(Unterschrift) ggf. Zustellungsart: Briefkasten persönlich abgegeben Post / Express ________________ Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________ Angebot RSF_460000-1 Vergabenummer ________________________ Ablauf Angebotsfrist 28.06.2016 _________ Uhrzeit _____ 11:00 Raum __________ 903 Achtung Angebot! Erst bei Submission öffnen! Landratsamt Freising SG 15.3 Kommunaler Hochbau Landshuter Straße 31 D- 85356 Freising Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen. Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben. Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter - Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen. Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung. Stand: Oktober 2012 124 (Eigenerklärung zur Eignung – national) Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen National (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind) Maßnahmennummer 15.3 RSF Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Bewerber ∗) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr Jahr € € Jahr € Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen. http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. ∗) zutreffendes ankreuzen © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 2 124 (Eigenerklärung zur Eignung – national) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 1 2 der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum und Unterschrift) 3) Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2) © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 2 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Landratsamt Freising Landshuter Straße 31 85356 Freising Deutschland Tel.: 08161/600-714 Fax.:08161/600-748 Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum 28.06.2016 Uhrzeit 11:00 Eröffnungstermin Datum 28.06.2016 Uhrzeit 11:00 Ort Landshuter Straße 31 85356 Freising Raum 903 Bindefrist endet am 29.07.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A) Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer 15.3 RSF Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2492 Online-Vergaben B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 2330 Nachunternehmererklärung 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 214.1.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend der Formblätter 221 oder 222 Aufgliederung aller Einheitspreise gemäß der Struktur des Formblattes EFB 223 © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung Landkreis Freising, vertr. durch Herrn Landrat Josef Hauner Landshuter Straße 31, 85356 Freising Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung Landkreis Freising, vertr. durch Herrn Landrat Josef Hauner Landshuter Straße 31, 85356 Freising 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Landratsamt Freising Anschrift Landshuter Straße 31 Tel. 08161/600-714 E-Mail [email protected] 85356 Freising Fax. 08161/600-748 Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung 125.H - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222 224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung 126.H - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Angaben zur Preisermittlung entsprechend der Formblätter 221 oder 222 Aufgliederung aller Einheitspreise gemäß der Struktur des Formblattes EFB 223 © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 3.3 4 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. © VHB Bayern – Stand April 2016 4 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur schriftlich 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben. siehe Briefkopf Stelle: Landratsamt Freising SG 15.3 Kommunaler Hochbau Straße: Landshuter Straße 31 PLZ/Ort: 85356 Freising Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …" Maßnahmenummer: Baumaßnahme: 15.3 RSF RSF Neubau Realschule Freising Vergabenummer: Leistung: RSF_460000-1 Förderanlagen zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels). 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München 10 214.1.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen © VHB Bayern – Stand April 2016 5 von 5 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) 5.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 6.2 7 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 3 213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Landratsamt Freising Landshuter Straße 31 85356 Freising Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer 15.3 RSF Vergabenummer Leistung RSF_460000-1 Anlagen 1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Förderanlagen Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung 224 Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter- /Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 1 € Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €* * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3 5 St. % Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich− nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An− gebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits− schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn − Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die − Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 7 8 Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 2 3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Besondere Vertragsbedingungen 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 09.05.2017 . spätestens in der Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 05.06.2018 . innerhalb von ginn. in der Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan Beginn M+W Plnung 01.08.2016 / Ende 12.08.2016 Beistellung Betoneinbauteile 26.08.2016 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.2 € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 3.2 1 -fach und zugleich bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro 1 -fach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 4 -fach einzureichen. Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit 60 Tage Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Nach Ablauf der Gewährleistung 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für − die Vertragserfüllung das Formblatt − die Mängelansprüche das Formblatt − vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421 „Mängelansprüchebürgschaft“ - 422 „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ - 423 Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8-9 10 - frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 214.1.H Weitere Besondere Vertragsbedingungen © VHB Bayern - Stand April 2016 4 von 4 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen 10 214.1.H - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 ARBEITSZEIT Die werktägliche Rahmenarbeitszeit wird von 7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen u.a. der Zustimmung des AG. 10.2 IMMISSIONSSCHUTZ Folgende Immissionsrichtwerte gem. AVV Baulärm, 3.1.1 c) sind einzuhalten: tagsüber (7:00 bis 20:00 Uhr): 60 dB (A) nachts (20:00 bis 7:00 Uhr): 45 dB (A) ARBEITSVORBEREITUNG UND -KOORDINATION 10.3 BAUABLAUFPLANUNG DURCH DEN AN Vom AN ist auf Grundlage der Vertragsfristen ein gegliederter Bauablaufplan für alle seine Leistungen, einschl. der Erstellung und Prüfung der vom AN zu erstellenden Planunterlagen, Berechnungen und sonstige Nachweise zu erstellen. Außerdem sind, soweit vorhanden, die Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des AN herzustellenden Leistungen aufzuführen. Bei der Erstellung dieses Plans sind die Festlegungen des AG zur baufachlichen Koordination mit anderen Leistungsbereichen, sowie Abhängigkeiten, die sich aus technologischen Zusammenhängen mit anderen Gewerken im Bauablauf ergeben, zu berücksichtigen. Dieser Plan ist innerhalb nachfolgend genannter Frist zur Genehmigung und Abstimmung in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital vorzulegen. Er dient dem Nachweis und der Kontrolle der Einhaltung der Vertragsfristen sowie zur Disposition fachtechnischer Kontrollen (z.B. Bewehrungsabnahmen durch Tragwerksplaner oder Prüfingenieur) durch Dritte. Der Plan ist so zu gestalten, daß Fortschreibungen bei Änderungen im Bauablauf, vorgenommen werden können. Bei Änderungen ist der Plan vom AN unverzüglich zu überarbeiten und innerhalb untenstehender Frist vorzulegen. Frist für Erstvorlage der Bauablaufplanung des AN nach Auftragsvergabe: 5 Werktage Frist für Vorlage nach Überarbeitungen der Bauablaufplanung des AN: 5 Werktage 10.4 HERSTELLEN (UND FORTSCHREIBEN) VON ZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten/Ingenieurs anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Vertragswerk erforderlich sind. Die Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des Auftraggebers und dem Architekten/Ingenieurbüro Seite 1 v. 7 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen so rechtzeitig zu erfolgen, daß die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden. Zeichnungen und Unterlagen sind stets in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital, als PDF-Dokument, vorzulegen. Die Ausführung durch den AN hat in Übereinstimmung mit den geprüften Ausführungsunterlagen zu erfolgen. Bei abweichender Ausführung sind die Ausführungsunterlagen entsprechend fortzuschreiben. 10.5 PLANUNG DER ARBEITEN GEM. ARBEITSSCHUTZGESETZ Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden, einschließlich der Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden seiner Nachunternehmer, Kenntnis über den SiGePlan sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen und entsprechend fortlaufend anzupassen. Das vor Ort eingesetzte Personal ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterlagen sind dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste, die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt der Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Der Auftragnehmer Gesundheitsschutzkoordinator hat (SiGeKo) der Objektüberwachung Name und Anschrift und dem seiner Sicherheits- Montageleiter und bzw. Aufsichtsführenden und der Sicherheitsfachkräfte auf Verlangen mitzuteilen. 10.6 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Die Ausführungsunterlagen werden dem AN zur Auftragserteilung einmalig einfach in Papierform sowie in digitaler Form, im „Portable Document Format“ (kurz: PDF) auf elektronischem Weg, zur Verfügung gestellt. Fortschreibungen (Indizes) werden dem AN ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format) auf elektronischem Weg (E-Mail und/oder Projektplattform im Internet) zur Verfügung gestellt. Vervielfältigungen in der erforderlichen Anzahl hat der AN auf eigene Kosten zu beschaffen. 10.7 URKALKULATION Der Bieter hat dem AG 10 Werktage nach Auftragsvergabe die Urkalkulation sowie die Mengen- und Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation soll die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen vollständig erkennen lassen, d.h. die Seite 2 v. 7 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und Montagekosten einschließlich Geräte und Maschinenkosten sowie der Fremdleistungen. Der AG behandelt die Urkalkulation als Geschäftsgeheimnis des AN. 10.8 KOORDINATIONSGESPRÄCHE Die Koordinationsgespräche zwischen örtlicher Objektüberwachung und den AN findet im wöchentlichen Rhythmus statt. Der AN hat ab 2 Wochen vor Leistungsbeginn und bis zur vollständigen, mangelfreien Abnahme seiner Leistungen nach VOB, verpflichtend an den Besprechungen teilzunehmen. Die Besprechungen finden grundsätzlich im örtlichen Baubüro statt. Für die Besprechungen ist als Arbeitsvorbereitung der Bauablauf für die bevorstehenden zwei KW durch den AN anzukündigen. Die Ergebnisse der Koordinationsgespräche werden von der OÜ protokolliert. Der Inhalt des Protokolls gilt als vom AN anerkannt insoweit er innerhalb von 6 Werktagen nach Versand des Protokolls keine begründeten, schriftlichen Einwände erhebt. 10.9 VERTRETER DES AN AUF DER BAUSTELLE / BAULEITUNG Der AN hat vor Beginn der Arbeiten, spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, schriftlich eine(n) Vertreter(in) zu benennen, die/der zu rechtsverbindlichen Vereinbarung bevollmächtigt ist. Jeder Personalwechsel in dieser Funktion ist dem AG schriftlich anzuzeigen. Die/der Vertreter(in) des AN hat fachlich geeignet zu sein und muß die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Vom AN ist während der gesamten Bauausführung sicher zu stellen, daß stets ein deutschsprachiger Ansprechpartner zugegen ist. Zu den Pflichten der Bauleitung des AN gehört u.a. die Teilnahme an Besprechungen und Baubegehungen. 10.10 BAUTAGESBERICHTE Der AN hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem AG, bzw. der Objektüberwachung, arbeitstäglich, unaufgefordert vorzulegen. Die Bautagesberichte haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: - Personal-, Nachunternehmer- (Name, Lohngruppe) und Geräteeinsatz - Materiallieferungen - Arbeitsleistung, Arbeitsfortschritt - Klimadaten: Temperatur und Witterung - Besondere Vorkommnisse: Begehungen, Behinderungen, Schäden, Unfälle, etc. - Anweisungen durch die Objektüberwachung bzw. den Bauherrn - Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. von der Ausführungsplanung - Arbeiten nach Aufwand Seite 3 v. 7 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen 10.11 STUNDENLOHNARBEITEN Die Vereinbarungen von Stundenlohnarbeiten im Sinne § 2 Abs. (10) VOB/B bedingt die Vorlage eines Angebots unter Angabe des geschätzten Personal-, Material- und Geräteeinsatzes sowie etwaiger Frachtkosten und sonstiger Kosten durch den AN. Die Anordnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich schriftlich. 10.12 RECHNUNGEN In Ergänzung oder Abweichung zu Abschnitt 3, Formblatt 214.H wird vereinbart: Alle Rechnungen sind bei dem, mit der Objektüberwachung (OÜ) beauftragten, Büro 1-fach im Original und in digitaler Form (PDF) einzureichen. Zugleich sind alle Rechnungen in digitaler Form (PDF) auf elektronischem Weg beim AG und dessen Projektsteuerer einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach im Original und in digitaler Form bei der jeweiligen OÜ einzureichen. Abrechnungsmengen nach Aufmaß sind gemeinsam mit der OÜ vor Ort zu erstellen und von der OÜ zu testieren. Eine Kopie der Aufmaßblätter erhält die OÜ unmittelbar im Anschluß an das gemeinsame Aufmaß. Erforderliche Angaben auf der Rechnung: - Projektbezeichnung „Neubau Realschule Freising“ - Auftragsnummer gemäß Vertrag, „HA …“ oder „VE …“ - Erbringungszeitraum der in Rechnung gestellten Leistungen - Rechnungsnummer - Rechnungsdatum - Rechnungsart (Abschlags-, Teilschluss- oder Schlußrechnung) Rechnungsadresse: Landratsamt Freising Kommunaler Hochbau SG 15 Landshuter Straße 31 85356 Freising über [Objektüberwachung] z.H. [Ansprechpartner] [Straße, Nummer] [PLZ, Ort] Seite 4 v. 7 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen BAUSTELLENEINRICHTUNG UND BAUBETRIEB 10.13 VEGETATIONSSCHUTZMASSNAHMEN Auf die vorhandenen Biotope und Gehölzbestände entlang der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze und auf den angrenzenden Nachbargrundstücken ist bei den Arbeiten besondere Rücksicht zu nehmen (siehe auch Merkblatt Baumschutz auf Baustellen). Zum Schutz der Biotope und Gehölzbestände sind das Befahren der Vegetationsflächen mit jeglichen Baufahrzeugen sowie das Lagern von Baustoffen in diesen Bereichen nicht zulässig. Als Sicherungsmaßnahme werden mit Beginn der Baumaßnahme Schutzzäune entlang der betroffenen Vegetationsbestände errichtet. Die Schutzzäune verbleiben während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle und werden erst mit Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme abgebaut. Werden Bäume dennoch beschädigt, gehen die Kosten für das Entfernen des beschädigten Baumes sowie einer Ersatzpflanzung in entsprechender Qualität in voller Höhe zu Lasten des Verursachers. 10.14 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN Für die Organisation der Baustelle ist der, den Verdingungsunterlagen beiliegende, Baustellenleitplan zu beachten. Die Erschließung des Baugeländes erfolgt über die östlich tangierende Straße "Gute Änger". Es sind zwei Zufahrten vorgesehen. Das Gebäude ist während der Bauzeit ausschließlich über ausgewiesene Bautüren zugänglich. Ort und Anzahl der Zugänge sind dem Baustellenleitplan zu entnehmen. Die vertikale Erschließung der einzelnen Geschoße erfolgt über die Treppenräume in den Fingern sowie die Freitreppen in der Halle. Die Aufzugsanlage steht für Transporte nicht zur Verfügung. Für Materialtransporte stellt der AG im Bereich der Magistrale mehrere provisorische Öffnungen der Fassade mit vorgelagerten Absetzplattformen auf Höhe der Geschoße zur Verfügung. Deren genaue Lagen sind dem Baustellenleitplan zu entnehmen. Baustellenverkehrsflächen, Lager- und Montageflächen, Aufstellflächen für Container, Stellplätze für Dienst-Kfz, etc. für alle am Bau Beteiligten sind im Baustellenleitplan ausgewiesen. Sonstige Flächen stehen den AN nicht zur Verfügung. Alle vom AN für seine Zwecke in Anspruch genommenen Flächen sind nach Baustellenräumung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vor Ingebrauchnahme des Platzes ist ein Foto des Bestands zu erstellen. Die Nachweispflicht liegt beim AN. Tagesunterkünfte und Aufenthaltsräume gem. ASR 4.2 für die Beschäftigten des AN können auf den im Baustellenleitplan ausgewiesenen Flächen eingerichtet werden. Dem AN steht hierfür eine Standfläche mit Abmessungen von 6,1 x 4,9 m – entsprechend der Grundfläche von zwei 20-FußContainern – zur Verfügung. Nachtunterkünfte und/oder Wohnbaracken dürfen auf dem Baugelände nicht eingerichtet werden. Seite 5 v. 7 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen Vom AN sind ausschließlich unmittelbar für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche Einrichtungen, Fahrzeuge und Geräte auf der Baustelle vorzuhalten und zu betreiben. Vom AN ist, innerhalb der untengenannten Frist, ein eigener Baustelleneinrichtungsplan in zwei Fertigungen auf Papier sowie digital, als PDF-Dokument, in geeignetem Maßstab zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Frist für die Erstvorlage des Baustelleneinrichtungsplans des AN nach Auftragsvergabe: 5 Werktage 10.15 ÜBERGEORDNETE BAUSTELLENEINRICHTUNG DURCH DEN AG Durch den AG wird nachfolgende Infrastruktur im Rahmen von Vorarbeiten, an der im Baustellenleitplan gekennzeichneten Position, eingerichtet, für die Dauer der Baumaßnahme, vorgehalten und den AN zur Nutzung überlassen: - Sanitätsraum mit Ausstattung nach ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeisterarbeiten) - Sanitärcontaineranlage mit Ausstattung nach ASR 4.1 (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeisterarbeiten) - Baubeleuchtung der Verkehrswege auf dem Baugelände nach BGI 759 (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeister, Fassade, Gerüst, Dachabdichtung) - Beleuchtung der Hauptverkehrswege, Treppenhäuser und Fluchtwege im Gebäude nach DIN 5035 (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeister, Fassade, Gerüst) - Anschlußstellen für Wasser, Strom und Abwasser (unzutreffend für Gewerk: Erdarbeiten und Bodenverbesserung, Baumeisterarbeiten) 10.16 Das BAUWASSER, BAUSTROM Heranbringen von Wasser und Strom von den Anschlußstellen des AG zu den Verwendungsstellen des AN hat unter Berücksichtigung des Baustellenleitplanes zu erfolgen. Die Verbrauchskosten trägt der AG. Die Kosten für Betrieb und Beheizung von Aufenthalts- und zusätzlichen Sanitärräumen für seine Beschäftigten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 10.17 ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL Die Anschlußstellen für Strom des AG sind von deren Errichter im vierwöchigen Rhythmus auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand gemäß BGI/GUV-I 608 hin durch eine befähigte Person (nach §10 BetrSichV, TRBS 1203) zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll festzuhalten und dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen. Ab den Anschlußstellen für Strom des AG liegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand aller vom AN eingesetzten elektrischen Betriebsmittel beim AN. Ebenso obliegt dem AN die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand gemäß BGI 608. Seite 6 v. 7 Ergänzung zu 214. H Besondere Vertragsbedingungen 10.18 VORHANDENE ANLAGEN IM BAUGELÄNDE (SPARTEN) Über unter Umständen im Bereich seiner Arbeitsstellen auf dem Baugelände vorhandene bauliche Anlagen, wie Rohr- und Kabelleitungen, hat sich der AN vor Beginn der Bauarbeiten zu erkundigen. Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. 10.19 ABFALLBESEITIGUNG Über die Regelungen gem. VOB/C DIN 18299 Punkt 4.1.11 f hinaus wird folgendes als Nebenleistung ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung vereinbart: Die Entsorgung von Abfall und Beseitigung von Verunreinigungen aus dem Bereich des AN hat arbeitstäglich zu erfolgen. Vermeidbare Brandlasten sind umgehend von der Baustelle ordnungsgemäß zu beseitigen. Kommt der AN dieser Regelung trotz nochmaliger Aufforderung nicht nach, wird die Entsorgung von Abfall und Beseitigung von Verunreinigungen durch den AG auf Kosten des AN veranlaßt. 10.20 BAUSCHILD Der AG beabsichtigt ein Bauschild auf der Baustelle zu errichten um über die Baumaßnahme und deren Beteiligte zu informieren. Der Abdruck von Firmierung und Anschrift des AN auf dem Bauschild ist obligatorisch. 10.21 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Als Erfüllungsort wird Freising vereinbart. Als Gerichtsstand wird Freising vereinbart, sofern die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen. ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN Seite 7 v. 7 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung (April 2016) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2 6.3 Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 7 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen 1 oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 13.4 14 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 3 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €/h Zuschläge in % auf Lohn 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge © VHB Bayern - Stand April 2016 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen 1 von 2 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge bare Herstellungskos- gem. 2.4 ten € % 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Ermittlung der Angebotssumme Betrag € Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x x 2.2 2.3 2.4 2.5 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 2 1 Menge 3 1 Mengeneinheit 1 Zeitan2 satz 4 5 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 2 6 7 8 9 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 2 © VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen © VHB Bayern - Stand April 2016 Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) 1 von 1 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Vergabenummer 15.3 RSF Baumaßnahme RSF_460000-1 RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) 1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ/Leistungsbereich © VHB Bayern - Stand April 2016 Beschreibung der Teilleistungen Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle) 1 von 2 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens © VHB Bayern - Stand April 2016 Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung 2 von 2 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen (Ort, Datum, Unterschrift) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1 (Ort, Datum, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 2330 (Nachunternehmererklärung) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung des Angebotsschreibens Nachunternehmererklärung 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen. 2 Ergänzung des Angebotsschreibens 2.1 Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Betrieb ausführen. Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen. Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge haben kann. © VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1 241 (Abfall) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass 1.2 - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand August 2014 1 von 1 242.H (Instandhaltung) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Technische Anlage Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots hier: Angebotsteil Instandhaltung 1 Sie erhalten beiliegende(s) Vertragsformular(e) beigefügte Arbeitskarten 2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren Inspektion, Wartung, Instandsetzung, 3 Im Vertragsformular und in Anlage zum Vertragsformular in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leistungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen. Wird die Aufstellung/Arbeitskarte nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen. die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehaltenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. Werden/Wird die Arbeitskarte/n nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen. die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubieten 4 Prüfung und Wertung Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. © VHB Bayern - Stand August 2014 1 von 2 242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berechnung des Barwertfaktors beträgt _______% 1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt. 1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. © VHB Bayern - Stand August 2014 2 von 2 244 (Datenverarbeitung) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen 1.2 Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: - Angebotsanforderung - Angebotsabgabe - Abrechnung . Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit 2.2 Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 244 (Datenverarbeitung) 2.3 - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). Leistungserfassung 2.4 Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu verwenden. Berichtigung einer Leistungsberechnung 2.5 Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. Fehlermitteilung 2.6 Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) Bieter Vergabenummer Datum RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen. © VHB Bayern - Stand Januar 2012 1 von 1 2491 (Kinderarbeit) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 1. Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen: - Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle - Spielwaren - Teppiche - Textilien - Lederprodukte - Billigprodukte aus Holz - Natursteine - Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft. Ja, ich erkläre/wir erklären, dass die Leistung oder Lieferung derartige Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. Für den Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung oder Lieferung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. 2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen! Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben. bzw. Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen. 3. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertragsschluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. © VHB Bayern 2008 - Stand 30.04.2010 1 von 1 2492 (Online-Vergaben) Vergabenummer RSF_460000-1 Baumaßnahme RSF Neubau Realschule Freising Leistung Förderanlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Betriebssysteme: Windows 7 Windows 8 Windows 10 Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version 5.1.9 Google Chrome Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen. Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle Es werden elektronisch bereitgestellt: - die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen) - die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe). Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen: Ordner Bescheinigungen z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt) Ordner Anlagen - für Begleitschreiben - für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen Ordner Nebenangebote für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 - ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG - • GRUNDSTÜCK Das Grundstück für den Neubau der Realschule mit Zweifachsporthalle befindet sich südöstlich des Gewerbegebiets Gute Änger im Stadtteil Freising-Lerchenfeld. Das Grundstück wird über die, östlich tangierende, Straße "Gute Änger" erschlossen. Im Nord-Westen wird das Grundstück durch einen Bach und einen parallel zu diesem verlaufenden Grünzug mit Biotop begrenzt. Süd-Westlich schließt ein Quartier mit Wohnbebauung an. Das Naturdenkmal "Quellkomplex Lohmühlbach", daß sich in unmittelbarer Nähe befindet, definiert in Teilabschnitten durch Biotope und Bachläufe die südöstliche Grundstücksgrenze. Das Grundstück ist über die Straße "Gute Änger", den Südring und in Folge die Raiffeisenstr. bzw. die Ismaninger Str. in westlicher Richtung direkt über die Anschlußstellen "Freising Mitte" bzw. "Freising Ost an die BAB 92 angebunden. Das Baugelände befindet sich im Besitz des Landkreis Freising. • GEBÄUDE KUBATUR UND ORGANISATION Das Gebäude weist eine orthogonale Kubatur auf. Der Hauptzugang erfolgt über eine zweigeschossige Halle mit im Südwesten anschließender "Magistrale" (=Hauptverkehrslinie) als horizontale Erschließung der im Nordwesten anschließenden, dreigeschossigen, "Finger". Im EG wird über die Magistrale südwestlich die Sporthalle mit dem südöstlich angeordneten, eingeschossigen, Umkleidentrakt erschlossen. Südlich der Magistrale sind, über die drei Geschoße verteilt, Fachräume angeordnet. Die vertikale Erschließung erfolgt über die, in den Fingern angeordneten, notwendigen Treppenräume, einen barrierefreien Personenaufzug sowie die Freitreppen in der Halle. Die Lerncluster bilden in den beiden Obergeschoßen jeweils eine Einheit, bestehend aus vier Klassen, einem Gruppenraum und einem Forum für freies Lernen. Im EG befinden sich in den "Fingern" die Mensa mit Küchenbereich, Verwaltungsräume sowie Fachräume. In Einhausungen auf den Flachdachflächen der Finger befinden sich die Zentralen der TGA. Die Erschließung dieser Dachflächen erfolgt über einen notwendigen Treppenraum. Auf der Dachfläche oberhalb der Magistrale ist die Aufstellung von Photovoltaikelementen vorgesehen. Neben Schulgebäude mit Sporthalle werden noch zwei Nebengebäude errichtet. Eines südöstlich des Sportplatzes in Massivbauweise (Nebengebäude Sportgeräte), eines nordwestlich der Pausenhalle als Stahlbau-Konstruktion (Nebengebäude Betrieb). RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 1 v. 12 ABMESSUNGEN UND KENNWERTE Größte Länge (NO - SW): ca. 147 m Größte Breite (NW - SO): ca. 66 m Größte Höhe über OK fertiges Gelände: ca. 15 m Größte Tiefe unter OK fertiges Gelände: ca. 2 m (Aufzugsunterfahrt) Brutto-Grundfläche (BGF): ca. 11.700 m2 Brutto-Rauminhalt (BRI): ca. 54.700 m3 • ANGABEN ZUR BAUSTELLE Lage/Anschrift der Baustelle: Neubau Realschule Freising mit Zweifachsporthalle Gute Änger 85356 Freising • BAUKONSTRUKTION BAUGRUBE Die Gründung des Gebäudes erfolgt auf einer tragfähigen, frostsicheren und lagenweise verdichteten Auffüllung. Eine Baugrubenumschließung ist daher nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung des Bemessungs-Grundwasserstands für die Bauzeit sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Im Bereich der Bauwerke erfolgt, in Abhängigkeit der Gründungslasten, vor der Anschüttung eine Bodenverbesserung der anstehenden, gering tragfähigen Deckschichten. TRAGKONSTRUKTION Die Gründung des Gebäudes erfolgt als Flachgründung mit Streifen- und Einzelfundamenten sowie Fundamentplatten. Die Bodenplatte im EG wird ohne kraftschlüssige Verbindung zu Gründung oder aufgehenden Bauteilen auf druckfester Perimeterdämmung ausgebildet. Tragende Wände und Stützen (wandbündig oder freistehend) werden aus Stahlbeton oder als Stahlverbundstützen (Pausenhalle) hergestellt. In Teilbereichen werden Wände als „wandartige Träger“ ausgebildet, die einer langfristigen Unterstützung entsprechend den Angaben des Tragwerksplaners bedürfen. Decken und Dächer als Flachdecken mit flächiger Verdickung in besonders beanspruchten Bereichen ("Finger") oder als Plattenbalkendecke (Pausenhalle) mit tragenden Stürzen, Attiken und Brüstungen aus Stahlbeton. Dachkonstruktion oberhalb der Sporthalle als Stahlbaukonstruktion mit Primär- und Sekundär-Trägern als Durchlaufträger, Verbandsebene und Dachhaut aus Trapezblech. Die Einhausungen zur Aufnahme der Zentralen der TGA werden auf Stahlbetonrosten oberhalb der Dachhaut gegründet. Die Dimensionierung der Tragkonstruktion erlaubt eine spätere Aufstockung des Umkleidentrakts um zwei Geschoße. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 2 v. 12 Die Tragkonstruktion des Nebengebäudes Sportgeräte wird analog der des Schulgebäudes ausgebildet. Das Nebengebäude Betrieb erhält ein Tragwerk als Stahlbau-Rahmenkonstruktion. Innerhalb dieser wird ein Mittelspannungstrafo in Fertigteilbauweise angeordnet. FASSADEN Transparente Bereiche mit Vorhangfassaden als elementierte Bandfassade (Obergeschoße) oder als raumhohe Pfosten-Riegel-Konstruktion (EG, Flure Obergeschoße), jeweils in Holz-Alu-Konstruktion. Sonnenschutz durch außenliegende, elektrisch betriebene, Aluminium-Raffstore bzw. elektrisch betriebene Fallarm-Markisen. Blendschutz/Verdunkelung fallweise mit elektrisch oder manuell betriebenen Rollos mit textilem Behang. Opake Fassadenflächen werden als Wärmedämm-Verbundsystem mit mineralischer Dämmschicht ausgebildet. Die Einhausungen der Technikaufbauten auf den Dachflächen erhalten eine Alu-Lamellen-Fassade. Die Nebengebäude werden mit einer Holz-Lamellen-Fassade verkleidet. DÄCHER Dächer als Warmdächer in hinterlaufsicherer "Kompaktdach"-Bauweise - sämtliche Bestandteile des Daches werden hierbei kraftschlüssig untereinander und mit dem Untergrund verklebt - mit Dämmstoff aus PUR-/PIR-Hartschaumplatten, mit bituminöser Dampfsperre/Notabdichtung und zweilagiger, bituminöser Dachabdichtung aus Polymerbitumen-Dachdichtungs- und Schweißbahnen. Öffenbare Dachelemente als Lichtkuppeln oder Oberlichter in Pfosten-Riegel-Bauweise, fallweise als Rauchabzug. Die Dachflächen erhalten eine Bekiesung oder extensive Begrünung. Die Dachfläche über dem Nebengebäude Sportgeräte wird als bekiestes, bituminöses Flachdach ausgeführt. Die Dachhaut des Nebengebäudes Betrieb wird als Trapezblechkonstruktion ausgebildet. AUSBAU Der raumbildende Ausbau erfolgt mittels nichttragender Trennwänden und Vorsatzschalen in Leichtbauweise mit Unterkonstruktion aus Metallprofilen und Beplankung aus Gips- oder Zementbauplatten. Oberflächen von Leichtbauwänden werden gespachtelt und gestrichen. Die Oberflächen der Massivbauwände werden wahlweise verputzt oder gespachtelt und gestrichen. Wände in Sanitär- und Küchenbereichen erhalten eine Bekleidung aus Fliesen. Innentüren in Verkehrsflächen werden als verglaste Rohrrahmenelemente ausgeführt. Sonstige Innentüren als Elemente mit Stahl-Umfassungszarge und Türblatt aus Holzwerkstoff. Türen zu untergeordneten Nutzungen als Stahlblechtürelemente. Der Bodenaufbau in öffentlichen Bereichen und Verkehrsflächen wird mit Belag aus Betonwerkstein auf schwimmendem Zement-Heizestrich ausgebildet. In Lehr- und Büroräumen mit Belag aus Linoleum oder Kautschuk, fallweise mit textilem Belag oder Parkett. Sanitär- und Küchenbereiche mit Fliesenbelag, fallweise mit Bodenbeschichtung. Beläge in Lager- und Technikräumen als RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 3 v. 12 Bodenbeschichtung. Deckenbekleidungen als Unterdecken mit Metall-Unterkonstruktion und, abhängig vom Einbauort, mit Beplankung aus (imprägnierten) Gipsplatten oder Gipslochplatten. Oberflächen gespachtelt und gestrichen. • TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG ELEKTROTECHNIK ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG Stromversorgung Die mittelspannungsseitige Erschließung des Bauvorhabens erfolgt über die Straße „Gute Änger“ durch die Stadtwerke Freising (SWF) an einer kundeneigenen Kompakttrafostation welche im Nebengebäude an der Ostseite untergebracht ist. Die niederspannungsseitige Versorgung des Gebäudes erfolgt über eine Leerohrtrasse mit Kabelzugschächten bis zum NSHV-Raum. Telekommunikation Für die öffentliche Erschließung der Liegenschaft mit Kommunikationsanschlüssen für Telefon und Internet ist der Anschluß über das Telekommunikationsnetz der Telekom vorgesehen. Auf dem Grundstück wird eine neue Anschlußleitung bis in den FM-Hausanschlußraum/Serverraum verlegt, hier wird der Übergabepunkt installiert. EIGENSTROMVERSORGUNGSANLAGEN Photovoltaikanlage Um dem Energiewendebeschluß des Landkreises Freising gerecht zu werden, ist es angedacht, freie Dachflächen der Schule durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung als Eigenverbrauchsanlage zu nutzen. Derzeit ist die Dachfläche des Längsbaus (Magistrale) für die Belegung mit PV - Modulen vorgesehen. NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN Die elektrische Versorgung des Gebäudes erfolgt sternförmig aus der, in der Technikzentrale Erdgeschoß Finger I angeordneten, Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Die Zählung des gesamten Elektroenergieverbrauchs der Schule erfolgt zentral mittelspannungsseitig als Verrechnungsmessung zum Energieversorger. Desweiteren werden folgende interne Verrechnungsmessungen vorgesehen: - Küche (Wandlermessung) - Pausenverkauf (Drehstromzähler) - Hausmeisterwohnung (Drehstromzähler) - Photovoltaikanlage (Wandlermessung) - Sporthalle RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 4 v. 12 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN Allgemeininstallation Als Installationsart kommt in allen Geschossen die Unterputzinstallation zum Einsatz. In Technikbereichen wird die Installation als Aufputz-Installation ausgeführt. Die Installation der Hausmeisterwohnung erfolgt unter Berücksichtigung der DIN 18015. Verlegesysteme Hauptversorgungsleitungen und Kabel werden horizontal über Kabelrinnen, vertikal auf Kabelsteigeleitern bis zu den Bereichsverteilern verlegt. Für die Verlegung in Abhangdecken werden Kabel- Sammelhalter und/oder Kabelklammern verwendet. Bei größeren Kabelanhäufungen werden die Trassen als Gitterträgersysteme ausgeführt. Zur Aufnahme der Bedien- und Versorgungseinheiten des Lehrerarbeitsplatzes in den Klassen-, Fachund Mehrzweckräumen kommen fabrikfertige raumhohe Mediensäulen zum Einsatz. In den Fachunterrichtsräumen Informatik sind in Abstimmung auf die Möblierung Brüstungskanäle zur Aufnahme von Installationsgeräten der Starkstrom- und Fernmeldetechnik vorgesehen. Die Versorgung der Büroarbeitsplätze im Verwaltungsbereich erfolgt über ein estrichüberdecktes Kanalsystem mit Bodentanks. Kabel und Leitungen Das Stromversorgungsnetz wird ab Gebäudehauptverteiler als TN-S-System aufgebaut. Es ist eine halogenfreie Elektroinstallation geplant. Kabel und Leitungen für sicherheitstechnische Anlagen für die Funktionserhalt gefordert ist, werden entsprechend MLAR in der geforderten Klasse E30/E90 ausgeführt. Beleuchtung Die Auslegung der Beleuchtungsanlage für den Innenbereich erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 12464-1, DIN EN 12193 und unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinie. In allgemeinen Unterrichtsräumen, Fachunterrichtsräumen, Gruppen- und Betreuungsräumen sind LED - Einbaulangfeldleuchten als Lichtbandanordnung vorgesehen. Die Erhöhung der vertikalen Beleuchtungsstärke für die Hauptwandtafel erfolgt über eine getrennt schaltbare Tafelbeleuchtung. Verwaltungsräume werden mit LED - Einbaulangfeldleuchten ausgestattet. Die Beleuchtung wird über eine der Tür zugeordnete Bedienstelle manuell zugeschaltet. Die Beleuchtung der Sporthalle erfolgt über ballwurfsichere LED-Rasterleuchten. Durch Präsenzmelder in Verbindung mit einem Konstantlichtregler wird die Beleuchtung der Halle in Abhängigkeit des Tageslichtes und der voreingestellten Beleuchtungsstärke 200/300 Lux gesteuert. Die manuelle Bedienung erfolgt je Hallenteil vor Ort. Der Hallenbereich wurde in die Beleuchtungsklasse III nach DIN EN 12193 eingestuft. Die Grundbeleuchtung der Pausenhalle erfolgt mittels dimmbaren Einbaudownlights in LED–Technik. Zur Schaltung der Beleuchtung sind verschiedene Lichtszenen geplant welche über ein Touchpanel abgerufen werden können. Zusätzlich ist die Installation einer Bühnenlichtanlage vorgesehen. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 5 v. 12 Zur Befestigung befindet sich eine festinstallierte Gittertraverse mit einer Länge von sechs Metern und einer max. Belastung (Streckenbelastung bei 6 m 100 kg) an der Unterdecke. Zur Beleuchtung der Außenflächen sind Mastaufsatzleuchten in LED-Technik vorgesehen. Die Außenbeleuchtung wird automatisch über Dämmerungsschalter, Schaltuhr und KNX geschaltet. Die Beleuchtung an den Haupteingängen wird zusätzlich über Bewegungsmelder geschaltet. BLITZSCHUTZ UND ERDUNG Fundamenterder Für den Potentialausgleich und als Blitzschutzerder wird ein Fundamenterder im Raster 15x15 m in der Bodenplatte sowie ein Ringerder im Raster 10x10 m errichtet. Die Ableitungen für den äußeren Blitzschutz werden innerhalb der Betonwände bis zum Dach geführt. Übergabepunkt der Ableitungen sind Erdungsfestpunkte an den Außenseiten der Attiken. Äußerer Blitzschutz Für die Blitzschutz-Fangeinrichtung auf dem Flachdach wird ein Maschennetz im Raster 15x15 m errichtet. Dachaufbauten werden mittels Fangstangen geschützt. Die Ableitung des Blitzstromes erfolgt über die vorgesehenen Ableitungen. Der innere Überspannungsschutz wird nach Blitzschutzzonenkonzept ausgeführt. ÜBERTRAGUNGSNETZE Im Schulgebäude wird eine getrennte dienstneutrale strukturierte Datenverkabelung für Verwaltungsnetz und Schülernetz zur Übertragung von Sprache (Telefonie) und Daten installiert. Mehrere LAN-Schränke sind als Gebäude- und Etagenverteiler für die Datentechnik vorgesehen. Die Schränke werden als 19‘‘-Standschränke mit 42 HE in eigenen Räumen aufgestellt. BRANDMELDEANLAGE Das Schulgebäude erhält eine flächendeckende Brandmeldeüberwachung auf Kenngröße Rauch entsprechend den Forderungen des Brandschutzkonzeptes, den Vorgaben der Feuerwehr Freising sowie ergänzenden Festlegungen des Bauherren. Das Gebäude der Sporthalle ist von der automatischen Branddetektion ausgenommen. AUFZUGSANLAGE In der Realschule wird ein behinderten- und bahrengerechter Aufzug, als maschinenraumloser Seilaufzug, mit ca. 1.000 kg Nutzlast eingebaut. Die Kabinengröße beträgt ca. 1,10 x 2,10 m. Der Aufzug erschließt die drei Etagen EG, 1. OG und 2. OG. Der Aufzug steht für den Bauablauf nicht zur Verfügung. ABWASSERANLAGEN Das Abwassersystem wird soweit möglich als Freispiegelentwässerung geführt. Dies gilt für alle Anlagen über der Rückstauebene. Die Küche erhält einen in die Erde eingelassenen Fettabscheider mit Hebeanlage. Die Abwasserleitungen unter der Bodenplatte werden in Kunststoffmaterial verlegt RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 6 v. 12 (KG 2000). Die Verlegung erfolgt in einem Sandbett. Die Durchführungen durch die Bodenplatte werden mit Mauerkrägen wasserdicht hergestellt. Leitungen im wechselnden Grundwasserstand werden mit Feinkies eingebettet und mit Lehmstichen versehen. Das Regenwasser wird auf dem Grundstück versickert. Revisionsschächte werden entsprechend der DIN vorgesehen. WASSERANLAGEN Als Rohrleitungswerkstoff für die Trinkwasserleitungen wird überwiegend Edelstahl verwendet. Für eine Gartenwasserversorgung wird eine hygienische Trennung des Trinkwassersystems eingebaut und im Außenbereich an die notwendigen Stellen verzogen. Die Verteilung der Sanitärinstallation erfolgt von den zentralen Versorgungsschächten über die angehängten Decken bis in die geschoßweise abgeschotteten Installationsräume innerhalb der Sanitärbereiche. Die vertikale Verteilung erfolgt über Steigleitungen innerhalb der zentralen Versorgungsschächte. WÄRMEERZEUGUNGSANLAGEN Das Gebäude wird über Fernwärme beheizt. Die Fernwärmeübergabestation wird in der Nord-OstEcke im EG im Hausanschlußraum im Finger 1 montiert. Von hier aus wird die Verbindung zwischen dem Hausanschlußraum und der Zentrale im ersten OG im Turnhallentrakt mittels einer erdverlegten Nahwärmeleitung realisiert. WÄRMEVERTEILNETZE Als Rohrleitungswerkstoff für die Heizungsleitungen wird schwarzes Gewinderohr oder Stahlrohr verwendet. Die Leitungen am Fußboden werden mit Kunststoffrohr ausgeführt. In der Zentrale wird die Verteilung aufgebaut. Dezentrale Verteiler werden für die Fußbodenheizung und statische Heizflächen montiert. Diese Verteiler werden zugänglich in Schächten oder Möbeln untergebracht. Die Verteilung erfolgt im Installationsschacht und in den abgehängten Decken bis zu den zentralen Technikräumen. Von hier bis ins OG werden Steigleitungen aufgebaut. RAUMHEIZFLÄCHEN Die Beheizung des Gebäudes wird über Fußbodenheizung in Mäanderverlegung realisiert. Schnittstelle vom Gewerk Estrich ist die Estrichfolie. Hierauf wird das FBH-System frei verlegt. Jeder Raum wird mit Raumthermostat ausgestattet. Untergeordnete Räume erhalten, wenn nötig, statische Heizflächen. Diese sind auf dem Regelkreis FBH (niedrige VL-Temperatur) angeschlossen. Die Sporthalle wird über Deckenstrahlplatten beheizt. Die Umkleiden erhalten eine Fußbodenheizung. Die Lüftungsanlage in der Sporthalle wird nicht zu Heizzwecken genutzt. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 7 v. 12 LÜFTUNGSANLAGEN Für den Batterieraum ist eine Lüftung entsprechend ELTBauV vorgesehen. Die WCs und sonstigen innen liegende Räume erhalten eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. In der Lüftungsanlage kommen Brandschutzklappen mit Motorantrieb zum Einsatz. Für die Küche in der Schule kommt eine eigene Lüftungsanlage zum Einsatz. Für den Bereich Küche wird eine Lüftungsdecke eingesetzt. Das Lüftungsgerät wird auf der Dachfläche aufgestellt. Dieses fördert ausschließlich die Luft für die Küche und Spülküche. Eine Trennung nach Raumluft, Lüftungsdecke und Geschirrspülmaschine erfolgt nicht. Revisionsöffnungen werden entsprechend Erfordernis der VDI eingebaut. Die einzelnen Räume in der Schule werden mit der zentralen Lüftung Schule versorgt Die Anlagen werden den Fingern zugeordnet und die verbleibenden Leistungen der Anlagen für die Be- und Entlüftung der Magistrale verwendet. Sämtliche Räume erhalten trotz der Lüftungsanlage die Möglichkeit Fenster zu öffnen. Sporthalle und Umkleidentrakt werden jeweils mit einer eigenen zentralen Lüftung versorgt. Die Anlagen sind für eine Feuchtelüftung ausgelegt. Sämtliche Lüftungsgeräte der Schule werden als Außengeräte auf dem Dach montiert. Die Außenluftansaugung und Fortluftausblas erfolgt direkt am Gerät. Die Lüftungsgeräte der Sporthalle werden in der zur Sporthalle gehörigen Zentrale aufgestellt. Die Außenluftansaugung erfolgt über Fassadengitter. Die Fortluft wird über Dach geführt. Sämtliche Kanäle werden in verzinktem Blech oder mit Spiralfalzrohr ausgeführt. In der Lüftungsanlage kommen Brandschutzklappen mit Motorantrieb zum Einsatz. KÄLTEANLAGEN Kälteanlagen werden für die Bereiche Server, ELT und Informatik vorgesehen. Es werden Splitgeräte montiert. Die Außeneinheiten werden entweder auf dem Dach oder in der Zentrale angeordnet. Im Bereich der Informatik werden Umluftgeräte in der Decke eingebaut um die inneren Lasten der Räume abzuführen. FEUERLÖSCHANLAGEN An den Treppenhäusern der Schule werden keine trockenen Steigleitungen mit Feuerlöschhydranten verlegt. Im Außenbereich werden die Hydranten entsprechend der Notwendigkeit des Brandschutzgutachtens angeordnet. AUTOMATISATIONSSYSTEME Als Regelung kommt eine GLT zum Einsatz. Hier werden die gesamten haustechnischen Anlagen zusammengefaßt und aufgeschaltet. Für die einzelnen Klassenräume und sonstigen Nutzungsabschnitte wird dem Betreiber die Möglichkeit einer Einzelraumreglung in Abhängigkeit der Belegung gegeben. Weiterhin werden sonstige, für den Betrieb der Liegenschaft, wichtige Punkte aufgeschaltet. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 8 v. 12 ABWASSERANLAGEN IN AUSSENANLAGEN Die Leitungen werden als Kunststoffleitungen (KG 2000) im Rohrgraben verlegt. Die Regenwasserleitungen werden ebenfalls als Kunststoffleitungen (KG 2000) im Rohrgraben verlegt. Revisionsschächte werden entsprechend der DIN vorgesehen. Leitungen im wechselnden Grundwasserstand werden mit Feinkies eingebettet und mit Lehmstichen versehen. Das Regenwasser wird über Mulden und Rigolen versickert. Nach Vorgabe des Bebauungsplans liegen die Unterkanten der Rigolen auf Höhe des HHW. Die Entwässerung des Vorplatzes erfolgt über eine Rigole. Die Reinigung des unbelasteten Oberflächenregenwassers erfolgt in Absetzschächten. Für Dachflächenwasser ist keine Behandlung vorgesehen. WASSERANLAGEN IN AUSSENANLAGEN Zur Gartenwasserversorgung werden Leitungen in den Außenanlagen verlegt. Die Leitungen werden in PE Material ausgeführt. Zur Löschwasserversorgung wird in den Außenanlagen eine Leitung zwischen dem öffentlichen Versorger und den neuen Anschlüssen verlegt. KÜCHENTECHNIK Mensaküche Die Küche wird als Ausgabeküche durch einen Caterer betrieben. Es wird mit ca. 120 Mittagessen gerechnet. Das Hauptgericht wird fertig heiß in Thermoporten angeliefert. Salat kann in der Küche zubereitet und angerichtet werden. Die Küche ist für die Zubereitung eines Gerichtes (Notversorgung oder Sonderveranstaltung) ausgelegt. Speisen können im Kombidämpfer oder in den beiden Haushaltherden erhitzt oder zubereitet werden. Die Bestellung erfolgt über ein elektronisches Bestellsystem. Die Mittagessen werden portioniert über eine Speisenausgabe ausgegeben. Für die Lagerung stehen eine Kühl- und Tiefkühlzelle, Kühlschränke und ein Trockenlager zur Verfügung. Die Einrichtung aus Chromnickelstahl steht auf einem bauseitigen Betonsockel. Das schmutzige Geschirr wird in Rückgabewägen zusammengestellt, und in der Spülküche in einer Durchschub-Spülmaschine hygienisch gereinigt. In der Mensa wird ein Wasserspender aufgestellt. Pausenbewirtschaftung Für die Pausenbewirtschaftung ist ein kleiner Lagerbereich mit zwei Kühlschränken und einem Tiefkühlschrank vorgesehen. Anschlüsse für zwei kleine Heißluftgeräte werden zusätzlich zum Haushaltsherd vorgesehen. Zum Salatwaschen ist eine kleine Spüle vorgesehen. Die Pausenausgabe besteht aus einem Ausgabetisch mit zwei durchgehenden Glas-Aufsatzborden zur Bereitstellung von Gebäckstücken, Brezen und Kiosk-Artikeln. Gekühlte Sandwichs können in den beiden Kühlschränken mit Glastüren im Rückbereich bereit gestellt werden. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 9 v. 12 Auf den Tischen im Rückbereich werden Tabletts zur Ausgabe bereit gestellt. Im Flur der Pausenhalle stehen Automaten für Snacks, Kalt- und Heißgetränke, ein Wasserspender und ein Flaschenrückgabeautomat zur Verfügung. AUSSENANLAGEN Die östliche Gebäudevorzone zur Gute-Änger-Straße stellt das repräsentative Entree zum Schulgebäude dar. Der Vorplatz wird als Betonpflaster-Belag in ungebundener Bauweise ausgebildet. In den drei nach Norden ausgerichteten Hofflächen werden die Außenräume mit den angrenzenden Nutzungen im Gebäude thematisch in Beziehung gesetzt (Mensaterrasse, Lehrerterrasse, Werkterrasse) und mit oberflächennahen Versickerungseinrichtungen kombiniert. Die Bereiche westlich und südlich des Schulgebäudes dienen zur Nutzung als Pausen- und Freisportflächen. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten ergibt sich die Notwendigkeit von großflächigen Aufschüttungen des Geländes. Um die Übergänge zur Umgebung möglichst gut nutzbar zu gestalten, wird das Gelände in Richtung der Grundstücksgrenzen terrassiert gestaltet. Durch gebaute Kanten aus Betonfertigteilen in den Sport- und Pausenbereichen entstehen Zuschauerränge und tribünenartige Abtreppungen. In den weniger intensiv genutzten Bereichen werden die Geländeübergänge als bepflanzte Böschungen ausgebildet. Die dreieckig zugeschnittene Fläche im Norden des Vorplatzes wird als Parkplatz für den Schulbetrieb (Pkws, Mopeds) ausgewiesen. Die asphaltierte Parkplatzzufahrt dient gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt und zur Andienung für Lieferverkehr und Müllfahrzeuge. Fahrradstellplätze werden sowohl im Bereich des Vorplatzes angeboten, als auch entlang der nördlich verlaufenden Wegeverbindung. Im Süden des Schulgebäudes dient eine zweite Zufahrtsmöglichkeit (südlich der Busbuchten) als Feuerwehrzufahrt sowie als Zufahrt zur Hausmeistergarage. FACHKLASSENAUSSTATTUNG Werken Der Bereich Werken besteht aus 2 Werkräumen, 2 Nebenräumen und einem Maschinenraum. Die Werkräume sind für je 16 Schüler und 1 Lehrer konzipiert. Der Unterricht erfolgt an 2er Tischen die über Hängeampeln mit Strom und Datenanschlüssen versorgt werden. Darüber hinaus sind entlang der Fassade 8 Maschinenarbeitsplätze angeordnet die über einen Brüstungskanal mit Strom versorgt werden. Je Unterrichtsraum befindet sich ein Werkraumbecken mit Schlammfang und 3 Armaturen sowie ein Whiteboard mit interaktiven Beamer. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Der Werkraum 2 ist über eine Tür und ein raumhohes Sichtfenster mit dem Maschinenraum verbunden. Der Zutritt zu diesem Raum ist Schülern nicht gestattet. Mittig im Raum befindet sich eine Tischkreissäge, die über eine Bodendose mit Strom versorgt wird. Der Raum ist mit einem Handwaschbecken ausgestattet. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 10 v. 12 Die Nebenräume dienen der Unterrichtsvorbereitung und als Materiallager. Fassadenseitig sind Werkbänke mit Stromversorgung über Brüstungskanal angeordnet. Jeder Nebenraum ist mit einem Handwaschbecken ausgestattet. Kunst Der Bereich Kunst umfasst 2 Kunsträume, 2 Nebenräume, 1 Raum Moderne Medien. Die Unterrichtsräume sind für 30 Schüler und 1 Lehrer konzipiert. Ein kleinerer Raum mit 64m2 dient dem bildnerischen-, ein größerer Raum mit 84m2 dem plastischen Gestalten. Je Unterrichtsraum befindet sich ein Werkraumbecken mit Schlammfang und 3 Armaturen sowie ein Whiteboard mit interaktiven Beamer. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Die Nebenräume dienen der Unterrichtsvorbereitung und als Materiallager. Fassadenseitig sind Werkbänke mit Stromversorgung über Brüstungskanal angeordnet. Jeder Nebenraum ist mit einem Handwaschbecken ausgestattet. Der Nebenraum „Kunst (Fotolabor)“ ist mit einem Brennofen ausgestattet. Der Raum „Moderne Medien“ ist als IT-Raum konzipiert und bietet Platz für 14 Schülerplätze und einen Lehrerplatz. Die Computer-Arbeitsplätze sind Wand- bzw. Fassadenseitig angeordnet und werden über Tischkanäle mit Strom und Daten versorgt. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Im Raum befindet sich ein Whiteboard mit interaktiven Beamer. Musik Der Unterrichtsraum ist für 30 Schüler konzipiert und ist mit Whiteboard und interakt. Beamer ausgestattet. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Im Raum ist eine Musikanlage installiert. Ein Nebenraum, der als Lager genutzt wird ist direkt über eine Tür zugänglich. Elektronische Datenverarbeitung (EDV) Der Bereich besteht aus 3 Unterrichtsräumen und einem Nebenraum. Die Unterrichtsräume bieten Platz für je 18 Schülerplätze und einen Lehrerplatz. Die ComputerArbeitsplätze sind wand- bzw. fassadenseitig angeordnet und werden über Tischkanäle mit Strom und Daten versorgt. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. In den Räumen befindet sich je ein Whiteboard mit interaktiven Beamer. Der Nebenraum dient als Lager, Serverstandort und Vorbereitungsraum für den Unterricht. Hierzu ist fassadenseitig ein Arbeitstisch mit Stromversorgung über Brüstungskanal vorgesehen. Der Raum wird gekühlt. RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 11 v. 12 Hauswirtschaft Der Bereich besteht aus einer Lehrküche mit Nebenraum und einem Unterrichtsraum. Die Lehrküche ist für 16 Schüler und einen Lehrer konzipiert. Im Raum befinden sich 4 Küchenbereiche, die von Gruppen aus 4 Personen genutzt werden. Ausstattung je Küchenbereich mit 4 Kochfelder, Dunstabzugshaube, Herd, Spülbecken. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Über eine Schiebetür ist der Nebenraum zugänglich. Dieser dient als Lager und Maschinenraum und ist ausgestattet mit Kühl- und Gefrierschränken, Waschmaschine und Trockner. Der Unterrichtsraum ist für 16 Schüler konzipiert und ist mit Whiteboard und interakt. Beamer ausgestattet. Der Lehrerplatz wird mit Strom und Datenanschlüssen versorgt. Fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Naturwissenschaften Der Bereich besteht aus je 1 Lehrsaal, 1 Übungsraum und 1 Vorbereitungsraum für die Lehrfächer Chemie, Biologie, Physik. Die Lehrsäle sind für je 30 Schüler und 1Lehrer, die Übungsräume für je 24 Schüler und 1 Lehrer konzipiert. Alle Räume sind mit Handwaschbecken ausgestattet. Die Unterrichtsräume sind mit Whiteboards und interaktiven Beamern ausgestattet, fassadenseitig ist eine Mediensäule vorgesehen. Die Lehrertische sind mit Strom-, Daten- und Gasanschlüssen ausgestattet. In den Lehrsälen sind die Schülertische mit Deckenversorgung ausgestattet. Je 4 Personen werden über eine Klappeinheit mit Strom- und Datenanschlüssen versorgt, im Lehrsaal Chemie zusätzlich mit Gasanschluss. Im den Lehrsälen Biologie und Chemie befinden sich je 2 Laborbecken. Im Lehrsaal Chemie befindet sich ein Digestorium. Die Vorbereitungsräume sind mit fassadenseitigen Arbeitstischen mit Stromversorgung über Brüstungskanal sowie Laborzellenanlagen ausgestattet. Die Räume dienen auch als Sammlungs- und Lagerräume und sind mit Kühlschränken ausgestattet. Der Vorbereitungsraum Physik hat ein Laborbecken, Biologie und Chemie haben je eine Spüleneinheit. Der Vorbereitungsraum Chemie ist zusätzlich mit Chemikalienschränken (Säure, Lauge, Gift, Lösungsmittel) und Abzug ausgestattet. ENDE DER ALLGEMEINEN PROJEKTBESCHREIBUNG RSF | Allgemeine Projektbeschreibung Seite 12 v. 12 LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS RSF_460000 Aufzugsanlage Bauvorhaben: Neubau Realschule mit Zweifachsporthalle Bauort: "Gute Änger" 85356 Freising Bauherr: Landkreis Freising vertr. durch Landrat Josef Hauner Kommunaler Hochbau Landshuter Straße 31 85356 Freising 1 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Termine 1. Termine Vorlage Schachtplanung zur Freigabe: 19.08.2016 Übergabe Betoneinbauteile an Rohbau: 26.08.2016 Montagebeginn Aufzug: 09.05.2017 Fertigstellung Aufzug: 06.07.2017 TÜV - Abnahme: 15.05.2018 Übergabe Aufzug an AG: 04.06.2018 2. Allgemeine Vertragsbedingungen ཉཉཉཉཉཉཉཉཉ2. Allgemeine Vertragsbedingungen Die Leistung des AN umfasst sämtliche Arbeiten, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Ausgenommen sind die nachfolgend beschriebenen, bauseitigen Leistungen. Sind keine technischen Forderungen im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist dem AN die konstruktive Ausbildung überlassen. Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage innerhalb der vorgesehenen Ausführungstermine zu kalkulieren. Die Aufzugsanlagen sind frei Baustelle einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Aufstellung und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder, Vorhalten von Werkzeugen und Messgeräten Rücknahme bzw. Abfuhr sämtlicher Verpackungsmaterialien sind in die Angebotspreise einzurechnen. Es wird großen Wert auf eine optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile gelegt. Es ist deshalb anzustreben, dass nur ein Fabrikat bzw. Hersteller für alle Aufzugskomponenten, wie Antrieb, Steuerung, Regelung, Druckknöpfe, usw. eingesetzt wird. Der AN garantiert die Verwendung erstklassigen und ungebrauchten Materials. Er verpflichtet sich, alle Teile zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Konstruktion oder vorzeitigem Verschleiß in einem Zeitraum bis zu fünf Jahren nach Fertigstellung unbrauchbar werden. Ausgenommen hiervon sind die Teile, die der üblichen Abnutzung unterliegen oder mutwillig zerstört werden. Bauseitige Leistungen Rohbau und Ausbau: · Übergabe verbindlicher Grundrisse Schnitte. Die genauen Maße müssen vor Ort vom AN aufgenommen werden. · Sicherer und ungehinderter Zugang zum Schacht LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR · Termingerechte Bereitstellung des trockenen und entlüfteten Aufzugsschachtes, gemäß LBO in den vorgeschriebenen Toleranzen. Dazu gehören alle erforderlichen Aussparungen, Decken- und Wanddurchbrüche sowie Nischen. Installation und Reinigung der Einbauteile nach den Ausführungszeichnungen des Auftragnehmers. Zur Erstabnahme-Prüfung ist der Gebrauchsabnahmeschein für den Aufzugsschacht beizustellen. · Einsetzen der durch den AN beigestellten Ankerschienen, Ankerplatten und Rüsthülsen entsprechend Anlagenplanung des Aufzuges. Reinigung der Ankerschienen vor Montagebeginn. · Ausmessen und Anbringung verbindlicher Meterrisse in allen Geschossen, unmittelbar neben den Schachttüren ab OKFF. · Während der gesamten Bauzeit hat der Auftraggeber die Schachtgrube trocken zu halten. Bei Wassereinbruch ist die Schachtgrube durch den Auftraggeber auszupumpen und trockenzulegen. Elektroarbeiten: · Baustromanschluss 400/230 V für die Montage und Einregulierung der Aufzugsanlage · Bereitstellung des provisorischen Strombedarfes während der Bauzeit · Kraftstrom-Zuleitung zum Steuerschrank bzw. Antrieb (Drehstrom 400/230 V, +/- 10 %, 50 Hz, Schutzmaßnahme VDE 0100) mit evtl. vorgeschaltetem FI-Schutzschalter = 300 mA einschließlich auflegen der Leitung auf den Hauptschalter des Auftragnehmers. · Fernmeldesteckdose bis in den Schachtkopf verlegt. · Lichtstromzuleitung · Durchführung sämtlicher Erdungsarbeiten. Anstricharbeiten · Deckanstrich der von außen sichtbaren Teile der Türen und Rahmen bzw. Portale, wenn keine Edelstahlausführung vorgesehen ist. · Durchführung eines evtl. erforderlichen Fertiganstrichs der Aufzugsteile, soweit in der technischen Beschreibung gefordert. Sonstiges · Stellung eines trockenen Raumes zur sicheren Lagerung des Materials in der nähe des untersten Schachtzuganges. · Kosten für eventuell nach Fertigstellung der Aufzugsanlage durchzuführende Funk- und Fernsehstörmessungen. · Bereitstellung eines analogen Telefonanschlusses zur LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 4 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Notrufaufschaltung. · Beistellen der Aufzugswärter zur behördlichen Abnahmeprüfung. Leistungen des AN: · Anfertigung von Anlagenzeichnungen in 2-facher Ausfertigung aus denen alle bauseits zu erstellenden Leistungen hervorgehen. · Lieferung der Rüsthülsen und leihweise Gestellung der Rüstschuhe · Lieferung der Ankerschienen für die Schienen- und Türbefestigungen sowie evtl. Deckenösen oder Montageträger für die Schachtdecke an die Rohbaufirma. · sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind auszubessern. Alle Antriebe und drehenden Teile erhalten einen Sicherheits-/Warnanstrich; alle nicht gesondert beschriebenen Leistungen sind in Standardausführung des Auftragnehmers auszuführen. · Lieferung und Montage der Schachtbeleuchtung gemäß EN 81 mit Wechselschaltung, schaltbar von Steuerschrank und Schachtgrube, inkl. Schuko-Steckdosen. · Liefern und montieren Grubenset und Grubenabstieg · Direkt nach erfolgter Montage ist das Material sofort von der Baustelle abzufahren und fachgerecht zu entsorgen; · Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern, Beschreibung der Aufzugsanlage und der Steuerung, allgemeine Wartungsanleitung und Anlagezeichnungen, einer Handlampe mit 5m langem Kabel sowie zweier Notentriegelungsschlüssel. · eine komplette Endreinigung inklusive Schachtraum · Beantragung der Abnahme beim TÜV sowie Übernahme der TÜV Gebühren. · Beistellung der Belastungsgewichte/Prüfgewichte zur innerbetrieblichen Abnahme sowie der erforderlichen Hilfsund Fachkräfte. · · Einweisung des Bedienungspersonals und der Aufzugswärter. · der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von 3 Monaten ab Meldung der Abnahmebereitschaft eine kostenfreie Wartung einschließlich Störungsbeseitigung. Zur Wartung gehören die Untersuchung, Einstellung und Schmierung der Ausrüstung. Die Reaktionszeit bei normalen Betriebsstörungen darf maximal 2 Stunden betragen. Alle Unterhaltsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigung sind während der normalen täglichen Arbeitszeit auszuführen. · Notrufsystem einschließlich Personenbefreiung und Monteurbereitschaft, für den Zeitraum der kostenlosen Wartung ab Meldung der Abnahmebereitschaft. Das Notrufsystem hat in einer ständig besetzten Notrufzentrale aufgeschaltet zu sein; · kostenlose Personenbefreiung bei Abschluß eines Servicevertrages. Dies umfaßt die An- und Abfahrt des LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 5 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Monteurs und den Zeitaufwand der Befreiung. Müssen im Anschluß an die Personenbefreiung Reparaturen an der Aufzugsanlage durchgeführt werden, erfolgt eine Berechnung entsprechend der abgeschlossenen Vertragsart. Der Auftragnehmer erstellt die Ausführungspläne für den Schacht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung und Vorlage aktueller Baupläne. Zudem sind alle Ausstattungsmerkmale zu bemustern. Montage ohne Planvorlage und vorheriger Bemusterung ist nicht zulässig! Dadurch bedingte Änderungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers! 3. Zusätzliche Vertragsbedingungen ཉཉཉཉཉཉཉཉཉ3. Zusätzliche Vertragsbedingungen Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch deren Lieferung frei Baustelle sowie der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Bei möglichen Widersprüchen gelten jeweils die höherwertigen Anforderungen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung angefragter Positionen zwangsweise ergeben. Der Bieter hat die in dem LV aufgeführten Baustoffe hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen zu überprüfen und evtl. Bedenken bei der Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist. Vor der Vergabe sind alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen durch den Bieter zu prüfen und schriftlich freizugeben. Sofern nicht gesonderte Ansätze in den Leistungspositionen enthalten sind, müssen die Einheitspreise folgende Kosten enthalten: · Alle erforderlichen Nebenkosten, Überstundenzuschläge, Erschwerniszuschläge und Kosten für die Einhaltung der in den jeweiligen ZTV angegebenen Richtlinien und Anforderungen · Kosten für alle Vor- und Nacharbeiten, die zur Erfüllung der geforderten Leistungspositionen gehören, auch wenn sie im Text des Leistungsverzeichnisses nicht enthalten sind. · Kosten für die Vorhaltung und ggf. den Einsatz von Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Arbeits- und LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 6 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Sicherheitsplan Es ist steigendes Aufmaß für alle Leistungen vereinbart. Abschlagsrechnungen können erst nach Vorlage der von der Objektüberwachung geprüften Aufmaße und Aufmaßzeichnungen gestellt werden. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Belegen müssen alle Maße für die Rechnungsprüfung direkt ersichtlich sein. Schlechtwettertage ziehen keine Verlängerung der Vertragstermine bzw. Fristen nach sich. Grundlage dieses Angebotes sind die ev. beigefügten Zeichnungen und dieses Leistungsverzeichnis. Unklarheiten sind vor der Abgabe zu klären. Nach Auftragserteilung hat der AN dem AG spätestens innerhalb von 5 AT einen Detailablauf-/ Terminplan auf Basis des Bauzeitenablaufplans des AG vorzulegen. Die Ecktermine des AG sind bei dieser Terminplanung zwingend. Der Terminplan des AN muss soweit in Einzelvorgänge und nach Bauteilen und Geschossen getrennt aufgegliedert sein, dass eine Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufs möglich ist. Vertragstermine bleiben die im LV genannten Eckwerte bzw. werden im Detailterminplan oder Vertrag als solche extra vereinbart. Nach Abstimmung mit dem AG wird der Terminplan mit seinen Einzelfristen Vertragsbestandteil und ist Grundlage für die Bauausführung. Bei Termin- oder Fristüberschreitung hat der AN unverzüglich entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen und durchzuführen. 4. Technische Vorschriften und Vorbemerkungen 4. Technische Vorschriften und Vorbemerkungen Die gesamten "Technischen Vorschriften und Vorbemerkungen" gelten für die gesamte Leistung und werden Bestandteil des Vertrages. Die Ausführung sämtlicher Förderanlagen muß insbesondere erfolgen nach: - Der jeweils gültigen Landesbauordnung - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV-Gesetz) - Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Die Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen (AufzV) - Sicherheitsregeln für die Konstruktion, den Einbau und die Prüfung von Aufzügen (Personen- und Gütertransport) EN81-20 und EN81-50 - Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG - Die VDE-Bestimmungen, VDE-0100, VDE-0185, VDE-0190 und die Bestimmungen des EVU - Die einschlägigen DIN-Normen für Geräte, Materialien und Konstruktionen EN 12015/12016 - Elektrische Sicherheit nach NEN 1010 LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 7 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR - EnEV (aktueller Stand zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ) - Barrierefreie/behindertengerecht nach DIN 18040 Teil 1 - Wasserhaushaltsgesetz. 5. Wartung 5. Wartung Der Ausschreibung liegt ein Wartungsvertrag bei. Der Bieter hat den Wartungsvertrag auszufüllen und gemeinsam mit dem Angebot unterzeichnet zu übersenden. Sämtliche einzelne Preisangaben zu den Wartungsleistungen sind ausschließlich im Wartungsvertrag zu machen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters fließen die Preisangaben zu den Wartungsleistungen in den Preisspiegel mit ein. Die angebotenen Wartungspreise werden nur im Rahmen der Angebotsauswertung gewertet und sind somit bei Beauftragung der Förderanlage nicht Teil der Auftragssumme, sondern werden nach Fertigstellung vom Betreiber separat beauftragt. Das Angebot zur Anlagenerrichtung ist nur dann vollständig und kann nur dann gewertet werden, wenn ein gültiges Wartungsangebot beigefügt ist. Die Nachreichung eines Wartungsangebotes ist nicht möglich. Das Fehlen des Wartungsangebotes führt unweigerlich zum Ausschluss des Angebotes zur Anlagenerrichtung. 01 KGR460 Förderanlagen 01.01 KGR 461 Aufzugsanlagen 01.01.01 Personenaufzug Technische Daten und Checkliste zur Förderanlage Technische Daten und Checkliste zur Förderanlage Herstellerunabhängigkeit Alle an der Aufzugsanlage verwendeten Baugruppen und Bauteile müssen frei am Markt erhältlich sein und dürfen keine Bindung an den Montagebetrieb der Anlage verursachen. Dies gilt auch für die Beschaffung von Ersatzteilen und sonstigen Dienstleistungen wie Aufschaltung von Notrufsystemen auf externe Leitstellen, Personenbefreiung etc. Im Besonderen muss die Steuerung frei am Markt erhältlich sein. Mindest -Vorgaben Bieterangaben Aufzugsart: Maschinenraumloser Seilaufzug LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Antriebssystem: Frequenzgeregelter, getriebeloser Drehstromantrieb mit Nachholeinrichtung bei Be- und Entladen. geräuschisoliert Umgebungstemperatur: min. 5°C / max. 40°C Luftfeuchtigkeit: 0% bis 90% Antriebsplatzierung: oben oder seitlich Motorleistung: Nennstrom: Anlaufstrom: Triebwerksraum: nicht erforderlich Aufhängung: 2:1, beidseitig geführtes System Fahrtenzahl: 60 je Stunde Nennlast: 1000 kg / 13 Personen Nenngeschwindigkeit: min. 1,0 m/s Förderhöhe: ca. 7,90m Fahrkorb: Schwingungsisoliert Fangrahmen aus Profilstahlt Fahrkorbwände: Edelstahl Leinen Fahrkorbdecke: Lackiert, RAL nach Wahl des AG Beleuchtung: LED, Spots oder Linearleuchten Fußboden: ca. 40mm Fußbodenabsenkung für bauseitigen Natursteinbelag Sockel: Edelstahl Leinen Handlauf: einseitig an Rückwand 8 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 9 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Edelstahl gebürstet Spiegel: Rückwand raumhoch, geteilt Fahrkorbmaße bxtxh: 1100 x 2100 x 2200mm Türtyp: automatische zweiteilige Schiebetür, zentral öffnend Türantrieb: geregelte Türmaschine Türabmessungen: Breite: 900 mm, Höhe 2100mm Türabmessungen: Breite: 1200 mm, Höhe 2500mm (Rohbaumaß) Fahrkorbtür: Sichtflächen in Edelstahl Leinen Schachttüren: Sichtflächen in Edelstahl Leinen Feuerwiderstand Schachttür: E120 DIN EN81-58 Schachttürschwelle: .. Aluminiumprofil ....... Haltestellen: 3 Zugänge: EG - 2.OG, einseitig Portale je Haltestelle: Blockzarge umlaufend, Edelstahl Leinen Schachtausführung: Betonschacht Schachtmaße bxtxh: 2100 x 2500 x 12500 mm Schachtgrubentiefe: 1200 mm Schachtkopfhöhe: 3430 mm Steuerungsart: 1 Knopf - Abwärtssammelsteuerung Brandfallsteuerung dynamisch, 3 Haltestellen Wartungstableau: abgesetzt im angrenzenden Elektroraum oberste Haltestelle Netzanschluss: Drehstrom 230/400 V, 50 Hz Technische Daten und Checkliste sind vom AN zwingend auszufüllen! LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 27.05.2016 24.05.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.01.01.10 Antrieb Antrieb Frequenzgeregelter- Drehstromantrieb für hohe Anforderungen an Fahrkomfort, Anhaltegenauigkeit und Förderleistung unter allen Lastbedingungen bei niedrigem Energieverbrauch als getriebelose Antriebseinheit. Einstellbare computergesteuerte Fahrkurve für ruckfreie, stufenlose Beschleunigung und Verzögerung des Fahrkorbes. Milimetergenaue Einfahrt ohne Zeitverzögerung. Automatische Nachregulierung von Niveauunterschieden beim Be-und Entladen der Kabine. Hohe Energieeinsparung durch niedrige Anschlusswerte. Geringe Netzbelastung durch reduzierte Stromspitzen. Kostensenkung durch geringe Zuleitungsquerschnitte und niedrige Absicherung. Funkenstörgrad N. Kaltleiter-Temperaturfühler in jeder Phasenwicklung, als Motorschutz geschaltet. Motor bemessen für 60 Fahrten/h und für Inspektionsfahrt über die gesamte Förderhöhe ohne Halt. Körperschallisoliert nach VDI 2566 gelagert. Alle Lager mit selbsttätiger Schmierung. 1,00 01.01.01.20 St Schacht Schacht Führungsschienen gem. EN81-1/2 mit Nut - Feder und Stoßlaschen in gehobelter Ausführung, Schienenstöße sind so bearbeitet, dass im Fahrkorb das Überfahren nicht bemerkt wird. Schachtgrubenset zur Aufnahme der Führungsschienen und Aufsetzpuffer. Bauseitige Sockel sind nicht erforderlich. Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage. Befestigungsteile für Führungschienen, wie Schienenbügel, Laschen, Schrauben, Unterlegscheiben. Jede Führungsschiene zwischen zwei Stößen mindestens zweimal befestigt. Befestigung in Beton- oder Mauerschächten an Halfenschienen. Lieferung / Beistellung der benötigten Halfenschienen und Rüstanker zum bauseitigen Einbau durch die Rohbaufirma. Gegengewicht mit stabiler, verwindungssteifer Rahmenkonstruktion mit Beton- oder Stahleinlagen. Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage. Ausgleichsmöglichkeit für Seillängung. Verkleidung der Gegengewichtsbahn bis zur vorgeschriebenen Höhe. 1,00 01.01.01.30 St Kabine Kabine Kabine mit klarer Benutzerführung für hohen Fahrkomfort, zurückhaltende, sachliche Kabinenwandgliederung, geeignet für den Einbau in feuerbeständige Schächte nach DIN 4102, mit Sockelleiste, großzügige Kabinenentlüftung für guten Luftwechsel, Kabinendecke für Servicemonteure begehbar, LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 11 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Schutzgeländer und elektrische Sicherheitseinrichtungen nach neuester Vorschrift. Grundierter, verwindungssteifer Stahl-Tragrahmen, Entdröhnung der Fahrkorbwände, Geschwindigkeitsbegrenzer zum Auslösen der Fangvorrichtung bei Überschreitung der Nenngeschwindigkeit mit Sicherheitskontakten inklusive allen Befestigungsteilen. Gleitführungen. Kabinenwände in strukturierter Edelstahl Oberfläche Leinen, lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwicklung, langlebig und strapazierfähig, Materialstärke mind. 1.5 mm Ausstattung mit raumhohem Spiegel aus Kristallglas in der Kabinenrückwand, bei Höhe Handlauf geteilt, Kanten geschliffen und poliert Kabinendecke lackiert in RAL-Farbe nach Bemusterung Beleuchtung: in LED Ausführung, vandalensicher ausgeführt. In linearer oder Punktoptik. Beleuchtungsstärke gemäß den Vorschriften. Programmierbare Kabinenlichtabschaltung Kabinenboden mind. 40 mm abgesenkt, vorbereitet für bauseitigen Fliesen- oder Steinbelag. Mit umlaufender Sockelleiste aus gebürstetem Edelstahl. Mit Handlauf vor dem geteilten Spiegel an der Rückwand und auf der dem Kabinentableau gegenüberliegenden Seite, ausgelegt für höchste Beanspruchung und Belastung. Aus geschliffenem rundem Edelstahl. Zweiseitig, horizontal angeordnet. mit runden oder geraden Enden. Bedienpaneel: Ausführung behindertengerecht nach DIN 18040. Bestandteil einer Seitenwand (Bedienpaneel). Mit festem Drehpunkt als Klappschote mit aushängbarem Sicherungsseil. Befestigung mit einem Profilhalbzylinder und Innensechskant-Senkkopfschrauben aus nichtrostendem Stahl. Die Abdeckplatte mit Taster und Signalelemente ist mit einer Schrägstellung versenkt im Tableau angeordnet. Gehäuse mit Abdeckplatte aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche: nach Herstellerstandard Im Paneel sind Kabinenstand- und Fahrtrichtungsanzeige zu integrieren Bedienungselemente im Fahrkorb auf Bedienungstafel, als Kurzhubtaster in vandalensicherer Edelstahl-Ausführung und taktiler Beschriftung mit erhöhter Tastkappe aus Metall 50 x 50 mm Edelstahl mit Quittierung, erhabene Zeichen nach DIN 18040. Kommandotaster, Tür-Auf-Taster und Tür-Zu-Taster zum Abkürzen der Offenhaltezeit sowie potentialfreien Notruftaster mit Standanzeige und Richtungspfeile, mit Informationstableau mit Kommunikationsöffnungen, für den Lautsprecher und für das Fern- / Notrufleitsystem. 1,00 St LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 27.05.2016 24.05.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.01.01.40 Kabinentür Kabinentür zentral öffnende Teleskop-Schiebetür nach EN 81-1 / 2. Gleichstromgeregelter Türantrieb mit einstellbaren Türöffnungs-, Türoffen- und Türschließzeiten. Die ideale, eingestelle Fahrkurve wird immer eingehalten. Spielfreie Verbindung zwischen Fahrkorbtür und Schachttür. Damit der CEN Standard oder die entsprechenden Sicherheitsvorschriften erfüllt werden (durchschnittliche Schließgeschwindigkeit), müssen die Türen von einer solchen Beschaffenheit sein, dass ein gefährliches Einklemmen von Körperteilen im letzten Drittel der Türstrecke auch im Falle eines vollständigen Ausfalls der Sicherheitsvorrichtungen der Türen ausgeschlossen ist. Es ist ein leicht einstellbarer, elektronischer Schließkraftbegrenzer vorzusehen. Schließkraft, maximal 150 N. Türblätter aus widerstandsfähiger Oberfläche, lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwicklung, langlebig und strapazierfähig, Kabinentürflügel mit Sichtflächen in strukturiertem Edelstahlblech Leinen. Zugangsüberwachung mit Lichtvorhang über die gesamte Türhöhe und Tür-Auf-Taster im Fahrkorb, die bei Unterbrechung bzw. Betätigung die Tür zum sofortigen Wiederauflaufen bringen. 1,00 01.01.01.50 St Schachttür Schachttür zentral öffnende Teleskop-Schiebetür, doppelwandig nach DIN 18091 und zugelassen für feuerbeständige Schächte nach DIN 4102 Teil 5, so dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse übertragen werden. Zeitgleich und präzise mit der Kabinentür öffnend und schließend. Türrahmen mit Knopfkastenausschnitt und aufgesetzter Deckplatte für Ruftaster und Weiterfahrtspfeile. Türblätter aus widerstandsfähiger Oberfläche, lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwicklung, langlebig und strapazierfähig, Schachttürflügel mit Sichtflächen in strukturiertem Edelstahlblech Leinen. Schwellen aus gekantetem Stahlblech, belegt mit rutschfesten, gezogenen Aluminiumprofilen. Türschwellen im Innenbereich sind in Aluminium, mit sichtbaren Führungsrillen auszuführen. Integrierte Bedientableaus an den Haltestellen gem. DIN 18040 aus nichtrostendem Stahl, biegesteif, mit ausreichender Anzahl von Befestigungen der Abdeckplatten mit Innensechskant-Senkkopfschrauben aus nichtrostendem Stahl. Oberfläche Abdeckplatte: nach Herstellerstandard Der Hinweis auf Brandfall ist gemäß VDI 6017 auszuführen. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 01.01.01.60 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 3,00 St Gesamtbetrag in EUR Türlaibung / Türportal Türlaibung / Türportal für Personen-/Lastenaufzug, mit Einfassungen als Blockzargen umlaufend als Türportal, für eine Wanddicke einschl. Bekleidung über 20 bis 25 cm, Einfassungen aus Edelstahl Leinen, Rückseite der Einfassungsprofile mit Verankerungen, das Tiefenmaß der Einfassungen ist anhand der Aufmaßliste und dazugehörigen Zeichnung einvernehmlich mit der Bauleitung festlegen. 3,00 01.01.01.70 Einheitspreis in EUR 13 27.05.2016 24.05.2016 St Steuerung Steuerung Selbsterklärende Einknopf-Sammelsteuerung auf neuestem Stand der Technik. Klare Benutzerführung für einfache und schnellste Orientierung mit geringstmöglicher Fehlbedienung. Programmierung für hohe Förderleistung und geringe Wartezeiten. Energieeinsparung durch Vermeidung von Fehlfahrten. Das Steuerrungssystem speichert alle Innenund Aussenkommandos und fährt sie unabhängig von der Fahrtrichtung nacheinander ab. abgesetzte Steuerung zur Montage in direkt an dem Schacht angrenzenden Elektroraum an oberster Haltestelle, Fremdbelüftung mit Ventilator. Hauptschalter und Sicherungen für Licht- und Kraftstrom, Rückholsteuerung und Schachtlichtschalter servicefreundlich und von außen zugänglich- in der oberen Schaltschrankblende. Schaltschränke geerdet und entsprechend VDI Richtlinie 2566 mit schwingungsdämpfenden Elementen isoliert. Funktionen: - Von außen ablesbarer mechanischer Fahrten- und Betriebsstundenzähler ohne Reset-Funktion - Von außen ablesbarer elektronischer Leistungszähler zur Erfassung aller aufzugsspezifischen Verbraucher - Wartungstaster zur An- und Abmeldung des Wartungsmonteurs an der Anlage, außen am Schaltschrank angebaut - Überlaststeuerung: Bei Überlast werden keine Kommandos ausgeführt. Die Überlastung wird optisch und akustisch in der Kabine angezeigt. - Digitale Wegmessung und millimetergenauer bündighalt in den Stockwerken mit Inkrementalgeber. Automatische Nachholung bei Laständerungen beim Be- und Entladen. - Schnittstellen zum Anschluß von Fernüberwachungs- bzw Ferndiagnosegeräten, PC, Drucker und Sprachmodul. Option für spezifische Verkehrsanforderung. - Stockwerktaster an den Ladestellen, Ausführung nach Hersteller - Standard. - Steuerung abgesichert gemäß VDE LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 14 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR - Direktionssteuerung mit Schlüsselschalter in der Kabine. - Parkhaltestelle für festzulegende Haltestelle. - dynamische Brandfallsteuerung - Abschaltung mittels Schlüsselschalter in der EG-Haltestelle - Sammelstörmeldung und weitere Statusmeldungen zur Aufschaltung auf einer auf Internetbasis betriebenen Störmeldeleitstelle. Die aufgeführten Stör- und Statusmeldungen sind als potentialfreie Öffnerkontakte (Öffner) in der Klemmleiste bereitzustellen. Die Störungsmeldung 1 und die Statusmeldungen 1 – 7 werden bauseits zu einem späteren Zeitpunkt auf ein zusätzliches Übertragungsgerät aufgelegt. - Störung 1 Sammelstörmeldung Status 1 Netzausfall Steuerung Status 2 Türstörung Kabinentür Status 3 Sicherheitskreis Status 4 Laufzeitüberwachung Status 5 Motorschutz Status 6 Nothalt Status 7 Riegelstörung Schachttüren Status 8 Wartungstaster An- / Abmeldung Status 9 Notruffilterung unechter Notruf Die Kontakte sind in der Klemmleiste eindeutig zu bezeichnen. Auflegen der Störmeldeleitungen Störung 1, Status 1 – Status 7 am Übergabepunkt erfolgt bauseits Auflegung der Statusmeldeleitungen 8 und 9 erfolgt unter Absprache mit der Fachbauleitung des AG Aufzugswärter nach TRA 106§20 Abs.1.4 wird durch den Betreiber gestellt. 1,00 01.01.01.80 Zusätzlicher Schlüsselschalter im Kabinentableau Zusätzlicher Schlüsselschalter im Kabinentableau für z. B.: Abschaltung der Außenrufe . Der Aufzug bleibt mit geöffneter Tür stehen und kann nur über die Innensteuerung bedient werden. 1,00 01.01.01.90 St Schlüsselschalter für die Vorzugsteuerung Schlüsselschalter für die Vorzugsteuerung integriert in Außentableau, für die Aufnahme eines bauseitigen Profil-Halbzylinders 3,00 01.01.01.100 St St Aufzugnotrufsystem Aufzugnotrufsystem zur automatischen Übermittlung von Notrufen mit Sprechverbindung an geeignete Empfangseinrichtungen bzw. an Telefone. Anwendung in Aufzugsanlagen gemäß TRA 106, LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 15 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR TRBS 2181, EN 81-28, als Notruf- und Kommunikationseinrichtung zum Einbau der Sprechstelle in eine Fahrkorb - Seitenwand. Frontblende mit integriertem Notruftaster / 1 Schließer Glockensymbol nach EN 81-28, gelb, Leuchtrand rot, Ausführung in Edelstahl, Oberfläche nach Bemusterung, optimale akustische Abstimmung der Schallöffnungen, für Lautsprecher und Mikrofon grüne LED mit Beschriftung "bitte sprechen", Missbrauchskennung / Notruffilterung Anbau des Wählgeräts im Haustechnikraum Notrufschild als hinterleuchtetes Hinweisschild im Kabinentableau mit folgendem Text: „Aufzugsnotruf" Dieser Aufzug ist zu Ihrer Sicherheit mit einem automatischen Notrufleitsystem ausgestattet. Im Notfall bitte den Alarm-Knopf (Glockensymbol) betätigen und mindestens 5 Sekunden gedrückt halten. Die Notrufzentrale wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Befreiung veranlassen. Bitte bewahren Sie Ruhe“ Zusätzlich zum externen Notrufsystem – Alarmsirene im Schacht, System inkl. aller Installations-, Einrichtungs- und Freischaltungskosten. Leistungsmerkmale Notrufsystem: - Freies System, d. h. keine herstellerabhängigen Notrufleitstellen - 4 Gefahren- und Störmeldeeingänge - 4 Zustandseingänge - Notrufeingänge 3 Sekunden verzögerbar - Notruf-Filterung Fahrkörbe programmierbar - Automatische Testanrufe im 24-Stunden-Zyklus - Anschlussmöglichkeit für zusätzliche Sprechstellen z. B. Fahrkorbdach und Grube - Notrufe an Leitstellen mit MSDIGIFON Empfangseinrichtungen - Sprechstellen in Tableaus integrierbar - Notruftaster als Schließer oder Öffner verwendbar - Zur Beruhigung Sprachansage bei Notrufauslösung - Speicher für 8 Rufnummern, 2 Rufnummerngruppen mit je 4 Rufnummern - Relais-Ausgang für Hupe - Relais-Ausgang für Fernschaltung - Anschluss für Anzeigen gemäß EN 81-70 (Notruf abgegeben, Notruf angenommen) - Feuerwehrkommunikationssystem für Feuerwehraufzüge integrierbar - Netzteil mit temperaturgeregelter Ladespannung für Notstromakku - Leitungslängen zwischen Übertragungsgerät und Sprechstellen von bis zu 800 m 1,00 01.01.01.110 St Schachtbeleuchtung / Schachtsteckdose Schachtbeleuchtung / Schachtsteckdose bestehend aus Leuchtstoffröhren in IP54-Ausführung, Wattage 1x58W mit EVG, an jeder Schachttüre sowie in der Schachtgrube und dem Schachtkopf, schaltbar über Stromstoßrelais aus der Schachtgrube oder mit Wechselschaltung, inkl. Steckdose, komplett, inkl. Kabel LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 16 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR und Leitungen, Kabelträgersysteme, Fehlerstromschutzschaltung, Sicherungen, 16 A, usw. 1,00 01.01.01.120 Schlüsseltresor im Zugangsbereich Schlüsseltresor im Zugangsbereich des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung fachgerecht in Betonwand montieren. 1,00 01.01.01.130 St Zusätzliche Montageanker wegen fehlender oder falsch gesetzter Deckenhaken Liefern und montieren von zusätzlichen Montageankern wegen fehlender oder falsch gesetzter Deckenhaken 1,00 01.01.01.150 St Dübelarbeiten wegen fehlender oder falsch gesetzter Ankerschienen Dübelarbeiten wegen fehlender oder falsch gesetzter Ankerschienen 50,00 01.01.01.140 St psch Bodenbeschichtung Grube Bodenbeschichtung Grube Herstellen der Bodenbeschichtung in der Schachtgrube mit umweltfreundlicher Bodenbeschichtung auf Methacrylharzbasis. Abriebfeste fußbodenbeschichtung für normale Gehbelastung als Sperrbeschichtung. Materialbasis: Acryl-Polymer-Dispersion Farbe: hellgrau Dichte: 1,29 g/cm³ Konsistenz: mittelviskos Glanzgrad: matt Nassabrieb: Klasse 2, entspricht scheuerbeständig nach DIN 53 778 Bodenbeschichtung vor Montagebeginn einbringen einschließlich Untergrundvorbereitung sowie Nachbesserungsarbeiten vor der Übergabe der Aufzugsanlage. 20,00 01.01.01.160 Montage- / Schachtgerüst Montage- / Schachtgerüst Falls keine gerüstlose Montage möglich ist. Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Montagerüstungen im Schacht einschließlich Schachtabsperrungen nach DIN 4420 und UVV. 1,00 01.01.01.170 m² psch Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 17 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR für vorgenannte Anlage, gemäß Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, bestehend aus - Sicherheitstechnische Bewertung - Gefährdungsbeurteilung komplett, einschließlich allen erforderlichen Leistungen sowie der zugehörigen Dokumentation. 1,00 01.01.01.180 psch Abnahmeprüfung TÜV Prüfung des Aufzugs nach geltenden EN, DIN und VDE Normen durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle. Kosten für die Abnahmeprüfung der gesamten Leistungen durch einen vereidigten Sachverständigen auf Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften, einschließlich eventueller Nachabnahmen und sämtlicher Nebenkosten mit Erstellung eines mängelfreien Abnahmeberichtes bis zur Übergabe der Anlagen. Festgestellte Mängel sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Bei durch den AN verursachten Nachabnahmeprüfungen erfolgt keine zusätzliche Vergütung. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 01.01.02 Rauch- und Wärmeabzug (RWA) Einheitspreis in EUR 18 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Schacht -/ bzw. Maschinenraumentrauchung gemäß EnEv ཉཉཉཉཉཉཉཉཉཉའ‰à½‰à½‰à½‰à½‰à½‰à½‰à½‰Allgemeine Vorbemerkungen zur RWA-Anlage Baurecht und Aufzugsrecht: Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV besteht die Forderung, dass die Gebäudeaußenhüllen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Hintergrund für diese Vorschrift ist die generelle Zielstellung, unnötige Wärmeenergieverluste durch unkontrolliertes Entweichen erwärmter Gebäudeluft über bisherige Permanent- Öffnungen im Aufzugsschachtkopf zu vermeiden. Gleichzeitig ist gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung eine Entrauchung aber auch Lüftung der Aufzugsschächte aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen zu gewährleisten. Aufzugsnutzern und anderen Personen, welche im Aufzugsschacht oder im Triebwerksraum arbeiten, beziehungsweise sich im Fahrkorb befinden, muss immer ausreichend frische Luft zum Atmen zur Verfügung stehen. In den harmonisierten europäischen Normen für Personenaufzüge wird hierzu eine angemessene Lüftung des Schachts gefordert, auch Maschinenräume müssen angemessen gelüftet sein. Der Einsatz von Schachtlüftungs- und Rauchableitungsanlagen führen zu einer erhöhten Sicherheit für die Aufzugsbenutzer sowie für das Wartungspersonal. Sie können deshalb als nichtaufzugsfremde Einrichtung betrachtet werden. Gefahren bei fehlender Lüftung: Werden Rauchabzugsöffnungen gleichzeitig zur Schachtentlüftung benutzt, könnte durch den Verschluss der Öffnung die Thermik der Luft im Schacht beeinträchtigt werden. Dadurch kann die Frischluftversorgung für Personen in einem Fahrkorb, welcher aufgrund einer Störung stecken geblieben ist, gefährdet sein. Insbesondere bei Niedrig-Energiehäusern, energetisch sanierten Häusern und solchen nach dem Passivhausstandard, muss im Rahmen der Gebäudeplanung für eine ausreichende Zuluft gesorgt werden. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass der Arbeitsbereich des Aufzugswartungspersonals nicht durch schlechte Luftqualität im Schacht beeinträchtigt wird. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus der Aufzugs- und Maschinenrichtlinie fordern eine gesundheitlich zuträgliche Umgebungsbedingung für im Aufzugsschacht befugt tätige Personen (Montage-, / Instandhaltungsbetriebe, Prüforganisationen). Gefahrenanalyse: In Aufzugsschächten gibt es neben Absturzgefahren noch vielfältige andere Gefahren, wie z.B. Quetschgefahren, Schergefahren, Einzugsgefahren, Pannenfall mit Personeneinschluss usw. Aus diesen Gründen müssen die relevanten Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes beachtet werden. Demnach dürfen nur fachkundige Personen in Aufzugsschächten und Maschinenräumen tätig sein. Der Montagebetrieb hat dies alles bei der Erstellung einer LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 19 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Gefahrenanalyse, im Zusammenhang mit der Installation einer Schachtlüftungs- und Rauchableitungsanlage, zu berücksichtigen. Um sicher zu stellen, dass diese Anlagen den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gerecht werden, wird eine Baumusterprüfung nach EG-Richtlinie 95/16/EG, Anhang V (Modul B) gefordert. Patentrechte und Gebrauchsmuster: Der Anbieter bestätigt mit diesem Angebot sich über alle Patentrechte und Gebrauchsmuster für dieses Gewerk informiert zu haben und keine Patentrechtverletzung zu begehen. Sollte es sich nach Auftragserteilung erweisen, dass dennoch eine Patentrechtverletzung vorliegt, so haftet der Anbieter für alle eventuellen Schäden, die sich hieraus ergeben könnten. Darin sind auch eventuelle Schadenersatzansprüche, Umbaukosten auf ein zugelassenes System und evtl. Sachverständigenkosten enthalten. Systembeschreibung Es ist ein geschlossenes System zur Rauchfreihaltung und Belüftung von Aufzugsschächten zu liefern. Um ein funktionierendes System sicherzustellen ist es notwendig, dass alle verwendeten Komponenten von einem Anbieter kommen. Für das System wird eine VdS-Systemprüfung nach VdS 2594 unter Berücksichtigung des Merkblattes VdS 2895 verlangt. Außerdem muss das System über eine AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) sowie über eine Baumusterprüfbescheinigung einer ZÜS verfügen. Der detaillierte Prüfbericht zur Baumusterprüfbescheinigung und die notwendige Gefahrenanalyse sind dem Angebot beizufügen. Systemkomponenten: Das Aufzugsschachtentrauchungs- und Entlüftungssystem besteht aus den folgenden Komponenten: · Notstromversorgte Zentraleinheit mit integrierter Zustandsanzeige für Normalbetrieb, Störung, Rauchmeldung und Lüftung sowie einer Tastatur für Systemeinstellungen und Wartungsarbeiten. · Linearer Rauchmelder, Rauchansaugsystem, Infrarotbeam oder Rauchpunktmelder zur Rauchüberwachung auf der gesamten Schachthöhe. · Taster zur Statusanzeige (Lüftung, Rauch, Störung), für manuelle RWA Alarm-Auslösung zum Rauch- und Wärmeabzug sowie zur manuellen Lüftung. · Jalousieklappen, Lamellenfenster oder Thermo Flap mit elektromotorischem Antrieb für horizontalen oder vertikalen Einbau in die Aufzugsschachtdecke oder Schachtseitenwand. · Optional motorisierte Zuluftklappen mit Federrücklaufmotor für Einbau im Schachtgrubenbereich Die Leitungen sind permanent auf Kurzschluss und Kabelbruch zu überwachen. Die Kabelverlegung für den 230V Anschluss werden bauseitig gemäß Vorgabe des AN erbracht. Montage- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden. Der Fachkundigennachweis ist bei Verlangen vorzulegen. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 20 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Funktionsbeschreibung Anforderungen bei Rauchmeldung: Die Steuerzentrale muss bei einer Meldung von Rauch im Aufzugsschacht und optional vor einer Schachtabschlusstür bzw. im Triebwerksraum sofort die Rauchabzugs- / Lüftungsklappe im Schachtabschluss ansteuern, damit diese vollständig öffnen kann. Gleichzeitig muss die (optionale) Zuluftklappe im Schachtgrubenbereich angesteuert werden, um das Entstehen einer Thermik im Schacht zur Rauchableitung oder Lüftung zu fördern. Es wird empfohlen, dass die Steuerzentrale zusätzlich einen Alarm an die Aufzugssteuerung meldet, damit diese die Evakuierung des Fahrkorbs einleiten kann. Weiterhin kann diese Information der Brandmeldeanlage oder einer GLT zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss die Steuerzentrale einen Kontakt seitens einer externen Brandmeldeanlage wie eine Rauchmeldung verarbeiten können. Anforderungen bei Lüftungsbedarf: Es werden, um die Energieeinsparungen zu optimieren, drei Lüftungsstufen empfohlen: · Die Steuerzentrale soll den Lüftungsbedarf bei einer Aufzugspanne mit Personeneinschluss erkennen und sofort die Lüftungs- und Rauchableitungsklappe im Schachtabschluss und Triebwerksraum (falls vorhanden) ansteuern, damit diese vollständig öffnen kann. · Die Steuerzentrale soll den hygienischen Lüftungsbedarf im Aufzugsschacht oder Maschinenraumbereich (falls vorhanden) erkennen und sofort die Lüftungs- und Rauchableitungsklappe im Schachtabschluss und Triebwerksraum (falls vorhanden) ansteuern, damit diese präventiv bedarfsgerecht öffnet. Zur Lüftungssteuerung sollen an der Steuerzentrale Eingänge vorhanden sein, über welche die Aufzugs-Funktionsstörung (Panne/Wartung) über potentialfreie Kontakte an der Aufzugssteuerung mitgeteilt und genutzt werden können. Anforderungen bei Temperaturüberschreitung: · Die Steuerzentrale soll beim Überschreiten der einstellbaren zulässigen Temperatur im Schacht oder Triebwerksraum (falls vorhanden) sofort: · die Lüftungs- und Rauchableitungsklappe im Schachtabschluss und Triebwerksraum (falls vorhanden) ansteuern, damit diese präventiv bedarfsgerecht öffnet, · gleichzeitig die Zuluftklappe im Schachtgrubenbereich (falls vorhanden) ansteuern um das Entstehen einer Thermik im Schacht zur Wärmeableitung zu fördern. Anforderungen bei Stromausfall oder Abschaltung: Das System ist über einen wartungsfreien Akkumulator notstromversorgt. Bei Ausfall der Stromversorgung muss gewährleistet sein, dass die Lüftungs- und Rauchableitungsöffnungen sicher noch in den offenen Zustand überführt werden. Dies kann zum Beispiel über die Akkupufferung der Steuerzentrale oder Motoren mit Federrücklauf erfolgen. Während einer Störung der Steuerzentrale soll die LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 21 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR jeweilige Öffnung permanent gewährleistet sein, ansonsten ist der Aufzug über einen Störkontakt zu informieren und die Aufzugssteuerung soll präventiv wie im Brandfall den Aufzug mit offenem Fahrkorb in der Bestimmungshaltestelle ("Evakuierungsebene") bis zur Beseitigung der Störung stillsetzen. 01.01.02.10 Lüftungs- und Entrauchungshaube ཉཉཉཉཉཉཉཉཉLüftungs- und Entrauchungshaube zum Einbau im Flachdach von Gebäuden mit elektromotorischem Antrieb zur Abfuhr von Brandgasen und zu Lüftungszwecken. In den Sockel (Aufsatzkranz) ist ein motorisch betriebenes Verschlusselement integriert. Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen der MBO/LBO „Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird“. Merkmale: · Geprüft nach DIN EN 12101 Teil 2 · Integrierter Insektenschutz · 4-seitige Entrauchungs- / Entlüftungsöffnung · Windrichtungsunabhängig · Schlagregensicher, dadurch ist die Lüftung jederzeit möglich · Wartungsfreundlich · Durchtrittsicher (bauartbedingt) Die Haube besteht aus folgenden Komponenten: Sockel als Aufsatzkranz für Flachdachmontage Bauhöhe 500 mm, Wärmedämmwert Uf = ca. 1,0 W/(m2·K) · Integriertes elektrisch betriebenes Verschlusselement zur Rauchableitung oder täglichen Be- und Entlüftung · Abluftelement hergestellt aus verz. Stahlblech, silberfarbig Höhe 250mm. werkseitig komplett einbaufertig vormontiert Die Montage ist mit dem Dachdecker abzustimmen, welcher die Abdichtung des Aufsatzkranzes ausführt. 1,00 01.01.02.20 St RWA-Zentrale, 2A Antriebsstrom ཉཉཉཉཉཉཉཉཉRWA-Steuerung einsetzbar in Aufzugsschächten RWA-Zentrale mit Ersatzstromversorgung aus NC-Akku, automatisch nachladend, bis zu max. 2A Antriebsstrom / 24 V Meldeleuchte Auf mit Blinkunterscheidung Öffnen - offen Schutzart IP 44, Anschluß von: · RWA-Taster · Lüftertaster, · Rauchmelder, · Wind- und Regensensor · Meldung zur BMA einschl. systembedingtem Zubehör, Anschlussstecker, Klemmen usw. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 01.01.02.30 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 1,00 St Gesamtbetrag in EUR RWA-Taster / Handsteuereinrichtung / Nottaster RWA-Taster / Handsteuereinrichtung / Nottaster für das manuelle Betätigen der Schachtentrauchung im Notfall. Montage in der Fluchtebene außerhalb des Aufzugschachtes neben der Aufzugsschachttüre auf ca. 1,4m Höhe AP-Gehäuse mit abschließbarer, verglaster Türe, ABS, flammgeschützt, in Anlehnung an DIN 14655 und VdS-Richtline 2592 Tasten: NOT-AUF und NOT-ZU, Anzeige: NOT-AUF, Störung, Wartung, und Betrieb, Farbe: gelb RAL 1004 Maße (HxBxT): ca. 125 x 125 x 38 mm 2,00 01.01.02.40 Einheitspreis in EUR 22 27.05.2016 24.05.2016 St Brandmelder für vorgenannte RWA-Zentrale ཉཉཉཉཉཉཉཉཉBrandmelder für vorgenannte RWA-Zentrale Automatische Rauch- und Wärmemelder nach dem Prinzip der Streulichtmessung sehr schnell reagierender digitaler Rauchmelder mit Selbstprüfung und Filter zur Fehlalarmbegrenzung. (VdS geprüft) 18-30 V DC, 0,1 mA mit AP-Sockel, Konsole und Auslöseanzeige: · zur Früherkennung von Schwel- und offenen Bränden im Aufzugsschacht. · funktionsüberwachtes System · täuschungsalarmsichere Alarmauswertung durch integrierten Signalprozessor · ständig gleicher Störabstand durch Verschmutzungskompensation · zweistufige Verschmutzungssignalisation Montage alle 6 Meter Schachthöhe ein Rauchmelder nach DIN VDE 0833-2 Anhang F.3.1 3,00 01.01.02.50 Thermostat für Lüftungsöffnungsfunktion bei Übertemperatur Thermostat im AP-Kunststoffgehäuse Bei einer Temperaturüberschreitung im Aufzugsschacht wird die Entrauchungs- und Entlüftungsklappe automatisch geöffnet. Bei Unterschreitung des eingestellten Wertes wieder geschlossen. So soll vermieden werden, dass bei Übertemperatur im Aufzugsschacht die Aufzugssteuerung ab z. B. 40°C abschaltet. 1,00 01.01.02.60 St St Lüftung bei Aufzugsstörung / Pannenfall Lüftung bei Aufzugsstörung / Pannenfall Bei Aufschaltung eines entsprechenden potentialfreien LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 23 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Kontakts („Wechsler“), stellt die RWA-Steuerzentrale sicher, dass im Pannenfall oder bei Störung der Aufzugsanlage (mit eingeschlossener Person) die Lüftung des Aufzugsschachtes aktiviert wird. Hiermit wird AR 95/16/ EG erfüllt. Der erforderliche Kontakt wird von der Aufzugssteuerung zur Verfügung gestellt werden. 1,00 01.01.02.70 Verkabelung der RWA-Anlage im Aufzugsschacht Verkabelung der RWA-Anlage im Aufzugsschacht Lieferung und Montage der gesamten Schacht- / bzw. Maschinenraumverkabelung 1,00 01.01.02.80 St psch Abnahme der RWA-Anlage durch TÜV oder gleichwertige Stelle Abnahme der RWA-Anlage durch TÜV oder gleichwertige Stelle. Einschließlich Lieferung des Abnahmeprotokolls. Die Abnahmebescheinigung ist mit den Revisionsunterlagen einzureichen und dem Bauherrn beizustellen! 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.01.03 Bestandsunterlagen 01.01.03.10 Anfertigen eigener Montagepläne Anfertigen eigener Montagepläne und Ansichten. Diese sind 2-fach dem Ingenieurbüro und dem Architekten zur Kenntnis vorzulegen. Zudem sind alle Ausstattungsmerkmale zu bemustern. Montage ohne Planvorlage und vorheriger Bemusterung ist nicht zulässig! Dadurch bedingte Änderungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers! 1,00 01.01.03.20 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR psch Einweisung Einweisung und Prüfung von / des Bedienungs- und Wartungspersonals / Aufzugswärtern 1,00 01.01.03.30 Einheit 24 27.05.2016 24.05.2016 psch Bestandsunterlagen Bestandsunterlagen Alle nachstehend geforderten Unterlagen sind 2fach, jeweils geordnet in Ordnern mit Haupt- und Nebengruppen-Inhaltsverzeichnis MINDESTENS 4 WOCHEN VOR DER ABNAHME der Fachbauleitung zu übergeben. AUFBAU DER BESTANDSUNTERLAGEN 0 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLAGENBESCHREIBUNG Schema für die Anlage, Erläuterung des Aufbaus der Anlage mit allen Komponenten. Endgerätebeschreibungen 2 FUNKTIONSBESCHREIBUNG/BEDIENUNGSANLEITUNG Funktionsschema der Anlage mit Erläuterung der Schalt- und Steuerungsfunktionen. In- bzw. Außerbetriebsetzung von Anlagen ist zu erläutern. Erläuterung/Beschreibung der Anschaltung an bestehende oder an andere Systeme. 3 WARTUNGSANLEITUNG Auflistung (tabellarisch) sämtlicher Wartungspunkte mit Art der auszuführenden Arbeit und erforderlichen Zeitintervall. Wartungsvorschriften der verschieden Hersteller. 4 SCHALTPLÄNE Schaltpläne der Anlage/Anlagenteile, Schaltpläne der Endgeräte, Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Rangierpläne, Programmieranleitung. 5 MESSPROTOKOLLE Stromaufnahme, Spannungsmessung, Kabelmessprotokolle etc. 6 DATENBLÄTTER, GERÄTELISTE Datenblätter für alle Geräte, mit Fabrikats- und Typenangaben und eingestellten Werten. 7 FIRMENLISTE Sämtliche Herstell- bzw. Lieferfirmen sind mit Name, Anschrift, Tel.-Nr. und evtl. Sachbearbeiter zu benennen. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 25 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR 8 TECHNISCHE PROSPEKTE Technische Prospekte der Anlagen, technische Prospekte der Endgeräte, Ersatzteillisten. Geräteliste mit Type, Fabrikate 9 ABNAHME- UND PRÜFBESCHEINIGUNGEN TÜV-Berichte, Abnahmeberichte, Baumusterbescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen (Brandschutz), Prüfatteste u.ä. 10 KONFORMITÄTSERKLÄRUNG 11 BESTANDSPLÄNE IM ORDNER Alle Schematas und Grundrisspläne u.ä., mit Planverzeichnis als Farbplot (CAD-Zeichnung) Beschriftung der Ordner gemäß den Vorgaben Bauherr/Planer. AUF CD-ROM IST DEN ORDNERN 2FACH BEIZULEGEN: 12 Bestandszeichnungen, Schematas und Grundrisspläne. 13 Auf sep. CD die komplette Dokumentation als PDF-Dateien. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 01.01.04 Stundenlohnarbeiten Einheitspreis in EUR 26 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten AUSFÜHRUNG AUF GESONDERTE ANORDNUNG DER BAULEITUNG Die Verrechnungssätze haben den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Gewinn, Sozialkassenbeiträge und dergl., Leistungszulagen und Treueprämien, Lohn- und Gehaltsnebenkosten sowie Auslösung, Wegegelder, Kosten der Heimfahrten, die vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten für An- und Rückreise zur Baustelle, evtl. Schlechtwetterregelung und Ausfallzeit, Entschädigungen sowie vermögenswirks. Leistungen zu enthalten. Zuschläge für tarifliche Erwerniszuschläge, Mehrarbeits-, Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit sind gesondert nachzuweisen. Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet. Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben. Bei Baustoffen für Stundenlohnarbeiten gilt: In die nachstehenden Verrechnungssätze sind alle Zuschläge - nicht jedoch die MwSt. - einzurechnen für die Lieferung von Baustoffen frei Baustelle einschl. Transport zur Verwendungsstelle. Verrechnungssätze, wie vorstehend beschrieben. Weiterer Hinweis: Soweit für die Vergütung von Stoffkosten keine Vereinbarungen getroffen worden sind, sind diese vom Auftragnehmer mit ihren Einstandspreisen (Preis frei Fahrzeug Baustelle ohne Abladen) zuzüglich angemessener Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn nachzuweisen. Der Bieter versichert, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze sowie die angebotenen Stoffpreise die etwa bestehenden Listenpreise nicht überschreiten Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung und des AG durchzuführen. Regieberichte müssen regelmäßig und zeitnah, jedoch spätestens nach 3 Werktagen der Bauleitung zur Prüfung vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Berichte werden nicht mehr anerkannt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Stundenlohnarbeiten höchstens von Monteuren der Entgeltgruppe F(Lohngruppe 5) oder Entgeltgruppe G (Lohgruppe 6) ausgeführt werden. Arbeiten, die Monteure höherer Lohngruppen erfordern, werden gesondert in Auftrag gegeben. Die Stundensätze der einzelnen Lohngruppen sind komplett auszufüllen. Sollte der Bieter über eine nachfolgend angeführte Lohngruppe nicht verfügen, hat er die nächst höher qualifizierte einzusetzen. Stundenlohnarbeiten sindbei der Objektüberwachung anzukündigen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des AG durchzuführen. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 27 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Regieberichte müssen regelmäßig und zeitnah, jedoch spätestens nach 5 Werktagen der Bauleitung zur Prüfung vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Berichte werden nicht anerkannt. Diese Regelung ist dem Personal auf der Baustelle mitzuteilen und unbedingt einzuhalten! Im Rahmen von Stundenlohnarbeiten anfallende Maschinenstunden werden nicht gesondert vergütet. 01.01.04.10 Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker Entgeltgruppe I, Inbetriebnahmetechniker 5,00 01.01.04.20 Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger Installationsmonteur Entgeltgruppe G, Lohngruppe 6, Selbständiger Installationsmonteur 5,00 01.01.04.30 h Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur Entgeltgruppe F, Lohngruppe 5, Installationsmonteur 5,00 01.01.04.40 h h Gesonderte Anfahrten (Hin- und Rückfahrt) der ausführenden Firma Gesonderte Anfahrten (Hin- und Rückfahrt) der ausführenden Firma außerhalb der laufenden Montagezeit (z. B. nach der Schlussrechnung) für stundenweise Arbeiten einschl. An- und Abfuhr sowie Ab- und Aufladen und an den Montageort transportieren der benötigten Fahrzeuge, Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Materialien Die Nachweise dieser gesonderten An- und Abfahrten sind spätestens am Tag nach der Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. 3,00 St Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 KGR460 Förderanlagen 01.01 KGR 461 Aufzugsanlagen 01.01.01 Personenaufzug 01.01.02 Rauch- und Wärmeabzug (RWA) 01.01.03 Bestandsunterlagen 01.01.04 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 28 27.05.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR
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