Anlage 16 Anforderungen an Fahrzeuge der Kategorie A-O (Oberleitungsbusse Neufahrzeuge) Fahrzeugalter: Es handelt sich um Fahrzeuge, die bei den Fahrzeugherstellern fabrikneu beschafft werden. Technische Merkmale: Fahrzeugtyp/Platzangebot ONS Niederflur-Standardoberleitungsbus ab 11 Meter Mindestens 38 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich ONSL Niederflur-Standardoberleitungsbus ab 13,25 Meter Mindestens 45 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich ONG Niederflur-Gelenkoberleitungsbus ab17,5 Meter Mindestens 52 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich Alle Fahrzeuge müssen der Klasse 1 der Vorschrift ECE-R-107 in ihrer aktuellen geltenden Fassung entsprechen. Motor und Antrieb Die Fahrzeuge werden mittels Elektromotor, dessen Stromversorgung über kontinuierlichen Kontakt mit einer Oberleitung sichergestellt ist, angetrieben. Für den Fall einer zeitweiligen Unterbrechung der Stromversorgung ist eine alternative Energieversorgung/ein alternativer Antrieb vorzusehen, damit mindestens ein verkehrssicheres Abstellen des Fahrzeuges möglich ist. Notfallzwecke ist ein temporärer Alternativantrieb vorzusehen. Die Fahrzeuge müssen mit einer angemessenen Motorleistung (gem. §35 StVZO) entsprechend den topographischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie der Fahrplanvorgaben ausgestattet sein. Schadstoffausstoß Die Fahrzeuge müssen mindestens den zum Kaufzeitpunkt gültigen Abgasnormen entsprechen. Türen Die Mindeststandards der Vorschrift ECE-R-107 in ihrer aktuell geltenden Fassung sind einzuhalten. Standardbus (NS/NSL): 2 Türen davon mindestens eine Doppeltüre im hinteren Bereich mit einer lichten Durchgangsbreite der hinteren Tür von mindestens 1.200 mm Gelenkbus (NG): 3 Doppeltüren mit einer lichten Durchgangsbreite der mittleren und hinteren Tür von mindestens 1.200 mm Ein- und Ausstieg Es ist eine Rampe oder ein Hublift für Mobilitätseingeschränkte Personen an der doppelt breiten Tür, mit direktem Zugang zur Sondernutzungsfläche vorzuhalten. Diese/r ist an den Haltestellen auf Anforderung durch mobilitätseingeschränkte Personen einzusetzen. Alle Fahrzeuge sind an der Einstiegsseite mit einer Absenkanlage (Kneeling) entsprechend den aktuellen VDV-Richtlinien 230 bzw. 231 auszustatten. Fahrgastkomfort Klimatisierung Es ist für eine ausreichend dimensionierte thermostatgesteuerte Klimaanlage, welche nach den Temperatur- und Regelungsvorgaben der VDV-Richtlinie 236 am Fahrerplatz und im Fahrgastraum eine gleichmäßige Temperaturverteilung gewährleistet, zu sorgen. Die Klimaanlage muss regelmäßig gewartet werden. Für den Fall einer Störung der Klimaanlage sind ausreichende Belüftungsmöglichkeiten im Fahrgastraum und am Platz des Fahrzeugführers vorzusehen. Anlage 17 Anforderungen an Fahrzeuge der Kategorie B-O (Oberleitungsbusse) Fahrzeugalter: Maximales Höchstalter eines jeden eingesetzten Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Einsatzes (Bezugsgröße: Erstzulassung) 15 Jahre Technische Merkmale: Fahrzeugtyp/Platzangebot ONS Niederflur-Standardoberleitungsbus ab 11 Meter Mindestens 38 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich ONSL Niederflur-Standardoberleitungsbus ab 13,25 Meter Mindestens 45 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich ONG Low-Entry-Gelenkoberleitungsbus ab17,5 Meter Mindestens 52 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich OLS Low-Entry -Standardoberleitungsbus ab 11 Meter Mindestens 38 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich OLSL Low-Entry -Standardoberleitungsbus ab 13,25 Meter Mindestens 45 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich OLG Low-Entry -Gelenkoberleitungsbus ab17,5 Meter Mindestens 52 Sitzplätze und 6 Personen pro m² im Stehbereich Alle Fahrzeuge müssen der Klasse 1 der Richtlinie 2001/85/EG in ihrer aktuell geltenden Fassung entsprechen. Motor und Antrieb Die Fahrzeuge werden mittels Elektromotor, dessen Stromversorgung über kontinuierlichen Kontakt mit einer Oberleitung sichergestellt ist, angetrieben. Für den Fall einer zeitweiligen Unterbrechung der Stromversorgung ist eine alternative Energieversorgung/ein alternativer Antrieb vorzusehen, damit mindestens ein verkehrssicheres Abstellen des Fahrzeuges möglich ist. Notfallzwecke ist ein temporärer Alternativantrieb vorzusehen. Die Fahrzeuge müssen mit einer angemessenen Motorleistung (gem. §35 StVZO) entsprechend den topographischen und betrieblichen Gegebenheiten sowie der Fahrplanvorgaben ausgestattet sein. Schadstoffausstoß Sofern in Umweltzonen eingefahren wird, müssen die Fahrzeuge die entsprechenden Anforderungen erfüllen, Türen Standardbus (ONS, ONSL, OLS, OLSL): 2 Türen, davon mindestens eine Doppeltüre im hinteren Bereich mit einer lichten Durchgangsbreite der hinteren Tür von mindestens 1.200 mm Gelenkbus (ONG, OLG): 3 Doppeltüren mit einer lichten Durchgangsbreite der mittleren und hinteren Tür von mindestens 1.200 mm Ein- und Ausstieg Es ist eine Rampe oder ein Hublift für Mobilitätseingeschränkte Personen an der doppelt breiten Tür, mit direktem Zugang zur Sondernutzungsfläche vorzuhalten. Diese/r ist an den Haltestellen auf Anforderung durch mobilitätseingeschränkte Personen einzusetzen. Alle Fahrzeuge sind an der Einstiegsseite mit einer Absenkanlage (Kneeling) entsprechend den aktuellen VDV-Richtlinien 230 bzw. 231 auszustatten. Fahrgastkomfort Klimatisierung Es ist für eine ausreichend dimensionierte thermostatgesteuerte Klimaanlage, welche nach den Temperatur- und Regelungsvorgaben der VDV-Richtlinie 236 am Fahrerplatz und im Fahrgastraum eine gleichmäßige Temperaturverteilung gewährleistet, zu sorgen. Die Klimaanlage muss regelmäßig gewartet werden. Für den Fall einer Störung der Klimaanlage sind ausreichende Belüftungsmöglichkeiten im Fahrgastraum und am Platz des Fahrzeugführers vorzusehen. Anlage 18 Ausstattungskriterien und Mindestanforderungen an Oberleitungsbusse Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Ausstattungskriterium und Mindestanforderungen Fahrzeuge Technische Merkmale Fahrzeuge mit Wegfahrsperre (Türsicherung) Haltewunschtasten innen Im Fahrgastraum sind an Haltestangen funktionsfähige, gut erreichbare Haltewunschtasten anzubringen (von jeder 2. Sitzreihe aus erreichbar) Die Farbgestaltung der Haltewunschtasten muss kontrastreich ausgeführt sein, damit diese für sehbehinderte Fahrgäste erkennbar sind Bordmikrofon am Fahrerarbeitsplatz und Lautsprecheranlage im Innenraum für Ansagen an die Fahrgäste Rufeinrichtungen (Tasten) für mobilitätseingeschränkte Personen außen an/bei der Tür in der Fahrzeugmitte sowie im Fahrzeuginneren im Bereich der Sondernutzungsfläche Der Türbereich ist bei geöffneten Türen zusätzlich auszuleuchten (z. B. Spots oder Trittstufenleuchten) Kommunikationsmöglichkeit zwischen dem Fahrzeugführer und der Betriebsleitstelle des Betreibers (Betriebsfunk oder gleichwertige Alternative) Fahrzeuginnenausstattung und Fahrgastkomfort Senkrechte Haltestangen und/oder waagrechte Haltestangen und Haltegriffe An Fahrgastsitzen ohne Haltestangen sind gangseitig auf beiden Seiten des Ganges Haltegriffe vorzuhalten, die von im Gang stehenden Fahrgästen gut erreicht werden können Fensterschutzstange oberhalb der Fensterbrüstung im Bereich des Stehperrons Fahrgastsitze mit Polster- und Stoffbezügen sind im Fahrzeug einheitlich zu halten Gestaltung der Sitze, Haltestangen, Wände und Böden kontrastierend zueinander, so dass sich auch sehbehinderte Fahrgäste gut orientieren können Ausgewiesene und gekennzeichnete flexible Sondernutzungsfläche (Stehperron) im Bereich der Tür in der Fahrzeugmitte für Rollstühle, Kinderwagen o. ä. Heizung im Fahrgastraum und am Platz des Fahrzeugführers Ausreichende Belüftungsmöglichkeiten im Fahrgastraum und am Platz des Fahrzeugführers Umweltstandards Das Fahrzeug ist mit einem Elektroantrieb ausgestattet, dessen Energieversorgung über kontinuierlichen Kontakt mit einer Oberleitung sichergestellt ist. Für den Fall einer zeitweiligen Unterbrechung der Stromversorgung ist eine alternative Energieversorgung/ein alternativer Antrieb vorzusehen, damit mindestens ein verkehrssicheres Abstellen des Fahrzeuges möglich ist. Fahrgastinformation am Fahrzeug Linienbeschilderung außen (frei programmierbar und alphanumerisch als LED- oder elektronische Vollmatrixanzeige, bei Dunkelheit beleuchtet): Kategorien A B X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Fahrzeugfront: Liniennummer, Fahrtziel Einstiegsseite: Liniennummer, Fahrtziel Fahrzeugheck: Liniennummer Die Linienbeschilderung ist in ihrer Farbigkeit kontrastreich und entsprechend groß zu gestalten. Die Festlegung der Beschriftungsinhalte hinsichtlich Liniennummer und Fahrtziel sind in den VVS-Normen Fahrgastinformation festgelegt An den mittleren und hinteren Einstiegstüren sind jeweils Aufkleber Diese sind über den VVS zu beziehen Das Schulbus-Symbol bei im Fahrplan veröffentlichten Fahrten darf nicht angezeigt werden Die Fahrzeuge sollen nicht mit Logos, Banderolen oder ähnlichem Design anderer Verkehrsverbünde ausgestattet sein Fahrgastinformation im Fahrzeug Rechtzeitige akustische Haltestellenansage (elektronisch, z. B. über digitales Ansagegerät) Bei Störung der Ansagegeräte Haltestellenausruf über Mikrofon durch Fahrzeugführer Optische Haltestellenanzeige. Mindestens Anzeige der nächsten Haltestelle Haltewunschtasten in Kombination mit einer optischen Anzeige Multifunktionsanzeiger (TFT-Bildschirm) auf denen der Fahrtverlauf, die nächsten Ausstiegshaltestelle, einschließlich der nächsten zwei Haltestellen sowie die Anschlusssituation an Knotenpunkten angezeigt wird. Das Bildschirmlayout muss der Anlage Normen Fahrgastinformation entsprechen Die Multifunktionsanzeige ist im vorderen Bereich des Fahrzeuges, möglichst mittig im Dachquerkanal und für die Fahrgäste gut einsehbar zu installieren Die Nutzung der Multifunktionsanzeige zu anderen Zwecken (z. B. Werbeeinblendungen) ist grundsätzlich nicht gestattet. In Abstimmung mit dem Aufgabenträger können andere Inhalte freigegeben werden Ein Hinweis auf das Mitführen einer gültigen Fahrkarte einschließlich der Information über das erhöhte Beförderungsentgelt ist anzubringen. Diese sind über den VVS zu beziehen Vertrieb im Fahrzeug Ausstattung der Linienbusse mit den im VVS aktuell notwendigen Verkaufs- und Kontrollgeräten (personalbediente Fahrscheindrucker, Fahrkartenentwerter, Barcode-Lesegeräte, E-Ticket-Lesegeräte) Die aktuell notwendigen Geräte sind durch das Verkehrsunternehmen zu beschaffen Behebung von Gerätestörungen an den aktuell notwendigen Verkaufsund Kontrollgeräten vor dem nächsten Einsatztag durch das Verkehrsunternehmen Eine entsprechende Reserve- und Ersatzteilhaltung ist durch das Verkehrsunternehmen vorzunehmen Wartung und Sauberkeit der Fahrzeuge Die Fahrzeuge sind zum Betriebsbeginn im verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen, sauberen und gepflegten Zustand zu halten. Das Fahrzeug hat gut gelüftet und die Sitze trocken zu sein Die nach der StVZO vorgeschriebenen Untersuchungen der Fahrzeuge sind fristgerecht durchzuführen Auf Verlangen des Aufgabenträgers X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 32 33 34 35 36 37 38 39 sind die Prüfbücher nach § 29 StVZO Anlage VIII zur Einsicht vorzulegen Die Anzeigen zur Tür-Automatik, Zielanzeige, Funkanlage, Lautsprecheranlage, Haltewunschtaste, Multifunktionsanzeige müssen zu Betriebsbeginn funktionstüchtig und einsatzbereit sein Bei einem Defekt hat ein zügiger Austausch spätestens vor dem nächsten Einsatztag des Gerätes oder des Fahrzeugs durch das Verkehrsunternehmen zu erfolgen Klebrige oder abfärbende Rückstände und entfernbare Schmierereien des Vortags sind bis spätestens Betriebsbeginn des Folgetages zu entfernen. Starke Verunreinigungen im Fahrzeug und Quellen unangenehmer Gerüche sind unverzüglich soweit möglich bereits durch den Fahrzeugführer zu beseitigen Grobverschmutzungen wie z. B. herumliegende Getränkedosen oder Zeitungen hat der Fahrzeugführer bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit unverzüglich zu beseitigen Die Fahrzeuge müssen zu Betriebsbeginn innen und außen schadensfrei sein. Etwaige Unfallschäden an Karosserie und Lack sind innerhalb von 10 Werktagen zu beseitigen Beschädigungen, die eventuelle Unfallgefahren darstellen können, sind sofort zu beseitigen Fahrzeuge mit aufgeschlitzten Sitzen, Beschädigungen von Wand und Deckenverkleidungen dürfen maximal noch zwei Tage nach erkennen des Schades eingesetzt werden Aushänge und Anbringungen des Aufgabenträgers und/oder des VVS müssen unbeschädigt sein. Bei Beschädigungen oder Beschmierung der Aushänge und Anbringungen sind diese unverzüglich zu erneuern Zur Wahrnehmung einer gepflegten Öffentlichkeitsdarstellung dürfen die Fahrzeuge keine übermäßigen Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen aufweisen X X X X X X X X X X X X X X X X
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