhaltungsbetriebe, Prüforganisationen).
Gefahrenanalyse:
In Aufzugsschächten gibt es neben Absturzgefahren noch
vielfältige andere Gefahren, wie z.B. Quetschgefahren,
Schergefahren, Einzugsgefahren, Pannenfall mit
Personeneinschluss usw. Aus diesen Gründen müssen die
relevanten Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes
beachtet werden. Demnach dürfen nur fachkundige Personen
in Aufzugsschächten und Maschinenräumen tätig sein.
Der Montagebetrieb hat dies alles bei der Erstellung einer
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Gefahrenanalyse, im Zusammenhang mit der Installation
einer Schachtlüftungs- und Rauchableitungsanlage, zu
berücksichtigen. Um sicher zu stellen, dass diese Anlagen
den grundlegenden Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen gerecht werden, wird eine
Baumusterprüfung nach EG-Richtlinie 95/16/EG, Anhang V
(Modul B) gefordert.
Patentrechte und Gebrauchsmuster:
Der Anbieter bestätigt mit diesem Angebot sich über alle
Patentrechte und Gebrauchsmuster für dieses Gewerk
informiert zu haben und keine Patentrechtverletzung zu
begehen. Sollte es sich nach Auftragserteilung erweisen,
dass dennoch eine Patentrechtverletzung vorliegt, so
haftet der Anbieter für alle eventuellen Schäden, die sich
hieraus ergeben könnten. Darin sind auch eventuelle
Schadenersatzansprüche, Umbaukosten auf ein zugelassenes
System und evtl. Sachverständigenkosten enthalten.
Systembeschreibung
Es ist ein geschlossenes System zur Rauchfreihaltung und
Belüftung von Aufzugsschächten zu liefern. Um ein
funktionierendes System sicherzustellen ist es notwendig,
dass alle verwendeten Komponenten von einem Anbieter
kommen.
Für das System wird eine VdS-Systemprüfung nach VdS 2594
unter Berücksichtigung des Merkblattes VdS 2895 verlangt.
Außerdem muss das System über eine AbZ (Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung) sowie über eine
Baumusterprüfbescheinigung einer ZÜS verfügen. Der
detaillierte Prüfbericht zur Baumusterprüfbescheinigung
und die notwendige Gefahrenanalyse sind dem Angebot
beizufügen.
Systemkomponenten:
Das Aufzugsschachtentrauchungs- und Entlüftungssystem
besteht aus den folgenden Komponenten:
· Notstromversorgte Zentraleinheit mit integrierter
Zustandsanzeige für Normalbetrieb, Störung, Rauchmeldung
und Lüftung sowie einer Tastatur für Systemeinstellungen
und Wartungsarbeiten.
· Linearer Rauchmelder, Rauchansaugsystem, Infrarotbeam
oder Rauchpunktmelder zur Rauchüberwachung auf der
gesamten Schachthöhe.
· Taster zur Statusanzeige (Lüftung, Rauch, Störung), für
manuelle RWA Alarm-Auslösung zum Rauch- und Wärmeabzug
sowie zur manuellen Lüftung.
· Jalousieklappen, Lamellenfenster oder Thermo Flap mit
elektromotorischem Antrieb für horizontalen oder
vertikalen Einbau in die Aufzugsschachtdecke oder
Schachtseitenwand.
· Optional motorisierte Zuluftklappen mit
Federrücklaufmotor für Einbau im Schachtgrubenbereich
Die Leitungen sind permanent auf Kurzschluss und
Kabelbruch zu überwachen.
Die Kabelverlegung für den 230V Anschluss werden bauseitig
gemäß Vorgabe des AN erbracht.
Montage- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch
fachkundige Personen ausgeführt werden. Der
Fachkundigennachweis ist bei Verlangen vorzulegen.
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Funktionsbeschreibung
Anforderungen bei Rauchmeldung:
Die Steuerzentrale muss bei einer Meldung von Rauch im
Aufzugsschacht und optional vor einer Schachtabschlusstür
bzw. im Triebwerksraum sofort die Rauchabzugs- /
Lüftungsklappe im Schachtabschluss ansteuern, damit diese
vollständig öffnen kann. Gleichzeitig muss die (optionale)
Zuluftklappe im Schachtgrubenbereich angesteuert werden,
um das Entstehen einer Thermik im Schacht zur
Rauchableitung oder Lüftung zu fördern.
Es wird empfohlen, dass die Steuerzentrale zusätzlich
einen Alarm an die Aufzugssteuerung meldet, damit diese
die Evakuierung des Fahrkorbs einleiten kann. Weiterhin
kann diese Information der Brandmeldeanlage oder einer GLT
zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss die
Steuerzentrale einen Kontakt seitens einer externen
Brandmeldeanlage wie eine Rauchmeldung verarbeiten können.
Anforderungen bei Lüftungsbedarf:
Es werden, um die Energieeinsparungen zu optimieren, drei
Lüftungsstufen empfohlen:
· Die Steuerzentrale soll den Lüftungsbedarf bei einer
Aufzugspanne mit Personeneinschluss erkennen und sofort
die Lüftungs- und Rauchableitungsklappe im
Schachtabschluss und Triebwerksraum (falls vorhanden)
ansteuern, damit diese vollständig öffnen kann.
· Die Steuerzentrale soll den hygienischen Lüftungsbedarf
im Aufzugsschacht oder Maschinenraumbereich (falls
vorhanden) erkennen und sofort die Lüftungs- und
Rauchableitungsklappe im Schachtabschluss und
Triebwerksraum (falls vorhanden) ansteuern, damit diese
präventiv bedarfsgerecht öffnet.
Zur Lüftungssteuerung sollen an der Steuerzentrale
Eingänge vorhanden sein, über welche die
Aufzugs-Funktionsstörung (Panne/Wartung) über
potentialfreie Kontakte an der Aufzugssteuerung mitgeteilt
und genutzt werden können.
Anforderungen bei Temperaturüberschreitung:
· Die Steuerzentrale soll beim Überschreiten der
einstellbaren zulässigen Temperatur im Schacht oder
Triebwerksraum (falls vorhanden) sofort:
· die Lüftungs- und Rauchableitungsklappe im
Schachtabschluss und Triebwerksraum (falls vorhanden)
ansteuern, damit diese präventiv bedarfsgerecht öffnet,
· gleichzeitig die Zuluftklappe im Schachtgrubenbereich
(falls vorhanden) ansteuern um das Entstehen einer Thermik
im Schacht zur Wärmeableitung zu fördern.
Anforderungen bei Stromausfall oder Abschaltung:
Das System ist über einen wartungsfreien Akkumulator
notstromversorgt. Bei Ausfall der Stromversorgung muss
gewährleistet sein, dass die Lüftungs- und
Rauchableitungsöffnungen sicher noch in den offenen
Zustand überführt werden. Dies kann zum Beispiel über die
Akkupufferung der Steuerzentrale oder Motoren mit
Federrücklauf erfolgen.
Während einer Störung der Steuerzentrale soll die
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
jeweilige Öffnung permanent gewährleistet sein, ansonsten
ist der Aufzug über einen Störkontakt zu informieren und
die Aufzugssteuerung soll präventiv wie im Brandfall den
Aufzug mit offenem Fahrkorb in der Bestimmungshaltestelle
("Evakuierungsebene") bis zur Beseitigung der Störung
stillsetzen.
01.01.02.10
Lüftungs- und Entrauchungshaube
ཉཉཉཉཉཉཉཉཉLüftungs- und Entrauchungshaube
zum Einbau im Flachdach von Gebäuden mit
elektromotorischem Antrieb zur Abfuhr von Brandgasen und
zu Lüftungszwecken.
In den Sockel (Aufsatzkranz) ist ein motorisch betriebenes
Verschlusselement integriert. Dieses Produkt erfüllt die
Anforderungen der MBO/LBO „Die Lage der
Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der
Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt
wird“.
Merkmale:
· Geprüft nach DIN EN 12101 Teil 2
· Integrierter Insektenschutz
· 4-seitige Entrauchungs- / Entlüftungsöffnung
· Windrichtungsunabhängig
· Schlagregensicher, dadurch ist die Lüftung jederzeit
möglich
· Wartungsfreundlich
· Durchtrittsicher (bauartbedingt)
Die Haube besteht aus folgenden Komponenten:
Sockel als Aufsatzkranz für Flachdachmontage Bauhöhe 500
mm, Wärmedämmwert Uf = ca. 1,0 W/(m2·K)
· Integriertes elektrisch betriebenes Verschlusselement
zur Rauchableitung oder täglichen Be- und Entlüftung
· Abluftelement hergestellt aus verz. Stahlblech,
silberfarbig Höhe 250mm. werkseitig komplett einbaufertig
vormontiert
Die Montage ist mit dem Dachdecker abzustimmen, welcher
die Abdichtung des Aufsatzkranzes ausführt.
1,00
01.01.02.20
St
RWA-Zentrale, 2A Antriebsstrom
ཉཉཉཉཉཉཉཉཉRWA-Steuerung einsetzbar in
Aufzugsschächten
RWA-Zentrale mit Ersatzstromversorgung aus NC-Akku,
automatisch nachladend, bis zu max. 2A Antriebsstrom / 24
V
Meldeleuchte Auf mit Blinkunterscheidung Öffnen - offen
Schutzart IP 44,
Anschluß von:
·
RWA-Taster
·
Lüftertaster,
·
Rauchmelder,
·
Wind- und Regensensor
·
Meldung zur BMA
einschl. systembedingtem Zubehör, Anschlussstecker,
Klemmen usw.
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
01.01.02.30
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
1,00
St
Gesamtbetrag
in EUR
RWA-Taster / Handsteuereinrichtung / Nottaster
RWA-Taster / Handsteuereinrichtung / Nottaster
für das manuelle Betätigen der Schachtentrauchung im
Notfall.
Montage in der Fluchtebene außerhalb des Aufzugschachtes
neben der Aufzugsschachttüre auf ca. 1,4m Höhe
AP-Gehäuse mit abschließbarer, verglaster Türe, ABS,
flammgeschützt, in Anlehnung an DIN 14655 und
VdS-Richtline 2592
Tasten: NOT-AUF und NOT-ZU,
Anzeige: NOT-AUF, Störung, Wartung, und Betrieb,
Farbe: gelb RAL 1004
Maße (HxBxT): ca. 125 x 125 x 38 mm
2,00
01.01.02.40
Einheitspreis
in EUR
22
27.05.2016
24.05.2016
St
Brandmelder für vorgenannte RWA-Zentrale
ཉཉཉཉཉཉཉཉཉBrandmelder für vorgenannte
RWA-Zentrale
Automatische Rauch- und Wärmemelder nach dem Prinzip der
Streulichtmessung sehr schnell reagierender digitaler
Rauchmelder mit Selbstprüfung und Filter zur
Fehlalarmbegrenzung. (VdS geprüft)
18-30 V DC, 0,1 mA mit AP-Sockel, Konsole und
Auslöseanzeige:
· zur Früherkennung von Schwel- und offenen Bränden im
Aufzugsschacht.
· funktionsüberwachtes System
· täuschungsalarmsichere Alarmauswertung durch
integrierten Signalprozessor
· ständig gleicher Störabstand durch
Verschmutzungskompensation
· zweistufige Verschmutzungssignalisation
Montage alle 6 Meter Schachthöhe ein Rauchmelder nach DIN
VDE 0833-2 Anhang F.3.1
3,00
01.01.02.50
Thermostat für Lüftungsöffnungsfunktion bei Übertemperatur
Thermostat im AP-Kunststoffgehäuse
Bei einer Temperaturüberschreitung im Aufzugsschacht wird
die Entrauchungs- und Entlüftungsklappe automatisch
geöffnet. Bei Unterschreitung des eingestellten Wertes
wieder geschlossen.
So soll vermieden werden, dass bei Übertemperatur im
Aufzugsschacht die Aufzugssteuerung ab z. B. 40°C
abschaltet.
1,00
01.01.02.60
St
St
Lüftung bei Aufzugsstörung / Pannenfall
Lüftung bei Aufzugsstörung / Pannenfall
Bei Aufschaltung eines entsprechenden potentialfreien
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kontakts („Wechsler“), stellt die RWA-Steuerzentrale
sicher, dass im Pannenfall oder bei Störung der
Aufzugsanlage (mit eingeschlossener Person) die Lüftung
des Aufzugsschachtes aktiviert wird. Hiermit wird AR
95/16/ EG erfüllt.
Der erforderliche Kontakt wird von der Aufzugssteuerung
zur Verfügung gestellt werden.
1,00
01.01.02.70
Verkabelung der RWA-Anlage im Aufzugsschacht
Verkabelung der RWA-Anlage im Aufzugsschacht
Lieferung und Montage der gesamten Schacht- / bzw.
Maschinenraumverkabelung
1,00
01.01.02.80
St
psch
Abnahme der RWA-Anlage durch TÜV oder gleichwertige Stelle
Abnahme der RWA-Anlage durch TÜV oder gleichwertige
Stelle. Einschließlich Lieferung des Abnahmeprotokolls.
Die Abnahmebescheinigung ist mit den Revisionsunterlagen
einzureichen und dem Bauherrn beizustellen!
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Aufzugsanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.01.03
Bestandsunterlagen
01.01.03.10
Anfertigen eigener Montagepläne
Anfertigen eigener Montagepläne und Ansichten.
Diese sind 2-fach dem Ingenieurbüro und dem Architekten
zur Kenntnis vorzulegen.
Zudem sind alle Ausstattungsmerkmale zu bemustern.
Montage ohne Planvorlage und vorheriger Bemusterung ist
nicht zulässig!
Dadurch bedingte Änderungen gehen ausschließlich zu Lasten
des Auftragnehmers!
1,00
01.01.03.20
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
psch
Einweisung
Einweisung und Prüfung von / des Bedienungs- und
Wartungspersonals / Aufzugswärtern
1,00
01.01.03.30
Einheit
24
27.05.2016
24.05.2016
psch
Bestandsunterlagen
Bestandsunterlagen
Alle nachstehend geforderten Unterlagen sind 2fach,
jeweils geordnet in Ordnern mit Haupt- und
Nebengruppen-Inhaltsverzeichnis MINDESTENS 4 WOCHEN VOR
DER ABNAHME der Fachbauleitung zu übergeben.
AUFBAU DER BESTANDSUNTERLAGEN
0 INHALTSVERZEICHNIS
1 ANLAGENBESCHREIBUNG
Schema für die Anlage, Erläuterung des Aufbaus der Anlage
mit allen Komponenten. Endgerätebeschreibungen
2 FUNKTIONSBESCHREIBUNG/BEDIENUNGSANLEITUNG
Funktionsschema der Anlage mit Erläuterung der Schalt- und
Steuerungsfunktionen. In- bzw. Außerbetriebsetzung von
Anlagen ist zu erläutern. Erläuterung/Beschreibung der
Anschaltung an bestehende oder an andere Systeme.
3 WARTUNGSANLEITUNG
Auflistung (tabellarisch) sämtlicher Wartungspunkte mit
Art der auszuführenden Arbeit und erforderlichen
Zeitintervall. Wartungsvorschriften der verschieden
Hersteller.
4 SCHALTPLÄNE
Schaltpläne der Anlage/Anlagenteile, Schaltpläne der
Endgeräte, Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Rangierpläne,
Programmieranleitung.
5 MESSPROTOKOLLE
Stromaufnahme, Spannungsmessung, Kabelmessprotokolle etc.
6 DATENBLÄTTER, GERÄTELISTE
Datenblätter für alle Geräte, mit Fabrikats- und
Typenangaben und eingestellten Werten.
7 FIRMENLISTE
Sämtliche Herstell- bzw. Lieferfirmen sind mit Name,
Anschrift, Tel.-Nr. und evtl. Sachbearbeiter zu benennen.
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
8 TECHNISCHE PROSPEKTE
Technische Prospekte der Anlagen, technische Prospekte der
Endgeräte, Ersatzteillisten. Geräteliste mit Type,
Fabrikate
9 ABNAHME- UND PRÜFBESCHEINIGUNGEN
TÜV-Berichte, Abnahmeberichte, Baumusterbescheinigungen,
Zulassungsbescheinigungen (Brandschutz), Prüfatteste u.ä.
10 KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
11 BESTANDSPLÄNE IM ORDNER
Alle Schematas und Grundrisspläne u.ä., mit
Planverzeichnis als Farbplot (CAD-Zeichnung)
Beschriftung der Ordner gemäß den Vorgaben Bauherr/Planer.
AUF CD-ROM IST DEN ORDNERN 2FACH BEIZULEGEN:
12 Bestandszeichnungen, Schematas und Grundrisspläne.
13 Auf sep. CD die komplette Dokumentation als
PDF-Dateien.
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Aufzugsanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.01.04
Stundenlohnarbeiten
Einheitspreis
in EUR
26
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
AUSFÜHRUNG AUF GESONDERTE ANORDNUNG DER BAULEITUNG
Die Verrechnungssätze haben den tatsächlichen Lohn mit den
Zuschlägen für Gemeinkosten, Gewinn, Sozialkassenbeiträge
und dergl., Leistungszulagen und Treueprämien, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten sowie Auslösung, Wegegelder, Kosten der
Heimfahrten, die vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten für
An- und Rückreise zur Baustelle, evtl.
Schlechtwetterregelung und Ausfallzeit, Entschädigungen
sowie vermögenswirks. Leistungen zu enthalten.
Zuschläge für tarifliche Erwerniszuschläge, Mehrarbeits-,
Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit sind gesondert
nachzuweisen.
Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung
vergütet.
Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben.
Bei Baustoffen für Stundenlohnarbeiten gilt:
In die nachstehenden Verrechnungssätze sind alle Zuschläge
- nicht jedoch die MwSt. - einzurechnen für die Lieferung
von Baustoffen frei Baustelle einschl. Transport zur
Verwendungsstelle.
Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben.
Weiterer Hinweis:
Soweit für die Vergütung von Stoffkosten keine
Vereinbarungen getroffen worden sind, sind diese vom
Auftragnehmer mit ihren Einstandspreisen (Preis frei
Fahrzeug Baustelle ohne Abladen) zuzüglich angemessener
Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn nachzuweisen.
Der Bieter versichert, dass die angebotenen
Stundenlohnverrechnungssätze sowie die angebotenen
Stoffpreise die etwa bestehenden Listenpreise nicht
überschreiten
Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung
der Bauleitung und des AG durchzuführen.
Regieberichte müssen regelmäßig und zeitnah, jedoch
spätestens nach 3 Werktagen der Bauleitung zur Prüfung
vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Berichte werden
nicht mehr anerkannt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass Stundenlohnarbeiten
höchstens von Monteuren der Entgeltgruppe F(Lohngruppe 5)
oder Entgeltgruppe G (Lohgruppe 6) ausgeführt werden.
Arbeiten, die Monteure höherer Lohngruppen erfordern,
werden gesondert in Auftrag gegeben.
Die Stundensätze der einzelnen Lohngruppen sind komplett
auszufüllen. Sollte der
Bieter über eine nachfolgend angeführte Lohngruppe nicht
verfügen, hat er die nächst höher qualifizierte
einzusetzen.
Stundenlohnarbeiten sindbei der Objektüberwachung
anzukündigen und nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung des AG durchzuführen.
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Regieberichte müssen regelmäßig und zeitnah, jedoch
spätestens nach 5 Werktagen der Bauleitung zur Prüfung
vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Berichte werden
nicht anerkannt.
Diese Regelung ist dem Personal auf der Baustelle
mitzuteilen und unbedingt einzuhalten!
Im Rahmen von Stundenlohnarbeiten anfallende
Maschinenstunden werden nicht gesondert vergütet.
01.01.04.10
Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker
Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker
5,00
01.01.04.20
Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger
Installationsmonteur
Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger
Installationsmonteur
5,00
01.01.04.30
h
Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur
Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur
5,00
01.01.04.40
h
h
Gesonderte Anfahrten (Hin- und Rückfahrt) der ausführenden
Firma
Gesonderte Anfahrten (Hin- und Rückfahrt)
der ausführenden Firma außerhalb der laufenden Montagezeit
(z. B. nach der Schlussrechnung) für stundenweise Arbeiten
einschl. An- und Abfuhr sowie Ab- und Aufladen und an den
Montageort transportieren der benötigten Fahrzeuge,
Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Materialien Die Nachweise
dieser gesonderten An- und Abfahrten sind spätestens am
Tag nach der Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift
vorzulegen.
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: Aufzugsanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
KGR460 Förderanlagen
01.01
KGR 461 Aufzugsanlagen
01.01.01
Personenaufzug
01.01.02
Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
01.01.03
Bestandsunterlagen
01.01.04
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
28
27.05.2016
24.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR