AGB - Garage Bigler

WOHNMOBIL ALLGEMEINE MIETBEDIENUNGEN GARAGE BIGLER 5608 STETTEN
Allgemeine Mietbedingungen
Die nachstehenden Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.
Übergabe und Rücknahme
Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie Rückgabe des Wohnmobils werden im Mietvertrag festgelegt. Bei der Übergabe wie auch
bei der Rücknahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils besteht kein Anspruch auf Mietreduktion.
Eine verspätete Rückgabe wird dem Mieter pro angefangene Stunde mit Fr. 50.- verrechnet.
Die Weitervermietung des Wohnmobils ist genau geplant, deshalb sind die Rückgabezeiten einzuhalten.
Die komplette Innenreinigung bei der Rückgabe des Wohnmobils ist Sache des Mieters. Eine notwendige Nachreinigung wird mit
Fr. 50.- pro Stunde verrechnet.
Die Entleerung, Spülung und Reinigung des WC-Tanks sowie der Toilette muss immer vom Mieter durchgeführt werden, sowie die
Entleerung und Spülung des Abwassertanks. Sollte die Toilette bei der Rückgabe nicht gereinigt sein,wird die Reinigung mit
zusätzlich Fr. 150.- in Rechnung gestellt.
Die Aussenreinigung übernimmt ausschliesslich der Vermieter.
Fahrer
Der Fahrzeuglenker muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen Führerschein der
Kategorie B verfügen. Der Mieter haftet vollumfänglich dafür, dass nur Personen fahren die die vorgenannten Bedienungen erfüllen
und im Mietvertrag als Fahrer angegeben sind.
Versicherung
Unsere Wohnmobile sind Vollkasko sowie Haftpflicht versichert. Die Selbstbehalte betragen Fr. 500.- pro Haftpflichtschaden und
Fr. 1000.- pro Vollkaskoschaden. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso von der Versicherung
abgelehnte Schäden, z.b infolge Grobfahrlässigkeit oder Fahren im angetrunkenem Zustand oder ähnliches.
Unfall /Einbruch
Jeder Unfall oder Einbruchschaden ist umgehend dem Vermieter sowie der örtlichen Polizei zu melden und mittels eines Polizeirapports nachzuweisen. Ohne Polizeirapport muss der entstandene Schaden vom Mieter beglichen werden.Der Mieter ist verpflichtet
das Europäische Unfallprotokoll sauber auszufüllen. Jegliche Schäden sind sofort dem Vermieter zu melden, damit Ersatzteile be stellt werden können.
Reparaturen
Unsere Wohnmobile sind neu oder höchstens eine Saison alt, die Wohnmobile haben eine europaweite Citroen Werksgarantie.
Sollte es zu einer Reparatur kommen muss diese zwingend in einer Citroen Garage ausgeführt werden. Reparaturen die nicht durch
die Werksgarantie übernommen werden, müssen im Vorfeld mit dem Vermieter besprochen werden, ohne unser Einverständnis
können wir Ihnen die Reparaturkosten nicht zurückerstatten, für die Rückerstattung benötigen wir die Originalquittung.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich Öl- und Wasserstand regelmässig (wöchentlich) zu kontrollieren und das Ihm anvertraute Fahrzeug
sorgsam zu behandeln. Für Schäden die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils
entstehen haftet der Mieter.
Der Mieter haftet ausnahmslos für alle Schäden am und im Fahrzeug sowie vom Zubehör.
Garage Daniel Bigler Werkstrasse 6
5608 Stetten
Tel Vermietung: 079/5670826
Tel. Werkstatt: 056/4965226
WOHNMOBIL ALLGEMEINE MIETBEDIENUNGEN GARAGE BIGLER 5608 STETTEN
Reservierungen und Zahlungsbedienungen
Nach Erhalt des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises mindestens aber
Fr. 500.- auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei Nichteinhalten dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservie rung gebunden. Der restliche Mietpreis inklusive der Kaution von Fr. 1000.- muss bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem
Konto des Vermieters eingegangen sein. Eine Übergabe des Wohnmobils ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution
ist ausgeschlossen. Die Kaution gilt als Sicherheitsleistung für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Bei ordnungsge mäßer Rückgabe des Wohnmobils wird die Kaution innert 5 Tagen per Kontoüberweisung zurückerstattet.
Annullierungskosten
Treten Sie von der Anmietung zurück, kann der Vermieter Annullierungskosten für die entstandenen Aufwendungen und Mietaus fall verrechnen.
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
Bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
Schadenersatzansprüche
Wird die Übergabe des Wohnmobils durch ein unvorhergesehenes Ereignis verunmöglicht z.b Nichtrückgabe, Unfallschaden oder
sonstige Beschädigungen, bemühen wir uns um ein Ersatzfahrzeug, sind dazu aber nicht verpflichtet, sollten wir kein Fahrzeug fin den, werden Ihnen alle geleisteten Zahlungen sofort zurückvergütet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht
werden.
Im Mietpreis inbegriffen
Gründliche Einführung des Fahrzeuges, Servicepauschale, Aussenreinigung, Haft und Vollkaskoversicherung,1 Gasflasche,
Geschirrbox, Campingtisch und Stühle, Kabelrolle, Adapter,WC Papier, WC Chemie, 1 PW-Parkplatz während der Mietzeit,
250 Kilometer am Tag sind frei (1750 Km. in der Woche) zusätzlich gefahrene Kilometer werden pro Kilometer mit 50 Rappen ver rechnet, ab dem 15 Miettag sind die Kilometer frei.
Im Mietpreis nicht inbegriffen
Bettwäsche, Frottiertücher,
Treibstoff, Campingplatzgebühren, Strassengebühren, Verkehr und Ordnungsbussen,
Reiserücktrittversicherung, Selbstbehalt bei Haftpflicht oder Vollkaskoschaden.
Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter die Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben, und ist mit den Bestimmungen einverstanden.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.
Unterschrift und Datum Mieter/in
Garage Daniel Bigler Werkstrasse 6
5608 Stetten
Tel Vermietung: 079/5670826
Tel. Werkstatt: 056/4965226